Hinweise zu den Meldungen GIS-1 und GIS-2 in FIONA Automatisierte Bereinigungen nach dem 21.06. GIS-1 (Überlappung mit Schlägen anderer Antragsteller) Es ist geplant, dass Überlappungen bis zu 100 m², die nach dem 21.06. noch vorhanden sind, grundsätzlich automatisiert aufgelöst werden. Dabei soll die Überlappungsfläche zu gleichen Teilen auf alle Beteiligten aufgeteilt werden. GIS-2 (Landw. Schläge außerhalb der in FIONA-GIS ausgewiesenen Bruttofläche) Es ist geplant, dass nach dem 21.06. (Teil-)Flächen landw. Schläge bis zu 50 m² (je Schlag), die außerhalb der im GIS-System der Verwaltung vorhandenen Bruttofläche liegen, automatisiert und ohne Prüfung der Bruttofläche abgeschnitten werden, es sei denn, Sie haben einen Referenzpflegeauftrag (über Reiter „RPA“ in FIONA-GIS) an der entsprechenden Stelle gesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass Sie solche Kleinstflächen unbeabsichtigt digitalisiert haben. Diese Bereinigung soll sanktionsfrei erfolgen. Aufruf der Hinweismeldungen in FIONA Die Meldungs-Nr. können Sie einsehen, in dem Sie in FIONA im Navigationsbaum „Prüfen&Fehlerprotokoll“ aufrufen. Soweit Sie Ihren Antrag in FIONA bereits abgeschlossen haben, müssen Sie den Antrag nicht wieder zur Bearbeitung öffnen, um das aktuelle Fehlerprotokoll auf die beschriebene Weise aufrufen zu können. Sind GIS-1 oder GIS-2 Meldungen im Fehlerprotokoll vorhanden, sollten Sie nochmals prüfen, ob Ihre Angaben korrekt sind. Falls Korrekturen erforderlich sind, müssen Sie den Antrag zur Bearbeitung öffnen. Hierzu gehen Sie im Navigationsbaum auf „Antrag öffnen“. Aus dem Fehlerprotokoll starten Sie die Bearbeitung mit einem Doppelklick auf den jeweiligen Hinweis GIS-1 oder GIS-2. Sie gelangen so direkt nach FIONA-GIS und zu dem betreffenden Schlag. Die Schläge anderer Antragsteller können Sie in FIONA-GIS sichtbar machen, indem Sie unter dem Reiter „Karten“ „Digitalisierung" "Schläge/Teilschläge Fremd" ankreuzen. Die Bruttoflächen können Sie im FIONA-GIS einblenden, indem Sie unter dem Reiter „Karten“ „Flurstücke/Bruttoflächen/LE“ „Bruttoflächen“ ankreuzen. Empfohlene Vorgehensweise - als Erleichterung für den Abschluss Ihres Antrages GIS-1 Meldungen bis 100 m² und GIS-2 Meldungen bis 50 m², die nach dem 21.06. noch vorhanden sind, werden entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren automatisiert bereinigt. Diese Bereinigung ist bei GIS-1 Meldungen sanktionsrelevant, bei GIS-2 Meldungen erfolgt die Bereinigung sanktionsfrei. Sind Sie mit dieser automatisierten Bereinigung einverstanden, ist bei GIS-1 bis 100 m² und GIS-2 Hinweise bis zu 50 m² nichts weiter zu tun. Für GIS-1 und GIS-2 Meldungen oberhalb des genannten Flächenumfangs von 100 m² (GIS-1) bzw 50 m² (GIS-2) findet keine automatische Bereinigung statt. Für die Korrektur der beanstandeten Schläge empfiehlt es sich auf folgende Weise vorzugehen: Starten Sie im Fehlerprotokoll: Manuelle Korrektur von Überlappungen mit Schlägen anderer Antragstellenden („fremde“ Schläge) GIS-1: Hinweismeldung doppelklicken --> automatischer Wechsel ins GIS zum betroffenen Schlag: Fall A: Sie wollen die Überlappung dadurch bereinigen, dass Sie Ihren Schlag so verkleinern, dass keine Überlappung mehr vorliegt. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Schlag Bearbeiten ohne Änderung wieder abspeichern. Im folgenden Dialog wählen Sie „Abschneiden“. Die Meldung GIS-1 wird dann im Fehlerprotokoll zu diesem Schlag/Teilschlag nicht mehr ausgegeben. Liegen Überlappungen eines Schlages mit mehreren fremden Schlägen vor, kann in diesem Dialog gezielt für jeden Überlappungspartner „Abschneiden“ oder „Nichts ändern“ gewählt werden. „Nichts ändern“ bedeutet, dass an dieser Stelle Ihr Schlag unverändert beibehalten wird und die Meldung GIS-1 weiterhin ausgegeben wird. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - BW 05/2016 Fall B: Sie wollen Ihren Schlag korrigieren aber nur einen Teil der Überlappung bereinigen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Schlag Bearbeiten Ändern Sie den Schlag entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse in dem Sie die Grenzpunkte des Schlages verschieben. Speichern. Soweit nach der Bearbeitung noch Überlappungen vorhanden sind, wird der Hinweis GIS-1 weiterhin im Fehlerprotokoll ausgegeben. Fall C: Sie wollen die Überlappungsfläche zu gleichen Teilen zwischen Ihrem Nachbar und Ihnen aufteilen. dazu müssen Sie nichts weiter veranlassen, soweit die Überlappung nicht größer als 100 m² ist. Die Überlappung wird dann im Zuge der automatisierten Bereinigung nach dem 21.06.von der Verwaltung - allerdings sanktionsrelevant korrigiert. In diesem Fall wird der Hinweis GIS-1 weiterhin im Fehlerprotokoll ausgegeben Fall D: Sie wollen bei ihrer bisherigen Schlagzeichnung bleiben, weil Sie der Auffassung sind, die Überlappung ergibt sich aus der fehlerhaften Digitalisierung des fremden Schlages. Dazu müssen Sie nichts weiter veranlassen. Bei Flächen bis 100 m² ist das Vorgehen wie in Fall C beschrieben. Bei Flächen größer als 100m² klärt die untere Landwirtschaftsbehörde im Verwaltungsverfahren nach dem 21.06. die Überlappung auf. Flächenkürzungen sind ggf. sanktionsrelevant. In diesem Fall wird der Hinweis GIS-1 weiterhin im Fehlerprotokoll ausgegeben. Korrektur von Landw. Schlagflächen, die außerhalb der in FIONA-GIS ausgewiesenen Bruttofläche liegen GIS-2: Meldung doppelklicken --> automatischer Wechsel ins GIS zum betroffenen Schlag: Fall A: Sie wollen den landw. Schlag so korrigieren, dass er nur noch auf den ausgewiesenen Bruttofläche bestimmter Flurstücke liegt Bearbeiten Flächenauswahl Bruttoflächen Bruttofläche aller beteiligten Flurstücke anklicken „Abschließen“ „Abschneiden“ „Auswahl innerhalb“ wählen Speichern. Fall B: Sie wollen den landw. Schlag so korrigieren, dass er nur noch auf bestimmten Flurstücken liegt. Dabei soll aber der Schlag auf diesen Flurstücken so erhalten bleiben, wie Sie ihn ursprünglich gezeichnet haben (also u.U. einschl. Flächen, die nicht als Bruttofläche ausgewiesen sind): Schlag in Bearbeitung nehmen Flächenauswahl Flurstücke „Gewollte“ Flurstücke des Schlages anklicken „Abschließen“ Abschneiden „Auswahl innerhalb“ wählen Speichern. Soweit die Fläche bei GIS-2 bis zu 50 m² groß ist, bitte beachten: Solche Flächen werden von der Verwaltung nach dem 21.06. automatisch abgeschnitten. Wenn Sie die Fläche bewusst außerhalb der Bruttofläche digitalisiert haben und keine automatische Bereinigung stattfinden soll, dann setzen Sie bitte zusätzlich in FIONA-GIS über den Reiter „RPA“ einen Referenzpflegeauftrag zu diesem Schlag (Punkt im Schlag setzen). Fall C: Sie wollen Ihren Schlag korrigieren aber nur einen Teil der außerhalb der Bruttoflächen gelegenen Schlagfläche korrigieren. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Schlag Bearbeiten Ändern Sie den Schlag entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse indem Sie die Grenzpunkte des Schlages verschieben. Speichern. Allgemein: Wenn Sie die Schläge mit GIS-2 nicht korrigieren oder auch nach Ihrer Korrektur noch GIS-2 Meldungen vorhanden sind, werden die Hinweise nach dem 21.06 wie oben beschrieben bereinigt: Fälle bis zu 50 m² werden im Verwaltungsverfahren automatisch abgeschnitten. Diese Bereinigung erfolgt sanktionsfrei. Wenn Sie die Fläche bis zu 50 m² bewusst außerhalb der Bruttofläche digitalisiert haben und keine automatische Bereinigung stattfinden soll, dann setzen Sie bitte zusätzlich in FIONA-GIS über den Reiter „RPA“ einen Referenzpflegeauftrag zu diesem Schlag (Punkt im Schlag setzen). Fälle größer als 50 m² werden im Verwaltungsverfahren überprüft und ggf. nach dem Sie angehört wurden, entschieden. Führt die Überprüfung zu einer Flächenkürzung, kann dies zu Sanktionen führen. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - BW 05/2016
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