AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG 2827 Samstag, den 30. April 2016 | Nummer 4/2016 www.landkreisleipzig.de Schule wird mobil - Sponsoren helfen Seit dem 19. April 2016 besitzt die Robinienhof-Schule in Borna einen neuen Kleinbus. Die Kinder und Jugendlichen der Schule für geistig Behinderte möchten diesen nutzen, um ihre Aktivitäten außerhalb der Schule, sei es in der Schwimmhalle, bei Praktika in Betrieben, sei es bei Exkursionen, Schüleraustauschen u. v. m. weiter auszubauen. Gelingende Teilhabe verlangt Beweglichkeit und die Möglichkeit, das Leben auch außerhalb des Schulgebäudes zu erfahren. Dies ermöglicht jetzt der Kleinbus, der immer und allen Schülern zur Verfügung steht. Schulleiter Udo Zocher und Landrat Henry Graichen dankten den engagierten Unternehmen aus der Region. Sie haben sich stark gemacht, dieses Vorhaben zu ermöglichen und zeigen, dass sich Wirtschaft und soziales Engagement nicht ausschließen, sondern vielmehr Hand in Hand gehen. Die Robinienhof-Schule Borna wurde 1991 gegründet und begeht ihr 25-jähriges Schuljubiläum in diesem Jahr mit einer Festwoche im September. Anfangs untergebracht in Provisorien, entwickelte sich die Robinienhof-Schule zu einer der größten Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Sachsen. Aktuell lernen fast 100 Kinder in diesem Haus, das gute Bedingungen bietet, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Informationen aus dem Landkreis -> Achtung! Schließtag Landratsamt am 06.05.2016 Lesen Sie weiter auf Seite 4 -> Achtung! Straßenverkehrsamt in Borna und Grimma am 11.05.2016 geschlossen Lesen Sie weiter auf Seite 4 -> 19. Muldentaler Radlertour Lesen Sie weiter auf Seite 5 Informationen der Ämter -> Benutzung der Reitwege im Wald Lesen Sie weiter auf Seite 8 -> Bekanntgabe Preisträger Kinderrätsel Lesen Sie weiter auf Seite 8 -> Allgemeinverfügung des LRA Leipzig zur Ausweisung eines Reitweges im Wald auf dem Gebiet der Stadt Pegau Lesen Sie weiter auf Seite 9 Ausschreibungen ->Stellenausschreibung Lesen Sie weiter auf Seite 10 Öffentliche Bekanntmachungen -> Tagesordnung Kreistag am 11.05.2016 Lesen Sie weiter auf Seite 10 2 30. April 2016 Inhalt »Informationen aus dem Landkreis Seite 3 »Informationen der Ämter Seite 7 »Öffentliche Bekanntmachungen Seite 10 Notrufnummern Polizei »110 Rettungsdienst/ Feuerwehr »112 Rettungsleitstelle und Krankentransport » 03437 19222 Nächste Ausgabe 28. Mai 2016 Redaktionsschluss 18. Mai 2016 Telefonnummern des Landratsamtes Landrat und Beigeordnete/ Büro Landrat 03433 241-1001 1. Beigeordneter 03433 241-1003 2. Beigeordneter 03433 241-1005 Pressestelle 03433 241-1010 Stabsstelle des Landrates/ Wirtschaftsförderung 03433 241-1051 Büro Kreistag 03433 241-1014 Gleichstellungsbeauftragte 03433 241-4100 Rechnungsprüfungsamt 03433 241-1071 Amt für Rechts-, Kommunal-, und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701 SG Recht 03433 241-3701 SG Kommunalrecht 03433 241-3720 SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740 SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780 Amt für Kreisentwicklung 03433 241-1051 SG Ländliche Entwicklung 03437 984-1501 Haupt- und Personalamt 03433 241-1101 Finanzverwaltung 03433 241-1201 Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung 03433 241-1301 Straßenverkehrsamt (Sekretariat) 03433 241-2001 SG Führerscheinstelle - Borna 03433 241-2050 - Grimma 03437 984-2051 SG Kfz-Zulassung - Borna 03433 241-2005 - Grimma 03437 984-2016 Bauaufsichtsamt 03437 984-1601 Umweltamt 03437 984-1901 Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst 03437 933-100 Vermessungsamt (Sekretariat) 03433 777-1401 SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486 GS Gutachterausschuss 03433 777-1480 SG Ländliche Neuordnung 03433 777-1502 Abfallwirtschaftsamt 03437 984-3601 Sozialamt (Sekretariat) 03433 241-2101 SG Sozialhilfe 03433 241-2103 SG Soziale Leistungen 03437 984-2148 SG Wohngeld 03433 241-2118 SG Schwerbehindertenausweise 03433 241-2127 Jugendamt (Sekretariat) 03433 241-2301 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe 03437 984-2210 SG Unterhaltsangelegenheiten 03433 241-2250 SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310 SG Besondere Soziale Dienste 03437 984-2330 Ausländeramt 03437 984-1701 SG Statusangelegenheiten Ausländer 03437 984-1710 SG Asylbewerberleistungen 03437 984-1730 Gesundheitsamt (Sekretariat) 03437 984-2401 Schwangerenberatung Grimma 03437 984-2415 Tumorberatung - Grimma 03437 984-2413 - Borna 03433 241-2466 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle - Grimma 03437 984-2452; 2457 - Borna 03433 241-2473 Sozialpsychiatrischer Dienst - Grimma 03437 984-2456 - Borna 03433 241-2472 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sekretariat) 03433 241-2501 Kultusamt (Sekretariat) 03433 241-3501 Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516 Öffnungszeiten des Landratsamtes Impressum Herausgeber: Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna www.landkreisleipzig.de verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landkreis Leipzig Redaktion: Brigitte Laux Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10 Fax: 0 34 33/2 41 -10 29 [email protected] Titelfoto: Janett Glaser Auflage: 140.184 Exemplare in die Haushalte des Landkreises Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Tel.: (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. TagSprechzeit Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Anmerkung Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung ———————Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung ————————Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0 Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus. Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag Donnerstag Freitag Montag und Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC. Standort des KJC Wurzen Grimma Geithain Telefonnummer 03437 98410 03437 98420 03437 98430 Borna Groitzsch Markkleeberg Markranstädt 03437 98440 03437 98450 03437 98460 03437 98480 Zusätzliche Sevicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten Mo., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in Groitzsch (geschlossen), Mi., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in Markranstädt (geschlossen) Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Information aus dem Landkreis 30. April 2016 Neue Krankentransportwagen für Katastrophenschutz 3 Nachruf Am 8. April 2016 übergab Markus Ulbig, Innenminister des Freistaates Sachsen, traditionell vor der Kulisse der Semperoper, insgesamt 28 neue Krankentransportwagen (KTW, Typ B) für den Katastrophenschutz an die Landkreise. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig trauert um Damit setzt der Freistaat Sachsen die kontinuierliche Beschaffung von Ausstattungen und Technik für die Katastrophenschutzeinheiten fort. Dem Landkreis Leipzig wurden 3 dieser Einsatzfahrzeuge übergeben. Jeweils ein KTW übernimmt der Katastrophenschutz-Einsatzzug des DRK Kreisverband Geithain e.V., des DRK Kreisverband LeipzigLand e. V. und des DRK Kreisverband Muldental e. V. Klaus Sommer war seit 1990 Mitglied des Kreistages. Mit ihm haben wir einen sehr engagierten Menschen verloren, dem immer das Wohl der Menschen am Herzen lag, und der sich auch für die Entwicklung des Landkreises intensiv eingesetzt hat. Aufgaben der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Einsatzzüge sind u. a. die Betreuung und Versorgung von Verletzten, Erkrankten und Einsatzkräften sowie die Mitwirkung bei Evakuierungen und Unterstützung des Rettungsdienstes bei einer großen Anzahl von Betroffenen. Die moderne Technik trägt zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten bei und motiviert die Helferinnen und Helfer auch weiterhin ihren unverzichtbaren Dienst leisten. Klaus Sommer der im April nach langer und schwerer Krankheit verstorben ist. Seine offene und pragmatische Art die Dinge anzugehen sowie seine Erfahrung wurden allgemein geschätzt und waren für viele Diskussionen und Entscheidungen des Kreistages eine wertvolle Unterstützung. Unsere Anteilnahme gilt der Familie und den Angehörigen. Henry Graichen, Landrat Die Kreisräte des Landkreis Leipzig Für Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitwirkung im Katastrophenschutz oder einer Hilfsorganisation interessieren, stehen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst gern beratend zur Verfügung. Ansprechpartner: Herr Jubisch, Telefon 03437 984/1761 Lokale Partnerschaft für Demokratie Projekte im zweiten Förderjahr Nach den ersten beiden Begleitausschusssitzungen der Lokale Partnerschaft für Demokratie (LPD) im Haushaltsjahr 2016 können 19 Projekte beginnen. v. l. n. r.: David Schulz, Robby Oehmichen, Rene Bitterlich, Markus Ulbig, Philipp Pätz, Mario Großmann, Andre Buhle Nachruf Das Landratsamt des Landkreises Leipzig trauert um Dr. Bernd Klose der im März nach langer und schwerer Krankheit verstorben ist. Dr. Klose war von 1990 bis 2014 Mitglied des Kreistages und lange Zeit Fraktionsvorsitzender. Seine besonnene und sehr konstruktive Arbeit hat ihm viel Anerkennung aus allen Reihen des Kreistages eingebracht. Dr. Klose war eine Respektsperson, die auch wegen seiner menschlichen Züge sehr geschätzt und geachtet wurde. Als Pflichtmensch, der er war, hat er sich intensiv für den Landkreis eingesetzt und hinterlässt viele Spuren. Unsere Anteilnahme gilt der Familie und den Angehörigen. Henry Graichen, Landrat Die Kreisräte des Landkreis Leipzig Neben den beiden extern angebundenen Servicestellen „Fachberatung“ beim Netzwerk für Demokratische Kultur in Wurzen und „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsförderung“ beim Bildungs- und Sozialwerk Muldental wurden weitere Vorhaben von freien Trägern und Vereinen befürwortet. Damit sind rund 210.000 Euro von insgesamt 220.000 Euro an Fördergeldern gebunden. Für die noch verbleibenden Restmittel in Höhe von rund 10.000 Euro ist der 20. Mai 2016 Stichtag für die 3. Antragsrunde. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung bei der Servicestelle Fachberatung LPD beraten zu lassen. Finanziert wird die Lokale Partnerschaft aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen - für Demokratie und Toleranz“ sowie dem Landkreis Leipzig. Für kleinere Vorhaben und Tagesveranstaltungen können ab sofort vereinfachte Anträge beim „Aktionsfonds 2016“ bis max. 500 Euro ganzjährig gestellt werden. Außerdem können sich Interessierte, die bei der Interkulturellen Woche Ende September/Anfang Oktober mitwirken möchten, schon jetzt bei der Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsförderung melden. Weitere Informationen zu den bewilligten Projekten, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Programmhomepage unter www.demokratie-leben-lkl.de. Terminvorschau: 07.06. Demokratiekonferenz in Markkleeberg 14.06. 3. Begleitausschusssitzung zur LPD Ronny Kriz, Lokale Partnerschaft für Demokratie 4 30. April 2016 Achtung, am Freitag, dem 06.05.2016 bleibt das Landratsamt einschließlich der Außenstellen ganztägig geschlossen. Information aus dem Landkreis gegangen werden. So wird beispielsweise die Bedienung des Portals für stark sehbehinderte einfacher sein. Zum Ende seiner Mitteilungen betont der Behindertenbeauftragte Jens Merkel: „Wenn wir mit der Neugestaltung der Inklusionsseite einen Anstoß z. B. für mehr Bewusstsein in der Bevölkerung für das Thema Menschen mit Behinderungen geben können, dann kann Inklusion auch im Landkreis Leipzig gelingen.“ Die Hauptseite und verschiedene Angebote (z. B. die barrierefreien Touristikangebote) sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de verlinkt. Straßenverkehrsamt ist am 11.05.2016 geschlossen Protesttag von Menschen mit Behinderungen Das Straßenverkehrsamt mit Zulassungs- und Führerscheinstelle ist am Mittwoch, dem 11.05.2016 an beiden Dienststellen (Borna und Grimma) aus organisatorischen Gründen geschlossen. Zum jährlichen europaweiten Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt der Behindertenbeauftragte des Landkreises Leipzig: Haben wir immer noch Grund am 5. Mai für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu protestieren? Ich sage hier eindeutig „Ja! Denn gerade jetzt ist es wichtig, dass sich alle Menschen mit Behinderungen für ihre Rechte einsetzen. Seit 18.12.2015 kursiert ein erster Arbeitsentwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Wenn dieser so umgesetzt werden sollte, dann werden Menschen mit Behinderungen wieder ihrer Rechte beraubt. So deutlich muss man es sagen!“ Die zentrale Veranstaltung findet wie jedes Jahr in Berlin statt. Dieses Jahr am 4. Mai. Alle, die um ihre Rechte kämpfen wollen, sind aufgerufen, sich der gemeinsamen Demonstration anzuschließen. 7-Seen-Wanderung Die 7-Seen-Wanderung vom 6. bis 8. Mai 2016 hat in letzten Jahren ihre Strahlkraft bis hin zu den angrenzenden europäischen Partnerländern erreicht. Die bis Mitte April angemeldeten 3.700 Wanderer kommen 2016 aus ganz Deutschland sowie aus den Niederlanden und der Schweiz, um den anhaltenden landschaftlichen Wandel zu erleben. Rund um Markkleeberg und im Leipziger Neuseenland passiert viel Neues. Bei der 7-Seen-Wanderung sind diese Veränderungen auf der Strecke live zu erleben. Von der wachsenden „Neuen Harth“ über die Tagebaulandschaften bis hin zum Altenburger Land können die Wanderer unvergessliche Erlebnisse mit Wanderfreunden teilen. Die diesjährigen Neuheiten sind: - Streckenerweiterung vom Leipziger Land bis nach Thüringen - Ausweitung des Programms, insbesondere für Familien mit Kindern - Ausbau um zwei barrierefreie Strecken (Costa Cospuda, Markkleeberg-Tour) - Führung für Sehbehinderte und Blinde - Neuer Startbereich (direkt vor dem Rathaus Markkleeberg) Anmeldungen sind noch bis zum 1. Mai online (www.7seen-wanderung.de) oder in den Vorverkaufsstellen möglich. Neu gestaltete Inklusionsseite Online geschaltet Die Inklusionsseite www.ja-zur-inklusion.de erscheint in neuem Gewand und wird künftig auch neue Inhalte zeigen. Dies teilt Jens Merkel, Beauftragter für Menschen mit Behinderung Landkreises Leipzig mit. Künftig erhalten die Informationen des Behindertenbeauftragten einen neuen Platz auf der Homepage. Altbewährtes, wie das Touristikportal, nimmt auch weiterhin einen großen Teil ein. Aber auch neue Inhalte, u. a. Darstellung der barrierefreien Angebote einzelner Geschäftsstellen der im Landkreis ansässigen Krankenkassen oder das neugestaltete Veranstaltungsportal für barrierefrei zugängliche Veranstaltungen im Landkreis wird es geben. „Der Projektträger Muldentaler Assistenzverein e. V. ist mit der Neugestaltung der Inklusionsseite auch bestrebt, die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden des Landkreises Leipzig auf neue Füße oder im Sinne von Inklusion auch auf neue Rollstuhlräder zu stellen“, so der Gesamtprojektverantwortliche Jens Merkel. Gleichzeitig bittet der Muldentaler Assistenzverein e. V. die Vereine und Verbände der Behindertenselbsthilfe um Mitteilung, in welcher Form sie auf der zukünftigen Inklusionsseite des Landkreises dargestellt werden möchten. „Von der einfachen Verlinkung der Vereinshomepage bis zur Einstellung von vereinseigenen Veranstaltungen ist vieles möglich“, so Heike Barthel, die „Technikfrau hinter dem Projekt“. Sie betont dabei, dass auch mit der barrierefreien Gestaltung der Inklusionsseite neue Wege Statt sich wirklich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu widmen, verstrickt sich die Bundesregierung wieder in KleinKlein. Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes, auf welches die Menschen mit Behinderungen seit Monaten warten, wird von Woche zu Woche verschoben. Im Koalitionsvertrag wurde dem Reformpaket unter der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“ noch „finanzielle Priorität“ eingeräumt. Das Gesetz soll sich vom „Fürsorgesystem“ verabschieden und die Eingliederungshilfe zum modernen Teilhaberecht machen. Doch leider wollen die Regierungsparteien anscheinend nichts mehr wissen, befürchten viele Betroffene. Aber auch im Landkreis Leipzig stellt sich für viele die Frage: Wann werden Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen haben? Wann ist es bspw. möglich, dass jeder Mensch mit Behinderung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen unterrichtet wird? Oder in einen gemeinsamen Kindergarten gehen kann? Oder einfach so selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben kann wie jeder andere Mensch auch? Nach Ansicht von Jens Merkel wird es noch viel Arbeit brauchen, bis wir wirklich gleichberechtigt zusammenleben können. So muss in der nächsten Zeit das Hauptaugenmerk auf das Thema Barrierefreiheit gelegt werden. Denn Barrierefreiheit nützt z. B. nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Mütter oder Väter mit Kinderwagen. Aber es gibt auch erste gute Ansätze dazu. Die Internetseite www.jazur-inklusion.de soll dazu beitragen, dass sich alle Menschen im Landkreis Leipzig darüber informieren können, wie Inklusion im Landkreis Leipzig voran gebracht wird und auch gelebt wird. Aber nicht nur Personen aus dem Landkreis Leipzig finden hier Informationen, sondern auch Gäste, die touristische Ziele im Landkreis ansteuern wollen. Auch wird bei der Neugestaltung der verschiedenen ÖPNV-Projekte im Landkreis auf die Umsetzung von Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geachtet. Schlussendlich gilt es, dass das Bewusstsein für Menschen mit und ohne Behinderungen gestärkt wird. Der Behindertenbeauftragte wird sich dafür stark machen. Jens Merkel Behindertenbeauftragter im Ehrenamt des Landkreises Leipzig Information aus dem Landkreis 30. April 2016 5 „19. Muldentaler Radlertour“ führt zum Blütenfest nach Dürrweitzschen Muldentaler Radlertour Die Ausrichtergemeinschaft unter Schirmherrschaft des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen, begrüßt alle interessierten Sternfahrtradler am 21. Mai 2016 sehr herzlich zur alljährlichen Muldentaler Radlertour und wünscht allen ein paar radsportlich erholsame Stunden und viel Spaß. Die Ausrichtung liegt in den Händen von IKK classic, Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V. und Landratsamt Landkreis Leipzig. Informationen erhalten Sie unter: www.muldental-tourismus.de oder telefonisch unter 03433 241-1055, Frau Haunstein. „Ganz cool“: Jugend trifft Behörde „Come In“ lud zum Workshop mit Bauaufsichtsamt Eine ungewöhnliche Seminar-Gemeinschaft neulich im Kinder- und Jugendhaus „Come In“ der Diakonie Leipziger Land: Auf der einen Seite des Tisches sitzen Vertreter vom Bauaufsichtsamt, auf der anderen Jugendliche. Gemeinsam wollen sie das Dickicht des komplizierten Baugenehmigungsrechts durchdringen. Hintergrund: Das Gelände der alten Spitzenfabrik an der Mulde in Grimma soll zum Zentrum des Projektes „Dorf der Jugend“ entwickelt werden. Zurzeit ruht die öffentliche Nutzung. Ziel ist der Start eines Containercafés und des Crossover Festivals im Juni. Dafür muss ein Antrag auf Teilnutzung gestellt werden, für den noch einiges zu tun ist. Um die Jugendlichen auf allen Ebenen einzubinden und mit dem Amt ins Gespräch zu bringen, welches das Areal freigeben muss, hatte „Come In“-Leiter Tobias Burdukat zum Workshop geladen. Für Karin Wagner, die Leiterin des Bauaufsichtsamtes, ist der Workshop mit den Jugendlichen eine Premiere. „Wir sind gespannt“, sagt sie. Großes Interesse und Offenheit auch auf Seiten der Jugendlichen. Gern gekommen ist zum Beispiel Niels. Das Dorf der Jugend werde der „Oberhammer“, sagt der Gymnasiast, „ich will, dass es endlich vorwärts geht“. Das möchte im Grunde auch das Amt, es gibt nur eine nicht ganz unwesentliche Bedingung: „Menschenleben und Sicherheit gehen vor“, sagt Karin Wagner. Nicken bei den Jugendlichen, die ihre Hausaufgaben - eine Recherche über Brandkatastrophen - erledigt haben und das Amt keineswegs als Spielverderber betrachten wollen. „Ein anderer Blickwinkel ist doch mal ganz gut“, sagt Niels, der sich „Licht ins Dunkle“ wünscht. Schnell wird klar: Einfach ist das nicht. Karin Wagner und ihr Mitarbeiter vom Denkmalschutz haben einen großen Stapel Unterlagen mitgebracht, um die komplizierten Genehmigungsverfahren zu verdeutlichen. Es geht um unzählige Verordnungen und Paragraphen, Denkmalschutz, den Unterschied zwischen „feuerhemmend“, „feuerbeständig“ sowie „hochfeuerhemmend“ und vieles andere mehr. Mit den Plänen für die Spitzenfabrik ziehen die Workshop-Teilnehmer rüber aufs Gelände, wo über Brandschutzwände, Rettungswege, Gipszertifikate und Piktogramme diskutiert wird. „Am Ende war klar, dass es in Deutschland für jeden Grashalm eine Verordnung gibt“, erzählt Tobias Burdukat, „aber klar war auch, dass das Amt da nichts dafür kann und dass wir gemeinsam eine Lösung finden müssen“. Tenor der Jugendlichen: Die Mitarbeiter vom Amt seien doch „ganz in Ordnung und cool“. Cornelia Killisch, Diakonie Leipziger Land, Öffentlichkeitsarbeit 6 30. April 2016 Papiertheater Großes Theater en miniature Vom 01.05. bis 30.07.2016 zeigt das Kreismuseum Grimma eine Ausstellung mit dem Titel „Papiertheater - Großes Theater en miniature“. Zu sehen ist eine reiche Anzahl an kleinen Theaterbühnen aus Papier, die in der Zeit um 1900 entstanden sind. Information aus dem Landkreis Familie - Dein sicherer Hafen Sächsischer Familientag am 21. Mai 2016 in Markranstädt Ein buntes und vollgepacktes Programm aus zahlreichen MitmachAktionen, Information, Show und Unterhaltung erwartet die Besucher zum Sächsischen Familientag am 21. Mai 2016 in Markranstädt. Von 10 bis 18 Uhr sind alle herzlich eingeladen, auf der Promenade am Westufer des Kulkwitzer Sees, in die unterschiedlichen Welten aus den Bereichen Alltag, Information und Freizeit einzutauchen, mitzumachen, auszuprobieren, zuzuschauen, zuzuhören - und vor allem in Familie Spaß zu haben. Der Sächsische Familientag wird vom Sächsischen Familienministerium gemeinsam mit der Stadt Markranstädt veranstaltet. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen finden Sie auf www.Markranstaedt.de unter Veranstaltungen oder www.familientag.sachsen.de. __________________________________________________ Ein zweiter Schwerpunkt der Ausstellung ist dem Thema Märchen gewidmet. Gezeigt werden verschiedene klassische Märchendarstellungen der Brüder Grimm und von Hans Christian Andersen. Für die Kinder gibt es eine Aufgabe: sie sollen herausfinden, welche Märchen im Haus verteilt dargestellt sind. Dazu erhält jedes Kind einen Fragebogen. Wurden alle Märchendarstellungen richtig erkannt, geht der Fragebogen mit ein zur Verlosung. Die Gewinner erwartet am 31.07.2016 um 15 Uhr ein märchenhaftes Geschenk. Die Ausstellung wird am 1. Mai um 15 Uhr im Kreismuseum vom Märchenerzähler Jan Deicke eröffnet. Lassen Sie sich verzaubern von seinen märchenhaften Erzählungen! Kreismuseum Grimma, Paul-Gerhardt-Str. 43, Grimma Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag und Sonntag von 10 - 17 Uhr. Willkommen … im Leben Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist sehr aufregend. Neben vielen schönen Momenten kann besonders diese Zeit zu Fragen und Unsicherheiten der werdenden Eltern führen. Mit dem Projekt „Willkommen im Leben“ möchten wir uns Ihnen als Ansprechpartnerinnen vorstellen. In drei Schritten begleiteten wir Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder auf dem Weg ins Leben: Schwangerschaft - Gern beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch Geburt - Persönlicher Willkommensbesuch nach der Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Neben einem kleinen Geschenk erhalten Sie Informationen rund um die neue Lebenssituation. Darüber hinaus beantworten wir gern Ihre Fragen. Erster Geburtstag des Kindes/der Kinder - Erneut haben Sie die Möglichkeit einen Termin zu einem individuellen Gespräch zu vereinbaren. Im Mittelpunkt steht dabei der Übergang in die Kinderbetreuung sowie die gesunde Entwicklung des Kindes ab dem ersten Lebensjahr. Wir freuen uns auf Sie! Ansprechpartnerin für den Altkreis Leipziger Land Christin Pannier, Tel. 03437 9842347 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin für den Altkreis Muldental Kristin Jarke, Tel. 03437 9842348 E-Mail: [email protected] Wir sind jeden Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar. Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer (Naturschutzberatung) Für Beratungen zu naturschutzkonformen Bewirtschaftungsweisen, der Vermittlung über den Wert der Biologischen Vielfalt und zu naturschutzkonformem Handeln, ggf. unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten stehen interessierten Landwirten kostenlos* Naturschutzqualifizierer zur Verfügung. Insbesondere betrifft dies folgende Fragen: ·In welchen Schutzgebieten oder Lebensräumen wirtschafte ich und was ist dabei zu beachten (z. B. Schutzgebietsverordnungen)? · Welchen Beitrag kann ich durch welche Bewirtschaftung oder sonstige betriebliche Maßnahmen für den Erhalt der Kulturlandschaft leisten und welche Fördermöglichkeiten gibt es (z. B. Naturschutzfördermaßnahmen, RL AUK)? · Wie kann ich die richtige Umsetzung von Naturschutzfördermaßnahmen sicherstellen (z. B. Ergebnisorientierte Honorierung, GL1 RL AUK)? Die Zuständigkeiten der Naturschutzqualifizierer orientieren sich an den Verwaltungsflächen der Altkreise „Leipziger Land“ und „Muldentalkreis“. Seit 2016 ist diese Beratung nicht nur für einzelne Flächen eines Betriebes möglich, sondern für den gesamten Betrieb. Den Betriebsplan Natur entwickelt ein Fachexperte zusammen mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess. Dazu werden die Besonderheiten des Betriebes aus Naturschutzsicht aufgezeigt. Anschließend werden gemeinsam Möglichkeiten zur weiteren ökologischen Aufwertung des Gesamtbetriebs unter den betrieblichen Bedingungen ermittelt und Vorschläge zur Umsetzung abgestimmt. Auch lassen sich Naturschutzauflagen mit betrieblichen Erfordernissen besser verknüpften. Die Ergebnisse werden kompakt und übersichtlich im Betriebsplan Natur zusammengestellt. Der Betriebsplan lässt sich gut für die Außendarstellung des Betriebes nutzen. Der landwirtschaftliche Betrieb erhält neben einem anschaulichen Kartenwerk, textliche Beschreibungen auch konkrete Vorschläge. Weiterhin wird der Landwirt über Finanzierungsmöglichkeiten der Maßnahmen informiert, hier insbesondere über die Naturschutzförderung. Außerdem erhält er Hilfestellung bei der naturschutzfachlich optimalen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit für seinen Betrieb. Haben Sie Interesse an der Erstellung eines Betriebsplans Natur für Ihren Betrieb im Altkreis Muldentalkreis? Das Bewerbungsformular finden Sie im Förderportal des SMUL unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm#article3891 Die Auswahl der teilnehmenden Betriebe erfolgt nach Posteingang (begrenzte Kapazitäten). Information aus dem Landkreis 30. April 2016 7 * Das Angebot ist kostenlos. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, RL NE/2014) sowie vom Freistaat Sachsen. zum Pösna Park und wieder zurück nach Markkleeberg, S-Bf. Mit dem Bus steht den Besuchern des Pösna Parks aus dem Südraum Leipzigs erstmals eine Direktverbindung zum Einkaufscenter zur Verfügung. Ansprechpartner Altkreis Muldentalkreis: (nach Betriebssitzprinzip) Carmen Friedrich Telefon: 034296 398328; 0179 6986127 E-Mail: [email protected] Die Fahrpläne der Pösna Park-Linien stehen auf der Homepage der Regionalbus Leipzig GmbH - www.regionalbusleipzig.de/ppv - sowie als Aushang an den jeweiligen Haltestellen zur Verfügung. Ansprechpartner Altkreis Leipziger Land: (nach Betriebssitzprinzip) Sabine Schlenkermann Telefon: 03423 602933 E-Mail: [email protected] Zusammenlegung der Finanzämter Zum 27. Juni 2016 werden die Finanzämter Borna und Grimma am Standort Grimma fusionieren. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten für die Verwaltung der Steuern des Finanzamtes Borna an das Finanzamt Grimma wechseln. Ab dem genannten Termin umfasst der Bezirk des Finanzamtes Grimma den gesamten Landkreis Leipzig. Das Finanzamt Grimma ist am Standort Lausicker Straße 2 - 4 in 04668 Grimma zu erreichen (Telefon: 03437 940-0, E-Mail: [email protected]). Für Steuerpflichtige des Finanzamtes Grimma ändern sich die Steuernummern nicht. Steuerpflichtige, die bei dem Finanzamt Borna geführt werden, erhalten im Juni 2016 eine Mitteilung zu ihrer neuen Steuernummer. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.finanzamt.sachsen.de/grimma.html. Mit dem Bus an die Seen: Saisonangebot startet Nach Ostern wird auch wieder der Saisonverkehr auf der Strecke Markkleeberg, S-Bahnhof, zum Störmthaler See, Hafen, durch die Regionalbus Leipzig GmbH angeboten. Los ging es am Karfreitag, dem 25. März 2016, Betreiber der Strecke ist der Landkreis Leipzig. Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 wurde die Linie 106 als reguläre Regionalbuslinie in Betrieb genommen und hat sich seitdem als “Der Markkleeberger“ einen Namen gemacht. Die Linie verkehrt habstündig zwischen Markkleeberg, S-Bahnhof und den Endstellen in Leipzig und Markkleeberg. Probsthaida und der Kanupark in Auenhain werden jeweils stündlich angesteuert. Das diesjährige Saisonangebot wird durch die Verlängerung des Linienverkehrs der Buslinie 106 von Auenhain, Kanupark, bis Störmthaler See, Hafen an den Wochen realisiert. Die Erweiterung der Linie 106 ist so gestaltet, dass an den Wochenend- und an den Feiertagen in der Zeit von 19 bis 19 Uhr jeweils stündlich eine Verbindung besteht. Der Fahrplan der Linie 106 ist unter anderem auf der Internetseite der Regionalbus Leipzig GmbH unter www.regionalbusleipzig.de oder unter www.mdv.de abrufbar und steht an den Haltestellen der Linie zur Verfügung. Neue Buslinien kostenlos zum Pösna Park Seit dem 21. April 2016 bietet die Regionalbus Leipzig GmbH drei neue Pösna Park-Linien an. Das neue erweiterte Verkehrsangebot, das den Kunden kostenlos zur Verfügung steht, ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen dem Centermanagement des Pösna Parks und der Regionalbus Leipzig GmbH. Damit wird das Einkaufszentrum im Süd-Osten von Leipzig komfortabel und kundenfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedient. Zukünftig werden drei Buslinien der Regionalbus Leipzig GmbH zum Pösna Park fahren. Auf allen drei Linien sind moderne Busse von 12 Metern Länge - vorwiegend barrierefreie Niederflurfahrzeuge - im Einsatz. Die Regionalbus Leipzig ist neuer Betreiber der Linie 1 zwischen Meusdorf und Pösna Park mit einer Fahrzeit von 12 Minuten. Die Verknüpfung der Leipziger Stadtverkehre mit der Pösna Park-Linie in Meusdorf ermöglicht auch den Center-Besuchern aus der Stadt Leipzig bzw. dem westlichen Raum eine schnelle und unkomplizierte Anreise. Die Linie 3 fährt auf geändertem Linienweg von Machern, Schule zur Haltestelle im Pösna Park und bindet neu den Ort Gerichshain ein. Sie fährt weiter wie gewohnt über Brandis, Naunhof, Belgershain und Threna zum Einkaufscenter. Damit wird der nord-östliche Raum an den Pösna Park angeschlossen. Die Gesamtfahrzeit für die eine Strecke beträgt 58 Minuten. Verändert wurden neben dem Linienweg auch die Verkehrstage. Der Bus verkehrt nunmehr am Freitag und an den verkaufsoffenen Sonntagen. Die bisherigen Fahrten am Mittwoch werden nicht mehr durchgeführt. Die neue Linie 4 verkehrt freitags im 2-Stundentakt zwischen 9 und 15 Uhr von Markkleeberg, S-Bf zum Pösna Park bzw. zwischen 12 und 18 Uhr zurück. Die einstündige Fahrt dieser Linie führt von Markkleeberg, S-Bf über Großstädteln, Gaschwitz, Großdeuben, Böhlen, Rötha, Espenhain, Muckern, Dreiskau, Pötzschau, Oelzschau und Störmthal Informationen der Ämter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Hunde im Landkreis Leipzig In 2015 wurden im Landkreis Leipzig neun Menschen durch Hundebisse verletzt, darunter auch vier Kinder unter 14 Jahren. Auch Tiere wurden Opfer der Bisse. So erlitten 19 Hunde, zwei Esel und ein Pferd Verletzungen durch Hundebisse. Ein weiterer Hund wurde durch den Angriff eines anderen Hundes getötet. Die aggressiven Übergriffe erfolgten dabei nicht von sog. „vermutet gefährlichen Hunde“ und deren Kreuzungen die im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) benannt sind. Unter den Rassen, die zugebissen haben waren auch Hunde, die als typische Familienhunde gelten wie Labradore (3), Golden Retriever (2), Bernhardiner (2) oder auch ein Berner Sennerhund. Bei gemeldeten Vorfällen prüft das Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten des Landkreises, ob der beißende Hund als „im Einzelfall gefährlicher Hund“ einzustufen ist. Die Anzeichen hierfür sind, dass Hunde - sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv (d.h. ohne provoziert zu sein) erwiesen haben, - zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder - durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. In der Regel begutachten Mitarbeiter vom Amt für Rechts-, Kommunalund Ordnungsangelegenheiten und vom Veterinäramt den Hund vor 8 30. April 2016 Ort, um sich ein Bild über das Verhalten des Tieres zu machen. Nach Prüfung der Umstände und den Auswirkungen des konkreten Beißvorfalls werden die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und danach entschieden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird, was für den Halter mit einigen Konsequenzen und Auflagen verbunden ist. In den o. g. Fällen wurden zwei Tiere eingeschläfert. Bei den anderen Tieren wurde keine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt. Hundehalter sind in der Verantwortung Das Landratsamt des Landkreises Leipzig bittet die Hundehalter sich jederzeit ihrer Verantwortung für das Tier bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. So sollten Hundehalter grundsätzlich den Hund außerhalb des Wohngrundstückes bei sich anbahnenden Konfliktsituationen an die kurze Leine nehmen. Die Grundstücksumfriedungen sind entsprechend so sichern, dass ein Hund diese nicht überwinden und dadurch Dritte gefährden kann. Bei Erziehungsproblemen hilft es oftmals entsprechende Schulungen und Trainingseinheiten zu absolvieren. Da der durch einen Hund Verletzte Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld gegen den Halter gelten machen kann, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es mit Ausnahme der gefährlichen Hunde keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen können jedoch für ihr Gebiet bestimmte Bereiche ausweisen, in denen die Hunde an die Leine genommen werden müssen. Besonders strenge Regeln gelten für die Haltung von gefährlichen und im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hunden. Diese sind jedoch im Landkreis Leipzig in der Minderzahl. So waren im März 2016 ein sog. Listenhund (Hunde die per Gesetz als gefährlich eingestuft sind) und fünf im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde erfasst. Zur Haltung (vor allem der gefährlichen) Hunden können Sie sich jederzeit beim Ordnungsamt des Landkreises Leipzig informieren. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Benutzung der Reitwege im Wald Mit den längeren, wärmeren Tagen zieht es wieder mehr Leute in den Wald. Das sächsische Waldgesetz (§ 11 SächsWaldG) erlaubt es jedem Bürger, den Wald zu Erholungszwecken und auf eigene Gefahr zu betreten. Unter das allgemeine Betretungsrecht zählt neben dem Bewegen zu Fuß auch das Radfahren. Alle anderen Fortbewegungsarten sind besondere Betretungsrechte, die auch gesondert geregelt sind. Daher dürfen Reiter im Wald nur ausgewiesene Reitwege und öffentlich gewidmete Waldwege nutzen. Der Landkreis Leipzig hat mit ca. 19 % Anteil an der territorialen Gesamtfläche eine sehr geringe Bewaldung. Auf diesem begrenzten Waldanteil lastet durch die Nähe zur Stadt Leipzig und großflächige Landnutzung durch die Tagebaue im Südraum ein besonderer Druck von Erholungssuchenden mit den verschiedensten Fortbewegungsarten. Auffallend deutlich wird dies z. B. auf dem Rundweg um den Cospudener See. Auf gegenseitige Rücksichtnahme muss hier besonders geachtet werden. Die Ausweisung von Reitwegen im Wald ist ein wichtiges Instrument der Besucherlenkung, um Konflikte zu vermeiden. Derzeit sind in den Wäldern im Landkreis Leipzig etwa 200 km Reitwege ausgewiesen und gekennzeichnet. Informationen zur Reitwegeführung finden Sie unter http://www.landkreisleipzig.de/ behoerdenwegweiser-m-aufgabeDaten-s-3988.html. Hier sind auch die Karten aller rechtsgültigen Reitwege im Wald im Landkreis Leipzig aktuell hinterlegt. Information aus dem Landkreis Für das Reiten sind die Bestimmungen im §12 des SächsWaldG i. V. m. der ReitwegeVO gesetzlich festgelegt. Für die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen im Wald ist die untere Forstbehörde (im Landkreis Leipzig das Sachgebiet Forst des Umweltamtes) zuständig. Die Ausweisung erfolgt unter Abwägung sämtlicher Interessen am Wald. Neben den Interessen des Reiters und weiterer Waldbesucher sind hier insbesondere auch die Interessen der Waldeigentümer und -bewirtschafter sowie Interessen des Naturschutzes oder ggf. Denkmalschutzes und Wasserschutzes mit zu beachten. Auch wenn die ursprünglich jährlich zu entrichtende Reitwegeabgabe seit 01.01.2015 entfallen ist, die Regelungen zur ausschließlichen Nutzung von ausgewiesenen Reitwegen im Wald behalten jedoch ihre Gültigkeit. Dr. Lutz Bergmann Amtsleiter Umweltamt Amt für Abfallwirtschaft Hallo liebe Kinder! Auch in diesem Jahr haben uns wieder zahlreiche Einsendungen zum Kinderrätsel aus der aktuellen Informationsbroschüre 2016 erreicht. Für die vielen richtigen und kreativen Einsendungen möchte ich mich recht herzlich bei euch bedanken. Der gesuchte Begriff lautete: „Abfallbehandlung“. Die 20 folgenden Gewinner stehen nun fest und können sich demnächst über Post von mir freuen: Annika Pohl, Kohren-Sahlis Paul Kühnel, Grimma Sebastian Barth, Wurzen Paula Meisel, Colditz Severin Skur, Borna Willy Kahlert, Grimma Lisa Schulze, Machern Laura Hänsel, Streitwald Helene Liebmann, Brandis Eleni Schaller, Naunhof Rhain Voigt, Böhlen (b. Leipzig) Nevis Meier, Trebsen Linda Gruhle, Erlbach Josy Dreier, Wurzen Mathias Rost, Colditz Emmily Kosan, Wurzen Luca Voigt, Kohren-Sahlis Jamie Borkert, Böhlitz Clemens Gaudlitz, Tautenhain Anna Höhne, Bennwitz Kommunales Jobcenter Arbeitsmarktbericht März 2016 Im März 2016 waren 6.558 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang von 211 arbeitslos gemeldeten Leistungsberechtigten zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (03/2015 -7.029) konnte erneut ein Rückgang von 471 Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 70 auf insgesamt 12.035. Es erhielten 20.389 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 56 Personen weniger als im Februar 2016. Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.217 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil. Informationen der Ämter 30. April 2016 9 Umweltamt Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Ausweisung eines Reitweges im Wald auf dem Gebiet der Stadt Pegau Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt nach § 12 Abs. 1 SächsWaldG in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) folgende: Allgemeinverfügung 1. Die nachfolgend näher bezeichneten Waldwege werden als Reitwege ausgewiesen: zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 2.Reitwegverlauf: Der genaue Verlauf des Reitweges ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1:10.000 dunkelgrün gekennzeichnet. Die Karte ist Bestandteil dieser Verfügung. Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können im Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen. Grimma, den 13.04.2016 Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Forst, KarlMarx-Straße 22, 04668 Grimma vom 30.04.2016 bis zum 29.05.2016 (ausgenommen der 06.05.2016) Dr. Lutz Bergmann, Amtsleiter des Umweltamtes 10 Ausschreibungen 30. April 2016 Als elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Lebens trägt die Volkshochschule zur Lebensqualität und Zukunftssicherung der Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandorte im Landkreis Leipzig bei. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir zum 01.06.2016 für unsere Geschäftsstelle in Borna eine/n Mitarbeiter f. Marketing und Veranstaltungsmanagement (m/w) Ihr Aufgabengebiet: · Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes für die Volkshochschule Leipziger Land · Steuerung der Unternehmenskommunikation inkl. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Gestaltung und Contentmanagement unseres Internetauftritts sowie Umsetzung neuer Online Marketingideen · Konzeption und Realisierung von Marketing-Events · Überwachung der Wirksamkeit der Marketingprozesse und -maßnahmen Die Stelle ist in Teilzeit mit 30 Wochenstunden zunächst bis 31.12.2016 zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 9. Ihr Profil: · Sie verfügen über eine kaufmännische oder mediengestalterische bzw. andere aufgabenbezogene Ausbildung. Ein fachbezogenes Studium wäre wünschenswert. · Sie bringen Berufserfahrung im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, vorzugsweise im Bildungssektor, mit. · Sie sind sicher im Umgang mit MS Office und Contentmanagementsystemen sowie mit gängigen Grafik- und Layoutprogrammen. · Sie begeistern durch ein hohes Maß an Engagement für Ihr Fachgebiet · Flexible Arbeitszeiten sind für Sie kein Problem · Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B1 Entsprechen Sie diesem Profil und sind auf der Suche nach einem neuen Einsatzgebiet? Dann bewerben Sie sich bis 15. Mai 2016 und senden uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected] oder an die nachstehende Adresse: WeiterbildungsAkademie des Landkreises Leipzig Herrn Thomas Friedrich Lüptitzer Straße 2 04808 Wurzen Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen Landkreis Leipzig Borna, den 21.04.2016 BEKANNTGABE über die 10. Sitzung des Kreistages am Mittwoch, dem 11.05.2016 um 17:00 Uhr Stadtkulturhaus Borna, Sachsenallee 48, 04552 Borna Tagesordnung: TOPBetreff 1. Beginn der Sitzung (Formelle Eröffnung) 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit mit Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und der Beschlussfähigkeit 1.2 Bestätigung der Tagesordnung 1.3 Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen 2. Öffentliche Beratung 2.1Einwohnerfragestunde 2.2Niederschrift über die 9. Sitzung des Kreistages vom 24.02.2016 2.3 Mitteilungen des Landrates 2.3.1Information zur Erfolgsmessung eines abgelaufenen Zinssicherungsgeschäftes 2.3.2 Beteiligungsbericht des Landkreises Leipzig für das Geschäftsjahr 2014 2.3.3 Ergänzung der Info-2015/046; hier: Evaluierung Handlungskonzept und Maßnahmenkatalog des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig 2.4 Maßnahmeplan des Landkreises Leipzig für Maßnahmen nach Sächsischem Investitionsstärkungsgesetz 2.5Inanspruchnahme Bundesbudget Investitionskraftstärkungsgesetz durch den Landkreis Leipzig 2.6 Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für den grundhaften Ausbau der K 7933 in Tautenhain 2.7 Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig; Projekt: „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ 2.8 Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe des Landkreises Leipzig: „Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“ 2.9 Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig und Überleitung der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die KELL GmbH zum 01.10.2016 2.10 Beschluss über den Erhalt des Leipziger Symphonieorchesters und der Sächsischen Bläserphilharmonie 2.11 Abberufung und Berufung der Mitglieder des Beirates für die Umweltstiftung des Landkreises Leipzig - hier: Änderung Beschluss II-2014/026 2.12 Widerruf und Neuwahl eines Mitgliedes des Landkreises Leipzig in die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen - hier: Änderung des Beschlusses II-B2014/012 2.13Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig 2.14 Anfragen der Kreisräte 3. Ende der Sitzung Vorgenannte Beratung ist öffentlich! gez. Henry Graichen Landrat Öffentliche Bekanntmachungen 30. April 2016 11 Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung des Landkreises Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage des § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag am 24.02.2016 folgende Nachtragssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 werden die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: §2 §5 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 0 EUR auf 7.000.000 EUR erhöht. Der Hebesatz für die Kreisumlage mit 31,57 v. H. der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden bleibt unverändert. §3 Die in der Anlage zum Nachtragshaushaltsplan 2016 aufgeführten Haushaltsvermerke sind Bestandteil der Nachtragssatzung. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.202.300 EUR zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, bleibt unverändert. Borna, den 24.02.2016 §6 §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 18.000.000 EUR, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, bleibt unverändert. Henry Graichen Landrat 12 30. April 2016 Die Landesdirektion Sachsen hat am 14.04.2016 folgenden Bescheid erlassen 1. 2. 2.1 2.2 2.3 3. 4. 5. Der in § 2 der am 24. Februar 2016 beschlossenen Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7.000.000 EUR wird genehmigt. Die unter Nr. 1 dieses Bescheides erteilte Genehmigung wird verbunden mit folgenden Auflagen: Sofern mit Einreichung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 die Gesetzmäßigkeit nach den dann bestehenden Regelungen nicht erreicht werden kann, ist der Landesdirektion Sachsen mit der Einreichung dieser Haushaltssatzung ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit und Gewährleistung eines gesetzmäßigen Haushaltsplans im Finanzplanungszeitraum hat der Landkreis Leipzig die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Anhebung der Kreisumlage umzusetzen. Sofern diese jährliche Erhöhung des Hebesatzes im Finanzplanungszeitraum tatsächlich nicht realisiert wird, sind durch den Landkreis Leipzig andere Kompensationsmaßnahmen zu benennen, die finanziell der geplanten Kreisumlageerhöhung entsprechen. Der Landkreis Leipzig hat - ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag der Landesdirektion Sachsen innerhalb von 14 Tagen jeweils zum 30. Juni 2016, 30. September 2016 sowie 30. November 2016 zum Vollzug des Haushaltsplanes zu berichten. Der in § 4 der am 24. Februar 2016 beschlossenen Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 18.000.000 EUR ist genehmigungsfrei. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage wird vorbehalten. Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben. Niederlegung der Nachtragssatzung des Landkreises Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 Gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 Absatz 3 SächsGemO wird die Nachtragssatzung 2016 für den Landkreis Leipzig einschließlich des Bescheides der Landesdirektion Sachsen zur Nachtragssatzung mit Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2016 für die Dauer einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt. Auslegungsort: Landratsamt Landkreis Leipzig Finanzverwaltung Haus II Zimmer 2.1.14 Stauffenbergstr. 4 04552 Borna Auslegungstage: 04.05. - 10.05.2016 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Ulrike Heinke Amtsleiterin Finanzverwaltung Bekanntmachung des Landratsamtes Landkreis Leipzig nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stadt Pegau hat die Genehmigung für die Erstaufforstung einer Teilfläche von 8,35 ha des Flurstücks 78/22 der Gemarkung beantragt. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als untere Landwirtschaftsbehörde zuständige Genehmigungsbehörde. Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94). Die vom Antragsteller vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterla- Öffentliche Bekanntmachungen gen wurden gemäß § 3 c UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar. Borna, den 12.03.2016 gez. Joachim Hagen Sachbearbeiter Agrarstruktur Bekanntmachung des Landratsamtes Leipzig nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „2. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG“ der Teilnehmergemeinschaft Frauwalde Die Teilnehmergemeinschaft Frauwalde beim Landratsamt Leipzig, 04550 Borna ändert gemäß § 41 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Frauwalde. Die Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft ergibt sich aus § 18 Absatz 2 FlurbG in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 72 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) geändert worden ist. Die obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig ist gemäß § 41 Absatz 3 und 4 FlurbG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 AGFlurbG die für die Feststellung und Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG zuständige Behörde. Der Bau von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes ist ein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. Die von der Teilnehmergemeinschaft vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterlagen wurden gemäß § 3 c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Borna, den 11. April 2016 Obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig gez. Harald Grobe Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des externen Notfallplanes für den Betriebsbereich WRC World Resources Company GmbH am Standort Wurzen Gemäß § 44 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) gibt das Landratsamt Landkreis Leipzig die öffentliche Auslegung des Entwurfs des externen Notfallplans für den Betriebsbereich WRC World Resources Company GmbH am Standort Wurzen bekannt. Die Auslegung erfolgt vom 02.05.2016 bis 03.06.2016 im Landratsamt Landkreis Leipzig, 04668 Grimma, Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Zimmer 114 zu den nachfolgenden Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09 bis 12 Uhr und Dienstag 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag 13 bis 16 Uhr - ausgeschlossen sind Feiertage -. Einwendungen können während der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt des Landkreises Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemarkung Cämmerei (8610): 192, 193/b, 193/a, 191/a, 191/2, 189/a, 189/4, 185, 127/3, 125/1, 193/28, 194/b, 195, 196, 197, 198/a, 198/b, 199/a, 200/1, 201/5, 201/c, 204/b, 207/a, 208/a, 236, 238, 239, 240, 241, 242, 244, 245, 246, 248, 283, 407/12, 419, 420, 424, 124/3, 124/1 Art der Änderung 1.Zerlegung 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 3. Berichtigung der Flächenangabe 4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart 5. Änderung des Gebäudenachweises Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 03.05.2016 bis zum 02.06.2016 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, 04552 Borna in der Zeit Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna ein- 30. April 2016 13 zulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Borna, den 30.04.2016 gez. Leberecht Sachgebietsleiter Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. Gemarkung Erlln AZ: 221-080/14/001-WI (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Erlln Blatt 40) Miteigentümer GemarkungFlurart Flurstück FriedrichErllnLandwirtschafts- 96 Bruno Kürth, fläche geb. 13.09.1887 gest. 08.03.1947 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht Frau Winkler Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. Gemarkung Tanndorf AZ: 221-080/14/003-WI (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Tanndorf Blatt 15) Miteigentümer GemarkungFlurart Friedrich Tanndorf Reinhold Otto gest. 07.06.1937 Flurstück Landwirtschafts-105 fläche Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht Frau Winkler Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten 14 Öffentliche Bekanntmachungen 30. April 2016 Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. Gemarkung Podelwitz AZ: 221-080/14/002-WI (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Podelwitz Blatt 26) Miteigentümer GemarkungFlurart Flurstück Fritz Lehmann Podelwitz geb. 13.11.1929 gest. 29.03.1960 Landwirtschafts- fläche Verkehrsfläche 203 218/1 218/2 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht Frau Winkler Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen Aufenthalt unbekannt ist. Gemarkung Podelwitz AZ: 221-080/14/002-WI (Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Podelwitz Blatt 26) MiteigentümerinGemarkung Herta Edith Podelwitz Weitmann geb. Köhler geb. 29.04.1927 gest. 04.04.1990 Flurart Landwirtschafts- fläche Verkehrsfläche Flurstück 203 218/1 218/2 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht Frau Winkler Stauffenbergstr. 4 04552 Borna unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Klaus-Thomas Kirstenpfad Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
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