Wichtige Hinweise – Information für den behandelnden Arzt im Rahmen des ambulanten Ergänzungstarifs AK K Guten Tag , Sie haben bei der BKK R+V das Kostenerstattungsverfahren für ambulante ärztliche Behandlungen gewählt. Gleichzeitig wurde bei der R+V Krankenversicherung AG eine Zusatzversicherung für den ambulanten ärztlichen Behandlungsbereich abgeschlossen. Nachfolgend möchten wir Ihnen übersichtlich darstellen, welche Leistungen durch diesen Versicherungsschutz erstattungsfähig sind: Privatärztlicher Leistungsanspruch Durch den Abschluss des Tarifs AK K der R+V Krankenversicherung AG sind folgende Leistungen versichert: • Für ambulante ärztliche Behandlungen erfolgt eine Erstattung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gesetzlicher Leistungsanspruch Kein Inhalt des oben genannten Zusatzversicherungstarifs und daher weiterhin regulär über die Krankenversichertenkarte bzw. Kassenrezept im Rahmen eines gesetzlich geregelten Anspruchs über die BKK R+V abzurechnende Leistungen sind: • Zahnärztliche Behandlung • Zahnersatz • Kieferorthopädische Behandlung • Künstliche Befruchtung • Leistungen durch Hebamme und Entbindungspfleger • Psychotherapie • Erstattung der Praxisgebühr • Kostenerstattung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Nicht erstattungsfähige Leistungen • IGEL-Leistungen • Heilpraktikerbehandlung sowie • Mit der BKK R+V vereinbarte Selbstbehalte (Selbstbehalt-Wahltarif) Bitte beachten Sie diese Informationen bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen! Zur Information für Ihre behandelnden Ärzte trennen Sie bitte den unteren Teil dieses Schreibens ab und legen diesen im Behandlungsfall vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 2557 880 gerne zur Verfügung! Ihre BKK R+V Vorname, Nachname, geb. , Wahl der Kostenerstattung und Zusatzversicherungstarif AK K Folgende Leistungen sind versichert: Für ambulante ärztliche Behandlungen im Rahmen des Leistungskatalogs der GKV erfolgt eine Erstattung der privatärztlichen Liquidation bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ Stand 01/2008 Über die Krankenversichertenkarte bzw. Kassenrezept im Rahmen des GKV-Anspruchs abzurechnen: Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlung, Künstliche Befruchtung Leistungen durch Hebamme und Entbindungspfleger, Psychotherapie, Erstattung der Praxisgebühr, Kostenerstattung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Nicht erstattungsfähig sind: IGEL-Leistungen, Heilpraktikerbehandlung sowie mit der BKK R+V in einem Wahltarif vereinbarte Selbstbehalte
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