Projekt „Deutsch-Kolumbianisches Friedensinstitut“ (DKFI)

Anlage 1:
Projekt „Deutsch-Kolumbianisches Friedensinstitut“ (DKFI)
Förderrahmen
Für die Antragstellung und bei einer Förderzusage des DAAD gelten die folgenden Förderleistungen (Tages- und Monatsraten, Reisekostenpauschalen) sowie Regelungen und Vorgaben zur Projektförderung.
A. Förderleistungen für Reise und Aufenthalt
Aufenthalt
Zielland
Deutsche Masterstudierende
Kolumbien
Raten*
(pro Tag bzw. Monat)
825 Euro / Monat
Deutsche Doktoranden
Kolumbien
1.125 Euro / Monat
Kolumbianische Masterstudierende und Doktoranden
(Surplace-Stipendien)
Kolumbianische Masterstudierende
Kolumbianische Doktoranden
Kolumbien
27 Euro / Tag;
825 Euro / Monat
Deutschland
750 Euro / Monat
Deutschland
80 Euro / Tag bei Aufenthalten bis einschließlich 12
Tagen;
1.000 Euro / Monat
Kolumbianische Dozenten/ Wissenschaftler
Deutschland
96 Euro /Tag bei Aufenthalten von weniger als 23
Tagen;
2.150 Euro / Monat
Mobilität
Zielland
Reisekostenpauschale*
Deutsche Graduierte (1-12 Monate)
Deutsche Graduierte (> 12 Monate)
Deutsche promovierte Wissenschaftler (Nicht-Beschäftigte dt.
Hochschulen)
Kolumbianische Graduierte/
Doktoranden (1-12 Monate)
Kolumbianische Graduierte/
Doktoranden (>12 Monate)
Kolumbianische Wissenschaftler
Kolumbien
1.275 Euro
Kolumbien
Kolumbien
Hinreise
1.100 Euro
1.575 Euro
Deutschland
1.275 Euro
Deutschland
Hinreise
875 Euro
1.275 Euro
Deutschland
Rückreise
875 Euro
Rückreise
1.100 Euro
*Die hier genannten Raten und Pauschalen sind gültig für den gesamten Bewilligungszeitraum

Reisen und Aufenthalte von Beschäftigten deutscher Hochschulen werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG) bzw. an die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) abgerechnet. Es ist nur das günstigste Ticket (Bahnfahrten
zweiter Klasse, Flüge Economy Klasse) erstattungsfähig. Begründete Ausnahmefälle müssen vorher beim DAAD beantragt werden.

Bei Reisen von Surplace-geförderten Masterstudierenden und Doktoranden innerhalb Kolumbiens können die tatsächlich anfallenden, nachweisbaren und notwendigen Ausgaben gefördert werden.
Beförderung in der günstigsten Klasse;
Aufenthalt: Förderleistungen siehe oben.

Reisen und Aufenthalte vom Personal im Ausland werden in Anlehnung an das
Bundesreisekostengesetz bzw. an die Auslandsreisekostenverordnung abgerechnet (Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy Klasse).
B. Weitere Förderleistungen
(s. Onlineformular Finanzierungsplan im Portal):
1
Personalmittel
Unter Personalmittel fallen sämtliche Ausgaben für Projektpersonal zur Projektdurchführung.
Es können Mittel für Projektpersonal im In- und Ausland beantragt werden, insbesondere zur
Projektkoordination an der deutschen Hochschule sowie zur Geschäftsführung in Kolumbien.
Für alle aufgeführten Personen ist als Anhang zum Antrag eine Tätigkeitsbeschreibung
beizufügen. Personalstellen für die keine Begründung/Tätigkeitsbeschreibung angegeben
wird, werden nicht berücksichtigt.
Verwenden Sie bitte für jede Stelle eine eigene Zeile und geben Sie neben Funktion,
Aufgaben und Status der Personen die Entgeltgruppe und Stufe gemäß Tarif- bzw.
Besoldungsrecht, den Stellenanteil, zu dem die Personen für das Projekt tätig sind, die
projektbezogenen Brutto-Bezüge einschließlich Arbeitgeberanteil an.
2
Sachmittel
2.1 Honorare
Bei allen beantragten Honoraren sind die Funktionen der Personen, das Aufgabengebiet, der
Zeitraum des Einsatzes und die Berechnungsgrundlage, z.B. Stundensatz, Tagessatz,
anzugeben.
Honorare für Lehreinsätze im Ausland u.ä. werden gemäß dem beigefügten Merkblatt „Honorare in Projekten im Ausland mit DAAD-Förderung“ festgelegt.
2.2 Mobilität Projektpersonal
Es können Mobilitätsausgaben für Projektpersonal sowohl für innerdeutsche Reisen (z.B.
Reisen zum DAAD, Abstimmungstreffen mit anderen deutschen Partnern) als auch für
Reisen ins Ausland beantragt werden.
Förderleistungen siehe oben.
Bei der Antragstellung sind Angaben zum Reiseziel, Anzahl und Grund der Reisen sowie zur
Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen.
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P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika
Stand: 04.2016
2.3 Aufenthalt Projektpersonal
Es können Aufenthaltsmittel für das unter Mobilität aufgeführte Projektpersonal beantragt
werden.
Förderleistungen siehe oben.
Bei der Antragstellung sind Angaben zum Reiseziel, Anzahl, Grund und Dauer der Aufenthalte sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen.
2.4 Sachmittel Inland/ Ausland
Sachmittel Inland
Es können Bürobedarf, Werbematerialien, wissenschaftliche Literatur u.ä. für den Gebrauch
im Inland beantragt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Infrastruktur.
Sachmittel Ausland
Im Rahmen der Projektdurchführung kann wissenschaftliche Literatur u. ä. für den Gebrauch
im Ausland beantragt werden. Aus DAAD-Mitteln können keine
Ausgaben für Infrastruktur und für laufende Betriebskosten gefördert werden.
Geplante Ausgaben für Sachmittel im Ausland sind im Antrag zu begründen,
Marketingmaßnahmen im Ausland sind im Einzelnen darzustellen und ggf. im Antrag zu
erläutern. Berechnungsgrundlage sind die Einzelbeträge der jeweiligen Sachmittel (Hinweis:
Vergaberecht beachten).
3
Geförderte Personen
Auswahlverfahren beim Antragsteller:
Das Verfahren zur Auswahl der geförderten Personen ist unter Berücksichtigung folgender
Kriterien durchzuführen und im jährlichen Bericht darzulegen:







Zugang /Kenntniserlangung über Teilnahmemöglichkeit an dem Programm
Berufung und Zusammensetzung der Auswahlkommission (mind. Vieraugenprinzip)
Auswahlkriterien (in erster Linie: Leistung, Qualifikation)
Auswahlverfahren und -entscheidung
Dokumentation durch Protokoll des Auswahlverfahrens mit den entsprechenden
Angaben (Bewertungskriterien, Auswahlkommission)
Die geförderte Hochschule hat den Geförderten jeweils Stipendien-/Förderzusage
auszustellen
Geförderte dokumentieren durch Annahmeerklärung, dass sie mit den Regelungen
einverstanden sind
3.1 Geförderte Personen – Beförderung
Es können Mobilitätsausgaben für geförderte Personen beantragt werden.
Förderleistungen siehe oben.
Es sind Angaben zum Antrittsland, Reiseziel, Anzahl und Grund der Reisen sowie zur
Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen.
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P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika
Stand: 04.2016
3.2 Geförderte Personen – Aufenthalt
Es können Aufenthaltsmittel für die unter 3.1. Beförderung aufgeführten Personen beantragt
werden.
Förderleistungen siehe oben.
Es sind Angaben zum Antrittsland, Reiseziel, Anzahl, Grund und Dauer der Aufenthalte
sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen.
C. Engagement der beteiligten Hochschulen
Es wird ein Eigenbeitrag bzw. Eigenmittel der deutschen Hochschule(n) (Projektleitung und –
koordination, Fly-in Faculty, Engagement im Beirat) erwartet, die im Förderantrag/ Finanzierungsplan auszuweisen sind.
Der Eigenbeitrag der beteiligten kolumbianischen Partner (Zurverfügungstellung qualifizierter
Wissenschaftler sowie von Räumlichkeiten und laufenden Betriebskosten, anteilige Finanzierung der lokalen Mobilität) hat aus der einzureichenden Kooperationsvereinbarung bzw. Absichtserklärung hervorzugehen.
Ansprechpartner im DAAD:
Referat P22 – Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika
Referatsleiterin: Isabell Mering, E-Mail: [email protected], Telefon 0228 882 8717
Referentin: Brigitte Basu, E-Mail: [email protected], Telefon 0228 882 822.
Anlage 1a: Merkblatt „Honorare in Projekten im Ausland mit DAAD-Förderung“
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P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika
Stand: 04.2016