Amtsblatt der Großen Kreisstadt www.leimen.de

19
13. Mai 2016
64. Jahrgang
Amtsblatt der Großen Kreisstadt
www.leimen.de
Seite 11
Foto: Stockbyte/Thinkstock
Erfolgreiche
Vorspielwochen
JUBILÄUMSKONZERT
120 Jahre GV Liedertafel
Samstag, 28. Mai 2016
Seite 24
Basteln in der Stadtbücherei
Seite 8
Tag der Städtebauförderung
Ausstellung zur Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ Leimen und Rundgang durchs Sanierungsgebiet
Der nunmehr 2016 zum zweiten Mal
bundesweit stattfindende Tag der
Städtebauförderung soll die Bürgerbeteiligung in der Städtebauförderung
stärken und einer breiten Öffentlichkeit
Informationen näher bringen.
Mehr dazu auf Seite 7
Wichtiges auf einen Blick
2 | Wichtiges auf einen Blick
Stadtverwaltung Leimen
E-Mail: [email protected]
Tel. 06224/704-0
Sprechstunden:
Rathaus/Neues Rathaus
Mo., Mi., Do., Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Di.
14.30 – 18.30 Uhr
Bürgeramt St. Ilgen
Mo., Di., Mi., Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Do.
14.30 – 18.30 Uhr
Bürgeramt Gauangelloch
Di., Mi., Do., Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Mo.
14.30 – 18.30 Uhr
Sprechstunden Oberbürgermeister
Bitte telefonische Vereinbarung
unter
06224/704-201 oder -203
Gemeindevollzugsdienst
06224/704-304
0160/3636485 od. 0160/3636483
Stadtbücherei, Hohe Gasse 1
06224/704-298
Mo. u. Do.
11.00 – 13.00 Uhr und
14.00 – 17.00 Uhr
Di.
15.00 – 20.00 Uhr
Mi.
geschl.,
Fr.
14.00 – 17 Uhr
Abwasserzweckverband Untere Hardt
06224/8276-6
Wasserversorgung „Hardtgruppe“
www.Hardtgruppe.de
Wochenmarkt Georgi-Marktplatz
Jeden Donnerstag 8 -12 Uhr
Schulen
Musikschule, Hohe Gasse 2 Tel. 06244/704494
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fax: 06224/704-450
VHS, Rathausstraße 8 Tel. 06224/704-291, -247
Fax: -154
Turmschule Leimen
06224/704-266
Otto-Graf-Realschule
06224/175138-12
Geschwister-Scholl-Schule St. Ilgen
06224/767940
Schlossbergschule Gauangelloch
06226/97287110
Jugendamt
Leimen:
Herr Crämer, Neues Rathaus, Zi. 1.05
704-116
Di. 15.30 – 17.30 Uhr
St. Ilgen: Bürgeramt
06224/704-414
Frau Roller
06222/3073-4223
1.+3. Mittwoch im Monat, 10.30 – 12.00 Uhr
Gauangelloch: Bürgeramt
Frau Poletin
06226/1566
1. Montag im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr
Sozialarbeit
Komunaler Pflege-/Beratungsstützpunkt
Leimen/Sandhausen
Herr Kiss
Bürgeramt St. Ilgen,
06224/704-406
Di. 14.30 – 18.00 Uhr
Kirchliche Sozialstation
www.Sozialstation-Leimen.de
Leimen und St. Ilgen
06224/73576
Gauangelloch
06224/12744
Verwaltung
06224/74609
Haus Karmel
06224/74155
Familienpflege/Nachbarschaftshilfe 06224/75736
Wochenend-Dienst Sozialstation
Anrufbeantworter
06224/73576
Ökumen. Hospizdienst Leimen, Turmgasse 21
0176/38661425
AWO Rhein-Neckar
Mahlzeitendienst
06224/51001
Ferienwerk
06203/928530
Schwerstbehindertenbetreuung 06203/928530
Aus dem Rathaus
Rathaus-Rundschau Stadt Leimen · 13. Mai 2016 · Nr. 19
ARV Rhein-Neckar e.V. Betreuungsverein
Tel. 06224/75959
Fax: 06224/71050
Beratung Do. 9.30 – 12.00
Tel. 06224/8283683
Notfallnummer Pflegende Angehörige
Dr. Ulla-Schirmer-Haus
0160/7182737
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
www.hilfetelefon.de
0800/116016
Telefonseelsorge HD, Beratung Tag und Nacht
0800/1110111 oder 0800/1110222
Landratsamt RNK
www.rhein.neckar-kreis.de
06221/5220
Abfallentsorgung
AVR Abfalltelefon
07261/9310
Sonstiges
Notarin: Sprechstunde im Neuen Rathaus
Terminvereinbarung 06221/591485 erforderlich
Störungsstellen
Stadtwerke
Rufbereitschaft allgemein
0160/7454281
Rufbereitschaft Wasserwerke 06224/704-666
Strom-/Gasversorgung
Stadtwerke HD (Gas)
Netze BW GmbH
Störungsstelle Strom
Servicetelefon
06221/5130
07243/180 -0
0800/3629477
0800/3629900
Süwag Energie AG/Syna GmbH
Störungen
06223/963666
Servicetelefon
0800/4747488
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 06221/19292
Behandlungsraum:
Alte Eppelheimer Straße 35, Heidelberg
Zahnärztlicher Notfalldienst
06221/3544917
www.zahn-forum.de/karlsruhe
Erste Hilfe/DRK Leimen
06224/9210952
Bereitschaftsleiterin Frau Bähr
E-Mail: [email protected]
Krankentransport
06221/19222
Tierärztlicher Notfalldienst
06223/74077
Elektro-Wochenend-Dienst
06221/301183
Notrufe
Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst
110
112
112
Polizeiposten Leimen
06224/17490
Mo., Mi., Do.
7.30 – 16.15 Uhr
Di.
7.30 – 18.30 Uhr
Fr.
7.30 – 16.00 Uhr
Polizeirevier Wiesloch
06222/57090
Gift-Informationszentrale
Klinikum Mainz
06131/19240
Apotheken-Notdienst
Servicenummer für Apotheken-Notdienst:
Telefonnummer: 08 00/00022833 (kostenlos)
Mobilfunk: 22833 (o. Vorw., für max. 69 Ct/Min.)
www.aponet.de
Samstag, 14. Mai 2016
Astoria-Apotheke, Walldorf, Nußlocher Str. 26a,
Tel. 06227 - 6 12 20
Hirsch-Apotheke, HD-Altstadt, Hauptstr. 20,
Tel. 06221 - 16 04 16
Brücken-Apotheke, Neckargemünd, Bahnhofstr. 34,
Tel. 06223 - 9 72 84 00
Sonntag, 15. Mai 2016
St. Cyriak-Apotheke, Dielheim, Hauptstr. 27,
Tel. 06222 - 77 02 46
Hof-Apotheke, HD-Bergheim, Sofienstr. 11,
Tel. 06221 - 2 57 88
Christoph-Apotheke, Bammental, Hauptstr. 47,
Tel. 06223 - 9 51 70
Montag, 16. Mai 2016
Apotheke Badischer Hof, Nußloch, Hauptstr. 107,
Tel. 06224 - 17 07 11
Mathilden-Apotheke, HD-Kirchheim,
Schwarzwaldstr. 27, Tel. 06221 - 78 28 18
Weinberg-Apotheke, Mauer, Sinsheimer Str. 5,
Tel. 06226 - 9 93 93 40
Dienstag, 17. Mai 2016
Hardtwald-Apotheke, Sandhausen, Waldstr. 24,
Tel. 06224 - 8 25 25
Eichendorff-Apotheke, HD-Rohrbach,
Karlsruher Str. 57, Tel. 06221 - 31 42 28
Mittwoch, 18. Mai 2016
Central-Apotheke, Walldorf, Hauptstr. 1,
Tel. 06227 - 6 15 11
Apotheke im Markt Pfaffengrund, HD-Pfaffengrund,
Eppelheimer Str. 78,
Tel. 06221 - 7 50 91 91
Elsenz-Apotheke, Mauer, Heidelberger Str. 30,
Tel. 06226 - 10 94
Donnerstag, 19. Mai 2016
Apotheke-Baiertal, Wiesloch-Baiertal, Mühlstr. 3,
Tel. 06222 - 7 36 00
Kurpfalz-Apotheke, HD-Kirchheim,
Schwetzinger Str. 51, Tel. 06221 - 71 25 38
Brücken-Apotheke, HD-Neuenheim, Brückenstr. 21,
Tel. 06221 - 40 93 91
Römer-Apotheke, Wiesenbach, Bammentaler Str. 13,
Tel. 06223 - 97 00 74
Freitag, 20. Mai 2016
Leimbach-Apotheke, Dielheim-Horrenberg,
Gartenstr. 28, Tel. 06222 - 7 22 22
Apotheke-Schmitt, HD-Kirchheim,
Schwetzinger Str. 61, Tel. 06221 - 78 52 58
Aesculap-Apotheke, HD-Bergheim, Poststr. 24,
Tel. 06221 - 2 76 34
Elsenz-Apotheke, Mauer, Heidelberger Str. 30,
Tel. 06226 - 10 94
Impressum
Herausgeber:
Große Kreisstadt Leimen
Rathausstraße, Postfach 1320, 69171 Leimen
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich
der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Leimen ist Oberbürgermeister Wolfgang Ernst o.V.i.A.,
für den übrigen Inhalt Klaus Nussbaum,
Opelstr. 29, Nussbaum Medien St. Leon-Rot.
Redaktionsschluss für den Vereinsteil ist montags
8.30 Uhr.
Druck und Verlag:
Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.
nussbaum-slr.de
Anzeigenannahme bis jeweils dienstags 11 Uhr
bei: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstraße 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel.: 06227/5449-0,
Fax: 06227/5449-1190, E-Mail: [email protected]
Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstraße 1,
68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail:
[email protected], Internet: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich.
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Rathaus-Rundschau
STADT LEIMEN
Nummer 19
Freitag, 13. Mai 2016
Aus dem Rathaus
3
Veranstaltungs
Veranstaltungskalender
vom 14. bis 19. Mai 2016
Samstag, 14.05.
Angelsportverein St. Ilgen: Seefest
auf dem Vereinsgelände am „Diljemer
Waldsee“ in St. Ilgen, 11.00 Uhr
Sonntag, 15.05.
Angelsportverein St. Ilgen: Seefest
auf dem Vereinsgelände am „Diljemer
Waldsee“ in St. Ilgen, 11.00 Uhr
Dienstag, 17.05.
AWO St. Ilgen: Seniorennachmittag in
der AWO-Begegnungsstätte, Gaststätte Pfalzstube, 14.00 Uhr
AWO Leimen:
Seniorennachmittag
in der AWO-Begegnungsstätte in der
Turmgasse 7, 14.30 Uhr
Lokale Agenda Leimen: Interkulturelles Handarbeiten im Wollstübchen in
Leimen, 15.30 Uhr
Donnerstag, 19.05.
Evangelische Kirche Leimen: Seniorennachmittag für alle Leimener Seniorinnen und Senioren im Philipp-Melanchthon-Haus in Leimen, 14.30 Uhr
Katholische Kirche Leimen: Seniorennachmittag im Mauritiushaus in Leimen, 14.30 Uhr
Kleintierzüchter St. Ilgen: Stammtisch im Vereinsheim „Am Fischwasser“, 16.30 Uhr
Abriss der Zementwerkbrücke
Dokumente noch gültig???
In der Nacht vom 13. auf den 14. Mai 2016 wird die Zementwerkbrücke über die Rohrbacher Straße an der Gemarkungsgrenze zu Heidelberg abgerissen. Aus diesem Grunde
ist eine Vollsperrung der Rohrbacher Straße/L 594 zwischen
22.00 Uhr am 13. Mai und 5.00 Uhr morgens am 14. Mai
notwendig. Die Vollsperrung der Rohrbacher Straße/L594
erfolgt ab der Einmündung des Stralsunder Rings in Leimen und geht bis zur Kreuzung L 594/Im Breitspiel/L600 auf
Gemarkung Heidelberg. Die Umleitung für den gesperrten
Teilbereich der Rohrbacher Straße/L594 ist ausgeschildert.
Der Straßenbahnverkehr wird aufrechterhalten.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Stadt Leimen
Amt für Verkehrswesen
Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente.
Die Neuausstellung von Reisepass und Personalausweis
dauert ca. 3 Wochen und kann bei den jeweiligen Bürgerämtern oder dem Einwohnermeldeamt im Neuen Rathaus,
Zimmer 0.01, beantragt werden.
Zwangsversteigerungen sind im Internet unter
www.zvg.com einzusehen.
Bitte beachten Sie:
Einwohnermeldeamt im Bürgeramt St. Ilgen
Informationen über die Sitzungen des Gemeinderats sowie
öffentliche Bekanntmachungen erfolgen bis 30. Juni 2016
parallel in der Rathaus-Rundschau und über die Internetseite der Stadt www.leimen.de, ab dem 1. Juli 2016 gemäß
§ 34 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindeordnung BadenWürttemberg rechtswirksam über die Internetseite www.
leimen.de
Zusätzlich werden sowohl Sitzungsinformationen als auch
öffentliche Bekanntmachungen zur Information weiterhin
im Amtsblatt veröffentlicht, soweit dies vom Umfang her
möglich ist.
Das Einwohnermeldeamt im Bürgeramt St. Ilgen ist urlaubsbedingt in der Zeit vom 17. Mai bis 1. Juni 2016 an folgenden Tagen geschlossen:
-
Dienstag, den 17. Mai und Mittwoch, den 18. Mai
-
Dienstag, den 24. Mai und Mittwoch, den 25. Mai
-
Dienstag, den 31. Mai und Mittwoch, den 1. Juni
In dringenden Fällen (z.B. Abholung von Pässen oder Personalausweisen) wenden Sie sich außerhalb der o.g. Zeiten
bitte an das Einwohnermeldeamt in Leimen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wichtiger Hinweis
Geänderte Redaktionszeiten zu Pfingsten
Wegen des Feiertages Pfingstmontag haben sich die
Redaktionszeiten geändert:
Für die Ausgabe 20 ist der Redaktionsschluss für den amtlichen Teil und Parteiberichte wie gewohnt am Freitag,
dem 13. Mai 2016 um 10.00 Uhr. Der Redaktionsschluss
für Vereinsberichte ist am Dienstag, dem 17. Mai 2016 um
8.30 Uhr.
Die Verteilung der Rathaus-Rundschau Leimen findet am
Freitag, dem 20. Mai 2016 statt.
Wir bitten Sie die Termine genau einzuhalten, da aus
technischen Gründen später eingehende Berichte nicht
berücksichtigt werden können.
Wir bitten um Beachtung.
Die Redaktion
HINWEIS AUF EIN FEUERWERK
Am Samstag, den 14. Mai 2016 wird auf dem Betriebsgelände des Landguts Lingental gegen 21.15 Uhr für die
Dauer von ca. 8 Minuten ein Feuerwerk im gewerblichen
Rahmen abgebrannt werden.
Dies wurde der Stadtverwaltung Leimen als zuständige
Behörde gemäß § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz angezeigt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Feuerwerk
sind erfüllt, so dass es die Stadtverwaltung Leimen nicht
untersagen darf.
Wir weisen hiermit insbesondere die Anwohner und die
Autofahrer auf dieses Feuerwerk hin.
Ordnungsamt der Stadt Leimen
4
Nummer 19
Freitag, 13. Mai 2016
Aus dem Rathaus
Öffentliche Erinnerung zur Begleichung der Steuern u.a.
Kommunalabgaben
An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:
GRUNDSTEUER
für das 2. Kalendervierteljahr 2016, fällig am 15.05.2016
Die Stadt weist darauf hin, dass in diesem Jahr Bescheide nur
bei Änderungen der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht
zugestellt werden. Ansonsten gelten die Steuerbescheide so
lange, bis eine Änderung eingetreten ist. Die Grundsteuer ist
vom Schuldner ohne weitere Aufforderung zu den gesetzlichen
Fälligkeitsterminen zu bezahlen.
GEWERBESTEUER – VORAUSZAHLUNGSRATEN
für das 2. Kalendervierteljahr 2016, fällig am 15.05.2016
Abschluss- und Vorauszahlungen
von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus den Erst- und
Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw.
Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist:
Insoweit Einzelmahnungen ergehen müssen, werden Mahngebühren nach der Vollstreckungskostenordnung erhoben. Wird
eine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet, so werden vom Fälligkeitsdatum an die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben.
Für diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, gilt diese „öffentliche Erinnerung“
nicht.
Damit gegen die Steuer- und Abgabepflichtigen weitere Feststellungen zur Entrichtung der angeführten Steuern und Abgaben nicht verfügt werden müssen, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, den Zahlungstermin zu beachten.
HUNDESTEUER
Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes
im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach
Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt - anzuzeigen.
Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder
Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm
bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes
laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und
sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Steueramt Leimen
Zweitwohnsteuer
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. mit den §§ 2, 8 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Stadt Leimen am 28.04.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Steuererhebung
Die Stadt Leimen erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das
Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet Leimens.
§ 2 - Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist, wer im Stadtgebiet für einen nicht nur
vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat.
(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand außerhalb
seines Grundstücks seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-,
Berufs- und Ausbildungszwecken.
(3) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer
Zweitwohnung, sind sie Gesamtschuldner.
(4) Hauptwohnung ist diejenige von mehreren im In- oder Ausland gelegenen Wohnungen eines Einwohners, die er vorwiegend benutzt. Hauptwohnung eines verheirateten oder in einer
eingetragenen Partnerschaft lebenden Einwohners, der nicht
dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo
der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Rathaus-Rundschau
STADT LEIMEN
(5) Die Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben:
a) Für das Innehaben einer ausschließlich aus beruflichen Gründen vorgehaltenen Wohnung eines nicht dauerhaft getrennt
lebenden verheirateten bzw. eines nicht dauernd getrennt
lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden
Einwohners, der seiner Arbeit/Ausbildung nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann.
b) Für Bewohner von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen,
Bewohner von Jugendhilfeeinrichtungen sowie Bewohner von
Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen.
c) Für Personen die unter 18 Jahre sind.
§ 3 - Steuermaßstab
(1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet.
(2) Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das der
Steuerschuldner für die Benutzung der Wohnung auf Grund
vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt
der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat
(Jahresnettokaltmiete).
(3) Wenn nur eine Bruttokaltmiete (einschl. Nebenkosten, ohne
Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Jahresrohmiete, die um
einen Abzug von 10 v.H. verminderte Bruttokaltmiete.
Wenn nur eine Bruttowarmmiete (einschl. Nebenkosten und
Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Jahresrohmiete, die um
einen Abzug von 20 v.H. verminderte Bruttowarmmiete.
(4) Statt des Betrages nach Abs. 2 und 3 gilt als jährlicher
Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die
eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die
Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder
ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird
§ 4 - Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich 10 v. H. der Bemessungsgrundlage (§ 3).
(2) In den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 ermäßigt sich die Steuer
auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.
§ 5 - Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld
(1) Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen, so
entsteht die Steuerschuld mit dem ersten Tag des auf diesen
Zeitpunkt folgenden Monats. In dem Bescheid kann bestimmt
werden, dass die Steuerfestsetzung auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der
Steuerbetrag nicht ändern.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem der Steuerschuldner die Zweitwohnung nicht mehr innehat.
(3) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
(4) In den Fällen des Abs. 2 ist die zu viel bezahlte Steuer auf
Antrag zu erstatten.
§ 6 - Anzeigepflicht
(1) Wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung bezieht, hat der
Stadtverwaltung dies innerhalb einer Woche nach dem Einzug
anzuzeigen.
(2) Endet die Wohnungshaltung, so gilt die Vorschrift des Abs.
1 entsprechend.
(3) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die
Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen der Stadtverwaltung unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 - Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig i. S. von § 8 des Kommunalabgabengesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten
nach § 6 dieser Satzung nicht nachkommt.
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich-
Rathaus-Rundschau
STADT LEIMEN
Aus dem Rathaus
nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Leimen, den 28.04.2016
Wolfgang Ernst
Oberbürgermeister
Vergnügungssteuer
Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Vergnügungssteuer der Großen Kreisstadt Leimen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 1. Dezember 2015 (GBL.
Nr. 19 S. 870ff.) hat der Gemeinderat am 28.04.2016 folgende
Satzung über die Änderung der Satzung über die Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) der Großen Kreisstadt Leimen in der Fassung vom 04. März 2011 beschlossen:
§1
Der Absatz 2 des § 2 „Steuergegenstand“ wird ersatzlos gestrichen.
An seine Stelle rückt der bisherige Absatz 3.
§2
Die Ziffer 3 des § 7 Absatz 1 „Steuersatz“ wird ersatzlos gestrichen.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leimen, den 28.04.2016
Wolfgang Ernst
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung der von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Wichtige Informationen des Verlags
In Kalenderwoche 20 findet die
Verteilung der Rathaus-Rundschau
Leimen am Freitag statt
Sehr geehrte Abonnentinnen,
sehr geehrte Abonnenten,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Verteilung der Rathaus-Rundschau Leimen
wird in Kalenderwoche 20 auf Grund des Feiertages (Pfingstmontag) am Freitag, 20. Mai 2016,
stattfinden.
Wir bitten um Beachtung.
www.nussbaum-slr.de
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Nummer 19
Freitag, 13. Mai 2016
5
GEBURTSTAGE UND ANKÜNDIGUNGEN
15.05.
Anna Beck Kai Uwe Hildebrandt Adam Joa Luise Sellner 16.05.
Dieter Ernst Feurer 19.05.
Wolfgang Melzer 20.05.
Johanna, Becker Dr. Rene Karl-Maria Transier 21.05.
Dr. Heinrich Smirnow Wir gratulieren!
80
70
80
75
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
70 Jahre
85 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
Die Redaktion
Diamantene Hochzeit
Artur Josef und Margarete Luise Fuhrmann,
am 18. Mai 2016.
Wir gratulieren!
Die Redaktion
Beschlüsse
zur 4. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Leimen am Donnerstag,
dem 28. April 2016, 18:30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen
Rathauses, Rathausstraße 1-3 in Leimen
- öffentlich Beginn:
18.30 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Vorsitz:
Bürgermeisterin Felden
Stadträte/Stadträtinnen: Dr. Anselmann, Peter
Appel, Hans
Bader, Richard
Baumann, Ursula
Eckl, Ulrike
Feuchter, Klaus
Frühwirt, Ralf
Hassenpflug, Christa
Karaaslan, Sahin
Kohr, Jürgen
Kühner, Anita
Kurz, Mathias
Leiner, Maja
Lindenbach, Bruno
Lindner, Werner
Neininger-Röth, Claudia
Reinig, Michael
Dr. Sandner, Peter
Sauerzapf, Anja
Dr. Scheurich, Gerhard
Stern, Wolfgang
Sterzenbach, Dieter
Unverfehrt, Dietrich
Woesch, Rudolf
Als Gäste:
Rechtsanwalt Rühling, Uwe
Entschuldigt:
Krauth, Wolfgang
Mattheier, Christiane
Von der Verwaltung:
Stadtoberverwaltungsrat Berggold
Stadtoberamtsrat Veith
Stadtamtsrätin P. Lutz
Stadtamtsrat Gora
Stadtverwaltungsdirektor Scheiber
Angestellter Kohr
Angestellter Kuhn
Stadtoberamtsrat Heinzmann
Angestellter Orlamünder
Protokollführer
6
Nummer 19
Freitag, 13. Mai 2016
Aus dem Rathaus
Tagesordnung
zur 4. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Leimen am Donnerstag,
dem 28. April 2016, 18:30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen
Rathauses, Rathausstraße 1-3 in Leimen
- öffentlich 1. Fragestunde
2. Protokolle
- Protokollbeurkundung
- Benennung von Urkundspersonen
3. Gemeinderat
Bekanntgabe von Entscheidungen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Konzession
Beschlussfassung zur Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen in Leimen, St. Ilgen und Gauangelloch
5. Gemeinderat
Beschlussfassung Nachbesetzung der Ausschusssitze und der
Aufsichtsräte WOBA, EGL
6. Oberbürgermeister
a. Wahl eines Vertreters zur Verpflichtung des neuen Oberbürgermeisters
b. Beschlussfassung zur Festlegung der Besoldungsgruppe und
Stelleneinweisung des neuen Oberbürgermeisters
7. Feuerwehr
Bestellung Abteilungskommandant St. Ilgen
8. Ortsrecht
Anpassung an die neue Rechtsprechung durch Erlass einer Änderungssatzung der
a. Vergnügungssteuersatzung
b. Zweitwohnungssteuer
9. Bebauungspläne Leimen-Mitte
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Fischwasser II, 1. Änderung – Neufassung“
- Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme
-
Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, Kenntnisnahme
-
Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschlusses,
Beschlussfassung
10. Verschiedenes
Bürgermeisterin Felden
begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gremiums sowie die Damen
und Herren im Zuhörerraum. Sie stellt fest, dass die Tagesordnung
rechtzeitig zugegangen und das Gremium beschlussfähig ist und fragt
nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
1. Fragestunde
2. Protokolle
- Protokollbeurkundung
- Benennung von Urkundspersonen
Bürgermeisterin Felden
ruft das Protokoll Nr. 3 vom 23. März 2016 auf. Urkundspersonen sind
die Stadträte Bader und Mattheier. Einwände werden nicht erhoben. Als
Urkundspersonen der heutigen Sitzung werden die Stadträte Karaaslan
und Lindenbach benannt.
3. Gemeinderat
Bekanntgabe von Entscheidungen aus nichtöffentlicher Sitzung
Es ergeht folgender
Beschluss
(Kennwort: Gemeinderat)
Die folgenden nichtöffentlichen Beschlüsse der 3. Sitzung des
Gemeinderates vom 23. März 2016 werden bekanntgegeben und
zur Kenntnis genommen:
2. Ordnungsamt
Beschäftigung von Security-Personal
Mehrheitlich ergeht folgender
Beschluss
(Kennwort: Ordnungsamt)
1. Dem Abschluss eines Vertrags mit einem Security-Dienst wird zugestimmt.
2. Die außerplanmäßigen Ausgaben für den Security-Dienst werden
genehmigt und über die verminderten Ausgaben bei der Kreisumlage
gedeckt.
Der folgende nichtöffentlichen Beschluss der 4. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14. April 2016 wird bekanntgegeben
und zur Kenntnis genommen:
8. Personalangelegenheiten
a. Tarifgerechte Eingruppierung eines Angestellten
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss
(Kennwort: Personalangelegenheiten)
Ein Angestellter wird mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in die Entgeltgruppe
EG 8 eingruppiert.
Stadtverwaltungsdirektor Scheiber sowie die Stadträte Bader, Feuchter,
Kühner, Unverfehrt und Hassenpflug erklären sich für befangen. Sie
Rathaus-Rundschau
STADT LEIMEN
verlassen den Sitzungsbereich, nehmen im Zuschauerraum Platz und
wirken weder beratend noch entscheidend mit.
4. Konzession
Beschlussfassung zur Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen in Leimen, St. Ilgen und Gauangelloch
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss
(Kennwort: Konzession)
1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die
a) Netze BW GmbH, 70503 Stuttgart,
b) Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, 69045 Heidelberg, und
c) Süwag Energie AG, 65929 Frankfurt am Main
am 04.03.2016 jeweils ein Angebot zum Abschluss eines Konzessionsvertrages
· für die Stromversorgung in Leimen Kernstadt (ohne den Stadtteil Gauangelloch),
· für die Stromversorgung in Leimen, Stadtteil Gauangelloch und
· für die Gasversorgung in Leimen
unterbreitet haben.
2. Der Gemeinderat nimmt das ihm vorliegende Ergebnis der Bewertungen der Angebote in den drei Konzessionsvergabeverfahren zur
Kenntnis.
3. Der Gemeinderat nimmt zum Angebot der Süwag Energie AG für die
Stromversorgung in der Stadt Leimen (Kernstadt) und zum Angebot für die
Stromversorgung im Stadtteil Gauangelloch die gutachterliche Stellungnahme von RÜHLING ANWÄLTE und in Bezug auf den zu Grunde liegenden sog. „Mustervertrag“ das Gutachten der WIBERA AG zur Kenntnis.
4. Der Gemeinderat nimmt zum Angebot der Stadtwerke Heidelberg
Netze GmbH für die Gasversorgung in der Stadt Leimen die gutachterliche Stellungnahme von RÜHLING ANWÄLTE und in Bezug auf den
zu Grunde liegenden sog. „Mustervertrag“ das Gutachten der WIBERA
AG zur Kenntnis.
5. Der Gemeinderat macht sich das Ergebnis der Bewertungen in allen
drei Konzessionbsvergabeverfahren (Nr. 2) zu eigen und stimmt den
Erwägungsgründen der Verwaltung für den Beschlussvorschlag im
Hinblick auf die nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz erforderliche öffentliche Bekanntmachung zu.
6. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines „Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb
von Leitungen für die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Leimen
(Kernstadt ohne den Stadtteil Gauangelloch)“ zwischen der Stadt Leimen und der Süwag Energie AG unter Einschluss seiner Anlagen zu.
a) Der Vertrag beginnt am 01.05.2016 und endet am 30.04.2036. Erfolgt
die Unterzeichnung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt, ist der
Vertragsbeginn auf die Unterschriftsleistung und das Vertragsende auf
den letzten Tag vor Ablauf des 20. Vertragsjahres zu legen.
b) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass
die Süwag Energie AG spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats
nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stadt Leimen keine Genehmigung nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz für den Betrieb dieses Netzes
oder keine Bescheinigung der Energiebehörde des Landes BadenWürttemberg vorlegt, dass es einer solchen Genehmigung nicht bedarf.
c) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass
die Süwag Energie AG spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach
Unterzeichnung des Vertrages durch die Stadt Leimen kein Zertifikat
einer Zertifizierung im Rahmen des „Eco-Management and Audit-Scheme” gemäß dem Umweltauditgesetz (EMAS) der Stadt Leimen vorlegt.
7. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines „Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb
von Leitungen für die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Leimen
(Stadtteil Gauangelloch)“ zwischen der Stadt Leimen und der Süwag
Energie AG unter Einschluss seiner Anlagen zu.
a) Der Vertrag beginnt am 01.05.2016 und endet am 30.04.2036. Erfolgt
die Unterzeichnung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt, ist der
Vertragsbeginn auf die Unterschriftsleistung und das Vertragsende auf
den letzten Tag vor Ablauf des 20. Vertragsjahres zu legen.
b) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass
die Süwag Energie AG spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach
Unterzeichnung des Vertrages durch die Stadt Leimen kein Zertifikat
einer Zertifizierung im Rahmen des “Eco-Management and Audit-Scheme” gemäß dem Umweltauditgesetz (EMAS) der Stadt Leimen vorlegt.
8. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines „Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb
von Leitungen für die Gasversorgung im Gebiet der Stadt Leimen“ zwischen der Stadt Leimen und der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
unter Einschluss seiner Anlagen zu. Der Vertrag beginnt am 01.05.2016
und endet am 30.04.2036. Erfolgt die Unterzeichnung durch die Stadt
zu einem späteren Zeitpunkt, ist der Vertragsbeginn auf die Unterschriftsleistung und das Vertragsende auf den letzten Tag vor Ablauf des
20. Vertragsjahres zu legen.
Rechtsanwalt Rühling verlässt die Sitzung.
Die Stadträte Bader, Feuchter, Kühner, Unverfehrt und Hassenpflug
nehmen wieder an der Sitzung teil.
5. Gemeinderat
Beschlussfassung Nachbesetzung der Ausschusssitze und der
Aufsichtsräte WOBA, EGL
St. Ilgen: Bürgeramt
06224/704-414
Frau Roller
06222/3073-4223
1.+3. Mittwoch im Monat, 10.30 – 12.00 Uhr
Gauangelloch: Bürgeramt
Frau Poletin
06226/1566
1. Montag im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
06221/3544917
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Erste Hilfe/DRK Leimen
06224/9210952
Bereitschaftsleiterin Frau Bähr
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Ende des kostenlosen Teils
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Bürgeramt St. Ilgen,
06224/704-406
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Leimen und St. Ilgen
06224/73576
Gauangelloch
06224/12744
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06224/74609
Seite.
Informatio
Haus Karmel
06224/74155
Familienpflege/Nachbarschaftshilfe 06224/75736
Wochenend-Dienst Sozialstation
Anrufbeantworter
06224/73576
Ökumen. Hospizdienst Leimen, Turmgasse 21
0176/38661425
AWO Rhein-Neckar
Mahlzeitendienst
06224/51001
Ferienwerk
06203/928530
Schwerstbehindertenbetreuung 06203/928530
Krankentransport
Tierärztlicher Notfalldienst
06223/74077
Elektro-Wochenend-Dienst
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06221/19222
Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst
110
112
112
Polizeiposten Leimen
06224/17490
Mo., Mi., Do.
7.30 – 16.15 Uhr
Di.
7.30 – 18.30 Uhr
Fr.
7.30 – 16.00 Uhr
Polizeirevier Wiesloch
06222/57090
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06131/19240
Hertzstr. 1, Tel. 06221 - 30 05 81
Markt-Apotheke, Neckargemünd, Marktplatz 10,
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Impressum
Herausgeber:
Große Kreisstadt Leimen
Rathausstraße, Postfach 1320, 69171 Leimen
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich
der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Leimen ist Oberbürgermeister Wolfgang Ernst o.V.i.A.,
für den übrigen Inhalt Klaus Nussbaum,
Opelstr. 29, Nussbaum Medien St. Leon-Rot.
Redaktionsschluss für den Vereinsteil ist montags
8.30 Uhr.
Druck und Verlag:
Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.
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Anzeigenannahme bis jeweils dienstags 11 Uhr
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80. Geburtstag
möchte ich mich für die vielen Glückwünsche und
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21.05.
22.05.
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Wir suchen ab sofort
Fachangestellte (m/w)
Verteiltage
Alle Ausgaben werden einen Tag später verteilt.
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
16.05.
17.05.
18.05.
19.05.
20.05.
21.05.
22.05.
Ausnahmen der Verteiltage
Landkreis Heilbronn1
Ellhofen
bleibt am Freitag
Erlenbach
bleibt am Freitag
Hardthausen
bleibt am Freitag
Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag
Untereisesheim bleibt am Freitag
Hohenlohekreis1
Eberstadt
Forchtenberg
Krautheim
Neuenstein
bleibt am Freitag
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bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
Neckar-Odenwald-Kreis1
Adelsheim
bleibt am Freitag
Osterburken
bleibt am Freitag
Schefflenz
bleibt am Freitag
Rhein-Neckar-Kreis
Angelbachtal
bleibt am Donnerstag
Sandhausen
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Schriesheim
bleibt am Mittwoch
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13. Mai 2016 · Nr. 19
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Schönheitskur für Garten und Terrasse
(djd/pt). Im Frühling schlägt
das Herz vieler Gartenbesitzer höher: Endlich kann wieder gebuddelt, geschnitten
und gepflanzt werden, damit
im Sommer alles schön blüht.
Zur Wohlfühloase Garten gehört aber auch die Terrasse.
Mit viel Liebe zum Detail wird
das
Freiluft-Wohnzimmer
hergerichtet. Neben der passenden Pflanzenauswahl und
den Gartenmöbeln sind es vor
allem
Gestaltungselemente
wie Terrassenplatten, Mauern
und Stufen, die dem Außenbereich sein individuelles Aussehen geben. Ob mediterran,
elegant oder romantisch: Mit
hochwertigen Betonprodukten haben Häuslebauer und
Modernisierer eine Fülle an
Möglichkeiten. Garten- und
Terrassenplatten sowie Pflastersteine aus Beton, sind in den
verschiedensten Größen, Farben, Oberflächen und Veredelungen erhältlich. So können
bei der Hof- und Gartengestaltung ganz unterschiedliche
Akzente gesetzt werden. Der
Vorteil von Platten und Pflastersteinen aus Beton ist, dass
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(djd). Der schönste Bodenbelag
sorgt dauerhaft nicht für Freude, wenn der Untergrund nicht
dicht ist. Daher gilt die Devise:
Bevor Balkon oder Terrasse
einen neuen Belag erhalten,
sollte der Untergrund überprüft und wenn nötig saniert
werden. Ein einfacher Anstrich
nach dem Motto „Fußboden
dicht“ genügt meistens nicht.
Von der Spezialgrundierung
über eine UV-beständige Flüssigfolie bis hin zum Natursteinteppich sollten mehrere
Arbeitsschritte vom Fachmann
aus dem Handwerk gewissenhaft ausgeführt werden.
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13. Mai 2016 · Nr. 19
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Warum ist es wichtig ein Gebäude abzudichten?
Feuchtigkeitsschäden sind keine Bagatelle. Wer sie nicht beseitigt, setzt sein Gebäude auf
Dauer der Baustoffzerstörung
aus, zudem droht Schimmelpilzbefall und damit eine deutliche Wertminderung. In der
Praxis reicht dies von einfachen
Putzabplatzungen
bis zur Durchrostung
von Stahlträgern, die
damit die statische
Stabilität des gesamten Gebäudes bedrohen. Deshalb gilt:
bei
Feuchtigkeitsschäden sofort den
Fachmann zu Rate
ziehen. Die Angst
vor den Kosten steht in keinem
Verhältnis zu der konkreten
Gefahr für das Gebäude. Je früher der Schaden angegangen
wird, desto geringer fallen die
Kosten aus.
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Ohne Splittern und Verwittern
(jm/red). Mit der nahenden
Freiluftsaison stellt sich für viele
Terrassen-Fans die Frage nach
dem richtigen Belag. Leisten
müssen alle Terrassenbeläge
letztendlich das Gleiche. Schön
sollen sie sein und einiges wegstecken können. Terrassendielen aus Holzverbundstoff haben
in den letzten Jahren enorm an
Beliebtheit zugelegt. Die Schönheit von Holz gepaart mit der
Widerstandsfähigkeit hochwer-
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einem optimalen Außenbelag.
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Kiefer und Douglasie, einem
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(djd/pt/red). Im Frühjahr steigt
bei vielen Bundesbürgern die
Lust auf Veränderung. Pünktlich zum Beginn der wärmeren
Jahreszeit stellen die deutschen
Tapetenhersteller deshalb ihre
neuen Kollektionen vor. Ob
Animal- und Nature-Prints
oder Blüten- und Ranken-Adaptionen - die Natur gibt mit ihren facettenreichen Farben und
Formen den Ton an. In diesem
Jahr gilt: Je aufwändiger das Design, desto zurückhaltender die
Farbe. Naturgetreue Strukturen
von Holz und Stein bleiben im
Trend, werden aber um Korkund Marmor-Optiken ergänzt.
Neu sind auch kolorierte Tier-
fell-Motive: All-Over-Leopardenprints in Pink oder Grün
interpretieren die Farbenvielfalt
der Natur. Eine romantische
Stempel-Optik verleiht Tapeten
zusätzliche Patina und einen
trendig rustikalen Touch. Verflüssigtes Basalt und Lurexfäden sind alles andere als alltäglich. Erd- und Gewürztöne
wie Steinrot, Curry und Safran
erzeugen eine besondere Wärme und Geborgenheit. Neu im
Farbspektrum ist Orange. Die
Trend-Farben passen besonders
gut zur angesagten Matt-GlanzOptik und lassen sich hervorragend mit unterschiedlichen
Holzarten kombinieren.
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Die neuen Design-Klassiker
Einbrechers Frust
(jm/red). Jahr für Jahr steigt
dann die Zahl der Wohnungseinbrüche, laut Polizeilicher
Kriminalstatistik derzeit auf
den höchsten Wert seit 15
Jahren. Etwa zwei Drittel aller Einbrüche werden in der
Dunkelheit verübt. Wobei über
40 Prozent aller Einbruchversuche an professioneller Sicherheitstechnik scheitern. Es lohnt
sich also, sich mit entsprechenden Vorkehrungen gegen derartige ungebetene Besuche zu
wappnen. Schon mechanische
Widerstände wie die von AluRollläden können dem Einbrecher so zu schaffen machen,
dass er unverrichteter Dinge
wieder abziehen muss. Moderne Alu-Rollladensysteme schützen Fenster und Wintergärten
nicht nur vor Sonne, Kälte, Regen, Sturm und unerwünschten
Blicken, sie tragen auch wesentlich zum Einbruchschutz bei. Je
nach optischen Vorlieben gibt
es die Lamellen mit eloxierter
oder farbbeschichteter Oberfläche in allen RAL-Farben
und sogar in Sonderfarben. Sie
sind jederzeit einfach – auch
nachträglich – einzubauen. Die
CE-Kennzeichnung gibt dem
Verbraucher die Gewissheit,
dass das Rollladensystem den
aktuellen europäischen Sicherheitsrichtlinien entspricht.
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
5
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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