Ausschreibung - ASV Bilsdorf 1961 e.V

1. AC THÖNES – BROWNING JUGENDPOKAL
ASV BILSDORF-ASV NALBACH
früher
SPORT-BECKER-JUGENDPOKAL
Einladung
Zum AC THÖNES –BROWNING POKAL der Jugend am Samstag den 18.
Juni 2016 am Vereinsweiher des ASV Nalbach e.V.
Sehr geehrte Angelfreunde!
Der ASV Bilsdorf und ASV Nalbach wird in diesem Jahr Ausrichter des AC
Thönes – Browning Jugendpokals sein.
Diese Veranstaltung findet an den Weiheranlagen des ASV Bilsdorf und
ASV Nalbach statt.
Die fischereirechtliche Veranstaltung wird vom Angelsportverein BilsdorfNalbach und der Firma Browning organisiert
Wir dürfen Sie recht herzlich hiermit einladen und würden uns freuen, auch
Sie bei diesem Hegeangeln im Stillwasser begrüßen zu dürfen.
Gefischt wird in 3 Sektoren, wobei die ersten 8 Mannschaften und die ersten
3 Einzelsieger bei den Jungen und den Mädchen Ehrengaben erhalten.
Aus organisatorischen Gründen wird um die Überweisung des
Unkostenbetrages von 25.- € pro Mannschaft bis 10. Juni 2016
(Meldeschluss) gebeten.
Konto:
IBAN : DE 53 5939 3000 0054 0882 05
BIC : GENODE 51 LEB
Kasse:
Volksbank Lebach
gebeten.
Mit sportlichen Grüßen, Petri Heil
ASV Bilsdorf - ASV Nalbach
Jugendabteilung
Zeitplan – Ausschreibung
Zeitpunkt der Veranstaltung:
Samstag der 18. Juni 2016 von 15:00 h bis 18:00 h
Treffpunkt und Meldestelle:
Ab 13:00 h ist die Meldestelle an der Fischerhütte des ASV Bilsdorf
besetzt. Startplatzverlosung ab 13:15 h.
Anfahrmöglichkeit:
Über die Autobahn A1, Richtung Saarwellingen, fahren sie bis
Ortseingang Saarwellingen, dann Richtung Nalbach im Ort abbiegen
Richtung Weiheranlagen ASV Nalbach. (Siehe Beschilderungen)
Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines
sein.
Zugelassene Fischarten:
Rotaugen, Rotfeder, Aland, Brassen, Güster, Giebel und Ukelei ohne
Schonmaß.
Nur die aufgeführten Fischarten sind zur Wertung zugelassen.
Gewässerbeschreibung:
Ein 3 ha großer, leicht trüber Vereinsweiher des ASV Nalbach.
In 10 m Entfernung ca. 2,0 – 3,0 m tief.
Behandlung des Fanges:
Die zur Wertung zugelassene Fische sind lebend in textilen Setzkescher
mit einer Länge von 3,5 m und einem Durchmesser on 0,5 m zu hältern.
Der Fang wird für eine Besatzmaßnahme verwendet.
Nicht zur Wertung zugelassene Fischarten sind sofort schonend ins
Gewässer zurückzusetzen.
Futterbegrenzungen:
2 Liter fütterungsfähiges Material einschließlich aller Beimengen und
Lebendköder und Lehm. Der Gebrauch von Zuckmückenlarven,
gefärbten Maden und gefärbten Anfütterungsmaterial ist verboten.
Angelart: Nur mit Pose, die das Blei tragen muss.
Disziplinarhinweise: alle Verstöße gegen die Ausschreibung führen zur
Disqualifikation.
Haftungsausschluß:
Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Unfälle anlässlich der
Veranstaltung