freie pfarrstellen - der Evangelisch

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FREIE PFARRSTELLEN
Stellenausschreibung 5 - 2016
Auf die nachfolgenden Stellen kann sich bewerben, wer
nach den landeskirchlichen Vorschriften die
Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis
zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den
Dienst der Landeskirche erhalten hat.
Weitere
Informationen
Burgwedel
Firrel
Harsum
Kathrinhagen-Rolfshagen
Osterholz-Scharmbeck
Bewerbungen auf die u. a. Stellen sind in der Zeit vom 1.5.
– 31.5.2016 auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt,
bei Präsentation an den Patron und das Landeskirchenamt
zu richten. (Hiervon abweichende Regelungen entnehmen
Sie bitte der Stellenbeschreibung.)
Seelze
Uelzen
KHS Göttingen
RPI Loccum
ESG Osnabrück
Sofern in der rechten Spalte nähere Informationen zu
einzelnen Stellen angeboten werden, liegt die inhaltliche
und redaktionelle Verantwortung für diesen Service nicht
beim Landeskirchenamt. Mit diesbezüglichen Rückfragen
wenden Sie sich bitte direkt an die Kirchengemeinde bzw.
den Superintendenten oder die Superintendentin.
1. Pfarrstellen mit vollem Dienstverhältnis
Burgwedel
II. Pfarrstelle, Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen,
Ernennung
Firrel
Kirchenkreis Rhauderfehn, Wahl
Kathrinhagen-Rolfshagen
Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg, Wahl
Osterholz-Scharmbeck
IV. Pfarrstelle St.-Willehadi-Kirchengemeinde, Kirchenkreis
Osterholz-Scharmbeck, Wahl
KHS Bad
Rothenfelde
KHS Soltau
Seelze
Amtsbereich Nord-West im Stadtkirchenverband Hannover,
Ernennung
Uelzen
III. Pfarrstelle St.-Marien-Kirchengemeinde, Kirchenkreis
Uelzen, Präsentation Bewerbungen bitte an: Stadt Uelzen,
Bürgermeister, Veerßer Str. 2, 29525 Uelzen.
2. Pfarrstellen mit eingeschränktem
Dienstverhältnis
Harsum
(0,75) Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, Wahl
3. Pfarrstellen, die zurzeit von einem Pastor oder
einer Pastorin mit vollem oder eingeschränkten
Dienst versehen werden
Hambergen
(1,0) Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, Wahl
Völlenerkönigsfehn
(0,5) Kirchenkreis Rhauderfehn, Ernennung
4. Superintendenturpfarrstellen
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach dem
Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der
Superintendenten und Superintendentinnen vom 24. Juni
2001 (KABl. S. 96, zuletzt geändert KABl. 2012 Seite 233).
Bewerbungen sind in der Zeit vom ........ bis ........ an das
Landeskirchenamt zu richten.
- keine -
5. Allgemeinkirchliche Aufgaben für
Pastoren/Pastorinnen der Landeskirche
Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Göttingen –
Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Umfang: 1,0.
Dienststätte: Göttingen.
Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI):
Dozentin/Dozent für Medienpädagogik. Umfang 0,5.
Dienststätte: Loccum.
Evangelisches Studierenden- und Hochschulpfarramt
Osnabrück:
Begleitung von Lehramtsstudierenden. Umfang 0,5.
Dienststätte: Osnabrück.
Klinikseelsorge (KHS) in Bad Rothenfelde (Kirchenkreis
Melle-Georgsmarienhütte). Umfang: 1,0. Dienststätte: Bad
Rothenfelde.
Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Soltau. Umfang:
1,0. Dienststätte: Soltau.