Wer bietet die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ an? Unterstützte Beschäftigung Standort Integrationsfachdienst Am Bredenmoor 4 27578 Bremerhaven Ihre AnsprechpartnerInnen: Ursula Lorenz Tel.: 0471/ 80 62 09-20 Mobil: 0160/ 5 33 85 57 E-Mail: [email protected] Die Maßnahme wird durchgeführt im Auftrag der Elke Kaune Tel.: 0471/ 80 62 09-19 Mobil: 0171/ 9 74 74 58 E-Mail: [email protected] © baumann. 113/13/16 Torsten Becker Tel.: 0471/ 80 62 09-20 Mobil: 0160/ 5 33 85 57 E-Mail: [email protected] Fax: 0471/ 80 62 09-28 Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Grimsbystraße 1 27570 Bremerhaven Individuelle betriebliche Orientierung und Qualifizierung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt Ansprechpartner: Werner Brickwedel Tel.: 0471/ 9449-151 Agentur für Arbeit Stade Geschäftsstelle Wesermünde Grimsbystraße 1 27570 Bremerhaven Und so finden Sie uns: Buslinie: 503, 508 · Haltestelle: Lotjeweg Buslinie: 508 · Haltestelle: Eichenweg Ansprechpartnerin: Astrid Weiß Tel.: 0471/ 8 09 32-153 Unterstützte Beschäftigung Was ist sonst noch wichtig? Was ist „Unterstützte Beschäftigung“? Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist eine Maßnahme für einen besonderen Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die sich beruflich orientieren und qualifizieren möchten. Worum geht es in der Maßnahme? „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Was heißt das? Mit der Unterstützung eines Trainers können die TeilnehmerInnen der Maßnahme verschiedene Arbeitsfelder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes kennen lernen und erproben. Indem sie betriebliche Anforderungen und Arbeitsabläufe kennen lernen, können sie sich neue Kenntnisse aneignen und ihre praktischen wie sozialen Fähigkeiten weiter entwickeln und festigen. ❯ Die Aufnahme in die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ erfolgt über die Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger. ❯ Die Teilnahme an der Maßnahme dauert in der Regel 24 Monate. ❯ Auch nach der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis können die TeilnehmerInnen bei Bedarf im Arbeitsleben unterstützt werden (Berufsbegleitung). Was ist das Ziel der Maßnahme? Das Ziel der Maßnahme ist es, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzumünden. Für wen ist die „Unterstützte Beschäftigung“? An der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ können Jugendliche (vor allem SchulabgängerInnen) und Erwachsene teilnehmen, die durch ihre Behinderung nur mit Unterstützung eine Chance haben, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Insbesondere sind das: ❯ lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung ❯ geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung ❯ behinderte Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und / oder mit Verhaltensauffälligkeiten.
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