Flossbach von Storch Invest S.A. 6, Avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B 171 513 Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (Kollektivanlagengesetz, KAG) ............................................................... ............................................ Bekanntmachung einer Prospektänderung Flossbach von Storch ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) gemäss Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, errichtet in der Form eines Umbrella-Fonds, zurzeit mit den Teilfonds: „Flossbach von Storch – Global Equity“, „Flossbach von Storch – Global Convertible Bond“, „Flossbach von Storch – Equity Opportunities“, „Flossbach von Storch – Bond Opportunities“, „Flossbach von Storch – Currency Diversification Bond”, „Flossbach von Storch – Dividend“, „Flossbach von Storch – Bond Total Return“, „Flossbach von Storch – Multiple Opportunities II“, „Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities“, „Flossbach von Storch – Multi Asset – Defensive“, „Flossbach von Storch – Multi Asset – Balanced“ und „Flossbach von Storch – Multi Asset – Growth“ ............................................................... ............................................ Die Anleger werden gebeten, von den nachfolgenden Änderungen Kenntnis zu nehmen. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Juli 2016 in Kraft. Flossbach von Storch – Equity Opportunities Anteilklasse I: WKN A0RCKK; ISIN LU0399027456 Anteilklasse R: WKN A0RCKJ; ISIN LU0399027290 “übertragender Teilfonds” Flossbach von Storch – Global Equity Anteilklasse F: WKN 989975; ISIN LU0097333701 Anteilklasse I: WKN A0M1D3; ISIN LU0320532970 Anteilklasse R: WKN A0Q2PT; ISIN LU0366178969 “übernehmender Teilfonds” Mitteilung an die Anleger der Teilfonds 1/6 2016.05 ............................................................... ............................................ 1. Allgemeine Änderungen Die Flossbach von Storch Invest S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) hat im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, die Anteilklasse R des Teilfonds Flossbach von Storch – Equity Opportunities („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse R des Teilfonds Flossbach von Storch – Global Equity („übernehmender Teilfonds“) sowie die Anteilklasse I des übertragenden Teilfonds mit der Aktienklasse I des übernehmenden Teilfonds mit Wirkung zum 1. Juli 2016 (Übertragungsstichtag), auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (30. Juni 2016), zu verschmelzen. Die Anteilklasse F des übernehmenden Teilfonds bleibt von der Verschmelzung unberührt. Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Durch die Verschmelzung erwartet die Verwaltungsgesellschaft ein höheres Teilfondsvolumen und somit langfristig Kostenersparnisse für die Anleger. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Flossbach von Storch – Equity Opportunities Flossbach von Storch – Global Equity “Übertragender Teilfonds” “Übernehmender Teilfonds” Anlageziele: Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Equity Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Global Opportunities („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung Equity („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. erzielen. Anlagepolitik: Anlagepolitik: Die Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Equity Die Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Global Equity Opportunities ist darauf ausgerichtet, durch Anlage in ist darauf ausgerichtet, durch Anlage in ausgewählten ausgewählten nationalen und internationalen Aktien nationalen und internationalen Aktien eine langfristig eine langfristig überdurchschnittliche Wertsteigerung zu überdurchschnittliche Wertsteigerung zu erwirtschaften. erwirtschaften. Das Teilfondsvermögen wird im Rahmen Das Teilfondsvermögen wird im Rahmen der gesetzlich der gesetzlich zulässigen Grenzen sowie unter Beachtung zulässigen Grenzen sowie unter Beachtung der im der im beigefügten Verwaltungsreglement festgelegten beigefügten Verwaltungsreglement festgelegten gene- generellen Anlagegrundsätzen und Anlagebeschränkun- rellen Anlagegrundsätzen und Anlagebeschränkungen gen wie folgt angelegt: wie folgt angelegt: Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in Mitteilung an die Anleger Flossbach von Storch – Global Equity Flossbach von Storch – Equity Opportunities 2/6 2016.05 Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikate und Aktienindex- Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikate und Aktienindex- zertifikate investiert. Daneben kann der Teilfonds in zertifikate investiert. Daneben kann der Teilfonds in Renten, strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Renten, strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Optionsgenussscheine, Wandelanlei- Optionsanleihen und Wandelanleihen), Zertifikate, Ziel- hen, Wandelgenussscheine), Zertifikate, Zielfonds und fonds und Festgelder investieren. Festgelder investieren. Eine regionale Schwerpunktbildung bzw. Begrenzung ist Eine regionale Schwerpunktbildung bzw. -begrenzung ist nicht vorgesehen. Es können Wertpapiere aus allen OECD- nicht vorgesehen. Es können Wertpapiere aus allen OECD- Ländern erworben werden. Daneben sind Anlagen in Ländern erworben werden. Daneben sind Anlagen in Schwellenländern möglich. Schwellenländern möglich. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach nach Einschätzung der Marktlage, das Netto- Einschätzung der Marktlage, das Netto- Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. Anlagegrenzen abge- dieser sowie den weiteren o.g. Anlagegrenzen abge- wichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der wichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. Anlageschwer- Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. Anlageschwer- punkt abgewichen werden punkt abgewichen und in liquide Mittel werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzu- investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzu- rechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt rechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. erworben, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumen- Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumen- te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäss Artikel 41 Absatz 1 e) des Investmentfonds gemäss Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben Mitteilung an die Anleger Flossbach von Storch – Global Equity Flossbach von Storch – Equity Opportunities 3/6 2016.05 über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufs- „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufs- prospektes zu entnehmen. prospektes zu entnehmen. Risikoprofil: Risikoprofil: Risikoprofil – Wachstumsorientiert Risikoprofil – Wachstumsorientiert Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfonds- Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfonds- vermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch vermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: SRRI: Anteilklasse R: 5 Anteilklasse R: 5 Anteilklasse I: 5 Anteilklasse I: 5 2. Änderungen bei der Vergütungs- und Gebührenregelung Die in nachstehender Tabelle aufgeführten teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Flossbach von Storch – Equity Opportunities Flossbach von Storch – Global Equity “Übertragender Teilfonds” “Übernehmender Teilfonds” Verwaltungsvergütung: Verwaltungsvergütung: bis zu 1,10% p.a. für die Anteilklasse I; gegenwärtig 0,78% bis zu 0,75% p.a. für die Anteilklasse I; gegenwärtig 0,68% p.a. p.a. bis zu 1,60% p.a. für die Anteilklasse R; gegenwärtig 1,53% bis zu 1,60% p.a. für die Anteilklasse R; gegenwärtig 1,53% p.a. p.a. bis zu 1,10% p.a. für die Anteilklasse F; gegenwärtig 1,03 % p.a. Verwahrstellenvergütung: Verwahrstellenvergütung: bis zu 0,065% p.a. bis zu 0,065% p.a. Zentralverwaltungsvergütung: Zentralverwaltungsvergütung: bis zu 0,02% p.a. bis zu 0,02% p.a. Register- und Transferstellenvergütung: Register- und Transferstellenvergütung: bis zu 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. bis zu 40,- Euro bis zu 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. bis zu 40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan Performance Fee: Performance Fee: bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteil- keine wert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende Mitteilung an die Anleger Flossbach von Storch – Global Equity Flossbach von Storch – Equity Opportunities 4/6 2016.05 des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). 3. Änderungen bei der Performance Fee Die Berechnung der Performance Fee des übertragenden Teilfonds erfolgt bis zum 30. Juni 2016. Eine etwaige Outperformance des übertragenden Teilfonds wird dem Teilfondsvermögen zum Quartalsende (30. Juni 2016) entnommen. Eine etwaige Underperformance des übertragenden Teilfonds wird nicht berücksichtigt, da der übernehmende Teilfonds keine Performance Fee vorsieht. Die faire Behandlung der Anleger wird somit sichergestellt. 4. Änderungen des Anlageziels und der Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds Im Rahmen der Verschmelzung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2016 das Anlageziel sowie die oben dargelegte Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds Flossbach von Storch – Global Equity wie folgt geändert: Der Anlageschwerpunkt liegt auf Aktien von Unternehmen, die überdurchschnittlich und verlässlich wachsen, eine hohe Profitabilität und Stabilität aufweisen und von unternehmerisch handelnden Management Teams geführt werden. Darüber hinaus können Aktien von Unternehmen berücksichtigt werden, die aufgrund von besonderen Kriterien oder Situationen aussergewöhnliches Kurspotential erwarten lassen. Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in Aktien und Aktienfonds investiert. Daneben kann der Teilfonds in Renten, Geldmarktinstrumente, Optionsanleihen, Wandelanleihen, Zielfonds, Derivate und Bankguthaben investieren. 5. Namensänderung des übernehmenden Teilfonds Zudem kommt es im Rahmen der Verschmelzung der Teilfonds zu einer Namensänderung des übernehmenden Teilfonds Flossbach von Stroch – Global Equity. Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wird der übernehmende Teilfonds in Flossbach von Storch – Global Quality umbenannt. 6. Sonstige Hinweise Aufgrund der genannten Verschmelzung kann es ab dem 24. Juni 2016 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden. Es wird eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die genannten Verschmelzungen werden durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag die jeweiligen Umtauschverhältnisse, die Methode zur Berechnung derselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens des abgebenden Teilfonds. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mitteilung an die Anleger Flossbach von Storch – Global Equity Flossbach von Storch – Equity Opportunities 5/6 2016.05 7. Weitere Änderungen Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen wurden weitere Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen, welche rein formeller oder präzisierender Natur ist. Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 24. Juni 2016 um 14.00 Uhr kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben. Anleger, die ihre Anteile nicht bis zum vorgenannten Datum zurückgeben, können ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds ab dem 1. Juli 2016 wahrnehmen. Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 24. Juni 2016 ab 14.00 Uhr bis einschliesslich 30. Juni 2016 14.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich. Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Diese Umtauschverhältnisse werden am 1. Juli 2016 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.fvsinvest.lu) bekannt gegeben. Die Umtauschverhältnisse können ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anleger des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Verschmelzung, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds Flossbach von Storch – Global Equity weiter. Der aktuelle gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement für die Schweiz sowie eine Kopie der erstellten Berichte sind beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich. Betroffenen Anteilinhabern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Der nach der Verschmelzung gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformation können ab dem 01. Juli 2016 kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. Zürich, im Mai 2016 Im Namen der Verwaltungsgesellschaft Vertreter in der Schweiz: Flossbach von Storch AG, Fraumünsterstrasse 21, CH-8001 Zürich Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich Mitteilung an die Anleger Flossbach von Storch – Global Equity Flossbach von Storch – Equity Opportunities 6/6 2016.05
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