Andreas Grosch Stiftung

Andreas Grosch Stiftung
Betreuungsauftrag für einen Schützling
(Bitte ausgefüllt und unterschrieben wieder an uns zurücksenden)
Andreas Grosch Stiftung
ul. Ks. Bogusława X 6/4
Pl 70-440 Szczecin
1
Schützling: (Kann auch der Auftraggeber 1 sein)
Name:
Vorame:
geb.am:
Größe/cm:
Gew./kg:
Straße:
Plz:
Telefon:
Handy:
Notruf:
Auftraggeber 1 (Kann auch der Schützling selbst sein)
Auftraggeber 2 (Bei Ausfall des Auftraggebers 1)
Name:
Name:
Vorname:
Vorname:
Straße:
Straße:
Ort:
Plz:
Plz:
Telefax:
Telefon:
Ort:
Ort:
Telefon:
Telefax:
Handy:
Handy:
E-Mail:
E-Mail:
Verwandschaftsverhältnis zum Schützling:
Verwandschaftsverhältnis zum Schützling:
Festgelegte Pflegestufe:
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Härtefall
D
I
Die Pflegestufe wird
noch festgelegt
Eine Änderung der Pflegestufe wird umgehend mitgeteilt.
Lebensumstände:
öfter täglich
viel
sehr freundlich
in sich gekehrt
mobil
benötigt Medikamente
raucht
gelegentlich
gelegentlich
mäßig
manchmal depressiv
oft depressiv
manchmal agressiv
mit Hilfe mobil
oft bettlägerig
immer bettlägerig
alleinstehend
zusammenlebend mit
genießt Alkohol
viel
Personen im selben Haushalt.
Regelmäßige nächtliche Betreuung
Inkontinent
Ein ambulanter Pflegedienst ist beauftragt
Der ambulante Pflegedienst soll gekündigt werden
Eine Putzhilfe ist beauftragt
Einer derzeitigen Putzhilfe soll gekündigt werden
Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin
Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de
NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000
Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch
Andreas Grosch Stiftung
Als Hilfsmittel stehen zu Verfügung:
Brille
Hörgerät
Gehstock
Vierpunkt-Stock
Rollstuhl
Wannenlift
Treppenlift
Sonstige:
etwas bemerkbar
stark bemerkbar
ausgeprägt
Rollator
Demenzerkrankung:
nicht bemerkbar
Alzheimer Krankheit
Folgende Krankheiten sind außerdem diagnostiziert:
2
Sprachverständnis:
vollständig
noch gut erhalten
eingeschränkt
auf Gesten beschränkt
Schlafverhalten:
normal
Einschlafschwierigkeiten
Durchschlafschwierigkeiten
nur mit Schlafmitteln
Tag-Nacht Umkehr
Hobbies und Interessen des Schützlings: (wenn nicht mehr vorhanden, dann aus der Vergangenheit)
Betreuungsumfang:
Herzliche Betreuung
Speisezubereitung
Reinigungsarbeiten
Wäschepflege
Hilfe beim Aufstehen
Hilfe beim Gehen
An- u. Auskleiden
Körperpflege
Essensreichung
WC-Begleitung
WC-Hygiene
Arztbesuche
Spaziergänge
Behördengänge
Aktivierung
Motivierung
Gespräche
Gesellschaftsspiele
Fernsehabende
Kleinpflanzenpflege
Kleintierversorgung
Rufbereitschaft Tag
Rufbereitsch. Nacht
Einkäufe
Gartenpflege
Zusatzwünsche:
Damit die Betreuerin engagiert ihre Aufgaben erfüllen kann, trägt der Unterzeichner die Kosten für die Betreuung und der
hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Betreuerin erhält eine Unterkunft in einem geeigneten Zimmer im Haushalt des
Schützlings oder wenn dies nicht gewährleistet werden kann, in der Nähe des Schützlings, das zur Erholung dient und
entsprechend ausgestattet ist. Ist es Aufgabe der Betreuerin auch Einkäufe zu tätigen, erhält sie ausreichendes Haushaltsgeld um die Versorgung des gesamten Haushaltes in erforderlichem Rahmen gewährleisten zu können. Der Betreuerin sind
Telefongespräche in angemessenem Rahmen zur Aufrechterhaltung des Familienkontaktes gestattet. (Hierfür gibt es bei
allen Telefonanbietern günstige Flatrates). Da viele Mitarbeiterinnen über ein Laptop oder Smartphone verfügen ist die
Bereitstellung eines Internetanschlusses wünschenswert.
Die Betreuerin erhält
Stunden Freizeit täglich zur freien Verfügung. Die Uhrzeiten werden individuell geregelt.
Internetanschluss ist vorhanden
Internetanschluss wird
TV im Zimmer der Betreuerin ist
TV im Zimmer der Betreuerin wird eingerichtet
Radio im Zimmer der Betreuerin ist vorhanden
Radio im Zimmer der Betreuerin wird
Wohnverhältnisse des Schützlings:
Haus
Mietwohnung
Seniorenwohung
Barrierefrei
2 Zimmer
Balkon
3 Zimmer
Terrasse
4 Zimmer
kleiner Garten
5 Zimmer
großer Garten
6 Zimmer
mehr als 6 Zimmer
nichts dergleichen
Innenstadt
Stadtrand
Wohnsiedlung
Dorf
weit außerhalb
Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin
Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de
NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000
Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch
Andreas Grosch Stiftung
Haustiere:
kl. Hund
gr. Hund
Gewünschter Betreuungsbeginn am:
Katze
Vogel
für:
2 Monate
nichts dergleichen
3 Monate
6 Monate
Dauerhaft
(WIRD DER BETREUUNGSAUFTRAG NACH ABLAUF DER BETREUUNGSDAUER NICHT AUFGEHOBEN, VERLÄNGERT ER SICH STILLSCHWEIGEND BIS ZUR AUFHEBUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER.)
Die Anreise der Betreuerin erfolgt je nach Transfermöglichkeit direkt zum Erfüllungsort oder zum nächsten Haupt/Busbahnhof nahe des Erfüllungsortes. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als Betreuungstag. Die An- und Abreise wird
jeweils pauschal mit 97,00€ in Rechnung gestellt und mit der Rechnung für den entsprechenden Betreuungsmonat in einer
Summe berechnet. Alle Betreuerinnen sind bereits bei der Anreise, mit einem offenen Rückreiseticket ausgestattet. Um
die unterbrechungsfreie Betreuung zu gewährleisten, wechseln sich zwei Betreuerinnen im Zeitraum von zwei bis drei
Monaten am Erfüllungsort ab. Besteht Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Betreuerin kann der Auftragnehmer auch
andere Zeiträume ermöglichen. Am Tage des Wechsels trifft die neue Betreuerin für gewöhnlich morgens ein und wird
über das Wohlbefinden des Schützlings von der noch tätigen Betreuerin in Kenntnis gesetzt, die dann abends abreisen
wird. Alle Betreuerinnen sind sozialversichert bei der Stiftung angestellt, besitzen ausreichende Sprachkenntnis und haben
alle Voraussetzungen um regulär als Betreuerin zu arbeiten. Neben der Betreuung steht die Stiftung für Fragen und zur
Unterstützung des Auftraggebers jederzeit zur Verfügung. Allein die Stiftung ist Ansprechpartner bei Fragen und
Problemen rund um die Betreuung und der Organisation des Betreuungswechsels. Bei Ausfall einer Betreuerin durch
Unfall, Krankheit oder wichtigem Grund, sorgt die Stiftung für zeitnahen Ersatz. Nicht möglich ist die Übernahme von
Kosten für einen fremden Dienst als Ausfallersatz oder persönlich geltend gemachte Kosten durch den Auftraggeber bis
zur Ankunft der Ersatzkraft. Die Auftragnehmer Haftung für unbeabsichtigte Schäden während der Betreuungsausübung
ist ausgeschlossen. Die Betreuerin haftet persönlich für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Der Auftragnehmer ist sofort über den Vorfall schriftlich zu unterrichten und bei der Regulierung behilflich. Die
Überlassung von Fahrzeugen an eine Betreuerin erfolgt nur auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
Für die Stiftung steht das Wohl des Schützlings an erster Stelle. Aber auch die faire Behandlung der Betreuerin, die für
das Wohl des Schützlings vor Ort sorgt. Die Stiftung als Auftragnehmer, ist staatlich zertifiziert und legt deshalb sehr viel
Wert auf die Einhaltung des Arbeitsrechts, auf faire Bezahlung und faire Behandlung der Betreuerin. Die Gesamtkosten
der Betreuung gemäß nachstehender Tabelle richten sich deshalb nach dem Betreuungsaufwand und der dementsprechenden Netto-Auszahlung der Betreuerin die durch die Stiftung erfolgt, zzgl. der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Anteile für Sozialversicherung, Steuern, Gebühren, An- und Abmeldungen, zusätzlichem Auslandskrankenversicherungsschutz und der An- und Abreiseorganisation. Diese Kosten sind in den Gesamt-Betreuungskosten zusammengefasst
und werden termingerecht von der Stiftung an die Betreuerin bzw. die entsprechenden Behörden und Ämter abgeführt.
Um für mehr Transparenz zu sorgen und um möglichst vielen Menschen helfen zu können, erhalten Sie die Möglichkeit,
unabhängig von der Pflegestufe des Schützlings, nach Ihren eigenen finanziellen Verhältnissen etwas mit zu entscheiden,
welchen Nettolohn die Betreuerin für die Betreuung erhalten soll und wie hoch dann Ihre monatlichen Gesamtkosten sind.
Die Leistungen, die Sie erhalten bleiben dabei immer gleich. Je höher der Nettolohn allerdings ist, desto höher können
auch die Ansprüche hinsichtlich z.B. sprachlicher Ausbildung, beruflicher Qualifikation oder auch der Besitz eines Führerscheins mit entsprechender Fahrpraxis sein. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers während der
Betreuungszeit gravierend verschlechtern, sprechen Sie ganz offen mit uns um prüfen zu können, ob die Betreuung des
Schützlings durch den Hilfsfond der Stiftung zusätzlich unterstützt werden kann.
Für die zu Betreuungsleistung entscheide ich mich als Auftraggeber für eine faire Netto-Entlohnung der Betreuerin von:
1000€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1660€
1050€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1740€
1100€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1826€
1150€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1910€
1200€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 1990€
1250€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2075€
1300€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2158€
1350€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2240€
1400€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2324€
1450€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2407€
1500€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2490€
1550€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2573€
1600€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2656€
1650€ entspricht monatl. Gesamt-Betreuungskosten i. H. v. 2739€
(Die Auszahlung des Nettolohnes erfolgt durch die Stiftung als Arbeitgeber jeweils zum Monatsanfang auf das Bankkonto der Betreuerin. Vorschusszahlungen durch den Auftraggeber an die Betreuerin, können auf Anfrage der Betreuerin und Genehmigung durch die Stiftung, vom Auftraggeber gegen
Quittung in genehmigter Höhe geleistet werden und werden diesem dann in der entsprechenden Monatsrechnung, in der die Auszahlung erfolgt ist, als
Vorauszahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen.)
Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin
Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de
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Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch
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Sollten die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten Ihre finanziellen Möglichkeiten weit überschreiten und die Betreuung
damit gefährden, können Sie einen formlosen Antrag auf Unterstützung aus dem Hilfsfond der Stiftung stellen. Der
Vorstand der Stiftung überprüft dann, in welcher Höhe eine monatliche Beihilfe zu den Betreuungskosten bewilligt werden
kann.
Möchten Sie einen Antrag auf Unterstützung aus dem Hilfsfond der Stiftung stellen?
Wenn ja, an monatlichen Gesamtkosten können maximal
ja
Nein
Euro aufgebracht werden.
Bewilligung:
Die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten werden antragsgemäß durch den Hilfsfond der Stiftung mit einem Betrag von
Euro monatlich unterstützt.
Die monatlichen Gesamt-Betreuungskosten betragen nunmehr
Euro.
Zahlung – Kündigung - Sonstiges:
Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Monatsabechnung nachträglich zum 01. des Folgemonats der Betreuung. Zur
Kosteneinsparung wird die Rechnung per PDF-Datei zugesandt. Auf Wunsch ist aber auch der Postversand möglich. Die
Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt unter Beachtung der Zahlungsfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung per
Überweisung auf das Stiftungskonto. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer vom 10. Tag ab
Fälligkeitsdatum Verzugszinsen i. H. v. 4% über dem Kontokorrentzins der EZB verlangen. Bei ausbleibender Zahlung hat
die Stiftung das Recht zur sofortigen Auftragsrückgabe. Weil die Stiftung die Betreuung von Menschen als reine Vertrauensangelegenheit betrachtet, gibt es keine Kündigungsfristen. Die Auftragsauflösung ist somit jederzeit, zum nächstmöglichen Abreisetag der Betreuerin, durch Buchungsbestätigung durch das Reiseunternehmen möglich. Die Berechnung der
Betreuungskosten erfolgt dann nur bis einschließlich des Abreisetages der Betreuerin. Bei längerem Krankenhausaufenthalt des Schützlings, kann nach Absprache das Auftragsverhältnis unterbrochen werden. Je nach Vereinbarung reist die
Betreuerin dann entweder an ihren Heimatort zurück oder verbleibt im Haushalt. Bei einer Vertragslaufzeit unter einem
Monat fällt eine zusätzliche Kurzzeitpauschale von 320,00€ an. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet eine Betreuerin die
bei der Stiftung angestellt ist oder durch die Stiftung zur Kenntnis gelangt ist, einem Mitbewerber zu vermitteln oder gar
selbst zu beauftragen oder auf eigene Kosten zu beschäftigen. Ein Verstoß verpflichtet den Auftraggeber zur Leistung von
Schadenersatz in Höhe von fünftausend Euro. Sollte sich aus diesem Auftrag ein Mangel ergeben, muss dieser sofort oder
aber spätestens nach zwei Werktagen beim Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe erhält die Stiftung zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung des Mangels. Veränderungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Schweigepflicht und Datenschutz sind vom Auftragnehmer garantiert.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftragnehmers. Bei Undurchführbarkeit auch der Wohnort des
Auftraggebers.
Sollten Bestimmungen dieses Auftrages, Abänderungen oder Ergänzungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder
durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht berührt werden. Gleiches gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Auftrag
eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der
Lücke, soll eine angemessene Regelung gelten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Auftrages gewollt haben würden, sofern sie bei Auftragsabschluss oder
bei einer späteren Ergänzung einer Bestimmung, den Punkt bedacht hätten. Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit,
dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen bzw. durch diesen Auftrag ersetzt werden.
Nach Beendigung der Betreuungszeit erbitten wir ein Zeugnis über unsere Gesamtleistung.
Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber 1
Unterschrift Auftraggeber 2
Unterschrift Stiftung
Andreas Grosch Stiftung – ul. Ks. Bogusława X 6/4 – PL70-440 Szczecin
Fon: +48 664 564 200 Fax: +48 91 433 2 666 – E-Mail: [email protected] – Internet: www.andreas-grosch-stiftung.de
NIP: PL8513189225 – KRS: 587565 – Regon: 36304953900000
Vorstandsvorsitzender: Andreas Grosch
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