Muster 20 Offener, formloser Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die künstlerische Ausgestaltung der Zugangssituation der Universität Koblenz- Landau, Abteilung Landau im Zusammenhang mit dem Neubau eines Laborgebäudes Muster 20 1 Allgemeine Bedingungen 1.1 Auftraggeber und Wettbewerbsverfahren Im Namen des Landes Rheinland-Pfalz bittet der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau um Abgabe von Entwürfen für eine künstlerische Ausgestaltung der Zugangssituation der Universität Koblenz- Landau, in Landau, im Zusammenhang mit dem Neubau eines Laborgebäudes. Der Wettbewerb wird offen ausgeschrieben. Jede Künstlerin und jeder Künstler/ Kunsthandwerkerin und Kunsthandwerker erkennt mit ihrer/seiner Teilnahme die folgenden Ausschreibungsbedingungen an: 1.2 Teilnehmer Die Teilnahme am Wettbewerb ist offen. Voraussetzung ist die Berufstätigkeit als professioneller Künstler / professionelle Künstlerin, die mit der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder Vergleichbarem (z.B. Ausstellungstätigkeiten, Galerieverband, Mitgliedschaft in einem Künstlerverband o. ä.) nachzuweisen ist. Alle der Auslobung entsprechenden, rechtzeitig eingesandten Arbeiten werden im Rahmen einer Preisrichtersitzung anonym beurteilt. 1.3 Unterlagen Die Abwicklung des Wettbewerbes erfolgt ausschließlich über Datenaustausch, Originale sind nicht erwünscht und werden nicht angenommen. Der Ausdruck der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch den Auslober. Um eine neutrale Beurteilung zu ermöglichen, muss die Darstellung der Entwurfsidee auf der vorgegebenen verbindlichen Plangrundlage DIN A3 erfolgen (Anlage 3). Arbeiten, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden nicht zur Beurteilung zugelassen. Die maximale Größe der eingereichten Daten darf insgesamt 10MB nicht überschreiten. Diese Auslobungsunterlagen sind über folgende links abrufbar: http://kunstundbau.rlp.de/de/wettbewerbe/aktuelle-wettbewerbe/ - Luftbild (Anlage 1a) - Lageplan (Anlage 1b) - Detailplan Stahlkonstruktion (Anlage 1c) - verbindliche Planunterlage mit der für die künstlerische Ausgestaltung zur Verfügung gestellten Stahlkonstruktion, Grundriss und Ansicht M1:100,DIN A3 (Anlage 2) - Aufnahmen für Bildmontagen, DIN A3 (Anlage 3) - verbindliches Formular Erläuterungstext (Anlage 4) - verbindliches Formular Kostenangebot (Anlage 5) - verbindliches Formular Verfassererklärung (Anlage 6) 1.4 Preisrichtergremium und Vorprüfung Die Arbeiten werden beurteilt von dem Preisrichtergremium: Muster 20 1 Dipl.-Ing. Sabine Groß Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Straße 5 5 55116 Mainz 2 Dr. Ariane Fellbach-Stein Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz 3 Dipl. Ing. Achim Weber Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung LandauUntertorplatz 1 76829 Landau 4 Prof. Franz Kluge Cheruskerweg 31 65187 Wiesbaden 5 Christine Biehler, Georg-Busch-Str. 7. 63456 Hanau 6 Hartmut Sonnet 7 Lucie Wegmann Rhabanusstr.3 55118 Mainz Marktstraße 14 76887 Bad Bergzabern Über die Beurteilung und die Empfehlung des Preisrichtergremiums wird eine Niederschrift gefertigt und den Wettbewerbsteilnehmern zugestellt. Ein Einspruchsrecht gegen Beurteilung und Empfehlung ist ausgeschlossen. Die namentlich genannten Preisrichter sind berechtigt, im Verhinderungsfall einen Vertreter zu benennen. Die Vorprüfung erfolgt durch den Landesbetrieb LBB, Niederlassung Landau. Das Preisrichtergremium tritt zusammen am 2.06.2016 1.5 Vergütung Für die Teilnahme wird kein Honorar gezahlt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die ersten drei prämierten Entwürfe werden folgende Preisgelder vergeben. 1. Preis: 1.500,00€ 2. Preis: 1.000,00€ 3. Preis: 500,00€ 1.6 Weitere Bearbeitung der Aufgabe Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung beabsichtigt, derjenigen Künstlerin und demjenigen Künstler/Kunsthandwerkerin und Kunsthandwerker, deren/dessen Arbeit in gestalterischer und inhaltlicher Hinsicht der an die künstlerische Arbeit zu stellenden Anforderung am besten entspricht und deren/dessen Ausführung vom Preisrichtergremium empfohlen wird, die weitere Bearbeitung zu übertragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Auslobers zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen. Das Gesamthonorar wird um das in Nr. 1.5 genannte Bearbeitungshonorar gemindert. Muster 20 Etwaige geringfügige Umänderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von der Künstlerin und dem Künstler/Kunsthandwerkerin und Kunsthandwerker ohne besondere Berechnung vorzunehmen. 1.7 Urheberrecht Das Urheberrecht einschließlich des Rechtes der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei der Künstlerin und dem Künstler/Kunsthandwerkerin und Kunsthandwerker. Das Land Rheinland-Pfalz ist zu Dokumentationszwecken an einer Veröffentlichung der von ihm beauftragten Kunstwerke interessiert. Der Urheber räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen anzufertigen, die für statistische, archivarische und dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen. Der Urheber räumt dem Land Rheinland-Pfalz das Recht ein, das Kunstwerk zusammen mit dem Namen und den biografischen Daten des Urhebers/der Urheberin auf der Webseite „kunstundbau.rlp“ zu veröffentlichen. 1.8 Kennzeichnung der einzureichenden Unterlagen Die Wettbewerbsbeiträge sind als PDF-Datei ohne Namen und Signum des Urhebers und nur durch eine sechsstellige arabische Kennzahl zu bezeichnen. Beiträge mit Hinweisen, die auf die Identität des Verfassers oder der Verfasserin schließen könnten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für das verbindliche Planlayout (Anlage 2 und 3) als auch für den Erläuterungstext (Anlage 4) und das verbindliche Kostenangebot (Anlage 5). Die Verfassererklärung (Anlage 6) ist mit Anschrift und Unterschrift des Entwurfsverfassers sowie der gleichen Kennzahl als separates PDFDokument beizufügen. Der Verfasser versichert mit seinem Namenszug ehrenwörtlich, dass er der geistige Urheber der Arbeit ist. Das Original der Verfassererklärung ist im Falle einer Beauftragung einzureichen. 1.9 Abgabetermin Die Arbeiten sind bis 2.05.2016 an den Landesbetrieb LBB, Niederlassung Landau, an die E-Mail-Adresse [email protected] mit dem Betreff „Kunstwettbewerb Universität Landau_6-stellige Kennziffer“ (bitte nach dem Unterstrich einfach die 6 Kennzahlen einfügen) ohne Berechnung von Kosten zu senden. Die persönliche Übergabe der Daten (z.B. auf CD oder Memorystick) ist montags bis freitags von 8.00-13.00Uhr oder nach Absprache möglich. Bei der Übersendung durch die Post, Bahn oder sonstige Paketdienste muss die rechtzeitige Einlieferung durch einen Aufgabestempel, spätestens vom Tage des Abgabetermins an, nachgewiesen werden. Bewerbungen mit unleserlichem Aufgabestempel, die später als 72 Stunden nach Abgabetermin beim Auslober eingegangen sind, gelten als nicht rechtzeitig abgegeben und werden von der Beurteilung ausgeschlossen. 1.10 Rückfragen und Kolloquien Rückfragen können nicht beantwortet werden. Ein Kolloquium findet nicht statt. 1.11 Haftung Muster 20 Für den Verlust oder eine Beschädigung der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. 2 Erläuterungen 2.1 Die Universität Landau liegt erhöht auf der ehemaligen Vauban-Zitadelle, rundum eingegrünt und von der Stadt aus kaum wahrnehmbar. Der Hauptzugang von der Stadtmitte über den vor dem Campus gelegenen Parkplatz führt über eine großzügige Freitreppe (Höhenunterschied 13 Meter). Diese mündet in eine Torsituation, die von den zwei bereits fertig gestellten Instituts- und Verwaltungsgebäuden I und K gerahmt wird. Beide sind über eine Stahlrahmenkonstruktion in luftiger Höhe (17 m) verbunden. Das Dach ist weithin sichtbar. Die ursprünglich hier vorgesehene Photovoltaikanlage kommt nicht zur Ausführung. Hinter dem Tor beginnt nach einer Richtungsänderung von 90° die achsiale Erschließung des überschaubaren, jedoch mit vielfältig strukturierten Außenräumen angereicherten Hochschulgeländes. Mit diesem Entree, dem Aufstieg zum Campus, wird eine unverwechselbare, architektur-räumlich und für die Wahrnehmung der Hochschule insgesamt hoch attraktive, durchaus „erhabene“ Erschließungssituation markiert. Das Potenzial, auch das Selbstdarstellungspotenzial dieses Eingangs- und Schwellenbereichs zwischen dem geschützten und von außen kaum einsehbaren Campus-Interieur der Universität Koblenz-Landau mit künstlerischen Mitteln herauszuarbeiten, zu verstärken, zu akzentuieren oder auch subtil zu nutzen, ist das zentrale Anliegen dieser Kunst-am-Bauaufgabe. Hier besteht die Chance, eine Universität ins Bild zu setzen, die sich öffnet. 3 Aufgabe 3.1 Der Aufstieg zur Universität, das „Tor“ mit seinem signifikanten, weithin sichtbaren Baldachin, soll eine eigenständige künstlerische Ausgestaltung erfahren. Alle Möglichkeiten der Bildenden Künste können hier eingebracht werden – vom Mix differenzierter Ansprachen bis hin zu formal durchgängigen, auch strengeren Lösungen. Die Lösungen können figurativ Position beziehen, oder das Angebot hinführender Flächen und vorgezeichneter Linienführungen für Akzentuierungen nutzen. Die Verortung der Universität im Stadtbild, auch als Träger visueller Identifikationsangebote, die idealerweise auch in ihrer medialen Verbreitung noch Wirkung zeigen können, sind wichtige Zielvorstellungen des Auftraggebers. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen, um das Potenzial der Anlage zu erfassen. Der Lösungsvorschlag soll in das Blatt DIN A3 (Anlage 2) maßstäblich und vermasst eingetragen werden. Außerdem soll der Vorschlag in die beiden Fotografien DIN A3 (Anlage 3) einmontiert werden. Die Hinzufügung weiterer Zeichnungen bzw. Fotomontagen ist bei Bedarf auf einem dieser Blätter möglich. Die Abgabeunterlagen sollen den Umfang der zwei dafür vorgesehenen DIN-A3 Seiten nicht überschreiten! Ein kurzer Erläuterungsbericht (Anlage 4) von ca. einer halben Seite soll die Absicht des Verfassers, die Materialwahl und die Konstruktion erläutern. Der Auftraggeber wird konstruktive Erwägungen in die Beurteilung mit einbeziehen. Zu beachtende Größen sind die Statik, der Windangriff und die Wasserführung zur Vermeidung gefährlicher Eiszapfen. Im Grundriss, Anlage 2, sind die Gehflächen unter dem Stahlrost eingetragen. Die Benachbarten Grünflächen werden nicht begangen. Die Wasserführung ist so einzurichten, dass über diesen Grünflächen das Niederschlagswasser abtropft, ohne ggf. durch Eiszapfen die Fußgänger zu gefährden. Muster 20 Die beiden mittleren Träger können zusammen mittig etwa 2 Tonnen aufnehmen. Weitere Kräfte müssen ggf. mittels Abspannungen in Auflagernähe gesichert werden. Die Schutzvorrichtungen und Gerüste zur Montage sind mit zu übernehmen. Die Zugänglichkeit der Gebäude I und K muss dabei erhalten bleiben. Der Auftraggeber erwartet einen eigens für die Aufgabenstellung angefertigten Entwurf. 4 Leistungen 4.1 Entwurf im Maßstab 1:100 auf in Grundriss und Ansicht, (Anlage 2). Dazu eine freie Darstellung zur optischen Kontrolle in die Aufnahmen, (Anlage 3). 4.2 Kurzer Erläuterungsbericht gemäß vorgegebenem Dokument (Anlage 4) 4.3 Ein verbindliches Kostenangebot gemäß vorgegebenem Dokument, getrennt nach Entwurfshonorar und nach Herstellung des Kunstwerkes einschließlich Montage, mit sämtlichen Schutzvorrichtungen während der Bauzeit und Nebenkosten (Anlage 5). Für die künstlerische Gestaltung kann ein Kostenbeitrag bis zu EUR 94.000,00 (brutto) zur Verfügung gestellt werden. In diesen Kosten sind sowohl die künstlerische Ausgestaltung als auch das Honorar enthalten. Der eingereichte Entwurf darf diesen Kostenrahmen nicht überschreiten. 4.4 Verfassererklärung (Anlage 6) Im Falle einer Beauftragung ist die Anwesenheit des Künstlers / der Künstlerin an der Baustelle zu gegebener Zeit zwingend erforderlich, insbesondere für die Überwachung der Arbeiten und der Abnahme der künstlerischen Leistung. 5 Fertigstellung der Arbeit Am Montageort kreuzen sich die wichtigsten fußläufigen Erschließungen. Aus diesem Grund soll die Montage des Kunstwerks in der Vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Endtermin für die Fertigstellung des Kunstwerks wäre somit nach Möglichkeit der 30.9.2016. 6 Dokumentation Die künstlerische Ausgestaltung wird vom Auftraggeber dokumentiert. Der Künstler stellt dem Auftraggeber biographische Daten, Bildmaterial, sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung. Aufgestellt: (Unterschrift, Dienst-/Amtsbezeichnung) Gez. i.A. Thomas Seyler
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