Ergeht an alle Grundstückseigentümer Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz 8073 Feldkirchen bei Graz - Triester Straße 57 Telefon: 0316/ 29 11 35 – 0 - Fax: 0316/ 29 58 03 [email protected] - www.feldkirchen-graz.at UiD.Nr.: ATU 28561008 - DVR 0107379 Revision des 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz Entwurf Örtliches Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan und Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 Auflagefrist: 09.05.2016-08.07.2016 Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger! Nach Ablauf der Planungsperiode des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes (inkl. Entwicklungsplan [bisher Siedlungsleitbild]) und Flächenwidmungsplanes hat die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, entsprechend der geltenden Rechtslage zum Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 den Entwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan Nr. 4.00 und den Flächenwidmungsplan-Entwurf Nr. 4.00 zur mind. 8-wöchigen öffentlichen Auflage beschlossen. Wesentliche Grundlagen für diese Überarbeitung sind u. a. die Nachführung der Bestandsaufnahmen hinsichtlich Wohnbautätigkeit, Siedlungsentwicklung und Bauwünsche von Seiten der grundbücherlichen Eigentümer/-innen und Antragssteller/innen sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Überarbeitung der geltenden Verordnungen. Aufgrund der erforderlichen Benachrichtigungspflicht werden von dieser öffentlichen Auflage zum Entwurf des 4. Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und Flächenwidmungsplanes alle Grundeigentümer/-innen benachrichtigt, unabhängig davon, ob sich gegenüber dem derzeit geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzept bzw. Flächenwidmungsplan Planungsinhalte geändert haben. Zu diesem Zwecke wird an jede(n) Grundeigentümer/-in ein Exemplar des Flächenwidmungsplan-Entwurfes Nr. 4.00 (Maßstab ca. 1:10.000) und des Örtlichen Entwicklungsplanes Nr. 4.00 (Maßstab: ca. 1:22.000) ausgesandt. Die öffentliche Auflage findet in der Zeit von 09.05.2016 bis 08.07.2016 und die öffentliche Erörterung am Dienstag, den 07.06.2016, um 19:00 Uhr im GH Feldkirchnerhof, Triester Straße 32, statt. Es werden zusätzlich nachfolgende Planersprechtage mit dem Örtlichen Raumplaner im Marktgemeindeamt, Triester Straße 57, abgehalten: Donnerstag, den 09.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr Dienstag, den 14.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr Donnerstag, den 16.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr Dort haben Sie die Möglichkeit, direkt mit dem Örtlichen Raumplaner zu sprechen. Dabei können Sie auch Ihre Vorstellungen, Anregungen und dgl. den anwesenden Vertreter/innen der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz näher bringen und gegebenenfalls auch von der Möglichkeit der schriftlichen Einwendung Gebrauch machen. Um Ihre Termin-Anmeldung bei Fr. Ing. Barbara Dobronig (Tel.: +43 316 29 11 35 22) wird höflich ersucht. Innerhalb der Auflagefrist kann während der Parteienverkehrszeiten Mo 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr Di, Do, Fr 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch kein Parteienverkehr! im Gemeindeamt, Triester Straße 57, bzw. auch rund um die Uhr über die Webseite der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz (www.feldkirchen-graz.at) Einsicht in den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und Flächenwidmungsplanes Nr. 4.00 genommen werden. Sollten Sie Ihre berechtigten Interessen im Rahmen der öffentlich aufgelegten Entwürfe zum Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan und Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 nicht ausreichend vertreten vorfinden, so besteht jedenfalls die Möglichkeit, innerhalb der Auflagefrist in der Zeit von 09.05.2016 bis 08.07.2016 Ihre schriftlichen Stellungnahmen/Einwendungen zeit- und fristgerecht in begründeter Form beim Gemeindeamt einzubringen. Die Schriftstücke können persönlich, per Post, per E-Mail ([email protected]) oder per Fax (+43 316 295803) eingebracht werden. Der Gemeinderat wird sich dann mit diesen Einwendungen/Stellungnahmen eingehend befassen. Da es sich bei der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und Flächenwidmungsplanes um eine mittelbis langfristige Weichenstellung der künftigen Entwicklung der Gemeinde einschließlich der künftigen Siedlungsgebiete handelt, wird ersucht, von den Informationsmöglichkeiten ausreichend Gebrauch zu machen. Ihr Bgm. Erich Gosch
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