Deutsch für Fremdsprachige

Deutsch für Fremdsprachige
AUSSCHREIBUNG / KURSPROGRAMM SOMMERSEMESTER 2016
Kontakt
Unterrichtsort
Beginn
Zeiten
Dauer
Homepage
Schulsekretariat Goldach
Telefon: 071 844 66 60
E-Mail: [email protected]
Technisches Zentrum Marmorsäge (TZM)
Marmorstrasse 1
9403 Goldach
Montag, 15. August 2016 oder Dienstag, 16. August 2016
(je nach Kursniveau)
18.30 Uhr - 20.00 Uhr oder 20.15 Uhr - 21.45 Uhr
(je nach Kursniveau)
1x wöchentlich, 18 Wochen
Weitere Informationen können Sie der Homepage www.goldach.ch
(Suchbegriff: „Deutschkurs“) entnehmen.
KURSANMELDUNG
Vorname
Name
Geschlecht
männlich
weiblich Telefonnummer
Strasse
PLZ, Ort
Muttersprache
Geburtsdatum
Aufenthaltsstatus (B, C, F, L, S)
Selbsteinschätzung Kursniveau
Grundkurs 1
B1
Grundkurs 2
B2
A1
A2
ANTRAG AUF KURSVERBILLIGUNG
Ich möchte für die ersten 40 Deutsch-Lektionen (seit 01.01.2014) von einer Kursverbilligung (Subventionsbeitrag) profitieren.
Ich möchte für die Folgelektionen (nach Besuch der ersten 40 Lektionen seit
01.01.2014) eine Kursverbilligung beantragen (abgestuft nach dem steuerbaren Einkommen).
Für den B2 Kurs kann keine Kursverbilligung beantragt werden.
Haben Sie seit 01.01.2014 bereits einen Deutschkurs besucht?
Wie viele Lektionen haben Sie bereits besucht?
Wo haben Sie den Deutschkurs besucht?
2015-252
Ja
Nein
Seite 2
FOLGENDE INFORMATIONEN HOLT DIE GEMEINDE GOLDACH FÜR SIE EIN
Auszufüllen durch das Steueramt: (Bitte Zutreffende/s ankreuzen)
1. Steuerbares Einkommen
Einzelperson in CHF
Steuerbares Einkommen
Ehepaar/Familie in CHF
bis 35‘000
35‘001 – 45‘000
45‘001 – 55‘000
ab 55‘001
2. Steuerbares Vermögen in CHF
Kursgeld für
18 Wochen
bis 50‘000
50‘001 – 60‘000
60‘001 – 70‘000
ab 70‘001
Fr. 225.-Fr. 335.-Fr. 445.-Fr. 585.--
über 50‘000
Stempel
Steueramt
Fr. 585.-Unterschrift
Steueramt
durch das Steueramt umgehend, spätestens bis 31. Juli 2016, zurückzusenden an:
Gemeinde Goldach, Schulsekretariat, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach
Sind Sie quellensteuerpflichtig?
Ja
Nein
Hatten Sie Ihren Wohnsitz am 31.12. des Vorjahres im Kanton St. Gallen?
Ja
Nein
Ja
Nein
Wenn nein:
- Wo hatten Sie Ihren Wohnsitz?
- Bitte legen Sie eine aktuelle Lohnabrechnung bei
Wird Ihr Deutschkurs von einer der folgenden Amtsstellen (teilweise) bezahlt? Sozialamt, AHV-IV, REPAS, RAV, SUVA
Wenn ja, von welcher?
Ich bin darüber informiert, dass mindestens 80% der Lektionen besucht werden müssen und dass eine Anwesenheitskontrolle geführt wird. Bei weniger als 80% besuchtem Unterricht werden keine weiteren Lektionen vergünstigt. Ein neuer Antrag kann
frühestens nach 24 Monaten gestellt werden.
Ja
Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die Gemeinde Goldach, die notwendigen Informationen
zur Subventionseinstufung einzuholen und sind einverstanden, dass die Subventionsbeiträge
direkt an die Gemeinde Goldach bezahlt werden. Die Subventionsbeiträge werden den Vollkosten von Fr. 585.-- abgezogen. Der Restbetrag wird Ihnen als Kurskosten in Rechnung gestellt. Nach 500 besuchten Lektionen (seit 1. Januar 2014) werden Subventionsbeiträge nur
noch auf begründete Gesuche und maximal 200 Lektionen gesprochen. Sie nehmen zur
Kenntnis, dass bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben das Gesuch abgewiesen wird.
Mit Ihrer Anmeldung werden die Kurskosten definitiv fällig. Sie erhalten die Rechnung dazu
vor Kursbeginn. Ein Nichterscheinen berechtigt nicht zur Rückforderung der Kurskosten. Aus
wichtigen Gründen kann eine kurzfristige, schriftliche Abmeldung bestätigt werden.
Datum
Unterschrift
Bitte bis spätestens 30. Juni 2016 senden an:
Gemeinde Goldach, Schulsekretariat, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach