Amtsblatt April 2016

AMTSBLATT
LANDKREIS LEIPZIG
2827
Samstag, den 30. April 2016 | Nummer 4/2016
www.landkreisleipzig.de
Schule wird mobil - Sponsoren helfen
Seit dem 19. April 2016 besitzt die Robinienhof-Schule in Borna einen neuen Kleinbus. Die Kinder und Jugendlichen der Schule für geistig Behinderte möchten diesen nutzen, um ihre Aktivitäten außerhalb der Schule, sei es in der Schwimmhalle, bei Praktika in Betrieben, sei es bei Exkursionen, Schüleraustauschen u. v. m. weiter auszubauen. Gelingende Teilhabe verlangt Beweglichkeit und die Möglichkeit, das Leben auch außerhalb
des Schulgebäudes zu erfahren. Dies ermöglicht jetzt der Kleinbus, der immer und allen Schülern zur Verfügung steht.
Schulleiter Udo Zocher und Landrat Henry Graichen dankten den engagierten Unternehmen aus der Region. Sie haben sich stark gemacht, dieses
Vorhaben zu ermöglichen und zeigen, dass sich Wirtschaft und soziales Engagement nicht ausschließen, sondern vielmehr Hand in Hand gehen.
Die Robinienhof-Schule Borna wurde 1991 gegründet und begeht ihr 25-jähriges Schuljubiläum in diesem Jahr mit einer Festwoche im September.
Anfangs untergebracht in Provisorien, entwickelte sich die Robinienhof-Schule zu einer der größten Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Sachsen. Aktuell lernen fast 100 Kinder in diesem Haus, das gute Bedingungen bietet, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu
werden.
Informationen aus dem Landkreis
-> Achtung! Schließtag Landratsamt am
06.05.2016
Lesen Sie weiter auf Seite 4
-> Achtung! Straßenverkehrsamt in
Borna und Grimma
am 11.05.2016 geschlossen
Lesen Sie weiter auf Seite 4
-> 19. Muldentaler Radlertour
Lesen Sie weiter auf Seite 5
Informationen der Ämter
-> Benutzung der Reitwege im Wald
Lesen Sie weiter auf Seite 8
-> Bekanntgabe Preisträger Kinderrätsel
Lesen Sie weiter auf Seite 8
-> Allgemeinverfügung des LRA Leipzig zur Ausweisung eines Reitweges
im Wald auf dem Gebiet der Stadt
Pegau
Lesen Sie weiter auf Seite 9
Ausschreibungen
->Stellenausschreibung
Lesen Sie weiter auf Seite 10
Öffentliche Bekanntmachungen
-> Tagesordnung Kreistag
am 11.05.2016
Lesen Sie weiter auf Seite 10
2
30. April 2016
Inhalt
»Informationen
aus dem Landkreis
Seite 3
»Informationen
der Ämter
Seite 7
»Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 10
Notrufnummern
Polizei
»110
Rettungsdienst/
Feuerwehr
»112
Rettungsleitstelle und
Krankentransport
» 03437 19222
Nächste Ausgabe
28. Mai 2016
Redaktionsschluss
18. Mai 2016
Telefonnummern des Landratsamtes
Landrat und Beigeordnete/
Büro Landrat
03433 241-1001
1. Beigeordneter
03433 241-1003
2. Beigeordneter
03433 241-1005
Pressestelle
03433 241-1010
Stabsstelle des Landrates/
Wirtschaftsförderung
03433 241-1051
Büro Kreistag
03433 241-1014
Gleichstellungsbeauftragte
03433 241-4100
Rechnungsprüfungsamt
03433 241-1071
Amt für Rechts-, Kommunal-,
und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701
SG Recht
03433 241-3701
SG Kommunalrecht
03433 241-3720
SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740
SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780
Amt für Kreisentwicklung
03433 241-1051
SG Ländliche Entwicklung
03437 984-1501
Haupt- und Personalamt
03433 241-1101
Finanzverwaltung
03433 241-1201
Amt für Straßen- und Hochbau und
Liegenschaftsverwaltung
03433 241-1301
Straßenverkehrsamt
(Sekretariat)
03433 241-2001
SG Führerscheinstelle
- Borna
03433 241-2050
- Grimma
03437 984-2051
SG Kfz-Zulassung
- Borna
03433 241-2005
- Grimma
03437 984-2016
Bauaufsichtsamt
03437 984-1601
Umweltamt
03437 984-1901
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz,
Rettungsdienst
03437 933-100
Vermessungsamt (Sekretariat)
03433 777-1401
SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486
GS Gutachterausschuss
03433 777-1480
SG Ländliche Neuordnung
03433 777-1502
Abfallwirtschaftsamt
03437 984-3601
Sozialamt (Sekretariat)
03433 241-2101
SG Sozialhilfe
03433 241-2103
SG Soziale Leistungen
03437 984-2148
SG Wohngeld
03433 241-2118
SG Schwerbehindertenausweise 03433 241-2127
Jugendamt (Sekretariat)
03433 241-2301
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
03437 984-2210
SG Unterhaltsangelegenheiten
03433 241-2250
SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310
SG Besondere Soziale Dienste
03437 984-2330
Ausländeramt
03437 984-1701
SG Statusangelegenheiten
Ausländer
03437 984-1710
SG Asylbewerberleistungen
03437 984-1730
Gesundheitsamt (Sekretariat)
03437 984-2401
Schwangerenberatung Grimma
03437 984-2415
Tumorberatung
- Grimma
03437 984-2413
- Borna
03433 241-2466
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Grimma
03437 984-2452; 2457
- Borna
03433 241-2473
Sozialpsychiatrischer Dienst
- Grimma
03437 984-2456
- Borna
03433 241-2472
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt (Sekretariat)
03433 241-2501
Kultusamt (Sekretariat)
03433 241-3501
Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516
Öffnungszeiten des Landratsamtes
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Leipzig,
vertreten durch den Landrat
Stauffenbergstraße 4,
04552 Borna
www.landkreisleipzig.de
verantwortlich für den amtlichen
und nichtamtlichen Teil:
Landkreis Leipzig
Redaktion: Brigitte Laux
Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10
Fax: 0 34 33/2 41 -10 29
[email protected]
Titelfoto: Janett Glaser
Auflage: 140.184 Exemplare in
die Haushalte des Landkreises
Verlag und Druck: Verlag +
Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: (0 35 35) 4 89 -0
Für Textveröffentlichungen
gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
TagSprechzeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Anmerkung
Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat,
übrige Ämter nach Vereinbarung
———————Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat,
übrige Ämter nach Vereinbarung
————————Ausnahme: Sozialamt
Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0
Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in
Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus.
Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr.
Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig
Dienstag Donnerstag
Freitag
Montag und Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge
Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC.
Standort des KJC Wurzen Grimma
Geithain
Telefonnummer
03437 98410
03437 98420
03437 98430
Borna
Groitzsch
Markkleeberg
Markranstädt
03437 98440
03437 98450
03437 98460
03437 98480
Zusätzliche Sevicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten Mo., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in
Groitzsch (geschlossen), Mi., 9:00 - 12:00 Uhr - außer in Markranstädt (geschlossen)
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Information aus dem Landkreis
30. April 2016
Neue Krankentransportwagen
für Katastrophenschutz
3
Nachruf
Am 8. April 2016 übergab Markus Ulbig, Innenminister des Freistaates Sachsen, traditionell vor der Kulisse der Semperoper, insgesamt
28 neue Krankentransportwagen (KTW, Typ B) für den Katastrophenschutz an die Landkreise.
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig trauert um
Damit setzt der Freistaat Sachsen die kontinuierliche Beschaffung von
Ausstattungen und Technik für die Katastrophenschutzeinheiten fort.
Dem Landkreis Leipzig wurden 3 dieser Einsatzfahrzeuge übergeben.
Jeweils ein KTW übernimmt der Katastrophenschutz-Einsatzzug des
DRK Kreisverband Geithain e.V., des DRK Kreisverband LeipzigLand e. V. und des DRK Kreisverband Muldental e. V.
Klaus Sommer war seit 1990 Mitglied des Kreistages. Mit ihm
haben wir einen sehr engagierten Menschen verloren, dem immer das Wohl der Menschen am Herzen lag, und der sich auch
für die Entwicklung des Landkreises intensiv eingesetzt hat.
Aufgaben der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Einsatzzüge
sind u. a. die Betreuung und Versorgung von Verletzten, Erkrankten und
Einsatzkräften sowie die Mitwirkung bei Evakuierungen und Unterstützung des Rettungsdienstes bei einer großen Anzahl von Betroffenen.
Die moderne Technik trägt zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten
bei und motiviert die Helferinnen und Helfer auch weiterhin ihren unverzichtbaren Dienst leisten.
Klaus Sommer
der im April nach langer und schwerer Krankheit verstorben ist.
Seine offene und pragmatische Art die Dinge anzugehen sowie
seine Erfahrung wurden allgemein geschätzt und waren für viele Diskussionen und Entscheidungen des Kreistages eine wertvolle Unterstützung.
Unsere Anteilnahme gilt der Familie und den Angehörigen.
Henry Graichen,
Landrat
Die Kreisräte des Landkreis Leipzig
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitwirkung im Katastrophenschutz oder einer Hilfsorganisation interessieren, stehen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
gern beratend zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr Jubisch, Telefon 03437 984/1761
Lokale Partnerschaft für Demokratie Projekte im zweiten Förderjahr
Nach den ersten beiden Begleitausschusssitzungen der Lokale Partnerschaft für Demokratie (LPD) im Haushaltsjahr 2016 können 19 Projekte beginnen.
v. l. n. r.: David Schulz, Robby Oehmichen, Rene Bitterlich, Markus
Ulbig, Philipp Pätz, Mario Großmann, Andre Buhle
Nachruf
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig trauert um
Dr. Bernd Klose
der im März nach langer und schwerer Krankheit verstorben ist.
Dr. Klose war von 1990 bis 2014 Mitglied des Kreistages und
lange Zeit Fraktionsvorsitzender. Seine besonnene und sehr konstruktive Arbeit hat ihm viel Anerkennung aus allen Reihen des
Kreistages eingebracht.
Dr. Klose war eine Respektsperson, die auch wegen seiner
menschlichen Züge sehr geschätzt und geachtet wurde. Als
Pflichtmensch, der er war, hat er sich intensiv für den Landkreis
eingesetzt und hinterlässt viele Spuren.
Unsere Anteilnahme gilt der Familie und den Angehörigen.
Henry Graichen,
Landrat
Die Kreisräte des Landkreis Leipzig
Neben den beiden extern angebundenen Servicestellen „Fachberatung“
beim Netzwerk für Demokratische Kultur in Wurzen und „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsförderung“ beim Bildungs- und Sozialwerk
Muldental wurden weitere Vorhaben von freien Trägern und Vereinen
befürwortet. Damit sind rund 210.000 Euro von insgesamt 220.000
Euro an Fördergeldern gebunden.
Für die noch verbleibenden Restmittel in Höhe von rund 10.000 Euro
ist der 20. Mai 2016 Stichtag für die 3. Antragsrunde. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung bei der Servicestelle Fachberatung LPD
beraten zu lassen. Finanziert wird die Lokale Partnerschaft aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen - für Demokratie und Toleranz“ sowie dem Landkreis
Leipzig.
Für kleinere Vorhaben und Tagesveranstaltungen können ab sofort vereinfachte Anträge beim „Aktionsfonds 2016“ bis max. 500 Euro ganzjährig gestellt werden.
Außerdem können sich Interessierte, die bei der Interkulturellen Woche Ende September/Anfang Oktober mitwirken möchten, schon jetzt
bei der Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsförderung
melden. Weitere Informationen zu den bewilligten Projekten, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Programmhomepage
unter www.demokratie-leben-lkl.de.
Terminvorschau:
07.06. Demokratiekonferenz in Markkleeberg
14.06. 3. Begleitausschusssitzung zur LPD
Ronny Kriz, Lokale Partnerschaft für Demokratie
4
30. April 2016
Achtung, am Freitag, dem 06.05.2016 bleibt das Landratsamt
einschließlich der Außenstellen ganztägig geschlossen.
Information aus dem Landkreis
gegangen werden. So wird beispielsweise die Bedienung des Portals für
stark sehbehinderte einfacher sein.
Zum Ende seiner Mitteilungen betont der Behindertenbeauftragte Jens
Merkel: „Wenn wir mit der Neugestaltung der Inklusionsseite einen
Anstoß z. B. für mehr Bewusstsein in der Bevölkerung für das Thema
Menschen mit Behinderungen geben können, dann kann Inklusion auch
im Landkreis Leipzig gelingen.“
Die Hauptseite und verschiedene Angebote (z. B. die barrierefreien
Touristikangebote) sind auf der Homepage des Landkreises unter
www.landkreisleipzig.de verlinkt.
Straßenverkehrsamt ist am
11.05.2016 geschlossen
Protesttag
von Menschen mit Behinderungen
Das Straßenverkehrsamt mit Zulassungs- und Führerscheinstelle ist am Mittwoch, dem 11.05.2016 an beiden
Dienststellen (Borna und Grimma) aus organisatorischen Gründen geschlossen.
Zum jährlichen europaweiten Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt der Behindertenbeauftragte
des Landkreises Leipzig:
Haben wir immer noch Grund am 5. Mai für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zu protestieren? Ich sage hier eindeutig „Ja! Denn
gerade jetzt ist es wichtig, dass sich alle Menschen mit Behinderungen
für ihre Rechte einsetzen. Seit 18.12.2015 kursiert ein erster Arbeitsentwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz.
Wenn dieser so umgesetzt werden sollte, dann werden Menschen mit
Behinderungen wieder ihrer Rechte beraubt. So deutlich muss man es
sagen!“
Die zentrale Veranstaltung findet wie jedes Jahr in Berlin statt. Dieses
Jahr am 4. Mai. Alle, die um ihre Rechte kämpfen wollen, sind aufgerufen, sich der gemeinsamen Demonstration anzuschließen.
7-Seen-Wanderung
Die 7-Seen-Wanderung vom 6. bis 8. Mai 2016 hat in letzten Jahren
ihre Strahlkraft bis hin zu den angrenzenden europäischen Partnerländern erreicht. Die bis Mitte April angemeldeten 3.700 Wanderer kommen 2016 aus ganz Deutschland sowie aus den Niederlanden und der
Schweiz, um den anhaltenden landschaftlichen Wandel zu erleben.
Rund um Markkleeberg und im Leipziger Neuseenland passiert viel
Neues. Bei der 7-Seen-Wanderung sind diese Veränderungen auf der
Strecke live zu erleben. Von der wachsenden „Neuen Harth“ über die
Tagebaulandschaften bis hin zum Altenburger Land können die Wanderer unvergessliche Erlebnisse mit Wanderfreunden teilen. Die diesjährigen Neuheiten sind:
- Streckenerweiterung vom Leipziger Land bis nach Thüringen
- Ausweitung des Programms, insbesondere für Familien mit Kindern
- Ausbau um zwei barrierefreie Strecken (Costa Cospuda, Markkleeberg-Tour)
- Führung für Sehbehinderte und Blinde
- Neuer Startbereich (direkt vor dem Rathaus Markkleeberg)
Anmeldungen sind noch bis zum 1. Mai online (www.7seen-wanderung.de)
oder in den Vorverkaufsstellen möglich.
Neu gestaltete Inklusionsseite
Online geschaltet
Die Inklusionsseite www.ja-zur-inklusion.de erscheint in neuem Gewand und wird künftig auch neue Inhalte zeigen. Dies teilt Jens Merkel,
Beauftragter für Menschen mit Behinderung Landkreises Leipzig mit.
Künftig erhalten die Informationen des Behindertenbeauftragten einen
neuen Platz auf der Homepage. Altbewährtes, wie das Touristikportal,
nimmt auch weiterhin einen großen Teil ein. Aber auch neue Inhalte,
u. a. Darstellung der barrierefreien Angebote einzelner Geschäftsstellen der im Landkreis ansässigen Krankenkassen oder das neugestaltete
Veranstaltungsportal für barrierefrei zugängliche Veranstaltungen im
Landkreis wird es geben.
„Der Projektträger Muldentaler Assistenzverein e. V. ist mit der Neugestaltung der Inklusionsseite auch bestrebt, die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden des Landkreises Leipzig auf neue Füße
oder im Sinne von Inklusion auch auf neue Rollstuhlräder zu stellen“,
so der Gesamtprojektverantwortliche Jens Merkel. Gleichzeitig bittet
der Muldentaler Assistenzverein e. V. die Vereine und Verbände der
Behindertenselbsthilfe um Mitteilung, in welcher Form sie auf der zukünftigen Inklusionsseite des Landkreises dargestellt werden möchten.
„Von der einfachen Verlinkung der Vereinshomepage bis zur Einstellung von vereinseigenen Veranstaltungen ist vieles möglich“, so Heike
Barthel, die „Technikfrau hinter dem Projekt“. Sie betont dabei, dass
auch mit der barrierefreien Gestaltung der Inklusionsseite neue Wege
Statt sich wirklich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu widmen, verstrickt sich die Bundesregierung wieder in KleinKlein. Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes, auf welches
die Menschen mit Behinderungen seit Monaten warten, wird von Woche zu Woche verschoben. Im Koalitionsvertrag wurde dem Reformpaket unter der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“ noch
„finanzielle Priorität“ eingeräumt. Das Gesetz soll sich vom „Fürsorgesystem“ verabschieden und die Eingliederungshilfe zum modernen
Teilhaberecht machen. Doch leider wollen die Regierungsparteien anscheinend nichts mehr wissen, befürchten viele Betroffene.
Aber auch im Landkreis Leipzig stellt sich für viele die Frage: Wann
werden Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen haben? Wann ist es bspw. möglich, dass
jeder Mensch mit Behinderung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen unterrichtet wird? Oder in einen gemeinsamen Kindergarten
gehen kann? Oder einfach so selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung
leben kann wie jeder andere Mensch auch?
Nach Ansicht von Jens Merkel wird es noch viel Arbeit brauchen, bis
wir wirklich gleichberechtigt zusammenleben können. So muss in der
nächsten Zeit das Hauptaugenmerk auf das Thema Barrierefreiheit gelegt werden.
Denn Barrierefreiheit nützt z. B. nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern
auch Mütter oder Väter mit Kinderwagen.
Aber es gibt auch erste gute Ansätze dazu. Die Internetseite www.jazur-inklusion.de soll dazu beitragen, dass sich alle Menschen im Landkreis Leipzig darüber informieren können, wie Inklusion im Landkreis
Leipzig voran gebracht wird und auch gelebt wird. Aber nicht nur Personen aus dem Landkreis Leipzig finden hier Informationen, sondern
auch Gäste, die touristische Ziele im Landkreis ansteuern wollen.
Auch wird bei der Neugestaltung der verschiedenen ÖPNV-Projekte im
Landkreis auf die Umsetzung von Barrierefreiheit für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen geachtet.
Schlussendlich gilt es, dass das Bewusstsein für Menschen mit und
ohne Behinderungen gestärkt wird.
Der Behindertenbeauftragte wird sich dafür stark machen.
Jens Merkel
Behindertenbeauftragter im Ehrenamt des Landkreises Leipzig
Information aus dem Landkreis
30. April 2016
5
„19. Muldentaler Radlertour“ führt zum Blütenfest nach Dürrweitzschen
Muldentaler
Radlertour
Die Ausrichtergemeinschaft unter Schirmherrschaft des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen, begrüßt alle interessierten Sternfahrtradler am 21. Mai 2016 sehr herzlich zur alljährlichen Muldentaler Radlertour und
wünscht allen ein paar radsportlich erholsame Stunden und viel Spaß. Die Ausrichtung liegt in den Händen von IKK
classic, Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V. und Landratsamt Landkreis Leipzig.
Informationen erhalten Sie unter:
www.muldental-tourismus.de oder telefonisch unter 03433 241-1055, Frau Haunstein.
„Ganz cool“: Jugend trifft Behörde
„Come In“ lud zum Workshop mit Bauaufsichtsamt
Eine ungewöhnliche Seminar-Gemeinschaft neulich im Kinder- und Jugendhaus „Come In“ der Diakonie Leipziger Land: Auf der einen Seite
des Tisches sitzen Vertreter vom Bauaufsichtsamt, auf der anderen Jugendliche. Gemeinsam wollen sie das Dickicht des komplizierten Baugenehmigungsrechts durchdringen.
Hintergrund: Das Gelände der alten Spitzenfabrik an der Mulde in
Grimma soll zum Zentrum des Projektes „Dorf der Jugend“ entwickelt
werden. Zurzeit ruht die öffentliche Nutzung. Ziel ist der Start eines
Containercafés und des Crossover Festivals im Juni. Dafür muss ein
Antrag auf Teilnutzung gestellt werden, für den noch einiges zu tun
ist. Um die Jugendlichen auf allen Ebenen einzubinden und mit dem
Amt ins Gespräch zu bringen, welches das Areal freigeben muss, hatte
„Come In“-Leiter Tobias Burdukat zum Workshop geladen.
Für Karin Wagner, die Leiterin des Bauaufsichtsamtes, ist der Workshop mit den Jugendlichen eine Premiere. „Wir sind gespannt“, sagt
sie. Großes Interesse und Offenheit auch auf Seiten der Jugendlichen.
Gern gekommen ist zum Beispiel Niels. Das Dorf der Jugend werde
der „Oberhammer“, sagt der Gymnasiast, „ich will, dass es endlich vorwärts geht“. Das möchte im Grunde auch das Amt, es gibt nur eine nicht
ganz unwesentliche Bedingung: „Menschenleben und Sicherheit gehen
vor“, sagt Karin Wagner. Nicken bei den Jugendlichen, die ihre Hausaufgaben - eine Recherche über Brandkatastrophen - erledigt haben und
das Amt keineswegs als Spielverderber betrachten wollen. „Ein anderer Blickwinkel ist doch mal ganz gut“, sagt Niels, der sich „Licht ins
Dunkle“ wünscht. Schnell wird klar: Einfach ist das nicht. Karin Wagner und ihr Mitarbeiter vom Denkmalschutz haben einen großen Stapel
Unterlagen mitgebracht, um die komplizierten Genehmigungsverfahren
zu verdeutlichen. Es geht um unzählige Verordnungen und Paragraphen,
Denkmalschutz, den Unterschied zwischen „feuerhemmend“, „feuerbeständig“ sowie „hochfeuerhemmend“ und vieles andere mehr. Mit den
Plänen für die Spitzenfabrik ziehen die Workshop-Teilnehmer rüber
aufs Gelände, wo über Brandschutzwände, Rettungswege, Gipszertifikate und Piktogramme diskutiert wird.
„Am Ende war klar, dass es in Deutschland für jeden Grashalm eine
Verordnung gibt“, erzählt Tobias Burdukat, „aber klar war auch, dass
das Amt da nichts dafür kann und dass wir gemeinsam eine Lösung finden müssen“. Tenor der Jugendlichen: Die Mitarbeiter vom Amt seien
doch „ganz in Ordnung und cool“.
Cornelia Killisch, Diakonie Leipziger Land, Öffentlichkeitsarbeit
6
30. April 2016
Papiertheater Großes Theater en miniature
Vom 01.05. bis 30.07.2016 zeigt das Kreismuseum Grimma eine Ausstellung mit dem Titel „Papiertheater - Großes Theater en miniature“.
Zu sehen ist eine reiche Anzahl an kleinen Theaterbühnen aus Papier,
die in der Zeit um 1900 entstanden sind.
Information aus dem Landkreis
Familie - Dein sicherer Hafen
Sächsischer Familientag am 21. Mai 2016
in Markranstädt
Ein buntes und vollgepacktes Programm aus zahlreichen MitmachAktionen, Information, Show und Unterhaltung erwartet die Besucher
zum Sächsischen Familientag am 21. Mai 2016 in Markranstädt. Von
10 bis 18 Uhr sind alle herzlich eingeladen, auf der Promenade am Westufer des Kulkwitzer Sees, in die unterschiedlichen Welten aus den Bereichen Alltag, Information und Freizeit einzutauchen, mitzumachen,
auszuprobieren, zuzuschauen, zuzuhören - und vor allem in Familie
Spaß zu haben.
Der Sächsische Familientag wird vom Sächsischen Familienministerium gemeinsam mit der Stadt Markranstädt veranstaltet. Der Eintritt ist
frei. Weitere Informationen finden Sie auf www.Markranstaedt.de unter
Veranstaltungen oder www.familientag.sachsen.de.
__________________________________________________
Ein zweiter Schwerpunkt der Ausstellung ist dem Thema Märchen gewidmet. Gezeigt werden verschiedene klassische Märchendarstellungen der Brüder Grimm und von Hans Christian Andersen. Für die Kinder gibt es eine Aufgabe: sie sollen herausfinden, welche Märchen im
Haus verteilt dargestellt sind. Dazu erhält jedes Kind einen Fragebogen.
Wurden alle Märchendarstellungen richtig erkannt, geht der Fragebogen mit ein zur Verlosung. Die Gewinner erwartet am 31.07.2016 um
15 Uhr ein märchenhaftes Geschenk.
Die Ausstellung wird am 1. Mai um 15 Uhr im Kreismuseum vom Märchenerzähler Jan Deicke eröffnet. Lassen Sie sich verzaubern von seinen märchenhaften Erzählungen!
Kreismuseum Grimma, Paul-Gerhardt-Str. 43, Grimma
Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag und Sonntag von 10 - 17 Uhr.
Willkommen … im Leben
Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist sehr aufregend. Neben
vielen schönen Momenten kann besonders diese Zeit zu Fragen und Unsicherheiten der werdenden Eltern führen. Mit dem Projekt „Willkommen
im Leben“ möchten wir uns Ihnen als Ansprechpartnerinnen vorstellen.
In drei Schritten begleiteten wir Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder auf dem
Weg ins Leben:
Schwangerschaft
- Gern beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch
Geburt
- Persönlicher Willkommensbesuch nach der Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Neben einem kleinen Geschenk erhalten Sie Informationen rund um die neue Lebenssituation. Darüber hinaus beantworten
wir gern Ihre Fragen.
Erster Geburtstag des Kindes/der Kinder
- Erneut haben Sie die Möglichkeit einen Termin zu einem individuellen Gespräch zu vereinbaren. Im Mittelpunkt steht dabei der
Übergang in die Kinderbetreuung sowie die gesunde Entwicklung
des Kindes ab dem ersten Lebensjahr.
Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartnerin für den Altkreis Leipziger Land
Christin Pannier, Tel. 03437 9842347
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin für den Altkreis Muldental
Kristin Jarke, Tel. 03437 9842348
E-Mail: [email protected]
Wir sind jeden Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar.
Qualifizierung Naturschutz für
Landnutzer (Naturschutzberatung)
Für Beratungen zu naturschutzkonformen Bewirtschaftungsweisen,
der Vermittlung über den Wert der Biologischen Vielfalt und zu naturschutzkonformem Handeln, ggf. unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten stehen interessierten Landwirten kostenlos* Naturschutzqualifizierer zur Verfügung.
Insbesondere betrifft dies folgende Fragen:
·In welchen Schutzgebieten oder Lebensräumen wirtschafte ich und
was ist dabei zu beachten (z. B. Schutzgebietsverordnungen)?
· Welchen Beitrag kann ich durch welche Bewirtschaftung oder sonstige betriebliche Maßnahmen für den Erhalt der Kulturlandschaft
leisten und welche Fördermöglichkeiten gibt es (z. B. Naturschutzfördermaßnahmen, RL AUK)?
· Wie kann ich die richtige Umsetzung von Naturschutzfördermaßnahmen sicherstellen (z. B. Ergebnisorientierte Honorierung, GL1
RL AUK)?
Die Zuständigkeiten der Naturschutzqualifizierer orientieren sich an
den Verwaltungsflächen der Altkreise „Leipziger Land“ und „Muldentalkreis“.
Seit 2016 ist diese Beratung nicht nur für einzelne Flächen eines Betriebes möglich, sondern für den gesamten Betrieb. Den Betriebsplan
Natur entwickelt ein Fachexperte zusammen mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess. Dazu werden die Besonderheiten des Betriebes aus Naturschutzsicht aufgezeigt.
Anschließend werden gemeinsam Möglichkeiten zur weiteren ökologischen Aufwertung des Gesamtbetriebs unter den betrieblichen Bedingungen ermittelt und Vorschläge zur Umsetzung abgestimmt. Auch
lassen sich Naturschutzauflagen mit betrieblichen Erfordernissen besser verknüpften. Die Ergebnisse werden kompakt und übersichtlich im
Betriebsplan Natur zusammengestellt.
Der Betriebsplan lässt sich gut für die Außendarstellung des Betriebes
nutzen.
Der landwirtschaftliche Betrieb erhält neben einem anschaulichen
Kartenwerk, textliche Beschreibungen auch konkrete Vorschläge. Weiterhin wird der Landwirt über Finanzierungsmöglichkeiten der Maßnahmen informiert, hier insbesondere über die Naturschutzförderung.
Außerdem erhält er Hilfestellung bei der naturschutzfachlich optimalen
Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit
für seinen Betrieb.
Haben Sie Interesse an der Erstellung eines Betriebsplans Natur für
Ihren Betrieb im Altkreis Muldentalkreis? Das Bewerbungsformular
finden Sie im Förderportal des SMUL unter:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm#article3891
Die Auswahl der teilnehmenden Betriebe erfolgt nach Posteingang (begrenzte Kapazitäten).
Information aus dem Landkreis
30. April 2016
7
* Das Angebot ist kostenlos. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER, RL NE/2014) sowie vom Freistaat Sachsen.
zum Pösna Park und wieder zurück nach Markkleeberg, S-Bf. Mit dem
Bus steht den Besuchern des Pösna Parks aus dem Südraum Leipzigs
erstmals eine Direktverbindung zum Einkaufscenter zur Verfügung.
Ansprechpartner Altkreis Muldentalkreis:
(nach Betriebssitzprinzip)
Carmen Friedrich
Telefon: 034296 398328; 0179 6986127
E-Mail: [email protected]
Die Fahrpläne der Pösna Park-Linien stehen auf der Homepage der Regionalbus Leipzig GmbH - www.regionalbusleipzig.de/ppv - sowie als
Aushang an den jeweiligen Haltestellen zur Verfügung.
Ansprechpartner Altkreis Leipziger Land:
(nach Betriebssitzprinzip)
Sabine Schlenkermann
Telefon: 03423 602933
E-Mail: [email protected]
Zusammenlegung der Finanzämter
Zum 27. Juni 2016 werden die Finanzämter Borna und Grimma am
Standort Grimma fusionieren. In diesem Zusammenhang werden die
bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten für die Verwaltung der Steuern des Finanzamtes Borna an das Finanzamt Grimma wechseln.
Ab dem genannten Termin umfasst der Bezirk des Finanzamtes Grimma den gesamten Landkreis Leipzig.
Das Finanzamt Grimma ist am Standort Lausicker Straße 2 - 4 in 04668
Grimma zu erreichen (Telefon: 03437 940-0,
E-Mail: [email protected]).
Für Steuerpflichtige des Finanzamtes Grimma ändern sich die Steuernummern nicht. Steuerpflichtige, die bei dem Finanzamt Borna geführt
werden, erhalten im Juni 2016 eine Mitteilung zu ihrer neuen Steuernummer. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter
www.finanzamt.sachsen.de/grimma.html.
Mit dem Bus an die Seen:
Saisonangebot startet
Nach Ostern wird auch wieder der Saisonverkehr auf der Strecke
Markkleeberg, S-Bahnhof, zum Störmthaler See, Hafen, durch die Regionalbus Leipzig GmbH angeboten. Los ging es am Karfreitag, dem
25. März 2016, Betreiber der Strecke ist der Landkreis Leipzig.
Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 wurde die Linie 106 als
reguläre Regionalbuslinie in Betrieb genommen und hat sich seitdem
als “Der Markkleeberger“ einen Namen gemacht. Die Linie verkehrt
habstündig zwischen Markkleeberg, S-Bahnhof und den Endstellen in
Leipzig und Markkleeberg. Probsthaida und der Kanupark in Auenhain
werden jeweils stündlich angesteuert.
Das diesjährige Saisonangebot wird durch die Verlängerung des Linienverkehrs der Buslinie 106 von Auenhain, Kanupark, bis Störmthaler
See, Hafen an den Wochen realisiert. Die Erweiterung der Linie 106 ist
so gestaltet, dass an den Wochenend- und an den Feiertagen in der Zeit
von 19 bis 19 Uhr jeweils stündlich eine Verbindung besteht.
Der Fahrplan der Linie 106 ist unter anderem auf der Internetseite der
Regionalbus Leipzig GmbH unter www.regionalbusleipzig.de oder unter www.mdv.de abrufbar und steht an den Haltestellen der Linie zur
Verfügung.
Neue Buslinien kostenlos zum Pösna Park
Seit dem 21. April 2016 bietet die Regionalbus Leipzig GmbH drei
neue Pösna Park-Linien an.
Das neue erweiterte Verkehrsangebot, das den Kunden kostenlos zur
Verfügung steht, ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen dem
Centermanagement des Pösna Parks und der Regionalbus Leipzig
GmbH. Damit wird das Einkaufszentrum im Süd-Osten von Leipzig
komfortabel und kundenfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln
bedient. Zukünftig werden drei Buslinien der Regionalbus Leipzig
GmbH zum Pösna Park fahren. Auf allen drei Linien sind moderne
Busse von 12 Metern Länge - vorwiegend barrierefreie Niederflurfahrzeuge - im Einsatz.
Die Regionalbus Leipzig ist neuer Betreiber der Linie 1 zwischen
Meusdorf und Pösna Park mit einer Fahrzeit von 12 Minuten. Die
Verknüpfung der Leipziger Stadtverkehre mit der Pösna Park-Linie in
Meusdorf ermöglicht auch den Center-Besuchern aus der Stadt Leipzig
bzw. dem westlichen Raum eine schnelle und unkomplizierte Anreise.
Die Linie 3 fährt auf geändertem Linienweg von Machern, Schule zur
Haltestelle im Pösna Park und bindet neu den Ort Gerichshain ein.
Sie fährt weiter wie gewohnt über Brandis, Naunhof, Belgershain und
Threna zum Einkaufscenter. Damit wird der nord-östliche Raum an den
Pösna Park angeschlossen. Die Gesamtfahrzeit für die eine Strecke beträgt 58 Minuten. Verändert wurden neben dem Linienweg auch die
Verkehrstage. Der Bus verkehrt nunmehr am Freitag und an den verkaufsoffenen Sonntagen. Die bisherigen Fahrten am Mittwoch werden
nicht mehr durchgeführt.
Die neue Linie 4 verkehrt freitags im 2-Stundentakt zwischen 9 und 15
Uhr von Markkleeberg, S-Bf zum Pösna Park bzw. zwischen 12 und
18 Uhr zurück. Die einstündige Fahrt dieser Linie führt von Markkleeberg, S-Bf über Großstädteln, Gaschwitz, Großdeuben, Böhlen, Rötha,
Espenhain, Muckern, Dreiskau, Pötzschau, Oelzschau und Störmthal
Informationen der Ämter
Amt für Rechts-, Kommunal- und
Ordnungsangelegenheiten
Hunde im Landkreis Leipzig
In 2015 wurden im Landkreis Leipzig neun Menschen durch Hundebisse
verletzt, darunter auch vier Kinder unter 14 Jahren. Auch Tiere wurden Opfer der Bisse. So erlitten 19 Hunde, zwei Esel und ein Pferd Verletzungen
durch Hundebisse. Ein weiterer Hund wurde durch den Angriff eines anderen Hundes getötet. Die aggressiven Übergriffe erfolgten dabei nicht von
sog. „vermutet gefährlichen Hunde“ und deren Kreuzungen die im Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) benannt sind. Unter den Rassen, die zugebissen haben waren auch Hunde, die
als typische Familienhunde gelten wie Labradore (3), Golden Retriever (2),
Bernhardiner (2) oder auch ein Berner Sennerhund.
Bei gemeldeten Vorfällen prüft das Amt für Rechts-, Kommunal- und
Ordnungsangelegenheiten des Landkreises, ob der beißende Hund als
„im Einzelfall gefährlicher Hund“ einzustufen ist. Die Anzeichen hierfür sind, dass Hunde
- sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv (d.h. ohne provoziert zu sein) erwiesen haben,
- zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder
- durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere
angreifen.
In der Regel begutachten Mitarbeiter vom Amt für Rechts-, Kommunalund Ordnungsangelegenheiten und vom Veterinäramt den Hund vor
8
30. April 2016
Ort, um sich ein Bild über das Verhalten des Tieres zu machen. Nach
Prüfung der Umstände und den Auswirkungen des konkreten Beißvorfalls werden die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und danach entschieden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird, was für den Halter
mit einigen Konsequenzen und Auflagen verbunden ist.
In den o. g. Fällen wurden zwei Tiere eingeschläfert. Bei den anderen
Tieren wurde keine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt.
Hundehalter sind in der Verantwortung
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig bittet die Hundehalter sich
jederzeit ihrer Verantwortung für das Tier bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. So sollten Hundehalter grundsätzlich den Hund außerhalb des Wohngrundstückes bei sich anbahnenden Konfliktsituationen an
die kurze Leine nehmen.
Die Grundstücksumfriedungen sind entsprechend so sichern, dass ein
Hund diese nicht überwinden und dadurch Dritte gefährden kann. Bei
Erziehungsproblemen hilft es oftmals entsprechende Schulungen und
Trainingseinheiten zu absolvieren. Da der durch einen Hund Verletzte
Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld gegen den Halter gelten machen kann, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es mit Ausnahme der
gefährlichen Hunde keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen
können jedoch für ihr Gebiet bestimmte Bereiche ausweisen, in denen
die Hunde an die Leine genommen werden müssen.
Besonders strenge Regeln gelten für die Haltung von gefährlichen und
im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hunden. Diese sind jedoch im
Landkreis Leipzig in der Minderzahl. So waren im März 2016 ein sog.
Listenhund (Hunde die per Gesetz als gefährlich eingestuft sind) und
fünf im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde erfasst.
Zur Haltung (vor allem der gefährlichen) Hunden können Sie sich jederzeit beim Ordnungsamt des Landkreises Leipzig informieren.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Benutzung der Reitwege im Wald
Mit den längeren, wärmeren Tagen zieht es wieder mehr Leute in den
Wald. Das sächsische Waldgesetz (§ 11 SächsWaldG) erlaubt es jedem
Bürger, den Wald zu Erholungszwecken und auf eigene Gefahr zu betreten. Unter das allgemeine Betretungsrecht zählt neben dem Bewegen
zu Fuß auch das Radfahren.
Alle anderen Fortbewegungsarten sind besondere Betretungsrechte, die
auch gesondert geregelt sind. Daher dürfen Reiter im Wald nur ausgewiesene Reitwege und öffentlich gewidmete Waldwege nutzen.
Der Landkreis Leipzig hat mit ca. 19 % Anteil an der territorialen
Gesamtfläche eine sehr geringe Bewaldung. Auf diesem begrenzten
Waldanteil lastet durch die Nähe zur Stadt Leipzig und großflächige
Landnutzung durch die Tagebaue im Südraum ein besonderer Druck
von Erholungssuchenden mit den verschiedensten Fortbewegungsarten.
Auffallend deutlich wird dies z. B. auf dem Rundweg um den Cospudener See. Auf gegenseitige Rücksichtnahme muss hier besonders geachtet werden. Die Ausweisung von Reitwegen im Wald ist ein wichtiges
Instrument der Besucherlenkung, um Konflikte zu vermeiden.
Derzeit sind in den Wäldern im Landkreis Leipzig etwa 200 km
Reitwege ausgewiesen und gekennzeichnet. Informationen zur
Reitwegeführung finden Sie unter http://www.landkreisleipzig.de/
behoerdenwegweiser-m-aufgabeDaten-s-3988.html. Hier sind auch die
Karten aller rechtsgültigen Reitwege im Wald im Landkreis Leipzig aktuell hinterlegt.
Information aus dem Landkreis
Für das Reiten sind die Bestimmungen im §12 des SächsWaldG i. V.
m. der ReitwegeVO gesetzlich festgelegt. Für die Ausweisung und
Kennzeichnung von Reitwegen im Wald ist die untere Forstbehörde (im
Landkreis Leipzig das Sachgebiet Forst des Umweltamtes) zuständig.
Die Ausweisung erfolgt unter Abwägung sämtlicher Interessen am
Wald. Neben den Interessen des Reiters und weiterer Waldbesucher
sind hier insbesondere auch die Interessen der Waldeigentümer und
-bewirtschafter sowie Interessen des Naturschutzes oder ggf. Denkmalschutzes und Wasserschutzes mit zu beachten. Auch wenn die ursprünglich jährlich zu entrichtende Reitwegeabgabe seit 01.01.2015 entfallen
ist, die Regelungen zur ausschließlichen Nutzung von ausgewiesenen
Reitwegen im Wald behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Dr. Lutz Bergmann
Amtsleiter Umweltamt
Amt für Abfallwirtschaft
Hallo liebe Kinder!
Auch in diesem Jahr haben uns wieder zahlreiche Einsendungen zum
Kinderrätsel aus der aktuellen Informationsbroschüre 2016 erreicht.
Für die vielen richtigen und kreativen Einsendungen möchte ich mich
recht herzlich bei euch bedanken.
Der gesuchte Begriff lautete: „Abfallbehandlung“.
Die 20 folgenden Gewinner stehen nun fest und können sich demnächst
über Post von mir freuen:
Annika Pohl, Kohren-Sahlis
Paul Kühnel, Grimma
Sebastian Barth, Wurzen
Paula Meisel, Colditz
Severin Skur, Borna
Willy Kahlert, Grimma
Lisa Schulze, Machern
Laura Hänsel, Streitwald
Helene Liebmann, Brandis
Eleni Schaller, Naunhof
Rhain Voigt, Böhlen (b. Leipzig)
Nevis Meier, Trebsen
Linda Gruhle, Erlbach
Josy Dreier, Wurzen
Mathias Rost, Colditz
Emmily Kosan, Wurzen
Luca Voigt, Kohren-Sahlis
Jamie Borkert, Böhlitz
Clemens Gaudlitz, Tautenhain
Anna Höhne, Bennwitz
Kommunales Jobcenter
Arbeitsmarktbericht März 2016
Im März 2016 waren 6.558 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet
einen Rückgang von 211 arbeitslos gemeldeten Leistungsberechtigten
zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (03/2015 -7.029)
konnte erneut ein Rückgang von 471 Personen verzeichnet werden.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen
Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 70 auf insgesamt 12.035. Es erhielten 20.389 Personen Leistungen nach SGB II,
dies sind 56 Personen weniger als im Februar 2016. Durch den Einsatz
arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.217
erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil.
Informationen der Ämter
30. April 2016
9
Umweltamt
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig
zur Ausweisung eines Reitweges im Wald auf dem Gebiet der Stadt Pegau
Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt nach § 12 Abs. 1 SächsWaldG in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) folgende:
Allgemeinverfügung
1. Die nachfolgend näher bezeichneten Waldwege werden als Reitwege ausgewiesen:
zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
2.Reitwegverlauf:
Der genaue Verlauf des Reitweges ist in einer topografischen Karte im
Maßstab 1:10.000 dunkelgrün gekennzeichnet. Die Karte ist Bestandteil dieser Verfügung.
Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG)
können im
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig,
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.
Grimma, den 13.04.2016
Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Forst, KarlMarx-Straße 22, 04668 Grimma
vom 30.04.2016 bis zum 29.05.2016 (ausgenommen der 06.05.2016)
Dr. Lutz Bergmann, Amtsleiter des Umweltamtes
10
Ausschreibungen
30. April 2016
Als elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen
Lebens trägt die Volkshochschule zur Lebensqualität und Zukunftssicherung der Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandorte im Landkreis Leipzig bei.
Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir zum 01.06.2016 für unsere
Geschäftsstelle in Borna eine/n
Mitarbeiter f. Marketing und
Veranstaltungsmanagement (m/w)
Ihr Aufgabengebiet:
· Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes für die
Volkshochschule Leipziger Land
· Steuerung der Unternehmenskommunikation inkl. Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
· Gestaltung und Contentmanagement unseres Internetauftritts sowie Umsetzung neuer Online Marketingideen
· Konzeption und Realisierung von Marketing-Events
· Überwachung der Wirksamkeit der Marketingprozesse und
-maßnahmen
Die Stelle ist in Teilzeit mit 30 Wochenstunden zunächst bis
31.12.2016 zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD).
Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 9.
Ihr Profil:
· Sie verfügen über eine kaufmännische oder mediengestalterische
bzw. andere aufgabenbezogene Ausbildung. Ein fachbezogenes
Studium wäre wünschenswert.
· Sie bringen Berufserfahrung im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, vorzugsweise im Bildungssektor, mit.
· Sie sind sicher im Umgang mit MS Office und Contentmanagementsystemen sowie mit gängigen Grafik- und Layoutprogrammen.
· Sie begeistern durch ein hohes Maß an Engagement für Ihr Fachgebiet
· Flexible Arbeitszeiten sind für Sie kein Problem
· Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B1
Entsprechen Sie diesem Profil und sind auf der Suche nach einem
neuen Einsatzgebiet? Dann bewerben Sie sich bis 15. Mai 2016 und
senden uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail
an [email protected] oder an die nachstehende Adresse:
WeiterbildungsAkademie des Landkreises Leipzig
Herrn Thomas Friedrich
Lüptitzer Straße 2
04808 Wurzen
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach
Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Landkreis Leipzig
Borna, den 21.04.2016
BEKANNTGABE über die 10. Sitzung
des Kreistages
am Mittwoch, dem 11.05.2016 um 17:00 Uhr
Stadtkulturhaus Borna,
Sachsenallee 48,
04552 Borna
Tagesordnung:
TOPBetreff
1.
Beginn der Sitzung (Formelle Eröffnung)
1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit
mit Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und der Beschlussfähigkeit
1.2
Bestätigung der Tagesordnung
1.3
Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen
2.
Öffentliche Beratung
2.1Einwohnerfragestunde
2.2Niederschrift über die 9. Sitzung des Kreistages vom 24.02.2016
2.3
Mitteilungen des Landrates
2.3.1Information zur Erfolgsmessung eines abgelaufenen Zinssicherungsgeschäftes
2.3.2 Beteiligungsbericht des Landkreises Leipzig für das Geschäftsjahr 2014
2.3.3 Ergänzung der Info-2015/046; hier: Evaluierung Handlungskonzept und Maßnahmenkatalog des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig
2.4
Maßnahmeplan des Landkreises Leipzig für Maßnahmen nach
Sächsischem Investitionsstärkungsgesetz
2.5Inanspruchnahme Bundesbudget Investitionskraftstärkungsgesetz durch den Landkreis Leipzig
2.6 Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für
den grundhaften Ausbau der K 7933 in Tautenhain
2.7
Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe in Umsetzung des
Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig; Projekt:
„Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“
2.8
Bestätigung einer freiwilligen Aufgabe des Landkreises Leipzig: „Beratungsleistung Breitbandausbau Landkreis Leipzig“
2.9
Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Organisationsstrukturen der Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig und Überleitung der Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft in die KELL
GmbH zum 01.10.2016
2.10 Beschluss über den Erhalt des Leipziger Symphonieorchesters
und der Sächsischen Bläserphilharmonie
2.11 Abberufung und Berufung der Mitglieder des Beirates für die
Umweltstiftung des Landkreises Leipzig - hier: Änderung Beschluss II-2014/026
2.12 Widerruf und Neuwahl eines Mitgliedes des Landkreises
Leipzig in die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen - hier: Änderung des Beschlusses II-B2014/012
2.13Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig
2.14 Anfragen der Kreisräte
3.
Ende der Sitzung
Vorgenannte Beratung ist öffentlich!
gez.
Henry Graichen
Landrat
Öffentliche Bekanntmachungen
30. April 2016
11
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung des Landkreises Leipzig
für das Haushaltsjahr 2016
Auf der Grundlage des § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag am 24.02.2016 folgende Nachtragssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 werden die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
§2
§5
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher
0 EUR
auf
7.000.000 EUR
erhöht.
Der Hebesatz für die Kreisumlage mit 31,57 v. H. der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden bleibt unverändert.
§3
Die in der Anlage zum Nachtragshaushaltsplan 2016 aufgeführten
Haushaltsvermerke sind Bestandteil der Nachtragssatzung.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.202.300 EUR zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, bleibt unverändert.
Borna, den 24.02.2016
§6
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 18.000.000 EUR, der
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen
werden darf, bleibt unverändert.
Henry Graichen
Landrat
12
30. April 2016
Die Landesdirektion Sachsen hat am
14.04.2016 folgenden Bescheid erlassen
1.
2.
2.1
2.2
2.3
3.
4.
5.
Der in § 2 der am 24. Februar 2016 beschlossenen Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7.000.000 EUR
wird genehmigt.
Die unter Nr. 1 dieses Bescheides erteilte Genehmigung wird
verbunden mit folgenden Auflagen:
Sofern mit Einreichung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 die Gesetzmäßigkeit nach den dann bestehenden Regelungen nicht erreicht werden kann, ist der Landesdirektion Sachsen mit der Einreichung dieser Haushaltssatzung
ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen.
Zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit und Gewährleistung eines gesetzmäßigen Haushaltsplans im Finanzplanungszeitraum hat der Landkreis Leipzig die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Anhebung der Kreisumlage
umzusetzen. Sofern diese jährliche Erhöhung des Hebesatzes
im Finanzplanungszeitraum tatsächlich nicht realisiert wird,
sind durch den Landkreis Leipzig andere Kompensationsmaßnahmen zu benennen, die finanziell der geplanten Kreisumlageerhöhung entsprechen.
Der Landkreis Leipzig hat - ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag der Landesdirektion Sachsen innerhalb von 14 Tagen jeweils
zum 30. Juni 2016, 30. September 2016 sowie 30. November
2016 zum Vollzug des Haushaltsplanes zu berichten.
Der in § 4 der am 24. Februar 2016 beschlossenen Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Höchstbetrag
der Kassenkredite in Höhe von 18.000.000 EUR ist genehmigungsfrei.
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer
Auflage wird vorbehalten.
Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben.
Niederlegung der Nachtragssatzung des
Landkreises Leipzig für das
Haushaltsjahr 2016
Gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 Absatz 3 SächsGemO wird die
Nachtragssatzung 2016 für den Landkreis Leipzig einschließlich des
Bescheides der Landesdirektion Sachsen zur Nachtragssatzung mit
Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2016 für die Dauer einer Woche
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt.
Auslegungsort:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Finanzverwaltung
Haus II Zimmer 2.1.14
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Auslegungstage: 04.05. - 10.05.2016 während der Öffnungszeiten
des Landratsamtes
Ulrike Heinke
Amtsleiterin Finanzverwaltung
Bekanntmachung des Landratsamtes
Landkreis Leipzig nach § 3 a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Die Stadt Pegau hat die Genehmigung für die Erstaufforstung einer
Teilfläche von 8,35 ha des Flurstücks 78/22 der Gemarkung beantragt.
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als untere Landwirtschaftsbehörde zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1 der Anlage
1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94).
Die vom Antragsteller vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterla-
Öffentliche Bekanntmachungen
gen wurden gemäß § 3 c UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung
des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es
daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar.
Borna, den 12.03.2016
gez. Joachim Hagen
Sachbearbeiter Agrarstruktur
Bekanntmachung des Landratsamtes Leipzig
nach § 3 a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für
das Vorhaben „2. Änderung des Plans nach
§ 41 FlurbG“ der Teilnehmergemeinschaft
Frauwalde
Die Teilnehmergemeinschaft Frauwalde beim Landratsamt Leipzig,
04550 Borna ändert gemäß § 41 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel
17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert
worden ist, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen
Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren
Frauwalde.
Die Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft ergibt sich aus § 18 Absatz 2 FlurbG in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur Ausführung des
Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten
nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli
1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 72 des Gesetzes
vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) geändert worden ist.
Die obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig ist gemäß § 41 Absatz 3 und 4 FlurbG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 AGFlurbG die für die Feststellung und Genehmigung des Plans nach § 41
FlurbG zuständige Behörde.
Der Bau von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Sinne
des Flurbereinigungsgesetzes ist ein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013
(BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
Die von der Teilnehmergemeinschaft vorgelegten, entscheidungserheblichen Unterlagen wurden gemäß § 3 c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese
Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Borna, den 11. April 2016
Obere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Leipzig
gez. Harald Grobe
Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des externen Notfallplanes für
den Betriebsbereich WRC World Resources
Company GmbH am Standort Wurzen
Gemäß § 44 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) gibt das Landratsamt Landkreis Leipzig die öffentliche Auslegung des Entwurfs des
externen Notfallplans für den Betriebsbereich WRC World Resources
Company GmbH am Standort Wurzen bekannt. Die Auslegung erfolgt
vom 02.05.2016 bis 03.06.2016 im Landratsamt Landkreis Leipzig,
04668 Grimma, Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Amt für Brandschutz,
Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Zimmer 114 zu den nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09 bis 12 Uhr und
Dienstag
13 bis 18 Uhr sowie
Donnerstag
13 bis 16 Uhr
- ausgeschlossen sind Feiertage -.
Einwendungen können während der Auslegefrist schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Offenlegung der Änderung von Daten des
Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Das Vermessungsamt des Landkreises Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Cämmerei (8610): 192, 193/b, 193/a, 191/a, 191/2, 189/a,
189/4, 185, 127/3, 125/1, 193/28, 194/b, 195, 196, 197, 198/a, 198/b,
199/a, 200/1, 201/5, 201/c, 204/b, 207/a, 208/a, 236, 238, 239, 240,
241, 242, 244, 245, 246, 248, 283, 407/12, 419, 420, 424, 124/3, 124/1
Art der Änderung
1.Zerlegung
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
3. Berichtigung der Flächenangabe
4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
5. Änderung des Gebäudenachweises
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung
zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist
nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften
des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 03.05.2016 bis zum 02.06.2016
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna in der Zeit
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen
einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der
Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna ein-
30. April 2016
13
zulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen
zugerechnet werden.
Borna, den 30.04.2016
gez. Leberecht
Sachgebietsleiter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Erlln
AZ: 221-080/14/001-WI
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Erlln Blatt 40)
Miteigentümer GemarkungFlurart
Flurstück
FriedrichErllnLandwirtschafts-
96
Bruno Kürth,
fläche
geb. 13.09.1887
gest. 08.03.1947
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach
Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht
Frau Winkler
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Tanndorf
AZ: 221-080/14/003-WI
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Tanndorf Blatt 15)
Miteigentümer GemarkungFlurart
Friedrich
Tanndorf
Reinhold Otto
gest. 07.06.1937
Flurstück
Landwirtschafts-105
fläche
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht
Frau Winkler
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
14
Öffentliche Bekanntmachungen
30. April 2016
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Podelwitz
AZ: 221-080/14/002-WI
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Podelwitz Blatt 26)
Miteigentümer GemarkungFlurart
Flurstück
Fritz Lehmann
Podelwitz
geb. 13.11.1929
gest. 29.03.1960
Landwirtschafts-
fläche
Verkehrsfläche
203
218/1
218/2
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach
Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht
Frau Winkler
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Podelwitz
AZ: 221-080/14/002-WI
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Podelwitz Blatt 26)
MiteigentümerinGemarkung
Herta Edith
Podelwitz
Weitmann
geb. Köhler
geb. 29.04.1927
gest. 04.04.1990
Flurart
Landwirtschafts-
fläche
Verkehrsfläche
Flurstück
203
218/1
218/2
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach
Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG Recht
Frau Winkler
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Klaus-Thomas Kirstenpfad
Amtsleiter
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten