In Kooperation mit Aktuelles zu AZB und Rückführungspflicht Bei Neuerrichtung und wesentlicher Änderung einer IED-Anlage muss ein Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser vorgelegt werden. Er bildet den Maßstab für eine spätere Rückführungspflicht nach § 5 (4) BImSchG. Trotz einer mittlerweile etablierten Routine im Umgang mit dem AZB treten in der Praxis immer wieder Fragen zur Auslegung und zur Vorgehensweise auf. Das Seminar gibt zunächst einen aktuellen Überblick und stellt dann Fallbeispiele aus Chemie und Galvanik vor. Die Bedeutung einer sorgfältigen genehmigungsrechtlichen Vorprüfung und die intensive Kommunikation zwischen den Akteuren werden ebenso dargestellt wie die gemeinsamen Erfahrungen eines Gutachters und eines Fachanwaltes mit dem AZB, die ihre Lösungsansätze vorstellen. Der Entwurf der Arbeitshilfe (AH) „Rückführungspflicht“ wird vorgestellt. Diese soll den zuständigen Behörden und den Anlagenbetreibern Hinweise geben, welche Unterlagen der Betreiber bei Einstellung des Anlagenbetriebs zur Beurteilung einer möglichen Rückführungspflicht nach § 5 (4) des BImSchG vorzulegen hat. Sie gibt zudem Hinweise, wann die „Erheblichkeitsschwelle“ überschritten ist und ob Rückführungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Die Positionen des ITVA zur Arbeitshilfe „Rückführungspflicht“ werden vorgestellt, ebenso wie eine erste Einschätzung des VCI NRW, wie sich die Vorgaben zur Rückführungspflicht auf die AZBErstellung auswirken können. 21. Juni 2016 9:30 Uhr bis 16:10 Uhr Programm Seminarleitung und Moderation Petra Umlauf-Schülke, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen MKULNV (Düsseldorf) Silvia Strecker, MKULNV NRW (Düsseldorf) Referenten Hagen Eiselt, Bezirksregierung Köln Jörg Leisner, LANUV NRW (Recklinghausen) Olaf Klammer, Bezirksregierung Arnsberg Dr. Carla Ralfs, VCI NRW, (Düsseldorf) Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner (Essen) Götz Stellmacher, Bezirksregierung Düsseldorf Heinz-Peter Thelen, Aecom (Frankfurt) 09:30 Uhr Begrüßung, Einführung und Überblick der Themenschwerpunkte Petra Umlauf-Schülke Der AZB als Fallgrube für den Bodengutachter Praxiserfahrungen eines Gutachters und eines Umweltrechtlers Heinz-Peter Thelen, Nikolaus Steiner 10:50 Uhr Kaffeepause Wer spricht wann mit wem? Hagen Eiselt Besondere Herausforderungen für Standorte der chemischen Industrie aus Sicht der Genehmigungsbehörde Götz Stellmacher Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser Vollzugserfahrungen am Fallbeispiel einer Edelstahlbeizerei Olaf Klammer 12:40 Uhr Mittagspause Die LABO/LAWA/LAI-Arbeitshilfe „Rückführungspflicht“ Silvia Strecker Ableitung der Erheblichkeitsschwelle aus Sicht der LABORedaktionsgruppe Jörg Leisner 14:50 Uhr Kaffeepause Die AH zur Rückführungspflicht aus Sicht des ITVA Nikolaus Steiner Die Rückführungspflicht im Kontext der Vorgaben zum AZB aus Sicht der chemischen Industrie Dr. Carla Ralfs 16:10 Uhr Ende der Veranstaltung Termine: 21.06.2016 jeweils von 09:30 bis 16:10 Uhr Kurs-Nr. A575 www.bew.de Ansprechpartner Anmeldung zur Veranstaltung Inhalt: Dipl.-Biol. Ralf Osinski, 02065-770-128, [email protected] Organisation: Helge Schwarze, 02065-770-127, [email protected] Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected] Aktuelles zu AZB und Rückführungspflicht Terminwahl 21.06.2016 im BEW Duisburg Kursnummer A575D1606I Abschluss BEW-Teilnahmebescheinigung Zielgruppe Anlagenbetreiber und Unternehmen, die unter die IED fallen, Gutachter/-innen und Behördenvertreter/-innen, die mit der Aufstellung und Bewertung der AZB beschäftigt sind Anmeldebedingungen Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html einsehen können. Datenschutzhinweis Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben werden des Weiteren von der BEW für eigene Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Anschrift BEW Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH Bildungsstätte Duisburg Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Telefon: 02065-770-0 Telefax: 02065-770-117 Anmeldung Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke) Regulär 420,00 € Verbandsmitglieder und Behörden* 390,00 € Kommunen in NRW 70,00 € * VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK, DVGW Übernachtung und Gastronomie direkt vor Ort Unser Tagungshotel bietet Ihnen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV. Eine eigene Gastronomie sorgt zusätzliches für Ihr leibliches Wohl. Anreise am Vortag, nach 19:00 Uhr _____x Übernachtung(en) im Einzelzimmer _____x Abendessen Teilnehmeranschrift privat oder geschäftlich Anrede Titel Vorname Nachname 1 Geb.-Dat./-Ort Funktion in Firma Firma Firma 2. Zeile Straße PLZ Ort Telefon Telefax Mobil 2 E-Mail Teilnehmer 3 E-Mail in Kopie an Vor-/Zuname Branche Verband Mitgliedsnummer 1 Auf welchem Wege wünschen Sie weitere Fortbildungsangebote? 2 3 Für die Erstellung von Bescheinigungen Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter Bspw. Kopie an Vorgesetzten oder Personalabteilung Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an [email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6 widersprechen. Abweichende Rechnungsanschrift Firma Firma 2. Zeile Rechnung z. Hd. Straße PLZ Ort Ort, Datum Ort, Datum per E-Mail - per Post keine Informationen erwünscht Interne Mailingkennung: Flyer Vorlage: DL0019.002 Unterschrift je 71,00 € je 10,00 € Unterschrift
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