Infoblatt als PDF - Justus-Liebig

Zentrale Studienberatung
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für
örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Stand: 09.05.2016
Die folgenden Informationen gelten für das Wintersemester 2016/17.
1
Zulassungsbeschränkung
Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze
festgelegt, d.h. es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studienanfänger/inne/n
bestimmt. Diese Studienplätze werden in aufeinander folgenden Quoten nach jeweils unterschiedlichen
Kriterien vergeben. Es gibt unterschiedliche Vergabeverfahren; je eines für:
• Master-Studiengänge (www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/master)
• Medizin, Zahn- und Tiermedizin (www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/zentral und spezielles Infoblatt)
• alle anderen Studiengänge (www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/quoten-oertlich und dieses Infoblatt)
1.1
Grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge /-fächer (Stand WS 2016/17) 1
Stx
Lehramt 2
Bachelor
(Studienbeginn ist für die folgenden Studiengänge/-fächer nur im Wintersemester möglich – Ausnahme Rechtswissenschaft)
1
Agrarwissenschaften (B.Sc.)
Außerschulische Bildung (B.A.)
Berufliche und Betriebliche Bildung
(B.Ed.)
Bewegung und Gesundheit (B.Sc.)
Bildung und Förderung in der
Kindheit (B.A.)
• Biologie (B.Sc.)
• Ernährungswissenschaften
(B.Sc.)
• Lebensmittelchemie (B.Sc.)
• Ökotrophologie (B.Sc.)
• Psychologie (B.Sc.)
• Social Sciences / Sozialwissenschaften (B.A.)
• Umweltmanagement (B.Sc.)
• Wirtschaftswissenschaften
(B.Sc.)
•
•
•
Lehramt an Förderschulen (L5)
Lehramt an Grundschulen (L1)
Lehramt an Grundschulen mit dem
Unterrichtsfach Islamische Religion
• Arbeitslehre L2
• Biologie L3
• Deutsch L3
• Politik und Wirtschaft L2
• Politik und Wirtschaft L3
•
Rechtswissenschaft (1. Staatsprüfung)
•
•
•
•
•
Für diese Studiengänge /-fächer sind Zulassungsbeschränkungen beantragt. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das HMWK, die voraussichtlich im
Juli erfolgt
L1 = Lehramt an Grundschulen; L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen; L3 = Lehramt an Gymnasien; L5 Lehramt an Förderschulen
2
2
Bewerbung
Der Bewerbungsschluss ist
• für ein Wintersemester (WS) der 15. Juli
• für ein Sommersemester (SS) der 15. Januar
Bewerbungsunterlagen:
Die aktuellen Informationen und den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie ab ca. sechs Wochen
vor Bewerbungsschluss unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/.
ACHTUNG: Studieninteressierte, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
haben, bewerben sich über uni-assist (www.uni-assist.de). Dort werden die Anträge zentral
geprüft. Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an uni-assist oder
das Studierendensekretariat / Ausländerzulassung der Justus-Liebig-Universität.
Infos unter: www.uni-giessen.de/cms/internationales/studierenjlu/bewerbung
3
Vergabeverfahren für die grundständige Studiengänge
(außer die medizinischen Studiengänge)
Das Vergabeverfahren regelt, nach welchen Kriterien die Bewerber/innen ausgewählt werden, die einen der
zur Verfügung stehenden Studienplätze erhalten.
Quotenanteile
Die Gesamtheit aller Studienplätze wird auf folgende Quoten in der angegebenen Reihenfolge aufgeteilt:
• 20% der Studienplätze werden über das Kriterium Wartezeit vergeben,
• 80% der Studienplätze werden im sog. Hochschulauswahlverfahren (HAV) vergeben.
(An Bewerber/innen, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates bzw. eines Vertragsstaates (Norwegen, Liechtenstein, Island) sind und
keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, werden in einer Vorabquote 10% der Studienplätze vergeben.)
Exkurs zum „NC“
Die Grenzwerte in den beiden Quoten (Wartezeit und Note+2.Kriterium) sind so zu interpretieren, dass sie
diejenige Werte angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die
jeweils "schlechtesten" Bewerber gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte
verstanden werden, die man erreichen muss, um in Zukunft zugelassen werden zu können. Denn das
Verfahren kann sich grundlegend ändern und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten! Die
Grenzwerte des letzten Verfahrens der Justus-Liebig-Universität (JLU) finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/studium/nc
„NC-Werte“ bzw. Grenzwerte sind historische Daten!
Änderung zum Wintersemester 2016/17:
Die Kriterien, nach denen die Studienplätze in Gießen im HAV vergeben werden, haben sich
2016/17 geändert. Die Grenzwerte der vergangenen Jahre sind mit jenen für das Wintersemester
2016/17 nicht mehr vergleichbar und somit nicht mehr aussagekräftig.
3.1
Zulassung nach Wartezeit (20% der Studienplätze)
3.2
Zulassung im Hochschulauswahlverfahren (HAV – 80% der Studienplätze)
Wartezeit ist definiert als die Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bis zur
Bewerbung, gemessen in Halbjahren, abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen. Alle
Bewerber/innen werden in eine Rangreihe entsprechend ihrer erworbenen Wartezeit gebracht. Es werden
so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze nach dieser Quote vergeben werden, also 20% aller
Studienplätze.
Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen
daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), das Abitur früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“), siehe www.uni-giessen.de/studium/stichworte.
Die Vorgaben für das Hochschulauswahlverfahren bieten den Universitäten die Möglichkeit, nach verschiedenen Kriterien auszuwählen (Durchschnittsnote der HZB 3; gewichtete Schuleinzelnoten; fachspezifische
Studierfähigkeitstests; Berufsausbildung oder –tätigkeit; Auswahlgespräch, Dienstzeiten oder Kombination
dieser Kriterien). Die Note der HZB muss das wichtigste Kriterium sein! Die Universität legt durch eine
Satzung für die einzelnen Studiengänge/-fächer die jeweiligen Auswahlkriterien für das HAV fest. Prinzipiell
kann die Satzung jedes Semester geändert werden (aktuelle Informationen beachten!). Die Satzung der JLU
finden Sie über die Infoseite: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/quoten-oertlich.
4.1.1 Grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge (außer Psychologie)
Im Hochschulauswahlverfahren der Universität Gießen wird ab dem Wintersemester 2016/07 für fast alle
grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengänge (siehe Seite 1) nur nach der Durchschnittsnote der
HZB ausgewählt. Das bedeutet, es wird entsprechend der HZB-Note der Bewerber/in eine Rangreihe (eine
Tabelle) gebildet. Aus dieser Rangreihe/Tabelle werden von oben nach unten so viele Bewerber/innen
zugelassen, bis alle über diese Quote verfügbaren Studienplätze besetzt sind.
4.1.2
Psychologie (B.Sc.)
Im HAV für diesen Studiengang wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
• Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
• Dienst
Hat ein/e Bewerber/in einen Dienste geleistet hat, dann erhält er/sie dafür einen Abzug von 2
Notenzehntel (0,2) von der Durchschnittsnote der HZB. Auch wenn mehrere Dienste geleistet
wurden, erhält die/der Bewerber/in nur einmal einen Abzug.
Anerkannte Dienste sind:
• Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) - im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen
sozialen Jahres vom 15.7.2002 (BGBI I S.2596 ff.) - mindestens 6 Monate
• Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) - im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines
freiwilligen ökologischen Jahres vom 15.7.2002 (BGBI I S.2596 ff.) - mindestens 6 Monate
• Entwicklungsdienst - nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz - mindestens 6 Monate
• Jugendfreiwilligendienst - nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
(Gütesiegel, offizielle Bescheinigung der Anerkennung der Institution) - mindestens 6 Monate
• Bundesfreiwilligendienst – nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) vom
28.04.2011 (BGBI. I S. 687) - mindestens 6 Monate
• Wehrdienst und Ersatzdienst
Mittels des durch die oben genannten Kriterien für jede/n Bewerber/in ermittelten Zahlenwertes wird eine
Rangreihe (eine Tabelle) gebildet. Aus dieser Rangreihe/Tabelle werden von oben nach unten so viele
Bewerber/innen zugelassen, bis alle über diese Quote verfügbaren Studienplätze besetzt sind.
3
HZB = Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
4
Nachrückverfahren
5
Losverfahren
Falls nicht alle Bewerber/innen den ihnen zugewiesenen Studienplatz annehmen, werden die frei gebliebenen Plätze in einem Nachrückverfahren an Bewerber/innen für den jeweiligen Studiengang, die bisher
für diesen Studiengang noch nicht zugelassen wurden, vergeben. Ob und wie viele Plätze für das Nachrückverfahren frei werden, ist nicht vorhersehbar. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren muss man sich
nicht extra anmelden. Eine Anmeldung nur für das Nachrückverfahren (z.B. weil man den Bewerbungsschluss verpasst hat) ist nicht möglich.
Falls nach dem oben beschrieben „normalen“ Verfahren (incl. Nachrückverfahren) Studienplätze nicht
besetzt sind, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. Der Zeitpunkt für das Losen ist nach
Abschluss des normalen Vergabeverfahrens, also Mitte Oktober (Wintersemester) bzw. Mitte April
(Sommersemester). Für die Teilnahme am eventuellen Losverfahren muss innerhalb von bestimmten
Fristen ein formloser Antrag (ohne weitere Unterlagen) gestellt werden. Informationen (u.a. Fristen) finden
Sie unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/losverfahren.
Impressum
Herausgeber
Text und Redaktion
Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen
www.uni-giessen.de/studium/zsb
Anja Staffler
Studierendenberatung\ZSB\Daten\B - Zulassungs- Bewerbungsverfahren\nc-oertlich Jan2016.docx