Anlage 1: Projekt „Deutsch-Kolumbianisches Friedensinstitut“ (DKFI) Förderrahmen Für die Antragstellung und bei einer Förderzusage des DAAD gelten die folgenden Förderleistungen (Tages- und Monatsraten, Reisekostenpauschalen) sowie Regelungen und Vorgaben zur Projektförderung. A. Förderleistungen für Reise und Aufenthalt Aufenthalt Zielland Deutsche Masterstudierende Kolumbien Raten* (pro Tag bzw. Monat) 825 Euro / Monat Deutsche Doktoranden Kolumbien 1.125 Euro / Monat Kolumbianische Masterstudierende und Doktoranden (Surplace-Stipendien) Kolumbianische Masterstudierende Kolumbianische Doktoranden Kolumbien 27 Euro / Tag; 825 Euro / Monat Deutschland 750 Euro / Monat Deutschland 80 Euro / Tag bei Aufenthalten bis einschließlich 12 Tagen; 1.000 Euro / Monat Kolumbianische Dozenten/ Wissenschaftler Deutschland 96 Euro /Tag bei Aufenthalten von weniger als 23 Tagen; 2.150 Euro / Monat Mobilität Zielland Reisekostenpauschale* Deutsche Graduierte (1-12 Monate) Deutsche Graduierte (> 12 Monate) Deutsche promovierte Wissenschaftler (Nicht-Beschäftigte dt. Hochschulen) Kolumbianische Graduierte/ Doktoranden (1-12 Monate) Kolumbianische Graduierte/ Doktoranden (>12 Monate) Kolumbianische Wissenschaftler Kolumbien 1.275 Euro Kolumbien Kolumbien Hinreise 1.100 Euro 1.575 Euro Deutschland 1.275 Euro Deutschland Hinreise 875 Euro 1.275 Euro Deutschland Rückreise 875 Euro Rückreise 1.100 Euro *Die hier genannten Raten und Pauschalen sind gültig für den gesamten Bewilligungszeitraum Reisen und Aufenthalte von Beschäftigten deutscher Hochschulen werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG) bzw. an die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) abgerechnet. Es ist nur das günstigste Ticket (Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy Klasse) erstattungsfähig. Begründete Ausnahmefälle müssen vorher beim DAAD beantragt werden. Bei Reisen von Surplace-geförderten Masterstudierenden und Doktoranden innerhalb Kolumbiens können die tatsächlich anfallenden, nachweisbaren und notwendigen Ausgaben gefördert werden. Beförderung in der günstigsten Klasse; Aufenthalt: Förderleistungen siehe oben. Reisen und Aufenthalte vom Personal im Ausland werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz bzw. an die Auslandsreisekostenverordnung abgerechnet (Bahnfahrten zweiter Klasse, Flüge Economy Klasse). B. Weitere Förderleistungen (s. Onlineformular Finanzierungsplan im Portal): 1 Personalmittel Unter Personalmittel fallen sämtliche Ausgaben für Projektpersonal zur Projektdurchführung. Es können Mittel für Projektpersonal im In- und Ausland beantragt werden, insbesondere zur Projektkoordination an der deutschen Hochschule sowie zur Geschäftsführung in Kolumbien. Für alle aufgeführten Personen ist als Anhang zum Antrag eine Tätigkeitsbeschreibung beizufügen. Personalstellen für die keine Begründung/Tätigkeitsbeschreibung angegeben wird, werden nicht berücksichtigt. Verwenden Sie bitte für jede Stelle eine eigene Zeile und geben Sie neben Funktion, Aufgaben und Status der Personen die Entgeltgruppe und Stufe gemäß Tarif- bzw. Besoldungsrecht, den Stellenanteil, zu dem die Personen für das Projekt tätig sind, die projektbezogenen Brutto-Bezüge einschließlich Arbeitgeberanteil an. 2 Sachmittel 2.1 Honorare Bei allen beantragten Honoraren sind die Funktionen der Personen, das Aufgabengebiet, der Zeitraum des Einsatzes und die Berechnungsgrundlage, z.B. Stundensatz, Tagessatz, anzugeben. Honorare für Lehreinsätze im Ausland u.ä. werden gemäß dem beigefügten Merkblatt „Honorare in Projekten im Ausland mit DAAD-Förderung“ festgelegt. 2.2 Mobilität Projektpersonal Es können Mobilitätsausgaben für Projektpersonal sowohl für innerdeutsche Reisen (z.B. Reisen zum DAAD, Abstimmungstreffen mit anderen deutschen Partnern) als auch für Reisen ins Ausland beantragt werden. Förderleistungen siehe oben. Bei der Antragstellung sind Angaben zum Reiseziel, Anzahl und Grund der Reisen sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen. 2 P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Stand: 04.2016 2.3 Aufenthalt Projektpersonal Es können Aufenthaltsmittel für das unter Mobilität aufgeführte Projektpersonal beantragt werden. Förderleistungen siehe oben. Bei der Antragstellung sind Angaben zum Reiseziel, Anzahl, Grund und Dauer der Aufenthalte sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen. 2.4 Sachmittel Inland/ Ausland Sachmittel Inland Es können Bürobedarf, Werbematerialien, wissenschaftliche Literatur u.ä. für den Gebrauch im Inland beantragt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Infrastruktur. Sachmittel Ausland Im Rahmen der Projektdurchführung kann wissenschaftliche Literatur u. ä. für den Gebrauch im Ausland beantragt werden. Aus DAAD-Mitteln können keine Ausgaben für Infrastruktur und für laufende Betriebskosten gefördert werden. Geplante Ausgaben für Sachmittel im Ausland sind im Antrag zu begründen, Marketingmaßnahmen im Ausland sind im Einzelnen darzustellen und ggf. im Antrag zu erläutern. Berechnungsgrundlage sind die Einzelbeträge der jeweiligen Sachmittel (Hinweis: Vergaberecht beachten). 3 Geförderte Personen Auswahlverfahren beim Antragsteller: Das Verfahren zur Auswahl der geförderten Personen ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien durchzuführen und im jährlichen Bericht darzulegen: Zugang /Kenntniserlangung über Teilnahmemöglichkeit an dem Programm Berufung und Zusammensetzung der Auswahlkommission (mind. Vieraugenprinzip) Auswahlkriterien (in erster Linie: Leistung, Qualifikation) Auswahlverfahren und -entscheidung Dokumentation durch Protokoll des Auswahlverfahrens mit den entsprechenden Angaben (Bewertungskriterien, Auswahlkommission) Die geförderte Hochschule hat den Geförderten jeweils Stipendien-/Förderzusage auszustellen Geförderte dokumentieren durch Annahmeerklärung, dass sie mit den Regelungen einverstanden sind 3.1 Geförderte Personen – Beförderung Es können Mobilitätsausgaben für geförderte Personen beantragt werden. Förderleistungen siehe oben. Es sind Angaben zum Antrittsland, Reiseziel, Anzahl und Grund der Reisen sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen. 3 P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Stand: 04.2016 3.2 Geförderte Personen – Aufenthalt Es können Aufenthaltsmittel für die unter 3.1. Beförderung aufgeführten Personen beantragt werden. Förderleistungen siehe oben. Es sind Angaben zum Antrittsland, Reiseziel, Anzahl, Grund und Dauer der Aufenthalte sowie zur Funktion des Reisenden zu machen, jedoch keine Personen zu benennen. C. Engagement der beteiligten Hochschulen Es wird ein Eigenbeitrag bzw. Eigenmittel der deutschen Hochschule(n) (Projektleitung und – koordination, Fly-in Faculty, Engagement im Beirat) erwartet, die im Förderantrag/ Finanzierungsplan auszuweisen sind. Der Eigenbeitrag der beteiligten kolumbianischen Partner (Zurverfügungstellung qualifizierter Wissenschaftler sowie von Räumlichkeiten und laufenden Betriebskosten, anteilige Finanzierung der lokalen Mobilität) hat aus der einzureichenden Kooperationsvereinbarung bzw. Absichtserklärung hervorzugehen. Ansprechpartner im DAAD: Referat P22 – Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Referatsleiterin: Isabell Mering, E-Mail: [email protected], Telefon 0228 882 8717 Referentin: Brigitte Basu, E-Mail: [email protected], Telefon 0228 882 822. Anlage 1a: Merkblatt „Honorare in Projekten im Ausland mit DAAD-Förderung“ 4 P22 - Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Stand: 04.2016
© Copyright 2025 ExpyDoc