Wichtige Hinweise – Information für den behandelnden Arzt im

Wichtige Hinweise – Information für den behandelnden Arzt
im Rahmen des ambulanten Ergänzungstarifs AK K
Guten Tag ,
Sie haben bei der BKK R+V das Kostenerstattungsverfahren für ambulante ärztliche
Behandlungen gewählt. Gleichzeitig wurde bei der R+V Krankenversicherung AG eine
Zusatzversicherung für den ambulanten ärztlichen Behandlungsbereich abgeschlossen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen übersichtlich darstellen, welche Leistungen durch diesen
Versicherungsschutz erstattungsfähig sind:
Privatärztlicher Leistungsanspruch
Durch den Abschluss des Tarifs AK K der R+V Krankenversicherung AG sind folgende
Leistungen versichert:
• Für ambulante ärztliche Behandlungen erfolgt eine Erstattung im Rahmen der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlicher Leistungsanspruch
Kein Inhalt des oben genannten Zusatzversicherungstarifs und daher weiterhin regulär über die
Krankenversichertenkarte bzw. Kassenrezept im Rahmen eines gesetzlich geregelten
Anspruchs über die BKK R+V abzurechnende Leistungen sind:
• Zahnärztliche Behandlung
• Zahnersatz
• Kieferorthopädische Behandlung
• Künstliche Befruchtung
• Leistungen durch Hebamme und Entbindungspfleger
• Psychotherapie
• Erstattung der Praxisgebühr
• Kostenerstattung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Nicht erstattungsfähige Leistungen
• IGEL-Leistungen
• Heilpraktikerbehandlung sowie
• Mit der BKK R+V vereinbarte Selbstbehalte (Selbstbehalt-Wahltarif)
Bitte beachten Sie diese Informationen bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen!
Zur Information für Ihre behandelnden Ärzte trennen Sie bitte den unteren Teil dieses
Schreibens ab und legen diesen im Behandlungsfall vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen
unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 2557 880 gerne zur Verfügung! Ihre BKK R+V
Vorname, Nachname, geb.
, Wahl der Kostenerstattung und Zusatzversicherungstarif AK K
Folgende Leistungen sind versichert:
Für ambulante ärztliche Behandlungen im Rahmen des Leistungskatalogs der GKV erfolgt eine Erstattung der
privatärztlichen Liquidation bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ
Stand 01/2008
Über die Krankenversichertenkarte bzw. Kassenrezept im Rahmen des GKV-Anspruchs abzurechnen:
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlung, Künstliche Befruchtung
Leistungen durch Hebamme und Entbindungspfleger, Psychotherapie, Erstattung der Praxisgebühr,
Kostenerstattung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Nicht erstattungsfähig sind:
IGEL-Leistungen, Heilpraktikerbehandlung sowie mit der BKK R+V in einem Wahltarif vereinbarte Selbstbehalte