Muster Programmausschreibung (blanko)

Deutsch-Kolumbianisches Friedensinstitut (DKFI)
Welche Ziele hat
das Projekt?
Die Förderung eines Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts (DKFI) aus
Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) erfolgt, um den laufenden Friedensprozess in Kolumbien auf der Ebene von Forschung und Lehre zu begleiten. Als
Forschungs-, Studien- und Beratungseinrichtung soll das DKFI Expertise zu
wichtigen Fragen der Friedensforschung, Vergangenheitsbewältigung/ Erinnerungskultur, Konfliktprävention und Gestaltung einer Post-KonfliktGesellschaft vermitteln.
Grundlage des DKFI sollte ein Verbund einer oder mehrerer deutscher Hochschulen mit mehreren kolumbianischen Universitäten sein. Die Leitung auf
deutscher Seite würde – je nach Beteiligung - entweder eine einzeln agierende oder eine konsortialführende Hochschule wahrnehmen. Auf der kolumbianischen Seite hat sich bereits eine Universitätsallianz für den Frieden gebildet
(mitwirkende Universitäten: Universidad Nacional, Universidad de los Andes,
Universidad Rosario, Javeriana und Universidad Externado). Obwohl davon
auszugehen ist, dass das DKFI an einer in Bogotá ansässigen Universität
angesiedelt werden wird, sollten auch Universitäten aus den besonders vom
bewaffneten Konflikt betroffenen Regionen Kolumbiens an der Kooperation
partizipieren können und aktiv in diese eingebunden werden.
Alle Grundsatzentscheidungen des DKFI sollten durch einen wissenschaftlichen Beirat aus deutschen und kolumbianischen Experten getroffen werden.
Das DKFI unterstützt die kolumbianischen Universitäten dabei, selbst als
Friedensakteure agieren zu können und die Friedenselite des Landes auszubilden. Dies erfolgt durch die Unterstützung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Universitäten sowie der interdisziplinären Kooperationen bei der Erforschung friedensrelevanter Themen (insbesondere anwendungsorientierte Forschungsprojekte und forschungsorientierte Master- und Promotionsprogramme). Die Forschungsfragen orientieren
sich an den regionalen und lokalen Dimensionen der Friedensprozesse und
werden im kontinuierlichen Dialog entwickelt.
Konkret lassen sich die folgenden Ziele benennen:
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Wer kann einen
Antrag stellen?
Vertiefung und Verstetigung bilateraler Hochschulkooperationen in
friedensrelevanten Bereichen (Friedensstudien, Transitional Justice)
in Gestalt gemeinsamer Betreuung von Nachwuchswissenschaftlern
in bestehenden Master- und Promotionsprogrammen, der Entwicklung von Elementen für gemeinsame Master- und Promotionsvorhaben sowie Studiengängen mit der Zielsetzung, möglichst ein internationales Graduiertenkolleg zu konzipieren. Dies beinhaltet den Aufbau institutionalisierter Kooperationsmuster zu friedenspolitischen
Fragen, der als gemeinsame Entwicklungsachse für die Konsolidierung der Wissenschaftsbeziehungen dienen kann.
Ermöglichung von Wissenstransfer und –zirkulation
Schaffung von strukturbildenden Beiträgen zu den deutschkolumbianischen Wissenschaftsbeziehungen
Einbindung von Universitäten aus besonders vom bewaffneten Konflikt betroffenen Regionen in die Aktivitäten des DKFI.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen zusammen mit ihren kolumbianischen Partnerhochschulen. Die antragstellende deutsche Hochschule kann auf der deutschen Seite entweder
allein agieren oder als konsortialführende Hochschule zusammen mit einem
Konsortium aus deutschen Hochschulen und Forschungsinstitutionen auftreten.
DAAD
Was wird
gefördert?
Die Einrichtung der Stelle eines wissenschaftlichen Direktors/ Gründungsprofessors (Hochschullehrer/in mit einschlägigem fachlichen Hintergrund) wird
als erfolgskritisch für den Aufbau des DKFI gesehen und ist daher förderfähig. Die administrative Betreuung dieser Stelle soll voraussichtlich durch den
DAAD erfolgen.
Fördermaßnahmen und Förderinstrumente:
 Projektpersonal zur Geschäftsführung in Kolumbien (Aufgaben: administrative Aufgaben, Netzwerkbildung, Veranstaltungsorganisation
und Gestaltung von innerkolumbianischen Ausschreibungen) sowie
zur Projektkoordination an der deutschen konsortialführenden Hochschule
 Forschungsunterstützung für explorative Studien (insb. in der Aufbauphase)/ Kooperationen von Forschungsgruppen
 Stipendien für kolumbianische Graduierte zu Studien- bzw. Forschungsaufenthalten an der deutschen Partnerhochschule im Rahmen ihres Master- bzw. Promotionsstudiums am Zentrum
 Stipendien für deutsche Graduierte für Studien- bzw. Forschungsaufenthalten an der kolumbianischen Partnerhochschule, sofern das der
wissenschaftlichen Kooperation im Rahmen des Zentrums dient
 Surplace-Stipendien für Aufenthalte von Masterstudierenden und
Doktoranden aus Kolumbien am Zentrum
 Aufenthalte von Gastwissenschaftlern
 Mobilität für beteiligte Professoren und Dozenten (DeutschlandKolumbien; Kolumbien-Deutschland)
 Mobilität für Doktoranden (Deutschland-Kolumbien; KolumbienDeutschland)
 Mobilität innerhalb Kolumbiens
 Sommerschulen, Workshops, Fachtagungen und Konferenzen, auch
an Universitäten in den Konfliktregionen
 Begleitprogramme zum Erwerb der deutschen Sprache
 Publikationen
 Alumniaktivitäten
Förderbeginn: voraussichtlich 01.10.2016
Förderlaufzeit:
Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für die ersten drei Förderjahre
(Aufbauphase) vorgesehen; daran können sich eine vierjährige Institutionalisierungsphase und eine dreijährige Konsolidierungsphase anschließen. Gegen Ende der einzelnen Förderphasen sollen Evaluationen erfolgen. Nur bei
einem positiven Evaluationsergebnis kann eine Förderzusage für die folgende Projektphase erteilt werden.
Mögliche Ausgestaltung der drei Phasen:
Aufbauphase (dreijährig): Einrichtung einer Gründungsprofessur, Angebot
von spezifischen Formaten (fokussierte Forschungsprojekte, insbesondere in
den Konfliktregionen, Konferenzen, Summerschools, Gastwissenschaftler
etc.), Planung und Konkretisierung der Institutionalisierungsphase.
Institutionalisierungsphase (vierjährig): Rechtliche Gründung des Zentrums,
Aufbau gemeinsamer Angebote und institutionelle Kooperation mit kolumbianischen Partnern (z.B. Masterstudiengang mit Doppelabschluss, CotutellePromotionen).
Konsolidierungsphase (dreijährig): Abschluss der Aufbauarbeit, Sicherung
der Grundlagen für Verstetigung und nachhaltige Finanzierung durch kolumbianische Mittel, evtl. Beantragung eines internationalen Graduiertenkollegs.
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Es ist ausdrücklich gewünscht, dass neben der Zusammenarbeit mit bereits
von Förderbeginn an feststehenden kolumbianischen Partnern zusätzlich
während der laufenden Förderung Kooperationen mit weiteren kolumbianischen Partnern, v.a. aus den Konfliktregionen, aufgebaut werden. Bei nachweislicher Eignung soll eine spätere Aufnahme in das Konsortium ermöglicht
werden.
Fördermittel:
Die jährliche DAAD-Höchstfördersumme einschließlich der Mittel für die
Gründungsprofessur beträgt bis zu 400.000 Euro pro Haushaltsjahr. Wenn
die Gründungsprofessur über den DAAD administriert wird und nicht über
den Zuwendungsempfänger, reduziert sich die Höchstfördersumme entsprechend.
Es wird ein Eigenbeitrag bzw. Eigenmittel der deutschen Hochschule(n) (Projektleitung und –koordination, Fly-in Faculty, Engagement im Beirat) sowie
ein Eigenbeitrag der beteiligten kolumbianischen Partner (Zurverfügungstellung qualifizierter Wissenschaftler sowie von Räumlichkeiten und laufenden
Betriebskosten, anteilige Finanzierung der lokalen Mobilität) erwartet.
Tragfähige Zukunftsperspektiven für eine Finanzierung ohne DAAD-Mittel
sollten bereits von Anbeginn mitgedacht und im Laufe der Förderung entwickelt werden.
Welche Fachrichtungen werden
gefördert?
Das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut soll auf den beiden thematischen Säulen „Friedensstudien“ und „Transitional Justice“ aufgebaut werden.
Daraus ergibt sich eine Fokussierung der förderbaren Fachrichtungen auf die
Bereiche Sozialwissenschaften (bevorzugt Friedensstudien) und Rechtwissenschaften (bevorzugt Strafrecht mit Schwerpunkt „Transitional Justice“).
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Deutsche und kolumbianische Masterstudierende, Graduierte, Doktoranden,
Promovierte, Habilitierte/Hochschullehrende, Langzeit- und Kurzzeitdozenten, Administratoren/Multiplikatoren und Alumni.
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal).
Folgende Unterlagen/ Informationen sind von den deutschen Hochschulen
einzureichen:
1. Projektantrag (Formular im DAAD-Portal)
2. Eine Projektbeschreibung in englischer Sprache (bis zu 10 Seiten
ohne Anlagen), die unter anderem die folgenden Punkte umfasst:
1a) Darstellung der antragstellenden deutschen Hochschule, der federführenden Person und ihrer Position innerhalb der Hochschule;
1b) Beschreibung des geplanten Vorhabens; dabei sollte auf strukturelle, inhaltliche und personelle Planungen (u.a. auch Unterstützung
des wissenschaftlichen Beirats durch eigene Experten) eingegangen
werden und kurz beschrieben werden, wie die unter dem Punkt
„Welche Ziele hat das Projekt“ genannten Ziele erreicht werden sollen. Bereits bestehende partnerschaftliche Beziehungen nach Kolumbien sind zu erläutern. Es soll auch angegeben werden, mit welchen kolumbianischen (und ggf. deutschen Partnern) eine Kooperation angestrebt wird und wie die Kooperation ausgestaltet werden soll.
Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der stark
vom bewaffneten Konflikt betroffenen Regionen Kolumbiens zu legen;
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3. Eine Beschreibung anderer vergleichbarer Projekte und der bisherigen Erfahrungen in Hochschulkooperationen mit Lateinamerika, bevorzugt Kolumbien;
4. Ein Finanzierungsplan (Formular im DAAD-Portal) (die Schätzung
der darin zu erfassenden nicht zu belegenden Eigenmittel der deutschen Hochschule ist in einem eigenen Dokument formlos darzulegen);
5. Meilensteinplanung für die erste Projektphase;
6. Kooperationsvereinbarung (oder Kooperationsabsichtserklärung) mit
einer/ mehreren kolumbianischen Universitäte(n), aus der auch die
von der kolumbianischen Seite einzubringenden Mittel (Zurverfügungstellung qualifizierter Wissenschaftler sowie von Räumlichkeiten
und laufenden Betriebskosten, anteilige Finanzierung der lokalen
Mobilität) hervorgehen;
7. Kooperationsvereinbarung (oder Kooperationsabsichtserklärung)
zwischen den beteiligten deutschen Hochschulen.
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 08. Juli 2016.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Auf Basis der eingereichten Anträge wählt eine unabhängige Auswahlkommission (voraussichtlich Anfang/ Mitte August 2016) die geeignetste(n) Hochschule(n) sowie ggf. deren deutschen Konsortialführer aus. Die Bewilligung
der Fördermittel wird im Rahmen eines Zuwendungsvertrags (Fehlbedarfsfinanzierung) zwischen dem DAAD und der federführenden deutschen Hochschule erfolgen.
Kriterien bei der Bewertung des Antrags sind:
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Ansprechpartner
und weitere
Informationen
Schlüssiges Konzept für den Aufbau eines DKFI zusammen mit kolumbianischen Universitäten (ggf. mit der oben erwähnten Universitätsallianz für den Frieden) unter besonderer Berücksichtigung einer
Einbeziehung von Universitäten aus den besonders vom bewaffneten Konflikt betroffenen Regionen Kolumbiens. Dargelegt
werden soll auch, wie ggf. durch Nachsteuern ein Ausstrahlen des
Projekts in die Regionen gewährleistet werden kann.
Besondere Fach- und Regionalexpertise der antragsstellenden
Hochschulen sowie Vorhandensein relevanter Hochschulkooperationen. Unter anderem sollte die antragstellende deutsche Hochschule
große Erfahrung in der Abwicklung von Projekten in der Großregion
Lateinamerika, am besten in Kolumbien, haben und über ausreichende personelle und materielle Ressourcen für die Durchführung
der geplanten Kooperation verfügen.
Unmittelbar im Anschluss an die Förderentscheidung wird durch den DAAD
die Stelle einer deutschen Gründungsprofessur als wissenschaftlicher Direktor/ wissenschaftliche Direktorin ausgeschrieben. Die im Rahmen des oben
genannten Verfahrens ermittelte (konsortialführende) deutsche Hochschule
wird an der Entscheidung über die personelle Besetzung der Professur beteiligt.
Auskünfte über die relevanten Rahmenbedingungen in Kolumbien und bereits bestehende Kooperationen oder aktuell laufende Kooperationsverhandlungen können auf Nachfrage erteilt werden.
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Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P22 – Deutsche Studienangebote in Nahost, Asien, Afrika und
Lateinamerika
Ansprechpartnerin:
Brigitte Basu
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 822
Anlagen zur
Ausschreibung
Anlage 1: Förderrahmen Deutsch-Kolumbianisches Friedensinstitut
Anlage 1a: Merkblatt „Honorare in Projekten im Ausland mit
DAAD-Förderung“
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