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ZDF-Leistungsbeschreibung: Schulungen MINT
ZDF-Vergabenummer: ZDF 110/ÖA 16-012
Das ZDF möchte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen KonditionenRahmenvertrages über die Durchführung von Mint-Schulungen ausschreiben.
Vertragsbestandteil wird die ZDF-Leistungsbeschreibung Schulung MINT (MAM
Interplay), die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des
ZDF Stand 11/2015 (siehe Anlage) und die Eigenerklärung zu § 6 VOL/A.
Bezeichnung der zur Abgabe der Vergabeunterlagen auffordernden Stelle:
ZDF
Zweites Deutsches Fernsehen
Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
Hochhaus Zimmer U111
ZDF-Strasse 1
55127 Mainz
Die Verwendung des beiliegenden Adressaufklebers sowie die Übersendung in einem
verschlossenen blickdichten Umschlag sind zwingend.
Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses oder den Verzicht hierauf.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz.
B) Aufteilung in Lose: Nein
C) Varianten/Alternativangebote sind nicht zugelassen
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D) Beginn/Ende der Leistungen: s. o.
E) Kontakt-/Vergabestelle: ZDF, Abt. Produktions-Verwaltungs- und Baueinkauf, ZDFStr. 1, 55127 Mainz
[email protected]
F) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote Di., 24.05.2016, 11:00 Uhr
Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist:
30.06.2016
Nach Ablauf der Angebotsabgabefrist werden alle eingegangenen Angebote in zwei
aufeinander folgenden Stufen geprüft:
- Ordnungsmäßigkeitsprüfung.
- Bewertung anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien.
G) Sicherheitsleistungen: keine
H) Zahlungsbedingungen gem. Besonderen Vertragsbedingungen.
I) Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Wertungskriterien, der
niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht entscheidend. Die Vergabe der Leistungen
erfolgt aufgrund der nachstehend aufgeführten Beurteilung (Wertungskriterien
Besondere Vertragsbedingungen:
1. Das Angebotsblatt ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
2. Das ZDF wir Konditionen-Rahmenverträge mit mehreren abschließen. Dies
bedeutet der Erstplatzierte erhält einen Rahmenvertrag zu den angegebenen
Konditionen und wird die MINT-Schulungen laut Leistungsbeschreibung
durchführen.
Sollte sich das Volumen des Rahmenvertrages so erhöhen, dass der die Trainer
des Erstplatzierten schon eingesetzt sind oder sollten die Schulungen zu einem
Zeitpunkt stattfinden, zu dem der Erstplatzierte die angebotenen Trainer nicht
einsetzen/anbieten kann, so wird das ZDF sich an den Zweitplatzierten etc. zur
Abdeckung von weiteren Schulungen zu den angebotenen Konditionen wenden.
3. Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr vom voraussichtlich 01.07.2016 –
31.12.2017 geschlossen. Das ZDF hat das einseitige Optionsrecht den Vertrag
um jeweils ein Jahr bis zu zwei weiteren Jahren (längstens 31.12.2019) zu
gleichen Konditionen zu verlängern.
4. Es handelt sich um einen sog. Konditionenvertrag, demnach besteht für das ZDF
keine Verpflichtung zum Abruf bzw. zur Ausschöpfung der angegebenen Mengen
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Die Beauftragungen erfolgen als Einzelbestellung durch die ZDF Aus- und
Fortbildung.
5. Der Vertragspartner wird bei ihren Leistungen stets die Interessen des ZDF
wahren und vertrauensvoll mit den beteiligten Stellen des ZDF
zusammenzuarbeiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass nur die Trainer, die im Angebot
benannt sind, zur Leistungsdurchführung eingesetzt werden. Die einzelnen
Trainer dürfen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden, in Ausnahmefällen ist
ein Austausch mit vorheriger Zustimmung des ZDF möglich.
Das ZDF kann aus wichtigem Grund die Auswechslung von Personal verlangen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die betreffende Person fachlich
oder aufgrund ihres Verhaltens im Zusammenhang mit der Erbringung der
geschuldeten Lieferung oder Leistung keine Gewähr für eine ordnungsgemäße
Erfüllung der vertraglichen Pflichten bietet.
6. Für den Fall, dass ein Durchführungstermin- ohne Vereinbarung eines
Ersatztermins aus Gründen, die das ZDF zu vertreten hat, ausfallen sollte, gilt
folgende Regelung:
Bis zu 6 Wochen vor einem in Aussicht genommenen Veranstaltungstermin kann
jede
Terminvereinbarung beidseitig ohne Ersatzleistung rückgängig gemacht werden.
Erfolgt eine Terminabsage zu einem Zeitpunkt, der weniger als 6 Wochen vor
dem
vereinbarten Termin liegt, erhalten Sie ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %, bei
Absagen, die weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Termin erfolgen,
erhalten Sie ein Ausfallhonorar von 80 %. Die Ausfallhonorare werden jeweils auf
den Nettobetrag berechnet. Auf die Ausfallvergütung müssen Sie sich jedoch
diejenigen Einkünfte anrechnen lassen, die Sie durch anderweitige
Arbeitsleistungen während der Ausfallzeit erzielen konnten. Sie sind verpflichtet,
uns dies mitzuteilen.
7. Sie versichern, dass Sie weder aktives noch passives Mitglied von "Scientology" bzw.
von mit "Scientology" in Zusammenhang stehenden oder verbundenen
Organisationen bzw. Tarnorganisationen von "Scientology" sind. Ferner
versichern Sie kein Anhänger dieser Organisation zu sein. Die Ideologie von L.
Ron Hubbard lehnen Sie ausdrücklich ab. Auch die Mitgliedschaft in anderen
Sekten oder sektenähnlichen Gemeinschaften lehnen Sie ab. Auch versichern
Sie, dass Sie innerhalb der Vertragslaufzeit kein Mitglied in Sekten oder
ähnlichen Organisationen werden und Scientology, Sekten oder sektenähnliche
Organisationen auf irgendeine Weise unterstützen.
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8. Der Auftragnehmer garantiert dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des
Mindestlohngesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns
im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der im
Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei
Zuwiderhandlungen des Vertragspartners berechtigt, von diesem Vertrag
zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung
des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer das ZDF von
Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resultierenden.
9. Für den Rahmenvertrag gelten die Preise des Angebotsblattes. Die Preise sind
als Nettopreise anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Die
Preise gelten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
10. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit Urheberrechte
erwirbt, räumt der Auftragnehmer dem ZDF ohne besondere Vergütung
uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsrechte aller bekannten Arten an
diesen Rechten ein.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erstreckt sich auch über die Vertragsdauer
hinaus, solange sie urheberrechtlichen Schutz genießen.
11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Vertragszusammenhang
zugehenden oder bereitgestellten Informationen oder betriebsinterne Vorgänge,
Sachverhalte, Pläne und Unterlagen Dritten gegenüber Stillschweigen zu
bewahren. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, ihm übergebene Unterlagen
sorgfältig aufzubewahren und ihre Einsichtnahme durch Dritte auszuschließen.
Der Auftragnehmer hat die von ihm gefertigte Leistung und u. U. hierzu
erarbeitete Tabellen, Grafiken usw. dem Auftraggeber zum Eigentum zu
übertragen.
Dem Auftragnehmer zur Information vom Auftraggeber übergebene Unterlagen
sind nach Abschluss aller Leistungen an den Auftraggeber zurückzuliefern.
12. Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle
Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages
betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten
und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an
Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Eine nach Datenschutzrecht
erforderliche Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des
Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit
vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte es im
Rahmen der vereinbarten Leistung erforderlich werden, dass der Auftragnehmer
personenbezogene Daten bearbeiten muss, so ist der Umfang der Daten genau
festzulegen und vor Kenntnisnahme dem Auftraggeber bekanntzugeben. Eine
Weitergabe an Dritte ist auszuschließen.
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