Statut 3

§ 32
Spiele mit ausländischen Mannschaften
1.
Spiele mit ausländischen Mannschaften bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den DFB und des oder den zuständigen Mitgliedsverbandes Mitgliedsverband. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Vereine, die Spiele ohne Genehmigung austragen,
werden nach § 7 Nr. 1. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB
bzw. den Bestimmungen des zuständigen Mitgliedsverbandes bestraft.
Sofern Mitgliedsverbände besondere Regelungen für Spiele mit Mannschaften angrenzender Nationalverbände erlassen haben, bleiben
diese unberührt.
Für Spielabschlüsse mit ausländischen Mannschaften erlässt der Spielausschuss des DFB Ausführungsbestimmungen.
[Nrn. 2. und 3. unverändert]