Stellenbeschreibung für die Funktion Einsiedler/Einsiedlerin in der Einsiedelei St. Verena Dienstverhältnis Öffentlich-rechtlich gemäss DGO vom 10. Dezember 2012 Wählbarkeitsvoraussetzungen • • • • • • • • Idealistisch gesinnte, kirchennahe Person Freude an Begegnungen mit Menschen Hohe körperliche und psychische Belastbarkeit Zuverlässigkeit und Loyalität Organisationstalent und handwerkliches Geschick Sozialkompetenz und Kooperationsfähigkeit Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsarbeit Wille, ganzjährig in der Klause zu wohnen Unmittelbarer Vorgesetzter Bürgergemeindepräsident Untergeordnete Stelle Stellvertretender Mitarbeiter in der Einsiedelei Stelleninhaber wird vertreten durch den stellvertretenden Mitarbeiter in der Einsiedelei (Anstellung im Stundenlohn). Stelleninhaber vertritt den stellvertretenden Mitarbeiter in der Einsiedelei (Anstellung im Stundenlohn). Zweck der Stelle / Hauptaufgabe Betreuung und Beaufsichtigung der Einsiedelei St. Verena 2 Aufgaben Reinigen des Einsiedelei-Geländes und des Schluchtweges Hauswartarbeiten in den beiden Kapellen Öffnen und Schliessen der Kapellen Bestellen, Bereitstellen und Entsorgen der Opferkerzen Bestellen und Bereitstellen von Prospekten, Karten und Votivkerzen Pflegen des Barockgartens und Mähen der Wiesen vor der Klause (nach Rücksprache mit dem Forstbetrieb der BGS) • Entgegennahme der Termine für Anlässe sowie Vorbereiten und Betreuen der Anlässe inkl. anschliessendem Aufräumen • Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern der Einsiedelei Die detaillierten Aufgaben werden in einem separaten Pflichtenheft geregelt • • • • • • Erwartungen an den Stelleninhaber Der/Die Stelleninhaber/in • wohnt und arbeitet ganzjährig in der Klause (Ferien- und Feiertags-Abwesenheiten sind in Absprache mit der BGS möglich); • steht in engem Kontakt mit der BGS und kommuniziert aktiv mit den Betriebsstellen der BGS; • trägt mit seinem/ihrem Verhalten zu einem positiven Image der BGS bei. Anstellungsvereinbarung Eintrittsdatum, Gehaltsangaben sowie über die vorliegende Stellenbeschreibung hinausgehende Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einer separaten Anstellungsvereinbarung zwischen dem/der Stelleninhaber/in und der BGS geregelt. Genehmigt an der Bürgerratssitzung vom 2. Mai 2016 Im Namen des Bürgerrates: Der Bürgergemeindepräsident Die Bürgerschreiberin S. Wyniger A. Hohl
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