Informationsschreiben - Fläwi & ÖEK

Ergeht an alle Grundstückseigentümer
Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz
8073 Feldkirchen bei Graz - Triester Straße 57
Telefon: 0316/ 29 11 35 – 0 - Fax: 0316/ 29 58 03
[email protected] - www.feldkirchen-graz.at
UiD.Nr.: ATU 28561008 - DVR 0107379
Revision des 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes
und Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz
Entwurf Örtliches Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan
und Flächenwidmungsplan Nr. 4.00
Auflagefrist: 09.05.2016-08.07.2016
Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger!
Nach Ablauf der Planungsperiode des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes
(inkl. Entwicklungsplan [bisher Siedlungsleitbild]) und Flächenwidmungsplanes hat die
Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, entsprechend der geltenden Rechtslage zum Stmk.
Raumordnungsgesetz
2010
den
Entwurf
zum
Örtlichen
Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan Nr. 4.00 und den Flächenwidmungsplan-Entwurf
Nr. 4.00 zur mind. 8-wöchigen öffentlichen Auflage beschlossen.
Wesentliche Grundlagen für diese Überarbeitung sind u. a. die Nachführung der
Bestandsaufnahmen hinsichtlich Wohnbautätigkeit, Siedlungsentwicklung und
Bauwünsche von Seiten der grundbücherlichen Eigentümer/-innen und Antragssteller/innen sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Überarbeitung der geltenden Verordnungen.
Aufgrund der erforderlichen Benachrichtigungspflicht werden von dieser öffentlichen
Auflage zum Entwurf des 4. Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und
Flächenwidmungsplanes alle Grundeigentümer/-innen benachrichtigt, unabhängig davon,
ob sich gegenüber dem derzeit geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzept bzw.
Flächenwidmungsplan Planungsinhalte geändert haben.
Zu diesem Zwecke wird an jede(n) Grundeigentümer/-in ein Exemplar des
Flächenwidmungsplan-Entwurfes Nr. 4.00 (Maßstab ca. 1:10.000) und des Örtlichen
Entwicklungsplanes Nr. 4.00 (Maßstab: ca. 1:22.000) ausgesandt.
Die öffentliche Auflage findet in der Zeit von
09.05.2016 bis 08.07.2016
und die öffentliche Erörterung am
Dienstag, den 07.06.2016, um 19:00 Uhr im GH Feldkirchnerhof, Triester Straße 32,
statt.
Es werden zusätzlich nachfolgende Planersprechtage mit dem Örtlichen Raumplaner im
Marktgemeindeamt, Triester Straße 57, abgehalten:
Donnerstag, den 09.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr
Dienstag, den 14.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag, den 16.06.2016, 17:00 – 20:00 Uhr
Dort haben Sie die Möglichkeit, direkt mit dem Örtlichen Raumplaner zu sprechen. Dabei
können Sie auch Ihre Vorstellungen, Anregungen und dgl. den anwesenden Vertreter/innen der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz näher bringen und gegebenenfalls auch
von der Möglichkeit der schriftlichen Einwendung Gebrauch machen.
Um Ihre Termin-Anmeldung bei Fr. Ing. Barbara Dobronig (Tel.: +43 316 29 11 35 22) wird höflich ersucht.
Innerhalb der Auflagefrist kann während der Parteienverkehrszeiten
Mo
08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Di, Do, Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch kein Parteienverkehr!
im Gemeindeamt, Triester Straße 57, bzw. auch rund um die Uhr über die
Webseite der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz (www.feldkirchen-graz.at)
Einsicht in den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes
und Flächenwidmungsplanes Nr. 4.00 genommen werden.
Sollten Sie Ihre berechtigten Interessen im Rahmen der öffentlich aufgelegten Entwürfe
zum Örtlichen Entwicklungskonzept/Entwicklungsplan und Flächenwidmungsplan Nr.
4.00 nicht ausreichend vertreten vorfinden, so besteht jedenfalls die Möglichkeit,
innerhalb der Auflagefrist in der Zeit von 09.05.2016 bis 08.07.2016 Ihre schriftlichen
Stellungnahmen/Einwendungen zeit- und fristgerecht in begründeter Form beim
Gemeindeamt einzubringen. Die Schriftstücke können persönlich, per Post, per E-Mail
([email protected]) oder per Fax (+43 316 295803) eingebracht werden. Der
Gemeinderat wird sich dann mit diesen Einwendungen/Stellungnahmen eingehend
befassen.
Da
es
sich
bei
der
Überarbeitung
des
Örtlichen
Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und Flächenwidmungsplanes um eine mittelbis langfristige Weichenstellung der künftigen Entwicklung der Gemeinde einschließlich
der künftigen Siedlungsgebiete handelt, wird ersucht, von den Informationsmöglichkeiten
ausreichend Gebrauch zu machen.
Ihr Bgm. Erich Gosch