Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH • Am Brünnchen 3 • 53227 Bonn

Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH • Am Brünnchen 3 • 53227 Bonn
Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH
Am Brünnchen 3
53227 Bonn
Telefon: 02 28 97 63 49 0
Telefax: 02 28 97 63 49 20
[email protected]
www.deutschefriedhofsgesellschaft.de
Geschäftsführung
Karl-Heinz Könsgen
Roswitha Könsgen
Registergericht Bonn
HRB 13980
Informationsmaterial
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Interesse an unserem Unternehmen möchten wir uns bedanken. Wir überreichen Ihnen auf
Wunsch Informationsmaterial zu unseren Leistungen.
Neben der Einäscherung im Rhein-Taunus-Krematorium können wir Ihnen die Beisetzung auf
verschiedenen Friedhöfen anbieten. Zum einen können wir Ihnen die Beisetzung auf dem Rasenfriedhof
in Mittelreidenbach anbieten. Hier werden Urnen mit oder ohne Namensschild auf einer Rasenfläche
beigesetzt. Die Namensschilder werden an einer zentralen Gedenkstelle angebracht. Die Grabpflege
wird von uns übernommen und die Kosten sind in der Grabgebühr enthalten. Bei der Beisetzung können
Angehörige dabei sein. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, sollten mit einem
Bestattungshaus abgesprochen und organisiert werden. Grundsätzlich wird auf dem Rasenfriedhof
fortlaufend beigesetzt, so dass eine gemeinsame Beisetzung von Ehegatten nicht möglich ist. Eine
Ausnahme besteht lediglich auf dem Ehegatten-/Partnergräberfeld: hier werden beide Verstorbenen in
einem Grab bestattet. An die Verbandsgemeinde Herrstein, als Trägerin des Friedhofs, ist pro Beisetzung
eine Gebühr in Höhe von 200,00 EUR zu zahlen. Für die Beisetzung in einem Ehegatten-/Partnergrab
entstehen zusätzlich Kosten für die Bereitstellung des Doppelurnengrabes in Höhe von 500,00 EUR, die
bei der Beisetzung des ersten Verstorbenen zu zahlen sind.
Bitte beachten Sie, das unsere Dienstleistungen über Bestattungshäuser beauftragt und abgerechnet
werden. Neben den Kosten zur Einäscherung und Beisetzung müssen die Dienstleistungen Ihrerseits mit
einem Bestattungshaus Ihrer Wahl besprochen und geregelt werden. Grundsätzlich ist es so, dass
unabhängig vom Wohnort Urnen auf diesem Friedhof Aufnahme finden können.
Bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Dafür wenden Sie sich einfach an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Erdmann