Medienmitteilung Bern, 12. Mai 2016 Erfolgreiches Engagement der Kantone für den Lohnschutz Der FlaM-Bericht des SECO stellt den Kantonen für ihre Kontrolltätigkeit auch für das Jahr 2015 ein gutes Zeugnis aus. Sie haben die Kontrollziele bei Weitem übertroffen. Auch die Anzahl durchgeführter Verständigungsverfahren wurde im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Optimierung des Vollzugs ist den Kantonen weiterhin ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützen den Aktionsplan des SECO und haben eine Weiterbildung für Inspekteure lanciert. Der einmal jährlich erscheinende SECO-Bericht „Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union“ untersucht die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Der Bericht über das Jahr 2015 zeigt auf, dass die flankierenden Massnahmen die Lohnund Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin wirksam schützen. Die Stabilisierung der Anzahl Kurzaufenthalter seit 2013 setzt sich auch im Berichtsjahr fort und ist mit einem Anteil von 0.6 Prozent im Vergleich zum Arbeitsvolumen der ansässigen Beschäftigten sehr gering. Mehr Kontrollen und mehr Verständigungsverfahren durch die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) Die tripartiten Kommissionen (TPK) haben im Berichtsjahr bei rund 10'500 Schweizer Arbeitgebenden (54‘000 Personen) die Einhaltung der üblichen Lohn-und Arbeitsbedingungen kontrolliert und damit die Kontrollen gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent gesteigert. Dabei gingen sie vermehrt risikoorientiert vor. Sie konzentrierten sich daher auf Kontrollen bei Verdacht oder in Branchen mit besonderem Risiko wie Handel, die Branchengruppe „Banken, Versicherungen, Immobilienwesen, Dienstleistungen für Unternehmen, Informatik, Forschung und Entwicklung“, das Baunebengewerbe, Landwirtschaft, Gartenbau und das verarbeitende Gewerbe. Dabei konnte eine Verstossquote von rund 11 Prozent festgestellt werden. Aufgrund der risikoorientierten Kontrollen, können aus dieser Quote keine Rückschlüsse auf den gesamten Schweizer Arbeitsmarkt gezogen werden. Mit 591 Schweizer Betrieben wurden Verständigungsverfahren durchgeführt, wobei 51 Prozent erfolgreich waren. Die kantonalen TPK kontrollierten rund 5‘400 Entsendebetriebe sowie den Status von rund 3‘700 Selbständigen. Bei 14 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe mussten Unterbietungen des üblichen Lohns festgestellt werden. Mit 469 Unternehmen wurden Verständigungsverfahren durchgeführt, welche zu 73 Prozent erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Laufende Verbesserungen des Vollzugs Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden setzen sich für einen effektiven und effizienten Vollzug der flankierenden Massnahmen FlaM ein. Dafür arbeiten sie eng mit dem SECO zusammen, beispielsweise bei der Umsetzung des Aktionsplans des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Zudem hat der VSAA zusammen mit dem SECO eine Weiterbildung für Inspekteurinnen und Inspekteure für FlaM und BGSA (Bundesgesetzes für Schwarzarbeit) lanciert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu einem professionellen Vollzug geleistet. Nach wie vor besteht Verbesserungsbedarf bei der Weiterleitung der festgestellten Verstösse durch die Partitätischen Kommissionen (PK) an die Kantone. Nur dann können die Kantone die Verwaltungsbussen und Dienstleistungssperren aussprechen. Laut Bericht hatten die Paritätischen Kommissionen zwischen 2011 und 2014 lediglich 29 Prozent der Verstösse weitergeleitet. Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: • Manfred Zimmermann, Mitglied der Geschäftsleitung beco, Leiter des Geschäftsbereichs Arbeitsbedingungen Kanton Bern, Tel. +41 31 633 58 11, [email protected] www.vsaa.ch Genfergasse 10 www.aost.ch 3011 Bern www.ausl.ch 031 310 08 90 [email protected] [email protected] [email protected]
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