Flossbach von Storch

Flossbach von Storch Invest S.A.
6, Avenue Marie-Thérèse
L-2132 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 171 513
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (Kollektivanlagengesetz, KAG)
............................................................... ............................................
Bekanntmachung einer Prospektänderung
Flossbach von Storch
ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) gemäss Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, errichtet in der Form eines Umbrella-Fonds, zurzeit mit den
Teilfonds:
„Flossbach von Storch – Global Equity“, „Flossbach von Storch – Global Convertible Bond“, „Flossbach von Storch – Equity
Opportunities“, „Flossbach von Storch – Bond Opportunities“, „Flossbach von Storch – Currency Diversification Bond”,
„Flossbach von Storch – Dividend“, „Flossbach von Storch – Bond Total Return“, „Flossbach von Storch – Multiple
Opportunities II“, „Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities“, „Flossbach von Storch – Multi Asset –
Defensive“, „Flossbach von Storch – Multi Asset – Balanced“ und „Flossbach von Storch – Multi Asset – Growth“
............................................................... ............................................
Die Anleger werden gebeten, von den nachfolgenden Änderungen Kenntnis zu nehmen. Die Änderungen treten mit
Wirkung zum 1. Juli 2016 in Kraft.
Flossbach von Storch – Equity Opportunities
Anteilklasse I: WKN A0RCKK; ISIN LU0399027456
Anteilklasse R: WKN A0RCKJ; ISIN LU0399027290
“übertragender Teilfonds”
Flossbach von Storch – Global Equity
Anteilklasse F: WKN 989975; ISIN LU0097333701
Anteilklasse I: WKN A0M1D3; ISIN LU0320532970
Anteilklasse R: WKN A0Q2PT; ISIN LU0366178969
“übernehmender Teilfonds”
Mitteilung an die Anleger der Teilfonds
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2016.05
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1.
Allgemeine Änderungen
Die Flossbach von Storch Invest S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) hat im Einklang mit den gegenwärtig gültigen
gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, die Anteilklasse R des
Teilfonds Flossbach von Storch – Equity Opportunities („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse R des Teilfonds
Flossbach von Storch – Global Equity („übernehmender Teilfonds“) sowie die Anteilklasse I des übertragenden Teilfonds
mit der Aktienklasse I des übernehmenden Teilfonds mit Wirkung zum 1. Juli 2016 (Übertragungsstichtag), auf Basis der
letzten Fondspreisermittlung (30. Juni 2016), zu verschmelzen. Die Anteilklasse F des übernehmenden Teilfonds bleibt
von der Verschmelzung unberührt.
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen im
Interesse der Anleger als vorteilhaft. Durch die Verschmelzung erwartet die Verwaltungsgesellschaft ein höheres
Teilfondsvolumen und somit langfristig Kostenersparnisse für die Anleger.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden
Teilfonds eingebracht.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und
übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Flossbach von Storch – Equity Opportunities
Flossbach von Storch – Global Equity
“Übertragender Teilfonds”
“Übernehmender Teilfonds”
Anlageziele:
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Equity
Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Global
Opportunities („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung
Equity („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des
des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu
Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu
erzielen.
erzielen.
Anlagepolitik:
Anlagepolitik:
Die Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Equity
Die Anlagepolitik des Flossbach von Storch - Global Equity
Opportunities ist darauf ausgerichtet, durch Anlage in
ist darauf ausgerichtet, durch Anlage in ausgewählten
ausgewählten nationalen und internationalen Aktien
nationalen und internationalen Aktien eine langfristig
eine langfristig überdurchschnittliche Wertsteigerung zu
überdurchschnittliche Wertsteigerung zu erwirtschaften.
erwirtschaften. Das Teilfondsvermögen wird im Rahmen
Das Teilfondsvermögen wird im Rahmen der gesetzlich
der gesetzlich zulässigen Grenzen sowie unter Beachtung
zulässigen Grenzen sowie unter Beachtung der im
der im beigefügten Verwaltungsreglement festgelegten
beigefügten Verwaltungsreglement festgelegten gene-
generellen Anlagegrundsätzen und Anlagebeschränkun-
rellen Anlagegrundsätzen und Anlagebeschränkungen
gen wie folgt angelegt:
wie folgt angelegt:
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in
Mitteilung an die Anleger
Flossbach von Storch – Global Equity
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Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikate und Aktienindex-
Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikate und Aktienindex-
zertifikate investiert. Daneben kann der Teilfonds in
zertifikate investiert. Daneben kann der Teilfonds in
Renten, strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen,
Renten, strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen,
Optionsanleihen, Optionsgenussscheine, Wandelanlei-
Optionsanleihen und Wandelanleihen), Zertifikate, Ziel-
hen, Wandelgenussscheine), Zertifikate, Zielfonds und
fonds und Festgelder investieren.
Festgelder investieren.
Eine regionale Schwerpunktbildung bzw. Begrenzung ist
Eine regionale Schwerpunktbildung bzw. -begrenzung ist
nicht vorgesehen. Es können Wertpapiere aus allen OECD-
nicht vorgesehen. Es können Wertpapiere aus allen OECD-
Ländern erworben werden. Daneben sind Anlagen in
Ländern erworben werden. Daneben sind Anlagen in
Schwellenländern möglich.
Schwellenländern möglich.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je
nach
nach
Einschätzung
der
Marktlage,
das
Netto-
Einschätzung
der
Marktlage,
das
Netto-
Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen
Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen
Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von
Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von
dieser sowie den weiteren o.g. Anlagegrenzen abge-
dieser sowie den weiteren o.g. Anlagegrenzen abge-
wichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der
wichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der
Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. Anlageschwer-
Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. Anlageschwer-
punkt abgewichen werden
punkt abgewichen
und in liquide Mittel
werden
und
in liquide Mittel
investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzu-
investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzu-
rechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt
rechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt
insgesamt eingehalten wird.
insgesamt eingehalten wird.
Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu
Anteile an OGAW oder anderen OGA werden nur bis zu
einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens
einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens
erworben, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
erworben, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“)
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“)
ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl
ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl
zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er
zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er
umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und
umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und
Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumen-
Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumen-
te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der
te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der
Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien
Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien
2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und
2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und
Investmentfonds gemäss Artikel 41 Absatz 1 e) des
Investmentfonds gemäss Artikel 41 Absatz 1 e) des
Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser
Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser
Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4
Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4
des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben
des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben
Mitteilung an die Anleger
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über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel
über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel
„Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufs-
„Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufs-
prospektes zu entnehmen.
prospektes zu entnehmen.
Risikoprofil:
Risikoprofil:
Risikoprofil – Wachstumsorientiert
Risikoprofil – Wachstumsorientiert
Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger.
Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfonds-
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfonds-
vermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch
vermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch
hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken
hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken
können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und
können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und
Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen
Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen
des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
SRRI:
SRRI:
Anteilklasse R: 5
Anteilklasse R: 5
Anteilklasse I: 5
Anteilklasse I: 5
2.
Änderungen bei der Vergütungs- und Gebührenregelung
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Flossbach von Storch – Equity Opportunities
Flossbach von Storch – Global Equity
“Übertragender Teilfonds”
“Übernehmender Teilfonds”
Verwaltungsvergütung:
Verwaltungsvergütung:
bis zu 1,10% p.a. für die Anteilklasse I; gegenwärtig 0,78%
bis zu 0,75% p.a. für die Anteilklasse I; gegenwärtig 0,68%
p.a.
p.a.
bis zu 1,60% p.a. für die Anteilklasse R; gegenwärtig 1,53%
bis zu 1,60% p.a. für die Anteilklasse R; gegenwärtig 1,53%
p.a.
p.a.
bis zu 1,10% p.a. für die Anteilklasse F; gegenwärtig 1,03 %
p.a.
Verwahrstellenvergütung:
Verwahrstellenvergütung:
bis zu 0,065% p.a.
bis zu 0,065% p.a.
Zentralverwaltungsvergütung:
Zentralverwaltungsvergütung:
bis zu 0,02% p.a.
bis zu 0,02% p.a.
Register- und Transferstellenvergütung:
Register- und Transferstellenvergütung:
bis zu 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. bis zu 40,- Euro
bis zu 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. bis zu 40,- Euro
p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan
p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan
Performance Fee:
Performance Fee:
bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteil-
keine
wert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende
Mitteilung an die Anleger
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des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High
Watermark Prinzip).
3.
Änderungen bei der Performance Fee
Die Berechnung der Performance Fee des übertragenden Teilfonds erfolgt bis zum 30. Juni 2016. Eine etwaige
Outperformance des übertragenden Teilfonds wird dem Teilfondsvermögen zum Quartalsende (30. Juni 2016)
entnommen. Eine etwaige Underperformance des übertragenden Teilfonds wird nicht berücksichtigt, da der
übernehmende Teilfonds keine Performance Fee vorsieht. Die faire Behandlung der Anleger wird somit sichergestellt.
4.
Änderungen des Anlageziels und der Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds
Im Rahmen der Verschmelzung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2016 das Anlageziel sowie die oben dargelegte
Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds Flossbach von Storch – Global Equity wie folgt geändert:
Der Anlageschwerpunkt liegt auf Aktien von Unternehmen, die überdurchschnittlich und verlässlich wachsen, eine hohe
Profitabilität und Stabilität aufweisen und von unternehmerisch handelnden Management Teams geführt werden.
Darüber hinaus können Aktien von Unternehmen berücksichtigt werden, die aufgrund von besonderen Kriterien oder
Situationen aussergewöhnliches Kurspotential erwarten lassen.
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 51% in Aktien und Aktienfonds investiert. Daneben kann der Teilfonds in
Renten, Geldmarktinstrumente, Optionsanleihen, Wandelanleihen, Zielfonds, Derivate und Bankguthaben investieren.
5.
Namensänderung des übernehmenden Teilfonds
Zudem kommt es im Rahmen der Verschmelzung der Teilfonds zu einer Namensänderung des übernehmenden
Teilfonds Flossbach von Stroch – Global Equity. Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wird der übernehmende Teilfonds in
Flossbach von Storch – Global Quality umbenannt.
6.
Sonstige Hinweise
Aufgrund der genannten Verschmelzung kann es ab dem 24. Juni 2016 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten
nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch
schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf
steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die genannten Verschmelzungen werden durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises
agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag die jeweiligen
Umtauschverhältnisse, die Methode zur Berechnung derselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens des
abgebenden Teilfonds. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern
auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Mitteilung an die Anleger
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7.
Weitere Änderungen
Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen wurden weitere Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen,
welche rein formeller oder präzisierender Natur ist.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 24. Juni 2016
um 14.00 Uhr kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben.
Anleger, die ihre Anteile nicht bis zum vorgenannten Datum zurückgeben, können ihre Rechte als Anteilinhaber des
übernehmenden Teilfonds ab dem 1. Juli 2016 wahrnehmen.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 24. Juni 2016 ab 14.00 Uhr bis einschliesslich
30. Juni 2016 14.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.
Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl
von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes
des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Diese Umtauschverhältnisse werden am 1. Juli 2016 auf
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.fvsinvest.lu) bekannt gegeben. Die Umtauschverhältnisse können
ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anleger des übertragenden
Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten
verbunden. Die Kosten der Verschmelzung, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den
betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds Flossbach von
Storch – Global Equity weiter.
Der aktuelle gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement für die Schweiz sowie eine Kopie der erstellten
Berichte sind beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich. Betroffenen Anteilinhabern wird die Einsichtnahme in
vorgenannte Dokumente empfohlen. Der nach der Verschmelzung gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformation können ab dem 01. Juli 2016 kostenlos beim Vertreter
in der Schweiz bezogen werden.
Zürich, im Mai 2016
Im Namen der Verwaltungsgesellschaft
Vertreter in der Schweiz:
Flossbach von Storch AG, Fraumünsterstrasse 21, CH-8001 Zürich
Zahlstelle in der Schweiz:
DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich
Mitteilung an die Anleger
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