Hundeplatzordnung

Hundetraining und Verhaltensberatung
Sabine Gleiß
0676 77 67 445 oder [email protected]
Hundeplatzordnung
1. Der Eigentümer/Trainer des Hundeplatzes übernimmt keinerlei Haftung für die
Hunde. Jeder Hundebesitzer ist selbst für seinen Hund verantwortlich und haftbar für
eventuelle Schäden/Verletzungen, welche durch diesen verursacht werden.
2. Jeder Hund muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
3. Die Hunde sind immer an der Leine zu halten, solange die Trainerin nicht die
Anweisung gibt, diese abzuleinen.
4. Der direkte Kontakt zu anderen Hunden ist an der Leine nicht gestattet.
5. Die Benützung des Hundeplatzes ist nur unter Aufsicht der Trainerin gestattet, oder
mit deren ausdrücklicher Erlaubnis.
6. Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten.
7. Die Hunde müssen geimpft und entwurmt, sowie frei von ansteckenden Krankheiten
sein.
8. Jeder Hundehalter füttert nur seinen eigenen Hund.
9. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Bitte entsorgen Sie Müll und entfernen Sie den
Kot Ihres Hundes selbstständig.
10. Sämtliche Türen am Hundeplatz sind immer geschlossen zu halten.
11. Läufige Hündinnen müssen der Trainerin vor Kursbeginn gemeldet werden.
12. Es ist untersagt einen Hund auf grobe Weise zu maßregeln. Treten, Schlagen oder
sonstiges Verhalten, das dem Hund Schmerz oder Angst bereitet, ist ein Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz und führt zum Platzverweis.
13. Mobiltelefone sind aus- oder lautlos zu schalten.
14. Rauchen ist auf dem gesamten Trainingsgelände untersagt.
15. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Kursen. Ein Fernbleiben ist der Trainerin bis
spätestens 24 h vor dessen Stattfinden mitzuteilen.
16. Das Tierschutzgesetz ist auf dem gesamten Gelände der Chilly-Dog Hundeschule
einzuhalten.