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Kfz – Newsletter
09.12.2008
Anlage 3
Bei Versichererwechsel droht Zwangsstilllegung!
Verwenden Sie zum Versichererwechsel ausschließlich die VBÜ!
Zwangsstilllegung im Wechselgeschäft droht zusätzlich, wenn die beiden Formen der eVB (VBÜ und
VBA) vertauscht werden. Nach Informationen des GDV ist dies bereits branchenweit passiert. Es
sind über 70.000 VBA’s anstatt VBÜ’s veranlasst worden (d.h. über 70.000 Kundendaten liegen
brach!).
Sinn und Zweck der VBÜ ist der elektronische Austausch zwischen den Zulassungsbehörden und den
Versicherungsgesellschaften. Hierzu sind Vermittler nahezu keine Aktivitäten notwendig.
Der richtige Ablauf:
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korrekte und vollständige Antragsaufnahme
umgehende Abgabe des Antrages in der zuständigen Makler- bzw. Vertriebsdirektion
Antragsdatenerfassung in der Makler- bzw. Vertriebsdirektion
automatischer Versand der VBÜ im Anschluss an die Antragsdatenerfassung
Nur so erfährt die Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz durch ein anderes
Versicherungsunternehmen gewährt wird.
Die Ausgabe einer VBA veranlasst die Zulassungsbehörde nicht zu prüfen, ob ein
Versichererwechsel vorliegt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer VBA immer die Aktivität des Kunden
notwendig ist.
Hier noch mal ein Überblick:
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