Beantragung eines Reisepasses für

Stand: Mai 2016
Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige
Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen!
Allgemeine Hinweise
Für ein deutsches Kind können folgende Dokumente ausgestellt werden, sofern das Kind seinen
alleinigen Wohnsitz in Schweden hat und in Deutschland abgemeldet ist oder niemals gemeldet war:
 Reisepass mit biometrischen Merkmalen (ePass)
 Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr)
 ggf. vorläufiger Reisepass
Die Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als
vollgültiges Einreisedokument anerkannt ist. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor einer
Reise bei der zuständigen Botschaft des Reise- und/oder Transitlandes, ob dieses den Kinderreisepass
anerkennt bzw. ob ggf. ein Visum zur Ein- oder Durchreise benötigt wird (z.B. USA).
Sollte das Kind noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und
Sie dennoch einen Reisepass bei der Botschaft Stockholm beantragen wollen, kann die Botschaft nur
im begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde
tätig werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Alle Pässe sind grundsätzlich persönlich bei der Botschaft in Stockholm zu beantragen. Bei
Minderjährigen muss der Antrag durch die Sorgeberechtigten (beide Elternteile bei gemeinsamem
Sorgerecht, ansonsten entsprechender Nachweis zum alleinigen Sorgerecht) im Beisein des Kindes
gestellt werden. Zur Antragstellung buchen Sie bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem
im Internet. Den Link finden Sie auf unserer Homepage.
Ohne vorherige Terminbuchung können keine Passanträge entgegengenommen werden.
Kinder, für die ein ePass beantragt werden soll, müssen ab Vollendung des 6. Lebensjahres zur Abgabe
der Fingerabdrücke persönlich in der Botschaft vorsprechen; bei Antragstellung ab dem 10. Lebensjahr
ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Bei Anträgen auf ePässe für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinderreisepässe können,
sofern die Namensführung des Kindes für den deutschen Rechtsbereich feststeht, auch die örtlich
zuständigen deutschen Honorarkonsuln tätig werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Passantrag
von den Sorgeberechtigten beim Honorarkonsul unterschrieben und die Unterschriften dort
beglaubigt werden. Auch die Identitätsprüfung des Kindes kann vorgenommen werden. Die örtliche
Zuständigkeit der Honorarkonsuln entnehmen Sie bitte der Liste der Botschaft Stockholm.
Bearbeitungszeiten
ePass für Minderjährige: Grundsätzlich ist von einer Bearbeitungszeit von ca. sechs Wochen
auszugehen. Ggf. kann ein Expresspass, in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen, ausgestellt
werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Kinderreisepass / Vorläufiger Reisepass: Beide Dokumente werden von der Botschaft Stockholm
selbst erstellt: Bearbeitungsdauer i.d. Regel einige Tage. Bei Antragstellung über einen deutschen
Honorarkonsul ist von einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen auszugehen. Die Ausstellung eines
Besuchsadresse:
Skarpögatan 9
115 27 Stockholm
Postadresse:
Box 27832
115 93 Stockholm
Telefon/Telefax
08-6701500 (Telefonzentrale)
08-6701571 (Fax)
E-Mail / Website
[email protected]
www.stockholm.diplo.de
Besuchszeiten der Konsularabteilung:
Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags auch: 13.30 – 15.30 Uhr
vorläufigen Reisepasses erfolgt nur in besonderen Eilfällen und unter der Bedingung, dass zeitgleich
auch ein ePass bei der Botschaft beantragt wird.
In dringenden Fällen empfiehlt die Botschaft die persönliche Beantragung direkt in Stockholm.
Gültigkeitsdauer der Dokumente
ePass für Minderjährige:
Kinderreisepass:
Vorläufiger Reisepass:
6 Jahre
6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
längstens 1 Jahr
Benötigte Unterlagen
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ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
zwei aktuelle, biometrische Passfotos (farbig oder schwarz/weiß) – s. Seite 3
Gebühren – s. Seite 3
Melderegister-Auszug von Skatteverket (Personbevis in englischer Ausfertigung als „Extract of
the Population Register“ für das Kind mit Angabe der Eltern/Sorgeberechtigten) max. 2
Monate alt
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass des Kindes oder
eine Verlustanzeige der Polizei
Reisepässe/Personalausweise der Sorgeberechtigten
ggf. Abmeldebestätigung aus Deutschland
bei doppelter Nationalität (swe/deu) schwedische Einbürgerungsurkunde der Eltern

Amtlicher Nachweis der Geburt des Kindes
Geburtsort in Deutschland oder im Ausland mit Registrierung bei einem deutschen
Standesamt:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
Geburtsort in Schweden ohne Registrierung bei einem deutschen Standesamt:
- Nachweis des tatsächlichen Geburtsortes des Kindes (Kopie der Seite des Förlossningsjournals auf dem Tag und Uhrzeit der Geburt vermerkt sind oder formlose Bescheinigung des Geburtskrankenhauses mit Angaben zur Tag und Uhrzeit der Geburt)
Geburtsnachweis aus sonstigen Ländern:
- ggf. mit Übersetzung von einem amtlich zugelassenen Übersetzer in die deutsche oder
englische Sprache und ggf. Legalisation oder Apostille
- Bitte fragen Sie telefonisch konkret nach den jeweiligen Anforderungen! -

Sie, die Eltern des Kindes, sind miteinander verheiratet:
- Deutsche oder ausländische Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Schweden Intyg
Vigsel von Skatteverket)
- Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung (in Schweden durch „anmälan om
makars efternamn“, kann bei Skatteverket angefordert werden; bei Eheschließung in
Deutschland oder im sonstigen Ausland fragen Sie bitte telefonisch nach, wie Sie die
Namensänderung nachweisen müssen)

Sie, die Eltern des Kindes, sind nicht miteinander verheiratet:
- Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgerechtserklärung
- ggf. Nachweis zur Namensführung des Kindes. Falls der Antrag nicht für Ihr erstes
gemeinsames Kind ist, genügt die Bescheinigung über die Namensführung nach
deutschem Recht für das erste Kind auch für die Namensführung der weiteren Kinder.
Hinweis
Falls Sie nach deutschem Recht unterschiedliche Familiennamen führen muss der Familienname des
Kindes für den deutschen Rechtsbereich noch von Ihnen bestimmt werden. Dies geschieht in der Regel
durch eine Namenserklärung gegenüber einer deutschen Behörde und anschließender Bestätigung
durch das zuständige deutsche Standesamt.
Bitte lesen Sie zunächst das Merkblatt über die „Geburt eines deutschen Kindes in Schweden“ auf
unserer Webseite unter „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ durch.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden (z.B. bei Scheidung
der Eltern, Einbürgerung, Übersetzungen etc).
Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen.
Bitte bringen Sie von allen Unterlagen, die Sie uns nicht überlassen können, zusätzlich je eine Kopie für
die weitere Bearbeitung in der Botschaft mit. Sonst müssen für hier gefertigte Fotokopien Auslagen
i.H.v. 5,00 SEK/Seite erhoben werden.
Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Passabteilung. Sie erreichen uns
telefonisch montags bis freitags 08:00 - 09:00 Uhr, montags bis mittwochs auch 14:00 - 15:30 Uhr
unter der Rufnummer 08-670 15 50 oder 08- 670 15 49.
Passfotos
Hinweise zur Biometriefähigkeit der Fotos entnehmen Sie bitte unserer Fotomustertafel (siehe
gesonderten Link auf unserer Webseite). Diese enthalten alle notwendigen Informationen für Ihr
Fotogeschäft.
Bitte beachten Sie, dass Fotoaufnahmen im Rahmen der Antragstellung nicht möglich sind. Im
Warteraum der Botschaft wurde ein Passbildautomat aufgestellt. Der Automat ist fremdbetrieben,
die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und die Passbildqualität. Pro
Person sind 150,- SEK zu entrichten. Der Automat wechselt nicht und akzeptiert nur Bargeld (Scheine
zu 100 SEK und 20 SEK sowie Münzen). Bitte halten Sie bei gewünschter Nutzung den Betrag passend
bereit, da am Schalter kein Geld gewechselt wird.
Für Kinder, die kleiner als ca. 130 cm sind, ist der Automat nur bedingt geeignet!
Gebühren
Die Passgebühren sind in bar (ggf. per Postwechsel) oder per Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa)
bei Antragstellung fällig. Banküberweisungen oder Bezahlung mit anderen Bankkarten sind leider nicht
möglich.
Reisepass für Minderjährige
Expresspass zuzüglich
Kinderreisepass
Vorläufiger Reisepass
Zusendung (auf Wunsch)**
*
**
z.Zt. 570,00 SEK
z.Zt. 360,00 SEK
z.Zt. 300,00 SEK
z.Zt. 440,00 SEK
z.Zt. 80,00 SEK
990,00 SEK*
450,00 SEK*
730,00 SEK*
Erhöhte Gebühren für Kinder, die in Deutschland oder einem anderen Land als Schweden gemeldet sind.
Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll.
Hinweis
Die Gebühren sind wechselkursabhängig und können sich somit ständig ändern.
Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll, fallen derzeit
80,- SEK für die Zusendung an, die direkt bei Antragstellung entrichtet werden können.
Sollten Sie den Passantrag bei einem deutschen Honorarkonsul stellen, so fallen ggf. weitere
Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und von Kopien (siehe „Benötigte Unterlagen“) an.
Hierbei beachten Sie bitte auch, dass durch den Honorarkonsul
 die Unterschriften der Sorgeberechtigten beglaubigt werden müssen
 die in schwarz geleistete Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr beglaubigt werden
muss
 eine Identitätsprüfung des Kindes erforderlich ist, also die Übereinstimmung von Kind und
Foto bescheinigt werden muss.
Haftungsausschluss: Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.