UÜ Segeln am Waldschacher See Jugendsegelwochenende mit Zeltlager für Kinder bzw. Jugendliche ab 10 Jahre Termin: 10. – 12. Juni, 2016. Theorie: Fr. 14:40 – 16:20 Kirchengasse (Treff Buffet) Praxis: Segelkurs am Waldschacher See Sa. 09:00 – So. 17:00 Kosten: € 75,- für Segelunterricht inkl. Bootsmiete, 1 Frühstück und 1 Mittagessen, Campinggebühr und Grillstellenbenützung (exklusive Bustransfer!). Einzahlung bitte bis spätestens 13.5.16 auf folgendes Konto: Bankhaus Krentschker IBAN: AT22 1952 0002 0052 0153 Unbedingt unter Verwendungszweck Angabe von: UÜ Segeln 2016 + Namen des Kindes + Klasse Betreuer: Mag. Katrin Schön, Mag. Harald Wurm, Segelschule Krauss (http://www.segelschule-krauss.com) - Campingbasis (Zeltwiese, WC im 50m entfernten Clubhaus, Schlauchdusche, Bootshaus steht als trockenes „Notquartier“ für Gewitternacht zur Verfügung!) Rettungsboote, Schwimmwesten und Sicherheitsausrüstung sind vorhanden (wer eine eigene Schwimmweste hat, bitte beschriftet mitbringen) Verpflegung: Selbstmitgebrachte Jause als Mittagessen für den ersten Tag. Abendessen am ersten Tag ist als Grillabend geplant. Bitte den Kindern Grillbares mitgeben – jeder bringt für sich mit, was schmeckt! Frühstück im Segelclub am 2.Tag (im Preis enthalten) Mittagessen im Segelclub am 2. Tag (im Preis enthalten) Getränke wie Apfelsaft, kalter Tee, Wasser werden von der Segelschule kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Segelclubbuffet bietet kostengünstig kleine Snacks und Getränke an. Checkliste: Zeltausrüstung, Schlafsack/Decke und Schlafunterlage, Trinkflasche, Regenjacke, Kappe, Sonnenbrille, Sonnenschutz, Stirnlampe/Taschenlampe, Badesachen, Badetuch, Handtuch, Toilettartikel, alte Sportschuhe (Badeschuhe, Flip-Flops und dgl. sind zum Segeln ungeeignet; die Kinder dürfen wegen der Verletzungsgefahr an Bord auch nicht bloßfüßig segeln), Insektenschutz, persönliche Medikamente, E-Card, Schreibsachen, Block, etwas Taschengeld für Getränke und Eis. Anmeldung bitte bis spätestens 13.5.2016 bei Prof. Schön / Prof. Wurm abliefern! Seite 1 von 2 Anmeldung zur UÜ Segeln am Waldschacher See Ich ____________________________________________ Telefon ___________________________ (Name der/des Erziehungsberechtigten) E-Mail ____________________________________________________________________________ melde hiermit meine(n) Tochter/Sohn _________________________________________ Klasse: ___ verbindlich zur UÜ Segeln an. Ich erkläre ausdrücklich, dass mein(e) Tochter/Sohn mindestens 20 Minuten durchgehend schwimmen kann, völlig gesund ist und keiner ständigen ärztlichen Betreuung bedarf. Es bestehen folgende bekannte Allergien (bitte ausfüllen, insbes. bei Insektenallergien): __________________________________________________________________________________ Zeckenimpfung: Mein Sohn/meine Tochter ist gegen Zecken geimpft ist nicht gegen Zecken geimpft. Wenn keine Impfung vorhanden ist, übernehme ich als Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mögliche Folgen. Fahrt zum Waldschacher See: Ich wünsche einen organisierten Transfer per Bus, Abfahrt 8:00 ab Kreuzgasse (Kiga – Waldschacher See – Kiga ca. 40€) Ich organisiere die Anreise selbst und könnte .............. Personen mitnehmen. Die Schulveranstaltung beginnt somit offiziell um 9:00 Uhr am Waldschacher See. Während dieser Veranstaltung werden die Kinder wie bei jeder Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung außerhalb des Schulhauses von Lehrern beaufsichtigt; die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Aufsichtspersonals beschränkt. Ich nehme zur Kenntnis, dass von dieser unverbindlichen Übung im Sinne des § 7 Abs. 3 der Schulveranstaltungsverordnung 1995 aufgrund der Eigenheit des Segelsports spezielle Gefahren ausgehen. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Segelpraxis werden diese Gefahren von der Segelschule Krauss im Theorieteil im Detail erklärt und die Kinder gesondert zur Sicherheit im Umgang mit Segelbooten geschult werden. Die Segelschule Krauss verfügt über eine Haftpflichtversicherung bei Schäden Dritter (Selbstbehalt EUR 250,--). Schäden an den Booten der Segelschule sind davon nicht umfasst – Eltern haften für die von ihren Kindern herbeigeführten Schäden an den Booten. Es ist mir bewusst, dass für mitgeführte Wertgegenstände (Mobiltelefon, Geld, Uhr, Computerspiele und dgl.) von Seiten der Schule/Segelschule keine Verantwortung übernommen wird. Das Club- bzw. Segelschulgelände darf von den Jugendlichen unter keinen Umständen verlassen werden. Es gilt für Jugendliche absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Bei Zuwiderhandeln sind die Eltern im Sinne des § 7 Abs. 5 der Schulveranstaltungsverordnung 1995 verpflichtet ihre Kinder ohne Kostenersatz abzuholen. Bei Stornierung können Stornokosten anfallen. Ich nehme die Informationen zu den Projekttagen zur Kenntnis und habe dieses Blatt gewissenhaft ausgefüllt. ----------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Seite 2 von 2
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