Amtsblatt für die Gemeinde Amtsblatt für die

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Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
Apfelbaumblüte bei Boich
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498
Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch,
Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11,
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Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl.
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Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.
16. Jahrgang
13. Mai 2016
Nr.
5
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Öffentliche Bekanntmachungen
Kontakte
Gemeindeverwaltung Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0,
Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de,
E-Mail: [email protected],
Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200
Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr,
dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Feuerwehr/Rettungsdienst
Arztrufzentrale
Ärztliche Notrufnummer
Notfallpraxis
Zahnärztlicher Notdienst
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle
Universitätsklinik Bonn
Polizei Notruf
Polizeiwache Kreuzau
Bezirksdienst Kreuzau
Polizeihauptkommissar Nolden
Gemeinsame Sprechzeiten
mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Nach Dienstschluss bei
Versorgungsstörungen (Wasser)
Wasserversorgungszweck Perlenbach
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH
Krankenhaus Düren GmbH
St. Marien Hospital
Kreuz-Apotheke
Victoria-Apotheke
Schiedsmann
Telefon-Seelsorge
Düren-Heinsberg-Jülich
evangelisch
katholisch
Telefon-Nr.
112
(01 80) 5 04 41 00
116 117
Roonstraße 30, Düren
(01 80) 5 98 67 00
(02 28) 1 92 40
110
(0 24 22) 50416 6312
(0 24 22) 50416 6332
Urbanusstr. 1,
Kr-Winden
(0 24 22) 507 450
(02422) 507 444
(0 24 72) 99 160
(0800) 4112244
(0800) 0793427
(0 24 21) 59 90
(0 24 21) 3 00
(0 24 21) 80 50
(08 00) 9 40 00 00
(08 00) 5 23 72 00
(0 24 22) 6455
(08 00) 1 11 01 11
(08 00) 1 11 02 22
Sirenenalarm:
Sirenen warnen die Bevölkerung bei Gefahr, z. B.
bei Rauch- oder Gaswolken, plötzlichen Hochwassergefahren
oder Schäden an den Staumauern der Talsperren.
Verhaltensregeln:
• In geschlossene Räume begeben, Ruhe bewahren.
• Fenster und Türen schließen.
• Radio Rur oder WDR 2 einschalten und Hinweise beachten.
• Nicht telefonieren! Nur im Notfall Notrufnummern (110, 112)
verwenden.
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KREUZAU
3
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Bekanntmachung
der Gemeinde Kreuzau
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom
25.02.2016 Frau Petra Wolf, wohnhaft in 52372 Kreuzau, Dürener
Str. 144, zur Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der
Direktor des Amtsgerichts Düren hat die Wahl mit Beschluss vom
25.04.2016 bestätigt.
In der Sitzung vom 03.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau
die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau, Frau Renate Mengels, wohnhaft 52372 Kreuzau,
Dorfstr. 146, für die Dauer von 5 Jahren wieder gewählt. Mit
Beschluss vom 10.02.2016 hat der Direktor des Amtsgerichts Düren
die Wahl bestätigt.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 27.04.2016
Der Bürgermeister
-Ingo Eßer-
3. Satzung vom 02.05.2016
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Durchführung der Brandschau (Brandverhütungsschau)
in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.04.2016
aufgrund des § 52 Abs. 5 in Verbindung mit den § 1 Abs. 1 Satz 1
und § 26 des Gesetzes über den Brandschutz die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW.
S. 886), der §§ 7, 41 Abs. 1, 76 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW. S 666/SGV.NRW. 2023) und der §§ 1, 2, 4
und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/) – jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung beschlossen.
4. Leistungen gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d)
4.1 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme
je angefangene halbe Stunde
27,61 €
4.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens
je angefangene halbe Stunde
27,61 €
4.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
je angefangene halbe Stunde
27,61 €
4.4 Durchführung einer Brandschutzunterweisung
einschl. Vorbereitungszeit
je angefangene halbe Stunde
27,61 €
5. Der Gemeinkostenzuschlag beträgt pro Gebührenfestsetzung
pauschal 10 % eines Stundensatzes.
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01.06.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 02.05.2016
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Artikel I
Der Gebührentarif, der gemäß § 3 Abs. 2 als Anlage 1 Bestandteil der
Satzung ist, wird neu gefasst und erhält folgende Fassung:
Anlage 1
Gebührensätze
Für die Bemessung der Gebühren nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau
in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000 gelten folgende Regelsätze:
1. Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung
je angefangene halbe Stunde pauschal
27,61 €
2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandverhütungsschau entsprechend dem Arbeitsaufwand
je angefangene halbe Stunde pauschal
27,61 €
3. Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen
im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1
Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffer 1.
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KREUZAU
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2.1 –
von 1
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 5
Satzung
über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der
Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 02.05.2016
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
§ 52 Abs. 2, 3, 4 und 5 des Gesetzes über den Brandschutzes, die
Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG vom
17.12.2015 GV. NRW. S. 886) jeweils in den zur Zeit geltenden
Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
28.04.2016 folgende Satzung über die Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) beschlossen:
§1
Leistungen der Feuerwehr
(1) Die Gemeinde Kreuzau unterhält für den Brandschutz und die
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen
Vorkommnissen verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr
nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.
(2) Darüber hinaus stellt die Feuerwehr bei Veranstaltungen nach
Maßgabe des § 27 Abs. 1 BHKG Brandsicherheitswachen, soweit
der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen
kann.
(3) Des weiteren kann die Feuerwehr auf Antrag auch freiwillige Hilfeleistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung
solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Über die Durchführung
entscheidet der Leiter der Feuerwehr.
§2
Kostenersatz
(1) Die Einsätze der Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 sind unentgeltlich,
soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Gemeinde Kreuzau verlangt Ersatz der ihr durch den Einsatz
der Feuerwehr und der durch überörtliche Hilfe anderer gem.
§ 39 BHKG entstandenen Kosten:
a) von der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sie oder er
die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt hat,
b) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Industrieoder Gewerbebetriebes für die bei einem Brand aufgewandten
Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel,
c) von der Betreiberin oder dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gem. §§ 29 Absatz 1, 30 Absatz 1 Satz 1 oder 31
BHKG im Rahmen der Gefährdungshaftung nach sonstigen
Vorschriften,
d) von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn die
Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-,
Luft- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu
bestimmt ist von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden,
entstanden ist, sowie von den Ersatzpflichtigen in sonstigen
Fällen der Gefährdungshaftung,
e) von der Transportunternehmerin oder dem Transportunternehmer, der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten,
wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von
Gefahrstoffen oder anderen Stoffen und Gegenständen, von
denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres
Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren
Dringend
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für
die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und
Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können oder Wasser gefährdenden Stoffen entstanden ist,
f ) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin
oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn
die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit
Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen gemäß Buchstabe e) entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,
g) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin
oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer
Brandmeldeanlage außer in den Fällen nach Buchstabe h),
wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder
missbräuchlichen Auslösung ist,
h) von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiterin oder
Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der
Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,
i) von derjenigen Person, der vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat.
Zu den Einsatzkosten gehören auch die notwendigen Auslagen
für die kostenpflichtige Hinzuziehung Dritter.
Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die
Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Gemeinde
die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der
anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein
Kostenersatz nach Absatz 2 Satz 1 nicht möglich ist.
(3) Die Höhe des Kostenersatzes bestimmt sich nach dem beiliegenden Kosten- und Entgelttarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§3
Entgelte für freiwillige Hilfeleistungen und Gestellung von
Brandsicherheitswachen der Feuerwehr
(1) Für die Gestellung von Brandsicherheitswachen, das Gewähren
von Hilfeleistungen und für die Zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr, die nicht nach § 52 Abs. 1
BHKG unentgeltlich sind und nicht unter die Vorschriften des
§ 52 Abs. 2 BHKG fallen, werden Entgelte erhoben. Die Höhe
der Entgelte richtet sich nach § 2 Abs. 3 und § 3 dieser Satzung.
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 können von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von der Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden.
(3) Auf freiwillige Leistungen der Feuerwehr besteht kein Rechtsanspruch. Ob Sie gewährt werden sollen entscheidet der Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr. Bei freiwilligen Leistungen ist die Haftung der Gemeinde Kreuzau auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
(4) Für Gegenstände der Feuerwehr, die bei freiwilligen Leistungen
ohne Verschulden der Feuerwehr beschädigt oder vernichtet
werden, hat der Entgeltpflichtige Schadenersatz zu leisten.
(5) In Anspruch genommene Geräte sind unverzüglich nach
Gebrauch zurückzugeben.
§4
Berechnungsgrundlage
Der Kostenersatz und die Entgelte, die sich jeweils aus den Personal-,
Fahrzeug-, Geräte und Sachkosten zusammensetzen, werden nach
den in den §§ 5 bis 7 aufgestellten Grundsätzen berechnet.
(1)
(2)
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(3)
(4)
§5
Personalkosten
Die Personalkosten berechnen sich bei Einsätzen nach § 52 Abs.
2 und Abs. 5 BHKG und freiwilligen Leistungen der Feuerwehr
aufgrund der Einsatzzeit.
Die Einsatzzeit bei Einsätzen nach § 2 beginnt mit dem
Zeitpunkt der Alarmierung und endet mit der Rückkehr zum
Gerätehaus. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der
Fahrzeuge und Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die
Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet.
Die Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen richtet sich nach
dem Einsatzbericht des Führers der Brandsicherheitswache.
Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird
jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde abgerechnet.
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KREUZAU
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(5) Für die Dauer des Einsatzes nach § 2 und bei freiwilligen Hilfeleistungen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundenlohn von 24,00 Euro berechnet.
(6) Für alle Einsätze nach § 2 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00
Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird auf die Personalkosten
ein Zuschlag von 25 v.H. erhoben.
(7) Für die Dauer der Einsatzzeit von Brandsicherheitswachen wird
je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 20,00 Euro berechnet.
(1)
(2)
(3)
(4)
§6
Fahrzeug- und Gerätekosten
Bei Einsätzen nach § 52 Abs. 2 und Abs. 5 BHKG und freiwilligen Hilfeleistungen werden die Fahrzeug- und Gerätekosten für
die um Einsatz kommenden Fahrzeuge und Geräte aufgrund der
Einsatzzeit, in der sie vom Feuerwehrgerätehaus abwesend sind,
berechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken und endet
mit der Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus.
Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus
wird jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde abgerechnet
Bei Fahrzeugen sind im Kostenersatz die Nebenkosten und die
Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen
befindlichen Geräte außer bei Ölsperren enthalten.
Die Höhe der Stundensätze der eingesetzten Fahrzeuge bemisst
sich nach dem als Anlage beigefügten Kostentarif, der Bestandteil
dieser Satzung ist.
§7
Sachkosten
Die Sachkosten wie Schaummittel, Ölbindemittel usw. werden
zusätzlich zu den Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten in voller
Höhe zum jeweiligen Tagespreis berechnet.
§8
Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen
(1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne
des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen
beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der
Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
(2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren
richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten.
(3) § 9 gilt entsprechend.
§9
Kosten- und Entgeltschuldner
(1) Die Bestimmungen des Ersatzpflichtigen nach Einsätzen gemäß
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§ 52 Abs. 2 BHKG richtet sich nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung.
Wird der Einsatz von mehreren in Anspruch genommen, so ist
jeder zahlungspflichtig. Mehrere Zahlungspflichtige haften als
Gesamtschuldner.
(2) Bei Brandsicherheitswachen und freiwilligen Hilfeleistungen ist
zur Zahlung verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch
dritte, deren Handlung ihm hinzuzurechnen ist, veranlasst hat.
Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
§ 10
Entstehen und Fälligkeit der Kosten- und Entgeltschuld
(1) Der Kostenersatzanspruch sowie die Entgelte sind innerhalb von
zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides an die Gemeinde Kreuzau
zu zahlen.
(2) Von dem Ersatz der Kosten und der Erhebung der Entgelte kann
abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einfalles eine unbillige
Härte wäre oder aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist.
§ 11
Inkrafttreten
(1) Die Satzung und der als Anlage beigefügte Kosten- und Gebührentarif treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des
Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) nebst Kosten- und Entgelttarif vom 16.12.1999, zuletzt
geändert am 14.04.2010, außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 02.05.2016
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 7
Anlage:
Kosten- und Entgelttarif
zur Feuerwehrsatzung vom 02.05.2016
1. Einsatz von Personal
Für die Dauer des Einsatzes im Sinne des § 5 (5) wird
je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade
ein Stundenlohn von
24,00 €
berechnet.
2. Einsatz von Fahrzeugen, je Stunde, ohne Fahrer
2.1 Löschfahrzeuge
73,00 €
2.2 Sonderfahrzeuge (Gerätewagen)
39,00 €
2.3 Mannschaftstransportwagen, Einsatzleitfahrzeuge und 30,00 €
Kommandowagen
3. Gestellung von motorgetriebenen Geräten, je Stunde
ohne Maschinist
3.1 Schmutzwasserpumpe
15,00 €
3.2 Industriestaubsauger
15,00 €
4. Gestellung sonstiger Geräte
4.1 Ölsperre pro 20 m/Std. bei stundenweisem Einsatz bis längstens
12 Stunden Einsatzdauer
(ohne Personal- und Fahrzeugkosten)
5,00 €
4.2 Ölsperre bei tageweiser Einsatzdauer ab dem 1. Tag pro
angefangenem Einsatztag
(ohne Personal- und Fahrzeugkosten)
80,00 €
4.3 Sonstige Geräte pro Tag pauschal
10,00 €
5. Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr
Bei vorsätzlich grundloser Alarmierung und
in grob fahrlässiger
500,00 €
Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert
werden pauschal erhoben.
6. Brandmeldealarm
Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Buchstabe g und h
werden pauschal
500,00 €
erhoben.
7. Einfangen herrenloser Tiere
Für das Einfangen herrenloser Tiere werden in der Zeit von
06.00-22.00 Uhr pauschal
90,00 €
und in der Zeit von 22.00-06.00 Uhr pauschal
105,00 €
erhoben.
8. Entsorgung von Sondermüll
Die Entsorgung von Sondermüll (z. B. kontaminiertem Ölbindemittel
wird zu den am Einsatztag gültigen Preisen zuzüglich einer Pauschale
von 12,50 € (Lohn- und Fahrzeugkosten für Bauhofleistungen)
berechnet.
9. Brandsicherheitswachen
Für Brandsicherheitswachen wird ein Betrag von
20,00 €
pro eingesetztem Feuerwehrmitglied je Stunde erhoben.
10. Fahrzeug-Brände
Das Ablöschen von Fahrzeugbränden wird nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet.
1. Satzung vom 02.05.2016
zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall
für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau – Verdienstausfallssatzung – vom 28.09.1998
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
§ 21 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG vom
17.12.2015 GV.NRW. S. 886) jeweils in den zurzeit geltenden
Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom
28.04.2016 folgende Verdienstausfallsatzung beschlossen:
§1
Anspruch auf Verdienstausfall
Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr Kreuzau haben gem. § 21 Abs. 3 BHKG gegenüber der
Gemeinde Kreuzau Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der
ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder
sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde Kreuzau
entsteht.
§2
Höhe des Verdienstausfalls
(1)Dem beruflich selbständigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wird als Ersatz des Verdienstausfalls ein Regelstundensatz in Höhe von 26,00 EURO gezahlt, es sei denn, daß
ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.
(2)Auf Antrag wird anstelle des Regelstundensatzes nach Abs. 1 eine
Verdienstausfallpauschale je Stunde gezahlt, die im Einzelfall auf
Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem
Ermessen festgesetzt wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch
eine schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in
der die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert werden.
Hierbei darf jedoch ein Höchstbetrag in Höhe von 35,00 EURO
je Stunde nicht überschritten werden.
(3)Als Mindestbetrag wird der Satz für eine Stunde erstattet. Für die
letzte angefangene Stunde wird bei einer Einsatzzeit von weniger
als 30 Minuten der halbe Stundensatz, bei einer Einsatzzeit von
mehr als 30 Minuten der volle Stundensatz ersetzt.
(4)Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Sowohl
der Regelstundensatz als auch die Verdienstausfallpauschale wird
für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 02.05.2016
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
der Gemeinde Kreuzau
Aufstellung des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB
Stand des Verfahrens
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung des Bebauungsplans G 1 Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Ferner hat
der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 09.04.2013 dem
Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde am 19.06.2013, 18:00 Uhr, in der „ThumArena“,
Kaninsberg, 52372 Kreuzau-Thum, durchgeführt. Über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am
25.06.2015 im Rahmen der Abwägung nach § 1 (7) BauGB entschieden. In selbiger Sitzung wurde die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans hat vom 07.09.2015 bis einschließlich 06.10.2015 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.08.2015 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 06.10.2015 festgelegt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB im Rahmen der städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7)
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 8
BauGB beschlossen. In derselben Sitzung wurde der Beschluss zur
erneuten Offenlage des Planentwurfs gem. § 4a (3) BauGB wegen der
landesplanerisch erlassenen Verfügung einer maximal zulässigen
Gesamthöhe gefasst.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans G 1
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt mit dem Ziel der planungsrechtlichen Steuerung der Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Bereich Thum-Lausbusch. Der Planbereich soll in der
parallel laufenden 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau als „Konzentrationszonen für die
Windkraft“ dargestellt werden (Fläche E). Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans werden unter anderem die Anzahl, die Standorte
und maximalen Höhen der Windenergieanlagen festgelegt.
Im Rahmen des parallel laufenden Verfahrens zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft ist es zu einer Einschränkung
in Bezug auf die maximal zulässige Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationszone E, die dem
Geltungsbereich des Bebau-ungsplans G 1 entspricht, gekommen.
Aufgrund von Belangen des Denkmalschutzes dürfen die Windenergieanlagen eine maximale Gesamthöhe von 175 m nicht überschreiten.
Eine höhere Gesamthöhe der Windenergieanlagen würde nach
Ansicht der Regionalplanungsbe-hörde zu einer erheblichen Beeinträchtigung auf einzelne Baudenkmäler im Bereich der Stadt Nideggen und auf den Denkmalbereich 1 in der Stadt Nideggen führen. Im
bisherigen Bebauungsplanentwurf war eine maximal zulässige
Gesamthöhe von 200 m festgelegt. Aus diesem Grund muss der Planentwurf geändert werden und i. A. d. § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut
offengelegt werden. I. A. d. § 4a (3) Satz 2 BauGB wird dabei
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Planentwurfs abgegeben werden dürfen. Die Änderungen
im Planentwurf sind zur Verdeutlichung farblich gekennzeichnet.
Zudem sind diverse Fachgutachten zum Bebauungsplan aufgrund
der Planänderung einer Anpassung unterzogen worden. Diese sind
im weiteren Verlauf der Bekanntmachung aufgeführt und die Änderungen jeweils farblich kenntlich gemacht.
In Anwendung des § 4a (3) BauGB wird die erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, durchgeführt.
Neben dem Entwurf des Plans und des nach Maßgabe der Anlage 1
zum BauGB und nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts liegen alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den
Verfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1) und 4 (2) BauGB aus.
Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden zu den
Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima
und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern abgegeben.
Die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange richteten sich an die Schutzgüter
Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern.
1. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie
in NRW vom 28.04.2014: - Schutzgut Boden (Bodenbewegungen), Schutzgut Wasser (Grundwasser)
2. BUND + NABU vom 26.04.2014 + 05.10.2015:
- Schutzgut Klima und Luft, Schutzgut Wasser, Schutzgut
Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen (Flora/Biotoptypen)
Fauna, Schutzgut Landschaftsbild
3. Geologischer Dienst vom 28.03.2014 + 09.09.2015:
- Schutzgut Boden (Kompensationsflächen), Schutzgut Wasser
(Grund- und Oberflächenwasser)
4. Kreis Düren vom 29.04.2014, 06.10.2015 + 20.11.2015:
- Schutzgut Wasser (Wasserwirtschaft), Schutzgut Mensch
(Immissionsschutz), Schutzgut Boden, Schutzgut Landschaftsbild, Schutzgut Tiere und Pflanzen (Fauna)
5. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.05.2014
+ 18.09.2015:
- Schutzgut Boden (Kompensationsflächen)
6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom
05.06.2014:
- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Bodendenkmäler)
7. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 29.04.2014
+ 02.10.2015:
- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Landschaftsbild/Denkmäler)
8. Menschen für Nideggen vom 23.04.2014:
- Schutzgut Landschaftsbild (bedeutsame Kulturlandschaft,
Orts- und Landschaftsbild), Schutzgut Kultur und Sachgüter
(Denkmalschutz), Schutzgut Mensch (Wohnwert), Tiere und
Pflanzen (Artenschutz)
9. Stadt Nideggen vom 30.04.2014 + 30.09.2015:
- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz), Schutzgut
Mensch (Immissionsschutz/gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse), Schutzgut Tiere und Pflanzen
10. Wasserwerk Concordia vom 27.03.2014:
- Schutzgut Wasser (Wasserschutzzone III b)
11. Wasserverband Eifel-Rur vom 29.04.2014:
- Schutzgut Wasser (Hochwasserrückhaltebecken)
Weitere umweltbezogene Informationen liegen anhand der folgenden Gutachten vor, die Bestandteil der erneuten Offenlage sind.
Die Gutachten mit den Nummern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 sind aufgrund der Planänderung einer Anpassung unterzogen worden.
Die übrigen Gutachten haben den gleichen Stand wie zur Offenlage
vom 07.09.2015 bis 06.10.2015.
1. Schallgutachten: IEL GmbH aus Aurich, Gutachten Nr. 341814-L3A, März 2016
2. Schattengutachten: IEL GmbH aus Aurich, Bericht Nr. 341816-S4, März 2016
3. Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, Oktober 2013
4. Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von
fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum,
Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplanes „G 1 – Windener-
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Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 9
gieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016
5. Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf
WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum,
Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016
6. Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA
auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis
Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016
7. Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der
geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“, (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren) ecoda aus Dortmund, Dezember 2014
8. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung
zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans
G 1 Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund,
März 2016
9. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zur geplanten
Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1, Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, März 2016
10. Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen, im Rahmen der
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G1 „WEA
Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Thum), ecoda aus Dortmund, März 2016
Zusammenfassend trifft der Umweltbericht Aussagen, wo nötig,
basierend auf Gutachten, Aussagen zu den Schutzgütern Mensch,
Pflanzen (Flora), Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild,
Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern. Die Durchführung der vorgesehenen Planung wird
voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen für die
Schüttgüter Mensch, Klima/Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna und
Landschaft führen:
a. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten
Windenergieanlagen wird im Gutachten „Naturschutzfachlicher
Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „Windenergieanlagen Lausbusch“, (Ecoda, Oktober 2013) mit Hilfe des Verfahrens
„Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ bewertet und der erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt.
Für das Plangebiet werden keine schweren nachhaltigen Auswirkungen
auf die Landschaft erwartet. Dennoch führt das Vorhaben zu einer
Beeinträchtigung, die es auszugleichen gilt. Eine Darstellung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung und Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung, Ecoda, März 2016).
b. Erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden
ebenfalls Artenschutzgutachten erstellt (Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016; Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf WEA aus
dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans
„G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März
2016; Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf
WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016). In der Prüfung des Fachbeitrags Artenschutz
wurden Tierarten nach Anhang IV FFH-RL sowie nach Artikel 1 der
EU-Vogelschutzrichtlinie behandelt. Die Prüfung der Tiergruppen
Fledermäuse und Vögel erfolgte insbesondere in den jeweiligen o.g.
Fachgutachten, Fachgutachten Fledermäuse und Avifaunistisches
Fachgutachten. Die Prüfungen ergaben, dass bei Einhaltung der in
den Gutachten und zusammenfassend im Umweltbericht genannten
Maßnahmen (vgl. Kapitel „Geplante Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen“) ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.
1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG weder für Arten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gemäß Artikel 1 der EU-Vogel-
schutzrichtlinie durch das Vorhaben ausgelöst wird.
c. Erhebliche Auswirkungen auf den Menschen
Im Hinblick auf das Plangebiet wurde ein Schattenwurfgutachten (IEL
GmbH, Schattenwurfgutachten Nr. 3418-16-S4, März 2016) sowie ein
Schallgutachten (IEL GmbH, Schallgutachten Nr. 3418-14-L3A, März
2016) erstellt. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch
Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems
der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass
die Anlagen zeitweise je nach Betrachtungsweise abgeschaltet werden
müssen. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass die
Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, so dass
hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
d. Weitere erhebliche Auswirkungen
Die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird zu einer
Beseitigung der vorhandenen Vegetation und damit auch der Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Bereich der Verkehrsflächen und
überbauten Flächen führen. Auch der Boden, zumindest die oberste
Bodenschicht ist im Bereich der Versiegelungen von Umformungen
und Eingriffen betroffen. Dies betrifft wiederum nur die Zuwegungen und die Standortflächen der Anlagen, also nur einen kleinen Teil
des Plangebietes.
Abgrenzung des Planbereichs
Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“, befindet sich östlich des Ortsteils
Thum und südlich des Ortsteils Boich. Der Planbereich liegt an der
Grenze zur Stadt Nideggen und wird durch die Landstraße 33
gekreuzt. Der Planbereich hat sich im Vergleich zum Planungsstand
zur Offenlage (07.09.2015 bis 06.10.2015) nicht geändert. Die
genaue Begrenzung des Planbereichs ist aus der nachstehenden
(unmaßstäblichen) Übersichtskarte ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, mit der dazugehörigen Begründung,
Umweltbericht einschließlich der vorliegenden Unterlagen und
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen i. A. d.
§ 4a (3) Satz 3 BauGB in der Zeit vom
23. Mai 2016 bis einschließlich 10. Juni 2016
bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 –
Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7,
52372 Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Auslegung
dient der Ermittlung der betroffenen Belange. Die Dienststunden sind
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30
Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Stellungnahmen können während der obengenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau,
Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung,
Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht bzw.
eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau
unter www.kreuzau.de/bs/bekanntmachungen abrufbar. Die ausgelegten Unterlagen sind unter www.kreuzau.de/windkraft abrufbar.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 29.04.2016
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 10
II. Ladung zum Anhörungstermin über die Wertermittlungsergebnisse
Zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse der zugezogenen
Flurstücke findet für alle Beteiligten gemeinsam im Anschluss an die
Auslegung der Anhörungstermin gemäß § 32 FlurbG1 um 11.30
Uhr statt.
In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der
Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen und
keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke
gegeben werden. Hierfür ist der unter Ziffer I. aufgeführte Auslegungstermin vorgesehen. Beteiligte, die mit den Ergebnissen der
Wertermittlung einverstanden sind, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Etwaige Einwendungen können alternativ bis spätestens zum
20.06.2016 schriftlich der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, unter
Angabe des Aktenzeichens 33.43 -5 11 01-und der Ordn.-Nr. mitgeteilt werden. Falls Beteiligte den Termin nicht wahrnehmen können,
wird auf die Möglichkeit verwiesen, sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit
beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von
jeder dienstsiegelführenden Stelle vorgenommen werden (z. B.
Gemeindeverwaltung). Die Beglaubigung ist gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- angefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine
Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Termine entstehen.
Im Auftrag
gez. Rombey Oberregierungsvermessungsrätin
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
-Ländliche Entwicklung,
Bodenordnung-
50667 Köln, im Mai 2016
Zeughausstraße 2-10
Telefon: 0221 / 147 -2033
Flurbereinigung Soller-Frangenheim
Az.: 33.43 -5 11 01In der Flurbereinigung Soller-Frangenheim finden die nachfolgenden Termine statt, zu denen die Beteiligten eingeladen werden:
I. Auslegung der Wertermittlungsergebnisse
II. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
der nachträglich mit dem 3. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim zugezogenen Flurstücke.
Mit dem 3. Änderungsbeschluss wurden die nachfolgenden Flurstücke zum Flurbereinigungsgebiet Soller-Frangenheim zugezogen
und insoweit die Flurbereinigung angeordnet:
Regierungsbezirk Köln
Kreis Düren
Gemeinde Vettweiß
Gemarkung Vettweiß
Flur 6 Flurstücke 66, 131
Stadt Düren
Gemarkung Düren
Flur 86 Flurstück 36.
I. Ladung zur Auslegung der Wertermittlungsergebnisse
In der Flurbereinigung Soller-Frangenheim liegen die Nachweise über
die Ergebnisse der Wertermittlung für die vorgenannten, nachträglich
zugezogenen Flurstücke zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus am
Montag, den 13. Juni 2016
in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr
im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln,
Zimmer 2071 (2. Etage),
Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen.
Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung
stehen während der Auslegungszeit Bedienstete der Bezirksregierung
zur Verfügung.
10 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Hinweis:
Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
http://www.bezreg
koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/soller_frangenheim/index.html
1
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19.12.2008 (BGB
Nachruf
Die Gemeinde Kreuzau trauert um
Martin Pohl
der am 17.04.2016 verstorben ist.
Der Verstorbene war von 1961 bis 1969 in der Amtsvertretung des Amtes Boich vertreten, zuletzt von 1964 bis 1969
als Ortsbürgermeister. Nach der kommunalen Neugliederung war er bis 1979 als Ortsvorsteher im Ortsteil Boich
engagiert.
Viele weitere Jahre lang war er in den verschiedensten Ausschüssen der Gemeinde Kreuzau vertreten. Im Haupt- und
Finanzausschuss, im Bau- und Planungsausschuss, im Fremdenverkehrsausschuss ebenso wie im Sport- und Schulausschuss hatte er den stellvertretenden Vorsitz inne. Während
seiner ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich der Verstorbene für
das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger
eingesetzt.
Für sein hohes ehrenamtliches Engagement wurde ihm
die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsmitglied“ verliehen. Wir
werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Für die Gemeinde Kreuzau
- Ingo Eßer Bürgermeister
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 11
Amtliche Mitteilungen
INFORMATIONEN
der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in der heutigen Ausgabe informiere ich Sie über die in der 13. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kreuzau am 28.04.2016 gefassten
Beschlüsse wie folgt:
Satzungsrecht im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr neugefasst
bzw. angepasst
Das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG NRW) ist mit
Wirkung vom 01.01.2016 durch das Gesetz zur Neureglung des
Brandschutzes, der Hilfeleistung und Katastrophenschutzes (BHKG)
ersetzt worden. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage war es
nunmehr erforderlich, folgende Satzungen im Bereich der Feuerwehr
komplett neu zu fassen bzw. durch Änderungssatzung der neuen
Gesetzeslage anzupassen:
1. Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der
Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung); komplette Neufassung.
2. Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbstständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung); 1. Änderungssatzung.
3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau; 3. Änderungssatzung.
Nach entsprechenden Vorberatungen im Hauptausschuss hat der Rat
nunmehr einstimmig alle drei Satzungen verabschiedet.
Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen dieser Satzungen erfolgen ebenfalls in diesem Amtsblatt.
Erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. G1, Ortsteil Thum
„Windenergieanlagen Lausbusch“
Dieser Bebauungsplan regelt konkrete Festsetzungen zur Errichtung
von fünf Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich „Lausbusch“.
Eine erneute Offenlage dieses Bebauungsplanes wurde erforderlich, da
im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes entschieden wurde, dass die geplanten Windenergieanlagen eine max. Gesamthöhe von 175 m nicht überschreiten
dürfen (bisher war eine Höhe von bis zu 200 m vorgesehen).
Nach Vorberatungen im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr mehrheitlich bei 3
Gegenstimmen und 1 Enthaltung die erneute Offenlage des Bebauungsplanes beschlossen.
Die entsprechende Bekanntmachung über die Offenlage erfolgt
ebenfalls in der Ausgabe dieses Amtsblattes.
Bebauungsplan Nr. G2, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen
Steinkaul“ als Satzung beschlossen
Der Bebauungsplan G2, Gemarkungsbereich „Steinkaul“ trifft konkrete Festsetzungen zur Errichtung von max. zwei Windenergieanlagen
an der Hoheitsgrenze zur Gemeinde Vettweiß. Nach Abschluss der
Offenlage wurde nunmehr nach Vorberatungen im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss und Hauptausschuss dieser
Bebauungsplan vom Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und
1 Enthaltung als Satzung beschlossen.
Die Schlussbekanntmachung kann erst nach Rechtskraft der
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
(voraussichtlich im Herbst 2016) erfolgen.
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortsteil Kreuzau beschlossen
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Aufstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (IHK) für den Ortskern Kreuzau. Ein
IHK ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der
Stadtentwicklung, dass das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung ergänzt. Es dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche
Entwicklung. Die Erstellung eines IHK soll dabei die städtebaulichen
Missstände aufdecken, diese dokumentieren und Maßnahmen zur
Behebung dieser Missstände aufzeigen. Die einzelnen Maßnahmen
müssen dabei in ein Gesamtkonzept einbettet bzw. integriert sein.
Wesentlich hierbei ist eine Zeit- und Investitionsplanung zur Umsetzung des Konzeptes.
Ein IHK wird in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. An der
Erstellung haben alle Akteure die Möglichkeit sich zu beteiligen
(Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger etc.). Der
gesamte Prozess der Erstellung soll offen und transparent gestaltet
werden, um eine große Beteiligung zu erzielen und somit eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen.
Das IHK wird nicht von der Verwaltung selbst sondern von einem
externen Planungsbüro erstellt.
Nach ausführlichen Vorberatungen in den Fachausschüssen hat der
Rat nunmehr einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, ein derartiges IHK für den Zentralort Kreuzau aufzustellen. Die Inhalte des
Untersuchungsumfanges werden in der nächsten Sitzungsrunde festgelegt. Als dann erfolgt auch die Auftragsvergabe an das externe Planungsbüro.
Auftrag zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
beschlossen
Erstmalig wurde am 19.02.2003 ein Brandschutzbedarfsplan für die
Gemeinde Kreuzau erstellt. Eine erste Fortschreibung ist im Jahre
2006 und eine weitere Fortschreibung im Jahre 2012 erfolgt. Zum
01.01.2017 ist eine erneute Fortschreibung erforderlich. Durch die
Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes
wird das tatsächlich vorhandene Gefahrenpotential innerhalb der
Gemeinde ermittelt und der Qualitätsstandard für die Gefahrenabwehr durch den Rat fortgeschrieben. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung soll nicht nur einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung dienen, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur Planung
von Personal und Material.
In der Sitzung wurde einstimmig der Auftrag an ein externes Büro zur
erneuten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen.
Der Auftragswert beläuft sich auf rd. 22.000,00 €.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Zur Finanzierung investiver Maßnahmen benötigt die Wasserwerk
Concordia Kreuzau GmbH regelmäßig langfristige Darlehen. Für die
Bereitstellung von Darlehen verlangen die Kreditinstitute die Vorlage
einer Ausfallbürgschaft der Gesellschafter. Entsprechend dem Gesellschaftsanteil der Gemeinde wurde nunmehr für das Jahr 2016 der
Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft zugestimmt.
Ingo Eßer
Bürgermeister
Der Generationenbeauftragte
informiert:
Neuauflage des Familienund Seniorenwegweisers
Kreuzau erschienen
Familien und Senioren in
Kreuzau können auf ein
breites Angebot an Hilfe
und Beratung, an Kontaktund Unterstützungsmöglichkeiten bauen. Als Orientierungshilfe dient dabei
die Neuauflage des Familien- und Seniorenwegweisers, in dem viele Angebote
-gegliedert nach Lebenslagen - beschrieben sind.
Den Wegweiser erhalten
Sie als Broschüre in der
Gemeindeverwaltung Kreuzau. Er kann ebenfalls als
PDF-Datei unter
www.kreuzau.de heruntergeladen werden.
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Hinweis der Gemeinde Kreuzau
Die Bediensteten der Gemeindeverwaltung Kreuzau unternehmen
am Freitag, dem 10. Juni 2016, einen Betriebsausflug. Aus diesem
Anlass sind die Dienststellen innerhalb der Verwaltung geschlossen.
Bei Versorgungsstörungen (Frischwasser) ist die Wasserwerk Concordia
Kreuzau GmbH ganztägig unter der Rufnummer 02422 / 507 - 444
(Störungsstelle / Bereitschaftsdienst) zu erreichen.
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Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Informationen
zu den Themen Lärmbelästigung und Pflanzenschutz
Lärmbelästigung durch Geräten und Maschinen:
Der Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien führt in der wärmeren Jahreszeit oftmals zu einer Vielzahl von Beschwerden wegen
Lärmbelästigungen.
Insbesondere im Hinblick auf die „Rasenmäher-Saison“, die gerade
begonnen hat, sind nachstehend die einschlägigen Regelungen für
die Benutzung von Geräten und Maschinen aufgeführt.
Als Grundregel gilt:
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach
den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn und halten Sie sich an die Vorschriften.
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der 32. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung), dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sowie dem Gesetz über Sonn- und Feiertage.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt u.a. die
Betriebsdauer von Maschinen und Geräten in reinen, allgemeinen
und besonderen Wohngebieten sowie Gebieten mit höherer Schutzbedürftigkeit (z. B. Kur- und Klinikgebieten, etc.).
Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von
Baumaschinen - wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer -,
über Bau- und Reinigungsfahrzeuge bis hin zu Landschafts- und
12 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Gartengeräten wie Kettensägen, Heckenscheren, Motorkettensägen,
Rasentrimmer/Freischneider, Vertikutierer, Laubbläser oder Rasenmäher.
Die dort aufgeführten Geräte und Maschinen dürfen an Sonnund Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der
Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsammler dürfen außerdem in
diesen Gebieten nur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden, es sei denn, die
Geräte sind mit dem unten stehenden EU-Umweltzeichen versehen. Dann dürfen auch diese Geräte zwischen 07.00 Uhr und
20.00 Uhr eingesetzt werden.
In den Bereichen, in denen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht angewendet werden kann (z. B. in Misch- oder
Dorfgebieten oder auch bei anderen als den dort genannten Maschinen oder Tätigkeiten) sind das LImschG und das Gesetz über Sonnund Feiertage anzuwenden.
Grundsätzlich sind nach § 9 LImschG Tätigkeiten in der Zeit
zwischen 22.00 Uhr bis 06.00 verboten, welche die Nachtruhe zu
stören geeignet sind.
Darüber hinaus gibt es keinen besonderen Lärmschutz in der
Mittagszeit. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Nach § 3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage sind an Sonn- und
Feiertagen zudem alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die
geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht
besonders erlaubt sind.
Hiervon betroffen, nebst weitergehenden Bestimmungen, sind auch
die „stillen Feiertage“ nach § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage
(Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag und Karfreitag).
verhaltensbedingte Lärmbelästigungen:
Liegen eindeutig nachbarschaftliche Streitigkeiten hinsichtlich ruhestörenden Lärms vor oder sind alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten dahingehend ausgeschöpft, dass verwaltungsrechtlich keine
Eingriffsvoraussetzungen vorliegen, besteht nur die Möglichkeit,
privat_rechtlich gegen die Lärmeinwirkung vorzugehen.
Geregelt wird dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Dritte
Abschnitt – §§ 906 und 1004.
Bei Mietobjekten hilft zumeist ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, da dieser dazu verpflichtet ist, die geltende Hausordnung
durchzusetzen.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, etwaige Streitigkeiten über
die Schiedsperson schlichten zu lassen.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten:
Im heimischen Garten sollten Sie so weit wie möglich auf den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln verzichten, da es für viele gärtnerische
Probleme auch nicht-chemische Alternativen gibt - angefangen bei
der richtigen Standortwahl für bestimmte Pflanzenarten.
Sollte es dennoch einmal erforderlich sein, Pflanzenschutzmittel einzusetzen, gibt es eine Reihe von Informationsmöglichkeiten über die
richtige Anwendung der Mittel, z. B. beim örtlichen Fachhandel oder
beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen (www.Pflanzenschutzdienst.de), der zudem auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu diesem Bereich überwacht.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de). Auf der
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 13
Homepage finden Sie unter dem Oberbegriff
„Pflanzenschutzmittel“ → „zugelassene
Pflanzenschutzmittel“ → „Pflanzenschutzmittelverzeichnis“ im „Teil 7“ eine Liste der
für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel, einschließlich deren Zweckbestimmung
sowie Anwendungshinweise etc.
Weiterhin hat das Bundesamt einen Flyer
verfasst, indem die wichtigsten Regelungen
für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten übersichtlich und leicht verständlich erläutert
sind.
So wird in diesem Flyer darüber informiert,
dass Privatpersonen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen, die mit
den Hinweisen „Anwendung im Haus- und
Kleingar-tenbereich zulässig“ oder „Anwendung durch nichtberufliche Anwender
zulässig“ gekennzeichnet sind; zudem wird
die Empfehlung ausgesprochen, dass Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel gekauft
werden sollten, da dort eine fachkundige
Beratung über den Einsatz der Mittel
erfolgt.
Als weitere wichtige Information ist in der
Broschüre erläutert, dass die Verwendung
der zugelassenen Mittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt ist - auf
anderen Flächen (insbesondere befestigten
Flächen) sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist die Anwendung
nicht zulässig.
Das nachstehend abgedruckte Merkblatt
des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellt
hierzu erläuternd und anschaulich dar, wo
Pflanzenschutzmittel verwendet werden
dürfen.
Auf den Flächen, auf denen keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, ist
die Bekämpfung von Unkraut lediglich mit
mechanischen Mitteln (Fugenkratzer, Stahlbürsten, heißes Wasser, Hochdruckreiniger)
oder mit thermischen Mitteln (InfrarotHandgeräte und Abflammgeräte) zugelassen.
Über die richtige Anwendung der Verfahren
und die Handhabung der Geräte informieren Sie sich bitte im Fachhandel oder beim
Pflanzenschutzdienst (Option „Suchen“ mit
dem Stichwort „nichtchemische Unkrautbekämpfung“).
DER MEDIENDIENSTLEISTER
www.porschen-bergsch.de
Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich
Tel. (0 24 21) 7 39 12
Fax (0 24 21) 97 24 01 oder 73011
[email protected]
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
13
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 14
Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.03.2016 bis 02.05.2016
„Willkommen im Leben und
in unserer Gemeinde“
Jedes Kind ist einzigartig und seine Geburt
bedeutet den Sprung in ein neues Leben.
Für das Leben jedes Kind sind das gesunde Aufwachsen und die Förderung seiner Entwicklung sehr wichtig. Gerade in der ersten Phase
des Elternseins entstehen viele Fragen und der Wunsch nach Information und Unterstützung ist groß.
Und diese Unterstützung erhalten in der Gemeinde Kreuzau
Familien mit Neugeborenen im Alter von ca. 6-8 Wochen, sofern
dies gewünscht ist.
Der Kreis Düren als auch die Gemeinde Kreuzau möchten den
jungen Eltern dabei verdeutli-chen, dass sie nach der Geburt ihres
Sprösslings Partner an ihrer Seite haben, die sie mit Rat und Hilfe
unterstützen.
Die beiden ehrenamtlich tätigen Damen des Baby- Begrüßungsdienstes
des Kreises Düren, Frau Minkhart und Frau Roderburg, besuchen
dabei die jungen Eltern. Sie überbringen die Willkommensgrüße in
Kreuzau und seinen Ortsteilen.
Dabei überreichen Sie die Begrüßungstasche des Kreises Düren
„Willkommen im Leben“
mit wichtigen Informationen über das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem im Kreis Düren, sowie wertvolle Gutscheine und
Geschenke.
In über 130 Familien durften sie seit Anfang 2011 bereits die Begrüßungstasche überbringen.
Bürgermeister Ingo Eßer dankte den beiden Damen im Rathaus
Kreuzau ganz herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz und
wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg.
Gleichzeitig nahm er zum Anlass, den neu erstellten Familien- und
Seniorenwegweiser der Gemeinde Kreuzau den beiden Damen vorab
zu überreichen.
Dieser wird sich zukünftig in jeder Begrüßungstasche befinden.
V. l.: Margret Minkhart, Bürgermeister Ingo Esser, Elfi Roderburg,
Dezernent Guido Steg.
14 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Den Eltern der neugeborenen Kinder kann er nur empfehlen, einen
Termin mit dem Baby-Begrüßungsdienst zu vereinbaren, um ebenfalls in den Genuss der kostenlosen Tasche mit den nützlichen Informationen, Gutscheinen und Geschenken zu kommen.
Fahrradtour und Stadionführung
in den Osterferien 2016
Es ist schon Tradition, denn seit nunmehr 9 Jahren unternimmt eine
Truppe sportlicher Jugendlicher in der ersten Woche der Osterferien
mit dem Fahrrad eine gemeinsame mehrtägige Tour. Dieses Ferienangebot der hauptamtlichen Fachkräfte aus der Mobilen Jugendarbeit
ist ein Gemeinschaftsangebot der Gemeinden Heimbach, Kreuzau
und Vettweiß. Die Mischung aus Gemeinschaftserfahrung, Naturerlebnis und Bewegung ist das Erfolgsrezept dieser Radtouren, bei
denen auch in der Vergangenheit schon mancher Betreuer in sportlicher Hinsicht über sich hinausgewachsen ist. Die Radtour 2016
führte von Kreuzau nach Aachen - über Genk in Belgien nach Hükkelhoven und wieder zurück nach Kreuzau und fand vom 21. bis 24.
März 2016 statt.
Bei der Stadionführung in Köln am 01. April beim 1. FC konnten
die Kinder und Jugendlichen einen Einblick in die Umkleidekabinen, Besprechungsräume und auch in die sonst nicht zugänglichen
VIP Bereiche bekommen. Das waren sehr spannende Erlebnisse
nicht nur für die Kleinen!
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 15
Erster ErzieherInnen-Sprechtag
in Kreuzau ein Erfolg!
Bessere Förderung der Kinder im Übergang
von der Kita in die Schule
Wie geht es meinen Kleinen eigentlich in der Schule, kommen Sie
zurecht? Haben die Lehrerinnen und Lehrer die Stärken der Kinder
erkannt? Sind Fragen, die sich Erzieherinnen stellen, wenn sie mal
wieder Kinder in die Grundschule entlassen. Die LehrerInnen fragen
sich, ob ein Kind schon im Kindergarten so schüchtern war oder ein
anderes schon immer so wild oder wie der Kontakt zu den Eltern war.
Erstmalig haben sich Lehrerinnen und ErzieherInnen in Kreuzau
über diese und viele andere Fragen ausgetauscht. Die Eltern der
Kinder haben ihr Einverständnis dazu gegeben, damit ihren Kindern
der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erleichtert wird.
So konnte der erste ErzieherInnen-Sprechtag am 17. März in der
Aula der KGS Winden stattfinden.
Begleitet vom Regionalen Bildungsbüro für den Kreis Düren, der
Gemeinde Kreuzau und dem Amt für Demographie, Kinder, Jugend,
Familie und Senioren des Kreises trafen sich 21 Fachkräfte aus den
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Kreuzau zum Austausch über Kinder der ersten Klasse im Zweiergespräch. Damit
wurde eine Idee, die im letzten Jahr im Rahmen des Projekts "Kein
Kind zurücklassen" entstanden war, erstmals im Kreis umgesetzt.
Manfred Franz als Schulleiter der gastgebenden Schule hieß die Teilnehmenden in der Aula willkommen. Er überraschte die Gäste mit
einem musikalischen Frühlingsgruß der Schülerinnen und Schüler,
die sich über einen riesigen Applaus freuten. Danach nahmen die
ErzieherInnen nacheinander an den vorbereiteten Gesprächstischen
der Klassenlehrerinnen der ersten Klassen Platz und tauschten sich
rege aus.
Das Feedback der TeilnehmerInnen war nach fast 30 intensiven
Gesprächen positiv: "Das persönliche Kennenlernen war mir besonders wichtig", "Meine Erwartungen wurden erfüllt", "Die Gesprächsatmosphäre war sehr angenehm", "Der Informationsaustausch sollte
auf jeden Fall weiter ausgebaut werden" waren einige der Meinungen.
In den kommenden Schuljahren soll der ErzieherInnen-Sprechtag
schon in der ersten Woche nach den Herbstferien stattfinden, damit
der Austausch noch früher für die Förderung der Kinder genutzt
werden kann und so zum Gelingen des Übergangs von der Kita in die
Grundschule beiträgt.
Ein entsprechender Informationsflyer wurde von der KiTa Spatzennest und der Gemeinde Kreuzau erstellt und wird den Eltern rechtzeitig übergeben.
Auskunft erteilt der Generationenbeauftragte Günter Schmitz, sowie
die LeiterInnen der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in
der Gemeinde Kreuzau.
Forschergeist in der Kita
Spatzennest geweckt!
Kita Spatzennest in Kreuzau als
„Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert
Dass Phänomene aus Naturwissenschaft und Technik schon die
Kleinsten begeistern, demonstrierten die Kinder der Kita Spatzennest
in Kreuzau beim Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs im
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas
Rachel. Unterstützt durch die pädagogischen Fachkräfte experimentierten die Junior-Forscher zu den Themen Wasser, Luft, Strom,
Mathematik, Bauen und Konstruieren sowie Magnetismus. Rachel
zeigte sich sehr erfreut über den dynamischen Forschergeist der
Kinder. Im Rahmen seines Besuchs überreichte er der Einrichtungsleiterin Elke Leisten-Hillemacher das begehrte Zertifikat „Haus der
kleinen Forscher“, eine Auszeichnung für das vorbildliche Engagement in der naturwissenschaftlichen und technischen frühkindlichen
Bildung. „Bei meinen zahlreichen Besuchen in „Häusern der kleinen
Forscher“ erlebe ich immer wieder auf beeindruckende Art und
Weise, mit wie viel Einfallsreichtum und Elan tagtäglich die Entdeckerfreude und Neugier der Kinder gefördert wird“, sagte Rachel voller
Begeisterung. Aus Anlass der Zertifikatsübergabe weihten die Kinder
der Kita Spatzennest in Kreuzau gemeinsam mit den Gästen ihr
neues Forscherlabor ein. Hierfür wurde mit tatkräftiger UnterstütAmtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
15
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 16
zung von Elternseite und Sponsoren ein ehemaliger Bauwagen umgebaut, der von den Kindern voller Stolz präsentiert und erklärt wurde.
„Einen Bauwagen als Forscherlabor habe ich noch nirgends gesehen,
obwohl ich deutschlandweit schon viele Einrichtungen besucht
habe“, freute sich Rachel über die kreative Projektumsetzung der Einrichtung.
An verschiedenen Stationen konnten sich die zahlreichen Gäste
gemeinsam mit den Kindern und Erziehern als Forscher erproben
und einzelne Bausteine des Kita-Forscherkonzeptes kennenlernen.
Bürgermeister Eßer war sichtlich stolz auf die sprudelnde Kreativität
seines Spatzennestes. „Gute Antworten auf spannende Fragen ergeben sich nicht von selbst. Kindlichen Spieltrieb mit natürlichem
Wissensdrang verbinden zu können macht doch gleich doppelt
Spaß“, sagte Eßer, bevor die „Spatzenforscher“ erste Versuche in
Angriff nahmen und gleich die passenden Erklärungen abgaben.
Besonderer Dank gilt der Leiterin der Einrichtung, Frau Leisten-Hillemacher, und ihrem Erzieherteam, welches sich eigens für die Zertifizierung
in mehreren Workshops hat fortbilden lassen. So stellte Elke LeistenHillemacher abschließend fest: „Die Auszeichnung ist für uns ein
Ansporn, uns täglich den Fragen der kleinen Forscher zu stellen und
weitere spannende Projekte gemeinsam mit den Kindern zu entwickeln".
Ein Maibaum
für die „Villa Sonnenschein“
„Der Mai ist gekommen…“
Unter diesem Motto
haben die Kinder der
Kita „Villa Sonnenschein“ eine sechs
Meter hohe Birke in
einen bunten Maibaum verwandelt.
Am Freitagmorgen
ging es los – es wurde
geschnitten, gezwirbelt und gewickelt.
Ein Plüme folgte auf
den Nächsten. In
beiden Gruppen liefen
die Vorbereitungen
auf Hochtouren.
Nach einem gemeinsamen
Frühstück
konnten die Kinder es
kaum erwarten, endlich nach draußen zu
gehen, um die bunten
Plüme anzubringen.
Alle Kinder halfen mit und hatten sehr viel Spaß dabei.
Nachdem alles fertig war, ging es ans Aufstellen.
Nachdem der Maibaum fest und sicher befestigt war, waren alle
Kinder von der Größe fasziniert.
Die „Villa Sonnenschein“ freut sich auf einen schönen Mai.
Der Rureifel-Tourismus e. V.
weiter erfolgreich und mit neuem Vorstand
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passende Lösung.
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16 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Für den 19. April lud die Rureifel zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Wie immer gab es für die über 210 Mitgliedsbetriebe zuvor
ein Besichtigungsprogramm. Der nahe liegende downhill-Park zwischen Vossenack und Simonskall war Exkursionsziel. Neben den
jungen Betreibern der Abfahrtsstrecken stürzte sich auch ein Vorstandsmitglied, Dr. Gregor Broschinski von der Sparkasse Düren, in
die Tiefe. Damit verdiente er sich den Titel des mutigsten RureifelVorstandes aller Zeiten.
Auf der Tagesordnung der Versammlung standen Berichte des Vorstandes und der Geschäftsstelle. Das alltägliche Geschäft, z.B. über
2000 Postendungen, der Betrieb von vier Tourist-Infos läuft reibungslos. Es konnte von einer erneuten Zunahme der Mitgliederzahlen und einem Plus bei den Übernachtungsgästen berichtet werden.
Wichtige Projekte wie „Zeitreisen – Eifel“ wurden erfolgreich zu
Ende geführt, neue Ideen, z.B. eine weitere Ausbildung für Gästeführer sind über den LEADER-Prozess und andere Förderungen in der
Beantragung.
Ein weiterer inhaltlicher TOP war eine Präsentation der Leiterin der
Wirtschaftsförderung im Kreis Düren. Frau Anette Winkler stellte
knapp und präzise die Möglichkeiten der Unterstützung bestehender
Betriebe aber auch für Existenzgründer vor.
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 17
Im satzungsgemäßen Rhythmus standen am Ende der Veranstaltung
Wahlen zum Vorstand an.
Gewählt wurden Axel Buch, Bürgermeister von Hürtgenwald als
alter und neuer erster Vorsitzender. Ihm stehen als Stellvertreter Dirk
Bauer, Dr. Gregor Broschinski und Tobias Bongartz zur Seite. Beisitzer sind und bleiben Peter Cremer, Marco Schmunkamp, Ingo Eßer
für ihre Kommunen und Hans Martin Steins für den Kreis Düren.
Michael Roeb aus Schmidt wird ab dem nächsten Jahr in die Vorstandsarbeit einsteigen.
Zum Schluss kam im Landhotel Kallbach ein wenig Wehmut auf.
Lothar Roeb war Gründungsmitglied der Rureifel und seit Beginn als
Vertreter der Leistungsträger im Vorstand aktiv. Für eine weitere
Wahlperiode stand er nicht mehr zur Verfügung. Er und seine Frau
haben nach der Übergabe des Hotelbetriebes an den Sohn das Wandern in der Eifel entdeckt. So war das Abschiedsgeschenk für Herrn
Roeb leicht zu finden. Orientierungskarten und Wanderstöcke mit
schönen Stocknägeln sollen dieses Hobby in Zukunft unterstützen
und wurden von Axel Buch überreicht.
Taschengeldbörse
Die Gemeinde Kreuzau wird ab Juni 2016 in Zusammenarbeit
mit dem Kreis Düren eine sogenannte „Taschengeldbörse“
(TAB) einrichten.
Die TAB versteht sich dabei als Vermittler zwischen Jugendlichen ab
14 – 20 Jahren, die gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten und
Senioren/innen über 60 Jahren als Privatpersonen, sowie mobilitätseingeschränkte Personen jeglichen Alters, die sich gelegentlich
Hilfe bei kleinen und einfachen Arbeiten wünschen.
Dabei sollen Kontakte zwischen Jung und Alt hergestellt werden, um
das gegenseitige Interesse und das Verständnis zwischen den Generationen zu fördern.
Sie benötigen ein wenig Unterstützung im Alltag?
Während die Senioren im Alltag entlastet werden und mit netten
Jugendlichen aus ihrer Nachbarschaft in Kontakt kommen, können
sich die Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 20 Jahren
sozial engagieren, ihre praktischen Fähigkeiten schulen und gleichzeitig gelegentlich -ohne dauerhafte Verpflichtung- ihr Taschengeld
aufbessern.
„Einfach, ungefährlich und unregelmäßig“ sollen die Jobs für die
jungen Leute sein!
Ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche
wiederkehrende Hausarbeiten (putzen, bügeln etc.). Das bleiben
Aufgaben für „Profis“.
Ansprechpartner in der Gemeinde Kreuzau:
Senioren:
Günter Schmitz, Bahnhofstraße 7, Tel.: 02422/507-126
E-Mail: [email protected]
montags
von 08.30 – 12.00 Uhr
donnerstags
von 14.30 – 17.00 Uhr
Jugendliche:
Lisa Palm, Bahnhofstraße 7, Mobil: 0176/10181088
E-Mail: [email protected]
montags und mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr
Weitere Infos und das Anmeldeformular erhältlich unter:
www.tab.kreis-dueren.de
1. Drover Aktionstag
am 23. April 2016 „Onser Dörp, onser Veedel“
Dem Aufruf waren 25 Erwachsene und 15 Kinder und Jugendliche
gefolgt. Ausgestattet mit Spaten, Schaufeln, Schubkarren, Besen und
sonstigem Kleinwerkzeug wurden folgende Arbeiten ausgeführt:
Friedhof Drove: Aufnahme uns Abtransport von Kies auf dem alten
Friedhofsteil; Einbringen von Blumenzwiebeln auf einer Grünfläche;
Unkraut ausharken auf weiteren Flächen und Gehwegen. Die frei
gemachten Flächen werden schon bald eingesät und damit der Pflegeaufwand stark erleichtert werden.
Hundetoiletten: Am Ende der „Karl-Arnold-Strasse, sowie an der
Ecke Bolzplatz/Turnhalle/Friedhof und am Spielplatz „Im Reuter“
wurden Beutelspender und Mülleimer für den Hundekot aufgestellt.
Damit ist die Hoffnung verbunden, das eines der am heißesten diskutierten Themen in Drove, verbessert werden kann. An die Hundebesitzer erfolgt der Aufruf durch Nutzung dieser Einrichtungen zur
Reinheit im Dorf beizutragen. Übrigens können die Beutel auch in
der heimischen Restmülltonne entsorgt werden.
Spielplatz „Im Reuter“: Mit Hilfe einiger Eltern wurde der Spielplatz gereinigt, die Sandkästen von Wildwuchs befreit und die
Kanten abgesteckt. Der alte Jägerzaun wird in den nächsten Wochen
noch erneuert werden. Das alte Betonrohr wird bei trockenem
Wetter noch von den zahlreichen Kindern, unter Mithilfe der Eltern
bunt angemalt werden.
Revierreinigung: Unter tatkräftiger Hilfe von Kindern im Alter von
6 – 14 Jahren wurde Müll im Zentrum des Dorfes (Bolzplatz, Nachtigallental, alter Kirmesplatz), sowie im Gebiet der Vollsteiner Mühle
eingesammelt.
Treppchen zum Drover Berg: Diese Aufstiegshilfe wurde einst von
den ersten Siedlern des Drover Bergs erstellt. Jetzt erfuhr sie nach
langen Jahre nochmals eine Reinigungsaktion wie schon seit vielen
Jahren nicht mehr. Würden die Erbauer noch leben, so hätten sie
ihre wahre Freude daran gehabt.
Bei einem kleinen Imbiß im Feuerwehrgerätehaus, mit Getränken
und heißen Würstchen dankte der Ortsvorsteher Horst Hechemer
den Teilnehmern für das große Engagement. Er verwies darauf das es
in Zukunft mehr denn je auf die ehrenamtliche Tätigkeiten der
Bürger ankommen wird, um das „Wirgefühl“ und die Gemeinschaft
zu stärken.
Der Generationenbeauftragte
informiert:
Kreis berät in Kreuzau über gesetzliche Betreuung
und Vorsorgevollmachten
Der Kreis Düren und die Gemeinde Kreuzau als serviceorientierte
Dienstleister möchten den Bürgerinnen und Bürgern aus der
Gemeinde Kreuzau entgegenkommen. So wird die Betreuungsstelle
des Kreises Düren regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen
Betreuung und zu Vorsorgevollmachten in den Räumlichkeiten des
Kreuzauer- Rathauses anbieten.
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind ein sehr wichtiges Thema, denn durch Unfall, Krankheit
oder aus Altersgründen kann jeder in die Lage kommen, selbst keine
Entscheidungen mehr oder nur noch teilweise treffen zu können.
Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr? Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem keine automatische gesetzliche
Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige wahr.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann man eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermeiden. In einer Betreuungsverfügung kann man nicht nur seine Betreuerin oder seinen Betreuer festlegen, sondern zudem eigene Wünsche zur Betreuung. In einer
Patientenverfügung bestimmt man vorab, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings
gilt es bei Ihrer Vorsorge einige formale Besonderheiten zu beachten.
Anke Holtmann-Ritsch, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises
Düren, berät sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche
Betreuung gern, und zwar vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau 1.OG
Zimmer 232
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
17
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 18
Folgende Beratungstermine stehen Ihnen 2016 in der Zeit von 10
bis 12 Uhr zur Verfügung:
- Donnerstag, 19. Mai 2016,
- Donnerstag, 21. Juli 2016,
- Donnerstag, 18. August 2016,
- Donnerstag, 15. September 2016,
- Donnerstag, 20. Oktober 2016,
- Donnerstag, 17. November 2016
Anmeldung erbeten an:
Günter Schmitz, Generationenbeauftragter der Gemeinde Kreuzau
Telefon: 02422/507-126, Email: [email protected]
Rückblick auf das Jahr 2015
bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Kreuzau
Der Einladung des Leiters der Feuerwehr, Guido Klüser, sind viele
Kameradinnen und Kameraden gefolgt, so waren die Stühle und
Bänke im Gerätehaus Kreuzau gut gefüllt.
Zu Beginn der Versammlung begrüßte Guido Klüser alle anwesenden Kameradinnen und Kameraden, Verwaltungsvertreter und
Vertreter aus der Politik. Auch Bürgermeister Ingo Eßer nahm an der
Veranstaltung teil.
„Die Personalstärke der Feuerwehr Kreuzau sinkt. Diese negative
Tendenz ist über die letzten Jahre stetig zu beobachten“, erläutert er
in seiner Ansprache. Später führt er auch aus, dass dies zu einem
immer größeren Problem werde. Sicherlich ist hier der demografische
Wandel ein gravierender Eckpunkt. Aber auch der Leistungsdruck im
Arbeits- und im Privatleben machen die Arbeit im Ehrenamt immer
schwerer. Auch der Gemeindejugendwart Michael Bramer führt den
demografischen Wandel in seinem Bericht auf. Die Zahlen der Mitglieder in der Jugendfeuerwehr haben sich in den letzten 16 Jahren
fast auf die Hälfte reduziert. Die Vielzahl der Freizeitangebote ist
sicher ein weiterer Grund. Um künftig die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Kreuzau zu gewährleisten wird neben vielen anderen
Ansätzen, auch die mögliche Bildung einer Kinderfeuerwehr ins
Auge gefasst, um die Kinder an die Feuerwehr zu binden.
Neben den aktuellen Mitgliederzahlen, den Berichten zu den Einsätzen und der aktuellen Fahrzeugsituation, sowie den Beschaffungen,
ging der Leiter der Feuerwehr auch auf die Ausbildung der Feuer-
18 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
wehrkameradinnen und Kameraden ein.
Auch der Wechsel in der Wehrleitung zum 1.7.2015 und die Neufassung und Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes, welches
zum 1.1.2016 in Kraft trat, wurden in seinen Erläuterungen aufgegriffen. Im Jahr 2016 wird der Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben, so dass hier ein Bericht für das kommende Jahr geplant ist.
Er ist sich sicher, dass die Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung
weiter gut funktioniert.
Nach dem Bericht des Wehrleiters, sprach Bürgermeister Ingo Eßer
seine Grußworte. Er bedankt sich für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit der Wehrleitung und merkt an, dass der Wechsel zum 1.7.2015 kaum spürbar war, was für das äußerst professionelle Verhalten aller Parteien spricht. Er betont, dass trotz der desolaten Haushaltslage der Gemeinde, die Feuerwehr immer
Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten erhalte. Er bedankte
sich bei seinen Zuhörern.
Kinderfeuerwehr gegründet
Nach über 20 Meldungen zur Kinderfeuerwehr, wird eine
Gruppe zum 1.Juni 2016 gegründet.
Zur Zeit laufen die letzten Vorbereitungen und die Eltern erhalten
eine persönliche Einladung zum ersten Treffen. Die Treffen werden
Samstag Vormittags sein.
Die Kinderfeuerwehr wird vorerst mit einer kleinen Gruppe von grob
10 Kindern anfangen. Nachdem sich alles eingespielt hat können
noch weitere Kinder nach den Sommerferien aufgenommen werden.
Uns ist die Qualität wichtiger als Quantität.
Die Kinder treffen sich dann regelmäßig und lernen neben Spiel und
Sport, auch das Thema Feuerwehr spielerisch kennen. Diese werden
mit der Zeit alle 9 Gerätehäuser der Gemeinde in den verschiedenen
Ortschaften besuchen und lernen das richtige Verhalten bei Feuer
kennen (Brandschutzerziehung).
Auch weiterhin kann man sich bei Interesse an der Kinderfeuerwehr
unverbindlich vormerken lassen.
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 19
Auf den Internetseiten der Feuerwehr Kreuzau http://www.ff-kreuzau.de/
kann man weitere Informationen zur Kinderfeuerwehr finden.
An dieser Stelle noch vielen Dank an die Kinderfeuerwehr der Feuerwehr Nideggen-Embken für das Bild.
Termine im Überblick vom
14.05. bis 30.06.2016
14.05.2016, Bocciaturnier für Ortsvereine des Turnclubs Kreuzau,
10.00 Uhr, Bocciabahn an der Sporthalle Kreuzau
14.05.2016, Tag des Wanderns - Rund um Winden
14.05.2016 - 15.05.2016
Pfingstfest der KG Seeräuber Obermaubach 1989 e. V., Sa: Parkplatz am Stausee, Fassanstich 18.00 Uhr, So: Open Air Schockturnier
des Schock Clubs Mobach auf dem Parkplatz am Stausee, Frühschoppen ab 10.
15.05.2016, Kuddel-Muddel-Turnier des Tennisclubs Kreuzau,
11.00 Uhr, Tennisanlage Winden
18.05.2016, Schulausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
19.05.2016, Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde
Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau
19.05.2016, Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden,
Kelterstraße 20
19.05.2016, Halbtageswanderung "Willy-Dohmen-Park in
Übach-Palenberg" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 12.00 Uhr, TP:
Bürgerhaus Kreuzau
19.05.2016, Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft
e.V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim
19.05.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
19.05.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
19.05.2016, FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
24.05.2016, Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der
Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 14.30 Uhr, TP: An der
Kirche in Stockheim
24.05.2016, Einwohnerkonferenz in Drove, 19.00 Uhr, Saal Joeken
26.05.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
26.05.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
27.05.2016, "STIG for Kids" Kreativvormittag mit Überraschung
der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 08.00 Uhr, Pfarrheim
Stockheim
28.05.2016 - 29.05.2016, Jubiläumsfeierlichkeiten des Tambourcorps Eifelgold 1926 e. V., Kirmesplatz Boich
29.05.2016, Landschaftsentdeckungspfad Boich
30.05.2016, Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer
Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
30.05.2016, Jahreshauptversammlung der Tischtennisfreunde
Kreuzau, 19.00 Uhr, Gaststätte "Zur alten Post" Kreuzau
01.06.2016, Seniorenwanderung "Kuhbrücke - Kreuzau" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
01.06.2016, Fahrradtour mit Peter Borsdorf der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.00 Uhr, TP: Parkplatz Raiffeisenstraße
54, Stockheim
01.06.2016, Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr,
Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
02.06.2016, Besuch des Kölner Zoos der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 13.30 Uhr
02.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
02.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
02.06.2016, Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
04.06.2016, Sommerfest der Kirmesgesellschaft Winden 1996 e. V.,
14.00 Uhr, Schulhof der Grundschule Winden
05.06.2016, Tageswanderung "Eifelsteig - Korneliemüster-Rötgen"
des Eifelvereins Kreuzau e. V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
06.06.2016, CDU-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
09.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
09.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
10.06.2016 - 12.06.2016, Schützenfest der Schützenbruderschaft
Kreuzau, Festhalle Kreuzau
11.06.2016, "STIG for Kids" Jugendfilm der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim
12.06.2016, Wanderung von Brück nach Abenden und zurück
12.06.2016 - 20.06.2016, Wanderwoche in Walchsee/Tirol des
Eifelvereins Kreuzau e. V.
13.06.2016, SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
16.06.2016, Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft
e. V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim
16.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
16.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
16.06.2016, Haupt- und Finanzausschuss, 19.00 Uhr, Großer
Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
18.06.2016 - 19.06.2016, Kleines Schützenfest der Schützenbruderschaft Kreuzau, Hochstand an der Festhalle Kreuzau
21.06.2016, Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der
Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 14.30 Uhr, TP: An der
Kirche in Stockheim
22.06.2016, Seniorenwanderung "Abenden - Hausen" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
23.06.2016, Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden,
Kelterstraße 20
23.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
23.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
23.06.2016, FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
24.06.2016, Abschlussfeier der Realschule Kreuzau, Festhalle Kreuzau
24.06.2016, Versammlung der Kirmesgesellschaft Kreuzau e. V.,
20.00 Uhr, Leo´s Brauhaus Kreuzau
24.06.2016 - 27.06.2016, Bezirksschützenfest - 125 Jähriges Jubiläum der St. Ewaldus Schützenbruderschaft Bogheim, Sport- und
Schützenplatz Bogheim
26.06.2016, Tageswanderung "Von Slenaken über Beutenaken Schilberg und zurück/NL" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 09.00 Uhr,
TP: Bürgerhaus Kreuzau
27.06.2016, CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner
Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
29.06.2016, Radwanderung "Kreuzau - Obermaubach - Zerkall Mestrenger Mühle und zurück" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 10.00
Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
29.06.2016, Rat, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
30.06.2016, Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde
Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau
30.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
30.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische
Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5
Aktuelle Termine, mobil abrufen unter
www.kreuzau.de/vkalender.php
Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der
Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der
jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der
einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de)
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Nächstes Erscheinungsdatum
Das nächste Amtsblatt erscheint am 10.06.2016.
Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis
spätestens Mittwoch, den 1. Juli 2016,
10.00 Uhr, per Mail einreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die
Mailadresse: [email protected] entgegennehmen
können. Texte sollten im Word-Format übermittelt
werden.
Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom
Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert.
20 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
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Schulnachrichten
Pfarrgemeinden
Umgang mit Sterben,
Tod und Trauer:
Zwei besondere Projekttage am Gymnasium Kreuzau.
In unserer Gesellschaft gelten die Themen Sterben, Tod und Trauer
immer noch als Tabu-Themen. Aber gerade für Jugendliche ist der
Tod eines geliebten Menschen eine einschneidende Erfahrung. Ihnen
fehlt oft – wie auch vielen Erwachsenen – die Sprach- und Handlungsfähigkeit mit diesem Thema und den eigenen Erfahrungen
umzugehen. Neben dem Zuhause ist die Schule der Ort, an dem sie
miteinander über dieses Thema sprechen können.
Aus diesem Grunde gibt es ein Projekt für ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen und LehrerInnen, das am Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Köln entwickelt wurde und das diesem Thema Eingang in die Jahrgangsstufen 9 bis 13 weiterführender Schulen
verschaffen soll. Unterstützt wird das Projekt vom Bundesfamilienministerium sowie vom Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband.
Ein Pilotprojekt für den Kreis Düren fand jetzt am Gymnasium
Kreuzau an zwei Schulvormittagen in einer Klasse 9 statt. Die Schüler
und Schülerinnen hatten die Gelegenheit sich durch Selbsterfahrungsübungen, Rollenspiele, Filmbeiträge, Kreativarbeiten und
Kurzvorträge mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinanderzusetzen, was sie mit großem Interesse und großer Bereitschaft taten.
Nach eigenen Aussagen bereicherten sie am meisten die Themenbereiche „Umgang mit sterbenskranken Menschen“ und „Umgang mit
trauernden Menschen“ im Sinne einer persönlichen Vorbereitung auf
spätere Lebenssituationen. Zum Thema „Umgang mit eigener
Trauer“ hätten sie sich noch mehr Zeit gewünscht.
Die positiven Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt bestärken den
Schulleiter des Gymnasiums Kreuzau, Wolfgang Arnoldt, in seinen
Überlegungen, diese Projekttage in Zukunft für alle neunten Klassen
einzuführen.
Frau Gerda Graf, Ehrenvorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, und Frau Bärbel Balicki-Dahlmanns, Lehrerin am
Gymnasium Kreuzau und Teilnehmerin einer Projekt-Schulung an
der Mildred-Scheel-Akademie in Köln, leiteten das Projekt. Beide
arbeiten auch auf Bundesebene für die Implementierung dieser Projekttage an weiterführenden Schulen. Besonders Frau Graf kann
dabei auf ihre umfassenden Erfahrungen in der Umsetzung der bundesweiten Implementierung des von ihr mitbegründeten Projektes
„Hospiz macht Schule“ für Grundschulen zurückgreifen.
Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 a des Gymnasiums Kreuzau stellen
einander ihre Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer vor. Lehrerin
Bärbel Balicki-Dahlmanns und Gerda Graf vom Deutschen Hospiz- und
Palliativverband (links, stehend) leiteten das Projekt.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Pfarrfest zur Erhaltung
unserer Kirche
Unser Pfarrfest startet am 05.06.2016 mit einer Messe
um 10.30 Uhr. Anschließend laden wir Sie
zum gemütlichen Beisammensein ein.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt:
• Spezialitäten vom Grill und hausgemachte Salate
• Kaffee und Waffeln mit Kirschen/Sahne
Für die Kinder:
• Kinderspiele
• Schminken
• Kirchenrallye
Das Highlight des Tages große Tombola!
Die Lose können schon vorab bei den Mitgliedern des Pfarreirates
und Kirchenvorstandes erworben werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Pfarreirat und Kirchenvorstand der St. Fides,
Spes et Caritas Thum
Vereinsmitteilungen
Kirmesgesellschaft Winden 1996 e. V.
Sommerfest der Kirmesgesellschaft Winden!!!
Wo: Kath. Grundschule Winden (Lehrer-Mainz-Straße)
Beginn: 14.00 Uhr
Die Kirmesgesellschaft Winden hat am 04.06.2016 ab 14.00 Uhr
anstatt ihres Frühlingsfestes ein Sommerfest auf dem Schulhof der
Grundschule Winden mit viellen tollen Attraktionen für Jung und
Alt. Es wird Hufeisenwerfen, Dosenwerfen und eine Hüpfburg und
vieles mehr für sie Angeboten. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt und am Grill erwartet Sie Fam. Reuter! Wir
laden sie herzlichen ein mit Ihrer Familie vorbei zuschauen. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Kirmesgesellschaft Winden hatte am 18. April 2016 ihre Jahreshauptversammlung, es standen verschiedene Themen zur Tagesordnung an unter anderem auch die Teilwahlen zum Vorstand gem. §17,
Abs. 3 der Satzung. Gewählt worden der 1. Vorsitzender Heinz Lüttgen der sich zur wiederwahl stellte und einstimming gewählt wurde,
2. Geschäftsführer Simon Lüttgen der sich zur wiederwahl stellte und
einstimming gewählt wurde, 2. Schatzmeister Manuela Bonn die sich
zur wiederwahl stellte und einstiming gewählt wurde, 5. Beisitzer
Manuela Floßdorf die sich zur wiederwahl stellte und einstimmig
gewählt wurde. Neu im Vorstand sind als 1. Beisitzer Marcus Franzen
und 3. Beisitzer Vanessa Becker. Wir verabschieden Gottfried Sistig
der jahrelang im Vorstand tätig war und drei mal Hahnenkönig unserer Gesellschaft war, hiermit nochmals vielen dank für deine tolle
unterstützung der letzten Jahre.
22 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
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BESTATTUNGSHAUS
STEFAN SCHMITZ
• Erd- und Feuerbestattungen
• See- und Flussbestattungen
• Anonyme Bestattungen
• Erledigung aller Formalitäten
• Bestattungsvorsorge
• TAG UND NACHT ERREICHBAR
www.bestattungen-stefan-schmitz.de
Kreuzau-Untermaubach
Tel.: (0 24 22) 90 30 65
DER
MEDIENDIENSTLEISTER
Vettweiß
Tel.: (0 24 24) 90 16 16
www.porschen-bergsch.de
Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich
Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 73011
[email protected]
„Berschfest“ in Bilstein
Die IG Spielplatz, IG Weiher und die KG Scheef Naas laden zum
Dorffest 2016 ein.
09.+ 10. Juli.2016
ab 11:00 h
auf dem Spielplatz in Bilstein
Neuer Standort! Neue Attraktionen!
METERBIER
Kinder zahlen 50% bei Getränken
(Apfelschorle)
Sonntag Frühschoppen ab 10:00 h
Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.
Neue Judo Dan-Trägerin
Turnclub Kreuzau gratuliert Franziska Paul zum Erfolg
Die Ju-Jutsu/Judo-Abteilung des Turnclubs Kreuzau hat eine neue
Judo Dan-Trägerin. Franziska Paul (22) hat mit Erfolg an der Judo
Schwarzgurtprüfung in Köln-Dellbrück teilgenommen. Nach einjähriger Vorbereitungsphase mit vielen Trainings und Lehrgängen
erhielt die Kreuzauer Judosportlerin die Zulassung für die DanPrüfung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes.
Während der Prüfung musste Paul den perfekten Ablauf der Nage-NoKata, eine traditionelle Folge von Techniken mit absoluter Perfektion,
demonstrieren, diverse Würfe zeigen, Selbstverteidigungssituationen
meistern und ihre Fähigkeiten in der Bodenlage unter Beweis stellen. In
allen Disziplinen beeindruckte die junge Judosportlerin die Prüfer
durch herausragende Leistungen. Der Turnclub Kreuzau gratuliert
seiner neuen Dan-Trägerin herzlich zu ihrem Erfolg.
Familientag als Integration
Turnclub Kreuzau lädt Pfingstsamstag alle Kreuzauer und Flüchtlingsfamilien zum Spielefest
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Am Pfingstsamstag, 14. Mai, lädt der Turnclub Kreuzau zu seinem
traditionellen Familientag. Dieses Jahr steht die Veranstaltung am
Sportzentrum neben der Festhalle ganz im Zeichen der Integration.
Alle Kreuzauer und in der Gemeinde untergebrachten Flüchtlingsfamilien sind herzlich eingeladen, den Tag gemeinsam mit Spaß und
Spielen zu verbringen. Gerade Flüchtlingskinder leiden oft unter eingeschränkten Kontakt- und Spielmöglichkeiten. Deshalb bietet der
Turnclub ab mittags ein vielfältiges Sport- und Spieleprogramm für
alle Altersgruppen an. Ab 13 Uhr startet auf der Boccia-Bahn ein
Turnier. Am Nachmittag wird beim offenen Fußballtreff gekickt. Zur
Stärkung gibt es Gegrilltes, Salate und Kuchen zu volkstümlichen
Preisen. Für die Flüchtlinge aus den umliegenden Ortsteilen steht ein
Kleinbus zur Verfügung. Das WELCOME der vielen ehrenamtlichen
Flüchtlingshelfer in Kreuzau ist nicht nur an diesem Tag Motto. Viele
Flüchtlinge nehmen inzwischen auch regelmäßig die Sportangebote
des Turnclubs wahr. www.turnclubkreuzau.de
Sportschützen Drove
hielten Jahresrückblick.
Vorsitzender Dittmar Gerwien wurde für
weitere 4 Jahre wiedergewählt.
Den obligatorischen Jahresrückblick des 1. Vorsitzenden Dittmar
Gerwien erhielten die Anwesenden des Sportschützen-Club Drove
1965 e.V. bei der Jahreshauptversammlung am 07. April im Vereinsheim „Am Sandberg“ in Drove.
Das wichtigste Ereignis im vergangenen Jahr war das 50-jährige Vereinsjubiläum, das im Saale Joeken mit den befreundeten Vereinen
und der Drover Bevölkerung gefeiert wurde, bei dem auch zwei
Gründungsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden: KarlJosef Nolden und Bernd Wollersheim.
Weitere Höhepunkte waren die Fahrt nach München zu den Deutschen Meisterschaften und die Ehrung der erfolgreichsten Sportler
bei der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau.
8 Einzelsportler und 3 Mannschaften wurden mit einer Medaille
geehrt, wobei der erfolgreichste Schütze, Dittmar Gerwien, alleine in
den letzten 10 Jahren 8x mit Gold und 2x mit Silber ausgezeichnet
wurde.
24 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Die aktiven Sportler des Vereins wurden alle mit neuen Trainingsanzügen, Polo-Shirts etc. ausgestattet, um den Verein nach außen einheitlich vertreten zu können.
Die wichtigste technische Neuerung war im vergangenen Jahr, dass
einige Stände mit modernsten elektronischen Schießanlagen zur
optischen Vermessung der Treffer ausgerüstet wurden, die nach und
nach das Schießen auf (Papier-) Scheiben ersetzen werden.
Bei den anstehenden Neuwahlen wurde Dittmar Gerwien als 1. Vorsitzender für weitere 4 Jahre wiedergewählt, ebenso Gerd Heidbüchel
als Kassenverwalter, Marius Dederichs und Markus Richarz als
Jugendleiter und Willi Berger, Jürgen Fabich und Michaela Klasen als
Beisitzer.
Geehrt wurden Rita Starkens und Roland Binz für 25-jährige aktive
Mitgliedschaft.
Zu den anstehenden Landesmeisterschaften haben sich bereits 35
Einzelschützen und 6 Mannschaften qualifiziert, die alle hoffen, auch
die Qualifikation für die Deutschen Meisterschaften im August zu
erreichen.
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Anna und Yannick Gerhardt geehrt
Kreuzauer Sport-Club 05 lädt zum Jugendtraining ein –
Erfolgreicher Start in die Rückrunde
Bücherbörse des Heimatund Geschichtsverein wieder
ein voller Erfolg
Gleich doppelt erfolgreich waren die Geschwister Anna und Yannick
Gerhardt bei der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau. Beide
Geschwister begannen ihre fußballerische Laufbahn beim Kreuzauer
Sport-Club 05 und spielen mittlerweile in den Profimannschaften
des 1. FC Köln in den Fußballbundesligen, sowie in den Jugendnationalmannschaften des DFB. Für diese sportlich herausragenden
Leistungen erhielten sie im März Goldmedaillen als Ehrung durch
die Gemeinde Kreuzau. Darüber hinaus wurde der KSC, für den
Anna Gerhardt bis zu ihrem 11. Lebensjahr kickte, durch den DFB
im Rahmen des Verbandsjugendtages des Fußballverbandes Mittelrhein mit einem Bonus für seinen Anteil an Annas Ausbildung
bedacht. Diesen Bonus wird der KSC vollständig in den Wiederaufbau der Jugendabteilung des Vereins investieren, um auch in Zukunft
den Spaß am Fußballsport zu vermitteln.
Die im Sommer neu gegründete Bambinimannschaft des Kreuzauer
Sport-Club 05 e. V. zählt mittlerweile bereits 14 Spieler/innen, die
unter der Anleitung unserer drei Trainer Marco (Weinhold), Max
(Kammer) und Daniel (Bleja) immer mittwochs (17-18 Uhr)
trainieren. Das Training findet auf dem grünen Rasen an der
Kurt-Hoesch-Kampfbahn statt. Alle fußballbegeisterten Kinder bis
8 Jahren sind herzlich willkommen einmal mit zu trainieren und sich
der Mannschaft anzuschließen.
Unsere 1. Seniorenmannschaft hat derweil einen erfolgreichen Start
in die Rückrunde der Saison hingelegt. In der Kreisliga B steht man
nach 8 Siegen aus 10 Spielen im Jahr 2016 auf dem 4. Tabellenplatz.
Höhepunkt war dabei sicherlich der 2:1 Sieg gegen den weit enteilten
Tabellenführer aus Vossenack-Hürtgen, dem man die erste Saisonniederlage beibringen konnte.
Der KSC freut sich fußballbegeisterte Kinder und Erwachsene als
Spieler und Zuschauer auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn begrüßen
zu dürfen! Impressionen unserer Jugendarbeit, aktuelle Infos und alle
Spieltermine des KSC 05 findet Ihr auf www.sc kreuzau.de oder in
unseren Schaukästen.
Am Sonntag, den 10. April hatte der Heimat- und Geschichtsverein
erneut zur Börse für Liebhaber alter Literatur und sonstiger historischer Schriftstücke eingeladen. In diesem Jahr war zum ersten Mal
für diese Sammler- und Liebhaberbörse in die kleine Festhalle und in
die Vereinsräume in der Hans-Hoesch-Stiftung eingeladen worden.
Interessenten von Heimatliteratur, Bildern und früheren Ansichtskarten konnten bei einer Vielzahl von Händler, zu denen auch der
eigene Verein mit einem großen Angebot gehörte, stöbern, kaufen,
tauschen und fachsimpeln.
Nirgendwo sonst ist jedes Jahr in der näheren Umgebung von Düren
in diesem Maße Literatur, Bilder, Postkarten, Fotos, Aktien, Notgeld,
Münzen und viele sonstige historische Dokumente über den Kreis
Düren und Umgebung zu finden. Insbesondere im Bereich Regionalliteratur konnte man hier noch so manches Schnäppchen ergattern,
das es im Buchhandel vielleicht nie gegeben hat oder nicht mehr lieferbar ist. Entsprechend groß war der Andrang der Kaufwilligen, die
teilweise bereits vor Beginn der Börse angereist waren.
Zum ersten Mal konnten sich aber auch die Kreuzauer Bürgerinnen
und Bürger darüber informieren, wie und welche Hilfe der Verein bei
der persönlichen Ahnenforschung geben kann, denn vom Vereinsmitglied Heribert Macherey sind die entsprechenden Register der
Gemeinde Kreuzau digitalisiert und aufgearbeitet worden. Von vielen
Besuchern wurde diese Möglichkeit sogar sofort vor Ort genutzt.
Eine Kuchentheke mit Kaffee, Kuchen und kalten Getränke rundete
das Angebot für die Besucher an diesem Sonntag ab.
Nicht zuletzt bestand auch die Möglichkeit, die Vereinsräume
kennen zu lernen und zu erfahren, was der Verein schon alles geleistet
hat und was er noch leisten will.
Natürlich ist eine solche Veranstaltung – insbesondere wenn man seine
Räume und seine Arbeit modern und bürgernah präsentieren will –
auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden, weshalb sich der
Heimat- und Geschichtsverein Kreuzau sehr darüber gefreut hat, dass
die RWE Deutschland AG bereit war, aus ihren kulturellen Sponsoringmitteln den noch recht jungen und kleinen Verein zu unterstützen. Der
Verein sagt hierfür ein recht herzliches Dankeschön.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 26
Vereinsnachrichten des JVC
Columbia Drove (Tennisabteilung)
Die diesjährige Hauptversammlung der Tennisabteilung JVC
Columbia Drove war eine sehr gut besuchte Vollversammlung .
Anlass waren Neuwahlen der Abteilungsvorstände, gleichzeitig ging
es auch um die Ehrung verdienstvoller Mitglieder. Aus diesem
Grunde waren auch der Vorsitzende des Tennisbezirks Aachen,
Düren, Heinsberg, Anton Mülfarth und seine Stellvertreterin
Sandra Pesch anwesend.
Die Tennisabteilung besteht in diesem Jahr 40 Jahre, d. h. Tennis in
Drove wird seit 1976 im Verein gespielt. Zu den Gründungsmitgliedern gehören auch die Herren Rudi Küpper und Prof. Dr. Werner
Winzen. Diese beiden Herren wurden bei der Sportlerehrung der
Gemeinde im feierlichen Rahmen für ihre 40jährige ehrenamtliche
Vereinstätigkeit mit der goldenen Medaille für besondere Verdienste
ausgezeichnet.
Rudi Küpper war der erstgewählte Abteilungsvorsitzende („Präsident“), spielte selbst jahrelang Tennis, organisierte fantastisch
besuchte Tennisturniere auf der Drover Anlage mit den damaligen
Tennisgrößen des Tennisbezirks und kümmerte sich als „Präsident“
um die Belange der Abteilung nach innen und nach außen. In diesem
Jahr gab er den Vorsitz ab.
Prof. Dr. Werner Winzen ist auch seit der Gründung am 26.10.
1976 im Vorstand der Abteilung und in der Tennisszene dabei. Bis
heute spielt er noch aktiv in der Herren(60)Mannschaft Tennis und
ist noch immer als versierter Linkshänder in der regionalen Verbandsszene bekannt. Prägend war er auch zur Boomzeit des
Tennis (  B. Becker, M. Stich, St. Graf usw.) als Jugendleiter und
Jugendtrainer, später dann als Schriftführer erledigte er den gesamten
„Schreibkram“ der Abteilung. Auch Werner Winzen gab nun in
diesem Jahr das Vorstandsamt ab.
Gleichzeitig hörte die Kassiererin Agnes Winkels auf, die 20 Jahre
die Buch- und Kassenführung der Abteilung in hervorragender Weise
erledigte. Auch Agnes spielt Tennis immer noch mit Leidenschaft.
Dieter Schnitzler, auch Gründungsmitglied, wird uns weiterhin als
Zeugwart erhalten bleiben. Auch er war jahrelang Sportwart und ist
heute noch aktiver Spieler und Mannschaftführer.
Der Vorsitzende des Tennisbezirks, Anton Mühlfahrt, würdigte
dann auch noch mal die Verdienste von Agnes Winkels, Rudi Küpper
und Dr. Werner Winzen und überbrachte auch die Grüße des TVM
(Tennisverband Mittelrhein). Er stellte fest, dass gerade die kleineren
Vereine nur überleben können, wenn dieses ehrenamtliche Engagement von eigenen Leuten eingebracht wird. Nach der Ehrenordnung
des Tennisbezirks hatten die Herren Küpper, Winzen, Schnitzler
schon die „Silberne Ehrennadel“ (2001) erhalten. Agnes Winkels
erhielt die „Silberne Ehrennadel“ in diesem Jahr.
W. Winzen, - A. Mühlfahrt, S. Pesch (Bezirk), - A. Winkels, R. Küpper,
Ph. Braks, R. Tiefers, - M. Schäfer (JVC)
Im Anschluß an diese Ehrungen fanden die Neuwahlen für die Tennisabteilung statt: Egbert Braks (Abteilungsvorsitzender), Rüdiger
Tiefers (stellv. Abteilungsvorsitzender), Klaus Weyer (Kassierer und
Schriftführer), Philipp Braks (Sportwart). Auf der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins JVC Columbia wurden dann auch die
neuen Vorstände der Tennisabteilung offiziell in ihrem Amt bestätigt.
Egbert Braks ist zudem noch Jugendwart und koordiniert mit der
Jugendtrainerin Lena Pingen das diesjährige Training. Lena selbst ist
eine engagierte Spielerin mit viel Spielerfahrung bei regionalen und
landesweiten Turnieren und verfügt als Trainerin über langjährige
Erfahrung mit Jugendlichen.
26 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Wer als Jugendlicher Lust zum Tennisspielen hat, kann sich noch
melden, hierbei einsteigen oder einen „Schnupperkurs“ besuchen.
Gerne nimmt die Tennisabteilung noch Anmeldungen entgegen.
E-Mail: [email protected] oder telefonisch: 02427-1508
Internet: www.columbia-drove.de hier: Tennisabteilung
Sportabzeichen-Saison 2016
Am 17. Mai 2016 beginnt in Kreuzau die Sportabzeichen-Saison
2016. Im Vorjahr gelang es 172 Teilnehmern die Prüfungen des
Deutschen Sportabzeichens im Stützpunkt Kreuzau erfolgreich zu
absolvieren.
Im Zeitraum vom 17. Mai bis 27. September finden in diesem Jahr
auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn in Kreuzau jeden Dienstag von 18
bis 20 Uhr die Prüfungen statt. Das Deutsche Sportabzeichen ist eine
Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes und kann
von Kindern ab sechs Jahren und Erwachsenen in jedem Alter erworben werden. Jeder Teilnehmer kann dabei aus diversen Disziplinen,
seine bevorzugte Prüfungsdisziplin auswählen und während der Termine trainieren. Jeweils eine Disziplin aus vier Gruppen muss erfolgreich von jedem Teilnehmer abgelegt werden um das Deutsche Sportabzeichen zu erhalten.
Neben dem persönliche Erfolgserlebnis den der Erwerb des Sportabzeichens mit sich bringt, gibt es auch einen weiteren Vorteil. Einige
Krankenkassen berücksichtigen das Deutsche Sportabzeichen in
ihren Bonusprogrammen.
Die Teilnahme in Kreuzau ist für alle Interessenten kostenlos. Lediglich für die Urkunde und das Abzeichen fallen für erwachsene Teilnehmer Gebühren in Höhe von fünf Euro an. Detaillierte Informationen findet man auf der Homepage www.sportabzeichen-kreuzau.de.
Alle Interessierten sind gerne zur Teilnahme in Kreuzau eingeladen.
Erstmals besteht in diesem Jahr auch für Menschen mit Behinderung die
Möglichkeit, das Sportabzeichen im Stützpunkt Kreuzau zu erwerben.
Auf den Spuren der Kelten
und Römer
Wanderung der Eifelvereins-Ortsgruppe Kreuzau
zusammen mit dem Heimat- und Geschichtsverein Kreuzau
Es ist durch vielerlei Funde belegt, dass das Gebiet der Gemeinde
Kreuzau schon seit der Altsteinzeit Lebensraum von Menschen gewesen ist, die anfänglich aber nur Jäger und Sammler und somit auch
noch nicht dauerhaft sesshaft gewesen sind. Erst mit Ende der Jungsteinzeit haben die Menschen angefangen, Vieh zu züchten und
Getreide, Bohnen, usw. anzubauen. Die anschließende Bronzezeit
hat dann schon Verbindungswege bezüglich der entsprechenden
Grundmaterialien erforderlich gemacht, die man benötigt hat, um
die Legierung „Bronze“ herstellen zu können; der Bronze scheint
allerdings unsere Region erst sehr spät zugänglich gewesen zu sein; es
gibt nur wenige Funde. Die Eisenzeit, die identisch ist mit der Zeit
der Kelten, hat erneut einen wesentlichen Änderung in den Lebensalltag und vor allem in die Arbeit der hier lebenden Menschen
gebracht, weil dieses harte Metall viele neue Möglichkeiten und letztendlich einen neuen eigenständigen Berufszweig gebracht hat. Die
Eroberung des Keltenreichs durch die Römer bedeutete dann sogar
einen grundlegenden Einschnitt in unsere Region, denn Cäsar hat
den hier lebenden keltischen Stamm der Eburonen so gut wie ausgerottet und den germanischen Stamm der Ubier von rechts des Rheins
neu angesiedelt. Da die Römer aber alles von den Kelten übernommen haben, was ihnen sinnvoll erschien, und nur das neu gebaut und
begründet haben, was für ihre militärischen, handelsmäßigen und
täglichen Erfordernissen von Bedeutung gewesen ist, finden wir
heute in unserer Region noch eine Reihe von Hinterlassenschaften
aus beiden Epochen, die wir zum Teil sogar unbewusst immer noch
nutzen.
Um dies einmal aufzuzeigen, veranstaltet die Eifelverein-Ortsgruppe
Kreuzau unter Führung des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau
am Samstag, den 28. Mai 2016, ab 13.00 Uhr,
Treffpunkt Friedhof Kreuzau,
eine Wanderung auf den „Spuren der Kelten und Römer“
im Bereich Kreuzau und Stockheim bis hin
zur Drover Heide (ca. 12 km)
Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 27
(Für den anderen Teil des Gemeindegebietes ist eine Wanderung zu
einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, da der Wanderweg ansonsten
zu lang geworden wäre.)
Beide Vereine würden sich über eine rege Beteiligung durch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Heimatgemeinde Kreuzau
freuen; auch Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen.
Wer Lust hat, kann abschließend mit in die Gaststätte „Zur Alten
Post“, Kreuzau, Hauptstraße zu einem gemütlichen Beisammensein
einkehren.
Es wird um Anmeldung gebeten bei:
Walter Ramm
Auf den Brechen 17, 52372 Kreuzau
Tel.: 02422/5124, E-Mail: [email protected]
Zahlreiche Veranstaltungen
im Jubiläumsjahr
Der Kreuzauer Kneipp-Verein kann sich in diesem Jahr über ein kleines Jubiläum freuen. Vor 30 Jahren wurde der Verein aus der Taufe
gehoben und hat seitdem alljährlich immer wieder ein interessantes
und abwechslungsreiches Programm für seine Mitglieder auf die
Beine gestellt. Zwar macht sich die Jugend mehr und mehr rar, stattdessen werden die Angebote verstärkt von der älteren Generation
gerne angenommen.
Im Jubiläumsjahr steigen die Mitglieder im Mai „dem Kölner Dom
aufs Dach“, im Juli führt eine Tagesfahrt nach Belgien zum Canal du
Centre zum weltgrößten Schiffshebewerk. Das traditionelle Sommerfest findet wieder beim „Ühlein“ in Heimbach am See statt. Im
September führt der Weg alljährlich an die Ahr zum Rotweinwanderweg, und im Oktober wartet schon eine zünftige und humoristische
Brauhauswanderung in Köln auf die Mitglieder. Den Jahresabschluss
bildet stets eine Fahrt zu einem schönen Weihnachtsmarkt, diesmal
zum Aachener Weihnachtsmarkt im Schatten des Rathauses.
Nach 4 Jahren standen in der jetzigen Mitgliederversammlung
wieder die Wahlen von Vorstand und Beirat auf dem Programm. Es
gab keine Überraschungen. Walter Stolz wurde als 1. Vorsitzender
wiedergewählt, ebenso Sybille Michaelis als 2. Vorsitzende, Gisela
Bühl als Geschäftsführerin und Monika Esser als Kassenwartin. Dem
Beirat gehören wie bisher Matthias Claßen, Rosemarie Clemens, Ute
Hensch, Walter Hensch, Peter Krauthausen, Albert Pelzer und Josef
Schnitzler an. Neu in den Beirat wurde Margot Claßen gewählt. Mit
dem einstimmigen Rückenwind aus der Versammlung kann das alte
und neue Team getrost die nächsten 4 Jahre angehen.
Bild: Kneipp-Verein Kreuzau e.V.jpg
V. l. n. r.: Rosemarie Clemens, Sybille Michaelis, Walter Hensch, Ute
Hensch, Monika Esser, Peter Krauthausen, Walter Stolz, Albert Pelzer.
Es fehlen Gisela Bühl, Margot und Matthias Claßen, Josef Schnitzler.
Frühjahrstreffen
der Behindertengruppen vom
Arbeitskreis Nachbarschaft Winden
Zu einem Treffen beider Behindertengruppen hatte der Arbeitskreis
Nachbarschaft Winden eingeladen. Mit einem Ostergottesdienst
begann die Veranstaltung. Pfarrer Walter Hütten feierte die Messe auf
eine ganz besondere Art. Matthias Mahlberg und der „Spiel Kreis für
Zupfmusik“, unter Leitung von Rosemarie Steinbock, übernahmen die
musikalische Gestaltung. Die Fürbitten wurden von Gruppenmitgliedern, teils in Blindenschrift, vorgetragen. Inge und Thomas übernahmen zur Gabenbereitung die Aufgabe von Messdiener. Es war ein sehr
schöner, persönlicher Gottesdienst. Danach trafen sich alle Teilnehmer
im Windener Pfarrzentrum zum Mittagessen. Danach standen zwei
Angebote zum Mitmachen zur Auswahl. Gemeinsames Singen mit
den neun Mitgliedern des Spielkreises für Zupfmusik oder Kreatives
Arbeiten mit Bärbel Stoff. Auf dem Programm stand „marmorieren
von Plastikkugeln“ am Stock für Blumentöpfe oder Garten-Deko. Die
Durchführung war leicht und machte viel Spaß. Die Ergebnisse konnten
sich sehen lassen. Anschließend gab es Kaffee und ein perfektes
Kuchenbüffet. Der Gedankenaustausch durch Gespräche und das
gemeinsame Tun sind wichtig für diese Gruppen. Wir danken den
Sponsoren für Ihre Unterstützung, sonst könnten diese Veranstaltungen nicht stattfinden.
Dorfkonferenz und Mitgliederversammlung der „STIG“ in Stockheim
In Stockheim ist nichts mehr zu holen – „Einbruchschutz“
und „Wachsamer Nachbar“
Im April fand die alljährliche Dorfkonferenz der Stockheimer Interessengemeinschaft (STIG) statt. In diesem Jahr hatten die Stockheimer Bürger die Gelegenheit, sich von Kriminalhauptkommissar
Dietmar Schorn umfassend zum Thema „Einbruchschutz“ informieren zu lassen. Der 1. Vorsitzende der STIG, Jürgen Laufenberg, hatte
im Vorfeld zu diesem wichtigem und leider sehr aktuellem Thema
eingeladen und begrüßte viele interessierte Stockheimer Bürger in
der „Alten Kirche“.
Nach ersten allgemeinen Informationen zur Präventionsarbeit der
Polizei hebelte Dietmar Schorn die gängigsten Vorurteile aus, wie
z.B. „Bei uns ist nichts zu holen“ oder „Wir haben doch einen Hund“
und gab den interessierten Zuhörern zahlreiche Tipps und Informationen, wie man sich selbst, sein Eigentum und auch den Hund vor
Einbrechern schützen kann. Besonders wies er dabei auf die Wichtigkeit des „Wachsamer Nachbarn“ hin. „In einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Diebe, Einbrecher und Betrüger kaum eine
Chance“, so Schorn.
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In seinem kurzweiligen Vortrag warf er einen genauen Blick auf mögliche Schwachstellen im Haus, wie z. B. schlecht gesicherte Fenster und
Türen, Rollläden und Kellerlichtschächte. Er empfahl den Stockheimer
Bürgern, dem Einbrecher durch einen guten Schutz so viel Zeit zu stehlen, dass dem Einbrecher keine Zeit zum Stehlen bleibt.
Am Ende seines Vortrags erwähnte der Kriminalhauptkommissar
nochmal die bemerkenswertesten Projekte und Netzwerke zur Einbruchsprävention, wie „Riegel vor“ oder „Zuhause sicher“ und verteilte die entsprechenden Info-Broschüren an die zufriedenen Zuhörer. Wer nicht an der Dorfkonferenz teilnehmen konnte, findet alle
Informationen im Internet unter www.polizei-nrw.de.
Gegen 19 Uhr bedankte sich Jürgen Laufenberg bei Herr Schorn, für
den informativen und wortgewandten Vortrag zum Thema Einbruchschutz und überreichte ihm als Dank ein Gemälde von Alt-Stockheim.
Im Anschluss an die Dorfkonferenz fand die Jahreshauptversammlung der STIG mit den in diesem Jahr fälligen Vorstandswahlen statt.
Nach dem Verlesen der Tagesordnung und des Protokolls aus dem
letzten Jahr, folgte ein Rückblick auf die vielen STIG-Projekte in
2015. Dabei würdigte Jürgen Laufenberg besonders die vielen Helfer
aus dem Dorf und die Projektpaten, die die erfolgreich durchgeführten Aktionen möglich gemacht haben.
Nach dem Kassenbericht wurde der Vorstand entlastet und Jürgen
Mundt übernahm für die Zeit der Vorstandswahlen die Moderation
der Sitzung. Er lobte Jürgen Laufenberg für seinen unermüdlichen
Einsatz und bedankte sich bei ihm und seinen Helfern für die vorbildliche Arbeit für Stockheim.
In der anschließenden Wahl wurde Jürgen Laufenberg einstimmig
zum 1. Vorsitzenden der STIG wiedergewählt und übernahm nach
seiner Wahl wieder die Sitzungsleitung. Friedhelm Schnitzler, der mit
seinem Team das beliebte Stockheimer Erzähl-Café leitet und die
tollen Ausflüge von „Stockheim op Jöck“ organisiert, wurde als 2.
Vorsitzender gewählt und löst damit Johannes Lauterbach ab. Als
neue Geschäftsführerin wurde Sarah Rothkopf gewählt und löst
Simon Gammersbach ab, der dem Vorstand erfreulicherweise noch
als Beisitzer erhalten bleibt. Bei den weitergehenden Wahlen wurde
der „STIG“-Vorstand durch insgesamt 10 Beisitzer – Peter Boltersdorf, Ralf Breuer, Georg Bühl, Simon Gammersbach, Karl-Willy
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Joentgen, Melanie Middelberg, Frank Nolden, Erich Peterhoff, Rolf
Thiel und Dieter Tusinski sowie der Ortsvorsteherin, Frau Ackers,
komplettiert. Melanie Thelen wird weiterhin das Projekt „STIG for
kids“ verantworten. Nach den erfolgreichen Neuwahlen sprach der 1.
Vorsitzende das Schlusswort und beendete die Jahreshauptversammlung mit Blick und Vorfreude auf eine weitere erfolgreiche Vereinszeit
der STIG gemeinsam mit dem teilweise neu zusammengesetzten Vorstand und den mittlerweile 220 Mitgliedern.
KG Löstige Jrömmele 1905 e. V.
Einem besonderen Jubiläum gebührte ein besonderer Rahmen. Das 111
jährige Vereinsjubiläum nahm die KG Löstige Jrömmele 1905 e.V. zum
Anlass ausgiebig im Drover Festsaal zu feiern. Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Ingo Eßer gelang ein in gleicher Weise interessanter wie unterhaltsamer Festabend zu dem viele Freunde der Gesellschaft den Weg fanden. So durften die Jrömmele neben den vielen
befreundeten Karnevalsvereinen und den Ortsvereinen zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Verwaltung und Vereinsleben empfangen. Grußworte
sprachen neen Schirmherr und Bürgermeister Ingo Eßer auch Ortsvorsteher Horst Hechemer, der Vizepräsident im Bund deutscher Karneval
Rolf-Peter Hohn und der Präsident des Regionalverband Düren
Heribert Kaptain. Zu der rundum gelungenen Veranstaltung trugen die
Redner Klaus Schnitzler vom Heimat und Geschichtsverein, sowie die
Gastgeber selbst mit informativen bis humorvollen Vorträge bei.
Die KG Löstige Jrömmele 1905 e.V. bedankt sich bei ihren zahlreichen Gästen und Gönnern für den Besuch, die Glückwünsche und
die Geldspenden für die Jugendarbeit.
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„Vereinsmeier“ wird Prinz beim
„Ahle Schlupp“ in Kreuzau.
Beim Familienabend der Karnevalsgesellschaft „Ahle Schlupp“ 1880
Kreuzau e.V. in der kleinen Festhalle, stand als einer der Höhepunkte
des Abend die Wahl des Prinzen Karneval für die Session 2016 / 2017
auf dem Programm. Die anwesenden Mitglieder folgten der Empfehlung ihres Präsidenten Peter Kaptain, und wählten den 52jährigen
Jürgen Maubach zum neuen Prinzen für die kommende Session.
Zuvor durfte der designierte Prinz aus den Händen des Vize-Präsidenten Willi Wink, die Ehrennadel für 25jährige Vereinszugehörigkeit entgegennehmen.
Jürgen Maubach ist in Düren geboren und lebt mit seiner Frau Petra
seit 30 Jahren in Kreuzau. Er ist stolzer Vater einer Tochter.
Der designierte Prinz gilt als „Vereinsmeier“. So ist er seit 26 Jahren
Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Kreuzau und davon 12 Jahre als
Löschgruppenführer tätig.
1994 war er der König der St. Heribertus Schützenbruderschaft und
2003 trug er die Hahnenkönigswürde der Kirmesgesellschaft.
Mit seiner Inthronisation zum Prinzen Karneval, am 12. November
2016, will er das erste „Kreuzauer Majestäten Triple“ schaffen.
Dabei unterstützen ihn seine von ihm ausgesuchten Adjutanten:
Klaus Bartels, Manni Breuer, Heinz Ross jun. und Michael Tesch.
Die Mitglieder der KG „Ahle Schlupp“,
sowie der Vorsitzende des RVD Heribert
Kaptain, welcher an diesem Abend Gast
bei seinem Heimatverein war, gratulierten
zur Wahl und wünschten dem gesamten
Prinzenteam eine erfolgreiche, schöne
Session.
Jürgen Maubach ist der neu gewählte
Narrenherrscher der KG „Ahle Schlupp“ in
der Session 2016/17.
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Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 30
Seempött präsentieren
neue Kinderprinzessin und neues Dreigestirn für die Session
2016/2017!
Die KG Wendene Seempött hat seit der letzten Jahreshauptversammlung neue Tollitäten für die närrische Session 2016/2017 und möchte
diese kurz vorstellen:
Kinderprinzessin in der kommenden Session wird die 9-jährige
Samira I. (Schaaf ). Die Drittklässlerin der Grundschule in Winden
tanzt bereits seit 5 Jahren in der Jugendgarde der Seempött und als
ihre Hobbies nennt sie tanzen, reiten, und Zumba. Ansonsten verschlingt sie gerne meterweise Bücher. Als Adjutantinnen stehen
Samira I. Jule Stolz und Sarah Zimmermann zur Seite. Die Beiden
tanzen mit der Kinderprinzessin gemeinsam in der Jugendgarde.
Die Seempött haben aber nicht nur eine kleine, sondern auch große
Tollitäten in Form eines Dreigestirns auf der Jahreshauptversammlung vorgetsellt. Alle drei sind im Vorstand der Gesellschaft als
2. Geschäftsführer, Schatzmeister und Vizepräsident aktiv. Ebenfalls
sind sie Mitglieder in der Ehrengarde Winden und freuen sich, in
deren Jubiläumssession das Dreigestirn zu stellen.
Angeführt wird das Dreigestirn der kommenden Session von seiner
Tollität, Prinz André I. (Nußbaum) in der Bildmitte. Er ist 31 Jahre
alt und verheiratet. Sein größtes Hobby neben dem Windener Karneval ist die Musik. Nicht umsonst unterstützt er seit vielen Jahren
die Karnevalsgesellschaft während aller Veranstaltungen am Mischpult und beschallt Geburtstage, Hochzeiten oder Feste aller Art als
Licht- und Tontechniker DJ André.
Ihm zur Seite steht Prinzessin Sissi I. (Volker Mörkens), im Bild links
zu sehen. Für den 39-jährigen begeisterten Mountainbiker ist der
Karneval auch kein Fremdwort, ist sein Vater doch 1. Vorsitzender
der Seempött und er selber ist bereits seit Jahren ein sehr aktives
Mitglied und unterstützt den Verein, wo immer es geht.
Beschützt werden die beiden von seiner Deftigkeit, Bauer Sascha I.
(Tollhausen). Der 39-jährige ist verheiratet und hat 2 Söhne, die auch
beide in der Karnevalsgesellschaft aktiv sind. Einer als Kinderpräsident, der andere als aktiver Tänzer. Neben dem Karneval nennt er
auch den Fußball sein Hobby, er trainiert eine Jugendmannschaft des
V.f.V.u.J Winden.
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Den Dreien stehen mit Heinz Schöppen, Wolfgang Ruland, Dirk
Düppengießer und Stefan Friese Adjutanten aus der Ehrengarde zur
Seite und begleiten sie durch die Session.
Wenn sie die Kinderprinzessin und das Dreigestirn der KG Wendene
Seempött live erleben möchten, hier schon mal die Termine der KG
in der neuen Session:
Samstag, den 19.11.2016: Inthronisation in der Turnhalle Winden
Einlass: 18.00 Uhr
Beginn: 19.00 Uhr
Sonntag, den 4.12.2016: 3. Windener Weihnachtsmarkt im
Pfarrzentrum,
Beginn 11.00 Uhr
Ab 18.00 Uhr in der Kirche: Björn
Heuser LIVE!
Freitag, den 10.2.2017:
2. Närrisches Karussell in der Turnhalle
Winden
Einlass 18.00 Uhr Beginn 19.00 Uhr
Samstag, den 11.2.2017: Windener Party-Ovend in der Turnhalle Winden
Einlass: 17.00 Uhr Beginn: 18.00 Uhr
Sonntag, den 12.2.2017: Kindersitzung in der Turnhalle Winden
Einlass: 14.00 Uhr
Beginn: 15.00 Uhr
Dienstag, den 14.2.2017: Damensitzung in der Turnhalle Winden
Einlass: 17.00 Uhr
Beginn: 18.00 Uhr
Samstag, den 25.02.2017: Karnevalsumzug, anschl. Buntes Treiben in der Turnhalle Winden
Beginn Karnevalsumzug 14.00 Uhr
Sonntag, den 26.2.2017: Mundartgottesdienst in der Kirche
Beginn 9.30 Uhr
Sonntag, den 26.2.2017: 10. Ball der Ehrengarde Beginn 19.00
Uhr im Saal der Gaststätte Küpper,
Eintritt frei
Im Vorstand der KG haben sich einige Änderungen ergeben. Mit
Bruno Winter und Wernhard van Straten schieden 2 Mitglieder aus
dem Vorstand aus. An dieser Stelle möchten sich die Seempött nochmals für die jahrelange Unterstützung bedanken. Der neue Vorstand
der Gesellschaft sieht wie folgt aus:
1. Vorsitzender: Horst Mörkens
2. Vorsitzende: Nicole Bonn
1. Geschäftsführer: Karl-Heinz Heidemanns
2. Geschäftsführer: André Nußbaum
1. Schatzmeister: Volker Mörkens
2. Schatzmeisterin: Beate Schöppen
1. Sitzungspräsident: Tino Linzenich
2. Sitzungspräsident: Sascha Tollhausen
Jugendvorstand: Daniela Kuck
Jugendschriftführer: Tanja Tollhausen
Wagenbaumeister: Heinz Schöppen
Zugleitungsteam: Johannes Kuck, Melanie Kuck, Marcel Bonjean.
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Jetzt schon in den
Wechseljahren?
Claudia W. ist schon seit Wochen gereizt und
schlecht gelaunt. Aus jeder Kleinigkeit wird ein
Drama: sei es der zu heiß gewaschene Pullover,
sei es die kleine Meinungsverschiedenheit mit
ihrer Nachbarin über das Blumenbeet im
Vorgarten. Ihr Mann beschwert sich auch schon
„Reg Dich doch nicht immer so künstlich auf!“
und findet „Du bist ja schlimmer als in Deiner
Schwangerschaft!“. Spielen vielleicht tatsächlich
die Hormone eine Rolle? „Sollte ich etwa schon
in die Wechseljahre kommen, mit 43?“,
fragt sich Claudia W.. Über Hitzewallungen
Ihre Apotheker
und nächtliche Schweißausbrüche klagt sie ja Annette und Gerd Cremer
ebenfalls.
Abwegig ist der Verdacht nicht. Stimmungsschwankungen sind ein mögliches
Symptom neben Hitzewallungen, Kopfschmerzen, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen, Herzklopfen oder depressiven Verstimmungen. Die Menopause oder
die Wechseljahre sind eine normale, wenn auch nicht unproblematische Phase im
Leben einer Frau, eine entscheidende Stufe im Alterungsprozess. Neun von zehn
Frauen haben während dieser Zeit unmittelbar mit Menopausebeschwerden zu
tun. In der Regel setzt die neue Lebensphase zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr
ein, kann jedoch auch bereits Mitte/Ende 30 beginnen. Jedoch weiß der Großteil
der Frauen nicht, dass die Beschwerden durch die Wechseljahre verursacht
werden, obwohl diese Kenntnis doch sehr wichtig wäre. Denn Frauen, die wissen,
dass sie in der Menopause sind, können Vorkehrungen treffen, um ihre unmittelbaren Symptome zu reduzieren und vor allem mögliche langfristige Risiken zu
verhindern.
Mittlerweile gibt es Hormontests in der Apotheke, die zu Hause einfach und
unkompliziert durchgeführt werden können. So erhalten Frauen Informationen
über ihren menopausalen Zustand. Solch ein Test misst die Konzentration von follikelstimulierendem Hormon (FSH) im Urin. Das FSH ist ein wichtiges Hormon
im weiblichen Hormonhaushalt. Während des weiblichen Menstruationszyklus
wird es von der Hirnanhangdrüse produziert, um das Wachstum und die Reifung
der Follikel in den Eierstöcken zu stimulieren. Mit Beginn der Menopause werden
die monatlichen Blutungen unregelmäßiger, und die Funktion der Eierstöcke vermindert sich zusehends. Darauf reagiert der Körper mit einer vermehrten Ausschüttung von FSH, das seinerseits die sinkende Östrogenproduktion erhöhen
soll. Steigende FSH-Werte sind ein deutlicher Hinweis auf den Eintritt der Frau
in die Wechseljahre. Gern berät Sie Ihre Apotheke auch über pflanzliche Produkte
zur Symptomlinderung.
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