A575I-2016

In Kooperation mit
Aktuelles zu AZB und Rückführungspflicht
Bei Neuerrichtung und wesentlicher Änderung einer IED-Anlage
muss ein Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und
Grundwasser vorgelegt werden. Er bildet den Maßstab für eine
spätere Rückführungspflicht nach § 5 (4) BImSchG. Trotz einer
mittlerweile etablierten Routine im Umgang mit dem AZB treten in
der Praxis immer wieder Fragen zur Auslegung und zur
Vorgehensweise auf.
Das Seminar gibt zunächst einen aktuellen Überblick und stellt dann
Fallbeispiele aus Chemie und Galvanik vor. Die Bedeutung einer
sorgfältigen genehmigungsrechtlichen Vorprüfung und die intensive
Kommunikation zwischen den Akteuren werden ebenso dargestellt
wie die gemeinsamen Erfahrungen eines Gutachters und eines
Fachanwaltes mit dem AZB, die ihre Lösungsansätze vorstellen.
Der Entwurf der Arbeitshilfe (AH) „Rückführungspflicht“ wird
vorgestellt. Diese soll den zuständigen Behörden und den
Anlagenbetreibern Hinweise geben, welche Unterlagen der
Betreiber bei Einstellung des Anlagenbetriebs zur Beurteilung einer
möglichen Rückführungspflicht nach § 5 (4) des BImSchG vorzulegen
hat. Sie gibt zudem Hinweise, wann die „Erheblichkeitsschwelle“
überschritten ist und ob Rückführungsmaßnahmen zu ergreifen
sind. Die Positionen des ITVA zur Arbeitshilfe „Rückführungspflicht“
werden vorgestellt, ebenso wie eine erste Einschätzung des VCI
NRW, wie sich die Vorgaben zur Rückführungspflicht auf die AZBErstellung auswirken können.
21. Juni 2016
9:30 Uhr bis 16:10 Uhr
Programm
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Seminarleitung und Moderation
Petra Umlauf-Schülke, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MKULNV (Düsseldorf)
Silvia Strecker, MKULNV NRW (Düsseldorf)
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Referenten
Hagen Eiselt, Bezirksregierung Köln
Jörg Leisner, LANUV NRW (Recklinghausen)
Olaf Klammer, Bezirksregierung Arnsberg
Dr. Carla Ralfs, VCI NRW, (Düsseldorf)
Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner (Essen)
Götz Stellmacher, Bezirksregierung Düsseldorf
Heinz-Peter Thelen, Aecom (Frankfurt)
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09:30 Uhr
Begrüßung, Einführung und Überblick der
Themenschwerpunkte
Petra Umlauf-Schülke
Der AZB als Fallgrube für den Bodengutachter Praxiserfahrungen eines Gutachters und eines
Umweltrechtlers
Heinz-Peter Thelen, Nikolaus Steiner
10:50 Uhr Kaffeepause
Wer spricht wann mit wem?
Hagen Eiselt
Besondere Herausforderungen für Standorte der
chemischen Industrie aus Sicht der Genehmigungsbehörde
Götz Stellmacher
Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser Vollzugserfahrungen am Fallbeispiel einer
Edelstahlbeizerei
Olaf Klammer
12:40 Uhr Mittagspause
Die LABO/LAWA/LAI-Arbeitshilfe „Rückführungspflicht“
Silvia Strecker
Ableitung der Erheblichkeitsschwelle aus Sicht der LABORedaktionsgruppe
Jörg Leisner
14:50 Uhr Kaffeepause
Die AH zur Rückführungspflicht aus Sicht des ITVA
Nikolaus Steiner
Die Rückführungspflicht im Kontext der Vorgaben zum AZB
aus Sicht der chemischen Industrie
Dr. Carla Ralfs
16:10 Uhr
Ende der Veranstaltung
Termine: 21.06.2016
jeweils von 09:30 bis 16:10 Uhr
Kurs-Nr. A575
www.bew.de
Ansprechpartner
Anmeldung zur Veranstaltung
Inhalt: Dipl.-Biol. Ralf Osinski, 02065-770-128, [email protected]
Organisation: Helge Schwarze, 02065-770-127, [email protected]
Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected]
Aktuelles zu AZB und Rückführungspflicht
Terminwahl
 21.06.2016 im BEW Duisburg
Kursnummer
A575D1606I
Abschluss
BEW-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Anlagenbetreiber und Unternehmen, die unter die IED fallen,
Gutachter/-innen und Behördenvertreter/-innen, die mit der
Aufstellung und Bewertung der AZB beschäftigt sind
Anmeldebedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der
Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für
das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf
unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html
einsehen können.
Datenschutzhinweis
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der
Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das
BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben
werden des Weiteren von der BEW für eigene
Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von
Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit
widersprochen werden.
Anschrift
BEW
Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungsstätte Duisburg
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Telefon: 02065-770-0
Telefax: 02065-770-117  Anmeldung
Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke)
 Regulär
420,00 €
 Verbandsmitglieder und Behörden*
390,00 €
 Kommunen in NRW
70,00 €
* VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK, DVGW
Übernachtung und Gastronomie direkt vor Ort
Unser Tagungshotel bietet Ihnen 60 komfortabel eingerichtete
Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV. Eine eigene Gastronomie sorgt
zusätzliches für Ihr leibliches Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
 _____x Übernachtung(en) im Einzelzimmer
 _____x Abendessen
Teilnehmeranschrift  privat oder  geschäftlich
Anrede Titel
Vorname
Nachname
1
Geb.-Dat./-Ort
Funktion in Firma
Firma
Firma 2. Zeile
Straße
PLZ Ort
Telefon
Telefax
Mobil
2
E-Mail Teilnehmer
3
E-Mail in Kopie an
 Vor-/Zuname
Branche
Verband
Mitgliedsnummer
1
Auf welchem Wege wünschen Sie weitere
Fortbildungsangebote?
2
3
Für die Erstellung von Bescheinigungen
Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter
Bspw. Kopie an Vorgesetzten oder Personalabteilung
Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6
widersprechen.
Abweichende Rechnungsanschrift
Firma
Firma 2. Zeile
Rechnung z. Hd.
Straße
PLZ Ort
Ort, Datum
Ort, Datum
 per E-Mail -  per Post
 keine Informationen erwünscht
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je 71,00 €
je 10,00 €
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