Besondere Leistungen in der W-Besoldung gemäß Satzung Charité

Besondere Leistungen in der W-Besoldung
gemäß Satzung Charité und § 3 LBesG
Präambel
Der Gewährung von Besonderen Leistungsbezügen nach §3 Abs 8 Satz 4 LaBesG ist gemäß
einschlägiger Satzung der Charité ein Akt akademischer Bewertung vorgeschaltet, welcher
naturgemäß nicht streng standardisiert werden kann. Um dennoch ist eine größtmögliche
Vergleichbarkeit anzustreben, soll das unten stehende Bewertungssystem als interne
Richtlinie für die Bewerterkommission herangezogen werden.
Bewertungssystem
1. Verfahren
Besondere Leistungen in den Bereichen Forschung sowie Lehre, Nachwuchsförderung und
Weiterbildung werden getrennt bewertet und einer Leistungsstufe (1-5) zugeordnet. Die
höchste erreichte Leistungsstufe soll die Basis für die Gewährung der besonderen
Leistungsbezüge bilden, d.h. Leistungen aus den einzelnen Bereichen können grundsätzlich
nicht addiert werden.
Stufe 1 (372 € nach §3 Abs. 8 Satz 4 LaBesG)
Leistungen, die über die Erfüllung der Dienstpflichten in Lehre und Forschung erheblich
hinausgehen
Stufe 2 (744 € nach §3 Abs. 8 Satz 4 LaBesG)
Leistungen, die das Profil der Charité als Forschungs-und Lehrinstitution nachhaltig mitprägen
Stufe 3 ( 1.116 € nach §3 Abs. 8 Satz 4 LaBesG)
Leistungen, die das Profil der Charité im nationalen Rahmen erkennbar prägen
Stufe 4 ( 1.488 € nach §3 Abs. 8 Satz 4 LaBesG)
Leistungen, die zur Erhöhung der internationalen Reputation der Charité beitragen
Stufe 5 ( 1.860 € nach §3 Abs. 8 Satz 4 LaBesG)
Leistungen, die die internationale Reputation entscheidend mitprägen
2.
Bewertung im Bereich Forschung
Vier Teilbereiche werden gewertet (Publikationen, Drittmitteleinwerbung,
Drittmittelverbundprojekte und Sonstiges) und einer von 5 Leistungsstufen zugeordnet.
Stufe 1:
oder
Signifikante Publikationstätigkeit (z.B. mindestens eine Publikation
mit Erst-und Letztautorschaft mit einem IPF >4 /Jahr)
Signifikante Drittmitteleinwerbung (z.B. DFG-Projekt)
oder
mindestens 20 Punkte nach u.g. Punktebewertung
oder
oder
Signifikante Publikationstätigkeit (z.B. mindestens drei paper mit
Erst-und Letztautorschaft mit IPF >4 /Jahr)
Exzellenzförderung der DFG (Emmy-Noether, Heisenberg oder
vergleichbar)
mindestens 40 Punkte nach u.g. Punktebewertung
oder
oder
Sprecher oder Koordinator von Verbundprojekten (z.B. SFB, FOR,
SPP, SPP, KliFO)
Mitglied im DFG-Senat oder Fachkollegiat
mindestens 60 Punkte nach u.g. Punktebewertung
Stufe 2:
Stufe 3:
Stufe 4:
Sprecher Cluster im Exzellenzwettbewerb
oder Sprecher internationaler Forschungsverbund (z.B.EU, BMBF)
oder Internationaler Grant (z.B. ERC, NIH)
oder mindestens 80 Punkte nach u.g. Punktebewertung
Stufe 5:
Renommierter nationaler/internationaler Preis (z.B. Leibnitz-Preis)
oder mindestens 100 Punkte nach u.g. Punktebewertung
Punktebewertung
Besondere Leistungen in u.g. Teilbereichen werden mit Punkten bewertet, und deren Summe
wird einer Leistungsstufe zugeordnet (s.o.).
Teilbereich Publikationen (60 Punkte maximal erreichbar):
- Gewertet werden nur Original-Publikationen mit einem Impaktfaktor größer 4.
- Die Impaktfaktoren der Publikationen aus den drei Bewertungsjahren werden
addiert, wobei nur Publikationen mit Erst-, Co-Erst-, Letzt-, oder Corresponding
Autorenschaft mit vollem Impaktfaktor gewichtet werden, alle anderen mit
halbem Impaktfaktor. Maximale Summe aus letzteren Arbeiten, die einfließen
kann, ist 10.
Teilbereich Drittmittel (40 Punkte maximal erreichbar)
- Die Summe der gebuchten Drittmittel der drei Bewertungsjahre wird so wie bei
der LOM-Bewertung gewichtet (d.h. DFG x 3, BMBF, EU x 2, sonst x 1)
- Die Punktzahl im Bereich Drittmittel ergibt sich durch Teilung der gewichteten
Drittmittel durch 100.000.
Teilbereich Verbundprojekte (20 Punkte maximal erreichbar)
5 Punkte:
z.B. kleinerer BMBF- oder EU-Forschungsverbund
10 Punkte:
Sprecher DFG Graduiertenkolleg, Exzellenzförderung der DFG
(Emmy Noether, Heisenberg etc.)
15 Punkte:
Sprecher SFB, FOR, SPP, KliFO, großer BMBF Cluster
20 Punkte:
Sprecher Exzellenzcluster, Sprecher internat. Forschungsverbund (EU
Cluster), NIH grant, ERC grant
Teilbereich Sonstiges (20 Punkte maximal)
Die Bewerterkommission kann hier für Leistungen, die oben nicht abgebildet werden,
bis maximal 20 Punkte vergeben. Beispiele: Patente und Transferleistungen,
hochdotierter nationaler/internationaler Preis, Reviews in herausragenden Journalen,
DFG Fachkollegiat/Senatsmitglied, etc.
3. Bewertung im Bereich Lehre, Nachwuchsförderung und Weiterbildung
Besondere Leistungen in den Bereichen Lehre, Nachwuchsförderung und Weiterbildung
werden ebenfalls in ihrer Gesamtheit einer von 5 Stufen zugeordnet. Dazu gehören
insbesondere die unten genannten Leistungen.
Stufe 1:
Lehrevaluation im obersten Quartil
Stufe 2:
Lehrevaluation in den oberen 10%
oder Preis für Lehre
Stufe 3:
Nationaler Preis in der Lehre
oder Einwerbung von Drittmitteln im Bereich Lehre von mehr als 50000
€/Jahr
oder Sprecher DFG-Graduiertenkolleg
Stufe 4:
Sprecher Graduiertenschule im Exzellenzwettbewerb
oder Organisation und Entwicklung eines internationalen, akkrediterten,
sich komplett selbst finanzierenden Masterstudiengangs
oder Einwerbung von Drittmitteln im Bereich Lehre von mehr als 100 000
Euro/a, wobei die Mittel nicht einer Einrichtung, sondern der
gesamten Fakultät zugute kommen
Stufe 5:
Internationaler Grant im Bereich Lehre mit erheblichem
Fördervolumen (> 200 000 Euro/a), wobei die Mittel nicht einer
Einrichtung, sondern der gesamten Fakultät zugute kommen
Einwerbung von Drittmitteln im Bereich Lehre von mehr als 300 000
Euro in 2 Jahren, wobei die Mittel nicht einer Einrichtung, sondern
der gesamten Fakultät zugute kommen
oder
4. Bewertung im Bereich akademische Selbstverwaltung
Besondere Leistungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung werden durch
Einzelfallentscheidung der Kommission bewertet und mit max. einer Leistungsstufe bewertet.