Verhandlungstermine Strafgericht Zug Verhandlungsort: Gerichtsgebäude, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Datum Zeit Prozessthema von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe Prozess-Nr. SG: Kollegialgericht SE: Einzelrichter JG: Jugendgericht 19.05.2016 08.30 Uhr Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte Bedingte Geldstrafe von 120 Tagesätzen SE 2016 5 (abgesagt) Gegen den selbständig erwerbstätigen Beschuldigten seien mehre- zu CHF 120.00 bei einer Probezeit von 2 re Betreibungen erfolgt. Mit dem zuständigen Konkursamt habe er Jahren. sich auf eine Einkommenspfändung geeinigt, um seine Schulden zu tilgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten nun vor, im Zeitraum August 2014 bis November 2015 sein mit Beschlag belegtes Einkommen in der Höhe von knapp CHF 40'000.00 dem zuständigen Konkursamt nicht abgeliefert zu haben. 24.05.2016 08.30 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Juni 2015 im Kanton Zug mit seinem Personenwagen einen wartenden ZVB-Linienbus links von einer Sicherheitslinie überholt zu haben. Busse von CHF 100.00 SE 2016 6 24.05.2016 14.30 Uhr Tätlichkeiten und Sachbeschädigung Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar 2015 einen Fussweg, an dem ihm ein Fusswegrecht zustand, unbegehbar gemacht und dadurch einen Schaden von ca. CHF 500.00 verursacht zu haben. Zudem habe der Beschuldigte die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von zwei Jahren; Verbindungsbusse von CHF 120.00; Übertretungsbusse von SE 2016 10 Seite 2/4 Ehefrau des Alleineigentümers des belasteten Grundstücks geschlagen und dadurch eine Gesichtsschädelprellung mit Oberlippenschwellung verursacht. CHF 600.00. 31.05.2016 09.00 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln Busse von CHF 150.00 Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, am 22. August 2015 auf der Autobahn A4 in Cham Richtung Zug auf Höhe Verzweigung Blegi mit einem Lieferwagen eine Sperrfläche überfahren zu haben. SE 2016 12 31.05.2016 14.00 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln Busse von CHF 500.00. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 11. Juni 2015 in Rotkreuz als Lenker eines Lieferwagens den Vortritt einer Fussgängerin missachtet zu haben. Letztere sei durch den Lieferwagen erfasst worden und habe dabei leichte Verletzungen ("blauer Fleck" und Schürfungen) erlitten. SE 2016 16 30.05.2016 31.05.2016 01.06.2016 02.06.2016 08.30 Uhr 08.30 Uhr 08.30 Uhr 08.30 Uhr gewerbsmässiger Betrug, evtl. ungetreue GeschäftsbesorWird erst anlässlich der Hauptverhandgung, und ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher lung bekannt gegeben. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird einem heute 59-jährigen Mann und einer heute 46-jährigen Frau im Hauptanklagepunkt zur Last gelegt, gemeinsam in der Zeit vom 1. März 2012 bis 1. April 2013 in betrügerischer Art und Weise via Telefonmarketing "Finanzprodukte" (Pacht- und Serviceverträge für angebliche Bambusplantagen auf den Philippinen) einer Schweizer Aktiengesellschaft verkauft zu haben. Dabei sollen elf Geschädigte in die Irre geführt und zu Einzahlungen verleitet worden sein, worauf diese sich selbst im Umfang von gesamthaft rund CHF 170'000.00 am Vermögen schädigten. Zudem sollen die beiden Beschuldigten zuvor bei einer weiteren Person in betrügerischer SG 2015 20 SG 2015 21 Seite 3/4 Weise ein Darlehen in Höhe von CHF 60'000.00 erlangt haben (gewerbsmässiger Betrug). Zusätzlich wird den beiden Beschuldigten vorgeworfen, als Verwaltungsrätin bzw. tatsächlicher Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 15. Juli 2014 ihrer gesetzlichen Pflicht zur Führung bzw. Organisation einer Buchhaltung nicht nachgekommen zu sein (ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher). 03.06.2016 09.00 Uhr Betrug Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar 2011 ein älteres Ehepaar und dessen Sohn mittels Täuschung zu riskanten Investments über gut CHF 1 Mio. veranlasst und dafür Provisionen von ca. CHF 80'000.00 erhalten zu haben. Das ältere Ehepaar habe betreffend diese Investments einen Totalverlust erlitten. Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter SE 2015 45 Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00 07.06.2016 08.30 Uhr Hinderung einer Amtshandlung Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten vor, sich im (2. Termin) September 2014 aneinander festgeklammert und damit passiven Widerstand geleistet zu haben, als die Zuger Polizei deren Ausweisung aus einem von ihnen bewohnten Zimmer vollzogen habe. Jeweils eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von CHF 60.00. SE 2015 26 / 27 13.06.2016 10.00 Uhr Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte Bedingte Geldstrafe von 120 Tagesätzen SE 2016 5 Gegen den selbständig erwerbstätigen Beschuldigten seien mehre- zu CHF 120.00 bei einer Probezeit von 2 re Betreibungen erfolgt. Mit dem zuständigen Konkursamt habe er Jahren. sich auf eine Einkommenspfändung geeinigt, um seine Schulden zu tilgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten nun vor, im Zeitraum August 2014 bis November 2015 sein mit Beschlag Seite 4/4 belegtes Einkommen in der Höhe von knapp CHF 40'000.00 dem zuständigen Konkursamt nicht abgeliefert zu haben.
© Copyright 2024 ExpyDoc