Versandkosten Merkblatt ©www.mein-lernen.at Definition Versandkosten: Unter Versandkosten versteht man jene Kosten, die durch die Versendung von Waren an den Kunden entstehen. Zu den Versandkosten zählen: Fracht, Porto für Briefe und Pakete Hinweisklausel in der Ausgangsrechnung: Mit der Klausel "Lieferung frei Haus (des Käufers)“ weist der Verkäufer darauf hin, dass er den Versand und damit die Kosten übernimmt. Belege: Versandkosten werden entweder unter der Beleggruppe Eingangsrechnung (ER) oder Kassa (K) etc. erfasst. Umsatzsteuerpflicht: Die Frachtkosten/bzw. die Beförderungskosten sind grundsätzlich steuerpflichtig, ausgenommen sind: - Der Transport im grenzüberschreitenden Verkehr. - Die Beförderung von Briefen bis 2 kg und Paketen bis 10 kg durch die Österreichische Post. Aufwandsbuchung: Für den Verkäufer stellen Versandkosten einen Aufwand dar und werden mit folgenden Konten verbucht: 7300 Ausgangsfrachten 7310 Paketgebühren 20% 7311 Paketgebühren 0% Verbuchung der Versandkosten: 7300 Ausgangsfrachten + 2500 Vst. an 2700 Kassa Verbuchung Pakete über 10 kg, Briefe über 2 kg und EMS-Sendungen 7310 Paketgebühren 20% + 2500 Vst. an 2700 Kassa Verbuchung Pakete bis 10 kg, Briefe bis 2 kg, 7311 Paketgebühren 0% an 2700 Kassa
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