Vereinbarung - Mobilas.at

BETREUUNGSVERTRAG
abgeschlossen
zwischen
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[Vor- und Zuname der betreuungsbedürftigen Person], geb. [Geburtsdatum],
[Adresse der betreuungsbedürftigen Person]
oder
[Vor- und Zuname sowie Adresse einer zum Abschluss dieses Vertrags
von der betreuungsbedürftigen Person bevollmächtigte Person
unter Vorlage einer Vollmacht]
(in der Folge „Auftraggeber“)
einerseits
und
Mobilas e.U.
(Inhaber Julian BERTHOLD, MSc, geb. 30.05.1981,)
Breitenfurterstraße 111-113 Top 1.4b, 1120 Wien,
(in der Folge „Auftragnehmer“)
andererseits
wie folgt:
Präambel
1. Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer im Rahmen des Gewerbes der
Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994 Betreuungsleistungen. Der Gewerbestandort des
Auftragnehmers befindet sich in Breitenfurterstraße 111-113 Top 1.4b, 1120 Wien.
2. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung in seiner Lebensführung. Der Auftraggeber beauftragt
daher den Auftragnehmer mit den nachstehenden, in dieser Vereinbarung umschriebenen
Betreuungsleistungen:
1
I.
Vertragsinhalt
1. Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers umfasst im Rahmen der in dieser
Vereinbarung definierten Einsatzzeiten insbesondere folgende Leistungen:

Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere die Durchführung von Besorgungen und
Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Tieren und Pflanzen.

Unterstützung bei der Lebensführung, insbesondere die Gestaltung des Tagesablaufs,
Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen;

Gesellschafterfunktion, insbesondere dem Auftraggeber Gesellschaft leisten, Führen von
Konversation, Aufrechterhaltung und Förderung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei
diversen Aktivitäten, Vorlesen;

Unterstützung des Auftraggebers zum Schutz seiner wirtschaftlichen oder gesundheitlichen
Interessen (z.B. Begleitung bei Behörden- und Arztwegen);

Praktische und organisatorische Vorbereitung des Auftraggebers auf einen Ortswechsel;

Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die für den Auftraggeber getätigten
Ausgaben.
2. Der Auftragnehmer hat sich bei der Ausübung seiner Tätigkeiten am Wohl des Auftraggebers zu
orientieren. Bei der Vornahme von Besorgungen sind die Grundsätze der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.
3. Es wird einvernehmlich festgehalten, dass der Auftragnehmer auch betreffend der unter Absatz 1
dieses Vertragspunktes angeführten Tätigkeiten nur Arbeiten gemäß dem Hausbetreuungsgesetz
(Hilfe bei der Haushaltsführung, bei der Hygiene und den täglichen Verrichtungen) und keinerlei
ärztliche oder pflegerische Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Die Haftung des
Auftragnehmers für allfällige nicht erbrachte medizinische und/ oder pflegerische Leistungen wird
daher einvernehmlich ausgeschlossen.
4. Festgehalten wird, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit ohne wirtschaftliche oder persönliche
Abhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Der Auftragnehmer unterliegt daher weder den
Weisungen des Auftraggebers noch hat der Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber dem
Auftragnehmer.
II.
Vertragsbeginn / Vertragsdauer
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am____________________ und wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen.
2. Das Vertragsverhältnis ist befristet und beginnt am __________________ und endet am
___________________ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
2
III.
Festlegung von Handlungsleitlinien
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Notfall und bei Änderungen im Allgemeinzustand oder im
Verhalten des Auftraggebers die vom Auftraggeber benannten Personen zu kontaktieren:
[Namen, Anschrift und Telefonnummern der Kontaktpersonen]
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2. Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben der Situation angemessen sind, um der körperlichen Integrität
und Gesundheit des Auftraggebers gerecht zu werden.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen
jegliche Gefährdung von Gesundheit und Leben des Auftragnehmers zu vermeiden.
IV.
Zutrittsmöglichkeit
Die Zutrittsmöglichkeit des Auftragnehmers zum Wohnbereich des Auftraggebers ist vom Auftrag-geber
jedenfalls sicherzustellen, um die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftrag-nehmer
sicherzustellen. Um dem Auftragnehmer den Zutritt in den Wohnbereich des Auftraggebers zu
ermöglichen, wird die Zutrittsmöglichkeit, etwa durch Schlüsselsafe, Zweitschlüssel oder Hinterlegung
des Schlüssels bei einer Vertrauensperson sichergestellt.
V.
Vertretung und Weisungsfreiheit
1. Ein Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer besteht nicht. Der
Auftragnehmer ist sohin nicht persönlich leistungsverpflichtet, sodass der Auftragnehmer berechtigt
ist, sich geeigneter Vertreter und/oder Gehilfen zu bedienen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem
Auftraggeber eine Vertretung sowie die Person des Vertreters mitzuteilen.
2. Sollte dem Auftragnehmer die Leistungserbringung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich
sein, hat der Auftragnehmer rechtzeitig für eine Vertretung zu sorgen und den Auftraggeber über die
Vertretung und die Person der Vertretung zu informieren.
VI.
Dokumentation
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende und regelmäßige Dokumentation über die
erbrachten Leistungen (Zeiten, Art und Umfang) zu führen und diese dem Auftraggeber bzw. dessen
vertretungsbefugten Personen zugänglich zu machen. Die Dokumentation ist weiters Ärzten bzw.
Angehörigen von Gesundheitsberufen, in deren Behandlung oder Pflege sich der Auftraggeber befindet,
zur Verfügung zu stellen.
VII.
Entgelt
1. Das dem Auftragnehmer gebührende Entgelt berechnet sich nach Stundensätzen und bestätigt der
Auftraggeber bzw. dessen vertretungsberechtigte Person mit Unterschrift am Ende dieses Vertrages
den Erhalt der aktuellen Tarife in Form einer schriftlich ausgefertigten Preisliste als Anhang an diesen
Vertrag. Der Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet 20% MwSt. zu verrechnen. An Sonn und
Feiertagen gilt ein Zuschlag von 50% als vereinbart.
2. Das vereinbarte Entgelt ist vom Auftraggeber binnen 7 Tagen ab Fälligkeit der Rechnung auf das
3
vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto einzuzahlen.
3. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle durch die schuldhaft verspätete Entgeltzahlung
verursachten notwendigen bzw. zweckmäßigen Kosten und Auslagen zweckentsprechender
außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem
angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie für die notwendigen bzw.
zweckmäßigen Kosten zweckentsprechender behördlicher Rechtsverfolgung (einschließlich
Prozess- und Vertretungskosten). Für den Fall der Nichtzahlung des vereinbarten Werklohns durch
den Auftraggeber endet der Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung.
VIII.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt, dem Auftragnehmer keine ihm bekannten Risiken, Vorgänge oder Umstände,
die zur Durchführung der Betreuungsleistungen von maßgebender Bedeutung sind, verschwiegen oder
vorenthalten zu haben.
IX.
Endigung/Kündigung des Vertrages:
1. Der Personenbetreuungsvertrag wird durch den Tod der betreuungsbedürftigen Person
aufgelöst. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer zweiwöchigen
Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufgekündigt werden.
X.
Schlussbestimmungen
1. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, sämtliche Punkte dieses Vertrags sorgsam gelesen zu haben,
und erklärt, mit allen Punkten ausdrücklich einverstanden zu sein.
2. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Abreden. Für Abänderungen und Ergänzungen
wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt
davon die Gültigkeit des restlichen Vertrags unberührt, sofern dies der Absicht der Vertrags-parteien
entspricht, wie sie aus den Bestimmungen dieses Vertrags in ihrem Zusammenhang hervorgeht.
Eine solche Bestimmung ist dann durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen,
welche einen solchen rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Inhalt wie die ungültige hat oder ihr
am nächsten kommt.
4. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
5. Die Vertragsparteien vereinbaren bei Streitigkeiten über/aus diesem Vertrag die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes.
[Ort], am [Datum]
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Auftraggeber
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Auftragnehmer
4
Einkaufsdienst:
Einkaufsdienst 4x monatlich 125,- (1 Tag pro Woche)
Einkaufsdienst 8x monatlich 250,- (2 Tage pro Woche)
Einkaufsdienst 8x monatlich + 4h Gesellschafterfunktion 299,Mobile Assistenz und Begleitungen:
Die erste Stunde 40,- Euro + 10,- Euro Anfahrtspauschale. Jede weitere Stunde 40,- Euro.
Psychosoziale Betreuung:
Die erste Stunde 40,- Euro + 10,- Euro Anfahrtspauschale. Jede weitere Stunde 40,- Euro.
Housesitting:
Einmalige Aufnahmegebühr von 90,- Euro, für Erfassen der Daten, Ausfüllen der Checkliste,
Schlüsselübergabe und Administration.
Tagespauschale von 45,- Euro. Dies beinhaltet einen Besuch pro Tag mit einer Präsenzzeit
vor Ort von ca. 30min.
Post- und Behördenwege im Zeitraum des Housesitting werden mit 20,- Euro pro
Behördengang verrechnet.
Tierbetreuung nach Vereinbarung jedoch nur mit Housesitting und/oder mobiler Assistenz
möglich.
Ausflüge und Mobilität:
Die erste Stunde 40,- Euro + 10,- Euro Anfahrtspauschale.
Jede weitere Stunde 40,- Euro. Außerhalb der Stadt – und Bezirksgrenzen gilt amtliches KM –
Geld (Stand 2016: 0,42,- Euro) oder freie Vereinbarung.
Preise gültig für Wien und Bezirk Mödling. Restliches NÖ auf Anfrage. Alle Preise exklusive Lebensmittelkosten,
Barauslagen und zzgl. 20% Mehrwertsteuer. Pauschalangebote frei nach Vereinbarung möglich. Eine Stunde
Arbeitszeit beinhaltet 15min Wegzeit. Abgerechnet wird die erste Stunde zur Gänze, ab der zweiten Stunde im ½
Stunden Takt. An Sonn – und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 50% als vereinbart.
mobilas e.U.
mobile Assistenz
Raiffeisenbank Mödling
Blz: 32550 Kto.-Nr. 0000 200 1584
IBAN: AT22 3225 0000 0200 1584
BIC: RLNWATWWGTD
UID: ATU68373100
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