Tarif Allgemeine Haftpflicht, Tarifteil A 3/ B: Bauhandwerk

Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
 = ohne zusätzliche Berechnung  = gegen Beitragszuschlag
HANDWERK
PLUS
Beauftragung fremder Unternehmen
(ohne deren persönliche Haftpflicht)

Teilnahme an Arbeits-/ Liefergemeinschaften

Nachhaftung 10 Jahre
(bei Betriebseinstellung)
HANDWERK
PLUS
Leitungsschäden
Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige
Schäden, max. 5.000.000 EUR / 2-fach
SB: 250 EUR


Be- und Entladeschäden
(inkl. Schäden am fremden Ladegut)

Schiedsgerichtsvereinbarungen

Verletzung von Datenschutzgesetzen
Ersatzleistung: 250.000 EUR / 2-fach

Auslandsschäden
- Bau-, Montage-, Reparatur- und
Wartungsarbeiten weltweit ohne
USA / Kanada
- Direkter Export weltweit ohne
USA / Kanada
- Indirekter Export, Geschäftsreisen,
Ausstellungen, Kongressen, Messen
und Märkte weltweit
SB bei Personenschäden in USA /
Kanada: 10.000 EUR

Internet-Haftpflicht
Ersatzleistung: 1.000.000 EUR / 2-fach

Auslösen von Fehlalarm
Ersatzleistung: 50.000 EUR / 2-fach
SB: 250 EUR


Allmählichkeits- und Abwässerschäden, Schwammbildung

Überschwemmungen
Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige
Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach
Schäden durch Unterfangungen /
Unterfahrungen

Schäden durch Senkungen, Erdrutschungen und Erschütterungen

Aktive Werklohnklage
Streitwert / einbehaltener Werklohn:
unbegrenzt
Keine Deckung für einbehaltenen
Werklohn bis 1.000 EUR
Energieausweise / Energieberatung für
Gebäude und Haustechnik
Ersatzleistung: i.H.d. VSU für Personenund sonstige Schäden. Zusätzlich:
- 100.000 EUR für echte
Vermögensschäden / 2-fach
- 100.000 EUR für Mängel / Schäden
am Objekt / 2-fach;
SB: 500 EUR

Bearbeitungsschäden
Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige
Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach;
begrenzt auf 100.000 EUR / 2-fach für
versicherte Dachdecker-, Reinigungsarbeiten (nicht Bauendreinigung); Küchen- /
Möbelmontagen; Tätigkeiten an Windkraftanlagen; (De-) Montagearbeiten an
Produktionsanlagen, Maschinen, Mess-,
Steuer-, Regeltechnik (nicht Sanitär-,
Heizung-, Klimaanlagen und dgl.)
SB: 250 EUR

Asbestschäden
Ersatzleistung: 500.000 EUR PSV / 2-fach
SB bei sonstigen Schäden: 250 EUR
Datenlöschkosten bei Installationen
Ersatzleistung: 1.000.000 EUR / 2-fach
SB: 250 EUR

Strafrechtsschutz


Schäden an zur Montage überlassenen
Sachen
Ersatzleistung: I.H.d. VSU für sonstige
Schäden, max. 3.000.000 EUR / 2-fach;
begrenzt auf 100.000 EUR / 2-fach für
versicherte Dachdeckerarbeiten; Küchen- /
Möbelmontagen; Tätigkeiten an Windkraftanlagen; (De-) Montagearbeiten an
Produktionsanlagen, Maschinen, Mess-,
Steuer-, Regeltechnik (nicht Sanitär-,
Heizung-, Klimaanlagen und dgl.)
SB: 1.000 EUR

Abhandenkommen von Sachen
infolge Störungen von
Gefahrenmeldeanlagen
(aufgrund fehlerhafter Installationen)
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach
SB: 500 EUR
Immobilien
- Haus- und Grundstückshaftpflicht
(auch aus Vermietung an
Betriebsfremde)
- Bauherrenhaftpflicht für eigene
Bauvorhaben
(ohne Bausummenbeschränkung)

Kraftfahrzeuge inkl. Arbeitsmaschinen
(nicht zulassungs-, nicht vers.pflichtig)


A3/B-1

Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
 = ohne zusätzliche Berechnung  = gegen Beitragszuschlag
HANDWERK
PLUS
AKB-Zusatzdeckung
für nicht zugelassene, aber vers.pflichtige
KFZ inkl. Arbeitsmaschinen und Stapler
auf Betriebsgrundstücken des VN, nicht
jedoch auf Baustellen etc.
VSU: i.H.d. gesetzlichen Mindest-VSU

Gebrauch fremder Fahrzeuge
für fremde Arbeitsmaschinen und Stapler
(in der EU und in ehem. EFTA-Staaten)
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 1-fach
SB: 1.000 EUR

Planung und Bauleitung
inkl. Objektüberwachung
(ohne Mängel / Schäden am Objekt)
HANDWERK
PLUS
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach
SB:
- je Einzelschaden 10%, mind.
500 EUR, max. 3.000 EUR
- je Serienschaden 10%, mind.
3.000 EUR, max. 10.000 EUR
Verlängerung der gesetzlichen
Verjährungsfrist auf 5 Jahre

Mangelnebenkosten

Energiemehrkosten
Ersatzleistung: 250.000 EUR /2-fach


Vermögensschäden durch vom VN
erbrachte Arbeiten oder Leistungen
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach

Abbruch- und Einreißarbeiten
(ohne Sprengungen) im Rahmen der
versicherten Betriebsart
(keine Radiusklausel)

Vermögensschäden aus nebenberuflichen Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach

Schlüsselrisiko
Ersatzleistung. 500.000 EUR / 2-fach
SB: 250 EUR


Mietsachschäden an Gebäuden /
Räumen
- durch Brand, Explosion, Leitungsund Abwasser
Ersatzleistung: i.H.d. der VSU für
sonstige Schäden, max.
5.000.000 EUR / 2-fach
- anlässlich Geschäftsreisen
- sonstige Mietsachschäden
Ersatzleistung: 500.000 EUR / 2-fach
Schäden an Arbeitsgeräten / Arbeitsmaschinen von am Bau Beteiligten
Ersatzleistung: 300.000 EUR / 2-fach
SB: 1.000 EUR

Nachbesserungsbegleitschäden
für Bauinstallation und sonstigen Ausbaugewerbe
Ersatzleistung: 50.000 EUR / 2-fach
SB: 1.000 EUR
Ersatzansprüche wegen
Diskriminierung (AGG-Deckung)
Ersatzleistung: i.H.d. VSU, max.
3.000.000 EUR pauschal PSV / 2-fach
SB: 1.000 EUR

Umwelthaftpflichtbasis- / -regressversicherung
zusätzlich:
- Container für eigene Zwecke
- Altöl bis insgesamt 1.000 l/kg
- Kleingebinde bis insgesamt 3.000 l/kg
- Öl- / Fettabscheider (pauschal)

Schäden an fremden Kraftfahrzeugen
durch Reparatur- / Wartungsarbeiten
Ersatzleistung: 100.000 EUR / 2-fach
SB: 500 EUR


Personen- und Sachschäden wegen
Sachmängeln infolge Fehlens von
vereinbarten Eigenschaften

Umweltschadensversicherung
(Naturschutzpolice)
- Basis-, Regress- und Produktrisiko
ohne Zusatzbausteine
(einschl. Container / Tank etc. analog
UHV)
- Zusatzbausteine 1 und 2
Erweiterte Produkthaftpflicht
(Produktvermögensschäden)
für vom VN gelieferte Erzeugnisse
(auch bei eigenem Einbau)
Bausteine:
- Verbindungs-, Vermischungs-,
Verarbeitungsschäden
- Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
- Aus- und Einbaukosten
- Prüf- und Sortierkosten

Privatrisiken (subsidiär)
Privat- und Hundehalterhaftpflicht
Versicherungssummen:
3.000.000 EUR pauschal PS
100.000 EUR Vermögensschäden


A3/B-2

Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Stand 07/2015
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
Allgemeine Hinweise
Vertragsgrundlagen
Gebrauch fremder Fahrzeuge
AHB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
HANDW
Handwerkerpolice Plus
AGG
AGG-Deckung
Zusatz AKB
AKB-Zusatzdeckung
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch fremder
Gabelstapler und Arbeitsmaschinen in der EU und den
ehem. EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und
Liechtenstein), auch sofern diese zulassungs- und versicherungspflichtig sind.
USV-BAS
Umweltschadensbasisversicherung
PRIVATHAFT
Privathaftpflicht
HUNDE
Hundehalterhaftpflicht
WHG-REST-P
Gewässerschaden-Restrisiko
Asbestschäden
Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist bei Vereinbarung
der Handwerkerpolice Plus ausschließlich im Rahmen der
versicherten Risikobeschreibung eingeschlossen.
Sollten Arbeiten an Subunternehmer übertragen werden,
deren Tätigkeiten nicht in das versicherte Risiko des Versicherungsnehmers fallen, ist hierfür eine besondere Vereinbarung erforderlich.
Ausgeschlossen bleibt generell die persönliche Haftpflicht
der Subunternehmer.
AKB-Zusatzdeckung
Für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
aus dem Halten und Gebrauch von nicht zugelassenen,
versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen inkl. Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern besteht Versicherungsschutz auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen
für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung zur AKB-Zusatzdeckung.
Versicherungsschutz besteht, wenn diese Fahrzeuge auf
Betriebsgrundstücken des Versicherungsnehmers, nicht
jedoch auf Baustellen, im Inland verkehren. Bei den Betriebsgrundstücken muss es sich um beschränkt öffentliche
bzw. faktisch öffentliche Verkehrsflächen handeln, oder
aber die Fahrzeuge werden hierbei auf öffentlichen Verkehrsflächen mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung nach § 47 der Verordnung über die Zulassung von
Fahrzeugen
zum
Straßenverkehr
(FahrzeugZulassungsverordnung – FZV) verwendet.
Dieser Versicherungsschutz sieht keine anzahlmäßige
Begrenzung der Fahrzeuge vor. Es gelten die gesetzlichen
Mindestversicherungssummen.
Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Zusammenhang mit Asbest, asbesthaltigen
Substanzen oder Erzeugnissen durch vom Versicherungsnehmer erbrachte Arbeiten oder Leistungen, die sich bei
der Ausübung seiner sich aus der Betriebsbeschreibung
ergebenden Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ergeben.
Es muss sich hierbei um erlaubte Arbeiten oder Leistungen
handeln, insbesondere nach Maßgabe der für den Umgang mit Asbest relevanten Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Normen regeln vor allem die Anforderungen
an die Qualifikation des Ausführenden und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, je nach Art des Auftrages
bzw. Asbestart (z.B. schwach gebundener Asbest).
Der Versicherungsschutz umfasst somit auch Tätigkeiten
im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest, die den
besonderen Vorschriften gemäß GefStoffV und somit der
Anzeigepflicht der zuständigen Behörden unterliegen,
ohne dass es eines besonderen Einschlusses hierfür bedarf. Voraussetzung ist, dass die Asbesttätigkeiten dem
versicherten Risiko gemäß Betriebsbeschreibung zuzurechnen sind.
Ausgeschlossen bleiben Arbeitsunfälle / Berufskrankheiten
einschließlich Regressansprüche der Sozialversicherungsträger und Rechtsverteidigungskosten zur Abwehr solcher
Ansprüche.
Schadenbeispiele:
Ein Elektroinstallateur tauscht in einer Wohnung asbesthaltige Nachtspeicherheizungen aus. Dabei wird durch die
mangelhafte Handhabung Asbeststaub freigesetzt, der
sich im Wohnraum niederschlägt. Gutachten- und Sanierungskosten werden geltend gemacht.
Ein Maler saniert innerhalb einer Mietwohnung einen Setzriss im Gemäuer. Beim Abschleifen der Fläche werden
Asbestfasern freigesetzt, so dass die Wohnräume kostenpflichtig dekontaminiert werden müssen.
A3/B-3
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Stand 07/2015
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
Allgemeine Hinweise
Erläuterung zur Klausel Aktive Werklohnklage
Grundsätzlich liegt es im wirtschaftlichen Interesse von
Werkleistenden (Bauhandwerker, Baubetriebe) für von
diesen ordnungsgemäß erfüllte Werke, wie vertraglich
vereinbart, entlohnt zu werden.
Häufig kommt es jedoch in der Praxis vor, dass die erbrachte Leistung nicht immer ordnungsgemäß verrichtet
wird und hierdurch dem Auftraggeber ein Schaden entsteht. Dieser verrechnet dann oftmals den Schaden mit
dem Werklohn und behält diesen teilweise oder in voller
Höhe ein. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, die Werklohnforderung einzuklagen.
Schadenbeispiel:
Ein Installateurbetrieb erhält den Auftrag eine Rohrleitung
zu verlegen.
Die Rohrleitung erweist sich als undicht und es kommt zu
einer durchnässten Wand.
Der Auftraggeber behält aufgrund dieser Gegebenheit den
Werklohn ein. Der Versicherungsnehmer macht darauf hin
seine Werklohnforderung gerichtlich geltend.
Bei dem Schaden an der Wand handelt es sich um einen
im Rahmen der Betriebshaftpflicht-Versicherung für einen
Installateurbetrieb unter den Versicherungsschutz fallenden Sachschaden, was u.a. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Klausel ist.
Zusätzlich muss die Werklohnforderung in voller Höhe
unstrittig sein. Als Nachweis hierfür muss das schriftliche
Abnahmeprotokoll des nicht ordnungsgemäß erbrachten
Werkes, dessen Werklohn einbehalten wurde, eingereicht
werden.
Kein Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel besteht, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber (z.B. Städte, Kommunen, Gemeinden, Staat) handelt, da hier oftmals Schadenersatzansprüche mit Werklohnforderungen
aus mehreren Werkverträgen verrechnet werden.
Aus Geringfügigkeitsgründen wird für einbehaltenen Werklohn bis zu einer Summe von 1.000 EUR kein Versicherungsschutz gewährt.
Energieausweise und Energieberatung für Gebäude
und Haustechnik
Insbesondere seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Eigentümer bestehender Gebäude
den (potentiellen) Mietern oder Käufern anhand von Energieausweisen einen Überblick über die Heiz- und Warmwasserkosten geben.
Im Zuge der Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden einschließlich Haustechnik kann der Energieberater
auch begleitende Empfehlungen für die Verbesserung der
Energieeffizienz (Modernisierungsempfehlungen) abgeben.
Diese Leistungen können auch von Bauhandwerkern erbracht werden, wenn hierfür eine Zusatzqualifikation gemäß den geltenden Normen vorliegt.
Der Versicherungsschutz umfasst diese gesetzliche Haftpflicht aus dem Ausstellen von Energieausweisen für bestehende Gebäude und sonstige Energieberatungsleistungen für Gebäude und Haustechnik wegen Personen- und
sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden), auch
wenn diese Tätigkeiten nicht zum versicherten Berufsbild
gehören – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat
die notwendige Qualifikationen bzw. Ausstellungsberechtigung für die Ausübung dieser Beratungsleistungen.
Mitversichert sind außerdem Vermögensschäden bis zu
einem Betrag von 100.000 EUR (2-fach) aus Durchführung
der versicherten Energieberatungsleistungen für Gebäude
bzw. Haustechnik gemäß der EnEV.
Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Mängel /
Schäden am Objekt mit einer Ersatzleistung von 100.000
EUR (2-fach) im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer SB von 500 EUR je Schaden.
Auf den Ausschlusstatbestand bei Verflechtungen des
Versicherungsnehmers (sog. Berufsbildklausel) wird hingewiesen.
Nicht versichert bleiben Ansprüche wegen Unwirksamkeit
der Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. nicht erreichte Energieersparung / -reduzierung),
da dies den faktischen, nicht gedeckten Erfüllungsbereich
darstellt. Versichert bleiben jedoch Ansprüche wegen erhöhtem Energieverbrauch oder -einsatz.
Schäden an zur Montage überlassenen Sachen
Bislang handelte es sich bei Schäden an vom Auftraggeber gestellten Sachen durch die gewerbliche/ berufliche
Tätigkeit des Versicherungsnehmers um in der BHV
gedeckte Bearbeitungsschäden.
Aufgrund geänderter Rechtsprechung werden derartige
Schäden nunmehr als nicht gedeckte Erfüllungsschäden
angesehen, da nach Ansicht der Richter nicht der Bereich
außerhalb der eigentlichen Werkleistung betroffen ist,
sondern das ursprüngliche Interesse des Bestellers. In der
Haftpflichtversicherung gilt dies grundsätzlich als der nicht
versicherbare Erfüllungsbereich. Da der Versicherer verpflichtet ist, Schäden nach Sach- und Rechtslage zu beurteilen, werden derartige Schäden abgelehnt.
Den Bauhandwerksbetrieben droht dadurch eine enorme
Deckungslücke. Damit unsere Kunden den gewohnten
Deckungsschutz trotzdem sicherstellen können, bietet R+V
eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Zuschlagsbeitrag an. Erfasst sind hierbei Schäden durch die gewerbliche oder berufliche Montagetätigkeit inkl. Einbau, Verlegen, Anbringen und dgl. an fremden
Sachen, die dem Versicherungsnehmer vom Auftraggeber
oder Bauherrn überlassen wurden oder die er vom Auftraggeber oder Bauherrn übernommen hat, und alle sich
daraus ergebenen Vermögensschäden. Sofern der Auftrag
für diese Arbeiten vorgelagert auch die Demontage dieser
fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer umfasst,
ist auch diese Demontagetätigkeit inkl. Ausbau, Freilegen,
Entfernen und dgl. mitversichert.
A3/B-4
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Stand 07/2015
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
Allgemeine Hinweise
Der Kunde hat bei Vereinbarung entsprechenden Versicherungsschutzes somit die Rechtssicherheit, dass derartige Schäden weiterhin gedeckt sind, und er vor entsprechenden Ansprüchen Dritter bis zur vereinbarten Ersatzleistungssumme (siehe Tarifblatt) geschützt ist.
Nachbesserungsbegleitschäden
Nachbesserungsbegleitschäden sind Aufwendungen, die
infolge von Nachbesserungsarbeiten beim Versicherungsnehmer entstehen. Durch das mangelhafte Werk muss es
noch nicht zu einem weitergehenden Schaden an Sachen
Dritter gekommen sein. Nachbesserungsbegleitschäden
umfassen die Kosten, die entstehen, um das mangelhafte
Werk zu finden und freizulegen.
-
Pflasterarbeiten (nicht Straßenbau)
Putz-, Gips-, Stukkarbeiten
Trockenausbau
Rolladen-, Jalousienbau
Zimmereiarbeiten mit/ohne Dachdeckerarbeiten
Treppenbau
Bauschreinerei-, Bautischlerarbeiten
Steinmetzarbeiten i.Z.m. Bauhandwerks-/ Ausbauarbeiten handelt (z.B. Steintreppenbau)
Reinigungsarbeiten i.Z.m. Bauhandwerks-/ Ausbauarbeiten (z.B. Baugrobreinigung)
Fassadenreinigung, Entrostung, Grobanstrich
Ofen- / Feuerungs- / Kachelofenbau
Schlüsseldienst (mit Notdienst)
Raumausstatterarbeiten
Messe- und Ausstellungsbau
Schadenbeispiel:
Die von einem Installateur verlegten Warmwasserkupferrohrleitungen sind mangelhaft. Es tritt noch kein Wasser aus.
Um die mangelhaften Rohre austauschen zu können, muss
die Wand aufgeschlagen werden.
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den Ersatz
von Kosten für folgende Arbeiten:
a) Suchen und Freilegen von undichten oder sonst wie
schadhaften Leitungen und Anlagen im Freien oder in
Gebäuden, insbesondere Grabearbeiten oder Aufschlagen von Wänden;
b) Wiederherstellen des Zustandes der freigelegten Stellen,
der bestehen würde, wenn die in Abs. 1 genannten Schäden oder Mängel nicht aufgetreten wären, insbesondere
Verfüllen, Vermauern, Verputzen einschließlich Maler-,
Tapezier- und Fliesenlegearbeiten.
Sonstige Kosten, insbesondere für die Beseitigung unmittelbarer Schäden und Mängel an den hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen, für die Nachlieferung einschließlich Transportkosten sowie Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall bleiben weiterhin unversichert.
Umweltschadensbasisversicherung
(Naturschutzpolice) - Zusatzbausteine
Zusatzbaustein 1:
Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden
1. auf eigenem Grund und Boden, d.h. bei
- Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für
die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung),
- Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen,
Lebensräumen auf eigenem Boden,
- Schäden an eigenen Gewässern (z.B. bei einer
Kontamination eines eigenen Löschteichs).
2. am Grundwasser.
Zusatzbaustein 2:
Versicherungsschutz wird gewährt für
1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die
Gefahr für die menschliche Gesundheit weit hinaus
gehen (Vollsanierung),
2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z.B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des
Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z.B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun
neu gepflastert werden muss).
In der Klausel für Nachbesserungsbegleitschäden wurde
bewusst als Oberbegriff „Bauinstallation“ und „sonstige Ausbaugewerbe“ gewählt, um die bauhandwerklichen Risiken zu
erfassen. Unter die Begriffe fallen nach offizieller Klassifikation
ganz bestimmte Berufsbilder bzw. Tätigkeien. Die Berufsbilder, die nicht darunter fallen, aber den Versicherungsschutz
haben sollen, haben wir in der Klausel ergänzt.
Daher sehen wir die Nachbesserungsbegleitschäden bei
nachfolgenden bauhandwerklichen Tätigkeiten des Tarifs
A3/B als versichert an:
Heizung-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation
Die Zusatzbausteine 1 und 2 zusammen ersetzen damit
Bauschlosser-, -klempnerarbeiten mit/ohne Dachdeckerauch die bisherige Bodenkasko.
arbeiten
Bautenschutz-, Isolierarbeiten, Feuchtigkeitsisolierungs-/Voraussetzung zur Zeichnung der Zusatzbausteine:
abdichtungsarbeiten
Die Vereinbarung der Zusatzbausteine in der UmweltEinbau genormter Baufertigteile / Fenster- und Türmonschadensbasisversicherung setzt bei Vorhandensein von
tage
Umweltanlagen (nach Tarif U) stets den Abschluss der
Elektroinstallation
Zusatzbausteine in der Umweltanlagendeckung voraus.
Fliesen- / Bodenlegearbeiten
Glaserarbeiten
Maler-, Anstrich-, Tapezier-, Lackierarbeiten
A3/B-5
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Stand 07/2015
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
Allgemeine Hinweise
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung:
Haftpflicht-Exzedent / Partnerschaftsmodell KTV
Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt 500.000
EUR je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei
Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen.
Der Exzedent ist auch für Bauhandwerkerbetriebe anwendbar (siehe Tarif A3 / KTV).
D&O - Versicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mindestens 1.000 EUR
höchstens 5.000 EUR je Versicherungsfall und gilt für
beide Zusatzbausteine.
Fragebogen:
Versicherungsschutz für Vorstände und Aufsichtsräte von
Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie für die
Geschäftsführer einer GmbH.
(vgl. Hinweise zur D&O - Versicherung unter AT 5 – 2)
Die Aufnahme des Fragebogens „Risikoerfassungs- und
Beitragsberechnungsbogen zur Umweltschadensbasisversicherung - Zusatzbausteine 1 und 2 (Naturschutzpolice)“ ist stets erforderlich!
Tarifierung:
Die Vereinbarung des Zusatzbausteines 2 setzt immer die
Mitversicherung des Zusatzbausteines 1 voraus.
Der Beitrag berechnet sich aus der entsprechenden Tariftabelle.
A3/B-6
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
 = ohne zusätzliche Berechnung
Beitrag:
nach der jeweiligen Wagnisnummer (‰-Satz / Mindestbeitrag)
Hinweis: Filialbetriebe sind durch die Gesamtumsatzberechnung erfasst
Nachlässe:
Kleinstbetriebe bis 3 Personen
10 %
Vergabe von Leistungen an Subunternehmer:
Selbstbeteiligung bei sonstigen
Schäden (Abzugsfranchise)
siehe Seite AT 3 - 5
Anfrage
Selbstbeteiligung :
(ausgenommen Reinigungsbetriebe)
Für Reinigungsbetriebe:
Erhöhung der Selbstbeteiligung von
250 EUR
500 EUR
10%
15%
250 EUR auf 500 EUR
10%
HANDWERK PLUS
Zuschläge:
Einzelbeitrag
Mindestbeitrag EUR
Auslandsschäden (Betriebshaftpflicht)
Direkter Export und Montage

- weltweit ohne USA / Kanada
- USA / Kanada
Anfrage
Höhere Versicherungssummen
einschließlich Umweltbasis- und -regressversicherung sowie
Umweltschadensbasisversicherung ohne Zusatzbausteine
5.000.000 EUR
pauschal für Personen- und sonstige Schäden
17,5%
280,00
0,98 EUR
0,85 EUR
0,76 EUR
845,00
Straßen- / Bürgersteigreinigung (inkl. Winterdienst)
- ausschließlich zuschlagspflichtiges Nebenrisiko SB: 250 EUR für sonstige Schäden
- Straßen- / Bürgersteige
je Meter
Länge bis
- 3.000 Meter
- 5.000 Meter
- 10.000 Meter
Länge über 10.000 Meter
- Sonstige Flächen
Anfrage
je m²
0,40 EUR
Nachlass, wenn diese Arbeiten zu mindestens 80% mit zugelassenen
KFZ einschließlich Arbeitsmaschinen erfolgen:
Anfrage
Schäden an zur Montage überlassenen Sachen
Ersatzleistung: i.H.d. VSU für sonstige Schäden, max.
3.000.000 EUR / 2-fach; begrenzt auf
100.000 EUR / 2-fach für bestimmte Risiken (siehe Seite A3 / B - 1)
SB: 1.000 EUR
Risikoklasse 1:
- Heizungs-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation
- Bauschlossereien/ Klempnereien mit Dachdeckerarbeiten
- Elektroinstallation
- Fliesen-/ Bodenleger
- Hausmeisterservice mit Installation-/ Heizungsbauarbeiten
- Ofen-/ Feuerungs-/ Kachelofenbau
- Zimmereien mit Dachdeckerarbeiten
0,50 ‰
375,00
Risikoklasse 2:
- Alle nicht in Risikoklasse 1 genannten Tarifrisiken
(bei anfragepflichtigen/ nicht genannten Risiken: Anfrage)
0,25 ‰
225,00
A3/B-7
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
HANDWERK PLUS
Zuschläge:
Einzelbeitrag
Mindestbeitrag
EUR
0,40 ‰
0,60 ‰
300,00
500,00
Gebrauch fremder Fahrzeuge
SB: 1.000 EUR
Erhöhung der Ersatzleistung von 100.000 EUR / 1-fach auf
1.000.000 EUR / 1-fach
3.000.000 EUR / 1-fach
Erweiterte Produkthaftpflicht (Produktvermögensschäden)
für vom VN gelieferte Erzeugnisse (auch bei eigenem Einbau etc.)
Anfrage
Höhere Ersatzleistung
Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) 1)
Zusatzbausteine
Ersatzleistung 500.000 EUR / 1-fach
Zuschlag aus BHV-Beitrag (separater Beitrag)
BHV: 3 Mio. EUR
Einzel- Mindestbeitrag
beitrag
EUR
BHV: 5 Mio. EUR
EinzelMindestbeitrag
beitrag
EUR
Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) 1)
Zusatzbausteine Ersatzleistung 500.000 EUR / 1-fach
Zusatzbaustein 1
- Risikoklasse A
- Risikoklasse B
- Risikoklasse C
- Risikoklasse D
- Risikoklasse E
- Risikoklasse F
Umsatz
Umsatz
Umsatz
Umsatz
Umsatz
2
Meter/m
15,0%
12,0%
9,0%
7,0%
7,0%
5,0%
150,00
150,00
150,00
150,00
390,00
150,00
12,8%
10,2%
7,7%
6,0%
6,0%
4,3%
150,00
150,00
150,00
150,00
390,00
150,00
Zusatzbausteine 1 und 2
- Risikoklasse A
- Risikoklasse B
- Risikoklasse C
- Risikoklasse D
- Risikoklasse E
- Risikoklasse F
Umsatz
Umsatz
Umsatz
Umsatz
Umsatz
2
Meter/m
25,0%
20,0%
14,0%
11,0%
11,0%
8,0%
250,00
250,00
250,00
250,00
600,00
250,00
21,3%
17,0%
11,9%
9,4%
9,4%
6,8%
250,00
250,00
250,00
250,00
600,00
250,00
Umweltanlagen (GESONDERTER VERTRAG)
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice)
1)
Tarif U1
Der Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen zur Umweltschadensbasisversicherung ist stets erforderlich!
A3/B-8
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
HANDWERK PLUS
Versicherungssummen:
Betriebshaftpflicht
Personen- und
sonstige Schäden
3.000.000 EUR
pauschal
Umwelthaftpflicht
(Basis- und Regressversicherung)
Personen- und
Sachschäden
3.000.000 EUR
pauschal
Umweltschadensbasisversicherung
Vermögensschäden
(Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine)
3.000.000 EUR
Wagnis- Mengennummer einheit
‰
Mindest
beitrag
EUR
Risikoklasse
USV
1532.07
Umsatz
12,00
1.900,00
D
- ohne Dachdeckerarbeiten
1533.07
Umsatz
7,83
1.365,00
A
- mit Dachdeckerarbeiten
1533.08
Umsatz
11,29
1.795,00
B
Bautenschutz- / Isolierbetriebe / Feuchtigkeitsisolierung /
Feuchtigkeitsabdichtung
1534.07
Umsatz
20,42
2.700,00
E
Einbau genormter Baufertigteile / Fenster- und Türmontage
1524.20
Umsatz
3,64
650,00
C
Elektroinstallation
1535.04
Umsatz
5,07
980,00
C
Fliesen- / Bodenleger
(Estrich, Fliesen, Platten, Terrazzo, Mosaik, Parkett)
1536.34
Umsatz
5,07
980,00
C
Glaser
1524.12
Umsatz
3,16
535,00
B
Hausmeisterservice mit Installations- / Heizungsbauarbeiten
1532.20
Umsatz
12,00
1.900,00
B
Maler, Anstreicher, Tapezierer, Lackierer
1537.28
Umsatz
3,49
535,00
B
Montage- und / oder Demontagebetriebe
(Montage und / oder Demontage überwiegend fremder Sachen)
6925.01
Umsatz
Ofen- / Feuerungs- / Kachelofenbau
(nicht Heizungs-, Gas-, Wasser- und Lüftungsinstallation)
1536.30
Umsatz
4,75
805,00
B
Pflasterer (nicht Straßenbau)
1536.31
Umsatz
7,10
955,00
A
Putzer, Gipser, Stukkateure, Trockenausbau
1536.32
Umsatz
5,63
890,00
C
Raumausstatter, Messe- und Ausstellungsbau
1537.13
Umsatz
3,16
535,00
B
Branche / Betriebsart
Bauhandwerker / Reinigungsbetriebe u.ä.
Heizung-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation
Bauschlossereien, -klempnereien
A3/B-9
Anfrage
Tarif 2015
Allgemeine Haftpflicht
Stand 07/2015
Bauhandwerker, Reinigungsbetriebe u.ä.
Bauhandwerk
Tarif A3 / B
HANDWERK PLUS
Versicherungssummen:
Betriebshaftpflicht
Personen- und
sonstige Schäden
3.000.000 EUR
pauschal
Umwelthaftpflicht
(Basis- und Regressversicherung)
Personen- und
Sachschäden
3.000.000 EUR
pauschal
Umweltschadensbasisversicherung
Vermögensschäden
(Basis-, Regress- und Produktrisiko - ohne Zusatzbausteine)
3.000.000 EUR
Wagnis- Mengennummer einheit
‰
Reinigungsbetriebe
SB: 250 EUR je sonstigem Schaden
- Fensterreinigung
1354.02
Umsatz
12,00
1.200,00
D
- Fassadenreinigung / Entrostung / Großanstrich
1355.03
Umsatz
12,00
1.200,00
D
- Haus-/ Büroreinigung ohne Fensterreinigung
1352.25
Umsatz
6,12
805,00
C
- Straßen- / Bürgersteigreinigung mit / ohne Winterdienst
(sofern Nebenrisiko: siehe Seite A 3 / B - 7)
4587.00
Meter
Branche / Betriebsart
- Länge bis
Mindestbeitrag
EUR
F
3.000 Meter
0,98
1.935,00
- Länge bis
5.000 Meter
0,85
2.940,00
- Länge bis
10.000 Meter
0,76
4.250,00
- Länge über 10.000 Meter
Risikoklasse
USV
Anfrage
Erfolgen diese Arbeiten zu mind. 80% mit
zugelassenen KFZ / Arbeitsmaschinen
- Kessel- / Tankreinigung, -auskleidung, -beschichtung
1356.02
Umsatz
Anfrage
- Maschinen- / Industrie-, Anlagenreinigung
1357.01
Umsatz
Anfrage
- Kanal- / Rohrleitungsreinigung, -sanierung
1358.05
Umsatz
Anfrage
- Rohr- / Abflussreinigung für private Haushalte
1358.04
Umsatz
5,22
1.075,00
A
Schlüsseldienst (mit Notdienst)
SB: 250 EUR je sonstigem Schaden
1533.20
Umsatz
5,22
665,00
A
Rollladen- / Jalousienbau
1524.13
Umsatz
3,16
535,00
B
Steinmetz
inklusive Arbeiten auf fremden Grundstücken
1397.01
Umsatz
2,53
440,00
A
Zimmereien ohne Dachdeckerarbeiten / Treppenbau /
Bauschreinereien / Bautischlereien
1536.35
Umsatz
3,82
665,00
B
Zimmereien mit Dachdeckerarbeiten
1536.36
Umsatz
6,76
1.290,00
C
Anfrage
A 3 / B - 10