Schulbesuch / Qualifikationsverfahren nach Art. 32

Diätköchin/Diätkoch
Lehrabschluss nach Art. 32 BBV | Merkblatt zum Schulbetrieb
Unterricht
Sie besuchen an einem Tag pro Woche die Berufsschule. Der Unterricht findet jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag im Bildungszentrum des Universitätsspitals Zürich statt.
Zulassung zum
Qualifikationsverfahren
Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist das
Berufsbildungsamt des Wohnkantons. Verlangen Sie dort das offizielle Gesuchsformular. Aufgrund der von Ihnen zugestellten Unterlagen entscheidet das Berufsbildungsamt, ob Sie zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden. Gemäss Verordnung über
die berufliche Grundbildung Diätköchin/Diätkoch müssen Sie berufliche Praxis im Bereich der Diätküche erworben haben oder erwerben diese bis Schulbeginn.
Einschreibung
Nach Erhalt der Zulassung zum Qualifikationsverfahren können
Sie sich für den Berufsschulunterricht anmelden. Der Anmeldung
ist eine Kopie der Zulassung beizulegen. Bitte senden Sie die Anmeldung an folgende Adresse:
Allgemeine Berufsschule Zürich
Diätköchinnen/Diätköche
Limmatstrasse 45/47
8090 Zürich
oder per Mail:
[email protected]
Tel. 044 446 94 46
Kosten
Schulgeld*
CHF 2‘720.00
Lehrmittel
ca. CHF
250.00
Materialgeldpauschale pro Jahr
CHF
40.00
Qualifikationsverfahren
ca. CHF
400.00
Überbetriebliche Kurse
ca. CHF 1‘400.00
(Werden durch den Kochverband organisiert, durchgeführt und verrechnet; www.gastrounion.ch)
*Für Lernende mit einer Zulassung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich,
welche eine Regelklasse besuchen, wird keine Gebühr erhoben. Lernende mit einer Zulassung
eines ausserkantonalen Amtes sind, gemäss Abmachung mit dem zuständigen Amt, gebührenpflichtig
Schulbeginn
Woche 34
Absenzenwesen
Sobald Sie sich angemeldet haben, ist für Sie der Besuch des
Unterrichts obligatorisch. Sie unterstehen alsdann dem Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an den
Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen (vgl. Absenzenheft der
ABZ).
Abbruch der
Ausbildung
Ein vorzeitiger Abbruch der Ausbildung ist der Schule schriftlich
mitzuteilen.
Homepage
www.a-b-z.ch
(Hier finden Sie viele zusätzliche nützliche Hinweise.)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Zusatzausbildung!
10.05.2016