Amtsblatt für die Stadt Speyer Nr. 005/2016 Ausgabedatum: 05.02.2016 Herausgeber Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: Stadt Speyer I. Sitzung des Schulträgerausschusses am 16.02.2016 - Tagesordnung Seite 1 II. III. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 17.02.2016 – Tagesordnung Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Reinigungsprodukte 2016 Seite 2 Seite 2 IV: V. Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Brandmeldeanlagen Bekanntmachung zur Schuleinschreibung 2015/2016 – Grundschulen Seite 3 Seite 5 VI. VII. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-Y 1043 – Andrea Katonkane Peter Öffentliche Zustellung – Schreiben des Standesamtes – Marco Nieuwenhuis Seite 7 Seite 7 VIII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 01.03.2016 Stadthaus Maximilianstraße 100 67346 Speyer Seite 7 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 6. Sitzung des Schulträgerausschusses am Dienstag, dem 16.02.2016, 17:00 Uhr, in der IGS Georg Friedrich Kolb, Fritz-Ober-Straße 3. Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Sachstandsbericht über das Ganztagsangebot am Gymnasium am Kaiserdom 2. Besichtigung der neu gestalteten Fachräume der Integrierten Gesamtschule 3. Sachstandsbericht über Baumaßnahmen an Schulen 4. Verschiedenes FB 4-470 _______________________________________________ Telefon (06232) 142383 Telefax (06232) 142498 E-Mail [email protected] Internet www.speyer.de II. Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrechtsausschusses am Mittwoch, dem 17.02.2016 im Rathaus, Maximilianstraße 12 Sitzungszimmer 1, Stadtratsfraktion der CDU Vorsitzende Beisitzer Beisitzer Frau Sabine Dittus Herr Andreas Flörchinger Herr Conny Schmidt Uhrzeit Widerspruch 09:00 wegen Staatsangehörigkeitsrechts wegen Grundsteuer wegen Abschleppkosten Nicht öffentlich wegen Ausländerrechts wegen Elternbeitrags Kindertagesstätten 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 FB 1-140 _______________________________________________ III. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Ausschreibung von Reinigungsprodukten 2016“ SSPE-2016-0001 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Die Stadtverwaltung Speyer benötigt für die Pflege ihrer gemeindeeigenen Gebäude bzw. der von ihr unterhaltenen Einrichtungen verschiedene Reinigungsmittel und -artikel. Zur Ausschreibung kommt der voraussichtliche mengenmäßige Bedarf für 12 Monate jedoch ohne Abnahmegarantie.. e) Aufteilung in Lose: ja f) Stadt Speyer 110/Mü Zulassung von Nebenangeboten: ja Amtsblatt 05.02.2016 Seite 2 g) Ausführungsfrist: Verbindliche Ausführungsfrist: Der Liefervertrag gilt ab Auftragserteilung bis zum 31.03.2017 h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Abholung vom 08. Februar 2016 bis 02.März 2016 (nur vormittags) Stadtverwaltung Speyer -VergabestelleMaximilianstr. 100 Zimmer 015 67346 Speyer j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 03. März 2016, 10.00 Uhr k) Sicherheitsleistungen: nein l) Zahlungsbedingungen: VOL/B m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung n) Zuschlagskriterien und Bindefrist: die Bindefrist endet am 07.April 2016, FB 1-110 _______________________________________________ IV. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOB/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOB/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Ausschreibung von Brandmeldeanlagen“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0002 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: In den beiden Häusern der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstrasse 99 und Stadt Speyer 100 werden die sicherheitstechnischen Einrichtungen erneuert bzw. ergänzt. 110/Mü In beiden Häusern wird eine Brandmeldeanlage für die Überwachung der Flucht- und Rettungswege aufgebaut. Amtsblatt 05.02.2016 e) Aufteilung in Lose: Nein Seite 3 f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein g) Ausführungsfrist: Nach Auftragsvergabe h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Siehe oben j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 01.03.2016, 10.00 Uhr Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission teilzunehmen. k) l) Sicherheitsleistungen: Keine Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei über www.auftragsboerse.de n) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen. o) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter p) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet auf Grund der dazwischen liegenden Osterferien am 04.04.2016 q) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Ver-stöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; 54290 Trier FB 1-110 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.02.2016 Seite 4 V. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung GRUNDSCHULEN SPEYER Schuleinschreibung zum Schuljahr 2016/2017 Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind aber in der Zeit vom 01. September 2016 bis 31. Dezember 2016ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können zu den nachfolgend genannten Terminen bei der zuständigen Grundschule vorzeitig angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Folgende Termine wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt: 1. Salierschule: Donnerstag, 11.02.2016 von 08.00 bis 11.00 Uhr Schulbezirk: Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis zur Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-EbertStraße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung. Norden: Auestraße. Osten: Rhein. Süden: Speyerbach bis Sonnengasse, Sonnengasse, Nikolausgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Große Himmelsgasse, Johannesstraße, Armbruststraße, St.Guido-Stifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnlinie Speyer – Germersheim. 2. Grundschule Im Vogelgesang: Donnerstag, 18.02.2016 vormittags nach telefonischer Terminvereinbarung Schulbezirk: Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer Germersheim. Norden: Umgehungsstraße bis Landauer Straße, Landauer Straße (stadteinwärts), Schwerdstraße, Seekatzstraße, Diakonissenstraße (stadteinwärts), Rulandstraße, Umgehungsstraße. Osten: Rhein. Süden: Gemarkungsgrenze. 3. Grundschule Siedlungsschule: Dienstag, 16.02.2016 ab 10.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung Schulbezirk: Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden Höfen (einschl. des Industriegebietes West und dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die Bahnlinie Schifferstadt - Speyer bis in Höhe Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis Rhein. Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.02.2016 Seite 5 4. Woogbachschule: Dienstag, 23.02.2016 von 10.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung Schulbezirk: Westen: Gemarkungsgrenze. Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt, Alter Postweg. Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-EbertStraße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse (stadtauswärts), Schützenstraße bis Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim. Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer – Germersheim. 5. Zeppelinschule: Donnerstag, 25.02.2016 ab 08:30 nach telefonischer Terminvereinbarung Schulbezirk: Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis Schützenstraße, Schützenstraße (stadtauswärts), Obere Langgasse, Gerhart-Hauptmann-Straße. Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße (stadtauswärts), Hirschgraben, St.Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße, Johannesstraße, Große Himmelsgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse, Sonnengasse bis Speyerbach, Speyerbach. Osten: Rhein. Süden: Umgehungsstraße bis zur Rulandstraße, Rulandstraße, Diakonissenstraße (stadtauswärts), Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße (stadtauswärts), Landauer Straße (stadtauswärts) bis Umgehungsstraße, Umgehungsstraße bis Bahnlinie Speyer-Germersheim. FB 4-470 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.02.2016 Seite 6 VI. Öffentliche Zustellung – Verfügung zur Zwangsstillegung eines Kraftfahrzeuges Frau Andrea Katonkane Peter , Armensünderweg 4, 67346 Speyer wird hiermit die Inbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-Y1043 untersagt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 12.01.2016 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. FB 2-230 _______________________________________________ VII. Öffentliche Zustellung Herr Marco Nieuwenhuis, letzte Adresse Windthorststr. 32 in 67346 Speyer, wird hiermit aufgefordert, den Bescheid vom 01.02.2016, Az: FB 2 -240- # 051-660 abzuholen. Das Schreiben gilt hiermit als öffentlich zugestellt. Mit dieser öffentlichen Zustellung werden Fristen ausgelöst, die für den Adressaten rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Der Adressat kann das Schreiben vom 01.02.2016 zu folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Speyer, FB 2 –Standesamt-, Große Himmelsgasse 10, 1. OG. im Zimmer 111 einsehen bzw. abholen: Montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr, dienstags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr. FB 2-240 _______________________________________________ Verbraucherberatung Bahnhofstraße 1 67059 Ludwigshafen Pressestelle 06131/28 48 85 Telefax 06131/28 48 66 [email protected] www.verbraucherzentrale-rlp.de VIII. Energieberatung: Möglichst kompakt bauen Die Konstruktionsweise eines energiesparenden Hauses verkleinert Wärmeverluste und ermöglicht Wärmegewinne durch günstig positionierte Fenster. Physikalisch betrachtet ist es immer so, dass die Energie vom wärmeren hin zum kälteren Bereich fließt. Während der Heizperiode fließt also die Heizenergie über die Gebäudehülle von innen nach außen ab. Wie viel Energie dabei verloren geht, hängt ganz wesentlich von der Temperaturdifferenz, dem Dämmstandard der Gebäudehülle und von der Größe der Hüllfläche ab. Wer also sparsam mit Energie umgehen will, sollte möglichst kompakt bauen, so dass weniger Hüllfläche bei gleicher Wohnfläche bleibt. In der Praxis heißt das, es sollten wenige Vorsprünge, Gauben und Erker gebaut werden, denn sie vergrößern die Außenoberfläche. Jede Vergrößerung der Hüllfläche muss durch eine dickere Stadt Speyer Dämmung kompensiert werden, damit die Energieverluste nicht ansteigen. Das 110/Mü erhöht die Kosten gleich doppelt: jeder Quadratmeter Hüllfläche ist teuer und die zusätzlich notwendige Dämmung kostet ebenfalls Geld. Amtsblatt 05.02.2016 Seite 7 Eine kompakte Bauweise muss nicht langweilig sein: Terrassen und Balkone bieten weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten, sie müssen aber thermisch von der Gebäudehülle abgetrennt sein, so dass sie keine Wärme nach außen leiten. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen Bereichen des Energiesparens im Altund Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale RheinlandPfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 01.03.2016 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110 _______________________________________________ Stadtverwaltung Speyer, 05.02.2016 Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer Abteilung Hauptverwaltung Maximilianstraße 100 67346 Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €) je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 05.02.2016 Seite 8
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