Verhandlungstermine

Verhandlungstermine Strafgericht Zug
Verhandlungsort: Gerichtsgebäude, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Datum
Zeit
Prozessthema
von der Staatsanwaltschaft
beantragte Strafe
Prozess-Nr.
SG: Kollegialgericht
SE: Einzelrichter
JG: Jugendgericht
19.05.2016 08.30 Uhr Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
Bedingte Geldstrafe von 120 Tagesätzen SE 2016 5
(abgesagt)
Gegen den selbständig erwerbstätigen Beschuldigten seien mehre- zu CHF 120.00 bei einer Probezeit von 2
re Betreibungen erfolgt. Mit dem zuständigen Konkursamt habe er Jahren.
sich auf eine Einkommenspfändung geeinigt, um seine Schulden
zu tilgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten nun vor,
im Zeitraum August 2014 bis November 2015 sein mit Beschlag
belegtes Einkommen in der Höhe von knapp CHF 40'000.00 dem
zuständigen Konkursamt nicht abgeliefert zu haben.
24.05.2016 08.30 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Juni 2015
im Kanton Zug mit seinem Personenwagen einen wartenden
ZVB-Linienbus links von einer Sicherheitslinie überholt zu haben.
Busse von CHF 100.00
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24.05.2016 14.30 Uhr Tätlichkeiten und Sachbeschädigung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar
2015 einen Fussweg, an dem ihm ein Fusswegrecht zustand, unbegehbar gemacht und dadurch einen Schaden von ca. CHF
500.00 verursacht zu haben. Zudem habe der Beschuldigte die
Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF
30.00, unter Gewährung des bedingten
Strafvollzuges bei einer Probezeit von
zwei Jahren; Verbindungsbusse von
CHF 120.00; Übertretungsbusse von
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Ehefrau des Alleineigentümers des belasteten Grundstücks geschlagen und dadurch eine Gesichtsschädelprellung mit Oberlippenschwellung verursacht.
CHF 600.00.
31.05.2016 09.00 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln
Busse von CHF 150.00
Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, am 22. August
2015 auf der Autobahn A4 in Cham Richtung Zug auf Höhe Verzweigung Blegi mit einem Lieferwagen eine Sperrfläche überfahren
zu haben.
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31.05.2016 14.00 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln
Busse von CHF 500.00.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 11. Juni
2015 in Rotkreuz als Lenker eines Lieferwagens den Vortritt einer
Fussgängerin missachtet zu haben. Letztere sei durch den Lieferwagen erfasst worden und habe dabei leichte Verletzungen ("blauer Fleck" und Schürfungen) erlitten.
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30.05.2016
31.05.2016
01.06.2016
02.06.2016
08.30 Uhr
08.30 Uhr
08.30 Uhr
08.30 Uhr
gewerbsmässiger Betrug, evtl. ungetreue GeschäftsbesorWird erst anlässlich der Hauptverhandgung, und ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher
lung bekannt gegeben.
Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird einem heute
59-jährigen Mann und einer heute 46-jährigen Frau im Hauptanklagepunkt zur Last gelegt, gemeinsam in der Zeit vom 1. März
2012 bis 1. April 2013 in betrügerischer Art und Weise via Telefonmarketing "Finanzprodukte" (Pacht- und Serviceverträge für angebliche Bambusplantagen auf den Philippinen) einer Schweizer
Aktiengesellschaft verkauft zu haben. Dabei sollen elf Geschädigte
in die Irre geführt und zu Einzahlungen verleitet worden sein, worauf diese sich selbst im Umfang von gesamthaft rund CHF
170'000.00 am Vermögen schädigten. Zudem sollen die beiden
Beschuldigten zuvor bei einer weiteren Person in betrügerischer
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Weise ein Darlehen in Höhe von CHF 60'000.00 erlangt haben
(gewerbsmässiger Betrug).
Zusätzlich wird den beiden Beschuldigten vorgeworfen, als Verwaltungsrätin bzw. tatsächlicher Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 15. Juli 2014 ihrer gesetzlichen Pflicht zur Führung bzw. Organisation einer Buchhaltung nicht nachgekommen zu sein (ordnungswidrige Führung
der Geschäftsbücher).
03.06.2016 09.00 Uhr Betrug
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar
2011 ein älteres Ehepaar und dessen Sohn mittels Täuschung zu
riskanten Investments über gut CHF 1 Mio. veranlasst und dafür
Provisionen von ca. CHF 80'000.00 erhalten zu haben. Das ältere
Ehepaar habe betreffend diese Investments einen Totalverlust
erlitten.
Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter
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Gewährung des bedingten Strafvollzuges
bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00
07.06.2016 08.30 Uhr Hinderung einer Amtshandlung
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten vor, sich im
(2. Termin)
September 2014 aneinander festgeklammert und damit passiven
Widerstand geleistet zu haben, als die Zuger Polizei deren Ausweisung aus einem von ihnen bewohnten Zimmer vollzogen habe.
Jeweils eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00, unter Gewährung
des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von
CHF 60.00.
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13.06.2016 10.00 Uhr Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
Bedingte Geldstrafe von 120 Tagesätzen SE 2016 5
Gegen den selbständig erwerbstätigen Beschuldigten seien mehre- zu CHF 120.00 bei einer Probezeit von 2
re Betreibungen erfolgt. Mit dem zuständigen Konkursamt habe er Jahren.
sich auf eine Einkommenspfändung geeinigt, um seine Schulden
zu tilgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten nun vor,
im Zeitraum August 2014 bis November 2015 sein mit Beschlag
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belegtes Einkommen in der Höhe von knapp CHF 40'000.00 dem
zuständigen Konkursamt nicht abgeliefert zu haben.