Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Apfelbaumblüte bei Boich Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498 Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11, www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. 16. Jahrgang 13. Mai 2016 Nr. 5 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 2 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Kontakte Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0, Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de, E-Mail: [email protected], Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200 Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Feuerwehr/Rettungsdienst Arztrufzentrale Ärztliche Notrufnummer Notfallpraxis Zahnärztlicher Notdienst Info-Zentrale für Vergiftungsfälle Universitätsklinik Bonn Polizei Notruf Polizeiwache Kreuzau Bezirksdienst Kreuzau Polizeihauptkommissar Nolden Gemeinsame Sprechzeiten mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) Wasserversorgungszweck Perlenbach Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas St. Augustinus-Krankenhaus GmbH Krankenhaus Düren GmbH St. Marien Hospital Kreuz-Apotheke Victoria-Apotheke Schiedsmann Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich evangelisch katholisch Telefon-Nr. 112 (01 80) 5 04 41 00 116 117 Roonstraße 30, Düren (01 80) 5 98 67 00 (02 28) 1 92 40 110 (0 24 22) 50416 6312 (0 24 22) 50416 6332 Urbanusstr. 1, Kr-Winden (0 24 22) 507 450 (02422) 507 444 (0 24 72) 99 160 (0800) 4112244 (0800) 0793427 (0 24 21) 59 90 (0 24 21) 3 00 (0 24 21) 80 50 (08 00) 9 40 00 00 (08 00) 5 23 72 00 (0 24 22) 6455 (08 00) 1 11 01 11 (08 00) 1 11 02 22 Sirenenalarm: Sirenen warnen die Bevölkerung bei Gefahr, z. B. bei Rauch- oder Gaswolken, plötzlichen Hochwassergefahren oder Schäden an den Staumauern der Talsperren. Verhaltensregeln: • In geschlossene Räume begeben, Ruhe bewahren. • Fenster und Türen schließen. • Radio Rur oder WDR 2 einschalten und Hinweise beachten. • Nicht telefonieren! Nur im Notfall Notrufnummern (110, 112) verwenden. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 3 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 4 Bekanntmachung der Gemeinde Kreuzau Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 25.02.2016 Frau Petra Wolf, wohnhaft in 52372 Kreuzau, Dürener Str. 144, zur Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Direktor des Amtsgerichts Düren hat die Wahl mit Beschluss vom 25.04.2016 bestätigt. In der Sitzung vom 03.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau, Frau Renate Mengels, wohnhaft 52372 Kreuzau, Dorfstr. 146, für die Dauer von 5 Jahren wieder gewählt. Mit Beschluss vom 10.02.2016 hat der Direktor des Amtsgerichts Düren die Wahl bestätigt. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 27.04.2016 Der Bürgermeister -Ingo Eßer- 3. Satzung vom 02.05.2016 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau (Brandverhütungsschau) in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000 Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 aufgrund des § 52 Abs. 5 in Verbindung mit den § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 26 des Gesetzes über den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886), der §§ 7, 41 Abs. 1, 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S 666/SGV.NRW. 2023) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung beschlossen. 4. Leistungen gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d) 4.1 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme je angefangene halbe Stunde 27,61 € 4.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens je angefangene halbe Stunde 27,61 € 4.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes je angefangene halbe Stunde 27,61 € 4.4 Durchführung einer Brandschutzunterweisung einschl. Vorbereitungszeit je angefangene halbe Stunde 27,61 € 5. Der Gemeinkostenzuschlag beträgt pro Gebührenfestsetzung pauschal 10 % eines Stundensatzes. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.06.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 02.05.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Artikel I Der Gebührentarif, der gemäß § 3 Abs. 2 als Anlage 1 Bestandteil der Satzung ist, wird neu gefasst und erhält folgende Fassung: Anlage 1 Gebührensätze Für die Bemessung der Gebühren nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000 gelten folgende Regelsätze: 1. Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung je angefangene halbe Stunde pauschal 27,61 € 2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandverhütungsschau entsprechend dem Arbeitsaufwand je angefangene halbe Stunde pauschal 27,61 € 3. Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffer 1. Charly’s Werkstatt Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen 52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6 Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50 ● ASU- und AU-Service ● Kfz-Reparaturen ● Reifendienst ● Karosserie-Instandsetzung ● TÜV-Vorbereitungen ● TÜV-Abnahme ● TÜV-Eintragung (tägl. außer dienstags) (tägl. außer dienstags) Charly’s Rasenmäher-Center ● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern Autorisierter ● Verleih von Vertikutiergeräten Fachhandelspartner ● Verkauf von Heckenscherren 4 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Karl-Heinz Krieger Immer schön cool bleiben! Unser Klimaanlagen-Service ist das ganze Jahr hindurch für Sie im Einsatz n: gszeite Öffnun –17.00 Uhr 7.30 hr Mo.–Fr. 8.30–13.00 U . a S pause Mittags 13.00 Uhr 5 2.1 – von 1 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 5 Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 02.05.2016 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), § 52 Abs. 2, 3, 4 und 5 des Gesetzes über den Brandschutzes, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG vom 17.12.2015 GV. NRW. S. 886) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 28.04.2016 folgende Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) beschlossen: §1 Leistungen der Feuerwehr (1) Die Gemeinde Kreuzau unterhält für den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Vorkommnissen verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. (2) Darüber hinaus stellt die Feuerwehr bei Veranstaltungen nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 BHKG Brandsicherheitswachen, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen kann. (3) Des weiteren kann die Feuerwehr auf Antrag auch freiwillige Hilfeleistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Über die Durchführung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. §2 Kostenersatz (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Gemeinde Kreuzau verlangt Ersatz der ihr durch den Einsatz der Feuerwehr und der durch überörtliche Hilfe anderer gem. § 39 BHKG entstandenen Kosten: a) von der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sie oder er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, b) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Industrieoder Gewerbebetriebes für die bei einem Brand aufgewandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel, c) von der Betreiberin oder dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gem. §§ 29 Absatz 1, 30 Absatz 1 Satz 1 oder 31 BHKG im Rahmen der Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften, d) von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, entstanden ist, sowie von den Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung, e) von der Transportunternehmerin oder dem Transportunternehmer, der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder anderen Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren Dringend für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können oder Wasser gefährdenden Stoffen entstanden ist, f ) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen gemäß Buchstabe e) entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt, g) von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage außer in den Fällen nach Buchstabe h), wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung ist, h) von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, i) von derjenigen Person, der vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat. Zu den Einsatzkosten gehören auch die notwendigen Auslagen für die kostenpflichtige Hinzuziehung Dritter. Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Absatz 2 Satz 1 nicht möglich ist. (3) Die Höhe des Kostenersatzes bestimmt sich nach dem beiliegenden Kosten- und Entgelttarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. §3 Entgelte für freiwillige Hilfeleistungen und Gestellung von Brandsicherheitswachen der Feuerwehr (1) Für die Gestellung von Brandsicherheitswachen, das Gewähren von Hilfeleistungen und für die Zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr, die nicht nach § 52 Abs. 1 BHKG unentgeltlich sind und nicht unter die Vorschriften des § 52 Abs. 2 BHKG fallen, werden Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach § 2 Abs. 3 und § 3 dieser Satzung. (2) Die Leistungen nach Abs. 1 können von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von der Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden. (3) Auf freiwillige Leistungen der Feuerwehr besteht kein Rechtsanspruch. Ob Sie gewährt werden sollen entscheidet der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Bei freiwilligen Leistungen ist die Haftung der Gemeinde Kreuzau auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (4) Für Gegenstände der Feuerwehr, die bei freiwilligen Leistungen ohne Verschulden der Feuerwehr beschädigt oder vernichtet werden, hat der Entgeltpflichtige Schadenersatz zu leisten. (5) In Anspruch genommene Geräte sind unverzüglich nach Gebrauch zurückzugeben. §4 Berechnungsgrundlage Der Kostenersatz und die Entgelte, die sich jeweils aus den Personal-, Fahrzeug-, Geräte und Sachkosten zusammensetzen, werden nach den in den §§ 5 bis 7 aufgestellten Grundsätzen berechnet. (1) (2) zuverlässige/r Zustellerin/Zusteller für Kreuzau gesucht! Telefonische Anfragen unter Tel. 0 24 21/9 52 47 92 (3) (4) §5 Personalkosten Die Personalkosten berechnen sich bei Einsätzen nach § 52 Abs. 2 und Abs. 5 BHKG und freiwilligen Leistungen der Feuerwehr aufgrund der Einsatzzeit. Die Einsatzzeit bei Einsätzen nach § 2 beginnt mit dem Zeitpunkt der Alarmierung und endet mit der Rückkehr zum Gerätehaus. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet. Die Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen richtet sich nach dem Einsatzbericht des Führers der Brandsicherheitswache. Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde abgerechnet. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 5 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 6 (5) Für die Dauer des Einsatzes nach § 2 und bei freiwilligen Hilfeleistungen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundenlohn von 24,00 Euro berechnet. (6) Für alle Einsätze nach § 2 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird auf die Personalkosten ein Zuschlag von 25 v.H. erhoben. (7) Für die Dauer der Einsatzzeit von Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 20,00 Euro berechnet. (1) (2) (3) (4) §6 Fahrzeug- und Gerätekosten Bei Einsätzen nach § 52 Abs. 2 und Abs. 5 BHKG und freiwilligen Hilfeleistungen werden die Fahrzeug- und Gerätekosten für die um Einsatz kommenden Fahrzeuge und Geräte aufgrund der Einsatzzeit, in der sie vom Feuerwehrgerätehaus abwesend sind, berechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken und endet mit der Rückkehr zum Feuerwehrgerätehaus. Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde abgerechnet Bei Fahrzeugen sind im Kostenersatz die Nebenkosten und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen befindlichen Geräte außer bei Ölsperren enthalten. Die Höhe der Stundensätze der eingesetzten Fahrzeuge bemisst sich nach dem als Anlage beigefügten Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. §7 Sachkosten Die Sachkosten wie Schaummittel, Ölbindemittel usw. werden zusätzlich zu den Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten in voller Höhe zum jeweiligen Tagespreis berechnet. §8 Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. (3) § 9 gilt entsprechend. §9 Kosten- und Entgeltschuldner (1) Die Bestimmungen des Ersatzpflichtigen nach Einsätzen gemäß 6 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU § 52 Abs. 2 BHKG richtet sich nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung. Wird der Einsatz von mehreren in Anspruch genommen, so ist jeder zahlungspflichtig. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Bei Brandsicherheitswachen und freiwilligen Hilfeleistungen ist zur Zahlung verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch dritte, deren Handlung ihm hinzuzurechnen ist, veranlasst hat. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. § 10 Entstehen und Fälligkeit der Kosten- und Entgeltschuld (1) Der Kostenersatzanspruch sowie die Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides an die Gemeinde Kreuzau zu zahlen. (2) Von dem Ersatz der Kosten und der Erhebung der Entgelte kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einfalles eine unbillige Härte wäre oder aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. § 11 Inkrafttreten (1) Die Satzung und der als Anlage beigefügte Kosten- und Gebührentarif treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) nebst Kosten- und Entgelttarif vom 16.12.1999, zuletzt geändert am 14.04.2010, außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 02.05.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 7 Anlage: Kosten- und Entgelttarif zur Feuerwehrsatzung vom 02.05.2016 1. Einsatz von Personal Für die Dauer des Einsatzes im Sinne des § 5 (5) wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundenlohn von 24,00 € berechnet. 2. Einsatz von Fahrzeugen, je Stunde, ohne Fahrer 2.1 Löschfahrzeuge 73,00 € 2.2 Sonderfahrzeuge (Gerätewagen) 39,00 € 2.3 Mannschaftstransportwagen, Einsatzleitfahrzeuge und 30,00 € Kommandowagen 3. Gestellung von motorgetriebenen Geräten, je Stunde ohne Maschinist 3.1 Schmutzwasserpumpe 15,00 € 3.2 Industriestaubsauger 15,00 € 4. Gestellung sonstiger Geräte 4.1 Ölsperre pro 20 m/Std. bei stundenweisem Einsatz bis längstens 12 Stunden Einsatzdauer (ohne Personal- und Fahrzeugkosten) 5,00 € 4.2 Ölsperre bei tageweiser Einsatzdauer ab dem 1. Tag pro angefangenem Einsatztag (ohne Personal- und Fahrzeugkosten) 80,00 € 4.3 Sonstige Geräte pro Tag pauschal 10,00 € 5. Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr Bei vorsätzlich grundloser Alarmierung und in grob fahrlässiger 500,00 € Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert werden pauschal erhoben. 6. Brandmeldealarm Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Buchstabe g und h werden pauschal 500,00 € erhoben. 7. Einfangen herrenloser Tiere Für das Einfangen herrenloser Tiere werden in der Zeit von 06.00-22.00 Uhr pauschal 90,00 € und in der Zeit von 22.00-06.00 Uhr pauschal 105,00 € erhoben. 8. Entsorgung von Sondermüll Die Entsorgung von Sondermüll (z. B. kontaminiertem Ölbindemittel wird zu den am Einsatztag gültigen Preisen zuzüglich einer Pauschale von 12,50 € (Lohn- und Fahrzeugkosten für Bauhofleistungen) berechnet. 9. Brandsicherheitswachen Für Brandsicherheitswachen wird ein Betrag von 20,00 € pro eingesetztem Feuerwehrmitglied je Stunde erhoben. 10. Fahrzeug-Brände Das Ablöschen von Fahrzeugbränden wird nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet. 1. Satzung vom 02.05.2016 zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau – Verdienstausfallssatzung – vom 28.09.1998 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), § 21 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG vom 17.12.2015 GV.NRW. S. 886) jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 28.04.2016 folgende Verdienstausfallsatzung beschlossen: §1 Anspruch auf Verdienstausfall Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau haben gem. § 21 Abs. 3 BHKG gegenüber der Gemeinde Kreuzau Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde Kreuzau entsteht. §2 Höhe des Verdienstausfalls (1)Dem beruflich selbständigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wird als Ersatz des Verdienstausfalls ein Regelstundensatz in Höhe von 26,00 EURO gezahlt, es sei denn, daß ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. (2)Auf Antrag wird anstelle des Regelstundensatzes nach Abs. 1 eine Verdienstausfallpauschale je Stunde gezahlt, die im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in der die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert werden. Hierbei darf jedoch ein Höchstbetrag in Höhe von 35,00 EURO je Stunde nicht überschritten werden. (3)Als Mindestbetrag wird der Satz für eine Stunde erstattet. Für die letzte angefangene Stunde wird bei einer Einsatzzeit von weniger als 30 Minuten der halbe Stundensatz, bei einer Einsatzzeit von mehr als 30 Minuten der volle Stundensatz ersetzt. (4)Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Sowohl der Regelstundensatz als auch die Verdienstausfallpauschale wird für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 02.05.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Bekanntmachung der Gemeinde Kreuzau Aufstellung des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB Stand des Verfahrens Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans G 1 Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Ferner hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 09.04.2013 dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde am 19.06.2013, 18:00 Uhr, in der „ThumArena“, Kaninsberg, 52372 Kreuzau-Thum, durchgeführt. Über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 25.06.2015 im Rahmen der Abwägung nach § 1 (7) BauGB entschieden. In selbiger Sitzung wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans hat vom 07.09.2015 bis einschließlich 06.10.2015 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.08.2015 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 06.10.2015 festgelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB im Rahmen der städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7) Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 7 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 8 BauGB beschlossen. In derselben Sitzung wurde der Beschluss zur erneuten Offenlage des Planentwurfs gem. § 4a (3) BauGB wegen der landesplanerisch erlassenen Verfügung einer maximal zulässigen Gesamthöhe gefasst. Ziele und Zwecke des Bebauungsplans G 1 Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt mit dem Ziel der planungsrechtlichen Steuerung der Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Bereich Thum-Lausbusch. Der Planbereich soll in der parallel laufenden 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau als „Konzentrationszonen für die Windkraft“ dargestellt werden (Fläche E). Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden unter anderem die Anzahl, die Standorte und maximalen Höhen der Windenergieanlagen festgelegt. Im Rahmen des parallel laufenden Verfahrens zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft ist es zu einer Einschränkung in Bezug auf die maximal zulässige Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationszone E, die dem Geltungsbereich des Bebau-ungsplans G 1 entspricht, gekommen. Aufgrund von Belangen des Denkmalschutzes dürfen die Windenergieanlagen eine maximale Gesamthöhe von 175 m nicht überschreiten. Eine höhere Gesamthöhe der Windenergieanlagen würde nach Ansicht der Regionalplanungsbe-hörde zu einer erheblichen Beeinträchtigung auf einzelne Baudenkmäler im Bereich der Stadt Nideggen und auf den Denkmalbereich 1 in der Stadt Nideggen führen. Im bisherigen Bebauungsplanentwurf war eine maximal zulässige Gesamthöhe von 200 m festgelegt. Aus diesem Grund muss der Planentwurf geändert werden und i. A. d. § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut offengelegt werden. I. A. d. § 4a (3) Satz 2 BauGB wird dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden dürfen. Die Änderungen im Planentwurf sind zur Verdeutlichung farblich gekennzeichnet. Zudem sind diverse Fachgutachten zum Bebauungsplan aufgrund der Planänderung einer Anpassung unterzogen worden. Diese sind im weiteren Verlauf der Bekanntmachung aufgeführt und die Änderungen jeweils farblich kenntlich gemacht. In Anwendung des § 4a (3) BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, durchgeführt. Neben dem Entwurf des Plans und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts liegen alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Verfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1) und 4 (2) BauGB aus. Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern abgegeben. Die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange richteten sich an die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. 1. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 28.04.2014: - Schutzgut Boden (Bodenbewegungen), Schutzgut Wasser (Grundwasser) 2. BUND + NABU vom 26.04.2014 + 05.10.2015: - Schutzgut Klima und Luft, Schutzgut Wasser, Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen (Flora/Biotoptypen) Fauna, Schutzgut Landschaftsbild 3. Geologischer Dienst vom 28.03.2014 + 09.09.2015: - Schutzgut Boden (Kompensationsflächen), Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächenwasser) 4. Kreis Düren vom 29.04.2014, 06.10.2015 + 20.11.2015: - Schutzgut Wasser (Wasserwirtschaft), Schutzgut Mensch (Immissionsschutz), Schutzgut Boden, Schutzgut Landschaftsbild, Schutzgut Tiere und Pflanzen (Fauna) 5. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.05.2014 + 18.09.2015: - Schutzgut Boden (Kompensationsflächen) 6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 05.06.2014: - Schutzgut Kultur und Sachgüter (Bodendenkmäler) 7. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 29.04.2014 + 02.10.2015: - Schutzgut Kultur und Sachgüter (Landschaftsbild/Denkmäler) 8. Menschen für Nideggen vom 23.04.2014: - Schutzgut Landschaftsbild (bedeutsame Kulturlandschaft, Orts- und Landschaftsbild), Schutzgut Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz), Schutzgut Mensch (Wohnwert), Tiere und Pflanzen (Artenschutz) 9. Stadt Nideggen vom 30.04.2014 + 30.09.2015: - Schutzgut Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz), Schutzgut Mensch (Immissionsschutz/gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse), Schutzgut Tiere und Pflanzen 10. Wasserwerk Concordia vom 27.03.2014: - Schutzgut Wasser (Wasserschutzzone III b) 11. Wasserverband Eifel-Rur vom 29.04.2014: - Schutzgut Wasser (Hochwasserrückhaltebecken) Weitere umweltbezogene Informationen liegen anhand der folgenden Gutachten vor, die Bestandteil der erneuten Offenlage sind. Die Gutachten mit den Nummern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 sind aufgrund der Planänderung einer Anpassung unterzogen worden. Die übrigen Gutachten haben den gleichen Stand wie zur Offenlage vom 07.09.2015 bis 06.10.2015. 1. Schallgutachten: IEL GmbH aus Aurich, Gutachten Nr. 341814-L3A, März 2016 2. Schattengutachten: IEL GmbH aus Aurich, Bericht Nr. 341816-S4, März 2016 3. Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1 „Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, Oktober 2013 4. Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplanes „G 1 – Windener- ■ Wohndesign in Glas ■ Exclusive Spiegel Steinbißstraße 7 · 52353 Düren-Echtz (Nähe Kirche) n Telefon (0 24 21) 8 66 63 · Telefax (0 24 21) 8 23 73 che esu ere B E-Mail: [email protected] uns Sie lung stel s u A ■ Glasreparaturen ■ Isolierglas in Altbaufenster ■ Fenster, Türen und Wintergärten ■ Duschabtrennungen ■ Abdichtungs- und Versiegelungsarbeiten 8 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU und Glastische ■ Sandstrahldekore aus Glas ■ Künstlerische Glasgestaltung ■ Glastüren und Vitrinen ■ Geschenkboutique Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 9 gieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016 5. Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016 6. Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016 7. Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“, (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren) ecoda aus Dortmund, Dezember 2014 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1 Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, März 2016 9. Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans G 1, Windenergieanlagen Lausbusch, ecoda aus Dortmund, März 2016 10. Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen, im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), ecoda aus Dortmund, März 2016 Zusammenfassend trifft der Umweltbericht Aussagen, wo nötig, basierend auf Gutachten, Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen (Flora), Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Die Durchführung der vorgesehenen Planung wird voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen für die Schüttgüter Mensch, Klima/Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna und Landschaft führen: a. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft durch die geplanten Windenergieanlagen wird im Gutachten „Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „Windenergieanlagen Lausbusch“, (Ecoda, Oktober 2013) mit Hilfe des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ bewertet und der erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt. Für das Plangebiet werden keine schweren nachhaltigen Auswirkungen auf die Landschaft erwartet. Dennoch führt das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung, die es auszugleichen gilt. Eine Darstellung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung und Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung, Ecoda, März 2016). b. Erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden ebenfalls Artenschutzgutachten erstellt (Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016; Fachgutachten Fledermäuse zur geplanten Errichtung von fünf WEA aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016; Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“, ecoda aus Dortmund, März 2016). In der Prüfung des Fachbeitrags Artenschutz wurden Tierarten nach Anhang IV FFH-RL sowie nach Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie behandelt. Die Prüfung der Tiergruppen Fledermäuse und Vögel erfolgte insbesondere in den jeweiligen o.g. Fachgutachten, Fachgutachten Fledermäuse und Avifaunistisches Fachgutachten. Die Prüfungen ergaben, dass bei Einhaltung der in den Gutachten und zusammenfassend im Umweltbericht genannten Maßnahmen (vgl. Kapitel „Geplante Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen“) ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG weder für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gemäß Artikel 1 der EU-Vogel- schutzrichtlinie durch das Vorhaben ausgelöst wird. c. Erhebliche Auswirkungen auf den Menschen Im Hinblick auf das Plangebiet wurde ein Schattenwurfgutachten (IEL GmbH, Schattenwurfgutachten Nr. 3418-16-S4, März 2016) sowie ein Schallgutachten (IEL GmbH, Schallgutachten Nr. 3418-14-L3A, März 2016) erstellt. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise je nach Betrachtungsweise abgeschaltet werden müssen. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten werden, so dass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. d. Weitere erhebliche Auswirkungen Die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wird zu einer Beseitigung der vorhandenen Vegetation und damit auch der Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Bereich der Verkehrsflächen und überbauten Flächen führen. Auch der Boden, zumindest die oberste Bodenschicht ist im Bereich der Versiegelungen von Umformungen und Eingriffen betroffen. Dies betrifft wiederum nur die Zuwegungen und die Standortflächen der Anlagen, also nur einen kleinen Teil des Plangebietes. Abgrenzung des Planbereichs Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, befindet sich östlich des Ortsteils Thum und südlich des Ortsteils Boich. Der Planbereich liegt an der Grenze zur Stadt Nideggen und wird durch die Landstraße 33 gekreuzt. Der Planbereich hat sich im Vergleich zum Planungsstand zur Offenlage (07.09.2015 bis 06.10.2015) nicht geändert. Die genaue Begrenzung des Planbereichs ist aus der nachstehenden (unmaßstäblichen) Übersichtskarte ersichtlich. Der Entwurf des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, mit der dazugehörigen Begründung, Umweltbericht einschließlich der vorliegenden Unterlagen und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen i. A. d. § 4a (3) Satz 3 BauGB in der Zeit vom 23. Mai 2016 bis einschließlich 10. Juni 2016 bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Auslegung dient der Ermittlung der betroffenen Belange. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Stellungnahmen können während der obengenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht bzw. eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau unter www.kreuzau.de/bs/bekanntmachungen abrufbar. Die ausgelegten Unterlagen sind unter www.kreuzau.de/windkraft abrufbar. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 29.04.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 9 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 10 II. Ladung zum Anhörungstermin über die Wertermittlungsergebnisse Zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse der zugezogenen Flurstücke findet für alle Beteiligten gemeinsam im Anschluss an die Auslegung der Anhörungstermin gemäß § 32 FlurbG1 um 11.30 Uhr statt. In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen und keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke gegeben werden. Hierfür ist der unter Ziffer I. aufgeführte Auslegungstermin vorgesehen. Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Etwaige Einwendungen können alternativ bis spätestens zum 20.06.2016 schriftlich der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, unter Angabe des Aktenzeichens 33.43 -5 11 01-und der Ordn.-Nr. mitgeteilt werden. Falls Beteiligte den Termin nicht wahrnehmen können, wird auf die Möglichkeit verwiesen, sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden Stelle vorgenommen werden (z. B. Gemeindeverwaltung). Die Beglaubigung ist gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- angefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Termine entstehen. Im Auftrag gez. Rombey Oberregierungsvermessungsrätin Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln, im Mai 2016 Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 147 -2033 Flurbereinigung Soller-Frangenheim Az.: 33.43 -5 11 01In der Flurbereinigung Soller-Frangenheim finden die nachfolgenden Termine statt, zu denen die Beteiligten eingeladen werden: I. Auslegung der Wertermittlungsergebnisse II. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der nachträglich mit dem 3. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim zugezogenen Flurstücke. Mit dem 3. Änderungsbeschluss wurden die nachfolgenden Flurstücke zum Flurbereinigungsgebiet Soller-Frangenheim zugezogen und insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln Kreis Düren Gemeinde Vettweiß Gemarkung Vettweiß Flur 6 Flurstücke 66, 131 Stadt Düren Gemarkung Düren Flur 86 Flurstück 36. I. Ladung zur Auslegung der Wertermittlungsergebnisse In der Flurbereinigung Soller-Frangenheim liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die vorgenannten, nachträglich zugezogenen Flurstücke zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus am Montag, den 13. Juni 2016 in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Zimmer 2071 (2. Etage), Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen. Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung stehen während der Auslegungszeit Bedienstete der Bezirksregierung zur Verfügung. 10 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/soller_frangenheim/index.html 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGB Nachruf Die Gemeinde Kreuzau trauert um Martin Pohl der am 17.04.2016 verstorben ist. Der Verstorbene war von 1961 bis 1969 in der Amtsvertretung des Amtes Boich vertreten, zuletzt von 1964 bis 1969 als Ortsbürgermeister. Nach der kommunalen Neugliederung war er bis 1979 als Ortsvorsteher im Ortsteil Boich engagiert. Viele weitere Jahre lang war er in den verschiedensten Ausschüssen der Gemeinde Kreuzau vertreten. Im Haupt- und Finanzausschuss, im Bau- und Planungsausschuss, im Fremdenverkehrsausschuss ebenso wie im Sport- und Schulausschuss hatte er den stellvertretenden Vorsitz inne. Während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich der Verstorbene für das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Für sein hohes ehrenamtliches Engagement wurde ihm die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsmitglied“ verliehen. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Gemeinde Kreuzau - Ingo Eßer Bürgermeister Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 11 Amtliche Mitteilungen INFORMATIONEN der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, in der heutigen Ausgabe informiere ich Sie über die in der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 28.04.2016 gefassten Beschlüsse wie folgt: Satzungsrecht im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr neugefasst bzw. angepasst Das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG NRW) ist mit Wirkung vom 01.01.2016 durch das Gesetz zur Neureglung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und Katastrophenschutzes (BHKG) ersetzt worden. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage war es nunmehr erforderlich, folgende Satzungen im Bereich der Feuerwehr komplett neu zu fassen bzw. durch Änderungssatzung der neuen Gesetzeslage anzupassen: 1. Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung); komplette Neufassung. 2. Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbstständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung); 1. Änderungssatzung. 3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau; 3. Änderungssatzung. Nach entsprechenden Vorberatungen im Hauptausschuss hat der Rat nunmehr einstimmig alle drei Satzungen verabschiedet. Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen dieser Satzungen erfolgen ebenfalls in diesem Amtsblatt. Erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. G1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“ Dieser Bebauungsplan regelt konkrete Festsetzungen zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich „Lausbusch“. Eine erneute Offenlage dieses Bebauungsplanes wurde erforderlich, da im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes entschieden wurde, dass die geplanten Windenergieanlagen eine max. Gesamthöhe von 175 m nicht überschreiten dürfen (bisher war eine Höhe von bis zu 200 m vorgesehen). Nach Vorberatungen im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die erneute Offenlage des Bebauungsplanes beschlossen. Die entsprechende Bekanntmachung über die Offenlage erfolgt ebenfalls in der Ausgabe dieses Amtsblattes. Bebauungsplan Nr. G2, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Steinkaul“ als Satzung beschlossen Der Bebauungsplan G2, Gemarkungsbereich „Steinkaul“ trifft konkrete Festsetzungen zur Errichtung von max. zwei Windenergieanlagen an der Hoheitsgrenze zur Gemeinde Vettweiß. Nach Abschluss der Offenlage wurde nunmehr nach Vorberatungen im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss und Hauptausschuss dieser Bebauungsplan vom Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung als Satzung beschlossen. Die Schlussbekanntmachung kann erst nach Rechtskraft der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau (voraussichtlich im Herbst 2016) erfolgen. Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortsteil Kreuzau beschlossen Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Aufstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (IHK) für den Ortskern Kreuzau. Ein IHK ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung, dass das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung ergänzt. Es dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die Erstellung eines IHK soll dabei die städtebaulichen Missstände aufdecken, diese dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände aufzeigen. Die einzelnen Maßnahmen müssen dabei in ein Gesamtkonzept einbettet bzw. integriert sein. Wesentlich hierbei ist eine Zeit- und Investitionsplanung zur Umsetzung des Konzeptes. Ein IHK wird in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. An der Erstellung haben alle Akteure die Möglichkeit sich zu beteiligen (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger etc.). Der gesamte Prozess der Erstellung soll offen und transparent gestaltet werden, um eine große Beteiligung zu erzielen und somit eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen. Das IHK wird nicht von der Verwaltung selbst sondern von einem externen Planungsbüro erstellt. Nach ausführlichen Vorberatungen in den Fachausschüssen hat der Rat nunmehr einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, ein derartiges IHK für den Zentralort Kreuzau aufzustellen. Die Inhalte des Untersuchungsumfanges werden in der nächsten Sitzungsrunde festgelegt. Als dann erfolgt auch die Auftragsvergabe an das externe Planungsbüro. Auftrag zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen Erstmalig wurde am 19.02.2003 ein Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Kreuzau erstellt. Eine erste Fortschreibung ist im Jahre 2006 und eine weitere Fortschreibung im Jahre 2012 erfolgt. Zum 01.01.2017 ist eine erneute Fortschreibung erforderlich. Durch die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes wird das tatsächlich vorhandene Gefahrenpotential innerhalb der Gemeinde ermittelt und der Qualitätsstandard für die Gefahrenabwehr durch den Rat fortgeschrieben. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung soll nicht nur einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung dienen, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur Planung von Personal und Material. In der Sitzung wurde einstimmig der Auftrag an ein externes Büro zur erneuten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen. Der Auftragswert beläuft sich auf rd. 22.000,00 €. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Zur Finanzierung investiver Maßnahmen benötigt die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH regelmäßig langfristige Darlehen. Für die Bereitstellung von Darlehen verlangen die Kreditinstitute die Vorlage einer Ausfallbürgschaft der Gesellschafter. Entsprechend dem Gesellschaftsanteil der Gemeinde wurde nunmehr für das Jahr 2016 der Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft zugestimmt. Ingo Eßer Bürgermeister Der Generationenbeauftragte informiert: Neuauflage des Familienund Seniorenwegweisers Kreuzau erschienen Familien und Senioren in Kreuzau können auf ein breites Angebot an Hilfe und Beratung, an Kontaktund Unterstützungsmöglichkeiten bauen. Als Orientierungshilfe dient dabei die Neuauflage des Familien- und Seniorenwegweisers, in dem viele Angebote -gegliedert nach Lebenslagen - beschrieben sind. Den Wegweiser erhalten Sie als Broschüre in der Gemeindeverwaltung Kreuzau. Er kann ebenfalls als PDF-Datei unter www.kreuzau.de heruntergeladen werden. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 11 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 12 Garagen · Tore · Antriebe Lieferung · Montage · Wartung Am Wehebach 39 52459 Inden/Altdorf Telefon (0 24 65) 10 30 Telefax (0 24 65) 10 59 Hinweis der Gemeinde Kreuzau Die Bediensteten der Gemeindeverwaltung Kreuzau unternehmen am Freitag, dem 10. Juni 2016, einen Betriebsausflug. Aus diesem Anlass sind die Dienststellen innerhalb der Verwaltung geschlossen. Bei Versorgungsstörungen (Frischwasser) ist die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH ganztägig unter der Rufnummer 02422 / 507 - 444 (Störungsstelle / Bereitschaftsdienst) zu erreichen. Kreuzau, den 11.05.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Informationen zu den Themen Lärmbelästigung und Pflanzenschutz Lärmbelästigung durch Geräten und Maschinen: Der Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien führt in der wärmeren Jahreszeit oftmals zu einer Vielzahl von Beschwerden wegen Lärmbelästigungen. Insbesondere im Hinblick auf die „Rasenmäher-Saison“, die gerade begonnen hat, sind nachstehend die einschlägigen Regelungen für die Benutzung von Geräten und Maschinen aufgeführt. Als Grundregel gilt: Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn und halten Sie sich an die Vorschriften. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sowie dem Gesetz über Sonn- und Feiertage. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt u.a. die Betriebsdauer von Maschinen und Geräten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Gebieten mit höherer Schutzbedürftigkeit (z. B. Kur- und Klinikgebieten, etc.). Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen - wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer -, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge bis hin zu Landschafts- und 12 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Gartengeräten wie Kettensägen, Heckenscheren, Motorkettensägen, Rasentrimmer/Freischneider, Vertikutierer, Laubbläser oder Rasenmäher. Die dort aufgeführten Geräte und Maschinen dürfen an Sonnund Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsammler dürfen außerdem in diesen Gebieten nur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden, es sei denn, die Geräte sind mit dem unten stehenden EU-Umweltzeichen versehen. Dann dürfen auch diese Geräte zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr eingesetzt werden. In den Bereichen, in denen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht angewendet werden kann (z. B. in Misch- oder Dorfgebieten oder auch bei anderen als den dort genannten Maschinen oder Tätigkeiten) sind das LImschG und das Gesetz über Sonnund Feiertage anzuwenden. Grundsätzlich sind nach § 9 LImschG Tätigkeiten in der Zeit zwischen 22.00 Uhr bis 06.00 verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Darüber hinaus gibt es keinen besonderen Lärmschutz in der Mittagszeit. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Nach § 3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage sind an Sonn- und Feiertagen zudem alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Hiervon betroffen, nebst weitergehenden Bestimmungen, sind auch die „stillen Feiertage“ nach § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag und Karfreitag). verhaltensbedingte Lärmbelästigungen: Liegen eindeutig nachbarschaftliche Streitigkeiten hinsichtlich ruhestörenden Lärms vor oder sind alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten dahingehend ausgeschöpft, dass verwaltungsrechtlich keine Eingriffsvoraussetzungen vorliegen, besteht nur die Möglichkeit, privat_rechtlich gegen die Lärmeinwirkung vorzugehen. Geregelt wird dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Dritte Abschnitt – §§ 906 und 1004. Bei Mietobjekten hilft zumeist ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, da dieser dazu verpflichtet ist, die geltende Hausordnung durchzusetzen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, etwaige Streitigkeiten über die Schiedsperson schlichten zu lassen. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten: Im heimischen Garten sollten Sie so weit wie möglich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten, da es für viele gärtnerische Probleme auch nicht-chemische Alternativen gibt - angefangen bei der richtigen Standortwahl für bestimmte Pflanzenarten. Sollte es dennoch einmal erforderlich sein, Pflanzenschutzmittel einzusetzen, gibt es eine Reihe von Informationsmöglichkeiten über die richtige Anwendung der Mittel, z. B. beim örtlichen Fachhandel oder beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen (www.Pflanzenschutzdienst.de), der zudem auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu diesem Bereich überwacht. Weitere Informationsmöglichkeiten bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de). Auf der Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 13 Homepage finden Sie unter dem Oberbegriff „Pflanzenschutzmittel“ → „zugelassene Pflanzenschutzmittel“ → „Pflanzenschutzmittelverzeichnis“ im „Teil 7“ eine Liste der für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel, einschließlich deren Zweckbestimmung sowie Anwendungshinweise etc. Weiterhin hat das Bundesamt einen Flyer verfasst, indem die wichtigsten Regelungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten übersichtlich und leicht verständlich erläutert sind. So wird in diesem Flyer darüber informiert, dass Privatpersonen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen, die mit den Hinweisen „Anwendung im Haus- und Kleingar-tenbereich zulässig“ oder „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sind; zudem wird die Empfehlung ausgesprochen, dass Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel gekauft werden sollten, da dort eine fachkundige Beratung über den Einsatz der Mittel erfolgt. Als weitere wichtige Information ist in der Broschüre erläutert, dass die Verwendung der zugelassenen Mittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt ist - auf anderen Flächen (insbesondere befestigten Flächen) sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist die Anwendung nicht zulässig. Das nachstehend abgedruckte Merkblatt des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellt hierzu erläuternd und anschaulich dar, wo Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen. Auf den Flächen, auf denen keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, ist die Bekämpfung von Unkraut lediglich mit mechanischen Mitteln (Fugenkratzer, Stahlbürsten, heißes Wasser, Hochdruckreiniger) oder mit thermischen Mitteln (InfrarotHandgeräte und Abflammgeräte) zugelassen. Über die richtige Anwendung der Verfahren und die Handhabung der Geräte informieren Sie sich bitte im Fachhandel oder beim Pflanzenschutzdienst (Option „Suchen“ mit dem Stichwort „nichtchemische Unkrautbekämpfung“). DER MEDIENDIENSTLEISTER www.porschen-bergsch.de Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 oder 73011 [email protected] Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 13 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 14 Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.03.2016 bis 02.05.2016 „Willkommen im Leben und in unserer Gemeinde“ Jedes Kind ist einzigartig und seine Geburt bedeutet den Sprung in ein neues Leben. Für das Leben jedes Kind sind das gesunde Aufwachsen und die Förderung seiner Entwicklung sehr wichtig. Gerade in der ersten Phase des Elternseins entstehen viele Fragen und der Wunsch nach Information und Unterstützung ist groß. Und diese Unterstützung erhalten in der Gemeinde Kreuzau Familien mit Neugeborenen im Alter von ca. 6-8 Wochen, sofern dies gewünscht ist. Der Kreis Düren als auch die Gemeinde Kreuzau möchten den jungen Eltern dabei verdeutli-chen, dass sie nach der Geburt ihres Sprösslings Partner an ihrer Seite haben, die sie mit Rat und Hilfe unterstützen. Die beiden ehrenamtlich tätigen Damen des Baby- Begrüßungsdienstes des Kreises Düren, Frau Minkhart und Frau Roderburg, besuchen dabei die jungen Eltern. Sie überbringen die Willkommensgrüße in Kreuzau und seinen Ortsteilen. Dabei überreichen Sie die Begrüßungstasche des Kreises Düren „Willkommen im Leben“ mit wichtigen Informationen über das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem im Kreis Düren, sowie wertvolle Gutscheine und Geschenke. In über 130 Familien durften sie seit Anfang 2011 bereits die Begrüßungstasche überbringen. Bürgermeister Ingo Eßer dankte den beiden Damen im Rathaus Kreuzau ganz herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz und wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg. Gleichzeitig nahm er zum Anlass, den neu erstellten Familien- und Seniorenwegweiser der Gemeinde Kreuzau den beiden Damen vorab zu überreichen. Dieser wird sich zukünftig in jeder Begrüßungstasche befinden. V. l.: Margret Minkhart, Bürgermeister Ingo Esser, Elfi Roderburg, Dezernent Guido Steg. 14 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Den Eltern der neugeborenen Kinder kann er nur empfehlen, einen Termin mit dem Baby-Begrüßungsdienst zu vereinbaren, um ebenfalls in den Genuss der kostenlosen Tasche mit den nützlichen Informationen, Gutscheinen und Geschenken zu kommen. Fahrradtour und Stadionführung in den Osterferien 2016 Es ist schon Tradition, denn seit nunmehr 9 Jahren unternimmt eine Truppe sportlicher Jugendlicher in der ersten Woche der Osterferien mit dem Fahrrad eine gemeinsame mehrtägige Tour. Dieses Ferienangebot der hauptamtlichen Fachkräfte aus der Mobilen Jugendarbeit ist ein Gemeinschaftsangebot der Gemeinden Heimbach, Kreuzau und Vettweiß. Die Mischung aus Gemeinschaftserfahrung, Naturerlebnis und Bewegung ist das Erfolgsrezept dieser Radtouren, bei denen auch in der Vergangenheit schon mancher Betreuer in sportlicher Hinsicht über sich hinausgewachsen ist. Die Radtour 2016 führte von Kreuzau nach Aachen - über Genk in Belgien nach Hükkelhoven und wieder zurück nach Kreuzau und fand vom 21. bis 24. März 2016 statt. Bei der Stadionführung in Köln am 01. April beim 1. FC konnten die Kinder und Jugendlichen einen Einblick in die Umkleidekabinen, Besprechungsräume und auch in die sonst nicht zugänglichen VIP Bereiche bekommen. Das waren sehr spannende Erlebnisse nicht nur für die Kleinen! Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 15 Erster ErzieherInnen-Sprechtag in Kreuzau ein Erfolg! Bessere Förderung der Kinder im Übergang von der Kita in die Schule Wie geht es meinen Kleinen eigentlich in der Schule, kommen Sie zurecht? Haben die Lehrerinnen und Lehrer die Stärken der Kinder erkannt? Sind Fragen, die sich Erzieherinnen stellen, wenn sie mal wieder Kinder in die Grundschule entlassen. Die LehrerInnen fragen sich, ob ein Kind schon im Kindergarten so schüchtern war oder ein anderes schon immer so wild oder wie der Kontakt zu den Eltern war. Erstmalig haben sich Lehrerinnen und ErzieherInnen in Kreuzau über diese und viele andere Fragen ausgetauscht. Die Eltern der Kinder haben ihr Einverständnis dazu gegeben, damit ihren Kindern der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erleichtert wird. So konnte der erste ErzieherInnen-Sprechtag am 17. März in der Aula der KGS Winden stattfinden. Begleitet vom Regionalen Bildungsbüro für den Kreis Düren, der Gemeinde Kreuzau und dem Amt für Demographie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren des Kreises trafen sich 21 Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Kreuzau zum Austausch über Kinder der ersten Klasse im Zweiergespräch. Damit wurde eine Idee, die im letzten Jahr im Rahmen des Projekts "Kein Kind zurücklassen" entstanden war, erstmals im Kreis umgesetzt. Manfred Franz als Schulleiter der gastgebenden Schule hieß die Teilnehmenden in der Aula willkommen. Er überraschte die Gäste mit einem musikalischen Frühlingsgruß der Schülerinnen und Schüler, die sich über einen riesigen Applaus freuten. Danach nahmen die ErzieherInnen nacheinander an den vorbereiteten Gesprächstischen der Klassenlehrerinnen der ersten Klassen Platz und tauschten sich rege aus. Das Feedback der TeilnehmerInnen war nach fast 30 intensiven Gesprächen positiv: "Das persönliche Kennenlernen war mir besonders wichtig", "Meine Erwartungen wurden erfüllt", "Die Gesprächsatmosphäre war sehr angenehm", "Der Informationsaustausch sollte auf jeden Fall weiter ausgebaut werden" waren einige der Meinungen. In den kommenden Schuljahren soll der ErzieherInnen-Sprechtag schon in der ersten Woche nach den Herbstferien stattfinden, damit der Austausch noch früher für die Förderung der Kinder genutzt werden kann und so zum Gelingen des Übergangs von der Kita in die Grundschule beiträgt. Ein entsprechender Informationsflyer wurde von der KiTa Spatzennest und der Gemeinde Kreuzau erstellt und wird den Eltern rechtzeitig übergeben. Auskunft erteilt der Generationenbeauftragte Günter Schmitz, sowie die LeiterInnen der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau. Forschergeist in der Kita Spatzennest geweckt! Kita Spatzennest in Kreuzau als „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert Dass Phänomene aus Naturwissenschaft und Technik schon die Kleinsten begeistern, demonstrierten die Kinder der Kita Spatzennest in Kreuzau beim Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas Rachel. Unterstützt durch die pädagogischen Fachkräfte experimentierten die Junior-Forscher zu den Themen Wasser, Luft, Strom, Mathematik, Bauen und Konstruieren sowie Magnetismus. Rachel zeigte sich sehr erfreut über den dynamischen Forschergeist der Kinder. Im Rahmen seines Besuchs überreichte er der Einrichtungsleiterin Elke Leisten-Hillemacher das begehrte Zertifikat „Haus der kleinen Forscher“, eine Auszeichnung für das vorbildliche Engagement in der naturwissenschaftlichen und technischen frühkindlichen Bildung. „Bei meinen zahlreichen Besuchen in „Häusern der kleinen Forscher“ erlebe ich immer wieder auf beeindruckende Art und Weise, mit wie viel Einfallsreichtum und Elan tagtäglich die Entdeckerfreude und Neugier der Kinder gefördert wird“, sagte Rachel voller Begeisterung. Aus Anlass der Zertifikatsübergabe weihten die Kinder der Kita Spatzennest in Kreuzau gemeinsam mit den Gästen ihr neues Forscherlabor ein. Hierfür wurde mit tatkräftiger UnterstütAmtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 15 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 16 zung von Elternseite und Sponsoren ein ehemaliger Bauwagen umgebaut, der von den Kindern voller Stolz präsentiert und erklärt wurde. „Einen Bauwagen als Forscherlabor habe ich noch nirgends gesehen, obwohl ich deutschlandweit schon viele Einrichtungen besucht habe“, freute sich Rachel über die kreative Projektumsetzung der Einrichtung. An verschiedenen Stationen konnten sich die zahlreichen Gäste gemeinsam mit den Kindern und Erziehern als Forscher erproben und einzelne Bausteine des Kita-Forscherkonzeptes kennenlernen. Bürgermeister Eßer war sichtlich stolz auf die sprudelnde Kreativität seines Spatzennestes. „Gute Antworten auf spannende Fragen ergeben sich nicht von selbst. Kindlichen Spieltrieb mit natürlichem Wissensdrang verbinden zu können macht doch gleich doppelt Spaß“, sagte Eßer, bevor die „Spatzenforscher“ erste Versuche in Angriff nahmen und gleich die passenden Erklärungen abgaben. Besonderer Dank gilt der Leiterin der Einrichtung, Frau Leisten-Hillemacher, und ihrem Erzieherteam, welches sich eigens für die Zertifizierung in mehreren Workshops hat fortbilden lassen. So stellte Elke LeistenHillemacher abschließend fest: „Die Auszeichnung ist für uns ein Ansporn, uns täglich den Fragen der kleinen Forscher zu stellen und weitere spannende Projekte gemeinsam mit den Kindern zu entwickeln". Ein Maibaum für die „Villa Sonnenschein“ „Der Mai ist gekommen…“ Unter diesem Motto haben die Kinder der Kita „Villa Sonnenschein“ eine sechs Meter hohe Birke in einen bunten Maibaum verwandelt. Am Freitagmorgen ging es los – es wurde geschnitten, gezwirbelt und gewickelt. Ein Plüme folgte auf den Nächsten. In beiden Gruppen liefen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nach einem gemeinsamen Frühstück konnten die Kinder es kaum erwarten, endlich nach draußen zu gehen, um die bunten Plüme anzubringen. Alle Kinder halfen mit und hatten sehr viel Spaß dabei. Nachdem alles fertig war, ging es ans Aufstellen. Nachdem der Maibaum fest und sicher befestigt war, waren alle Kinder von der Größe fasziniert. Die „Villa Sonnenschein“ freut sich auf einen schönen Mai. Der Rureifel-Tourismus e. V. weiter erfolgreich und mit neuem Vorstand Lichtschacht-Abdeckungen vom Fachmann – immer die passende Lösung. Die Nr. 1 im Insektenschutz. Karl-Arnold-Str. 37 in Kreuzau www.hechemer.de · Tel.: 02422/504347 16 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Für den 19. April lud die Rureifel zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Wie immer gab es für die über 210 Mitgliedsbetriebe zuvor ein Besichtigungsprogramm. Der nahe liegende downhill-Park zwischen Vossenack und Simonskall war Exkursionsziel. Neben den jungen Betreibern der Abfahrtsstrecken stürzte sich auch ein Vorstandsmitglied, Dr. Gregor Broschinski von der Sparkasse Düren, in die Tiefe. Damit verdiente er sich den Titel des mutigsten RureifelVorstandes aller Zeiten. Auf der Tagesordnung der Versammlung standen Berichte des Vorstandes und der Geschäftsstelle. Das alltägliche Geschäft, z.B. über 2000 Postendungen, der Betrieb von vier Tourist-Infos läuft reibungslos. Es konnte von einer erneuten Zunahme der Mitgliederzahlen und einem Plus bei den Übernachtungsgästen berichtet werden. Wichtige Projekte wie „Zeitreisen – Eifel“ wurden erfolgreich zu Ende geführt, neue Ideen, z.B. eine weitere Ausbildung für Gästeführer sind über den LEADER-Prozess und andere Förderungen in der Beantragung. Ein weiterer inhaltlicher TOP war eine Präsentation der Leiterin der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren. Frau Anette Winkler stellte knapp und präzise die Möglichkeiten der Unterstützung bestehender Betriebe aber auch für Existenzgründer vor. Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 17 Im satzungsgemäßen Rhythmus standen am Ende der Veranstaltung Wahlen zum Vorstand an. Gewählt wurden Axel Buch, Bürgermeister von Hürtgenwald als alter und neuer erster Vorsitzender. Ihm stehen als Stellvertreter Dirk Bauer, Dr. Gregor Broschinski und Tobias Bongartz zur Seite. Beisitzer sind und bleiben Peter Cremer, Marco Schmunkamp, Ingo Eßer für ihre Kommunen und Hans Martin Steins für den Kreis Düren. Michael Roeb aus Schmidt wird ab dem nächsten Jahr in die Vorstandsarbeit einsteigen. Zum Schluss kam im Landhotel Kallbach ein wenig Wehmut auf. Lothar Roeb war Gründungsmitglied der Rureifel und seit Beginn als Vertreter der Leistungsträger im Vorstand aktiv. Für eine weitere Wahlperiode stand er nicht mehr zur Verfügung. Er und seine Frau haben nach der Übergabe des Hotelbetriebes an den Sohn das Wandern in der Eifel entdeckt. So war das Abschiedsgeschenk für Herrn Roeb leicht zu finden. Orientierungskarten und Wanderstöcke mit schönen Stocknägeln sollen dieses Hobby in Zukunft unterstützen und wurden von Axel Buch überreicht. Taschengeldbörse Die Gemeinde Kreuzau wird ab Juni 2016 in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren eine sogenannte „Taschengeldbörse“ (TAB) einrichten. Die TAB versteht sich dabei als Vermittler zwischen Jugendlichen ab 14 – 20 Jahren, die gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten und Senioren/innen über 60 Jahren als Privatpersonen, sowie mobilitätseingeschränkte Personen jeglichen Alters, die sich gelegentlich Hilfe bei kleinen und einfachen Arbeiten wünschen. Dabei sollen Kontakte zwischen Jung und Alt hergestellt werden, um das gegenseitige Interesse und das Verständnis zwischen den Generationen zu fördern. Sie benötigen ein wenig Unterstützung im Alltag? Während die Senioren im Alltag entlastet werden und mit netten Jugendlichen aus ihrer Nachbarschaft in Kontakt kommen, können sich die Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 20 Jahren sozial engagieren, ihre praktischen Fähigkeiten schulen und gleichzeitig gelegentlich -ohne dauerhafte Verpflichtung- ihr Taschengeld aufbessern. „Einfach, ungefährlich und unregelmäßig“ sollen die Jobs für die jungen Leute sein! Ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche wiederkehrende Hausarbeiten (putzen, bügeln etc.). Das bleiben Aufgaben für „Profis“. Ansprechpartner in der Gemeinde Kreuzau: Senioren: Günter Schmitz, Bahnhofstraße 7, Tel.: 02422/507-126 E-Mail: [email protected] montags von 08.30 – 12.00 Uhr donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr Jugendliche: Lisa Palm, Bahnhofstraße 7, Mobil: 0176/10181088 E-Mail: [email protected] montags und mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr Weitere Infos und das Anmeldeformular erhältlich unter: www.tab.kreis-dueren.de 1. Drover Aktionstag am 23. April 2016 „Onser Dörp, onser Veedel“ Dem Aufruf waren 25 Erwachsene und 15 Kinder und Jugendliche gefolgt. Ausgestattet mit Spaten, Schaufeln, Schubkarren, Besen und sonstigem Kleinwerkzeug wurden folgende Arbeiten ausgeführt: Friedhof Drove: Aufnahme uns Abtransport von Kies auf dem alten Friedhofsteil; Einbringen von Blumenzwiebeln auf einer Grünfläche; Unkraut ausharken auf weiteren Flächen und Gehwegen. Die frei gemachten Flächen werden schon bald eingesät und damit der Pflegeaufwand stark erleichtert werden. Hundetoiletten: Am Ende der „Karl-Arnold-Strasse, sowie an der Ecke Bolzplatz/Turnhalle/Friedhof und am Spielplatz „Im Reuter“ wurden Beutelspender und Mülleimer für den Hundekot aufgestellt. Damit ist die Hoffnung verbunden, das eines der am heißesten diskutierten Themen in Drove, verbessert werden kann. An die Hundebesitzer erfolgt der Aufruf durch Nutzung dieser Einrichtungen zur Reinheit im Dorf beizutragen. Übrigens können die Beutel auch in der heimischen Restmülltonne entsorgt werden. Spielplatz „Im Reuter“: Mit Hilfe einiger Eltern wurde der Spielplatz gereinigt, die Sandkästen von Wildwuchs befreit und die Kanten abgesteckt. Der alte Jägerzaun wird in den nächsten Wochen noch erneuert werden. Das alte Betonrohr wird bei trockenem Wetter noch von den zahlreichen Kindern, unter Mithilfe der Eltern bunt angemalt werden. Revierreinigung: Unter tatkräftiger Hilfe von Kindern im Alter von 6 – 14 Jahren wurde Müll im Zentrum des Dorfes (Bolzplatz, Nachtigallental, alter Kirmesplatz), sowie im Gebiet der Vollsteiner Mühle eingesammelt. Treppchen zum Drover Berg: Diese Aufstiegshilfe wurde einst von den ersten Siedlern des Drover Bergs erstellt. Jetzt erfuhr sie nach langen Jahre nochmals eine Reinigungsaktion wie schon seit vielen Jahren nicht mehr. Würden die Erbauer noch leben, so hätten sie ihre wahre Freude daran gehabt. Bei einem kleinen Imbiß im Feuerwehrgerätehaus, mit Getränken und heißen Würstchen dankte der Ortsvorsteher Horst Hechemer den Teilnehmern für das große Engagement. Er verwies darauf das es in Zukunft mehr denn je auf die ehrenamtliche Tätigkeiten der Bürger ankommen wird, um das „Wirgefühl“ und die Gemeinschaft zu stärken. Der Generationenbeauftragte informiert: Kreis berät in Kreuzau über gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmachten Der Kreis Düren und die Gemeinde Kreuzau als serviceorientierte Dienstleister möchten den Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Kreuzau entgegenkommen. So wird die Betreuungsstelle des Kreises Düren regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung und zu Vorsorgevollmachten in den Räumlichkeiten des Kreuzauer- Rathauses anbieten. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind ein sehr wichtiges Thema, denn durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder in die Lage kommen, selbst keine Entscheidungen mehr oder nur noch teilweise treffen zu können. Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr? Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige wahr. Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann man eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermeiden. In einer Betreuungsverfügung kann man nicht nur seine Betreuerin oder seinen Betreuer festlegen, sondern zudem eigene Wünsche zur Betreuung. In einer Patientenverfügung bestimmt man vorab, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings gilt es bei Ihrer Vorsorge einige formale Besonderheiten zu beachten. Anke Holtmann-Ritsch, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises Düren, berät sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung gern, und zwar vertraulich, neutral und kostenlos. Beratungsort: Rathaus, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau 1.OG Zimmer 232 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 17 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 18 Folgende Beratungstermine stehen Ihnen 2016 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung: - Donnerstag, 19. Mai 2016, - Donnerstag, 21. Juli 2016, - Donnerstag, 18. August 2016, - Donnerstag, 15. September 2016, - Donnerstag, 20. Oktober 2016, - Donnerstag, 17. November 2016 Anmeldung erbeten an: Günter Schmitz, Generationenbeauftragter der Gemeinde Kreuzau Telefon: 02422/507-126, Email: [email protected] Rückblick auf das Jahr 2015 bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Kreuzau Der Einladung des Leiters der Feuerwehr, Guido Klüser, sind viele Kameradinnen und Kameraden gefolgt, so waren die Stühle und Bänke im Gerätehaus Kreuzau gut gefüllt. Zu Beginn der Versammlung begrüßte Guido Klüser alle anwesenden Kameradinnen und Kameraden, Verwaltungsvertreter und Vertreter aus der Politik. Auch Bürgermeister Ingo Eßer nahm an der Veranstaltung teil. „Die Personalstärke der Feuerwehr Kreuzau sinkt. Diese negative Tendenz ist über die letzten Jahre stetig zu beobachten“, erläutert er in seiner Ansprache. Später führt er auch aus, dass dies zu einem immer größeren Problem werde. Sicherlich ist hier der demografische Wandel ein gravierender Eckpunkt. Aber auch der Leistungsdruck im Arbeits- und im Privatleben machen die Arbeit im Ehrenamt immer schwerer. Auch der Gemeindejugendwart Michael Bramer führt den demografischen Wandel in seinem Bericht auf. Die Zahlen der Mitglieder in der Jugendfeuerwehr haben sich in den letzten 16 Jahren fast auf die Hälfte reduziert. Die Vielzahl der Freizeitangebote ist sicher ein weiterer Grund. Um künftig die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Kreuzau zu gewährleisten wird neben vielen anderen Ansätzen, auch die mögliche Bildung einer Kinderfeuerwehr ins Auge gefasst, um die Kinder an die Feuerwehr zu binden. Neben den aktuellen Mitgliederzahlen, den Berichten zu den Einsätzen und der aktuellen Fahrzeugsituation, sowie den Beschaffungen, ging der Leiter der Feuerwehr auch auf die Ausbildung der Feuer- 18 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde wehrkameradinnen und Kameraden ein. Auch der Wechsel in der Wehrleitung zum 1.7.2015 und die Neufassung und Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes, welches zum 1.1.2016 in Kraft trat, wurden in seinen Erläuterungen aufgegriffen. Im Jahr 2016 wird der Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben, so dass hier ein Bericht für das kommende Jahr geplant ist. Er ist sich sicher, dass die Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung weiter gut funktioniert. Nach dem Bericht des Wehrleiters, sprach Bürgermeister Ingo Eßer seine Grußworte. Er bedankt sich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Wehrleitung und merkt an, dass der Wechsel zum 1.7.2015 kaum spürbar war, was für das äußerst professionelle Verhalten aller Parteien spricht. Er betont, dass trotz der desolaten Haushaltslage der Gemeinde, die Feuerwehr immer Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten erhalte. Er bedankte sich bei seinen Zuhörern. Kinderfeuerwehr gegründet Nach über 20 Meldungen zur Kinderfeuerwehr, wird eine Gruppe zum 1.Juni 2016 gegründet. Zur Zeit laufen die letzten Vorbereitungen und die Eltern erhalten eine persönliche Einladung zum ersten Treffen. Die Treffen werden Samstag Vormittags sein. Die Kinderfeuerwehr wird vorerst mit einer kleinen Gruppe von grob 10 Kindern anfangen. Nachdem sich alles eingespielt hat können noch weitere Kinder nach den Sommerferien aufgenommen werden. Uns ist die Qualität wichtiger als Quantität. Die Kinder treffen sich dann regelmäßig und lernen neben Spiel und Sport, auch das Thema Feuerwehr spielerisch kennen. Diese werden mit der Zeit alle 9 Gerätehäuser der Gemeinde in den verschiedenen Ortschaften besuchen und lernen das richtige Verhalten bei Feuer kennen (Brandschutzerziehung). Auch weiterhin kann man sich bei Interesse an der Kinderfeuerwehr unverbindlich vormerken lassen. Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 19 Auf den Internetseiten der Feuerwehr Kreuzau http://www.ff-kreuzau.de/ kann man weitere Informationen zur Kinderfeuerwehr finden. An dieser Stelle noch vielen Dank an die Kinderfeuerwehr der Feuerwehr Nideggen-Embken für das Bild. Termine im Überblick vom 14.05. bis 30.06.2016 14.05.2016, Bocciaturnier für Ortsvereine des Turnclubs Kreuzau, 10.00 Uhr, Bocciabahn an der Sporthalle Kreuzau 14.05.2016, Tag des Wanderns - Rund um Winden 14.05.2016 - 15.05.2016 Pfingstfest der KG Seeräuber Obermaubach 1989 e. V., Sa: Parkplatz am Stausee, Fassanstich 18.00 Uhr, So: Open Air Schockturnier des Schock Clubs Mobach auf dem Parkplatz am Stausee, Frühschoppen ab 10. 15.05.2016, Kuddel-Muddel-Turnier des Tennisclubs Kreuzau, 11.00 Uhr, Tennisanlage Winden 18.05.2016, Schulausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 19.05.2016, Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau 19.05.2016, Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20 19.05.2016, Halbtageswanderung "Willy-Dohmen-Park in Übach-Palenberg" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 12.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 19.05.2016, Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 19.05.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 19.05.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 19.05.2016, FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 24.05.2016, Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 14.30 Uhr, TP: An der Kirche in Stockheim 24.05.2016, Einwohnerkonferenz in Drove, 19.00 Uhr, Saal Joeken 26.05.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 26.05.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 27.05.2016, "STIG for Kids" Kreativvormittag mit Überraschung der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 08.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 28.05.2016 - 29.05.2016, Jubiläumsfeierlichkeiten des Tambourcorps Eifelgold 1926 e. V., Kirmesplatz Boich 29.05.2016, Landschaftsentdeckungspfad Boich 30.05.2016, Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 30.05.2016, Jahreshauptversammlung der Tischtennisfreunde Kreuzau, 19.00 Uhr, Gaststätte "Zur alten Post" Kreuzau 01.06.2016, Seniorenwanderung "Kuhbrücke - Kreuzau" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 01.06.2016, Fahrradtour mit Peter Borsdorf der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.00 Uhr, TP: Parkplatz Raiffeisenstraße 54, Stockheim 01.06.2016, Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 02.06.2016, Besuch des Kölner Zoos der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 13.30 Uhr 02.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 02.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 02.06.2016, Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 04.06.2016, Sommerfest der Kirmesgesellschaft Winden 1996 e. V., 14.00 Uhr, Schulhof der Grundschule Winden 05.06.2016, Tageswanderung "Eifelsteig - Korneliemüster-Rötgen" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 06.06.2016, CDU-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 09.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 09.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 10.06.2016 - 12.06.2016, Schützenfest der Schützenbruderschaft Kreuzau, Festhalle Kreuzau 11.06.2016, "STIG for Kids" Jugendfilm der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 12.06.2016, Wanderung von Brück nach Abenden und zurück 12.06.2016 - 20.06.2016, Wanderwoche in Walchsee/Tirol des Eifelvereins Kreuzau e. V. 13.06.2016, SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 16.06.2016, Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 16.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 16.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 16.06.2016, Haupt- und Finanzausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 18.06.2016 - 19.06.2016, Kleines Schützenfest der Schützenbruderschaft Kreuzau, Hochstand an der Festhalle Kreuzau 21.06.2016, Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der Stockheimer Interessengemeinschaft e. V., 14.30 Uhr, TP: An der Kirche in Stockheim 22.06.2016, Seniorenwanderung "Abenden - Hausen" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 23.06.2016, Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20 23.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 23.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 23.06.2016, FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 24.06.2016, Abschlussfeier der Realschule Kreuzau, Festhalle Kreuzau 24.06.2016, Versammlung der Kirmesgesellschaft Kreuzau e. V., 20.00 Uhr, Leo´s Brauhaus Kreuzau 24.06.2016 - 27.06.2016, Bezirksschützenfest - 125 Jähriges Jubiläum der St. Ewaldus Schützenbruderschaft Bogheim, Sport- und Schützenplatz Bogheim 26.06.2016, Tageswanderung "Von Slenaken über Beutenaken Schilberg und zurück/NL" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 27.06.2016, CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 29.06.2016, Radwanderung "Kreuzau - Obermaubach - Zerkall Mestrenger Mühle und zurück" des Eifelvereins Kreuzau e. V., 10.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 29.06.2016, Rat, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 30.06.2016, Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau 30.06.2016, Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 30.06.2016, Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 Aktuelle Termine, mobil abrufen unter www.kreuzau.de/vkalender.php Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de) Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 19 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 20 Nächstes Erscheinungsdatum Das nächste Amtsblatt erscheint am 10.06.2016. Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis spätestens Mittwoch, den 1. Juli 2016, 10.00 Uhr, per Mail einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die Mailadresse: [email protected] entgegennehmen können. Texte sollten im Word-Format übermittelt werden. Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert. 20 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 21 Schulnachrichten Pfarrgemeinden Umgang mit Sterben, Tod und Trauer: Zwei besondere Projekttage am Gymnasium Kreuzau. In unserer Gesellschaft gelten die Themen Sterben, Tod und Trauer immer noch als Tabu-Themen. Aber gerade für Jugendliche ist der Tod eines geliebten Menschen eine einschneidende Erfahrung. Ihnen fehlt oft – wie auch vielen Erwachsenen – die Sprach- und Handlungsfähigkeit mit diesem Thema und den eigenen Erfahrungen umzugehen. Neben dem Zuhause ist die Schule der Ort, an dem sie miteinander über dieses Thema sprechen können. Aus diesem Grunde gibt es ein Projekt für ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen und LehrerInnen, das am Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Köln entwickelt wurde und das diesem Thema Eingang in die Jahrgangsstufen 9 bis 13 weiterführender Schulen verschaffen soll. Unterstützt wird das Projekt vom Bundesfamilienministerium sowie vom Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband. Ein Pilotprojekt für den Kreis Düren fand jetzt am Gymnasium Kreuzau an zwei Schulvormittagen in einer Klasse 9 statt. Die Schüler und Schülerinnen hatten die Gelegenheit sich durch Selbsterfahrungsübungen, Rollenspiele, Filmbeiträge, Kreativarbeiten und Kurzvorträge mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinanderzusetzen, was sie mit großem Interesse und großer Bereitschaft taten. Nach eigenen Aussagen bereicherten sie am meisten die Themenbereiche „Umgang mit sterbenskranken Menschen“ und „Umgang mit trauernden Menschen“ im Sinne einer persönlichen Vorbereitung auf spätere Lebenssituationen. Zum Thema „Umgang mit eigener Trauer“ hätten sie sich noch mehr Zeit gewünscht. Die positiven Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt bestärken den Schulleiter des Gymnasiums Kreuzau, Wolfgang Arnoldt, in seinen Überlegungen, diese Projekttage in Zukunft für alle neunten Klassen einzuführen. Frau Gerda Graf, Ehrenvorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, und Frau Bärbel Balicki-Dahlmanns, Lehrerin am Gymnasium Kreuzau und Teilnehmerin einer Projekt-Schulung an der Mildred-Scheel-Akademie in Köln, leiteten das Projekt. Beide arbeiten auch auf Bundesebene für die Implementierung dieser Projekttage an weiterführenden Schulen. Besonders Frau Graf kann dabei auf ihre umfassenden Erfahrungen in der Umsetzung der bundesweiten Implementierung des von ihr mitbegründeten Projektes „Hospiz macht Schule“ für Grundschulen zurückgreifen. Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 a des Gymnasiums Kreuzau stellen einander ihre Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer vor. Lehrerin Bärbel Balicki-Dahlmanns und Gerda Graf vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband (links, stehend) leiteten das Projekt. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 21 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 22 Pfarrfest zur Erhaltung unserer Kirche Unser Pfarrfest startet am 05.06.2016 mit einer Messe um 10.30 Uhr. Anschließend laden wir Sie zum gemütlichen Beisammensein ein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt: • Spezialitäten vom Grill und hausgemachte Salate • Kaffee und Waffeln mit Kirschen/Sahne Für die Kinder: • Kinderspiele • Schminken • Kirchenrallye Das Highlight des Tages große Tombola! Die Lose können schon vorab bei den Mitgliedern des Pfarreirates und Kirchenvorstandes erworben werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Pfarreirat und Kirchenvorstand der St. Fides, Spes et Caritas Thum Vereinsmitteilungen Kirmesgesellschaft Winden 1996 e. V. Sommerfest der Kirmesgesellschaft Winden!!! Wo: Kath. Grundschule Winden (Lehrer-Mainz-Straße) Beginn: 14.00 Uhr Die Kirmesgesellschaft Winden hat am 04.06.2016 ab 14.00 Uhr anstatt ihres Frühlingsfestes ein Sommerfest auf dem Schulhof der Grundschule Winden mit viellen tollen Attraktionen für Jung und Alt. Es wird Hufeisenwerfen, Dosenwerfen und eine Hüpfburg und vieles mehr für sie Angeboten. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt und am Grill erwartet Sie Fam. Reuter! Wir laden sie herzlichen ein mit Ihrer Familie vorbei zuschauen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Kirmesgesellschaft Winden hatte am 18. April 2016 ihre Jahreshauptversammlung, es standen verschiedene Themen zur Tagesordnung an unter anderem auch die Teilwahlen zum Vorstand gem. §17, Abs. 3 der Satzung. Gewählt worden der 1. Vorsitzender Heinz Lüttgen der sich zur wiederwahl stellte und einstimming gewählt wurde, 2. Geschäftsführer Simon Lüttgen der sich zur wiederwahl stellte und einstimming gewählt wurde, 2. Schatzmeister Manuela Bonn die sich zur wiederwahl stellte und einstiming gewählt wurde, 5. Beisitzer Manuela Floßdorf die sich zur wiederwahl stellte und einstimmig gewählt wurde. Neu im Vorstand sind als 1. Beisitzer Marcus Franzen und 3. Beisitzer Vanessa Becker. Wir verabschieden Gottfried Sistig der jahrelang im Vorstand tätig war und drei mal Hahnenkönig unserer Gesellschaft war, hiermit nochmals vielen dank für deine tolle unterstützung der letzten Jahre. 22 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 23 BESTATTUNGSHAUS STEFAN SCHMITZ • Erd- und Feuerbestattungen • See- und Flussbestattungen • Anonyme Bestattungen • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge • TAG UND NACHT ERREICHBAR www.bestattungen-stefan-schmitz.de Kreuzau-Untermaubach Tel.: (0 24 22) 90 30 65 DER MEDIENDIENSTLEISTER Vettweiß Tel.: (0 24 24) 90 16 16 www.porschen-bergsch.de Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 73011 [email protected] „Berschfest“ in Bilstein Die IG Spielplatz, IG Weiher und die KG Scheef Naas laden zum Dorffest 2016 ein. 09.+ 10. Juli.2016 ab 11:00 h auf dem Spielplatz in Bilstein Neuer Standort! Neue Attraktionen! METERBIER Kinder zahlen 50% bei Getränken (Apfelschorle) Sonntag Frühschoppen ab 10:00 h Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Neue Judo Dan-Trägerin Turnclub Kreuzau gratuliert Franziska Paul zum Erfolg Die Ju-Jutsu/Judo-Abteilung des Turnclubs Kreuzau hat eine neue Judo Dan-Trägerin. Franziska Paul (22) hat mit Erfolg an der Judo Schwarzgurtprüfung in Köln-Dellbrück teilgenommen. Nach einjähriger Vorbereitungsphase mit vielen Trainings und Lehrgängen erhielt die Kreuzauer Judosportlerin die Zulassung für die DanPrüfung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes. Während der Prüfung musste Paul den perfekten Ablauf der Nage-NoKata, eine traditionelle Folge von Techniken mit absoluter Perfektion, demonstrieren, diverse Würfe zeigen, Selbstverteidigungssituationen meistern und ihre Fähigkeiten in der Bodenlage unter Beweis stellen. In allen Disziplinen beeindruckte die junge Judosportlerin die Prüfer durch herausragende Leistungen. Der Turnclub Kreuzau gratuliert seiner neuen Dan-Trägerin herzlich zu ihrem Erfolg. Familientag als Integration Turnclub Kreuzau lädt Pfingstsamstag alle Kreuzauer und Flüchtlingsfamilien zum Spielefest Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 23 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 24 Am Pfingstsamstag, 14. Mai, lädt der Turnclub Kreuzau zu seinem traditionellen Familientag. Dieses Jahr steht die Veranstaltung am Sportzentrum neben der Festhalle ganz im Zeichen der Integration. Alle Kreuzauer und in der Gemeinde untergebrachten Flüchtlingsfamilien sind herzlich eingeladen, den Tag gemeinsam mit Spaß und Spielen zu verbringen. Gerade Flüchtlingskinder leiden oft unter eingeschränkten Kontakt- und Spielmöglichkeiten. Deshalb bietet der Turnclub ab mittags ein vielfältiges Sport- und Spieleprogramm für alle Altersgruppen an. Ab 13 Uhr startet auf der Boccia-Bahn ein Turnier. Am Nachmittag wird beim offenen Fußballtreff gekickt. Zur Stärkung gibt es Gegrilltes, Salate und Kuchen zu volkstümlichen Preisen. Für die Flüchtlinge aus den umliegenden Ortsteilen steht ein Kleinbus zur Verfügung. Das WELCOME der vielen ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer in Kreuzau ist nicht nur an diesem Tag Motto. Viele Flüchtlinge nehmen inzwischen auch regelmäßig die Sportangebote des Turnclubs wahr. www.turnclubkreuzau.de Sportschützen Drove hielten Jahresrückblick. Vorsitzender Dittmar Gerwien wurde für weitere 4 Jahre wiedergewählt. Den obligatorischen Jahresrückblick des 1. Vorsitzenden Dittmar Gerwien erhielten die Anwesenden des Sportschützen-Club Drove 1965 e.V. bei der Jahreshauptversammlung am 07. April im Vereinsheim „Am Sandberg“ in Drove. Das wichtigste Ereignis im vergangenen Jahr war das 50-jährige Vereinsjubiläum, das im Saale Joeken mit den befreundeten Vereinen und der Drover Bevölkerung gefeiert wurde, bei dem auch zwei Gründungsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden: KarlJosef Nolden und Bernd Wollersheim. Weitere Höhepunkte waren die Fahrt nach München zu den Deutschen Meisterschaften und die Ehrung der erfolgreichsten Sportler bei der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau. 8 Einzelsportler und 3 Mannschaften wurden mit einer Medaille geehrt, wobei der erfolgreichste Schütze, Dittmar Gerwien, alleine in den letzten 10 Jahren 8x mit Gold und 2x mit Silber ausgezeichnet wurde. 24 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Die aktiven Sportler des Vereins wurden alle mit neuen Trainingsanzügen, Polo-Shirts etc. ausgestattet, um den Verein nach außen einheitlich vertreten zu können. Die wichtigste technische Neuerung war im vergangenen Jahr, dass einige Stände mit modernsten elektronischen Schießanlagen zur optischen Vermessung der Treffer ausgerüstet wurden, die nach und nach das Schießen auf (Papier-) Scheiben ersetzen werden. Bei den anstehenden Neuwahlen wurde Dittmar Gerwien als 1. Vorsitzender für weitere 4 Jahre wiedergewählt, ebenso Gerd Heidbüchel als Kassenverwalter, Marius Dederichs und Markus Richarz als Jugendleiter und Willi Berger, Jürgen Fabich und Michaela Klasen als Beisitzer. Geehrt wurden Rita Starkens und Roland Binz für 25-jährige aktive Mitgliedschaft. Zu den anstehenden Landesmeisterschaften haben sich bereits 35 Einzelschützen und 6 Mannschaften qualifiziert, die alle hoffen, auch die Qualifikation für die Deutschen Meisterschaften im August zu erreichen. Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 25 Anna und Yannick Gerhardt geehrt Kreuzauer Sport-Club 05 lädt zum Jugendtraining ein – Erfolgreicher Start in die Rückrunde Bücherbörse des Heimatund Geschichtsverein wieder ein voller Erfolg Gleich doppelt erfolgreich waren die Geschwister Anna und Yannick Gerhardt bei der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau. Beide Geschwister begannen ihre fußballerische Laufbahn beim Kreuzauer Sport-Club 05 und spielen mittlerweile in den Profimannschaften des 1. FC Köln in den Fußballbundesligen, sowie in den Jugendnationalmannschaften des DFB. Für diese sportlich herausragenden Leistungen erhielten sie im März Goldmedaillen als Ehrung durch die Gemeinde Kreuzau. Darüber hinaus wurde der KSC, für den Anna Gerhardt bis zu ihrem 11. Lebensjahr kickte, durch den DFB im Rahmen des Verbandsjugendtages des Fußballverbandes Mittelrhein mit einem Bonus für seinen Anteil an Annas Ausbildung bedacht. Diesen Bonus wird der KSC vollständig in den Wiederaufbau der Jugendabteilung des Vereins investieren, um auch in Zukunft den Spaß am Fußballsport zu vermitteln. Die im Sommer neu gegründete Bambinimannschaft des Kreuzauer Sport-Club 05 e. V. zählt mittlerweile bereits 14 Spieler/innen, die unter der Anleitung unserer drei Trainer Marco (Weinhold), Max (Kammer) und Daniel (Bleja) immer mittwochs (17-18 Uhr) trainieren. Das Training findet auf dem grünen Rasen an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn statt. Alle fußballbegeisterten Kinder bis 8 Jahren sind herzlich willkommen einmal mit zu trainieren und sich der Mannschaft anzuschließen. Unsere 1. Seniorenmannschaft hat derweil einen erfolgreichen Start in die Rückrunde der Saison hingelegt. In der Kreisliga B steht man nach 8 Siegen aus 10 Spielen im Jahr 2016 auf dem 4. Tabellenplatz. Höhepunkt war dabei sicherlich der 2:1 Sieg gegen den weit enteilten Tabellenführer aus Vossenack-Hürtgen, dem man die erste Saisonniederlage beibringen konnte. Der KSC freut sich fußballbegeisterte Kinder und Erwachsene als Spieler und Zuschauer auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn begrüßen zu dürfen! Impressionen unserer Jugendarbeit, aktuelle Infos und alle Spieltermine des KSC 05 findet Ihr auf www.sc kreuzau.de oder in unseren Schaukästen. Am Sonntag, den 10. April hatte der Heimat- und Geschichtsverein erneut zur Börse für Liebhaber alter Literatur und sonstiger historischer Schriftstücke eingeladen. In diesem Jahr war zum ersten Mal für diese Sammler- und Liebhaberbörse in die kleine Festhalle und in die Vereinsräume in der Hans-Hoesch-Stiftung eingeladen worden. Interessenten von Heimatliteratur, Bildern und früheren Ansichtskarten konnten bei einer Vielzahl von Händler, zu denen auch der eigene Verein mit einem großen Angebot gehörte, stöbern, kaufen, tauschen und fachsimpeln. Nirgendwo sonst ist jedes Jahr in der näheren Umgebung von Düren in diesem Maße Literatur, Bilder, Postkarten, Fotos, Aktien, Notgeld, Münzen und viele sonstige historische Dokumente über den Kreis Düren und Umgebung zu finden. Insbesondere im Bereich Regionalliteratur konnte man hier noch so manches Schnäppchen ergattern, das es im Buchhandel vielleicht nie gegeben hat oder nicht mehr lieferbar ist. Entsprechend groß war der Andrang der Kaufwilligen, die teilweise bereits vor Beginn der Börse angereist waren. Zum ersten Mal konnten sich aber auch die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wie und welche Hilfe der Verein bei der persönlichen Ahnenforschung geben kann, denn vom Vereinsmitglied Heribert Macherey sind die entsprechenden Register der Gemeinde Kreuzau digitalisiert und aufgearbeitet worden. Von vielen Besuchern wurde diese Möglichkeit sogar sofort vor Ort genutzt. Eine Kuchentheke mit Kaffee, Kuchen und kalten Getränke rundete das Angebot für die Besucher an diesem Sonntag ab. Nicht zuletzt bestand auch die Möglichkeit, die Vereinsräume kennen zu lernen und zu erfahren, was der Verein schon alles geleistet hat und was er noch leisten will. Natürlich ist eine solche Veranstaltung – insbesondere wenn man seine Räume und seine Arbeit modern und bürgernah präsentieren will – auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden, weshalb sich der Heimat- und Geschichtsverein Kreuzau sehr darüber gefreut hat, dass die RWE Deutschland AG bereit war, aus ihren kulturellen Sponsoringmitteln den noch recht jungen und kleinen Verein zu unterstützen. Der Verein sagt hierfür ein recht herzliches Dankeschön. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 25 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 26 Vereinsnachrichten des JVC Columbia Drove (Tennisabteilung) Die diesjährige Hauptversammlung der Tennisabteilung JVC Columbia Drove war eine sehr gut besuchte Vollversammlung . Anlass waren Neuwahlen der Abteilungsvorstände, gleichzeitig ging es auch um die Ehrung verdienstvoller Mitglieder. Aus diesem Grunde waren auch der Vorsitzende des Tennisbezirks Aachen, Düren, Heinsberg, Anton Mülfarth und seine Stellvertreterin Sandra Pesch anwesend. Die Tennisabteilung besteht in diesem Jahr 40 Jahre, d. h. Tennis in Drove wird seit 1976 im Verein gespielt. Zu den Gründungsmitgliedern gehören auch die Herren Rudi Küpper und Prof. Dr. Werner Winzen. Diese beiden Herren wurden bei der Sportlerehrung der Gemeinde im feierlichen Rahmen für ihre 40jährige ehrenamtliche Vereinstätigkeit mit der goldenen Medaille für besondere Verdienste ausgezeichnet. Rudi Küpper war der erstgewählte Abteilungsvorsitzende („Präsident“), spielte selbst jahrelang Tennis, organisierte fantastisch besuchte Tennisturniere auf der Drover Anlage mit den damaligen Tennisgrößen des Tennisbezirks und kümmerte sich als „Präsident“ um die Belange der Abteilung nach innen und nach außen. In diesem Jahr gab er den Vorsitz ab. Prof. Dr. Werner Winzen ist auch seit der Gründung am 26.10. 1976 im Vorstand der Abteilung und in der Tennisszene dabei. Bis heute spielt er noch aktiv in der Herren(60)Mannschaft Tennis und ist noch immer als versierter Linkshänder in der regionalen Verbandsszene bekannt. Prägend war er auch zur Boomzeit des Tennis ( B. Becker, M. Stich, St. Graf usw.) als Jugendleiter und Jugendtrainer, später dann als Schriftführer erledigte er den gesamten „Schreibkram“ der Abteilung. Auch Werner Winzen gab nun in diesem Jahr das Vorstandsamt ab. Gleichzeitig hörte die Kassiererin Agnes Winkels auf, die 20 Jahre die Buch- und Kassenführung der Abteilung in hervorragender Weise erledigte. Auch Agnes spielt Tennis immer noch mit Leidenschaft. Dieter Schnitzler, auch Gründungsmitglied, wird uns weiterhin als Zeugwart erhalten bleiben. Auch er war jahrelang Sportwart und ist heute noch aktiver Spieler und Mannschaftführer. Der Vorsitzende des Tennisbezirks, Anton Mühlfahrt, würdigte dann auch noch mal die Verdienste von Agnes Winkels, Rudi Küpper und Dr. Werner Winzen und überbrachte auch die Grüße des TVM (Tennisverband Mittelrhein). Er stellte fest, dass gerade die kleineren Vereine nur überleben können, wenn dieses ehrenamtliche Engagement von eigenen Leuten eingebracht wird. Nach der Ehrenordnung des Tennisbezirks hatten die Herren Küpper, Winzen, Schnitzler schon die „Silberne Ehrennadel“ (2001) erhalten. Agnes Winkels erhielt die „Silberne Ehrennadel“ in diesem Jahr. W. Winzen, - A. Mühlfahrt, S. Pesch (Bezirk), - A. Winkels, R. Küpper, Ph. Braks, R. Tiefers, - M. Schäfer (JVC) Im Anschluß an diese Ehrungen fanden die Neuwahlen für die Tennisabteilung statt: Egbert Braks (Abteilungsvorsitzender), Rüdiger Tiefers (stellv. Abteilungsvorsitzender), Klaus Weyer (Kassierer und Schriftführer), Philipp Braks (Sportwart). Auf der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins JVC Columbia wurden dann auch die neuen Vorstände der Tennisabteilung offiziell in ihrem Amt bestätigt. Egbert Braks ist zudem noch Jugendwart und koordiniert mit der Jugendtrainerin Lena Pingen das diesjährige Training. Lena selbst ist eine engagierte Spielerin mit viel Spielerfahrung bei regionalen und landesweiten Turnieren und verfügt als Trainerin über langjährige Erfahrung mit Jugendlichen. 26 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Wer als Jugendlicher Lust zum Tennisspielen hat, kann sich noch melden, hierbei einsteigen oder einen „Schnupperkurs“ besuchen. Gerne nimmt die Tennisabteilung noch Anmeldungen entgegen. E-Mail: [email protected] oder telefonisch: 02427-1508 Internet: www.columbia-drove.de hier: Tennisabteilung Sportabzeichen-Saison 2016 Am 17. Mai 2016 beginnt in Kreuzau die Sportabzeichen-Saison 2016. Im Vorjahr gelang es 172 Teilnehmern die Prüfungen des Deutschen Sportabzeichens im Stützpunkt Kreuzau erfolgreich zu absolvieren. Im Zeitraum vom 17. Mai bis 27. September finden in diesem Jahr auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn in Kreuzau jeden Dienstag von 18 bis 20 Uhr die Prüfungen statt. Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes und kann von Kindern ab sechs Jahren und Erwachsenen in jedem Alter erworben werden. Jeder Teilnehmer kann dabei aus diversen Disziplinen, seine bevorzugte Prüfungsdisziplin auswählen und während der Termine trainieren. Jeweils eine Disziplin aus vier Gruppen muss erfolgreich von jedem Teilnehmer abgelegt werden um das Deutsche Sportabzeichen zu erhalten. Neben dem persönliche Erfolgserlebnis den der Erwerb des Sportabzeichens mit sich bringt, gibt es auch einen weiteren Vorteil. Einige Krankenkassen berücksichtigen das Deutsche Sportabzeichen in ihren Bonusprogrammen. Die Teilnahme in Kreuzau ist für alle Interessenten kostenlos. Lediglich für die Urkunde und das Abzeichen fallen für erwachsene Teilnehmer Gebühren in Höhe von fünf Euro an. Detaillierte Informationen findet man auf der Homepage www.sportabzeichen-kreuzau.de. Alle Interessierten sind gerne zur Teilnahme in Kreuzau eingeladen. Erstmals besteht in diesem Jahr auch für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, das Sportabzeichen im Stützpunkt Kreuzau zu erwerben. Auf den Spuren der Kelten und Römer Wanderung der Eifelvereins-Ortsgruppe Kreuzau zusammen mit dem Heimat- und Geschichtsverein Kreuzau Es ist durch vielerlei Funde belegt, dass das Gebiet der Gemeinde Kreuzau schon seit der Altsteinzeit Lebensraum von Menschen gewesen ist, die anfänglich aber nur Jäger und Sammler und somit auch noch nicht dauerhaft sesshaft gewesen sind. Erst mit Ende der Jungsteinzeit haben die Menschen angefangen, Vieh zu züchten und Getreide, Bohnen, usw. anzubauen. Die anschließende Bronzezeit hat dann schon Verbindungswege bezüglich der entsprechenden Grundmaterialien erforderlich gemacht, die man benötigt hat, um die Legierung „Bronze“ herstellen zu können; der Bronze scheint allerdings unsere Region erst sehr spät zugänglich gewesen zu sein; es gibt nur wenige Funde. Die Eisenzeit, die identisch ist mit der Zeit der Kelten, hat erneut einen wesentlichen Änderung in den Lebensalltag und vor allem in die Arbeit der hier lebenden Menschen gebracht, weil dieses harte Metall viele neue Möglichkeiten und letztendlich einen neuen eigenständigen Berufszweig gebracht hat. Die Eroberung des Keltenreichs durch die Römer bedeutete dann sogar einen grundlegenden Einschnitt in unsere Region, denn Cäsar hat den hier lebenden keltischen Stamm der Eburonen so gut wie ausgerottet und den germanischen Stamm der Ubier von rechts des Rheins neu angesiedelt. Da die Römer aber alles von den Kelten übernommen haben, was ihnen sinnvoll erschien, und nur das neu gebaut und begründet haben, was für ihre militärischen, handelsmäßigen und täglichen Erfordernissen von Bedeutung gewesen ist, finden wir heute in unserer Region noch eine Reihe von Hinterlassenschaften aus beiden Epochen, die wir zum Teil sogar unbewusst immer noch nutzen. Um dies einmal aufzuzeigen, veranstaltet die Eifelverein-Ortsgruppe Kreuzau unter Führung des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau am Samstag, den 28. Mai 2016, ab 13.00 Uhr, Treffpunkt Friedhof Kreuzau, eine Wanderung auf den „Spuren der Kelten und Römer“ im Bereich Kreuzau und Stockheim bis hin zur Drover Heide (ca. 12 km) Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 27 (Für den anderen Teil des Gemeindegebietes ist eine Wanderung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, da der Wanderweg ansonsten zu lang geworden wäre.) Beide Vereine würden sich über eine rege Beteiligung durch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Heimatgemeinde Kreuzau freuen; auch Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen. Wer Lust hat, kann abschließend mit in die Gaststätte „Zur Alten Post“, Kreuzau, Hauptstraße zu einem gemütlichen Beisammensein einkehren. Es wird um Anmeldung gebeten bei: Walter Ramm Auf den Brechen 17, 52372 Kreuzau Tel.: 02422/5124, E-Mail: [email protected] Zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr Der Kreuzauer Kneipp-Verein kann sich in diesem Jahr über ein kleines Jubiläum freuen. Vor 30 Jahren wurde der Verein aus der Taufe gehoben und hat seitdem alljährlich immer wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm für seine Mitglieder auf die Beine gestellt. Zwar macht sich die Jugend mehr und mehr rar, stattdessen werden die Angebote verstärkt von der älteren Generation gerne angenommen. Im Jubiläumsjahr steigen die Mitglieder im Mai „dem Kölner Dom aufs Dach“, im Juli führt eine Tagesfahrt nach Belgien zum Canal du Centre zum weltgrößten Schiffshebewerk. Das traditionelle Sommerfest findet wieder beim „Ühlein“ in Heimbach am See statt. Im September führt der Weg alljährlich an die Ahr zum Rotweinwanderweg, und im Oktober wartet schon eine zünftige und humoristische Brauhauswanderung in Köln auf die Mitglieder. Den Jahresabschluss bildet stets eine Fahrt zu einem schönen Weihnachtsmarkt, diesmal zum Aachener Weihnachtsmarkt im Schatten des Rathauses. Nach 4 Jahren standen in der jetzigen Mitgliederversammlung wieder die Wahlen von Vorstand und Beirat auf dem Programm. Es gab keine Überraschungen. Walter Stolz wurde als 1. Vorsitzender wiedergewählt, ebenso Sybille Michaelis als 2. Vorsitzende, Gisela Bühl als Geschäftsführerin und Monika Esser als Kassenwartin. Dem Beirat gehören wie bisher Matthias Claßen, Rosemarie Clemens, Ute Hensch, Walter Hensch, Peter Krauthausen, Albert Pelzer und Josef Schnitzler an. Neu in den Beirat wurde Margot Claßen gewählt. Mit dem einstimmigen Rückenwind aus der Versammlung kann das alte und neue Team getrost die nächsten 4 Jahre angehen. Bild: Kneipp-Verein Kreuzau e.V.jpg V. l. n. r.: Rosemarie Clemens, Sybille Michaelis, Walter Hensch, Ute Hensch, Monika Esser, Peter Krauthausen, Walter Stolz, Albert Pelzer. Es fehlen Gisela Bühl, Margot und Matthias Claßen, Josef Schnitzler. Frühjahrstreffen der Behindertengruppen vom Arbeitskreis Nachbarschaft Winden Zu einem Treffen beider Behindertengruppen hatte der Arbeitskreis Nachbarschaft Winden eingeladen. Mit einem Ostergottesdienst begann die Veranstaltung. Pfarrer Walter Hütten feierte die Messe auf eine ganz besondere Art. Matthias Mahlberg und der „Spiel Kreis für Zupfmusik“, unter Leitung von Rosemarie Steinbock, übernahmen die musikalische Gestaltung. Die Fürbitten wurden von Gruppenmitgliedern, teils in Blindenschrift, vorgetragen. Inge und Thomas übernahmen zur Gabenbereitung die Aufgabe von Messdiener. Es war ein sehr schöner, persönlicher Gottesdienst. Danach trafen sich alle Teilnehmer im Windener Pfarrzentrum zum Mittagessen. Danach standen zwei Angebote zum Mitmachen zur Auswahl. Gemeinsames Singen mit den neun Mitgliedern des Spielkreises für Zupfmusik oder Kreatives Arbeiten mit Bärbel Stoff. Auf dem Programm stand „marmorieren von Plastikkugeln“ am Stock für Blumentöpfe oder Garten-Deko. Die Durchführung war leicht und machte viel Spaß. Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen. Anschließend gab es Kaffee und ein perfektes Kuchenbüffet. Der Gedankenaustausch durch Gespräche und das gemeinsame Tun sind wichtig für diese Gruppen. Wir danken den Sponsoren für Ihre Unterstützung, sonst könnten diese Veranstaltungen nicht stattfinden. Dorfkonferenz und Mitgliederversammlung der „STIG“ in Stockheim In Stockheim ist nichts mehr zu holen – „Einbruchschutz“ und „Wachsamer Nachbar“ Im April fand die alljährliche Dorfkonferenz der Stockheimer Interessengemeinschaft (STIG) statt. In diesem Jahr hatten die Stockheimer Bürger die Gelegenheit, sich von Kriminalhauptkommissar Dietmar Schorn umfassend zum Thema „Einbruchschutz“ informieren zu lassen. Der 1. Vorsitzende der STIG, Jürgen Laufenberg, hatte im Vorfeld zu diesem wichtigem und leider sehr aktuellem Thema eingeladen und begrüßte viele interessierte Stockheimer Bürger in der „Alten Kirche“. Nach ersten allgemeinen Informationen zur Präventionsarbeit der Polizei hebelte Dietmar Schorn die gängigsten Vorurteile aus, wie z.B. „Bei uns ist nichts zu holen“ oder „Wir haben doch einen Hund“ und gab den interessierten Zuhörern zahlreiche Tipps und Informationen, wie man sich selbst, sein Eigentum und auch den Hund vor Einbrechern schützen kann. Besonders wies er dabei auf die Wichtigkeit des „Wachsamer Nachbarn“ hin. „In einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Diebe, Einbrecher und Betrüger kaum eine Chance“, so Schorn. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 27 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 28 In seinem kurzweiligen Vortrag warf er einen genauen Blick auf mögliche Schwachstellen im Haus, wie z. B. schlecht gesicherte Fenster und Türen, Rollläden und Kellerlichtschächte. Er empfahl den Stockheimer Bürgern, dem Einbrecher durch einen guten Schutz so viel Zeit zu stehlen, dass dem Einbrecher keine Zeit zum Stehlen bleibt. Am Ende seines Vortrags erwähnte der Kriminalhauptkommissar nochmal die bemerkenswertesten Projekte und Netzwerke zur Einbruchsprävention, wie „Riegel vor“ oder „Zuhause sicher“ und verteilte die entsprechenden Info-Broschüren an die zufriedenen Zuhörer. Wer nicht an der Dorfkonferenz teilnehmen konnte, findet alle Informationen im Internet unter www.polizei-nrw.de. Gegen 19 Uhr bedankte sich Jürgen Laufenberg bei Herr Schorn, für den informativen und wortgewandten Vortrag zum Thema Einbruchschutz und überreichte ihm als Dank ein Gemälde von Alt-Stockheim. Im Anschluss an die Dorfkonferenz fand die Jahreshauptversammlung der STIG mit den in diesem Jahr fälligen Vorstandswahlen statt. Nach dem Verlesen der Tagesordnung und des Protokolls aus dem letzten Jahr, folgte ein Rückblick auf die vielen STIG-Projekte in 2015. Dabei würdigte Jürgen Laufenberg besonders die vielen Helfer aus dem Dorf und die Projektpaten, die die erfolgreich durchgeführten Aktionen möglich gemacht haben. Nach dem Kassenbericht wurde der Vorstand entlastet und Jürgen Mundt übernahm für die Zeit der Vorstandswahlen die Moderation der Sitzung. Er lobte Jürgen Laufenberg für seinen unermüdlichen Einsatz und bedankte sich bei ihm und seinen Helfern für die vorbildliche Arbeit für Stockheim. In der anschließenden Wahl wurde Jürgen Laufenberg einstimmig zum 1. Vorsitzenden der STIG wiedergewählt und übernahm nach seiner Wahl wieder die Sitzungsleitung. Friedhelm Schnitzler, der mit seinem Team das beliebte Stockheimer Erzähl-Café leitet und die tollen Ausflüge von „Stockheim op Jöck“ organisiert, wurde als 2. Vorsitzender gewählt und löst damit Johannes Lauterbach ab. Als neue Geschäftsführerin wurde Sarah Rothkopf gewählt und löst Simon Gammersbach ab, der dem Vorstand erfreulicherweise noch als Beisitzer erhalten bleibt. Bei den weitergehenden Wahlen wurde der „STIG“-Vorstand durch insgesamt 10 Beisitzer – Peter Boltersdorf, Ralf Breuer, Georg Bühl, Simon Gammersbach, Karl-Willy 28 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Joentgen, Melanie Middelberg, Frank Nolden, Erich Peterhoff, Rolf Thiel und Dieter Tusinski sowie der Ortsvorsteherin, Frau Ackers, komplettiert. Melanie Thelen wird weiterhin das Projekt „STIG for kids“ verantworten. Nach den erfolgreichen Neuwahlen sprach der 1. Vorsitzende das Schlusswort und beendete die Jahreshauptversammlung mit Blick und Vorfreude auf eine weitere erfolgreiche Vereinszeit der STIG gemeinsam mit dem teilweise neu zusammengesetzten Vorstand und den mittlerweile 220 Mitgliedern. KG Löstige Jrömmele 1905 e. V. Einem besonderen Jubiläum gebührte ein besonderer Rahmen. Das 111 jährige Vereinsjubiläum nahm die KG Löstige Jrömmele 1905 e.V. zum Anlass ausgiebig im Drover Festsaal zu feiern. Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Ingo Eßer gelang ein in gleicher Weise interessanter wie unterhaltsamer Festabend zu dem viele Freunde der Gesellschaft den Weg fanden. So durften die Jrömmele neben den vielen befreundeten Karnevalsvereinen und den Ortsvereinen zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Verwaltung und Vereinsleben empfangen. Grußworte sprachen neen Schirmherr und Bürgermeister Ingo Eßer auch Ortsvorsteher Horst Hechemer, der Vizepräsident im Bund deutscher Karneval Rolf-Peter Hohn und der Präsident des Regionalverband Düren Heribert Kaptain. Zu der rundum gelungenen Veranstaltung trugen die Redner Klaus Schnitzler vom Heimat und Geschichtsverein, sowie die Gastgeber selbst mit informativen bis humorvollen Vorträge bei. Die KG Löstige Jrömmele 1905 e.V. bedankt sich bei ihren zahlreichen Gästen und Gönnern für den Besuch, die Glückwünsche und die Geldspenden für die Jugendarbeit. Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 29 „Vereinsmeier“ wird Prinz beim „Ahle Schlupp“ in Kreuzau. Beim Familienabend der Karnevalsgesellschaft „Ahle Schlupp“ 1880 Kreuzau e.V. in der kleinen Festhalle, stand als einer der Höhepunkte des Abend die Wahl des Prinzen Karneval für die Session 2016 / 2017 auf dem Programm. Die anwesenden Mitglieder folgten der Empfehlung ihres Präsidenten Peter Kaptain, und wählten den 52jährigen Jürgen Maubach zum neuen Prinzen für die kommende Session. Zuvor durfte der designierte Prinz aus den Händen des Vize-Präsidenten Willi Wink, die Ehrennadel für 25jährige Vereinszugehörigkeit entgegennehmen. Jürgen Maubach ist in Düren geboren und lebt mit seiner Frau Petra seit 30 Jahren in Kreuzau. Er ist stolzer Vater einer Tochter. Der designierte Prinz gilt als „Vereinsmeier“. So ist er seit 26 Jahren Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Kreuzau und davon 12 Jahre als Löschgruppenführer tätig. 1994 war er der König der St. Heribertus Schützenbruderschaft und 2003 trug er die Hahnenkönigswürde der Kirmesgesellschaft. Mit seiner Inthronisation zum Prinzen Karneval, am 12. November 2016, will er das erste „Kreuzauer Majestäten Triple“ schaffen. Dabei unterstützen ihn seine von ihm ausgesuchten Adjutanten: Klaus Bartels, Manni Breuer, Heinz Ross jun. und Michael Tesch. Die Mitglieder der KG „Ahle Schlupp“, sowie der Vorsitzende des RVD Heribert Kaptain, welcher an diesem Abend Gast bei seinem Heimatverein war, gratulierten zur Wahl und wünschten dem gesamten Prinzenteam eine erfolgreiche, schöne Session. Jürgen Maubach ist der neu gewählte Narrenherrscher der KG „Ahle Schlupp“ in der Session 2016/17. egen Fliesen l . r .. und meh Jahre Über 30 hrung rfa Berufse Fliesenfachbetrieb Wir übernehmen sämtliche Arbeiten die bei der Altbausanierung und im Neubau anfallen. Das bedeutet, Sie benötigen in der Planungs- und Ausführungszeit nur einen Ansprechpartner. Wir beauftragen qualifizierte Fachfirmen oder arbeiten mit Handwerker Ihres Vertrauens zusammen. Sie können selbstverständlich Eigenleistungen erbringen und wir führen nur Teilleistungen aus. 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Die KG Wendene Seempött hat seit der letzten Jahreshauptversammlung neue Tollitäten für die närrische Session 2016/2017 und möchte diese kurz vorstellen: Kinderprinzessin in der kommenden Session wird die 9-jährige Samira I. (Schaaf ). Die Drittklässlerin der Grundschule in Winden tanzt bereits seit 5 Jahren in der Jugendgarde der Seempött und als ihre Hobbies nennt sie tanzen, reiten, und Zumba. Ansonsten verschlingt sie gerne meterweise Bücher. Als Adjutantinnen stehen Samira I. Jule Stolz und Sarah Zimmermann zur Seite. Die Beiden tanzen mit der Kinderprinzessin gemeinsam in der Jugendgarde. Die Seempött haben aber nicht nur eine kleine, sondern auch große Tollitäten in Form eines Dreigestirns auf der Jahreshauptversammlung vorgetsellt. Alle drei sind im Vorstand der Gesellschaft als 2. Geschäftsführer, Schatzmeister und Vizepräsident aktiv. Ebenfalls sind sie Mitglieder in der Ehrengarde Winden und freuen sich, in deren Jubiläumssession das Dreigestirn zu stellen. Angeführt wird das Dreigestirn der kommenden Session von seiner Tollität, Prinz André I. (Nußbaum) in der Bildmitte. Er ist 31 Jahre alt und verheiratet. Sein größtes Hobby neben dem Windener Karneval ist die Musik. Nicht umsonst unterstützt er seit vielen Jahren die Karnevalsgesellschaft während aller Veranstaltungen am Mischpult und beschallt Geburtstage, Hochzeiten oder Feste aller Art als Licht- und Tontechniker DJ André. Ihm zur Seite steht Prinzessin Sissi I. (Volker Mörkens), im Bild links zu sehen. Für den 39-jährigen begeisterten Mountainbiker ist der Karneval auch kein Fremdwort, ist sein Vater doch 1. Vorsitzender der Seempött und er selber ist bereits seit Jahren ein sehr aktives Mitglied und unterstützt den Verein, wo immer es geht. Beschützt werden die beiden von seiner Deftigkeit, Bauer Sascha I. (Tollhausen). Der 39-jährige ist verheiratet und hat 2 Söhne, die auch beide in der Karnevalsgesellschaft aktiv sind. Einer als Kinderpräsident, der andere als aktiver Tänzer. Neben dem Karneval nennt er auch den Fußball sein Hobby, er trainiert eine Jugendmannschaft des V.f.V.u.J Winden. 30 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Den Dreien stehen mit Heinz Schöppen, Wolfgang Ruland, Dirk Düppengießer und Stefan Friese Adjutanten aus der Ehrengarde zur Seite und begleiten sie durch die Session. Wenn sie die Kinderprinzessin und das Dreigestirn der KG Wendene Seempött live erleben möchten, hier schon mal die Termine der KG in der neuen Session: Samstag, den 19.11.2016: Inthronisation in der Turnhalle Winden Einlass: 18.00 Uhr Beginn: 19.00 Uhr Sonntag, den 4.12.2016: 3. Windener Weihnachtsmarkt im Pfarrzentrum, Beginn 11.00 Uhr Ab 18.00 Uhr in der Kirche: Björn Heuser LIVE! Freitag, den 10.2.2017: 2. Närrisches Karussell in der Turnhalle Winden Einlass 18.00 Uhr Beginn 19.00 Uhr Samstag, den 11.2.2017: Windener Party-Ovend in der Turnhalle Winden Einlass: 17.00 Uhr Beginn: 18.00 Uhr Sonntag, den 12.2.2017: Kindersitzung in der Turnhalle Winden Einlass: 14.00 Uhr Beginn: 15.00 Uhr Dienstag, den 14.2.2017: Damensitzung in der Turnhalle Winden Einlass: 17.00 Uhr Beginn: 18.00 Uhr Samstag, den 25.02.2017: Karnevalsumzug, anschl. Buntes Treiben in der Turnhalle Winden Beginn Karnevalsumzug 14.00 Uhr Sonntag, den 26.2.2017: Mundartgottesdienst in der Kirche Beginn 9.30 Uhr Sonntag, den 26.2.2017: 10. Ball der Ehrengarde Beginn 19.00 Uhr im Saal der Gaststätte Küpper, Eintritt frei Im Vorstand der KG haben sich einige Änderungen ergeben. Mit Bruno Winter und Wernhard van Straten schieden 2 Mitglieder aus dem Vorstand aus. An dieser Stelle möchten sich die Seempött nochmals für die jahrelange Unterstützung bedanken. Der neue Vorstand der Gesellschaft sieht wie folgt aus: 1. Vorsitzender: Horst Mörkens 2. Vorsitzende: Nicole Bonn 1. Geschäftsführer: Karl-Heinz Heidemanns 2. Geschäftsführer: André Nußbaum 1. Schatzmeister: Volker Mörkens 2. Schatzmeisterin: Beate Schöppen 1. Sitzungspräsident: Tino Linzenich 2. Sitzungspräsident: Sascha Tollhausen Jugendvorstand: Daniela Kuck Jugendschriftführer: Tanja Tollhausen Wagenbaumeister: Heinz Schöppen Zugleitungsteam: Johannes Kuck, Melanie Kuck, Marcel Bonjean. Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 31 Jetzt schon in den Wechseljahren? Claudia W. ist schon seit Wochen gereizt und schlecht gelaunt. Aus jeder Kleinigkeit wird ein Drama: sei es der zu heiß gewaschene Pullover, sei es die kleine Meinungsverschiedenheit mit ihrer Nachbarin über das Blumenbeet im Vorgarten. Ihr Mann beschwert sich auch schon „Reg Dich doch nicht immer so künstlich auf!“ und findet „Du bist ja schlimmer als in Deiner Schwangerschaft!“. Spielen vielleicht tatsächlich die Hormone eine Rolle? „Sollte ich etwa schon in die Wechseljahre kommen, mit 43?“, fragt sich Claudia W.. Über Hitzewallungen Ihre Apotheker und nächtliche Schweißausbrüche klagt sie ja Annette und Gerd Cremer ebenfalls. Abwegig ist der Verdacht nicht. Stimmungsschwankungen sind ein mögliches Symptom neben Hitzewallungen, Kopfschmerzen, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen, Herzklopfen oder depressiven Verstimmungen. Die Menopause oder die Wechseljahre sind eine normale, wenn auch nicht unproblematische Phase im Leben einer Frau, eine entscheidende Stufe im Alterungsprozess. Neun von zehn Frauen haben während dieser Zeit unmittelbar mit Menopausebeschwerden zu tun. In der Regel setzt die neue Lebensphase zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr ein, kann jedoch auch bereits Mitte/Ende 30 beginnen. Jedoch weiß der Großteil der Frauen nicht, dass die Beschwerden durch die Wechseljahre verursacht werden, obwohl diese Kenntnis doch sehr wichtig wäre. Denn Frauen, die wissen, dass sie in der Menopause sind, können Vorkehrungen treffen, um ihre unmittelbaren Symptome zu reduzieren und vor allem mögliche langfristige Risiken zu verhindern. Mittlerweile gibt es Hormontests in der Apotheke, die zu Hause einfach und unkompliziert durchgeführt werden können. So erhalten Frauen Informationen über ihren menopausalen Zustand. Solch ein Test misst die Konzentration von follikelstimulierendem Hormon (FSH) im Urin. Das FSH ist ein wichtiges Hormon im weiblichen Hormonhaushalt. Während des weiblichen Menstruationszyklus wird es von der Hirnanhangdrüse produziert, um das Wachstum und die Reifung der Follikel in den Eierstöcken zu stimulieren. Mit Beginn der Menopause werden die monatlichen Blutungen unregelmäßiger, und die Funktion der Eierstöcke vermindert sich zusehends. Darauf reagiert der Körper mit einer vermehrten Ausschüttung von FSH, das seinerseits die sinkende Östrogenproduktion erhöhen soll. Steigende FSH-Werte sind ein deutlicher Hinweis auf den Eintritt der Frau in die Wechseljahre. Gern berät Sie Ihre Apotheke auch über pflanzliche Produkte zur Symptomlinderung. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 31 Kreuzau05_2016.qxp :Layout 1 11.05.16 10:32 Seite 32
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