Andreas Grosch Stiftung Betreuungsauftrag für einen Schützling (Bitte ausgefüllt und unterschrieben wieder an uns zurücksenden) Andreas Grosch Stiftung ul. Ks. Bogusława X 6/4 Pl 70-440 Szczecin 1 Schützling: (Kann auch der Auftraggeber 1 sein) Name: Vorame: geb.am: Größe/cm: Gew./kg: Straße: Plz: Telefon: Handy: Notruf: Auftraggeber 1 (Kann auch der Schützling selbst sein) Auftraggeber 2 (Bei Ausfall des Auftraggebers 1) Name: Name: Vorname: Vorname: Straße: Straße: Ort: Plz: Plz: Telefax: Telefon: Ort: Ort: Telefon: Telefax: Handy: Handy: E-Mail: E-Mail: Verwandschaftsverhältnis zum Schützling: Verwandschaftsverhältnis zum Schützling: Festgelegte Pflegestufe: Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Härtefall D I Die Pflegestufe wird noch festgelegt Eine Änderung der Pflegestufe wird umgehend mitgeteilt. Lebensumstände: öfter täglich viel sehr freundlich in sich gekehrt mobil benötigt Medikamente raucht gelegentlich gelegentlich mäßig manchmal depressiv oft depressiv manchmal agressiv mit Hilfe mobil oft bettlägerig immer bettlägerig alleinstehend zusammenlebend mit genießt Alkohol viel Personen im selben Haushalt. Regelmäßige nächtliche Betreuung Inkontinent Ein ambulanter Pflegedienst ist beauftragt Der ambulante Pflegedienst soll gekündigt werden Eine Putzhilfe ist beauftragt Einer derzeitigen Putzhilfe soll gekündigt werden Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000 Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch Andreas Grosch Stiftung Als Hilfsmittel stehen zu Verfügung: Brille Hörgerät Gehstock Vierpunkt-Stock Rollstuhl Wannenlift Treppenlift Sonstige: etwas bemerkbar stark bemerkbar ausgeprägt Rollator Demenzerkrankung: nicht bemerkbar Alzheimer Krankheit Folgende Krankheiten sind außerdem diagnostiziert: 2 Sprachverständnis: vollständig noch gut erhalten eingeschränkt auf Gesten beschränkt Schlafverhalten: normal Einschlafschwierigkeiten Durchschlafschwierigkeiten nur mit Schlafmitteln Tag-Nacht Umkehr Hobbies und Interessen des Schützlings: (wenn nicht mehr vorhanden, dann aus der Vergangenheit) Betreuungsumfang: Herzliche Betreuung Speisezubereitung Reinigungsarbeiten Wäschepflege Hilfe beim Aufstehen Hilfe beim Gehen An- u. Auskleiden Körperpflege Essensreichung WC-Begleitung WC-Hygiene Arztbesuche Spaziergänge Behördengänge Aktivierung Motivierung Gespräche Gesellschaftsspiele Fernsehabende Kleinpflanzenpflege Kleintierversorgung Rufbereitschaft Tag Rufbereitsch. Nacht Einkäufe Gartenpflege Zusatzwünsche: Damit die Betreuerin engagiert ihre Aufgaben erfüllen kann, trägt der Unterzeichner die Kosten für die Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Betreuerin erhält eine Unterkunft in einem geeigneten Zimmer im Haushalt des Schützlings oder wenn dies nicht gewährleistet werden kann, in der Nähe des Schützlings, das zur Erholung dient und entsprechend ausgestattet ist. Ist es Aufgabe der Betreuerin auch Einkäufe zu tätigen, erhält sie ausreichendes Haushaltsgeld um die Versorgung des gesamten Haushaltes in erforderlichem Rahmen gewährleisten zu können. Der Betreuerin sind Telefongespräche in angemessenem Rahmen zur Aufrechterhaltung des Familienkontaktes gestattet. (Hierfür gibt es bei allen Telefonanbietern günstige Flatrates). Da viele Mitarbeiterinnen über ein Laptop oder Smartphone verfügen ist die Bereitstellung eines Internetanschlusses wünschenswert. Die Betreuerin erhält Stunden Freizeit täglich zur freien Verfügung. Die Uhrzeiten werden individuell geregelt. Internetanschluss ist vorhanden Internetanschluss wird TV im Zimmer der Betreuerin ist TV im Zimmer der Betreuerin wird eingerichtet Radio im Zimmer der Betreuerin ist vorhanden Radio im Zimmer der Betreuerin wird Wohnverhältnisse des Schützlings: Haus Mietwohnung Seniorenwohung Barrierefrei 2 Zimmer Balkon 3 Zimmer Terrasse 4 Zimmer kleiner Garten 5 Zimmer großer Garten 6 Zimmer mehr als 6 Zimmer nichts dergleichen Innenstadt Stadtrand Wohnsiedlung Dorf weit außerhalb Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000 Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch Andreas Grosch Stiftung Haustiere: kl. Hund gr. Hund Gewünschter Betreuungsbeginn am: Katze Vogel für: 2 Monate nichts dergleichen 3 Monate 6 Monate Dauerhaft (WIRD DER BETREUUNGSAUFTRAG NACH ABLAUF DER BETREUUNGSDAUER NICHT AUFGEHOBEN, VERLÄNGERT ER SICH STILLSCHWEIGEND BIS ZUR AUFHEBUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER.) Die Anreise der Betreuerin erfolgt je nach Transfermöglichkeit direkt zum Erfüllungsort oder zum nächsten Haupt/Busbahnhof nahe des Erfüllungsortes. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als Betreuungstag. Die An- und Abreise wird jeweils pauschal mit 97,00€ in Rechnung gestellt und mit der Rechnung für den entsprechenden Betreuungsmonat in einer Summe berechnet. Alle Betreuerinnen sind bereits bei der Anreise, mit einem offenen Rückreiseticket ausgestattet. Um die unterbrechungsfreie Betreuung zu gewährleisten, wechseln sich zwei Betreuerinnen im Zeitraum von zwei bis drei Monaten am Erfüllungsort ab. Besteht Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Betreuerin kann der Auftragnehmer auch andere Zeiträume ermöglichen. Am Tage des Wechsels trifft die neue Betreuerin für gewöhnlich morgens ein und wird über das Wohlbefinden des Schützlings von der noch tätigen Betreuerin in Kenntnis gesetzt, die dann abends abreisen wird. Alle Betreuerinnen sind sozialversichert bei der Stiftung angestellt, besitzen ausreichende Sprachkenntnis und haben alle Voraussetzungen um regulär als Betreuerin zu arbeiten. Neben der Betreuung steht die Stiftung für Fragen und zur Unterstützung des Auftraggebers jederzeit zur Verfügung. Allein die Stiftung ist Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um die Betreuung und der Organisation des Betreuungswechsels. Bei Ausfall einer Betreuerin durch Unfall, Krankheit oder wichtigem Grund, sorgt die Stiftung für zeitnahen Ersatz. Nicht möglich ist die Übernahme von Kosten für einen fremden Dienst als Ausfallersatz oder persönlich geltend gemachte Kosten durch den Auftraggeber bis zur Ankunft der Ersatzkraft. Die Auftragnehmer Haftung für unbeabsichtigte Schäden während der Betreuungsausübung ist ausgeschlossen. Die Betreuerin haftet persönlich für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Auftragnehmer ist sofort über den Vorfall schriftlich zu unterrichten und bei der Regulierung behilflich. Die Überlassung von Fahrzeugen an eine Betreuerin erfolgt nur auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Für die Stiftung steht das Wohl des Schützlings an erster Stelle. Aber auch die faire Behandlung der Betreuerin, die für das Wohl des Schützlings vor Ort sorgt. Die Stiftung als Auftragnehmer, ist staatlich zertifiziert und legt deshalb sehr viel Wert auf die Einhaltung des Arbeitsrechts, auf faire Bezahlung und faire Behandlung der Betreuerin. Die Gesamtkosten der Betreuung gemäß nachstehender Tabelle richten sich deshalb nach dem Betreuungsaufwand und der dementsprechenden Netto-Auszahlung der Betreuerin die durch die Stiftung erfolgt, zzgl. der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anteile für Sozialversicherung, Steuern, Gebühren, An- und Abmeldungen, zusätzlichem Auslandskrankenversicherungsschutz und der An- und Abreiseorganisation. Diese Kosten sind in den Gesamt-Betreuungskosten zusammengefasst und werden termingerecht von der Stiftung an die Betreuerin bzw. die entsprechenden Behörden und Ämter abgeführt. Um für mehr Transparenz zu sorgen und um möglichst vielen Menschen helfen zu können, erhalten Sie die Möglichkeit, unabhängig von der Pflegestufe des Schützlings, nach Ihren eigenen finanziellen Verhältnissen etwas mit zu entscheiden, welchen Nettolohn die Betreuerin für die Betreuung erhalten soll und wie hoch dann Ihre monatlichen Gesamtkosten sind. Die Leistungen, die Sie erhalten bleiben dabei immer gleich. Je höher der Nettolohn allerdings ist, desto höher können auch die Ansprüche hinsichtlich z.B. sprachlicher Ausbildung, beruflicher Qualifikation oder auch der Besitz eines Führerscheins mit entsprechender Fahrpraxis sein. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers während der Betreuungszeit gravierend verschlechtern, sprechen Sie ganz offen mit uns um prüfen zu können, ob die Betreuung des Schützlings durch den Hilfsfond der Stiftung zusätzlich unterstützt werden kann. Für die zu Betreuungsleistung entscheide ich mich als Auftraggeber für eine faire Netto-Entlohnung der Betreuerin von: 1000€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1660€ 1050€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1740€ 1100€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1826€ 1150€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1910€ 1200€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1990€ 1250€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2075€ 1300€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2158€ 1350€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2240€ 1400€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2324€ 1450€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2407€ 1500€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2490€ 1550€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2573€ 1600€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2656€ 1650€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2739€ (Die Auszahlung des Nettolohnes erfolgt durch die Stiftung als Arbeitgeber jeweils zum Monatsanfang auf das Bankkonto der Betreuerin. Vorschusszahlungen durch den Auftraggeber an die Betreuerin, können auf Anfrage der Betreuerin und Genehmigung durch die Stiftung, vom Auftraggeber gegen Quittung in genehmigter Höhe geleistet werden und werden diesem dann in der entsprechenden Monatsrechnung, in der die Auszahlung erfolgt ist, als Vorauszahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen.) Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000 Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch 3 Andreas Grosch Stiftung Sollten die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten Ihre finanziellen Möglichkeiten weit überschreiten und die Betreuung damit gefährden, können Sie einen formlosen Antrag auf Unterstützung aus dem Hilfsfond der Stiftung stellen. Der Vorstand der Stiftung überprüft dann, in welcher Höhe eine monatliche Beihilfe zu den Betreuungskosten bewilligt werden kann. Möchten Sie einen Antrag auf Unterstützung aus dem Hilfsfond der Stiftung stellen? Wenn ja, an monatlichen Gesamtkosten können maximal ja Nein Euro aufgebracht werden. Bewilligung: Die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten werden antragsgemäß durch den Hilfsfond der Stiftung mit einem Betrag von Euro monatlich unterstützt. Die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten betragen nunmehr Euro. Zahlung – Kündigung - Sonstiges: Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Monatsabechnung nachträglich zum 01. des Folgemonats der Betreuung. Zur Kosteneinsparung wird die Rechnung per PDF-Datei zugesandt. Auf Wunsch ist aber auch der Postversand möglich. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt unter Beachtung der Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das Stiftungskonto. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer vom 10. Tag ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen i. H. v. 4% über dem Kontokorrentzins der EZB verlangen. Bei ausbleibender Zahlung hat die Stiftung das Recht zur sofortigen Auftragsrückgabe. Weil die Stiftung die Betreuung von Menschen als reine Vertrauensangelegenheit betrachtet, gibt es keine Kündigungsfristen. Die Auftragsauflösung ist somit jederzeit, zum nächstmöglichen Abreisetag der Betreuerin, durch Buchungsbestätigung durch das Reiseunternehmen möglich. Die Berechnung der Betreuungskosten erfolgt dann nur bis einschließlich des Abreisetages der Betreuerin. Bei längerem Krankenhausaufenthalt des Schützlings, kann nach Absprache das Auftragsverhältnis unterbrochen werden. Je nach Vereinbarung reist die Betreuerin dann entweder an ihren Heimatort zurück oder verbleibt im Haushalt. Bei einer Vertragslaufzeit unter einem Monat fällt eine zusätzliche Kurzzeitpauschale von 320,00€ an. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet eine Betreuerin die bei der Stiftung angestellt ist oder durch die Stiftung zur Kenntnis gelangt ist, einem Mitbewerber zu vermitteln oder gar selbst zu beauftragen oder auf eigene Kosten zu beschäftigen. Ein Verstoß verpflichtet den Auftraggeber zur Leistung von Schadenersatz in Höhe von fünftausend Euro. Sollte sich aus diesem Auftrag ein Mangel ergeben, muss dieser sofort oder aber spätestens nach zwei Werktagen beim Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe erhält die Stiftung zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung des Mangels. Veränderungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Schweigepflicht und Datenschutz sind vom Auftragnehmer garantiert. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftragnehmers. Bei Undurchführbarkeit auch der Wohnort des Auftraggebers. Sollten Bestimmungen dieses Auftrages, Abänderungen oder Ergänzungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht berührt werden. Gleiches gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Auftrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung gelten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Auftrages gewollt haben würden, sofern sie bei Auftragsabschluss oder bei einer späteren Ergänzung einer Bestimmung, den Punkt bedacht hätten. Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen bzw. durch diesen Auftrag ersetzt werden. Nach Beendigung der Betreuungszeit erbitten wir ein Zeugnis über unsere Gesamtleistung. Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber 1 Unterschrift Auftraggeber 2 Unterschrift Stiftung Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000 Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch 4
© Copyright 2025 ExpyDoc