bauen & wohnen in dresden

RAtgeber
Bauen & Wohnen in Dresden
Liebe Leserinnen und Leser,
ob Szeneviertel oder Studentenkiez, Eigenheim- oder Hochhaussiedlung, Altbau- oder
sanierte Plattenbauwohnung,
Villa mit Elbblick oder Bauerngehöft – Wohnen in Dresden
ist genauso vielfältig wie die
Stadt selbst. Ensembles der barocken und gründerzeitlichen
Baukultur, moderne Bauten
aus den letzten Jahrzehnten
oder die berühmte Gartenstadt
Hellerau verkörpern eine breite
Palette von Architekturstilen,
die der Stadt das charakteristische Gepräge geben.
In diesem Ratgeber finden Sie
viele Tipps und Hinweise für alle,
die eine Wohnung kaufen oder
selbst ein Haus bauen wollen.
Zum Beispiel wie Sie einen passenden Wohnungsbaustandort
finden oder welche Förderprogramme es für Bauherren gibt.
Sie erfahren außerdem etwas
über Ihre Rechte als Bauherr und
darüber, was Sie beim Hausbau
beachten sollten. Mieter wie
Vermieter können sich über den
Mietspiegel informieren. Zudem
gibt es in Dresden eine Vielzahl
von Beratungsstellen, wo Sie sich
zum Thema Bauen & Wohnen
erkundigen können.
M A I 2 0 16
Herausgeber
www.scharfe-media.de
Informationen zu den
Themen:
Wohnungsbau &
Baustandorte.............................2
Finanzierung & Förderung.......5
Planen & Bauen.........................7
Mieten & Wohnen ................... 12
Adressen im Überblick...........15
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
Im Jahr 2015 wurden in Dresden Baugenehmigungen für
1.185 Gebäude und 6.962 Wohnungen erteilt. 5.525 Wohnungen wurden fertiggestellt,
darunter 1.513 Neubauwohnungen.
Wer bauen möchte, sollte sich
zuvor gut informieren und
gründlich planen – egal, ob es
sich um einen Neubau, eine
Sanierung oder einen Umbau
handelt. Auch müssen zahlreiche Behördengänge erledigt
werden.
Links zu den verschiedenen
Angeboten und weiterführende Informationen rund um das
Thema Bauen und Eigenheim
bietet die Stadt Dresden unter
www.dresden.de/de/rathaus/
dienstleistungen/bauen.php
Was finde ich im Themenstadtplan zu Bauen und
Wohnen?
Im Themenstadtplan finden Sie
nicht nur Straßen und Hausnummern, die dazugehörigen
Postleitzahlen und das richtige
Ortsamt. Dieser Stadtplan informiert auch über viele andere
Themen, die für das Wohnen
relevant sein können, wie hochwassergefährdete Gebiete, Bodenrichtwerte, Lärm- und Staubbelastungen oder Standorte von
Kultureinrichtungen, Schulen
und Kitas. Außerdem können
Sie in zahlreiche Karten zum
Planen und Bauen recherchieren.
Dazu zählen Baulandkataster,
Bebauungspläne und Flächennutzungsplan. Alle Themen sind
entsprechend der Rubriken von
www.dresden.de gegliedert.
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan enthält
die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung jedes einzelnen
Grundstückes in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen gehören die
Bestimmung der Art und des
Maßes der baulichen Nutzung
sowie die Festsetzung über die
tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können
z. B. Flächen für Verkehrsnutzung
oder Landwirtschaft festgelegt
werden.
Die Bebauungspläne bilden die
Grundlage für die Erteilung von
Baugenehmigungen sowie den
Bau der erforderlichen Erschließungsanlagen.
Eine grafische Übersicht der Bebauungspläne mit Informationen
zum Planungsstand finden Sie
auch im Themenstadtplan.
■ Hinweis:
In Kraft getretene Pläne bzw.
Ausschnitte daraus stellt Ihnen
die Plankammer des Stadtplanungsamtes zur Verfügung. Bitte
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Telefon:
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Mobil (01 72) 5 97 29 13
E-Mail: [email protected]
www.heizung-arnold.de
2
beachten Sie, dass diese Pläne
entsprechend der Kostensatzung
der Landeshauptstadt Dresden
gebührenpflichtig sind.
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Freiberger Straße 39
■ Abteilung Stadtplanung
Innenstadt
4. Etage, Zimmer 4367
Telefon....................... 4 88 32 10
■ Abteilung Stadtplanung
Stadtgebiet
4. Etage, Zimmer 4325
Telefon....................... 4 88 32 81
■ Abteilung Verwaltung und
Recht
Plankammer
Frau Pahlitzsch/Frau Callauch
( Verkauf in Kraf t getretener
Pläne)
3. Etage, Zimmer 3342
Telefon................ 4 88 34 15/-16
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Rosenstraße 30
6. Etage, Zimmer 6722
Telefon...................... 4 88 36 70
Ich möchte bauen. Wie
finde ich einen geeigneten
Standort für ein Eigenheim?
Wer in Dresden ein Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus,
individuelles Stadthaus oder
ein Mehrfamilienhaus errichten
möchte, kann sich über mögliche
Wohnungsbaustandorte online
im Themenstadtplan informieren
unter stadtplan2.dresden.de –
Stadtraum – Planen und Bauen.
Die in der Übersichtskarte angezeigten Wohnungsbauflächen
sind Bestandteil des Wohnbauflächenkatasters der Landeshauptstadt Dresden. In dieser
Standor tdatenbank werden
gemäß Flächennutzungsplan
(Beiplan Wohnen) alle geplanten
Wohnbauflächen (Wohnbauflächenpotenziale) und ausgewählte nach 1990 realisierte
Wohnstandorte angezeigt.
Welche Flächen werden in
der Karte angezeigt?
Das Flächenangebot umfasst
sowohl Bauland, Flächen mit
baureifen Grundstücken (Baugrundstücke), innerstädtische
Flächenpotenziale, Baulücken
und bereits begonnene Eigenheimstandor te, als auch für
Wohnen geeignete Brachen und
langfristige Reserveflächen ab
einer Größe von etwa 0,5 Hektar
bzw. zehn Wohneinheiten.
Zu jedem dargestellten Standort
können Detailinformationen
wie Lage, Flächengröße, Wohnungsanzahl, Bauform und Planungsrecht etc. als Standortpass
heruntergeladen werden.
■ Hinweis:
Der Themenstadtplan „Wohnungsbaus t andor te “ is t in formativ und soll einen gesamtstädtischen Überblick für
die Landeshauptstadt Dresden
vermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die
Aussagen begrenzt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit
der Angaben wird nicht übernommen.
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
■ Abteilung Stadtentwicklungsplanung
World Trade Center
Freiberger Straße 39
6. Etage, Zimmer 6317
Telefon ....................... 4 88 35 23
Welche Möglichkeiten gibt
es, mit Gleichgesinnten ein
Haus zu bauen?
Gemeinsam mit Gleichgesinnten ein eigenes Haus planen,
bauen und dadurch Kosten
sparen, um dann zusammen im
selbst errichteten Wohneigentum zu leben – das ist die Idee
der Bauherrengemeinschaft.
Baugemeinschaften können sich
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
in verschiedenen Rechtsformen
organisieren, z. B.
■ G esellschaf t bürgerlichen
Rechts (GbR)
■ Wohnungseigentümergemeinschaft
■ Wohnungsgenossenschaft.
Mit dem Zusammenschluss von
Einzelbauherren, oftmals jungen
Familien, können kreative Bauund Wohnideen zum Vorteil der
Beteiligten aktiv eingebracht
werden. Ein gemeinschaftlich
bestimmter Projektbetreuer
kann die Gruppe begleiten und
bei der Auswahl des Bauplanungsbüros helfen.
Bauen in Gemeinschaft wird
durch die Landeshauptstadt
Dresden unterstützt. Baugemeinschaften oder Wohnprojekte können sich diesbezüglich
an die Wohnungsbauförderstelle
wenden.
■ bauforum dresden e. V.
Geschäftsführerin
Marion Kempe
Friedrichstraße 29
Telefon ....................... 4 98 62 38
[email protected]
www.bauforum-dresden.de
■ Sächsische Aufbaubank –
Förderbank - Kundenberatung
Pirnaische Straße 9
Telefon.......................... 49 10 - 0
www.sab.sachsen.de
Welche Gründe sprechen
für das Wohnen in der
Stadt?
Ein Eigenheim in der Stadt ist
für Bauwillige eine gute Lösung,
um individuelle Wohnwünsche
zu verwirklichen. Modernes,
innovatives Wohnen in der
Stadt bietet viele Vorteile. Dazu zählen die meist kurzen
Wege zur Arbeit, die Nähe zu
Dienstleistungsangeboten und
Versorgungseinrichtungen, eine
gute Verkehrsinfrastruktur, ein
großes Angebot an kulturellen
Veranstaltungen und Sportereignissen. In den vergangenen
Jahren zogen vor allem junge
Familien an den Stadtrand. Wie
in anderen Städten ist nun auch
in Dresden eine Trendwende
zurück zum innerstädtischen
Wohnen zu erkennen.
Die vielfältigen Möglichkeiten
für die Schaffung von selbst
genutztem Wohneigentum in
eigener Bauherrenschaft oder
durch Erwerb zeigt Ihnen die
Broschüre „Neue Wohnformen
in der Stadt“. Sie steht Ihnen zum
Download bereit.
www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbau/eigenheimin-der-stadt.php
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
■ Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung
HNEN
SCHÖNER WO
EN!
SCHÖNER LEB
World Trade Center
Freiberger Straße 39
4. Etage, Zimmer 4425
Telefon ....................... 4 88 35 05
Welche Formen der innerstädtischen Eigenheime
gibt es?
Eine besondere Form innerstädtischer Eigenheime sind die
Stadthäuser. Als mehrgeschossige
Reihenhäuser verbinden sie maximale Wohnfläche und möglichst
geringe Grundstücksgröße bei
repräsentativen Straßenfassaden
und rückseitig privaten Rückzugsorten als Gärten oder Dachterrassen. Eigenheime in der Stadt
können auch Lofts, Maisonetten
oder Wohnhäuser in Innenhöfen
sein. Die individuelle Baugestaltung steht im Vordergrund.
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Diese Gebiete waren früher
durch besonders gravierende
städtebauliche und bauliche
Missstände gekennzeichnet.
Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene
Maßnahmen (Gebäudesanierung,
Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert. Im Dresdner
Stadtgebiet wurden ursprünglich
elf Sanierungsgebiete und ein
Entwicklungsgebiet festgelegt.
Gegenwärtig sind noch sieben
Sanierungsgebiete und das Entwicklungsgebiet aktiv. Innerhalb
der Sanierungsgebiete bestehen
besondere gesetzliche Regularien
für die Bautätigkeit und die Veräußerung von Grundstücken. Das
Stadtplanungsamt als Genehmigungsstelle der Sanierung prüft
und begleitet Baumaßnahmen in
Bezug auf ihre Übereinstimmung
mit den Erneuerungszielen.
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
■ Abteilung Stadterneuerung
Freiberger Straße 39
5. Etage, Zimmer 5325
Telefon ....................... 4 88 36 21
[email protected]
Was ist eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme?
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer
besonderen Bedeutung für die
städtebauliche Entwicklung und
Ordnung der Gemeinde erstmalig
entwickelt oder im Rahmen einer
städtebaulichen Neuordnung
einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Die Gemeinde
kann einen Bereich, in dem eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll,
schmidt-dresden.de
2X IN DRESDEN
Kreuzstraße 4
01067 Dresden
Johannes-PaulThilman-Straße 1-3
01219 Dresden
3
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Wohnungsbau & Baustandorte
unter bestimmten Voraussetzungen durch Beschluss förmlich
festlegen.
Was sind die Ziele der städtebaulichen Erneuerung?
Die Aufgaben der Stadterneuerung in den Sanierungsgebieten
sind nur durch eine umfassende
öffentliche Förderung umzusetzen. Dafür werden Mittel von
Stadt, Land und Bund eingesetzt.
Wichtige Ziele sind
■ s ensible, denkmalschutzgerechte, umweltverträgliche und
damit nachhaltige Sanierung
der Gebäude unter Beachtung
der Interessen der Bewohner
■ Verbesserung der Wohnumfeldqualität durch umfassende
Umgestaltung, Sanierung und
Begrünung von öffentlichen
Straßen und Plätzen
■ N euanlage und Förderung
von Grünbereichen und Spielplätzen in öffentlichen wie
privaten Bereichen und damit
großflächige Entsiegelung der
Blockinnenbereiche. In diesem
Zusammenhang werden positive Effekte für die Entwicklung
4
der stark versiegelten und
überhitzten Stadtgebiete erwartet. Für die Bewohner, vor
allem für Kinder, sollen neue
Freizeit- und Spielbereiche
geschaffen werden.
■B
au und Finanzierung von
Gemeinbedarfseinrichtungen
wie Jugendhäuser und -treffs,
Bibliotheken u. a.
Was bedeutet es für Eigentümer, wenn ihr Grundstück
in einem Sanierungsgebiet
liegt?
Die Lage eines Grundstücks in
einem Sanierungsgebiet gestattet
allen Grundstückseigentümern
unter bestimmten Bedingungen
Fördermöglichkeiten in Anspruch
zu nehmen. Gleichzeitig besteht
aber auch die Pflicht zur finanziellen Beteiligung an den Kosten
der Gebietsentwicklung. Diese
sogenannte Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für
alle Grundstückseigentümer zum
Zeitpunkt des rechtsförmlichen
Abschlusses der Sanierung. Denn
durch die Sanierungsmaßnahmen erhöht sich der Bodenwert
eines Grundstücks bzw. der Wert
des entsprechenden Miteigen-
Mit seinen sehr unterschiedlichen Stadtteilen, Alt- und Neubauten und dörflicher Atmosphäre am Stadtrand bietet Dresden eine große Vielfalt an Wohnformen. Die Einwohnerzahl
der Stadt steigt. Derzeit leben hier fast 550 000 Menschen. Foto: Bildpixel | pixelio
tumsanteils. Der zu entrichtende
Ausgleichsbetrag entspricht
dieser Wertsteigerung.
■ Steuerliche Vergünstigungen
In Sanierungsgebieten können
Wohnungs-und Grundstückseigentümer besondere Abschreibungsmöglichkeiten für ihre
Immobilien nutzen. Grundlage
dafür ist der § 7h sowie § 10f
des Einkommenssteuergesetzes.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuervorteils
ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Bau- bzw.
Sanierungsbeginn mit dem Stadtplanungsamt.
Was ist für die Zukunft
geplant? Wie soll Dresden
im Jahr 2025 aussehen?
Veränderte Altersstrukturen und
der Klimawandel, wirtschaftliche
Herausforderungen und Bevölkerungswachstum: Wie steht es
heute um Dresden und in was
für einer Stadt wollen wir im
Jahr 2025 leben? Mit dieser Frage
beschäftigt sich das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Zukunft Dresden 2025+“.
Dabei handelt es sich um ein
Strategiepapier für Dresdens
zukünf tige Entwicklung, das
von der Stadtverwaltung unter
Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern erarbeitet und im
Februar 2016 durch den Stadtrat
beschlossen wurde. Es beinhaltet
die vier Zukunftsthemen „Dresden – Kulturstadt in Europa“,
„Dresden – Stadt mit Leistungskraft“, „Dresden – Lebenswerte
Stadt mit allen Bürgerinnen
und Bürgern“ sowie „Dresden –
Ressourcenschonende Stadt“.
Die Ver waltung will nun die
Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes mit allen ihren
Fachressorts einleiten.
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
■ Abteilung
Stadtentwicklungsplanung
Freiberger Straße 39
6. Etage, Zimmer 6308
Telefon ....................... 4 88 35 40
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Finanzierung
Rubrik
& Förderung
Foto: Thorben Wengert | Pixelio
Welche Förderprogramme
gibt es in Sachsen und was
wird gefördert?
Die Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Förderbank des Freistaates
Sachsen ist erster Anlaufpunkt
für die Beratung zur Landeswohnraumförderung mit den
Förderprogrammen
■ Wohneigentum (Selbstnutzer)
■ Energetische Sanierung
■ Mehrgenerationswohnen
Um Ihren Traum von den
eigenen vier Wänden zu erfüllen, benötigen Sie nicht
nur das richtige Grundstück.
Bei jedem Bauvorhaben ist
eine solide finanzielle Planung unerlässlich, denn es
stehen beträchtliche Risiken
und Summen auf dem Spiel.
Wichtigster Ansprechpartner
dafür ist Ihr Kreditinstitut.
Lassen Sie sich beraten und
verschiedene Finanzierungsmodelle vorschlagen.
Der Bund und der Freistaat
Sachsen bieten verschiedene
Förderprogramme an, aus
denen Sie Zuschüsse und zins-
günstige Darlehen erhalten
können, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllen.
Wie fördert der Bund den
Wohnungsbau?
Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen im Wohnungsbau
unterstützt der Bund die Finanzierung Ihres Bauvorhabens.
Die Wohnraumförderung für
Wohngebäude im Bestand und
als Neubau sowie altersgerechtes
Umbauen besteht überwiegend
in der Ausreichung zinsgünstiger
Kredite durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau – KfW – als
Förderbank des Bundes.
Die Antragstellung erfolgt über
ein durchleitendes Kreditinstitut
Ihrer Wahl, Ihre Hausbank oder
die Sächsische Aufbaubank – SAB
– als Förderbank des Freistaates
Sachsen.
■K
fW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
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www.kfw.de
Gefördert wird die Erhöhung der
Energieeffizienz sowie ein Barriere reduzierender Umbau von
bestehenden Wohngebäuden
und die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Antragsberechtigt sind Eigentümer
von bestehendem Wohnraum,
die diesen entsprechend sanieren wollen bzw. Bauherren/
Erwerber von selbstgenutztem
Wohnraum.
Für die Inanspruchnahme der
Wohnraumförderprogramme
Wohneigentumsbildung, Mehrgenerationswohnen und Energetische Sanierung benötigen
Sie eine „Bestätigung von der
Gemeinde“, in diesem Fall der
Landeshauptstadt Dresden,
Stadtplanungsamt. Sie prüft die
erforderlichen Voraussetzungen
und erstellt die Bestätigung zur
Vorlage bei der Sächsischen
Aufbaubank.
Wünsche kann man bauen.
Mit Heinz von Heiden.
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5
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Finanzierung
Rubrik
& Förderung
■ Sächsische Aufbaubank
Kundenberatung
Pirnaische Straße 9
Telefon ........................... 49 10 - 0
www.sab.sachsen.de
Landeshauptstadt Dresden
■ Wohnungsbauförderung
Freiberger Straße 39
World Trade Center
4. Etage
Zimmer 4425
Telefon........................ 4 88 35 05
Wie wird Bau und Erwerb
von selbstgenutztem
Wohneigentum gefördert?
Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen
wollen, können eine Förderung
für Neubau und Er werb von
Eigenheimen und Eigentumswohnungen beantragen. Für diesen
Bereich werden die günstigen
Darlehen der KfW-Programme
2 x in DRESDEN
„Wohneigentum“ und „Energieeffizient Bauen“ für die ersten zehn
Jahre aus Mitteln des Freistaates
Sachsen zusätzlich verbilligt
(Grundförderung). Ein weiteres
Förderdarlehen aus öffentlichen
Mitteln kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt
werden (Zusatzförderung).
Der Antrag ist vor Beginn des
Vorhabens unter Verwendung
der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB
zu stellen. Wer eine solche Förderung beantragen will, darf für
das beantragte Vorhaben noch
kein anderes Kreditinstitut mit
der Antragstellung bei der KfW
betraut haben.
Was ist ein SAB-Förderergänzungsdarlehen?
Das Darlehen, das alle Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung
und Modernisierung von Woh-
■
■
■
■
■
■
■
Jalousien
Lamellenvorhänge
Rollos
Markisen
Plissees
Insektenschutz
Dekostoffe...
Königsbrücker Strasse 40 ■ 01099 Dresden
Telefon (0351) 899 62 99
Schillerplatz 3 ■ 01309 Dresden
Telefon: (0351) 312 89 19
Öffnungszeiten: Mo – Fr 10 – 18.30 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr
Öffnungszeiten: Mo – Fr 10 – 18 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr
www.jalousienladen-dresden.de ■ [email protected]
KÜCHEN PETER
• Planung – Beratung – Verkauf
• Möbeltransport und Montage
• Studio- und Ladenbau
• Entsorgung von Altmöbel und
Geräten
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Tel.: (03 52 43) 3 26 60 • Fax: (03 52 43) 3 26 61
E-Mail: info@küchen-peter.de
6
nimmobilien fördert, dient vor
allem zur Komplettierung der
Gesamtfinanzierung. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von
Wohnraum oder Bauherren, die
Wohneigentum schaffen wollen.
Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart. Die Sollzinssätze
werden jeweils am Tag der Zusage
festgelegt.
Welche Bedingungen
müssen für eine Förderung
erfüllt sein?
Die Wohnraumförderung wird
nur gewährt, wenn eine Reihe
von Voraussetzungen erfüllt ist.
Dazu zählen unter anderem:
■D
as private, verfügbare Vermögen deckt die Finanzierung des
Bauvorhabens nicht ab.
■ D ie Summe der Jahreseinkünf te des Haushalts des
Antragstellers übersteigt eine
bestimmte Summe nicht – bei
Alleinstehenden 60.000 Euro,
bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 120.000 Euro. Der
Betrag erhöht sich für jedes
Kind um 35.000 Euro, wenn
der Antragsteller Kindergeld
erhält und das Kind im Haushalt wohnt.
■ B ei Planung, Antragstellung
und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur
Unterstützung des Bauherrn
ein Sachverständiger, z. B. ein
Architekt oder Bauingenieur
erforderlich.
■ D er Eigenanteil hängt vom
Bauvorhaben und den individuellen Voraussetzungen ab.
Er soll mindestens 15 Prozent
der Gesamtkosten betragen.
■ N icht förderfähig sind Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser.
Gibt es eine Förderung für
alten- und behindertengerechte Wohnungsanpassungsmaßnahmen?
Für die Anpassung einer Wohnung
an die individuellen Bedürfnisse
Älterer und Behinderter gewährt
die Landeshauptstadt Dresden
Zuschüsse über ein eigenes Förderprogramm. Diese Zuschüsse
sind bei der Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.
Stadtplanungsamt
■W
ohnungsbauförderung
World Trade Center
Freiberger Straße 39
4. Etage / Raum 4425
Frau Hörnlein
Telefon........................ 4 88 34 32
[email protected]
Weitere Ansprechpartner
Sozialamt
■ Sachgebiet Offene Altenhilfe
Telefon........................ 4 88 48 75
■ Sachgebiet
Eingliederungsleistungen
Telefon........................ 4 88 49 50
sowie Sozialarbeiter/innen in den
Ortsämtern
Nasse Wände?
Feuchter Keller?
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Sie bekommen die Lösung für Ihr Haus:
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Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Kaum jemand wird als Bauherr geboren. Deshalb sollte
ein Bauprojekt sorgfältig geplant und dabei auch die Hilfe
von Fachleuten in Anspruch
genommen werden. Zudem
bietet die Stadtverwaltung
Dresden einen umfangreichen
Beratungsservice zur Realisierung Ihres Eigenheimwunsches
und gibt Auskünfte zum bestehenden Planungsrecht. Wir
haben einige wichtige Punkte
für Sie zusammengestellt.
Was sind meine Aufgaben
und Pflichten als Bauherr?
Der Bauherr gilt bei der Durchführung eines Bauvorhabens
als wirtschaftlich und rechtlich
verantwortlicher Auftraggeber.
Er hat die Aufgabe, die nach
öffentlich-rechtlichen Vorschrif-
ten erforderlichen Anträge an
die Bauaufsichtsbehörde weiter
zu leiten. Hierzu gehören auch
Vorlagen und Anzeigen. Diese
Aufgaben kann der Bauherr
einem Architekten oder Bauingenieur, dem sogenannten
„Entwurfsverfasser“ übertragen.
Auch hat der Bauherr die Aufgabe und das Recht, alle am Bau
Beteiligten auszuwählen. Das
betrifft die Bereiche Planung,
Überwachung und Ausführung.
Die Auswahl eines geeigneten
A rchitek ten gehör t ebenso
dazu wie die Auswahl eines
geeigneten Bauingenieurs, bis
hin zu den Handwerkern und
Bauarbeitern. Er kann sogar
selbst Hand anlegen, sofern
er über die entsprechenden
Kenntnisse verfügt.
Weitere Informationen finden
Sie auch unter:
www.bauratgeber-deutschland.de
Was bedeutet es, das Haus
von einem Bauträger bauen
zu lassen?
In diesem Fall tritt der Bauträger gegenüber Behörden und
Firmen als Bauherr auf und
trägt die Verantwortung für das
Bauvorhaben. Er ist Ihr einziger
Vertragspartner und übernimmt
alles – von der Beschaf fung
des Grundstücks über die Planung und den Bau des Hauses
einschließlich Einholen aller
Genehmigungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
und Institutionen zusammengeschlossen, die gemeinschaftliches Bauen und das Entstehen
neuer Wohnformen in Dresden
initiieren bzw. professionell begleiten. Baugemeinschafts- und
Wohnprojekte helfen Dresdner
Bürgern dabei ihre Wohnwünsche zu realisieren.
Netzwerk Neues Wohnen in
Dresden
Ansprechpartner:
Silke Sesterhenn
Telefon ...................... 4 94 33 86
[email protected]
www.nwid.de
Zu den Mitgliedern zählen:
Gibt es Vereine oder Institutionen, die mir bei meinem
Bauprojekt helfen?
Im Netzwerk Neues Wohnen in
Dresden haben sich Initiativen
■ bauforum dresden e. V.
c/o Marion Kempe
Friedrichstraße 29
Telefon ......................... 4 98 62 38
[email protected]
7
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
■ AWIG – Verein für gemeinschaftliches Wohnen e. V.
Beratungs- und Geschäftsstelle
Ehrlichstraße 3
Telefon .......................... 4 66 29 14
[email protected]
www.awigverein.de
Foto: Bernd Kasper | Pixelio
Planen & Bauen
■Q
uartier Friedrichstadt e. V.
Am Bramschkontor 2
Telefon..................... 42 75 04 78
[email protected]
www.quartier-friedrichstadt.de
■ S TESAD GmbH
Königsbrücker Straße 17
Telefon.......................... 49 47 30
[email protected]
www.stesad.de
Warum sind Architekten so
wichtig?
Ganz gleich, ob Sie um-, ausoder neu bauen wollen: Die
Realisierung eines Bauprojektes
erfordert viele wichtige Entscheidungen und kompetente Partner. Hier ist der Architekt in vieler
Hinsicht ein wertvoller Ratgeber,
der dem Bauherrn mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur
Seite steht. Besonders wenn Sie
von einem individuellen Eigenheim träumen, sollten Sie sich
von einem Architekten beraten
lassen. Dann können Sie mit ihm
zusammen das Haus Schritt für
Schritt nach Ihren Vorstellungen
planen. Er überwacht und betreut das Bauvorhaben bis zur
Fertigstellung.
Planung und Bauüberwachung
des Architekten werden nach der
Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure HOAI vergütet.
Der Architekt wahrt die Interessen des Bauherrn, warnt ihn vor
Fehlentscheidungen und schützt
ihn vor Übervorteilungen. Auf
Wunsch des Bauherrn kann
der Architekt als Generalplaner
alleiniger Vertragspartner sein
und in diesem Fall zusätzlich die
Verantwortung für sämtliche
Kontakt:
Architektenkammer Sachsen
Haus der Architekten
Goetheallee 37
01309 Dresden
Tel.: +49 351 31746-0
Fax.: +49 351 31746-44
[email protected]
www.aksachsen.org
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Sie einen Termin zur individuellen und kostenlosen
Bauherrenberatung: www.aksachsen.org/service
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Fachplanerleistungen übernehmen.
Wie finde ich einen
geeigneten Architekten?
Viele Architekturbüros präsentieren ihre Projek te auf der
Internetseite. Manchmal haben
auch Bekannte und Freunde
schon Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Architekten
gesammelt. Auf der Internetseite
der Architektenkammer Sachsen
können Sie im Büroverzeichnis
gezielt nach Ihrem Architekten,
Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner für
Ihr Projekt suchen.
Und jedes Jahr am letzten Juniwochenende findet der deutschlandweite „Tag der Architektur“
statt. An zwei Tagen können Interessierte auch in Dresden die
Vielfalt aktueller Architektur erleben. Dabei haben sie Gelegenheit,
mit Bauherren wie Architekten
ins Gespräch zu kommen und sie
zur Planung und Realisierung der
jeweiligen Bauten zu befragen.
08.04.16 12:26
■A
rchitektenkammer Sachsen
Haus der Architekten
Goetheallee 37
Telefon ...........................31 74 60
[email protected]
www.aksachsen.org
Was macht die Ingenieurkammer Sachsen?
Die Ingenieurkammer Sachsen
ist die einzige gesetzlich legitimierte Vertretung sächsischer
Ingenieure. Als Körperschaft
des öffentlichen Rechts führt sie
die gesetzlich vorgeschriebenen
Listen der Bauvorlageberechtigten, der qualifizierten Tragwerksplaner, der qualifizierten
Brandschutzplaner sowie der
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Damit
trägt die Ingenieurkammer Sachsen maßgeblich zum Schutz der
Bauherren und Verbraucher bei.
Private Bauherren haben zudem
die Möglichkeit über die Kammer
eine kostenfreie Erstberatung
mit einem Fachingenieur zu
vereinbaren, ganz gleich ob es
Sonderveröffentlichung
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
dabei um die Themen Neubau,
Sanierung, Wertermittlung, etc.
geht. Bitte wenden Sie sich zur
Terminvereinbarung an:
■ Ingenieurkammer Sachsen
Annenstraße 10
Telefon ........................ 4 38 33 60
[email protected]
www.ing-sn.de
Welche Aufgaben kommen
dem Bauaufsichtsamt zu?
Die B auau f sicht sbehörden
(früher auch Baupolizei oder
Bauaufsicht) haben bei Baumaßnahmen darüber zu wachen,
dass die öffentlich-rechtlichen
Vorschriften eingehalten werden.
Die Behörden sind dreistufig
aufgebaut:
Oberste Bauaufsichtsbehörde
ist das Sächsische Staatsministerium des Innern, das die
Rechtsvorschriften zum Bauen
in Sachsen schafft. Die Landesdirektion Sachsen ist obere
Bauaufsichtsbehörde. Hier wird
die Fach- und Rechtsaufsicht
über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen und
werden Widersprüche gegen deren Entscheidungen bearbeitet.
Untere Bauaufsichtsbehörden
sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. In Dresden nimmt
das Bauaufsichtsamt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Diese bestehen
im Wesentlichen aus den Bereichen Genehmigungsverfahren,
Bauüberwachung und bauaufsichtliche Maßnahmen sowie
Serviceleistungen außerhalb von
Baugenehmigungsverfahren.
Landeshauptstadt Dresden
■ Bauaufsichtsamt
Rosenstraße 30
Telefon ....................... 4 88 37 00
[email protected]
Ist eine Baugenehmigung
erforderlich?
Grundsätzlich benötigen Sie
immer eine Baugenehmigung,
falls für Ihr Vorhaben nicht eine
gesetzliche Ausnahme gilt und
verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist. In der
Praxis ist in vielen Fällen keine
Baugenehmigung notwendig, da
der Katalog der verfahrensfreien
Vorhaben relativ weitreichend
ist. Auch werden immer mehr
Gebiete durch die Gemeinden
mit Bebauungsplänen versehen.
Wenn bei einem Bauvorhaben
doch eine Genehmigung erforderlich ist, wird diese in der
Regel im vereinfachten Verfahren erteilt.
Vor dem Baugenehmigungsverfahren können Sie sich in einem
Vorbescheid die Zulässigkeit
einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die
Feststellungen im Vorbescheid
sind verbindlich und werden
auch in eine möglicherweise
folgende B augenehmigung
übernommen.
Bevor Sie einen Bauantrag
oder einen Vorbescheid einreichen, sollten Sie sich über die
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder
Nutzung informieren. Dies und
allgemeine planungsrechtliche
Auskünfte, z.B. zu Bebauungsplänen und anderen Satzungen
er teilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Stadtplanungsamt. Sie finden
sie nach örtlicher Zuständigkeit
im Themenstadtplan.
Wie wird die Baugenehmigung beantragt?
Ein Antrag auf Baugenehmigung
kann grundsätzlich nur von
einem bauvorlageberechtigten
Entwurfsverfasser eingereicht
werden. Er muss sowohl den
Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen)
unterschreiben. Bauvorlageberechtig t sind Architek ten
sowie Ingenieure, die in einer
entsprechenden Liste der Inge-
nieurkammer Sachsen eingetragen sind. Eintragungen anderer
Länder gelten auch im Freistaat
Sachsen.
Auskünfte zur Antragstellung,
insbesondere zu erforderlichen
Bauvorlagen, zum Ablauf des
Ver fahrens, zur Ver fahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu
Baurechtszuständen oder zu
neben der Baugenehmigung
erforderlichen Genehmigungen
erhalten Sie im
■B
auaufsichtsamt, Sachgebiet
Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
Zudem steht Ihnen hierfür das
Bauherren-Service-Telefon unter der Nummer 4 88 18 02 zur
Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Am Bauherren-Service-Telefon
werden keine Auskünf te zu
technischen Baubestimmungen
oder spezifischen materiellen
bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie
sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
oder Fachplaner.
Bauvorlagen werden nicht in
elektronischer Form oder als
Fax entgegengenommen.
Benötigte Formulare
■B
auantrag
■B
aubeschreibung
■ s chriftlicher Teil des Lageplans
Bauvorlage, Hochwasserschutz, Energieausweis, HOAI, Gutachten, Schallschutz,
Wertermittlung, Denkmalschutz, Planfeststellung, Brandschutz, Vergaberecht ...
Experte gesucht?
Dann nutzen Sie die Expertensuche der Ingenieurkammer
Sachsen mit Zugriff auf mehr als 5.000 Fachingenieure.
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Sonderveröffentlichung
9
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Foto: Lichtkunst | Pixelio
Planen & Bauen
Außerdem können folgende
Formulare erforderlich sein:
■A
ntrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
■E
rklärung Tragwerksplaner
■E
rklärung zu geschüt z ten
Gehölzbeständen (Darin ist zu
bestätigen, dass auf dem Baugrundstück keine geschützten
Gehölze vorhanden sind oder
dass alle auf dem Baugrundstück und jeweils fünf Metern
der angrenzenden Flächen
des Nachbargrundstückes
vorhandenen geschützten
Gehölze in den Bauvorlagen
dargestellt sind.)
■E
rklärung zum Bestandsschutz
der Erschließung (Diese Erklärung ist abzugeben, damit
entschieden werden kann, ob
Stellungnahmen der Medienträger über die ausreichende
Trink- und Löschwasserversorgung sowie die ausreichende
Abwasserbeseitigung einzuholen sind.)
■E
rklärung zur Beseitigung des
Niederschlagswassers (Bei
einer geplanten Versickerung
ist zu bestätigen, dass die
Anforderungen der Erlaubnisfreiheitsverordnung bekannt
sind und eingehalten werden.)
■A
ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 Sächsisches
Waldgeset z (SächsWaldG)
(Bei Vorhaben in der Nähe
eines Waldes ist nach dem
SächsWaldG zu beachten, dass
10
bauliche Anlagen mit Feuerstätten von Wäldern, Mooren
und Heiden mindestens 30
Meter entfernt sein müssen.
Die gleiche Entfernung ist mit
Gebäuden einzuhalten. Ausnahmen können auf Antrag
gestattet werden.) Betriebsbeschreibung für Gast- oder
Vergnügung ss t ät ten (Für
den Betrieb einer Gast- oder
Vergnügungsstätte ist eine
Betriebsbeschreibung vorzulegen.)
■S
tatistischer Erhebungsbogen
■A
ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz
(SächsBestG) (Bei Vorhaben
in der Nähe von Friedhö fen muss nach dem SächsBestG der Grenzabstand zu
Wohngebäuden mindestens
35 Meter betragen. Zu Gewerbe- und Industriegebieten ist
ein Grenzabstand von mindestens 75 Metern einzuhalten.
Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden.)
■E
rmittlung der notwendigen
Stellplätze (Zur Nachweisführung für die Erfüllung der sich
aus § 49 SächsBO ergebenden
Verpflichtung zur Schaffung
von notwendigen Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen für
Fahrräder steht ein Formular
zum Download bereit.)
Kosten/Gebühren für die
Baugenehmigung
Die Festsetzung der Gebühren
erfolgt auf der Grundlage der
Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens. Besonderheit: Es wird ein Kostenvorschuss erhoben.
Landeshauptstadt Dresden
■B
auaufsichtsamt
Rosenstraße 30
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Planen & Bauen
Telefon ....................... 4 88 37 00
[email protected]
jeweiligen Betroffenen bewilligt
werden.
■ Öffnungszeiten
Montag.......................... 9 – 12 Uhr
Dienstag....................... 9 – 18 Uhr
Donnerstag ................. 9 – 18 Uhr
Freitag ........................... 9 – 12 Uhr
Grundbuchamt Dresden
im Gerichtgebäude
Olbrichtplatz 1
■G
rundbucheinsichtsstelle
Erdgeschoss, Zimmer C 001
Telefon............................... 44 60
Welche Bedeutung haben
Grundbücher?
Das Grundbuch ist für den Kauf
eines Grundstücks sehr wichtig.
Es wird als öffentliches Register
beim Grundbuchamt , einer
Abteilung des Amtsgerichts,
geführt. Dort sind alle Grundstücke des Zuständigkeitsbereichs
erfasst. Im Grundbuch sind die
Eigentumsverhältnisse sowie
Belastungen eingetragen. Die
Grundbücher sowie die Dokumente, die Grundlage der Grundbucheintragungen sind, können
eingesehen werden. Dazu muss
aber ein berechtigtes Interesse
dargelegt werden.
Zur Übertragung des Eigentums
an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit
einem Recht ist die Eintragung
in das Grundbuch erforderlich.
Die Eintragung ist damit Wirksamkeitsvoraussetzung für den
Rechtserwerb. Die Eintragungen,
die nur auf Antrag erfolgen,
müssen außerdem von dem
einen verständlichen Überblick
über die angebotenen Leistungen gibt. Bauherren sollen künftig auch nach Vertragsschluss
noch einseitig Änderungen am
Bauvorhaben vornehmen können. Diese müssen jedoch für
den Bauunternehmer zumutbar
sein.
■ Öffnungszeiten
Montag – Freitag ...... 8.30 – 12 Uhr
Dienstag ..................13 – 18 Uhr
Donnerstag ....... 13 – 15.30 Uhr
Was ist ein Bauvertrag?
Was ist eine Bauabnahme
und worauf muss ich dabei
achten?
Immer online
für Sie verfügbar.
www.dresdner-amtsblatt.de
Ein Bauvertrag ist der Vertrag
zwischen dem Bauherrn und
einem Auftragnehmer über die
Erbringung von Bauleistungen.
Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus
oder eines Rohbaus, um Umbauten, Renovierungsarbeiten
oder Einzelleistungen handeln.
Verbraucher erhalten künftig
mehr Schutz bei Bauverträgen:
Eine Gesetzesreform sieht vor,
dass Baubeschreibungen künftig
Mindestanforderungen erfüllen
und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung
enthalten müssen. Der Bauunternehmer muss künftig rechtzeitig vor Vertragsschluss eine
Baubeschreibung aushändigen,
die Inhalt des Vertrags wird und
■ VPB Regionalbüro Dresden
Hauptstraße 9
01454 Radeberg
Telefon........... (0 35 28) 41 17 91
[email protected]
www.vpb.de
Sprechstunden:
nach Vereinbarung
Wo finde ich einen
geeigneten Baugutachter?
Wenn Sie den Bau eines Hauses
oder den Kauf eines Grundstücks in Dresden planen, lassen
Sie sich bei Ihrem Vorhaben
von einem Immobilien- bzw.
Baugutachter unterstützen.
Darüber hinaus erstellt Ihnen
der Sachverständige gerne auch
ein Rat gebendes Gutachten.
Unterstützung im Raum Dresden
gibt ihnen der Verband privater
Bauherren e. V.
Durch die Abnahme der Bauleistung wird geklärt, ob die
ausgeführten Leistungen den
vertraglichen Vereinbarungen
entsprechen. Dabei geht es vor
allem um die vertragsgemäße
Fertigstellung und die Mangelfreiheit. Zur Beurteilung der Leistungen kann der Auftraggeber
auf eigene Kosten auch einen
Sachverständigen hinzuziehen.
Wurde eine Bauleistung im
Wesentlichen vertragsgemäß
erbracht, kann der Unternehmer
die Abnahme durch den Auftraggeber verlangen. Selbst bei
kleineren Mängeln kann dieser
die Abnahme nicht verweigern.
In dem Fall kann er aber bis zur
Mängelbeseitigung die Bezahlung verweigern. Ansonsten wird
mit der Abnahme die Vergütung
fällig. Gleichzeitig beginnt die
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zu laufen.
11
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Mieten & Wohnen
Foto: Wilhelmine Wulf | Pixelio
Wie andernorts hat sich in den
vergangenen Jahren auch in
Dresden der Wohnungsmarkt
stark verändert. Mieten und
Kaufpreise sind gestiegen. Die
Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist schwieriger
geworden. Doch wer in Dresden eine Wohnung sucht, hat
immer noch gute Chancen,
auch eine zu annehmbaren
Konditionen zu finden.
Wo finde ich Immobilien
und Wohnungen?
Wenn Sie in Dresden eine neue
Wohnung suchen oder hier ein
Haus kaufen wollen, sollten
Sie zunächst genau überlegen,
welche Vorstellungen Sie haben
und wie viel Geld Sie ausgeben
wollen. Ist dies geschehen,
s tehen Ihnen verschiedene
Suchmöglichkeiten offen, um
das für Sie optimale Angebot zu
finden. Viele Immobilien- und
Wohnungsangebote finden Sie
beispielsweise online. Auf der
Seite www.dresden.de finden
Sie unter Wohnen/Immobilienund Wohnungsmarkt eine Liste
aktueller Miet- und Kaufangebote für Immobilien in Dresden.
Gewerbeimmobilien sind hier
ebenfalls aufgelistet.
Neben diesem lokalen Angebot,
sollten Sie auch die gängigen
Immobilien-Portale wie Immowelt, ImmobilienScout24 oder
Immonet durchsuchen.
Neben den Internet-Plattformen,
steht es Ihnen frei, zusätzlich in
den einschlägigen Tageszeitungen, Fachmagazinen oder über
Aushänge am Rathaus, in Banken
etc. zu recherchieren.
Wie finde ich eine altenund behindertengerechte
Wohnung?
Auskunft über Standorte von
alten- und behindertengerechten
Wohnungen in der Stadt Dresden erhalten Sie im Sozialamt,
Sachgebiet Wohnungsfürsorge.
Landeshauptstadt Dresden
■S
ozialamt Wohnungsfürsorge
Junghansstraße 2
A+
besser lüften
• Gesünder leben
• Ruhiger schlafen
• Ökologischer wohnen
12
www.bluMartin-Sachsen.de
Zimmer 313
Telefon....................... 4 88 13 71
[email protected]
■ Öffnungszeiten
Dienstag .................... 8 – 12 Uhr
...................................14 – 18 Uhr
Donnerstag............... 8 – 12 Uhr
...................................14 – 18 Uhr
Freitag ....................... 9 – 12 Uhr
Was sagt der Mietspiegel
und wie wurde er erstellt?
Mit dem neunten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung.
Für Mieter und Vermieter gibt
er eine Übersicht über die in
Dresden üblicherweise gezahlten
Mieten, wie sie in den letzten vier
Jahren vereinbart oder geändert
worden sind. Er trägt damit
wesentlich zur Rechtssicherheit
und Transparenz am örtlichen
Wohnungsmarkt bei.
Die vorliegende Mietspiegeltabelle zeigt die ortsüblichen
Mietpreise für Dresdner Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit
und Lage. Der Mietspiegel 2015
gilt bis zum 31. Dezember 2016.
Ab 1. Januar 2017 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung
stehen.
Nach den mietrechtlichen Vorgaben liegt ein qualifizierter
Mietspiegel vor, wenn er nach
anerkannten wissenschaftlichen
Grundätzen erstellt und von
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Mieten & Wohnen
Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt
worden ist. Dieser Status ist
auch für den neunten Dresdner
Mietspiegel erfüllt.
schnitt von 5,43 Euro auf 5,70
Euro gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von 5 Prozent.
Was bedeutet die
Kappungsgrenze bei
Mieterhöhungen?
Die wissenschaftliche Erarbeitung erfolgte durch das Unternehmen Chempirica, Markt- und
Meinungsforschung aus Chemnitz in Zusammenarbeit mit der
Kommunalen Statistikstelle. Das
Amtsgericht Dresden unterstützte beratend die Erstellung des
Mietspiegels.
Am 30. Juli 2015 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2015 die Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt
Dresden veröffentlicht. Dieser
Verordnung zufolge darf sich ab
dem 31. Juli 2015 die Miete bei
Erhöhungen nach § 558 Absatz
1 BGB (Erhöhungen bis zur im
Mietspiegel ausgewiesenen
ortsüblichen Vergleichsmiete)
innerhalb von drei Jahren nicht
um mehr als 15 Prozent erhöhen.
Entspricht der Mietspiegel
den tatsächlichen
Gegebenheiten?
Die Anerkennung des Dresdner
Mietspiegels 2015 durch die
Interessenvertreter der Mieter
und Vermieter
■M
ieter verein Dresden und
Umgebung e. V.,
■H
aus & Grund Dresden e. V.,
■S
ächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden e. G. als
Vertreterin des Verbandes
Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. und
■G
AGFAH GROUP
dokumentiert, dass die Dresdner
Wohnungsmieten realistisch
abgebildet werden.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt
als vorrangiges Begründungsmit tel bei Mieterhöhungen.
Der Dresdner Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten.
Die 20-seitige Broschüre ist online einsehbar und in gedruckter Form erhältlich.
Der Vermieter hat dabei die
Angaben des Mietspiegels auch
dann mitzuteilen, wenn er die
Mieterhöhung auf eine andere
Begründung stützt.
Wie werden die Daten
erhoben und wie ist die
Mietentwicklung?
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurden
im Rahmen einer mündlichen
Mieterbefragung über 2.500
Haushalte zu deren Wohnungsauss t at tung und Miethöhe
befragt. Von großen Wohnungsunternehmen wurden zusätzlich
Daten von über 1.400 Wohnungen übermittelt. Dabei wurde
streng auf die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften geachtet.
Im Zeitraum von zwei Jahren ist
die Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche im Durch-
Wo kann ich mich über die
Mietspiegeltabelle
informieren?
Die Mietspiegeltabelle und die
Broschüre „Dresdner Mietspiegel 2015“ stehen unter www.
dresden.de/mietspiegel zum
Download zur Verfügung. Die
gedruckte Mietspiegelbroschüre ist gegen eine Schutzgebühr
von 2 Euro in allen Rathäusern,
Ortsämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein
Dresden und Umgebung e. V.
und beim Haus & Grund Dresden
e. V. erhältlich.
Wir sind umgezogen!!
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01109 Dresden
Tel.: 03 51 / 42 77-2 90
Fax: 03 51 / 42 77-2 89
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• Anhydritestriche
• Heizestriche
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13
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
Mieten & Wohnen
Foto: Pixabay
Mietkautionen und die Umlagefähigkeit von Nebenkosten.
Mit dem Voreigentümer sollte
auch geklärt werden, ob der
Mieter Investitionen geleistet
hat und ob Rechtsstreitigkeiten
anhängig sind.
Was ist für Eigennutzer
wichtig?
Weitere Informationen zum Mietspiegel erhalten Sie hier:
Landeshauptstadt Dresden
■ Sozialamt, Sozialplanung
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Telefon....................... 4 88 13 04
Telefon....................... 4 88 13 83
[email protected]
■ Öffnungszeiten
Dienstag .................... 8 – 12 Uhr
.................................... 4 – 18 Uhr
Donnerstag .............. 8 – 12 Uhr
...................................14 – 18 Uhr
Freitag ...................... 9 – 12 Uhr
Auskunft zur Wohnlageeinordnung
■L
andeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Telefon....................... 4 88 35 93
[email protected]
Auskunft zu Methodenbericht
& statistischen Verfahren
■ Kommunale Statistikstelle
Statistischer Informationsdienst
Ferdinandplatz 1
01069 Dresden
Telefon....................... 4 88 11 00
[email protected]
■ Öffnungszeiten
Montag ...................... 9 – 12 Uhr
Dienstag .................... 9 – 12 Uhr
.................................. 13 – 16 Uhr
Donnerstag .............. 9 – 12 Uhr
.................................. 13 – 16 Uhr
14
Freitag ....................... 9 – 12 Uhr
Was muss ich bei einem
Wohnungskauf generell
bedenken?
In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen
in Eigentumswohnungen. Angesichts stark gestiegener Preise
will dieser Schritt gut überlegt
sein. Entscheidend ist dabei, ob
die Wohnung als Kapitalanlage
dienen oder zur Eigennutzung
erworben werden soll und ob
es sich um eine Neubau- oder
Bestandswohnung handelt.
Sehr wichtig ist es in jedem Fall,
vor dem Kauf die Wohnung zu
besichtigen.
Was müssen Kapitalanleger
beachten?
Für Kapitalanleger spielen vor
allem der Wiederverkaufswert,
die Frage der langfristigen Vermietbarkeit, anfallende Zusatzkosten und die zu erzielende
Miete eine Rolle. Ist die Wohnung
bereits vermietet, sollten sich
Kapitalanleger den Mietvertrag
genau ansehen, besonders mit
Blick auf Miethöhe, hinterlegte
Für diejenigen, die selbst einziehen wollen, wird vor allem
die Lage und das Umfeld mit
ausschlaggebend sein.
Besondere Vorsicht ist geboten,
wenn die Wohnung vermietet
ist. Durch den Kauf endet das
bestehende Mietverhältnis nicht,
sondern geht auf neuen Eigentümer über. Zwar besteht unter
bestimmten Voraussetzungen
eine Kündigungsmöglichkeit
wegen Eigenbedarfs. Wenn der
Mieter jedoch rechtlich dagegen vorgeht, kann ein langer
Gerichtsprozess auf den Käufer
zukommen.
Welche Rechte habe
ich als Eigentümer einer
Wohnung?
Als Wohnungseigentümer können Sie grundsät zlich über
Ihre Wohnung frei verfügen,
also sie bewohnen, vermieten,
verpachten oder anderweitig
nutzen. Jedoch können sich
aus der Teilungserklärung, der
Gemeinschaftsordnung oder
den Eigentümerbeschlüssen
und -vereinbarungen Beschränkungen ergeben. So kann zum
Beispiel die Nutzung der Wohnung als Praxis oder Geschäft
ausgeschlossen werden.
Welche Verpflichtungen
entstehen durch den Kauf?
Für beide Erwerbsmodelle gilt es,
sich die laufenden Kosten und
Verpflichtungen vor Augen zu
halten. Durch den Erwerb einer
Eigentumswohnung er wirbt
man nicht nur die Wohnung,
sondern auch einen Anteil am
Gemeinschaftseigentum. Dazu
zählen die tragende Konstruktion des Gebäudes, Dach und
Fassade sowie Außenanlagen.
Deren Instandhaltung muss von
allen Eigentümern gemeinsam
bezahlt werden. Dafür sind
ein monatliches Wohn- bzw.
Hausgeld zu zahlen und eine
Instandhaltungsrücklage für
Reparaturen anzulegen. Neben
den Erwerbs- und Finanzierungskosten müssen diese laufenden
Kosten beim Kauf der Wohnung
berücksichtigt werden.
Kaufinteressenten sollten sich
außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden
Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
und Beschlusssammlung genau
ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber.
Auch müssen Sie Ihr Sondereigentum so instand halten, dass
den anderen Eigentümern keine
Nachteile entstehen.
Was sind die Aufgaben der
Wohnungseigentümergemeinschaft?
Neben den Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer gibt es auch Aufgaben, denen alle Eigentümer
gemeinsam nachkommen müssen. So sind Entscheidungen
über das gemeinschaf tliche
Eigentum gemeinsam treffen.
Dazu ist mindestens einmal
im Jahr eine Eigentümer versammlung einzuberufen. Darin
geht es unter anderem um den
jährlichen Wirtschaftsplan, die
Jahresabrechnung , et waige
Veränderungen der Hausordnung oder geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
adressen im überblick
A
Architektenkammer Sachsen
Haus der Architekten
Goetheallee 37
Telefon.......................... 31 74 60
[email protected]
www.aksachsen.org
AWIG – Verein für gemeinschaftliches Wohnen e. V.
Beratungs- und Geschäftsstelle
Ehrlichstraße 3
Telefon...................... 4 66 29 14
[email protected]
www.awigverein.de
B
Bauaufsicht
Rosenstraße 30
6. Etage, Raum 6724
Telefon ..................... 4 88 37 00
[email protected]
bauforum dresden e. V.
Friedrichstraße 29
Telefon ..................... 4 98 62 38
[email protected]
www.bauforum-dresden.de
D
Denkmalschutz/
Denkmalpflege
Königstraße 15
3. Etage, Raum 01
Telefon...................... 4 88 89 50
G
Grundbuchamt Dresden
Olbrichtplatz 1
Grundbucheinsichtsstelle
EG, Raum C 001
Telefon............................... 44 60
H
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
Telefon......................... 46 40-30
www.hwk-dresden.de
Haus & Grund Dresden e. V.
Rähnitzgasse 27
Telefon ...................... 8 26 02 04
info@haus-und-grund-dresden.
de
Hochbauamt
Lingnerallee 3
5. Etage, Raum 6516
Telefon....................... 4 88 38 20
[email protected]
I
Ingenieurkammer Sachsen
Annenstraße 10
Telefon...................... 4 38 33 60
[email protected]
www.ing-sn.de
K
KfW Bankengruppe
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Telefon.......... (08 00) 5 39 90 02
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L
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und
Kataster
Ammonstraße 74
Telefon...................... 4 88 39 01
geodatenundkataster@dresden.
de
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Rosenstraße 30
6. Etage, Raum 6722
Telefon...................... 4 88 36 70
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Plankammer
Freiberger Straße 39
3. Etage, Raum 3342
Telefon................ 4 88 34 15/-16
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadterneuerung
Freiberger Straße 39
5. Etage, Zimmer 5325
Telefon....................... 4 88 36 21
[email protected]
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
Freiberger Straße 39
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Junghansstraße 2
Sozialplanung
Telefon....................... 4 88 13 04
Wohnungsfürsorge
Telefon....................... 4 88 13 71
[email protected]
Wohngeld
Fax.............................. 4 88 12 14
[email protected]
Telefon....................... 4 88 35 40
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Freiberger Straße 39
Telefon....................... 4 88 35 93
[email protected]
Liegenschaftsamt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Wohnbauflächenmanagement
und Wohnungsbauförderung
World Trade Center
Freiberger Straße 39
4. Etage, Raum 4425
Telefon....................... 4 88 35 05
Ferdinandplatz 2
7. Etage, Raum 724
Telefon....................... 4 88 25 01
[email protected]
■
■
■
■
■
■
Terrassenüberdachungen
Carports
PC-Steg-/Wellplatten
Acryl-Wellplatten
WPC-Terrassenböden
Kunststoff-Sichtschutzund Zaunelemente
Inhaber: Siegfried Köpp
Dresdner Straße 202
01640 Coswig · OT Brockwitz
Telefon: 03523 / 53 193 - 21
Telefax: 03523 / 53 193 - 17
Mobil: 0174 / 69 15 292
E-Mail: [email protected]
www.kunststoff-koepp.de
15
Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden
adressen im überblick
M
Mieterverein Dresden und
Umgebung e. V.
Fetscherplatz 3
Telefon.......................... 86 64 50
[email protected]
www.mieterverein-dresden.de
N
Netzwerk Neues Wohnen in
Dresden
Silke Sesterhenn
Telefon....................... 4 94 33 86
S
Sächsische Aufbaubank SAB
Pirnaische Straße 9
Telefon............................ 49 10-0
[email protected]
www.sab.sachsen.de
Sozialamt
Junghansstraße 2
Telefon...................... 4 88 12 01
Sachgebiet Offene Altenhilfe
Telefon...................... 4 88 48 75
Sachgebiet Eingliederungsleistungen
Telefon...................... 4 88 49 50
[email protected]
www.nwid.de
Notarkammer Sachsen
Königstraße 23
Telefon.......................... 80 72 70
[email protected]
Q
Quartier Friedrichstadt e. V.
Am Bramschkontor 2
Telefon..................... 42 75 04 78
[email protected]
Foto: Bildpixel | Pixelio
www.quartier-friedrichstadt.de
Stadtplanungsamt
Wohnbauflächenmanagement
Freiberger Straße 39
Telefon...................... 4 88 35 05
STESAD GmbH
Königsbrücker Straße 17
Telefon.......................... 49 47 30
[email protected]
www.stesad.de
Straßen- und Tiefbauamt
St. Petersburger Straße 9
1. Etage, Raum K122
Telefon....................... 4 88 43 00
[email protected]
U
Umweltamt
Grunaer Straße 2
1. Etage, Raum N105
Telefon....................... 4 88 62 00
Wohnfürsorge
Junghansstraße 2
3. Etage, Raum 302
Telefon...................... 4 88 12 90
V
Z
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.
Antonstraße 37
Telefon.......................... 80 70 10
[email protected]
www.vswg.de
Vermessungsamt
Ammonstraße 72
2. Etage, Raum 2852
Telefon....................... 4 88 41 16
VPB Regionalbüro Dresden
Hauptstraße 9
01454 Radeberg
Telefon.......... (0 35 28) 41 17 91
[email protected]
www.vpb.de
W
Wohngeldstelle
Junghansstraße 2
3. Etage, Raum 322
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