„Förderfonds Interkultur Ruhr“ Förderrichtlinien Allgemeine Grundsätze Das Projekt „Interkultur Ruhr“ - eine gemeinsame Initiative des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW (MFKJKS) - hat das Ziel, das Selbstverständnis der Region als „Metropole der Vielfalt“ nachhaltig zu stärken und die besonderen kulturellen Potenziale der Einwanderungsregion Ruhr aufzeigen. Zahlreiche Initiativen und Projekte in der Metropole Ruhr begreifen die kulturelle Vielfalt als Chance, die Region in neuer Art und Weise zu entwickeln. „Interkultur Ruhr“ möchte diese vorbildlichen Initiativen und Projekte vernetzen sowie neue Akteure im Handlungsfeld Interkultur mobilisieren. Der Förderfonds Interkultur Ruhr ist Teil des Projektes „Interkultur Ruhr“. Aufgrund der enorm gestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen, haben sich die interkulturellen Herausforderungen für unsere Stadtgesellschaften stark verschoben. Die Themen Flucht und Asyl beschäftigen Kommunen und Stadtgesellschaften derzeit in einem in jüngerer Geschichte noch nicht dagewesenen Ausmaß. Neben den jetzt akuten Fragen von Unterbringung und Versorgung der Ankommenden wird es in Zukunft vor allem darum gehen, den gegenwärtig täglich neu angereicherten urbanen Mix der Kulturen dauerhaft in eine gesellschaftspolitisch produktive Balance zu bringen. Damit dieser Wandel gelingt, braucht es die vielen kulturellen Institutionen in der Metropole Ruhr, die soziokulturellen Initiativen und vor allem die in der interkulturellen Praxis erfahrenen Akteure der freien Szene. Mit dem Förderfonds Interkultur Ruhr möchten wir auf die aktuelle Entwicklung reagieren und rasche Unterstützung für die Akteure vor Ort ermöglichen. Gegenstand der Förderung Grundsätzlich geht es darum, gerade jetzt ein Klima interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern und konkrete Beiträge dazu zu unterstützen und sichtbar zu machen. Wir fördern insbesondere jene kulturellen bzw. künstlerischen Initiativen, Projekte, Akteurs-Kooperationen (im Weiteren nur Vorhaben genannt), die: - durch künstlerische und soziokulturelle Arbeit mit interkulturellem Ansatz Teilhabe und Partizipation ermöglichen, - Kommunikationsorte und -gelegenheiten als „Willkommensräume“ schaffen, die Austausch und Begegnung zulassen, Ausgrenzung verhindern und Bearbeitung von Erfahrungen ermöglichen, - das künstlerische und kulturelle Potenzial der Flüchtlinge als Chance einer Öffnung und Bereicherung unserer (inter)kulturellen Identität begreifen. Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden. Ebenso kann die Förderung für die Bereiche der kulturellen Bildung und der Soziokultur gewährt werden. Zuwendungsempfänger Zuwendungsberechtigt sind kulturelle Institutionen, Vereine, Verbände sowie freie Kulturträger, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr, insbesondere mit Flüchtlingen, leisten. Einzelpersonen (natürliche Personen) sind nur in Ausnahmefällen zuwendungsberechtigt. Zuwendungsvoraussetzungen Das Vorhaben muss in der Metropole Ruhr durchgeführt werden. Das Vorhaben muss in dem Zeitraum 2016 - 2017 durchgeführt werden. Das geförderte Vorhaben oder das Ergebnis des Vorhabens muss, soweit möglich, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 1 Besondere Zuwendungsbestimmungen Der Zuwendungsempfänger erklärt sich bereit, bei Auswahl durch das Kuratorische Team, in das Programm von „Interkultur Ruhr“ eingebunden zu werden. Der Zuwendungsempfänger informiert den RVR über sämtliche Medienberichte und öffentliche Auftritte, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen und stellt ihm Fotos sowie weiteres Pressematerial unter Angabe des Fotografen bzw. Verfassers für projektbezogene Berichterstattung zur Verfügung. Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen sowie Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, ist auf die Förderung durch den „Förderfonds Interkultur Ruhr“ in Form einer zur Verfügung gestellten Wort-Bild-Marke zu verweisen. Förderverfahren Die Bewilligungsbehörde für Mittel aus dem Förderfonds ist der RVR. Förderanträge können ab dem 01. Januar 2016 jederzeit eingereicht werden. Das Referat 4 entwickelt auf der Grundlage der Vorberatung mit dem Kuratorischen Team Förderempfehlungen. Über die Auswahl der Vorhaben unter einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet die Regionaldirektorin. Über die Auswahl der Vorhaben ab einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet viermal jährlich der Kulturund Sportausschuss des RVR. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt auf Basis eines Förderantrags, der aus folgenden Unterlagen besteht: - das vollständig online ausgefüllte Antragsformular - bei einer Fördersumme unter 5.000 Euro die Darstellung der Ausgaben - bei einer Fördersumme ab 5.000 Euro zusätzlich ein Finanzierungsplan - die unterschriebenen vollständigen Förderrichtlinien. Alle hierzu benötigten Formulare und Informationen finden Sie unter www.interkultur.ruhr Bei der Antragstellung ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten darzulegen. Als Eigenanteil gelten auch unbare Eigenleistungen, wie z.B. kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, Personal Technik etc. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Der Zuwendungsbescheid kann mit Nebenbestimmungen und/oder Auflagen versehen werden, die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind. Die Mittelauszahlung erfolgt nach formloser schriftlicher Anforderung des Zuwendungsempfängers. Die Zuwendungen sind wirtschaftlich, sparsam und entsprechend dem im Antrag ausgewiesenen Zweck zu verwenden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung besteht nicht. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger binnen zwölf Wochen nach Durchführung des geförderten Vorhabens unaufgefordert einzureichen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist mit der Unterschrift des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen: 2 a) Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, analog zu den bewilligten Ausgaben bzw. dem Kosten- und Finanzierungsplan und eine entsprechende Belegliste. Belegoriginale sind auf Wunsch vorzulegen. b) Soweit veröffentlicht, Publikationen als Belegexemplare über die ordnungsgemäße Verwendung der Wort-BildMarke. c) Dokumentation des Vorhabens in geeigneter Weise durch Hinzufügen eines Sachberichtes, vorliegender Presseberichte, Fotos oder Videoaufnahmen. Erstattung der Zuwendung Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn a) die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, b) der Verwendungsnachweis nicht entsprechend den Vorgaben eingereicht wurde. Versicherungen des Zuwendungsempfängers Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass a) ich die Förderrichtlinien und die darin enthaltenen Auflagen zur Kenntnis genommen habe, b) keine anderen Mittel für denselben Fördergegenstand beantragt und bewilligt wurden und auch nicht beantragt werden, die zu einer Überfinanzierung des Vorhabens führen, c) die von mir gemachten Angaben vollständig und richtig sind, d) ich unverzüglich alle Änderungen mitteilen werde, die Auswirkungen auf die Förderung haben könnten. …………………………………………… …………………………………………… (Ort, Datum) (Unterschrift) Stand: 01.05.2016 _________________________________________________________________________________________ Kontakt: Regionalverband Ruhr Referat 4-1 Regionale Kultur Yvonne Giebel E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0) 201 2069-383 3
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