Unterstützte Beschäftigung

Wer bietet die Maßnahme
„Unterstützte Beschäftigung“ an?
Unterstützte
Beschäftigung
Standort Integrationsfachdienst
Am Bredenmoor 4
27578 Bremerhaven
Ihre AnsprechpartnerInnen:
Ursula Lorenz
Tel.: 0471/ 80 62 09-20
Mobil: 0160/ 5 33 85 57
E-Mail: [email protected]
Die Maßnahme wird durchgeführt
im Auftrag der
Elke Kaune
Tel.: 0471/ 80 62 09-19
Mobil: 0171/ 9 74 74 58
E-Mail: [email protected]
© baumann. 113/13/16
Torsten Becker
Tel.: 0471/ 80 62 09-20
Mobil: 0160/ 5 33 85 57
E-Mail: [email protected]
Fax: 0471/ 80 62 09-28
Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven
Grimsbystraße 1
27570 Bremerhaven
Individuelle betriebliche
Orientierung
und Qualifizierung zur
Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt
Ansprechpartner:
Werner Brickwedel
Tel.: 0471/ 9449-151
Agentur für Arbeit Stade
Geschäftsstelle Wesermünde
Grimsbystraße 1
27570 Bremerhaven
Und so finden Sie uns:
Buslinie: 503, 508 · Haltestelle: Lotjeweg
Buslinie: 508 · Haltestelle: Eichenweg
Ansprechpartnerin:
Astrid Weiß
Tel.: 0471/ 8 09 32-153
Unterstützte Beschäftigung
Was ist sonst noch wichtig?
Was ist
„Unterstützte Beschäftigung“?
Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist eine
Maßnahme für einen besonderen Personenkreis von Menschen mit Behinderung,
die sich beruflich orientieren und qualifizieren möchten.
Worum geht es in der Maßnahme?
„Erst platzieren, dann qualifizieren“.
Was heißt das?
Mit der Unterstützung eines Trainers können die TeilnehmerInnen der Maßnahme
verschiedene Arbeitsfelder in Betrieben des
allgemeinen Arbeitsmarktes kennen lernen
und erproben.
Indem sie betriebliche Anforderungen und
Arbeitsabläufe kennen lernen, können sie
sich neue Kenntnisse aneignen und ihre
praktischen wie sozialen Fähigkeiten weiter
entwickeln und festigen.
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Die Aufnahme in die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ erfolgt über die
Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger.
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Die Teilnahme an der Maßnahme dauert
in der Regel 24 Monate.
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Auch nach der Übernahme in ein
Arbeitsverhältnis können die TeilnehmerInnen bei Bedarf im Arbeitsleben
unterstützt werden (Berufsbegleitung).
Was ist das Ziel der Maßnahme?
Das Ziel der Maßnahme ist es, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzumünden.
Für wen ist die
„Unterstützte Beschäftigung“?
An der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ können Jugendliche (vor allem SchulabgängerInnen) und Erwachsene teilnehmen, die durch ihre Behinderung nur mit
Unterstützung eine Chance haben, einen
geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Insbesondere sind das:
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lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung
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geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung
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behinderte Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und / oder mit
Verhaltensauffälligkeiten.