Kfz – Newsletter 09.12.2008 Anlage 3 Bei Versichererwechsel droht Zwangsstilllegung! Verwenden Sie zum Versichererwechsel ausschließlich die VBÜ! Zwangsstilllegung im Wechselgeschäft droht zusätzlich, wenn die beiden Formen der eVB (VBÜ und VBA) vertauscht werden. Nach Informationen des GDV ist dies bereits branchenweit passiert. Es sind über 70.000 VBA’s anstatt VBÜ’s veranlasst worden (d.h. über 70.000 Kundendaten liegen brach!). Sinn und Zweck der VBÜ ist der elektronische Austausch zwischen den Zulassungsbehörden und den Versicherungsgesellschaften. Hierzu sind Vermittler nahezu keine Aktivitäten notwendig. Der richtige Ablauf: • • • • korrekte und vollständige Antragsaufnahme umgehende Abgabe des Antrages in der zuständigen Makler- bzw. Vertriebsdirektion Antragsdatenerfassung in der Makler- bzw. Vertriebsdirektion automatischer Versand der VBÜ im Anschluss an die Antragsdatenerfassung Nur so erfährt die Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz durch ein anderes Versicherungsunternehmen gewährt wird. Die Ausgabe einer VBA veranlasst die Zulassungsbehörde nicht zu prüfen, ob ein Versichererwechsel vorliegt. Der Grund hierfür ist, dass bei einer VBA immer die Aktivität des Kunden notwendig ist. Hier noch mal ein Überblick: Seite 1 von 1
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