1. Anmeldung: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verp htungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie die Reisebestätigung, die alle wesentlic hen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen. 2. Bezahlung: Bei Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651 k BGB. Sie beträgt 15 % des Reisepreises. Der restliche Reisepreis ist 2 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Bei Buchung innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn ist sofort der gesamte Reisepreis fällig. 3. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. 4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlic hen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlic hen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Reisenden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrit tserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die 9 Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getro nen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrit tsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen bekanntgegebenen Zeindet, oder wenn ten am angegebenen Abfahrtsort die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrit tsgebühren beträgt in der Regel bei Busreisen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 % vom 29. Tag bis 22. Tag 25 % vom 21. Tag bis 15. Tag 35 % vom 14. Tag bis 8. Tag 50 % vom 7. Tag bis 1. Tag 65 % ab dem Tag des Reiseantrit ts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises. Reservierte Eintrittskarten werden von uns nur vermittelt und sind bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise voll zu bezahlen, sofern sie von uns nicht weiterverkauft werden können. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden ? 30,- erhoben, und zwar bis zum 30. Tag vor Reiseantritt. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach der o.e. Frist können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu o.g. Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte chten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf und dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Diese kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten ? 30,- zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 6. Reiseversicherung: Wir empfehlen Ih nen den Abschluss einer Reiserücktrit tskostenversicherung zur Absicherung der Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund Ihre Reise nicht antreten können. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveran stalter: Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter, vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer im Katalog angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrit tsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulatio nsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritt serklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 8. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verp htet, die notwendigen Maßnahmen zu tr insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 9. Gewährleistung/Haftung: Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltsp ht eines ordentlic hen Kaufmannes ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter 3 vor Vertragsschluss eine Änderung nicht gemäß der Prospektangaben erklärt hat. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten. Gewährleistung: Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis in verkürzter Fassung wiedergegeben werden: Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilf e verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. n, Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe sch dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Rei- seleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Haftung: Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis ? 4.000,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Die Wachau Wo sich am südlichen Ufer das prachtvoll barocke Stift Melk erhebt, beginnt die Wachau. Sie reicht bis zur 40 km flussabwärts liegenden Stadt Krems. Die Wachau ist UNESCO Weltkulturerbe, international renommiertes Weinbau- und Obstbaugebiet und eines der schönsten Flusstäler der Welt. Gehen Sie mit uns auf Vater- und Muttertagsreise vom 05. bis 09. Mai 2016 des Reisenden: Der Reisende 10. Mitwirkungsp ist verp htet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: nsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Reisende und der Veranstalter machen von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch, die Verjährung für vertragliche Ansprüche des Reisenden auf ein Jahr zu verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits bestimmungen: Der Veranstalter weist auf Pass- und Visumerfordernisse im vorliegenden Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlic her Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger gelten. Bei p htgemäßer Erfüllu ng der Informationsp ht durch den Veranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen verp htet haben. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine ng des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten. Insofern gelten die Bestimmungen gemäß 5. 13. Gerichtsstand: Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. pro Person im DZ 525,- € EZ-zuschlag 60,- € Eine Leserreise für Abonnenten und Freunde des Die idyllische Marktgemeinde Senftenberg liegt im unteren Kremstal – verwinkelt, verträumt und liebenswert. Wahrzeichen des Ortes ist die über der Pfarrkirche gelegene Burgruine. Zu dieser führen mehrere idyllische Spazierwege, wo Sie mit einem atemberaubenden Ausblick belohnt werden. Hier wohnen Sie im Hotel Zierlinger. Das gemütliche Landhotel mit traumhaftem Garten, großem Pool und Terrasse liegt im wunderschönen Kremstal nur 7 Kilometer von der Stadt Krems/Wachau entfernt, direkt am Kremsfluss. Genießen Sie die Ruhe, die familiäre Atmosphäre, das ausgiebige Frühstück und die liebevoll und individuell eingerichteten Zimmer im Haus. Bitte in Druckbuchstaben sorgfältig ausfüllen und einsenden an: Zeitungsverlag Waiblingen Ansprechpartnerin: Katja Hilbrig Albrecht-Villinger-Str. 10 71332 Waiblingen Telefon: 0 71 51 / 566 480 Anmeldung zur Leserreise in die Wachau vom 05.05. bis 09.05.2016 Hiermit melde ich folgende Person(en) zu oben genannter Reise an: Das Programm dieser Leserreise: 05.05.2016: ANREISE IN DIE WACHAU Herzlich begrüßt werden Sie mit einem Schnapserl im Hotel in Senftenberg. Zum Abendessen erwartet Sie ein 3-Gang Menü mit „Kremstaler Schmankerl“. 06.05.2016: TAGESAUSFLUG WIEN UND HEURIGENABEND Nach dem Frühstück fahren Sie mit Ihrem Reiseleiter nach Wien. Erleben Sie die Stadt von Ihrer schönsten Seite bei einer Stadtrundfahrt. Diese führt Sie u.a. vorbei an der Ringstraße, dem Prachtboulevard der Habsburger, der Hofburg, dem ehemaligen Regierungssitz des Habsburger Imperiums, dem Karlsplatz unddem Prater, dem großen Festgelände Wiens. Besuchen Sie den Wiener Prater, den Stephansdom und bummeln Sie über die elegante Kärntner Straße. Nach der Rückkehr zum Hotel geht es dann am Abend in das gemütliche Heurigenlokal des Hotels (ca. 8 Min. Fußweg). Dort erwartet Sie das Abendessen mit Weinverkostung und einer kräftigen Brettjause sowie Musik und Unterhaltung. 07.05.2016: TAGESAUSFLUG WACHAU, SCHIFFFAHRT DURCH DIE WACHAU, STIFT MELK UND MARILLENSCHNAPS-VERKOSTUNG Zuerst fahren Sie mit dem Bus nach Krems/Stein zum Schiffsanleger. Mit einem Motorschiff geht die Fahrt auf der Donau nach Spitz. Der bekannte Erholungsort Spitz liegt am linken Donauufer im Herzen der Wachau. Von dort geht es mit dem Bus weiter nach Melk. Hunderttausende Gäste aus allen Kontinenten zieht es alljährlich nach Melk, um der weltberühmten Benediktinerabtei einen Besuch abzustatten. Während einer 1-stündigen Führung erfahren Sie mehr über den prächtigen Barockbau. Die Stadt Melk öffnet sich seinen Gästen wie ein prachtvoller Bildband, in dem man blättern kann. Am Nachmittag fahren Sie dann zurück nach Krems, wo Sie an einer Marillenschnapsverkostung teilnehmen. Im Anschluss haben Sie noch etwas Freizeit in Krems. Abendessen als 3-Gang Menü „Grüße aus der Wachau“. 08.05.16: MUTTERTAG & HEIMREISE Zum Frühstück erhalten Sie am heutigen Muttertag Wachauer Pralinen und ein Glas Sekt. Anschließend geht es in die Weinerlebniswelt „Loisium“. Eine Führung durch die Weinerlebniswelt der Winzer Krems vervollständigt genussreich den Tag. Rückfahrt ins Hotel. Abendessen im Hotel. Leistungen: Reise im modernen Reisebus mit Klimaanlage, Bordküche, Getränkekühlschrank, Stereoanlage und WC. 4 x Übernachtung im Hotel Zierlinger in Senftenberg. 4 x Frühstücksbuffet. 1 x Begrüßungsschnaps. 1 x 3-Gang-Abendessen „Kremstaler Schmankerl“. 1 x 3-Gang-Abendessen „Grüße aus der Wachau“. 1 x 3-Gang-Abendessen. 1 x Heurigenabend mit Musik, drei kommentierten Weinproben, kräftiger Brettljause, Brot und Dessert. 1 x Wachauer Pralinen und 1 Glas Sekt am 08.05. 1 x Marillenschnapsverkostung. Tagesreiseleitung Wachau. Tagesreiseleitung Wien inkl. Stadtrundfahrt. Schifffahrt auf der Donau. Führung und Eintritt Stift Melk. Weinerlebnisführung im „Loisium“ inkl. Weinprobe. ............................................................ Nachname ................................................... Geburtsdatum ................................................... Vorname ............................................................ Nachname .................................................. Geburtsdatum Telefonisch erreichbar: ........................................................................................................................................... Sraße / Hausnummer ................................................... tagsüber ............................. PLZ ................................................... abends ............................................................................................................ Ort Hiermit melde ich mich bzw. die oben aufgeführten Personen, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Die Reisebedingungen habe ich erhalten. Bitte gewünschte Zimmerart ankreuzen. Abonnentenpreis: Doppelzimmer für 525,-- EUR p.P. bei 2er-Belegung Nicht-Abonnentenpreis: Doppelzimmer für 565,-- EUR p.P. bei 2er-Belegung Einzelzimmer (60,-- EUR Zuschlag) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- / Auslandskrankenversicherung. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, für die Vertragsverpflichtungen der anderen, vorstehend aufgeführten Reiseteilnehmer, wie für meine eigenen einzustehen. Mit der Veröffentlichung meiner Daten auf einer Teilnehmerliste und Bildern der Reise in den Produkten des Zeitungverlags Waiblingen bin ich einverstanden. .................................................................................... Ort, Datum 09.05.16: HEIMREISE Anmeldung und Auskünfte beim Vermittler: Zeitungsverlag Waiblingen Frau Hilbrig Albrecht-Villinger-Straße 10 · 71332 Waiblingen Tel. 0 71 51 / 566 480 · E-Mail: [email protected] ................................................... Vorname Reiseveranstalter: Reisebüro KNAUSS-REISEN Joh.-Phil.-Palm-Straße 4 73614 Schorndorf ................................................................................................................... Unterschrift Zahlungen: Nach Bestätigung der Buchung wird vom Veranstalter eine Anzahlungsrechnung von 100,-- Euro pro Person gestellt. Spätestens 30 Tage vor Abreise ist der restliche Reisepreis zu überweisen.
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