Stand: Mai 2016 Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen! Allgemeine Hinweise Für ein deutsches Kind können folgende Dokumente ausgestellt werden, sofern das Kind seinen alleinigen Wohnsitz in Schweden hat und in Deutschland abgemeldet ist oder niemals gemeldet war: Reisepass mit biometrischen Merkmalen (ePass) Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr) ggf. vorläufiger Reisepass Die Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als vollgültiges Einreisedokument anerkannt ist. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor einer Reise bei der zuständigen Botschaft des Reise- und/oder Transitlandes, ob dieses den Kinderreisepass anerkennt bzw. ob ggf. ein Visum zur Ein- oder Durchreise benötigt wird (z.B. USA). Sollte das Kind noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und Sie dennoch einen Reisepass bei der Botschaft Stockholm beantragen wollen, kann die Botschaft nur im begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Alle Pässe sind grundsätzlich persönlich bei der Botschaft in Stockholm zu beantragen. Bei Minderjährigen muss der Antrag durch die Sorgeberechtigten (beide Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht, ansonsten entsprechender Nachweis zum alleinigen Sorgerecht) im Beisein des Kindes gestellt werden. Zur Antragstellung buchen Sie bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Den Link finden Sie auf unserer Homepage. Ohne vorherige Terminbuchung können keine Passanträge entgegengenommen werden. Kinder, für die ein ePass beantragt werden soll, müssen ab Vollendung des 6. Lebensjahres zur Abgabe der Fingerabdrücke persönlich in der Botschaft vorsprechen; bei Antragstellung ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Bei Anträgen auf ePässe für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinderreisepässe können, sofern die Namensführung des Kindes für den deutschen Rechtsbereich feststeht, auch die örtlich zuständigen deutschen Honorarkonsuln tätig werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Passantrag von den Sorgeberechtigten beim Honorarkonsul unterschrieben und die Unterschriften dort beglaubigt werden. Auch die Identitätsprüfung des Kindes kann vorgenommen werden. Die örtliche Zuständigkeit der Honorarkonsuln entnehmen Sie bitte der Liste der Botschaft Stockholm. Bearbeitungszeiten ePass für Minderjährige: Grundsätzlich ist von einer Bearbeitungszeit von ca. sechs Wochen auszugehen. Ggf. kann ein Expresspass, in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen, ausgestellt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Kinderreisepass / Vorläufiger Reisepass: Beide Dokumente werden von der Botschaft Stockholm selbst erstellt: Bearbeitungsdauer i.d. Regel einige Tage. Bei Antragstellung über einen deutschen Honorarkonsul ist von einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen auszugehen. Die Ausstellung eines Besuchsadresse: Skarpögatan 9 115 27 Stockholm Postadresse: Box 27832 115 93 Stockholm Telefon/Telefax 08-6701500 (Telefonzentrale) 08-6701571 (Fax) E-Mail / Website [email protected] www.stockholm.diplo.de Besuchszeiten der Konsularabteilung: Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstags auch: 13.30 – 15.30 Uhr vorläufigen Reisepasses erfolgt nur in besonderen Eilfällen und unter der Bedingung, dass zeitgleich auch ein ePass bei der Botschaft beantragt wird. In dringenden Fällen empfiehlt die Botschaft die persönliche Beantragung direkt in Stockholm. Gültigkeitsdauer der Dokumente ePass für Minderjährige: Kinderreisepass: Vorläufiger Reisepass: 6 Jahre 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres längstens 1 Jahr Benötigte Unterlagen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zwei aktuelle, biometrische Passfotos (farbig oder schwarz/weiß) – s. Seite 3 Gebühren – s. Seite 3 Melderegister-Auszug von Skatteverket (Personbevis in englischer Ausfertigung als „Extract of the Population Register“ für das Kind mit Angabe der Eltern/Sorgeberechtigten) max. 2 Monate alt bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass des Kindes oder eine Verlustanzeige der Polizei Reisepässe/Personalausweise der Sorgeberechtigten ggf. Abmeldebestätigung aus Deutschland bei doppelter Nationalität (swe/deu) schwedische Einbürgerungsurkunde der Eltern Amtlicher Nachweis der Geburt des Kindes Geburtsort in Deutschland oder im Ausland mit Registrierung bei einem deutschen Standesamt: - Geburts- oder Abstammungsurkunde Geburtsort in Schweden ohne Registrierung bei einem deutschen Standesamt: - Nachweis des tatsächlichen Geburtsortes des Kindes (Kopie der Seite des Förlossningsjournals auf dem Tag und Uhrzeit der Geburt vermerkt sind oder formlose Bescheinigung des Geburtskrankenhauses mit Angaben zur Tag und Uhrzeit der Geburt) Geburtsnachweis aus sonstigen Ländern: - ggf. mit Übersetzung von einem amtlich zugelassenen Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache und ggf. Legalisation oder Apostille - Bitte fragen Sie telefonisch konkret nach den jeweiligen Anforderungen! - Sie, die Eltern des Kindes, sind miteinander verheiratet: - Deutsche oder ausländische Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Schweden Intyg Vigsel von Skatteverket) - Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung (in Schweden durch „anmälan om makars efternamn“, kann bei Skatteverket angefordert werden; bei Eheschließung in Deutschland oder im sonstigen Ausland fragen Sie bitte telefonisch nach, wie Sie die Namensänderung nachweisen müssen) Sie, die Eltern des Kindes, sind nicht miteinander verheiratet: - Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgerechtserklärung - ggf. Nachweis zur Namensführung des Kindes. Falls der Antrag nicht für Ihr erstes gemeinsames Kind ist, genügt die Bescheinigung über die Namensführung nach deutschem Recht für das erste Kind auch für die Namensführung der weiteren Kinder. Hinweis Falls Sie nach deutschem Recht unterschiedliche Familiennamen führen muss der Familienname des Kindes für den deutschen Rechtsbereich noch von Ihnen bestimmt werden. Dies geschieht in der Regel durch eine Namenserklärung gegenüber einer deutschen Behörde und anschließender Bestätigung durch das zuständige deutsche Standesamt. Bitte lesen Sie zunächst das Merkblatt über die „Geburt eines deutschen Kindes in Schweden“ auf unserer Webseite unter „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ durch. Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden (z.B. bei Scheidung der Eltern, Einbürgerung, Übersetzungen etc). Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen. Bitte bringen Sie von allen Unterlagen, die Sie uns nicht überlassen können, zusätzlich je eine Kopie für die weitere Bearbeitung in der Botschaft mit. Sonst müssen für hier gefertigte Fotokopien Auslagen i.H.v. 5,00 SEK/Seite erhoben werden. Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Passabteilung. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags 08:00 - 09:00 Uhr, montags bis mittwochs auch 14:00 - 15:30 Uhr unter der Rufnummer 08-670 15 50 oder 08- 670 15 49. Passfotos Hinweise zur Biometriefähigkeit der Fotos entnehmen Sie bitte unserer Fotomustertafel (siehe gesonderten Link auf unserer Webseite). Diese enthalten alle notwendigen Informationen für Ihr Fotogeschäft. Bitte beachten Sie, dass Fotoaufnahmen im Rahmen der Antragstellung nicht möglich sind. Im Warteraum der Botschaft wurde ein Passbildautomat aufgestellt. Der Automat ist fremdbetrieben, die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und die Passbildqualität. Pro Person sind 150,- SEK zu entrichten. Der Automat wechselt nicht und akzeptiert nur Bargeld (Scheine zu 100 SEK und 20 SEK sowie Münzen). Bitte halten Sie bei gewünschter Nutzung den Betrag passend bereit, da am Schalter kein Geld gewechselt wird. Für Kinder, die kleiner als ca. 130 cm sind, ist der Automat nur bedingt geeignet! Gebühren Die Passgebühren sind in bar (ggf. per Postwechsel) oder per Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa) bei Antragstellung fällig. Banküberweisungen oder Bezahlung mit anderen Bankkarten sind leider nicht möglich. Reisepass für Minderjährige Expresspass zuzüglich Kinderreisepass Vorläufiger Reisepass Zusendung (auf Wunsch)** * ** z.Zt. 570,00 SEK z.Zt. 360,00 SEK z.Zt. 300,00 SEK z.Zt. 440,00 SEK z.Zt. 80,00 SEK 990,00 SEK* 450,00 SEK* 730,00 SEK* Erhöhte Gebühren für Kinder, die in Deutschland oder einem anderen Land als Schweden gemeldet sind. Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll. Hinweis Die Gebühren sind wechselkursabhängig und können sich somit ständig ändern. Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll, fallen derzeit 80,- SEK für die Zusendung an, die direkt bei Antragstellung entrichtet werden können. Sollten Sie den Passantrag bei einem deutschen Honorarkonsul stellen, so fallen ggf. weitere Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und von Kopien (siehe „Benötigte Unterlagen“) an. Hierbei beachten Sie bitte auch, dass durch den Honorarkonsul die Unterschriften der Sorgeberechtigten beglaubigt werden müssen die in schwarz geleistete Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr beglaubigt werden muss eine Identitätsprüfung des Kindes erforderlich ist, also die Übereinstimmung von Kind und Foto bescheinigt werden muss. Haftungsausschluss: Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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