Jubel, Trubel, EM-Titel: Bundesrat erlaubt public viewing

Jubel, Trubel, EM-Titel: Bundesrat
erlaubt public viewing
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Während der Fußball-Europameisterschaft darf wieder öffentlich gejubelt werden. Das
hat gerade der Bundesrat beschlossen.
Danach gilt während der Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2016 eine Ausnahme
vom sonst üblichen Lärmschutz. Nachbarn dürften sich darüber weniger freuen als
Fußballfans.
Autor: Heidi Schnurr
Worum geht es?
Fußballgegröle während der EM: Nachbarn müssen beim public viewing großzügiger sein.
Der Bundesrat hat am 13.5.2016 einer Verordnung zugestimmt, wonach öffentliche
Fernsehübertragungen während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhrgenehmigt
werden können.
Das gilt für Live-Übertragungen und nicht nur für die Spiele der deutschen Mannschaft! Danach sind während der EM Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln
vorgesehen.
Nachbarn müssen notfalls auf Nachtruhe verzichten
Nach wie vor gilt: Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen
Behörde beantragt werden.
Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen
Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab.
Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
während der Fußball-EM 2016 ist zeitlich befristet bis zum 31.7.2016 und entspricht
weitgehend den für die Fußball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014 erlassenen Regelungen.
Privates public viewing: Wenn der Nachbar nicht mitjubeln
will
Woran merken Sie, dass Ihr Nachbar kein Fußballfan ist? Spätestens leider daran, dass
er Sie verklagt, weil Sie während der Fußballweltmeisterschaft auf Ihrer Terrasse Fußball
gucken.
Jedenfalls erließ das Amtsgericht Neukölln eine einstweilige Verfügung gegen den
Fußballfan. Darin war es ihm verboten, während der WM außerhalb der Wohnung auf dem
Grundstück einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung nach 22 Uhr Lärm
zu verursachen, durch den die Nachbarin oder andere Mitbewohner des Grundstücks in ihrer
Nachtruhe gestört werden.
Insbesondere betrifft dies Lärm in Form von gemeinschaftlichem Gesang, Gegröle und
lauten Rufen mit Familienangehörigen oder Besuchern (AG Neukölln, Beschluss v.
25.6.2014, 17 C 1004/14).
Nachbarstreit: Notfalls droht ein Ordnungsgeld
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000
EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten fest.
Zudem musste der Fußballfan ab 22 Uhr die Fenster und Außentüren seiner Wohnung
während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft geschlossen halten.
meineimmobilie.de-Tipp
Grünes Licht statt rote Karte fürs Public Viewing: Auch in diesem Jahr dürfen die Spiele der
Fußball-Europameisterschaft bis in die späten Nachtstunden hinein öffentlich übertragen
werden. Der Bundesrat hat gerade einer Änderung der Lärmschutzverordnung zugestimmt,
die das "Public Viewing" über 22 Uhr hinaus erlaubt.