Hinweise zur Online-Bewerbung/ Online-Einschreibung Gültig für deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer (ausländische Staatsbürger, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben) Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber, wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der TU Dresden. Das aktuelle Studienangebot einschließlich aller Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite: http://tu-dresden.de/sins Inhaltsverzeichnis 1. Bewerbungs- und Einschreibfristen 2. Bewerbung/Einschreibung 2.1 Bewerbung für zulassungsbeschränkte TU-Nc-Studiengänge/-fächer 2.2 Einschreibung/Immatrikulation in zulassungsfreie grundständige Studiengänge 3. Hinweise zum Studienbeginn für alle Studienbewerber 1. Bewerbungs- und Einschreibfristen Beachten Sie, dass Bewerbungs- und Einschreibfristen Ausschlussfristen sind! TU-Nc-Studiengänge** zum Wintersemester: 01.06. - 15.07.* zum Sommersemester: 01.12. - 15.01. zulassungsfreie Studiengäng:** zum Wintersemester: 01.06. - 15.09. zum Sommersemester: 01.12. - 15.03. *Davon abweichend gilt nur für Bewerber im 1. Fachsemester für die bundesweit zulassungsbeschränkten Nc-Studiengänge Medizin und Zahnmedizin, dass sich Altabiturienten bei hochschulstart.de bereits bis zum 31. Mai bewerben müssen. Altabiturienten sind Bewerber, die ihr Zeugnis vor dem 16.01. des Jahres, in welchem das Studium beantragt wird, erworben haben. **Des Weiteren gelten in einigen Studiengängen/-fächern gesonderte Fristen, wenn die Teilnahme an Eignungsfeststellungsprüfungen erforderlich ist. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf unseren Internetseiten! Eignungsfeststellungsverfahren für grundständige Studiengänge (z.B. Bachelor-Studiengänge): http://tu-dresden.de/efv-grundstaendig Eignungsfeststellungsverfahren für weiterführende Studiengänge (z.B. Master-Studiengänge): http://tu-dresden.de/imma/efv2-weiterfuehrend (frei) http://tu-dresden.de/efv-weiterfuehrend (Nc) 1 von 4 Hinweise zur Online-Bewerbung Version WS2016 2. Nc-Bewerbung und Einschreibung in freie Studiengänge Die Bewerbung und Einschreibung an der TU Dresden erfolgt online über folgende Einstiegsseite: http://tu-dresden.de/imma/bewerbung Bei der Online-Bewerbung und Online-Einschreibung werden Sie mit vielen Hilfen sicher durch das Bewerbungsportal geführt. Am Ende erhalten Sie eine Bewerbungsnummer und werden aufgefordert, sich ein Dokument auszudrucken. Darin sind Informationen enthalten, welche Unterlagen das Immatrikulationsamt für Ihre Immatrikulation benötigt. Beachten Sie, dass die Immatrikulation auch im Fall einer Zulassung in einem NcStudiengang/-fach versagt werden muss, wenn sich nach Überprüfung Ihrer Unterlagen herausstellt, dass Ihre eingegebenen Daten fehlerhaft waren oder Versagungsgründe gemäß § 18 Abs. 2 und 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz vorliegen. Das Gesetz können Sie auf folgender Internetseite einsehen: http://www.revosax.sachsen.de/ 2.1 Bewerbungen für zulassungsbeschränkte TU-Nc-Studiengänge/-fächer Bewerber für TU-Nc-Studiengänge/-fächer müssen nach Eingabe Ihrer Daten im OnlinePortal bis zum Erhalt des Zulassungsbescheides i.d.R. keine Unterlagen an die TU Dresden senden. Von dieser Regelung ausgenommen sind: Bewerber für den Bachelor-Studiengang Internationale Beziehungen Aufgrund des besonderen Auswahlverfahrens in diesem Studiengang müssen nach erfolgter Online-Bewerbung die für die Teilnahme am Auswahlverfahren relevanten Unterlagen an die TU Dresden gesandt werden. Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen bis 15. Juli (Ausschlussfrist) eingegangen sein müssen. Die OnlineBewerbung sollte deshalb rechtzeitig erfolgen. Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Auswahlverfahren finden Sie auf folgender Internetseite: http://tu-dresden.de/studium/organisation/studienvoraussetzungen/auswahlverfahren Bewerber, die ein Zweitstudium beantragen oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich* stellen möchten Von diesen Bewerbern müssen bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) für das Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) für das Sommersemester der ausgedruckte Sonderantrag* zusammen mit der Begründung und den dafür erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Hat sich ein Bewerber für mehrere TU-NcStudiengänge beworben, müssen der Sonderantrag, die Begründung und alle Nachweise unter Angabe der betreffenden Bewerbungsnummer zu jedem beantragten Studiengang gesondert eingereicht werden. Bewerber, die bereits eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatten und diese aufgrund eines abgeleisteten Dienstes nicht in Anspruch nehmen konnten, haben einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. In diesem Fall ist es notwendig, bis zum 15. Juli den Antrag auf bevorzugte Zulassung nach einem abgeleisteten Dienst* und eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie die Dienstzeitbescheinigung im Immatrikulationsamt einzureichen. *Die Formulare werden im Rahmen der online-Bewerbung angeboten und müssen ausgedruckt werden. Infos und Ersatzformulare findet man auch unter tu-dresden.de/studium/organisation 2 von 4 Hinweise zur Online-Bewerbung Version WS2016 Bewerber für weiterführende Studiengänge (z.B. Masterstudiengänge) werden nach erfolgter Online-Bewerbung aufgefordert, sich ein Anschreiben auszudrucken, welches mit allen darin angeforderten Bewerbungsunterlagen an das Immatrikulationsamt bzw. direkt an die zuständige Fakultät zu senden ist. Das Vergabeverfahren in grundständigen TU-Nc-Studiengängen/-fächern wird auf der Grundlage Ihrer bis zum 15.07. (Wintersemester) bzw. 15.01. (Sommersemester) eingegebenen Daten durchgeführt. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden i.d.R. bis Mitte August (Wintersemester) bzw. bis Mitte Februar (Sommersemester) versandt. In Nc-Master-Studiengängen erfolgt der Versand der Bescheide bis Anfang September. Zugelassene Bewerber erhalten mit dem Zulassungsbescheid die Aufforderung, die zur Immatrikulation benötigten Unterlagen innerhalb einer Ausschlussfrist von ca. zwei Wochen an das Immatrikulationsamt der TU Dresden zu senden. Bewerber, die für den Fall einer Zulassung ihre Bewerbungsunterlagen bereits vorher zusammenstellen möchten, können auf folgender Internetseite Hinweise dazu finden: http://tu-dresden.de/imma/bewerbungsunterlagen Im Fall einer Ablehnung in einem Nc-Studiengang/-fach ist eine Online-Einschreibung/Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge noch bis zum 15.09. (Wintersemester) bzw. 15.03. (Sommersemester) möglich. In Nc-Studiengängen/-fächern zugelassene Bewerber, die wegen Absolvierung eines Dienstes ihr Studium nicht aufnehmen konnten, haben im Zulassungsverfahren nach Dienstende Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Dazu muss sich der Bewerber unter Einreichung seines Zulassungsbescheides und eines Nachweises über die absolvierte Dienstzeit im nächsten Bewerbungszeitraum erneut bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de www.hochschulstart.de/index.php?id=775 2.2 Einschreibung/Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge Alle Bewerber für zulassungsfreie Studiengänge werden nach erfolgter Dateneingabe im Online-Portal aufgefordert, sich ein Dokument auszudrucken, welches mit allen geforderten Einschreibungsunterlagen an das Immatrikulationsamt der TU Dresden zu senden ist. Beachten Sie, dass Sie sich mit dem Versenden der Unterlagen sowie der Einzahlung des Semesterbeitrages verbindlich an der TU Dresden immatrikulieren. Bei gleichzeitiger Bewerbung für TU-Nc-Studiengänge sollten Sie mit dem Versand der Unterlagen die Entscheidung über eine Zulassung oder Ablehnung im Nc-Studiengang abwarten. Studiengangwechsler in ein höheres Fachsemester beachten bitte, dass zur Immatrikulation eine Anrechnungsbescheinigung über angerechnete Fachsemester, ausgestellt vom zuständigen Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät einzureichen ist. Diese Anrechnungsbescheinigung bildet die Grundlage für Ihre Immatrikulation in das beantragte Fachsemester. Die Bescheinigung ist rechtzeitig mit einem Antrag auf Fachsemesteranrechnung beim zuständigen Prüfungsamt zu beantragen. (Hinweise unter: http://tudresden.de/studium/organisation/pruefungsaemter) *Die Formulare werden im Rahmen der online-Bewerbung angeboten und müssen ausgedruckt werden. Infos und Ersatzformulare auch unter tu-dresden.de/studium/organisation 3 von 4 Hinweise zur Online-Bewerbung Version WS2016 Bewerber für weiterführende Studiengänge (z.B. Masterstudiengänge) werden nach erfolgter Online-Bewerbung aufgefordert, sich ein Anschreiben auszudrucken, welches mit allen darin angeforderten Bewerbungsunterlagen an das Immatrikulationsamt bzw. direkt an die zuständige Fakultät zu senden ist. In vielen Masterstudiengängen ist ein Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen. Siehe dazu auch unsere Hinweise unter Punkt 1! 3. Hinweise zum Studienbeginn für alle Studienbewerber Nach fristgemäßem Eingang aller angeforderten Unterlagen sowie nach Verbuchung des Semesterbeitrages erfolgt die postalische Immatrikulation, indem der Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen sowie weitere Hinweise zum Semesterstart zugesandt werden. Die Zustellung dieser Unterlagen erfolgt i.d.R. innerhalb von 3 Wochen, jedoch frühestens ab August (zum Wintersemester) bzw. ab Februar (zum Sommersemester). Damit ist die Immatrikulation an der TU Dresden vollzogen. Ein persönliches Erscheinen im Immatrikulationsamt der TU Dresden vor Semesterbeginn ist für deutsche Studienanfänger und für Bildungsinländer nicht erforderlich. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, die Lehrveranstaltungen i.d.R. am zweiten werktäglichen Montag im Oktober. Bereits im September gibt es die Möglichkeit des fakultativen Besuchs von Brückenkursen (z.B. in Mathematik, Chemie und Physik). Die Begrüßungs- und Einführungsveranstaltungen der einzelnen Studiengänge finden i.d.R. in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Informationen zu Ort und Zeit der Veranstaltungen sowie zu den Brückenkursen können ab Mitte August den Internetseiten der TU Dresden entnommen werden. http://tu-dresden.de/ese-ws Das Sommersemester beginnt am 1. April, die Lehrveranstaltungen i.d.R. am ersten werktäglichen Montag im April. Brückenkurse werden zum Sommersemester nicht angeboten. Die Beantragung von BAföG oder einem Wohnheimplatz erfolgt über das Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Str. 18, 01069 Dresden (www.studentenwerk-dresden.de). Eine erfolgreiche Bewerbung wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Immatrikulationsamtes der TU Dresden Anschrift: Technische Universität Dresden, Immatrikulationsamt, 01062 Dresden Dienstsitz: Strehlener Str. 24, 6. Etage, Zimmer 601 – 630 Öffnungszeiten und Ansprechpartner: http://tu-dresden.de/immaamt 4 von 4 Hinweise zur Online-Bewerbung Version WS2016
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