RAtgeber Bauen & Wohnen in Dresden Liebe Leserinnen und Leser, ob Szeneviertel oder Studentenkiez, Eigenheim- oder Hochhaussiedlung, Altbau- oder sanierte Plattenbauwohnung, Villa mit Elbblick oder Bauerngehöft – Wohnen in Dresden ist genauso vielfältig wie die Stadt selbst. Ensembles der barocken und gründerzeitlichen Baukultur, moderne Bauten aus den letzten Jahrzehnten oder die berühmte Gartenstadt Hellerau verkörpern eine breite Palette von Architekturstilen, die der Stadt das charakteristische Gepräge geben. In diesem Ratgeber finden Sie viele Tipps und Hinweise für alle, die eine Wohnung kaufen oder selbst ein Haus bauen wollen. Zum Beispiel wie Sie einen passenden Wohnungsbaustandort finden oder welche Förderprogramme es für Bauherren gibt. Sie erfahren außerdem etwas über Ihre Rechte als Bauherr und darüber, was Sie beim Hausbau beachten sollten. Mieter wie Vermieter können sich über den Mietspiegel informieren. Zudem gibt es in Dresden eine Vielzahl von Beratungsstellen, wo Sie sich zum Thema Bauen & Wohnen erkundigen können. M A I 2 0 16 Herausgeber www.scharfe-media.de Informationen zu den Themen: Wohnungsbau & Baustandorte.............................2 Finanzierung & Förderung.......5 Planen & Bauen.........................7 Mieten & Wohnen ................... 12 Adressen im Überblick...........15 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte Im Jahr 2015 wurden in Dresden Baugenehmigungen für 1.185 Gebäude und 6.962 Wohnungen erteilt. 5.525 Wohnungen wurden fertiggestellt, darunter 1.513 Neubauwohnungen. Wer bauen möchte, sollte sich zuvor gut informieren und gründlich planen – egal, ob es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau handelt. Auch müssen zahlreiche Behördengänge erledigt werden. Links zu den verschiedenen Angeboten und weiterführende Informationen rund um das Thema Bauen und Eigenheim bietet die Stadt Dresden unter www.dresden.de/de/rathaus/ dienstleistungen/bauen.php Was finde ich im Themenstadtplan zu Bauen und Wohnen? Im Themenstadtplan finden Sie nicht nur Straßen und Hausnummern, die dazugehörigen Postleitzahlen und das richtige Ortsamt. Dieser Stadtplan informiert auch über viele andere Themen, die für das Wohnen relevant sein können, wie hochwassergefährdete Gebiete, Bodenrichtwerte, Lärm- und Staubbelastungen oder Standorte von Kultureinrichtungen, Schulen und Kitas. Außerdem können Sie in zahlreiche Karten zum Planen und Bauen recherchieren. Dazu zählen Baulandkataster, Bebauungspläne und Flächennutzungsplan. Alle Themen sind entsprechend der Rubriken von www.dresden.de gegliedert. Was ist ein Bebauungsplan? Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung jedes einzelnen Grundstückes in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können z. B. Flächen für Verkehrsnutzung oder Landwirtschaft festgelegt werden. Die Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den Bau der erforderlichen Erschließungsanlagen. Eine grafische Übersicht der Bebauungspläne mit Informationen zum Planungsstand finden Sie auch im Themenstadtplan. ■ Hinweis: In Kraft getretene Pläne bzw. Ausschnitte daraus stellt Ihnen die Plankammer des Stadtplanungsamtes zur Verfügung. Bitte ÿª∑¶´≤π ˙ Õø≤∑¨<Æ ◊≤π± flÆ≤±¥º ◊∏Æ ◊≤≠¨ø¥¥ø¨ª´Æ ´≤º ÿª∑¶´≤π≠æø´ªÆ fl´ªÆ≠¨ÆøAª ÌÓ i ÔÍÏ ›±≠©∑π i ê¥Ú ÌÎ ÓÌÒÈ ÌË Á i ⁄ø® ÎÌ Ë Ó ⁄´≤µ Ô ÈÓÒÎ ÁÈ ÓÁ ÔÌ i €Û”ø∑¥ ∏ª∑¶´≤π≠ø≤∑¨øªÆ∑≤π±øÆ≤±¥º‡π≥®Úºª Auerstraße 32, 01640 Coswig ◊Ω∏(0 ©$≤≠Ω∏ª ª∑≤23) ∫Ʊ∏ª≠ Telefon: 35 23) 7≥ª∑≤ª≤ 38 90, ’´≤ºª≤ Fax: (0 35 53 08 02 …ª∑∏≤øΩ∏¨≠∫ª≠¨ ´≤º ª∑≤ πª≠´≤ºª≠ ≤ª´ª≠ ÷ø∏Æˇ Mobil (01 72) 5 97 29 13 E-Mail: [email protected] www.heizung-arnold.de 2 beachten Sie, dass diese Pläne entsprechend der Kostensatzung der Landeshauptstadt Dresden gebührenpflichtig sind. Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Freiberger Straße 39 ■ Abteilung Stadtplanung Innenstadt 4. Etage, Zimmer 4367 Telefon....................... 4 88 32 10 ■ Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet 4. Etage, Zimmer 4325 Telefon....................... 4 88 32 81 ■ Abteilung Verwaltung und Recht Plankammer Frau Pahlitzsch/Frau Callauch ( Verkauf in Kraf t getretener Pläne) 3. Etage, Zimmer 3342 Telefon................ 4 88 34 15/-16 Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Rosenstraße 30 6. Etage, Zimmer 6722 Telefon...................... 4 88 36 70 Ich möchte bauen. Wie finde ich einen geeigneten Standort für ein Eigenheim? Wer in Dresden ein Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, individuelles Stadthaus oder ein Mehrfamilienhaus errichten möchte, kann sich über mögliche Wohnungsbaustandorte online im Themenstadtplan informieren unter stadtplan2.dresden.de – Stadtraum – Planen und Bauen. Die in der Übersichtskarte angezeigten Wohnungsbauflächen sind Bestandteil des Wohnbauflächenkatasters der Landeshauptstadt Dresden. In dieser Standor tdatenbank werden gemäß Flächennutzungsplan (Beiplan Wohnen) alle geplanten Wohnbauflächen (Wohnbauflächenpotenziale) und ausgewählte nach 1990 realisierte Wohnstandorte angezeigt. Welche Flächen werden in der Karte angezeigt? Das Flächenangebot umfasst sowohl Bauland, Flächen mit baureifen Grundstücken (Baugrundstücke), innerstädtische Flächenpotenziale, Baulücken und bereits begonnene Eigenheimstandor te, als auch für Wohnen geeignete Brachen und langfristige Reserveflächen ab einer Größe von etwa 0,5 Hektar bzw. zehn Wohneinheiten. Zu jedem dargestellten Standort können Detailinformationen wie Lage, Flächengröße, Wohnungsanzahl, Bauform und Planungsrecht etc. als Standortpass heruntergeladen werden. ■ Hinweis: Der Themenstadtplan „Wohnungsbaus t andor te “ is t in formativ und soll einen gesamtstädtischen Überblick für die Landeshauptstadt Dresden vermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Aussagen begrenzt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt ■ Abteilung Stadtentwicklungsplanung World Trade Center Freiberger Straße 39 6. Etage, Zimmer 6317 Telefon ....................... 4 88 35 23 Welche Möglichkeiten gibt es, mit Gleichgesinnten ein Haus zu bauen? Gemeinsam mit Gleichgesinnten ein eigenes Haus planen, bauen und dadurch Kosten sparen, um dann zusammen im selbst errichteten Wohneigentum zu leben – das ist die Idee der Bauherrengemeinschaft. Baugemeinschaften können sich Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte in verschiedenen Rechtsformen organisieren, z. B. ■ G esellschaf t bürgerlichen Rechts (GbR) ■ Wohnungseigentümergemeinschaft ■ Wohnungsgenossenschaft. Mit dem Zusammenschluss von Einzelbauherren, oftmals jungen Familien, können kreative Bauund Wohnideen zum Vorteil der Beteiligten aktiv eingebracht werden. Ein gemeinschaftlich bestimmter Projektbetreuer kann die Gruppe begleiten und bei der Auswahl des Bauplanungsbüros helfen. Bauen in Gemeinschaft wird durch die Landeshauptstadt Dresden unterstützt. Baugemeinschaften oder Wohnprojekte können sich diesbezüglich an die Wohnungsbauförderstelle wenden. ■ bauforum dresden e. V. Geschäftsführerin Marion Kempe Friedrichstraße 29 Telefon ....................... 4 98 62 38 [email protected] www.bauforum-dresden.de ■ Sächsische Aufbaubank – Förderbank - Kundenberatung Pirnaische Straße 9 Telefon.......................... 49 10 - 0 www.sab.sachsen.de Welche Gründe sprechen für das Wohnen in der Stadt? Ein Eigenheim in der Stadt ist für Bauwillige eine gute Lösung, um individuelle Wohnwünsche zu verwirklichen. Modernes, innovatives Wohnen in der Stadt bietet viele Vorteile. Dazu zählen die meist kurzen Wege zur Arbeit, die Nähe zu Dienstleistungsangeboten und Versorgungseinrichtungen, eine gute Verkehrsinfrastruktur, ein großes Angebot an kulturellen Veranstaltungen und Sportereignissen. In den vergangenen Jahren zogen vor allem junge Familien an den Stadtrand. Wie in anderen Städten ist nun auch in Dresden eine Trendwende zurück zum innerstädtischen Wohnen zu erkennen. Die vielfältigen Möglichkeiten für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in eigener Bauherrenschaft oder durch Erwerb zeigt Ihnen die Broschüre „Neue Wohnformen in der Stadt“. Sie steht Ihnen zum Download bereit. www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbau/eigenheimin-der-stadt.php Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt ■ Sachgebiet Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung HNEN SCHÖNER WO EN! SCHÖNER LEB World Trade Center Freiberger Straße 39 4. Etage, Zimmer 4425 Telefon ....................... 4 88 35 05 Welche Formen der innerstädtischen Eigenheime gibt es? Eine besondere Form innerstädtischer Eigenheime sind die Stadthäuser. Als mehrgeschossige Reihenhäuser verbinden sie maximale Wohnfläche und möglichst geringe Grundstücksgröße bei repräsentativen Straßenfassaden und rückseitig privaten Rückzugsorten als Gärten oder Dachterrassen. Eigenheime in der Stadt können auch Lofts, Maisonetten oder Wohnhäuser in Innenhöfen sein. Die individuelle Baugestaltung steht im Vordergrund. Was ist ein Sanierungsgebiet? Diese Gebiete waren früher durch besonders gravierende städtebauliche und bauliche Missstände gekennzeichnet. Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene Maßnahmen (Gebäudesanierung, Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert. Im Dresdner Stadtgebiet wurden ursprünglich elf Sanierungsgebiete und ein Entwicklungsgebiet festgelegt. Gegenwärtig sind noch sieben Sanierungsgebiete und das Entwicklungsgebiet aktiv. Innerhalb der Sanierungsgebiete bestehen besondere gesetzliche Regularien für die Bautätigkeit und die Veräußerung von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt als Genehmigungsstelle der Sanierung prüft und begleitet Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den Erneuerungszielen. Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt ■ Abteilung Stadterneuerung Freiberger Straße 39 5. Etage, Zimmer 5325 Telefon ....................... 4 88 36 21 [email protected] Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme? Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, schmidt-dresden.de 2X IN DRESDEN Kreuzstraße 4 01067 Dresden Johannes-PaulThilman-Straße 1-3 01219 Dresden 3 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Wohnungsbau & Baustandorte unter bestimmten Voraussetzungen durch Beschluss förmlich festlegen. Was sind die Ziele der städtebaulichen Erneuerung? Die Aufgaben der Stadterneuerung in den Sanierungsgebieten sind nur durch eine umfassende öffentliche Förderung umzusetzen. Dafür werden Mittel von Stadt, Land und Bund eingesetzt. Wichtige Ziele sind ■ s ensible, denkmalschutzgerechte, umweltverträgliche und damit nachhaltige Sanierung der Gebäude unter Beachtung der Interessen der Bewohner ■ Verbesserung der Wohnumfeldqualität durch umfassende Umgestaltung, Sanierung und Begrünung von öffentlichen Straßen und Plätzen ■ N euanlage und Förderung von Grünbereichen und Spielplätzen in öffentlichen wie privaten Bereichen und damit großflächige Entsiegelung der Blockinnenbereiche. In diesem Zusammenhang werden positive Effekte für die Entwicklung 4 der stark versiegelten und überhitzten Stadtgebiete erwartet. Für die Bewohner, vor allem für Kinder, sollen neue Freizeit- und Spielbereiche geschaffen werden. ■B au und Finanzierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Jugendhäuser und -treffs, Bibliotheken u. a. Was bedeutet es für Eigentümer, wenn ihr Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt? Die Lage eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet gestattet allen Grundstückseigentümern unter bestimmten Bedingungen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig besteht aber auch die Pflicht zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Gebietsentwicklung. Diese sogenannte Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des rechtsförmlichen Abschlusses der Sanierung. Denn durch die Sanierungsmaßnahmen erhöht sich der Bodenwert eines Grundstücks bzw. der Wert des entsprechenden Miteigen- Mit seinen sehr unterschiedlichen Stadtteilen, Alt- und Neubauten und dörflicher Atmosphäre am Stadtrand bietet Dresden eine große Vielfalt an Wohnformen. Die Einwohnerzahl der Stadt steigt. Derzeit leben hier fast 550 000 Menschen. Foto: Bildpixel | pixelio tumsanteils. Der zu entrichtende Ausgleichsbetrag entspricht dieser Wertsteigerung. ■ Steuerliche Vergünstigungen In Sanierungsgebieten können Wohnungs-und Grundstückseigentümer besondere Abschreibungsmöglichkeiten für ihre Immobilien nutzen. Grundlage dafür ist der § 7h sowie § 10f des Einkommenssteuergesetzes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuervorteils ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn mit dem Stadtplanungsamt. Was ist für die Zukunft geplant? Wie soll Dresden im Jahr 2025 aussehen? Veränderte Altersstrukturen und der Klimawandel, wirtschaftliche Herausforderungen und Bevölkerungswachstum: Wie steht es heute um Dresden und in was für einer Stadt wollen wir im Jahr 2025 leben? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Zukunft Dresden 2025+“. Dabei handelt es sich um ein Strategiepapier für Dresdens zukünf tige Entwicklung, das von der Stadtverwaltung unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und im Februar 2016 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Es beinhaltet die vier Zukunftsthemen „Dresden – Kulturstadt in Europa“, „Dresden – Stadt mit Leistungskraft“, „Dresden – Lebenswerte Stadt mit allen Bürgerinnen und Bürgern“ sowie „Dresden – Ressourcenschonende Stadt“. Die Ver waltung will nun die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes mit allen ihren Fachressorts einleiten. Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt ■ Abteilung Stadtentwicklungsplanung Freiberger Straße 39 6. Etage, Zimmer 6308 Telefon ....................... 4 88 35 40 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Finanzierung Rubrik & Förderung Foto: Thorben Wengert | Pixelio Welche Förderprogramme gibt es in Sachsen und was wird gefördert? Die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Förderbank des Freistaates Sachsen ist erster Anlaufpunkt für die Beratung zur Landeswohnraumförderung mit den Förderprogrammen ■ Wohneigentum (Selbstnutzer) ■ Energetische Sanierung ■ Mehrgenerationswohnen Um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, benötigen Sie nicht nur das richtige Grundstück. Bei jedem Bauvorhaben ist eine solide finanzielle Planung unerlässlich, denn es stehen beträchtliche Risiken und Summen auf dem Spiel. Wichtigster Ansprechpartner dafür ist Ihr Kreditinstitut. Lassen Sie sich beraten und verschiedene Finanzierungsmodelle vorschlagen. Der Bund und der Freistaat Sachsen bieten verschiedene Förderprogramme an, aus denen Sie Zuschüsse und zins- günstige Darlehen erhalten können, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wie fördert der Bund den Wohnungsbau? Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen im Wohnungsbau unterstützt der Bund die Finanzierung Ihres Bauvorhabens. Die Wohnraumförderung für Wohngebäude im Bestand und als Neubau sowie altersgerechtes Umbauen besteht überwiegend in der Ausreichung zinsgünstiger Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – als Förderbank des Bundes. Die Antragstellung erfolgt über ein durchleitendes Kreditinstitut Ihrer Wahl, Ihre Hausbank oder die Sächsische Aufbaubank – SAB – als Förderbank des Freistaates Sachsen. ■K fW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60359 Frankfurt KfW-Infocenter Telefon........... (08 00) 5 39 90 02 (gebührenfrei) [email protected] www.kfw.de Gefördert wird die Erhöhung der Energieeffizienz sowie ein Barriere reduzierender Umbau von bestehenden Wohngebäuden und die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bestehendem Wohnraum, die diesen entsprechend sanieren wollen bzw. Bauherren/ Erwerber von selbstgenutztem Wohnraum. Für die Inanspruchnahme der Wohnraumförderprogramme Wohneigentumsbildung, Mehrgenerationswohnen und Energetische Sanierung benötigen Sie eine „Bestätigung von der Gemeinde“, in diesem Fall der Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt. Sie prüft die erforderlichen Voraussetzungen und erstellt die Bestätigung zur Vorlage bei der Sächsischen Aufbaubank. Wünsche kann man bauen. Mit Heinz von Heiden. KOMPLETT MEIN BAD! BERGENER RING 37 · D-01458 OTTENDORF-OKRILLA WWW.KOENIG-BAD.NET · TELEFON 035205 871009 MO–FR 9–18, SA 10–14 UHR · SO SCHAUTAG 14–17 UHR Beratungs-Center-Dresden Clara-Viebig-Straße 12 | 01159 Dresden Tel.: 0351 - 48421971 | Web: www.hvh-dresden.de 5 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Finanzierung Rubrik & Förderung ■ Sächsische Aufbaubank Kundenberatung Pirnaische Straße 9 Telefon ........................... 49 10 - 0 www.sab.sachsen.de Landeshauptstadt Dresden ■ Wohnungsbauförderung Freiberger Straße 39 World Trade Center 4. Etage Zimmer 4425 Telefon........................ 4 88 35 05 Wie wird Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert? Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen, können eine Förderung für Neubau und Er werb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen beantragen. Für diesen Bereich werden die günstigen Darlehen der KfW-Programme 2 x in DRESDEN „Wohneigentum“ und „Energieeffizient Bauen“ für die ersten zehn Jahre aus Mitteln des Freistaates Sachsen zusätzlich verbilligt (Grundförderung). Ein weiteres Förderdarlehen aus öffentlichen Mitteln kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt werden (Zusatzförderung). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB zu stellen. Wer eine solche Förderung beantragen will, darf für das beantragte Vorhaben noch kein anderes Kreditinstitut mit der Antragstellung bei der KfW betraut haben. Was ist ein SAB-Förderergänzungsdarlehen? Das Darlehen, das alle Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Woh- ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Jalousien Lamellenvorhänge Rollos Markisen Plissees Insektenschutz Dekostoffe... Königsbrücker Strasse 40 ■ 01099 Dresden Telefon (0351) 899 62 99 Schillerplatz 3 ■ 01309 Dresden Telefon: (0351) 312 89 19 Öffnungszeiten: Mo – Fr 10 – 18.30 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr Öffnungszeiten: Mo – Fr 10 – 18 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr www.jalousienladen-dresden.de ■ [email protected] KÜCHEN PETER • Planung – Beratung – Verkauf • Möbeltransport und Montage • Studio- und Ladenbau • Entsorgung von Altmöbel und Geräten Peter Marx Dresdner Straße 1 • 01689 Weinböhla Tel.: (03 52 43) 3 26 60 • Fax: (03 52 43) 3 26 61 E-Mail: info@küchen-peter.de 6 nimmobilien fördert, dient vor allem zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die Wohneigentum schaffen wollen. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart. Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage festgelegt. Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Die Wohnraumförderung wird nur gewährt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist. Dazu zählen unter anderem: ■D as private, verfügbare Vermögen deckt die Finanzierung des Bauvorhabens nicht ab. ■ D ie Summe der Jahreseinkünf te des Haushalts des Antragstellers übersteigt eine bestimmte Summe nicht – bei Alleinstehenden 60.000 Euro, bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 120.000 Euro. Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 35.000 Euro, wenn der Antragsteller Kindergeld erhält und das Kind im Haushalt wohnt. ■ B ei Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger, z. B. ein Architekt oder Bauingenieur erforderlich. ■ D er Eigenanteil hängt vom Bauvorhaben und den individuellen Voraussetzungen ab. Er soll mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. ■ N icht förderfähig sind Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser. Gibt es eine Förderung für alten- und behindertengerechte Wohnungsanpassungsmaßnahmen? Für die Anpassung einer Wohnung an die individuellen Bedürfnisse Älterer und Behinderter gewährt die Landeshauptstadt Dresden Zuschüsse über ein eigenes Förderprogramm. Diese Zuschüsse sind bei der Wohnungsbauförderstelle zu beantragen. Stadtplanungsamt ■W ohnungsbauförderung World Trade Center Freiberger Straße 39 4. Etage / Raum 4425 Frau Hörnlein Telefon........................ 4 88 34 32 [email protected] Weitere Ansprechpartner Sozialamt ■ Sachgebiet Offene Altenhilfe Telefon........................ 4 88 48 75 ■ Sachgebiet Eingliederungsleistungen Telefon........................ 4 88 49 50 sowie Sozialarbeiter/innen in den Ortsämtern Nasse Wände? Feuchter Keller? ANDREAS MEYER - ISOTEC Fachbetrieb GF: Andreas Meyer Sie bekommen die Lösung für Ihr Haus: Eine Horizontalabdichtung mit ISOTEC-Spezialparaffin die Sicherheit für ein trockenes und gesundes Wohnen. Tel.: 0351 - 88 969 828 • www.isotec.de/meyer Wir machen Ihr Haus trocken! Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Kaum jemand wird als Bauherr geboren. Deshalb sollte ein Bauprojekt sorgfältig geplant und dabei auch die Hilfe von Fachleuten in Anspruch genommen werden. Zudem bietet die Stadtverwaltung Dresden einen umfangreichen Beratungsservice zur Realisierung Ihres Eigenheimwunsches und gibt Auskünfte zum bestehenden Planungsrecht. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengestellt. Was sind meine Aufgaben und Pflichten als Bauherr? Der Bauherr gilt bei der Durchführung eines Bauvorhabens als wirtschaftlich und rechtlich verantwortlicher Auftraggeber. Er hat die Aufgabe, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten erforderlichen Anträge an die Bauaufsichtsbehörde weiter zu leiten. Hierzu gehören auch Vorlagen und Anzeigen. Diese Aufgaben kann der Bauherr einem Architekten oder Bauingenieur, dem sogenannten „Entwurfsverfasser“ übertragen. Auch hat der Bauherr die Aufgabe und das Recht, alle am Bau Beteiligten auszuwählen. Das betrifft die Bereiche Planung, Überwachung und Ausführung. Die Auswahl eines geeigneten A rchitek ten gehör t ebenso dazu wie die Auswahl eines geeigneten Bauingenieurs, bis hin zu den Handwerkern und Bauarbeitern. Er kann sogar selbst Hand anlegen, sofern er über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.bauratgeber-deutschland.de Was bedeutet es, das Haus von einem Bauträger bauen zu lassen? In diesem Fall tritt der Bauträger gegenüber Behörden und Firmen als Bauherr auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Er ist Ihr einziger Vertragspartner und übernimmt alles – von der Beschaf fung des Grundstücks über die Planung und den Bau des Hauses einschließlich Einholen aller Genehmigungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe. und Institutionen zusammengeschlossen, die gemeinschaftliches Bauen und das Entstehen neuer Wohnformen in Dresden initiieren bzw. professionell begleiten. Baugemeinschafts- und Wohnprojekte helfen Dresdner Bürgern dabei ihre Wohnwünsche zu realisieren. Netzwerk Neues Wohnen in Dresden Ansprechpartner: Silke Sesterhenn Telefon ...................... 4 94 33 86 [email protected] www.nwid.de Zu den Mitgliedern zählen: Gibt es Vereine oder Institutionen, die mir bei meinem Bauprojekt helfen? Im Netzwerk Neues Wohnen in Dresden haben sich Initiativen ■ bauforum dresden e. V. c/o Marion Kempe Friedrichstraße 29 Telefon ......................... 4 98 62 38 [email protected] 7 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden ■ AWIG – Verein für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Beratungs- und Geschäftsstelle Ehrlichstraße 3 Telefon .......................... 4 66 29 14 [email protected] www.awigverein.de Foto: Bernd Kasper | Pixelio Planen & Bauen ■Q uartier Friedrichstadt e. V. Am Bramschkontor 2 Telefon..................... 42 75 04 78 [email protected] www.quartier-friedrichstadt.de ■ S TESAD GmbH Königsbrücker Straße 17 Telefon.......................... 49 47 30 [email protected] www.stesad.de Warum sind Architekten so wichtig? Ganz gleich, ob Sie um-, ausoder neu bauen wollen: Die Realisierung eines Bauprojektes erfordert viele wichtige Entscheidungen und kompetente Partner. Hier ist der Architekt in vieler Hinsicht ein wertvoller Ratgeber, der dem Bauherrn mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur Seite steht. Besonders wenn Sie von einem individuellen Eigenheim träumen, sollten Sie sich von einem Architekten beraten lassen. Dann können Sie mit ihm zusammen das Haus Schritt für Schritt nach Ihren Vorstellungen planen. Er überwacht und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Planung und Bauüberwachung des Architekten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI vergütet. Der Architekt wahrt die Interessen des Bauherrn, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen. Auf Wunsch des Bauherrn kann der Architekt als Generalplaner alleiniger Vertragspartner sein und in diesem Fall zusätzlich die Verantwortung für sämtliche Kontakt: Architektenkammer Sachsen Haus der Architekten Goetheallee 37 01309 Dresden Tel.: +49 351 31746-0 Fax.: +49 351 31746-44 [email protected] www.aksachsen.org Finden Sie Ihren passenden Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner in unserem neuen Büroverzeichnis oder vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen und kostenlosen Bauherrenberatung: www.aksachsen.org/service 8 160408_AnzeigeAmtsblattDD_Bauherrenberatung.indd 1 Fachplanerleistungen übernehmen. Wie finde ich einen geeigneten Architekten? Viele Architekturbüros präsentieren ihre Projek te auf der Internetseite. Manchmal haben auch Bekannte und Freunde schon Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Architekten gesammelt. Auf der Internetseite der Architektenkammer Sachsen können Sie im Büroverzeichnis gezielt nach Ihrem Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner für Ihr Projekt suchen. Und jedes Jahr am letzten Juniwochenende findet der deutschlandweite „Tag der Architektur“ statt. An zwei Tagen können Interessierte auch in Dresden die Vielfalt aktueller Architektur erleben. Dabei haben sie Gelegenheit, mit Bauherren wie Architekten ins Gespräch zu kommen und sie zur Planung und Realisierung der jeweiligen Bauten zu befragen. 08.04.16 12:26 ■A rchitektenkammer Sachsen Haus der Architekten Goetheallee 37 Telefon ...........................31 74 60 [email protected] www.aksachsen.org Was macht die Ingenieurkammer Sachsen? Die Ingenieurkammer Sachsen ist die einzige gesetzlich legitimierte Vertretung sächsischer Ingenieure. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie die gesetzlich vorgeschriebenen Listen der Bauvorlageberechtigten, der qualifizierten Tragwerksplaner, der qualifizierten Brandschutzplaner sowie der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Damit trägt die Ingenieurkammer Sachsen maßgeblich zum Schutz der Bauherren und Verbraucher bei. Private Bauherren haben zudem die Möglichkeit über die Kammer eine kostenfreie Erstberatung mit einem Fachingenieur zu vereinbaren, ganz gleich ob es Sonderveröffentlichung Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen dabei um die Themen Neubau, Sanierung, Wertermittlung, etc. geht. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an: ■ Ingenieurkammer Sachsen Annenstraße 10 Telefon ........................ 4 38 33 60 [email protected] www.ing-sn.de Welche Aufgaben kommen dem Bauaufsichtsamt zu? Die B auau f sicht sbehörden (früher auch Baupolizei oder Bauaufsicht) haben bei Baumaßnahmen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Behörden sind dreistufig aufgebaut: Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern, das die Rechtsvorschriften zum Bauen in Sachsen schafft. Die Landesdirektion Sachsen ist obere Bauaufsichtsbehörde. Hier wird die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen und werden Widersprüche gegen deren Entscheidungen bearbeitet. Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. In Dresden nimmt das Bauaufsichtsamt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Diese bestehen im Wesentlichen aus den Bereichen Genehmigungsverfahren, Bauüberwachung und bauaufsichtliche Maßnahmen sowie Serviceleistungen außerhalb von Baugenehmigungsverfahren. Landeshauptstadt Dresden ■ Bauaufsichtsamt Rosenstraße 30 Telefon ....................... 4 88 37 00 [email protected] Ist eine Baugenehmigung erforderlich? Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, falls für Ihr Vorhaben nicht eine gesetzliche Ausnahme gilt und verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist. In der Praxis ist in vielen Fällen keine Baugenehmigung notwendig, da der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben relativ weitreichend ist. Auch werden immer mehr Gebiete durch die Gemeinden mit Bebauungsplänen versehen. Wenn bei einem Bauvorhaben doch eine Genehmigung erforderlich ist, wird diese in der Regel im vereinfachten Verfahren erteilt. Vor dem Baugenehmigungsverfahren können Sie sich in einem Vorbescheid die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in eine möglicherweise folgende B augenehmigung übernommen. Bevor Sie einen Bauantrag oder einen Vorbescheid einreichen, sollten Sie sich über die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung informieren. Dies und allgemeine planungsrechtliche Auskünfte, z.B. zu Bebauungsplänen und anderen Satzungen er teilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtplanungsamt. Sie finden sie nach örtlicher Zuständigkeit im Themenstadtplan. Wie wird die Baugenehmigung beantragt? Ein Antrag auf Baugenehmigung kann grundsätzlich nur von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden. Er muss sowohl den Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) unterschreiben. Bauvorlageberechtig t sind Architek ten sowie Ingenieure, die in einer entsprechenden Liste der Inge- nieurkammer Sachsen eingetragen sind. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Ver fahrens, zur Ver fahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im ■B auaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS). Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nummer 4 88 18 02 zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Am Bauherren-Service-Telefon werden keine Auskünf te zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner. Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen. Benötigte Formulare ■B auantrag ■B aubeschreibung ■ s chriftlicher Teil des Lageplans Bauvorlage, Hochwasserschutz, Energieausweis, HOAI, Gutachten, Schallschutz, Wertermittlung, Denkmalschutz, Planfeststellung, Brandschutz, Vergaberecht ... Experte gesucht? Dann nutzen Sie die Expertensuche der Ingenieurkammer Sachsen mit Zugriff auf mehr als 5.000 Fachingenieure. www.Ingenieure-Sachsen.de Sonderveröffentlichung 9 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Foto: Lichtkunst | Pixelio Planen & Bauen Außerdem können folgende Formulare erforderlich sein: ■A ntrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung ■E rklärung Tragwerksplaner ■E rklärung zu geschüt z ten Gehölzbeständen (Darin ist zu bestätigen, dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder dass alle auf dem Baugrundstück und jeweils fünf Metern der angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.) ■E rklärung zum Bestandsschutz der Erschließung (Diese Erklärung ist abzugeben, damit entschieden werden kann, ob Stellungnahmen der Medienträger über die ausreichende Trink- und Löschwasserversorgung sowie die ausreichende Abwasserbeseitigung einzuholen sind.) ■E rklärung zur Beseitigung des Niederschlagswassers (Bei einer geplanten Versickerung ist zu bestätigen, dass die Anforderungen der Erlaubnisfreiheitsverordnung bekannt sind und eingehalten werden.) ■A ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 25 Sächsisches Waldgeset z (SächsWaldG) (Bei Vorhaben in der Nähe eines Waldes ist nach dem SächsWaldG zu beachten, dass 10 bauliche Anlagen mit Feuerstätten von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 Meter entfernt sein müssen. Die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden einzuhalten. Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden.) Betriebsbeschreibung für Gast- oder Vergnügung ss t ät ten (Für den Betrieb einer Gast- oder Vergnügungsstätte ist eine Betriebsbeschreibung vorzulegen.) ■S tatistischer Erhebungsbogen ■A ntrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG) (Bei Vorhaben in der Nähe von Friedhö fen muss nach dem SächsBestG der Grenzabstand zu Wohngebäuden mindestens 35 Meter betragen. Zu Gewerbe- und Industriegebieten ist ein Grenzabstand von mindestens 75 Metern einzuhalten. Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden.) ■E rmittlung der notwendigen Stellplätze (Zur Nachweisführung für die Erfüllung der sich aus § 49 SächsBO ergebenden Verpflichtung zur Schaffung von notwendigen Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder steht ein Formular zum Download bereit.) Kosten/Gebühren für die Baugenehmigung Die Festsetzung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens. Besonderheit: Es wird ein Kostenvorschuss erhoben. Landeshauptstadt Dresden ■B auaufsichtsamt Rosenstraße 30 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Planen & Bauen Telefon ....................... 4 88 37 00 [email protected] jeweiligen Betroffenen bewilligt werden. ■ Öffnungszeiten Montag.......................... 9 – 12 Uhr Dienstag....................... 9 – 18 Uhr Donnerstag ................. 9 – 18 Uhr Freitag ........................... 9 – 12 Uhr Grundbuchamt Dresden im Gerichtgebäude Olbrichtplatz 1 ■G rundbucheinsichtsstelle Erdgeschoss, Zimmer C 001 Telefon............................... 44 60 Welche Bedeutung haben Grundbücher? Das Grundbuch ist für den Kauf eines Grundstücks sehr wichtig. Es wird als öffentliches Register beim Grundbuchamt , einer Abteilung des Amtsgerichts, geführt. Dort sind alle Grundstücke des Zuständigkeitsbereichs erfasst. Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen eingetragen. Die Grundbücher sowie die Dokumente, die Grundlage der Grundbucheintragungen sind, können eingesehen werden. Dazu muss aber ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht ist die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Die Eintragung ist damit Wirksamkeitsvoraussetzung für den Rechtserwerb. Die Eintragungen, die nur auf Antrag erfolgen, müssen außerdem von dem einen verständlichen Überblick über die angebotenen Leistungen gibt. Bauherren sollen künftig auch nach Vertragsschluss noch einseitig Änderungen am Bauvorhaben vornehmen können. Diese müssen jedoch für den Bauunternehmer zumutbar sein. ■ Öffnungszeiten Montag – Freitag ...... 8.30 – 12 Uhr Dienstag ..................13 – 18 Uhr Donnerstag ....... 13 – 15.30 Uhr Was ist ein Bauvertrag? Was ist eine Bauabnahme und worauf muss ich dabei achten? Immer online für Sie verfügbar. www.dresdner-amtsblatt.de Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen dem Bauherrn und einem Auftragnehmer über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus oder eines Rohbaus, um Umbauten, Renovierungsarbeiten oder Einzelleistungen handeln. Verbraucher erhalten künftig mehr Schutz bei Bauverträgen: Eine Gesetzesreform sieht vor, dass Baubeschreibungen künftig Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten müssen. Der Bauunternehmer muss künftig rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen, die Inhalt des Vertrags wird und ■ VPB Regionalbüro Dresden Hauptstraße 9 01454 Radeberg Telefon........... (0 35 28) 41 17 91 [email protected] www.vpb.de Sprechstunden: nach Vereinbarung Wo finde ich einen geeigneten Baugutachter? Wenn Sie den Bau eines Hauses oder den Kauf eines Grundstücks in Dresden planen, lassen Sie sich bei Ihrem Vorhaben von einem Immobilien- bzw. Baugutachter unterstützen. Darüber hinaus erstellt Ihnen der Sachverständige gerne auch ein Rat gebendes Gutachten. Unterstützung im Raum Dresden gibt ihnen der Verband privater Bauherren e. V. Durch die Abnahme der Bauleistung wird geklärt, ob die ausgeführten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dabei geht es vor allem um die vertragsgemäße Fertigstellung und die Mangelfreiheit. Zur Beurteilung der Leistungen kann der Auftraggeber auf eigene Kosten auch einen Sachverständigen hinzuziehen. Wurde eine Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, kann der Unternehmer die Abnahme durch den Auftraggeber verlangen. Selbst bei kleineren Mängeln kann dieser die Abnahme nicht verweigern. In dem Fall kann er aber bis zur Mängelbeseitigung die Bezahlung verweigern. Ansonsten wird mit der Abnahme die Vergütung fällig. Gleichzeitig beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zu laufen. 11 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Mieten & Wohnen Foto: Wilhelmine Wulf | Pixelio Wie andernorts hat sich in den vergangenen Jahren auch in Dresden der Wohnungsmarkt stark verändert. Mieten und Kaufpreise sind gestiegen. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist schwieriger geworden. Doch wer in Dresden eine Wohnung sucht, hat immer noch gute Chancen, auch eine zu annehmbaren Konditionen zu finden. Wo finde ich Immobilien und Wohnungen? Wenn Sie in Dresden eine neue Wohnung suchen oder hier ein Haus kaufen wollen, sollten Sie zunächst genau überlegen, welche Vorstellungen Sie haben und wie viel Geld Sie ausgeben wollen. Ist dies geschehen, s tehen Ihnen verschiedene Suchmöglichkeiten offen, um das für Sie optimale Angebot zu finden. Viele Immobilien- und Wohnungsangebote finden Sie beispielsweise online. Auf der Seite www.dresden.de finden Sie unter Wohnen/Immobilienund Wohnungsmarkt eine Liste aktueller Miet- und Kaufangebote für Immobilien in Dresden. Gewerbeimmobilien sind hier ebenfalls aufgelistet. Neben diesem lokalen Angebot, sollten Sie auch die gängigen Immobilien-Portale wie Immowelt, ImmobilienScout24 oder Immonet durchsuchen. Neben den Internet-Plattformen, steht es Ihnen frei, zusätzlich in den einschlägigen Tageszeitungen, Fachmagazinen oder über Aushänge am Rathaus, in Banken etc. zu recherchieren. Wie finde ich eine altenund behindertengerechte Wohnung? Auskunft über Standorte von alten- und behindertengerechten Wohnungen in der Stadt Dresden erhalten Sie im Sozialamt, Sachgebiet Wohnungsfürsorge. Landeshauptstadt Dresden ■S ozialamt Wohnungsfürsorge Junghansstraße 2 A+ besser lüften • Gesünder leben • Ruhiger schlafen • Ökologischer wohnen 12 www.bluMartin-Sachsen.de Zimmer 313 Telefon....................... 4 88 13 71 [email protected] ■ Öffnungszeiten Dienstag .................... 8 – 12 Uhr ...................................14 – 18 Uhr Donnerstag............... 8 – 12 Uhr ...................................14 – 18 Uhr Freitag ....................... 9 – 12 Uhr Was sagt der Mietspiegel und wie wurde er erstellt? Mit dem neunten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Für Mieter und Vermieter gibt er eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten, wie sie in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Er trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am örtlichen Wohnungsmarkt bei. Die vorliegende Mietspiegeltabelle zeigt die ortsüblichen Mietpreise für Dresdner Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietspiegel 2015 gilt bis zum 31. Dezember 2016. Ab 1. Januar 2017 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung stehen. Nach den mietrechtlichen Vorgaben liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundätzen erstellt und von Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Mieten & Wohnen Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Dieser Status ist auch für den neunten Dresdner Mietspiegel erfüllt. schnitt von 5,43 Euro auf 5,70 Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 5 Prozent. Was bedeutet die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen? Die wissenschaftliche Erarbeitung erfolgte durch das Unternehmen Chempirica, Markt- und Meinungsforschung aus Chemnitz in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Statistikstelle. Das Amtsgericht Dresden unterstützte beratend die Erstellung des Mietspiegels. Am 30. Juli 2015 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2015 die Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden veröffentlicht. Dieser Verordnung zufolge darf sich ab dem 31. Juli 2015 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Entspricht der Mietspiegel den tatsächlichen Gegebenheiten? Die Anerkennung des Dresdner Mietspiegels 2015 durch die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter ■M ieter verein Dresden und Umgebung e. V., ■H aus & Grund Dresden e. V., ■S ächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden e. G. als Vertreterin des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. und ■G AGFAH GROUP dokumentiert, dass die Dresdner Wohnungsmieten realistisch abgebildet werden. Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmit tel bei Mieterhöhungen. Der Dresdner Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten. Die 20-seitige Broschüre ist online einsehbar und in gedruckter Form erhältlich. Der Vermieter hat dabei die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf eine andere Begründung stützt. Wie werden die Daten erhoben und wie ist die Mietentwicklung? Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurden im Rahmen einer mündlichen Mieterbefragung über 2.500 Haushalte zu deren Wohnungsauss t at tung und Miethöhe befragt. Von großen Wohnungsunternehmen wurden zusätzlich Daten von über 1.400 Wohnungen übermittelt. Dabei wurde streng auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften geachtet. Im Zeitraum von zwei Jahren ist die Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche im Durch- Wo kann ich mich über die Mietspiegeltabelle informieren? Die Mietspiegeltabelle und die Broschüre „Dresdner Mietspiegel 2015“ stehen unter www. dresden.de/mietspiegel zum Download zur Verfügung. Die gedruckte Mietspiegelbroschüre ist gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro in allen Rathäusern, Ortsämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. Wir sind umgezogen!! Hugo-Junkers-Ring 1 01109 Dresden Tel.: 03 51 / 42 77-2 90 Fax: 03 51 / 42 77-2 89 • Zementestriche • Anhydritestriche • Heizestriche [email protected] | www.estrichbau-orbanz.de 13 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden Mieten & Wohnen Foto: Pixabay Mietkautionen und die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer sollte auch geklärt werden, ob der Mieter Investitionen geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Was ist für Eigennutzer wichtig? Weitere Informationen zum Mietspiegel erhalten Sie hier: Landeshauptstadt Dresden ■ Sozialamt, Sozialplanung Junghansstraße 2 01277 Dresden Telefon....................... 4 88 13 04 Telefon....................... 4 88 13 83 [email protected] ■ Öffnungszeiten Dienstag .................... 8 – 12 Uhr .................................... 4 – 18 Uhr Donnerstag .............. 8 – 12 Uhr ...................................14 – 18 Uhr Freitag ...................... 9 – 12 Uhr Auskunft zur Wohnlageeinordnung ■L andeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Telefon....................... 4 88 35 93 [email protected] Auskunft zu Methodenbericht & statistischen Verfahren ■ Kommunale Statistikstelle Statistischer Informationsdienst Ferdinandplatz 1 01069 Dresden Telefon....................... 4 88 11 00 [email protected] ■ Öffnungszeiten Montag ...................... 9 – 12 Uhr Dienstag .................... 9 – 12 Uhr .................................. 13 – 16 Uhr Donnerstag .............. 9 – 12 Uhr .................................. 13 – 16 Uhr 14 Freitag ....................... 9 – 12 Uhr Was muss ich bei einem Wohnungskauf generell bedenken? In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in Eigentumswohnungen. Angesichts stark gestiegener Preise will dieser Schritt gut überlegt sein. Entscheidend ist dabei, ob die Wohnung als Kapitalanlage dienen oder zur Eigennutzung erworben werden soll und ob es sich um eine Neubau- oder Bestandswohnung handelt. Sehr wichtig ist es in jedem Fall, vor dem Kauf die Wohnung zu besichtigen. Was müssen Kapitalanleger beachten? Für Kapitalanleger spielen vor allem der Wiederverkaufswert, die Frage der langfristigen Vermietbarkeit, anfallende Zusatzkosten und die zu erzielende Miete eine Rolle. Ist die Wohnung bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau ansehen, besonders mit Blick auf Miethöhe, hinterlegte Für diejenigen, die selbst einziehen wollen, wird vor allem die Lage und das Umfeld mit ausschlaggebend sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Wohnung vermietet ist. Durch den Kauf endet das bestehende Mietverhältnis nicht, sondern geht auf neuen Eigentümer über. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs. Wenn der Mieter jedoch rechtlich dagegen vorgeht, kann ein langer Gerichtsprozess auf den Käufer zukommen. Welche Rechte habe ich als Eigentümer einer Wohnung? Als Wohnungseigentümer können Sie grundsät zlich über Ihre Wohnung frei verfügen, also sie bewohnen, vermieten, verpachten oder anderweitig nutzen. Jedoch können sich aus der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder den Eigentümerbeschlüssen und -vereinbarungen Beschränkungen ergeben. So kann zum Beispiel die Nutzung der Wohnung als Praxis oder Geschäft ausgeschlossen werden. Welche Verpflichtungen entstehen durch den Kauf? Für beide Erwerbsmodelle gilt es, sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten. Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung er wirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen die tragende Konstruktion des Gebäudes, Dach und Fassade sowie Außenanlagen. Deren Instandhaltung muss von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt werden. Dafür sind ein monatliches Wohn- bzw. Hausgeld zu zahlen und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen anzulegen. Neben den Erwerbs- und Finanzierungskosten müssen diese laufenden Kosten beim Kauf der Wohnung berücksichtigt werden. Kaufinteressenten sollten sich außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung genau ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber. Auch müssen Sie Ihr Sondereigentum so instand halten, dass den anderen Eigentümern keine Nachteile entstehen. Was sind die Aufgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft? Neben den Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer gibt es auch Aufgaben, denen alle Eigentümer gemeinsam nachkommen müssen. So sind Entscheidungen über das gemeinschaf tliche Eigentum gemeinsam treffen. Dazu ist mindestens einmal im Jahr eine Eigentümer versammlung einzuberufen. Darin geht es unter anderem um den jährlichen Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung , et waige Veränderungen der Hausordnung oder geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden adressen im überblick A Architektenkammer Sachsen Haus der Architekten Goetheallee 37 Telefon.......................... 31 74 60 [email protected] www.aksachsen.org AWIG – Verein für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Beratungs- und Geschäftsstelle Ehrlichstraße 3 Telefon...................... 4 66 29 14 [email protected] www.awigverein.de B Bauaufsicht Rosenstraße 30 6. Etage, Raum 6724 Telefon ..................... 4 88 37 00 [email protected] bauforum dresden e. V. Friedrichstraße 29 Telefon ..................... 4 98 62 38 [email protected] www.bauforum-dresden.de D Denkmalschutz/ Denkmalpflege Königstraße 15 3. Etage, Raum 01 Telefon...................... 4 88 89 50 G Grundbuchamt Dresden Olbrichtplatz 1 Grundbucheinsichtsstelle EG, Raum C 001 Telefon............................... 44 60 H Handwerkskammer Dresden Am Lagerplatz 8 Telefon......................... 46 40-30 www.hwk-dresden.de Haus & Grund Dresden e. V. Rähnitzgasse 27 Telefon ...................... 8 26 02 04 info@haus-und-grund-dresden. de Hochbauamt Lingnerallee 3 5. Etage, Raum 6516 Telefon....................... 4 88 38 20 [email protected] I Ingenieurkammer Sachsen Annenstraße 10 Telefon...................... 4 38 33 60 [email protected] www.ing-sn.de K KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 Mit KFW 55 bis zu 15.000 Euro sparen! E 55 Architektenhaus nur 182.999 Euro! zzgl. Grdstck., Maler + Teppich, BNK Modernes Stadthaus „Lilienstein“ E 55 förderfähig! Mit kontr. Be- und Entlüftung, Wärmepumpe mit App-Steuerung, Rolläden und Fußbodenheizung. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch FIBAV IMMOBILIEN GMBH REGIONALCENTER DRESDEN Tel. (0351) 312 38 11 www.fibav-dresden.de Qualität ohne Kompromisse www.fibav.de 60359 Frankfurt Telefon.......... (08 00) 5 39 90 02 gebührenfrei [email protected] L Landeshauptstadt Dresden Amt für Geodaten und Kataster Ammonstraße 74 Telefon...................... 4 88 39 01 geodatenundkataster@dresden. de Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Rosenstraße 30 6. Etage, Raum 6722 Telefon...................... 4 88 36 70 Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Plankammer Freiberger Straße 39 3. Etage, Raum 3342 Telefon................ 4 88 34 15/-16 Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Abteilung Stadterneuerung Freiberger Straße 39 5. Etage, Zimmer 5325 Telefon....................... 4 88 36 21 [email protected] Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Abteilung Stadtentwicklungsplanung Freiberger Straße 39 Landeshauptstadt Dresden Sozialamt Junghansstraße 2 Sozialplanung Telefon....................... 4 88 13 04 Wohnungsfürsorge Telefon....................... 4 88 13 71 [email protected] Wohngeld Fax.............................. 4 88 12 14 [email protected] Telefon....................... 4 88 35 40 Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Freiberger Straße 39 Telefon....................... 4 88 35 93 [email protected] Liegenschaftsamt Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Wohnbauflächenmanagement und Wohnungsbauförderung World Trade Center Freiberger Straße 39 4. Etage, Raum 4425 Telefon....................... 4 88 35 05 Ferdinandplatz 2 7. Etage, Raum 724 Telefon....................... 4 88 25 01 [email protected] ■ ■ ■ ■ ■ ■ Terrassenüberdachungen Carports PC-Steg-/Wellplatten Acryl-Wellplatten WPC-Terrassenböden Kunststoff-Sichtschutzund Zaunelemente Inhaber: Siegfried Köpp Dresdner Straße 202 01640 Coswig · OT Brockwitz Telefon: 03523 / 53 193 - 21 Telefax: 03523 / 53 193 - 17 Mobil: 0174 / 69 15 292 E-Mail: [email protected] www.kunststoff-koepp.de 15 Ratgeber für Bauen & Wohnen in Dresden adressen im überblick M Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Fetscherplatz 3 Telefon.......................... 86 64 50 [email protected] www.mieterverein-dresden.de N Netzwerk Neues Wohnen in Dresden Silke Sesterhenn Telefon....................... 4 94 33 86 S Sächsische Aufbaubank SAB Pirnaische Straße 9 Telefon............................ 49 10-0 [email protected] www.sab.sachsen.de Sozialamt Junghansstraße 2 Telefon...................... 4 88 12 01 Sachgebiet Offene Altenhilfe Telefon...................... 4 88 48 75 Sachgebiet Eingliederungsleistungen Telefon...................... 4 88 49 50 [email protected] www.nwid.de Notarkammer Sachsen Königstraße 23 Telefon.......................... 80 72 70 [email protected] Q Quartier Friedrichstadt e. V. Am Bramschkontor 2 Telefon..................... 42 75 04 78 [email protected] Foto: Bildpixel | Pixelio www.quartier-friedrichstadt.de Stadtplanungsamt Wohnbauflächenmanagement Freiberger Straße 39 Telefon...................... 4 88 35 05 STESAD GmbH Königsbrücker Straße 17 Telefon.......................... 49 47 30 [email protected] www.stesad.de Straßen- und Tiefbauamt St. Petersburger Straße 9 1. Etage, Raum K122 Telefon....................... 4 88 43 00 [email protected] U Umweltamt Grunaer Straße 2 1. Etage, Raum N105 Telefon....................... 4 88 62 00 Wohnfürsorge Junghansstraße 2 3. Etage, Raum 302 Telefon...................... 4 88 12 90 V Z Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Antonstraße 37 Telefon.......................... 80 70 10 [email protected] www.vswg.de Vermessungsamt Ammonstraße 72 2. Etage, Raum 2852 Telefon....................... 4 88 41 16 VPB Regionalbüro Dresden Hauptstraße 9 01454 Radeberg Telefon.......... (0 35 28) 41 17 91 [email protected] www.vpb.de W Wohngeldstelle Junghansstraße 2 3. Etage, Raum 322 Telefon....................... 4 88 12 11 Zentrales Bürgerbüro Altstadt Theaterstraße 11 EG, Raum 012 Telefon...................... 4 88 60 70 IMPRESSUM Herausgeber: scharfe media GmbH Anzeigen/Beilagen: scharfe media GmbH Tharandter Str. 31-33 01159 Dresden Telefon (03 51) 42 03-16 60 Fax: (03 51) 42 03-16 97 www.scharfe-media.de Redaktion: Inge Gerdes Gestaltung & Anzeigenverwaltung: Sabine Zimpel Anzeigenverkaufsleitung: Siegmar Walter Titelfoto: World travel images | Fotolia goodluz | Fotolia Druck: Schenkelberg Druck Weimar GmbH Vertrieb: Elbtal Logistik GmbH, Dresden Scharfe media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der redaktionellen Inhalte. Nachdrucke verboten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos sowie für die Richtigkeit der abgedruckten Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. 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