Die Wachau - Zeitungsverlag Waiblingen

1. Anmeldung: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem
Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen. Der
Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen
die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert
erklärt, für die vertraglichen Verp htungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben
den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten
Sie die Reisebestätigung, die alle wesentlic hen Angaben
über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab,
sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser
Angebot annehmen.
2. Bezahlung: Bei Vertragsschluss leisten Sie eine
Anzahlung gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne § 651 k BGB. Sie beträgt 15 % des Reisepreises.
Der restliche Reisepreis ist 2 Wochen vor Reisebeginn
gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen
zu zahlen. Bei Buchung innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn ist sofort der gesamte Reisepreis fällig.
3. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im
Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem
sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor
Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der
Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird. Falls ein
Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die
Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen.
4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in
dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer nachträglichen Änderung einer wesentlic hen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon
in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlic hen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden: Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrit tserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die
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Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter
geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die
vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, können wir
angemessenen Ersatz für die getro nen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es
bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass
im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt
der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind,
als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrit tsgebühren sind auch dann zu
zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig
zu den in den Reiseunterlagen bekanntgegebenen Zeindet, oder wenn
ten am angegebenen Abfahrtsort
die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B.
Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrit tsgebühren
beträgt in der Regel bei Busreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
15 %
vom 29. Tag bis 22. Tag
25 %
vom 21. Tag bis 15. Tag
35 %
vom 14. Tag bis 8. Tag
50 %
vom 7. Tag bis 1. Tag
65 %
ab dem Tag des Reiseantrit ts oder bei Nichtantritt der
Reise 100 % des Reisepreises.
Reservierte Eintrittskarten werden von uns nur vermittelt
und sind bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise voll
zu bezahlen, sofern sie von uns nicht weiterverkauft
werden können. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine
Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor.
Dafür werden ? 30,- erhoben, und zwar bis zum 30. Tag
vor Reiseantritt. Als Umbuchung gelten Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
Änderungen nach der o.e. Frist können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu o.g. Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bis zum Reisebeginn kann
der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte
chten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf
und
dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Diese kann dem
Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle
des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für
die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten ? 30,- zu verlangen. Für den Reisepreis und
die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Reiseversicherung:
Wir empfehlen Ih nen den
Abschluss einer Reiserücktrit tskostenversicherung zur
Absicherung der Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem
Grund Ihre Reise nicht antreten können.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveran stalter: Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen
ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der
Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
Veranstalter, vom Reisenden nachhaltig gestört wird.
Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den
Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter
muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. Der Veranstalter kann bis
2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei
Nichterreichen einer im Katalog angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von
der Reise zurücktreten wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrit tsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulatio nsfehler) oder
wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die
Rücktritt serklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet.
8. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verp htet, die notwendigen Maßnahmen zu
tr
insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich
vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die
übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
9. Gewährleistung/Haftung: Der Veranstalter steht im
Rahmen der Sorgfaltsp ht eines ordentlic hen Kaufmannes ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen, ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung betrauten Personen, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter
3 vor Vertragsschluss eine Änderung
nicht gemäß
der Prospektangaben erklärt hat. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder
Schiffsprospekten.
Gewährleistung: Dem Reisenden stehen die Rechte aus
dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis
in verkürzter Fassung wiedergegeben werden: Wird eine
Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht,
kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilf e
verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
n,
Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe sch
dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise
eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Rei-
seleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind
und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist.
Haftung: Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende
unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann
Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt worden ist. Die vertragliche Haftung des
Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die
Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen
den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis ? 4.000,-; übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise. Gelten für eine
von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende
gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann
sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese
Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen
Bestimmungen berufen.
Die Wachau
Wo sich am südlichen Ufer das prachtvoll barocke Stift Melk erhebt, beginnt die Wachau.
Sie reicht bis zur 40 km flussabwärts liegenden Stadt Krems. Die Wachau ist UNESCO
Weltkulturerbe, international renommiertes Weinbau- und Obstbaugebiet und eines der
schönsten Flusstäler der Welt.
Gehen Sie mit uns auf
Vater- und Muttertagsreise
vom 05. bis 09. Mai 2016
des Reisenden:
Der Reisende
10. Mitwirkungsp
ist verp htet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt
es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
stehen ihm Ansprüche nicht zu.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
nsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen
Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann
der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn
er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
Der Reisende und der Veranstalter machen von ihrem
gesetzlichen Recht Gebrauch, die Verjährung für vertragliche Ansprüche des Reisenden auf ein Jahr zu verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die
Fortsetzung der Verhandlung verweigert.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits bestimmungen: Der Veranstalter weist auf Pass- und
Visumerfordernisse im vorliegenden Prospekt oder durch
Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlic her Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß
und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland
für deutsche Staatsbürger gelten. Bei p htgemäßer
Erfüllu ng der Informationsp ht durch den Veranstalter
hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu
sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen verp htet haben.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das
Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine
ng des erforderlichen Visums), so kann der
Reisende nicht kostenfrei zurücktreten. Insofern gelten
die Bestimmungen gemäß
5.
13. Gerichtsstand: Klagen gegen den Veranstalter sind
an dessen Sitz zu erheben.
pro Person im DZ
525,- €
EZ-zuschlag
60,- €
Eine Leserreise für Abonnenten und Freunde des
Die idyllische Marktgemeinde Senftenberg liegt im unteren Kremstal – verwinkelt, verträumt
und liebenswert. Wahrzeichen des Ortes ist die über der Pfarrkirche gelegene Burgruine.
Zu dieser führen mehrere idyllische Spazierwege, wo Sie mit einem atemberaubenden Ausblick
belohnt werden. Hier wohnen Sie im Hotel Zierlinger.
Das gemütliche Landhotel mit traumhaftem Garten, großem Pool und Terrasse liegt im
wunderschönen Kremstal nur 7 Kilometer von der Stadt Krems/Wachau entfernt, direkt am
Kremsfluss. Genießen Sie die Ruhe, die familiäre Atmosphäre, das ausgiebige Frühstück
und die liebevoll und individuell eingerichteten Zimmer im Haus.
Bitte in Druckbuchstaben sorgfältig ausfüllen
und einsenden an:
Zeitungsverlag Waiblingen
Ansprechpartnerin: Katja Hilbrig
Albrecht-Villinger-Str. 10
71332 Waiblingen
Telefon: 0 71 51 / 566 480
Anmeldung zur Leserreise in die Wachau
vom 05.05. bis 09.05.2016
Hiermit melde ich folgende Person(en) zu oben genannter Reise an:
Das Programm dieser Leserreise:
05.05.2016: ANREISE IN DIE WACHAU
Herzlich begrüßt werden Sie mit einem Schnapserl im Hotel in Senftenberg.
Zum Abendessen erwartet Sie ein 3-Gang Menü mit „Kremstaler Schmankerl“.
06.05.2016: TAGESAUSFLUG WIEN UND HEURIGENABEND
Nach dem Frühstück fahren Sie mit Ihrem Reiseleiter nach Wien. Erleben Sie
die Stadt von Ihrer schönsten Seite bei einer Stadtrundfahrt. Diese führt Sie
u.a. vorbei an der Ringstraße, dem Prachtboulevard der Habsburger, der Hofburg,
dem ehemaligen Regierungssitz des Habsburger Imperiums, dem Karlsplatz
unddem Prater, dem großen Festgelände Wiens. Besuchen Sie den Wiener Prater,
den Stephansdom und bummeln Sie über die elegante Kärntner Straße. Nach der
Rückkehr zum Hotel geht es dann am Abend in das gemütliche Heurigenlokal
des Hotels (ca. 8 Min. Fußweg). Dort erwartet Sie das Abendessen mit Weinverkostung und einer kräftigen Brettjause sowie Musik und Unterhaltung.
07.05.2016: TAGESAUSFLUG WACHAU, SCHIFFFAHRT DURCH DIE WACHAU,
STIFT MELK UND MARILLENSCHNAPS-VERKOSTUNG
Zuerst fahren Sie mit dem Bus nach Krems/Stein zum Schiffsanleger. Mit einem
Motorschiff geht die Fahrt auf der Donau nach Spitz. Der bekannte Erholungsort
Spitz liegt am linken Donauufer im Herzen der Wachau. Von dort geht es mit
dem Bus weiter nach Melk. Hunderttausende Gäste aus allen Kontinenten zieht
es alljährlich nach Melk, um der weltberühmten Benediktinerabtei einen Besuch
abzustatten. Während einer 1-stündigen Führung erfahren Sie mehr über den
prächtigen Barockbau. Die Stadt Melk öffnet sich seinen Gästen wie ein prachtvoller Bildband, in dem man blättern kann. Am Nachmittag fahren Sie dann
zurück nach Krems, wo Sie an einer Marillenschnapsverkostung teilnehmen.
Im Anschluss haben Sie noch etwas Freizeit in Krems. Abendessen als 3-Gang
Menü „Grüße aus der Wachau“.
08.05.16: MUTTERTAG & HEIMREISE
Zum Frühstück erhalten Sie am heutigen Muttertag Wachauer Pralinen und
ein Glas Sekt. Anschließend geht es in die Weinerlebniswelt „Loisium“.
Eine Führung durch die Weinerlebniswelt der Winzer Krems vervollständigt
genussreich den Tag. Rückfahrt ins Hotel. Abendessen im Hotel.
Leistungen:
Reise im modernen Reisebus
mit Klimaanlage, Bordküche,
Getränkekühlschrank, Stereoanlage und WC.
4 x Übernachtung im Hotel
Zierlinger in Senftenberg.
4 x Frühstücksbuffet.
1 x Begrüßungsschnaps.
1 x 3-Gang-Abendessen
„Kremstaler Schmankerl“.
1 x 3-Gang-Abendessen
„Grüße aus der Wachau“.
1 x 3-Gang-Abendessen.
1 x Heurigenabend mit Musik,
drei kommentierten Weinproben,
kräftiger Brettljause, Brot und
Dessert.
1 x Wachauer Pralinen und
1 Glas Sekt am 08.05.
1 x Marillenschnapsverkostung.
Tagesreiseleitung Wachau.
Tagesreiseleitung Wien
inkl. Stadtrundfahrt.
Schifffahrt auf der Donau.
Führung und Eintritt Stift Melk.
Weinerlebnisführung im „Loisium“
inkl. Weinprobe.
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Nachname
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Geburtsdatum
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Vorname
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Nachname
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Geburtsdatum
Telefonisch erreichbar:
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Sraße / Hausnummer
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tagsüber
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PLZ
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abends
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Ort
Hiermit melde ich mich bzw. die oben aufgeführten Personen, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an.
Die Reisebedingungen habe ich erhalten.
Bitte gewünschte Zimmerart ankreuzen.
Abonnentenpreis:
Doppelzimmer für 525,-- EUR p.P. bei 2er-Belegung
Nicht-Abonnentenpreis:
Doppelzimmer für 565,-- EUR p.P. bei 2er-Belegung
Einzelzimmer (60,-- EUR Zuschlag)
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- / Auslandskrankenversicherung.
Ich erkläre hiermit ausdrücklich, für die Vertragsverpflichtungen der anderen, vorstehend aufgeführten
Reiseteilnehmer, wie für meine eigenen einzustehen.
Mit der Veröffentlichung meiner Daten auf einer Teilnehmerliste und Bildern der Reise in den Produkten des
Zeitungverlags Waiblingen bin ich einverstanden.
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Ort, Datum
09.05.16: HEIMREISE
Anmeldung und Auskünfte beim Vermittler:
Zeitungsverlag Waiblingen
Frau Hilbrig
Albrecht-Villinger-Straße 10 · 71332 Waiblingen
Tel. 0 71 51 / 566 480 · E-Mail: [email protected]
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Vorname
Reiseveranstalter:
Reisebüro KNAUSS-REISEN
Joh.-Phil.-Palm-Straße 4
73614 Schorndorf
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Unterschrift
Zahlungen:
Nach Bestätigung der Buchung wird vom Veranstalter eine Anzahlungsrechnung von 100,-- Euro pro Person gestellt.
Spätestens 30 Tage vor Abreise ist der restliche Reisepreis zu überweisen.