Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag HANDWERK PLUS Beauftragung fremder Unternehmen (ohne deren persönliche Haftpflicht) Teilnahme an Arbeits-/ Liefergemeinschaften Nachhaftung 10 Jahre (bei Betriebseinstellung) HANDWERK PLUS Leitungsschäden Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige Schäden, max. 5.000.000 EUR / 2-fach SB: 250 EUR Be- und Entladeschäden (inkl. Schäden am fremden Ladegut) Schiedsgerichtsvereinbarungen Verletzung von Datenschutzgesetzen Ersatzleistung: 250.000 EUR / 2-fach Auslandsschäden - Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten weltweit ohne USA / Kanada - Direkter Export weltweit ohne USA / Kanada - Indirekter Export, Geschäftsreisen, Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkte weltweit SB bei Personenschäden in USA / Kanada: 10.000 EUR Internet-Haftpflicht Ersatzleistung: 1.000.000 EUR / 2-fach Auslösen von Fehlalarm Ersatzleistung: 50.000 EUR / 2-fach SB: 250 EUR Allmählichkeits- und Abwässerschäden, Schwammbildung Überschwemmungen Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach Schäden durch Unterfangungen / Unterfahrungen Schäden durch Senkungen, Erdrutschungen und Erschütterungen Aktive Werklohnklage Streitwert / einbehaltener Werklohn: unbegrenzt Keine Deckung für einbehaltenen Werklohn bis 1.000 EUR Energieausweise / Energieberatung für Gebäude und Haustechnik Ersatzleistung: i.H.d. VSU für Personenund sonstige Schäden. Zusätzlich: - 100.000 EUR für echte Vermögensschäden / 2-fach - 100.000 EUR für Mängel / Schäden am Objekt / 2-fach; SB: 500 EUR Bearbeitungsschäden Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach; begrenzt auf 100.000 EUR / 2-fach für versicherte Dachdecker-, Reinigungsarbeiten (nicht Bauendreinigung); Küchen- / Möbelmontagen; Tätigkeiten an Windkraftanlagen; (De-) Montagearbeiten an Produktionsanlagen, Maschinen, Mess-, Steuer-, Regeltechnik (nicht Sanitär-, Heizung-, Klimaanlagen und dgl.) SB: 250 EUR Asbestschäden Ersatzleistung: 500.000 EUR PSV / 2-fach SB bei sonstigen Schäden: 250 EUR Datenlöschkosten bei Installationen Ersatzleistung: 1.000.000 EUR / 2-fach SB: 250 EUR Strafrechtsschutz Schäden an zur Montage überlassenen Sachen Ersatzleistung: I.H.d. VSU für sonstige Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach; begrenzt auf 100.000 EUR / 2-fach für versicherte Dachdeckerarbeiten; Küchen- / Möbelmontagen; Tätigkeiten an Windkraftanlagen; (De-) Montagearbeiten an Produktionsanlagen, Maschinen, Mess-, Steuer-, Regeltechnik (nicht Sanitär-, Heizung-, Klimaanlagen und dgl.) SB: 1.000 EUR Abhandenkommen von Sachen infolge Störungen von Gefahrenmeldeanlagen (aufgrund fehlerhafter Installationen) Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach SB: 500 EUR Immobilien - Haus- und Grundstückshaftpflicht (auch aus Vermietung an Betriebsfremde) - Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (ohne Bausummenbeschränkung) Kraftfahrzeuge inkl. Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs-, nicht vers.pflichtig) A3/B-1 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag HANDWERK PLUS AKB-Zusatzdeckung für nicht zugelassene, aber vers.pflichtige KFZ inkl. Arbeitsmaschinen und Stapler auf Betriebsgrundstücken des VN, nicht jedoch auf Baustellen etc. VSU: i.H.d. gesetzlichen Mindest-VSU Gebrauch fremder Fahrzeuge für fremde Arbeitsmaschinen und Stapler (in der EU und in ehem. EFTA-Staaten) Ersatzleistung: 100.000 EUR / 1-fach SB: 1.000 EUR Planung und Bauleitung inkl. Objektüberwachung (ohne Mängel / Schäden am Objekt) HANDWERK PLUS Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach SB: - je Einzelschaden 10%, mind. 500 EUR, max. 3.000 EUR - je Serienschaden 10%, mind. 3.000 EUR, max. 10.000 EUR Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf 5 Jahre Mangelnebenkosten Energiemehrkosten Ersatzleistung: 250.000 EUR /2-fach Vermögensschäden durch vom VN erbrachte Arbeiten oder Leistungen Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach Abbruch- und Einreißarbeiten (ohne Sprengungen) im Rahmen der versicherten Betriebsart (keine Radiusklausel) Vermögensschäden aus nebenberuflichen Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach Schlüsselrisiko Ersatzleistung. 500.000 EUR / 2-fach SB: 250 EUR Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - durch Brand, Explosion, Leitungsund Abwasser Ersatzleistung: i.H.d. der VSU für sonstige Schäden, max. 5.000.000 EUR / 2-fach - anlässlich Geschäftsreisen - sonstige Mietsachschäden Ersatzleistung: 500.000 EUR / 2-fach Schäden an Arbeitsgeräten / Arbeitsmaschinen von am Bau Beteiligten Ersatzleistung: 300.000 EUR / 2-fach SB: 1.000 EUR Nachbesserungsbegleitschäden für Bauinstallation und sonstigen Ausbaugewerbe Ersatzleistung: 50.000 EUR / 2-fach SB: 1.000 EUR Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG-Deckung) Ersatzleistung: i.H.d. VSU, max. 3.000.000 EUR pauschal PSV / 2-fach SB: 1.000 EUR Umwelthaftpflichtbasis- / -regressversicherung zusätzlich: - Container für eigene Zwecke - Altöl bis insgesamt 1.000 l/kg - Kleingebinde bis insgesamt 3.000 l/kg - Öl- / Fettabscheider (pauschal) Schäden an fremden Kraftfahrzeugen durch Reparatur- / Wartungsarbeiten Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach SB: 500 EUR Personen- und Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) - Basis-, Regress- und Produktrisiko ohne Zusatzbausteine (einschl. Container / Tank etc. analog UHV) - Zusatzbausteine 1 und 2 Erweiterte Produkthaftpflicht (Produktvermögensschäden) für vom VN gelieferte Erzeugnisse (auch bei eigenem Einbau) Bausteine: - Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden - Weiterver- oder -bearbeitungsschäden - Aus- und Einbaukosten - Prüf- und Sortierkosten Privatrisiken (subsidiär) Privat- und Hundehalterhaftpflicht Versicherungssummen: 3.000.000 EUR pauschal PS 100.000 EUR Vermögensschäden A3/B-2 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Stand 07/2015 Bauhandwerk Tarif A3 / B Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Gebrauch fremder Fahrzeuge AHB Allgemeine Versicherungsbedingungen HANDW Handwerkerpolice Plus AGG AGG-Deckung Zusatz AKB AKB-Zusatzdeckung Versichert sind Schäden durch den Gebrauch fremder Gabelstapler und Arbeitsmaschinen in der EU und den ehem. EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), auch sofern diese zulassungs- und versicherungspflichtig sind. USV-BAS Umweltschadensbasisversicherung PRIVATHAFT Privathaftpflicht HUNDE Hundehalterhaftpflicht WHG-REST-P Gewässerschaden-Restrisiko Asbestschäden Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist bei Vereinbarung der Handwerkerpolice Plus ausschließlich im Rahmen der versicherten Risikobeschreibung eingeschlossen. Sollten Arbeiten an Subunternehmer übertragen werden, deren Tätigkeiten nicht in das versicherte Risiko des Versicherungsnehmers fallen, ist hierfür eine besondere Vereinbarung erforderlich. Ausgeschlossen bleibt generell die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer. AKB-Zusatzdeckung Für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Halten und Gebrauch von nicht zugelassenen, versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen inkl. Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern besteht Versicherungsschutz auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung zur AKB-Zusatzdeckung. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Fahrzeuge auf Betriebsgrundstücken des Versicherungsnehmers, nicht jedoch auf Baustellen, im Inland verkehren. Bei den Betriebsgrundstücken muss es sich um beschränkt öffentliche bzw. faktisch öffentliche Verkehrsflächen handeln, oder aber die Fahrzeuge werden hierbei auf öffentlichen Verkehrsflächen mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung nach § 47 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FahrzeugZulassungsverordnung – FZV) verwendet. Dieser Versicherungsschutz sieht keine anzahlmäßige Begrenzung der Fahrzeuge vor. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Zusammenhang mit Asbest, asbesthaltigen Substanzen oder Erzeugnissen durch vom Versicherungsnehmer erbrachte Arbeiten oder Leistungen, die sich bei der Ausübung seiner sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Es muss sich hierbei um erlaubte Arbeiten oder Leistungen handeln, insbesondere nach Maßgabe der für den Umgang mit Asbest relevanten Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Normen regeln vor allem die Anforderungen an die Qualifikation des Ausführenden und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, je nach Art des Auftrages bzw. Asbestart (z.B. schwach gebundener Asbest). Der Versicherungsschutz umfasst somit auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest, die den besonderen Vorschriften gemäß GefStoffV und somit der Anzeigepflicht der zuständigen Behörden unterliegen, ohne dass es eines besonderen Einschlusses hierfür bedarf. Voraussetzung ist, dass die Asbesttätigkeiten dem versicherten Risiko gemäß Betriebsbeschreibung zuzurechnen sind. Ausgeschlossen bleiben Arbeitsunfälle / Berufskrankheiten einschließlich Regressansprüche der Sozialversicherungsträger und Rechtsverteidigungskosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Schadenbeispiele: Ein Elektroinstallateur tauscht in einer Wohnung asbesthaltige Nachtspeicherheizungen aus. Dabei wird durch die mangelhafte Handhabung Asbeststaub freigesetzt, der sich im Wohnraum niederschlägt. Gutachten- und Sanierungskosten werden geltend gemacht. Ein Maler saniert innerhalb einer Mietwohnung einen Setzriss im Gemäuer. Beim Abschleifen der Fläche werden Asbestfasern freigesetzt, so dass die Wohnräume kostenpflichtig dekontaminiert werden müssen. A3/B-3 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Stand 07/2015 Bauhandwerk Tarif A3 / B Allgemeine Hinweise Erläuterung zur Klausel Aktive Werklohnklage Grundsätzlich liegt es im wirtschaftlichen Interesse von Werkleistenden (Bauhandwerker, Baubetriebe) für von diesen ordnungsgemäß erfüllte Werke, wie vertraglich vereinbart, entlohnt zu werden. Häufig kommt es jedoch in der Praxis vor, dass die erbrachte Leistung nicht immer ordnungsgemäß verrichtet wird und hierdurch dem Auftraggeber ein Schaden entsteht. Dieser verrechnet dann oftmals den Schaden mit dem Werklohn und behält diesen teilweise oder in voller Höhe ein. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, die Werklohnforderung einzuklagen. Schadenbeispiel: Ein Installateurbetrieb erhält den Auftrag eine Rohrleitung zu verlegen. Die Rohrleitung erweist sich als undicht und es kommt zu einer durchnässten Wand. Der Auftraggeber behält aufgrund dieser Gegebenheit den Werklohn ein. Der Versicherungsnehmer macht darauf hin seine Werklohnforderung gerichtlich geltend. Bei dem Schaden an der Wand handelt es sich um einen im Rahmen der Betriebshaftpflicht-Versicherung für einen Installateurbetrieb unter den Versicherungsschutz fallenden Sachschaden, was u.a. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Klausel ist. Zusätzlich muss die Werklohnforderung in voller Höhe unstrittig sein. Als Nachweis hierfür muss das schriftliche Abnahmeprotokoll des nicht ordnungsgemäß erbrachten Werkes, dessen Werklohn einbehalten wurde, eingereicht werden. Kein Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel besteht, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber (z.B. Städte, Kommunen, Gemeinden, Staat) handelt, da hier oftmals Schadenersatzansprüche mit Werklohnforderungen aus mehreren Werkverträgen verrechnet werden. Aus Geringfügigkeitsgründen wird für einbehaltenen Werklohn bis zu einer Summe von 1.000 EUR kein Versicherungsschutz gewährt. Energieausweise und Energieberatung für Gebäude und Haustechnik Insbesondere seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Eigentümer bestehender Gebäude den (potentiellen) Mietern oder Käufern anhand von Energieausweisen einen Überblick über die Heiz- und Warmwasserkosten geben. Im Zuge der Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden einschließlich Haustechnik kann der Energieberater auch begleitende Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (Modernisierungsempfehlungen) abgeben. Diese Leistungen können auch von Bauhandwerkern erbracht werden, wenn hierfür eine Zusatzqualifikation gemäß den geltenden Normen vorliegt. Der Versicherungsschutz umfasst diese gesetzliche Haftpflicht aus dem Ausstellen von Energieausweisen für bestehende Gebäude und sonstige Energieberatungsleistungen für Gebäude und Haustechnik wegen Personen- und sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden), auch wenn diese Tätigkeiten nicht zum versicherten Berufsbild gehören – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat die notwendige Qualifikationen bzw. Ausstellungsberechtigung für die Ausübung dieser Beratungsleistungen. Mitversichert sind außerdem Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 100.000 EUR (2-fach) aus Durchführung der versicherten Energieberatungsleistungen für Gebäude bzw. Haustechnik gemäß der EnEV. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Mängel / Schäden am Objekt mit einer Ersatzleistung von 100.000 EUR (2-fach) im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer SB von 500 EUR je Schaden. Auf den Ausschlusstatbestand bei Verflechtungen des Versicherungsnehmers (sog. Berufsbildklausel) wird hingewiesen. Nicht versichert bleiben Ansprüche wegen Unwirksamkeit der Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. nicht erreichte Energieersparung / -reduzierung), da dies den faktischen, nicht gedeckten Erfüllungsbereich darstellt. Versichert bleiben jedoch Ansprüche wegen erhöhtem Energieverbrauch oder -einsatz. Schäden an zur Montage überlassenen Sachen Bislang handelte es sich bei Schäden an vom Auftraggeber gestellten Sachen durch die gewerbliche/ berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers um in der BHV gedeckte Bearbeitungsschäden. Aufgrund geänderter Rechtsprechung werden derartige Schäden nunmehr als nicht gedeckte Erfüllungsschäden angesehen, da nach Ansicht der Richter nicht der Bereich außerhalb der eigentlichen Werkleistung betroffen ist, sondern das ursprüngliche Interesse des Bestellers. In der Haftpflichtversicherung gilt dies grundsätzlich als der nicht versicherbare Erfüllungsbereich. Da der Versicherer verpflichtet ist, Schäden nach Sach- und Rechtslage zu beurteilen, werden derartige Schäden abgelehnt. Den Bauhandwerksbetrieben droht dadurch eine enorme Deckungslücke. Damit unsere Kunden den gewohnten Deckungsschutz trotzdem sicherstellen können, bietet R+V eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Zuschlagsbeitrag an. Erfasst sind hierbei Schäden durch die gewerbliche oder berufliche Montagetätigkeit inkl. Einbau, Verlegen, Anbringen und dgl. an fremden Sachen, die dem Versicherungsnehmer vom Auftraggeber oder Bauherrn überlassen wurden oder die er vom Auftraggeber oder Bauherrn übernommen hat, und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Sofern der Auftrag für diese Arbeiten vorgelagert auch die Demontage dieser fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer umfasst, ist auch diese Demontagetätigkeit inkl. Ausbau, Freilegen, Entfernen und dgl. mitversichert. A3/B-4 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Stand 07/2015 Bauhandwerk Tarif A3 / B Allgemeine Hinweise Der Kunde hat bei Vereinbarung entsprechenden Versicherungsschutzes somit die Rechtssicherheit, dass derartige Schäden weiterhin gedeckt sind, und er vor entsprechenden Ansprüchen Dritter bis zur vereinbarten Ersatzleistungssumme (siehe Tarifblatt) geschützt ist. Nachbesserungsbegleitschäden Nachbesserungsbegleitschäden sind Aufwendungen, die infolge von Nachbesserungsarbeiten beim Versicherungsnehmer entstehen. Durch das mangelhafte Werk muss es noch nicht zu einem weitergehenden Schaden an Sachen Dritter gekommen sein. Nachbesserungsbegleitschäden umfassen die Kosten, die entstehen, um das mangelhafte Werk zu finden und freizulegen. - Pflasterarbeiten (nicht Straßenbau) Putz-, Gips-, Stukkarbeiten Trockenausbau Rolladen-, Jalousienbau Zimmereiarbeiten mit/ohne Dachdeckerarbeiten Treppenbau Bauschreinerei-, Bautischlerarbeiten Steinmetzarbeiten i.Z.m. Bauhandwerks-/ Ausbauarbeiten handelt (z.B. Steintreppenbau) Reinigungsarbeiten i.Z.m. Bauhandwerks-/ Ausbauarbeiten (z.B. Baugrobreinigung) Fassadenreinigung, Entrostung, Grobanstrich Ofen- / Feuerungs- / Kachelofenbau Schlüsseldienst (mit Notdienst) Raumausstatterarbeiten Messe- und Ausstellungsbau Schadenbeispiel: Die von einem Installateur verlegten Warmwasserkupferrohrleitungen sind mangelhaft. Es tritt noch kein Wasser aus. Um die mangelhaften Rohre austauschen zu können, muss die Wand aufgeschlagen werden. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den Ersatz von Kosten für folgende Arbeiten: a) Suchen und Freilegen von undichten oder sonst wie schadhaften Leitungen und Anlagen im Freien oder in Gebäuden, insbesondere Grabearbeiten oder Aufschlagen von Wänden; b) Wiederherstellen des Zustandes der freigelegten Stellen, der bestehen würde, wenn die in Abs. 1 genannten Schäden oder Mängel nicht aufgetreten wären, insbesondere Verfüllen, Vermauern, Verputzen einschließlich Maler-, Tapezier- und Fliesenlegearbeiten. Sonstige Kosten, insbesondere für die Beseitigung unmittelbarer Schäden und Mängel an den hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen, für die Nachlieferung einschließlich Transportkosten sowie Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall bleiben weiterhin unversichert. Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) - Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden 1. auf eigenem Grund und Boden, d.h. bei - Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung), - Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen auf eigenem Boden, - Schäden an eigenen Gewässern (z.B. bei einer Kontamination eines eigenen Löschteichs). 2. am Grundwasser. Zusatzbaustein 2: Versicherungsschutz wird gewährt für 1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die Gefahr für die menschliche Gesundheit weit hinaus gehen (Vollsanierung), 2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z.B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z.B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun neu gepflastert werden muss). In der Klausel für Nachbesserungsbegleitschäden wurde bewusst als Oberbegriff „Bauinstallation“ und „sonstige Ausbaugewerbe“ gewählt, um die bauhandwerklichen Risiken zu erfassen. Unter die Begriffe fallen nach offizieller Klassifikation ganz bestimmte Berufsbilder bzw. Tätigkeien. Die Berufsbilder, die nicht darunter fallen, aber den Versicherungsschutz haben sollen, haben wir in der Klausel ergänzt. Daher sehen wir die Nachbesserungsbegleitschäden bei nachfolgenden bauhandwerklichen Tätigkeiten des Tarifs A3/B als versichert an: Heizung-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation Die Zusatzbausteine 1 und 2 zusammen ersetzen damit Bauschlosser-, -klempnerarbeiten mit/ohne Dachdeckerauch die bisherige Bodenkasko. arbeiten Bautenschutz-, Isolierarbeiten, Feuchtigkeitsisolierungs-/Voraussetzung zur Zeichnung der Zusatzbausteine: abdichtungsarbeiten Die Vereinbarung der Zusatzbausteine in der UmweltEinbau genormter Baufertigteile / Fenster- und Türmonschadensbasisversicherung setzt bei Vorhandensein von tage Umweltanlagen (nach Tarif U) stets den Abschluss der Elektroinstallation Zusatzbausteine in der Umweltanlagendeckung voraus. Fliesen- / Bodenlegearbeiten Glaserarbeiten Maler-, Anstrich-, Tapezier-, Lackierarbeiten A3/B-5 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Stand 07/2015 Bauhandwerk Tarif A3 / B Allgemeine Hinweise Ersatzleistung/Selbstbeteiligung: Haftpflicht-Exzedent / Partnerschaftsmodell KTV Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt 500.000 EUR je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen. Der Exzedent ist auch für Bauhandwerkerbetriebe anwendbar (siehe Tarif A3 / KTV). D&O - Versicherung Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mindestens 1.000 EUR höchstens 5.000 EUR je Versicherungsfall und gilt für beide Zusatzbausteine. Fragebogen: Versicherungsschutz für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie für die Geschäftsführer einer GmbH. (vgl. Hinweise zur D&O - Versicherung unter AT 5 – 2) Die Aufnahme des Fragebogens „Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen zur Umweltschadensbasisversicherung - Zusatzbausteine 1 und 2 (Naturschutzpolice)“ ist stets erforderlich! Tarifierung: Die Vereinbarung des Zusatzbausteines 2 setzt immer die Mitversicherung des Zusatzbausteines 1 voraus. Der Beitrag berechnet sich aus der entsprechenden Tariftabelle. A3/B-6 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B = ohne zusätzliche Berechnung Beitrag: nach der jeweiligen Wagnisnummer (‰-Satz / Mindestbeitrag) Hinweis: Filialbetriebe sind durch die Gesamtumsatzberechnung erfasst Nachlässe: Kleinstbetriebe bis 3 Personen 10 % Vergabe von Leistungen an Subunternehmer: Selbstbeteiligung bei sonstigen Schäden (Abzugsfranchise) siehe Seite AT 3 - 5 Anfrage Selbstbeteiligung : (ausgenommen Reinigungsbetriebe) Für Reinigungsbetriebe: Erhöhung der Selbstbeteiligung von 250 EUR 500 EUR 10% 15% 250 EUR auf 500 EUR 10% HANDWERK PLUS Zuschläge: Einzelbeitrag Mindestbeitrag EUR Auslandsschäden (Betriebshaftpflicht) Direkter Export und Montage - weltweit ohne USA / Kanada - USA / Kanada Anfrage Höhere Versicherungssummen einschließlich Umweltbasis- und -regressversicherung sowie Umweltschadensbasisversicherung ohne Zusatzbausteine 5.000.000 EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden 17,5% 280,00 0,98 EUR 0,85 EUR 0,76 EUR 845,00 Straßen- / Bürgersteigreinigung (inkl. Winterdienst) - ausschließlich zuschlagspflichtiges Nebenrisiko SB: 250 EUR für sonstige Schäden - Straßen- / Bürgersteige je Meter Länge bis - 3.000 Meter - 5.000 Meter - 10.000 Meter Länge über 10.000 Meter - Sonstige Flächen Anfrage je m² 0,40 EUR Nachlass, wenn diese Arbeiten zu mindestens 80% mit zugelassenen KFZ einschließlich Arbeitsmaschinen erfolgen: Anfrage Schäden an zur Montage überlassenen Sachen Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach; begrenzt auf 100.000 EUR / 2-fach für bestimmte Risiken (siehe Seite A3 / B - 1) SB: 1.000 EUR Risikoklasse 1: - Heizungs-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation - Bauschlossereien/ Klempnereien mit Dachdeckerarbeiten - Elektroinstallation - Fliesen-/ Bodenleger - Hausmeisterservice mit Installation-/ Heizungsbauarbeiten - Ofen-/ Feuerungs-/ Kachelofenbau - Zimmereien mit Dachdeckerarbeiten 0,50 ‰ 375,00 Risikoklasse 2: - Alle nicht in Risikoklasse 1 genannten Tarifrisiken (bei anfragepflichtigen/ nicht genannten Risiken: Anfrage) 0,25 ‰ 225,00 A3/B-7 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B HANDWERK PLUS Zuschläge: Einzelbeitrag Mindestbeitrag EUR 0,40 ‰ 0,60 ‰ 300,00 500,00 Gebrauch fremder Fahrzeuge SB: 1.000 EUR Erhöhung der Ersatzleistung von 100.000 EUR / 1-fach auf 1.000.000 EUR / 1-fach 3.000.000 EUR / 1-fach Erweiterte Produkthaftpflicht (Produktvermögensschäden) für vom VN gelieferte Erzeugnisse (auch bei eigenem Einbau etc.) Anfrage Höhere Ersatzleistung Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) 1) Zusatzbausteine Ersatzleistung 500.000 EUR / 1-fach Zuschlag aus BHV-Beitrag (separater Beitrag) BHV: 3 Mio. EUR Einzel- Mindestbeitrag beitrag EUR BHV: 5 Mio. EUR EinzelMindestbeitrag beitrag EUR Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) 1) Zusatzbausteine Ersatzleistung 500.000 EUR / 1-fach Zusatzbaustein 1 - Risikoklasse A - Risikoklasse B - Risikoklasse C - Risikoklasse D - Risikoklasse E - Risikoklasse F Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz 2 Meter/m 15,0% 12,0% 9,0% 7,0% 7,0% 5,0% 150,00 150,00 150,00 150,00 390,00 150,00 12,8% 10,2% 7,7% 6,0% 6,0% 4,3% 150,00 150,00 150,00 150,00 390,00 150,00 Zusatzbausteine 1 und 2 - Risikoklasse A - Risikoklasse B - Risikoklasse C - Risikoklasse D - Risikoklasse E - Risikoklasse F Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz 2 Meter/m 25,0% 20,0% 14,0% 11,0% 11,0% 8,0% 250,00 250,00 250,00 250,00 600,00 250,00 21,3% 17,0% 11,9% 9,4% 9,4% 6,8% 250,00 250,00 250,00 250,00 600,00 250,00 Umweltanlagen (GESONDERTER VERTRAG) - Umwelthaftpflichtversicherung - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) 1) Tarif U1 Der Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen zur Umweltschadensbasisversicherung ist stets erforderlich! A3/B-8 Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B HANDWERK PLUS Versicherungssummen: Betriebshaftpflicht Personen- und sonstige Schäden 3.000.000 EUR pauschal Umwelthaftpflicht (Basis- und Regressversicherung) Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR pauschal Umweltschadensbasisversicherung Vermögensschäden (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) 3.000.000 EUR Wagnis- Mengennummer einheit ‰ Mindest beitrag EUR Risikoklasse USV 1532.07 Umsatz 12,00 1.900,00 D - ohne Dachdeckerarbeiten 1533.07 Umsatz 7,83 1.365,00 A - mit Dachdeckerarbeiten 1533.08 Umsatz 11,29 1.795,00 B Bautenschutz- / Isolierbetriebe / Feuchtigkeitsisolierung / Feuchtigkeitsabdichtung 1534.07 Umsatz 20,42 2.700,00 E Einbau genormter Baufertigteile / Fenster- und Türmontage 1524.20 Umsatz 3,64 650,00 C Elektroinstallation 1535.04 Umsatz 5,07 980,00 C Fliesen- / Bodenleger (Estrich, Fliesen, Platten, Terrazzo, Mosaik, Parkett) 1536.34 Umsatz 5,07 980,00 C Glaser 1524.12 Umsatz 3,16 535,00 B Hausmeisterservice mit Installations- / Heizungsbauarbeiten 1532.20 Umsatz 12,00 1.900,00 B Maler, Anstreicher, Tapezierer, Lackierer 1537.28 Umsatz 3,49 535,00 B Montage- und / oder Demontagebetriebe (Montage und / oder Demontage überwiegend fremder Sachen) 6925.01 Umsatz Ofen- / Feuerungs- / Kachelofenbau (nicht Heizungs-, Gas-, Wasser- und Lüftungsinstallation) 1536.30 Umsatz 4,75 805,00 B Pflasterer (nicht Straßenbau) 1536.31 Umsatz 7,10 955,00 A Putzer, Gipser, Stukkateure, Trockenausbau 1536.32 Umsatz 5,63 890,00 C Raumausstatter, Messe- und Ausstellungsbau 1537.13 Umsatz 3,16 535,00 B Branche / Betriebsart Bauhandwerker / Reinigungsbetriebe u.ä. Heizung-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation Bauschlossereien, -klempnereien A3/B-9 Anfrage Tarif 2015 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2015 Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä. Bauhandwerk Tarif A3 / B HANDWERK PLUS Versicherungssummen: Betriebshaftpflicht Personen- und sonstige Schäden 3.000.000 EUR pauschal Umwelthaftpflicht (Basis- und Regressversicherung) Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR pauschal Umweltschadensbasisversicherung Vermögensschäden (Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine) 3.000.000 EUR Wagnis- Mengennummer einheit ‰ Reinigungsbetriebe SB: 250 EUR je sonstigem Schaden - Fensterreinigung 1354.02 Umsatz 12,00 1.200,00 D - Fassadenreinigung / Entrostung / Großanstrich 1355.03 Umsatz 12,00 1.200,00 D - Haus-/ Büroreinigung ohne Fensterreinigung 1352.25 Umsatz 6,12 805,00 C - Straßen- / Bürgersteigreinigung mit / ohne Winterdienst (sofern Nebenrisiko: siehe Seite A 3 / B - 7) 4587.00 Meter Branche / Betriebsart - Länge bis Mindestbeitrag EUR F 3.000 Meter 0,98 1.935,00 - Länge bis 5.000 Meter 0,85 2.940,00 - Länge bis 10.000 Meter 0,76 4.250,00 - Länge über 10.000 Meter Risikoklasse USV Anfrage Erfolgen diese Arbeiten zu mind. 80% mit zugelassenen KFZ / Arbeitsmaschinen - Kessel- / Tankreinigung, -auskleidung, -beschichtung 1356.02 Umsatz Anfrage - Maschinen- / Industrie-, Anlagenreinigung 1357.01 Umsatz Anfrage - Kanal- / Rohrleitungsreinigung, -sanierung 1358.05 Umsatz Anfrage - Rohr- / Abflussreinigung für private Haushalte 1358.04 Umsatz 5,22 1.075,00 A Schlüsseldienst (mit Notdienst) SB: 250 EUR je sonstigem Schaden 1533.20 Umsatz 5,22 665,00 A Rollladen- / Jalousienbau 1524.13 Umsatz 3,16 535,00 B Steinmetz inklusive Arbeiten auf fremden Grundstücken 1397.01 Umsatz 2,53 440,00 A Zimmereien ohne Dachdeckerarbeiten / Treppenbau / Bauschreinereien / Bautischlereien 1536.35 Umsatz 3,82 665,00 B Zimmereien mit Dachdeckerarbeiten 1536.36 Umsatz 6,76 1.290,00 C Anfrage A 3 / B - 10
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