© karandaev - Fotolia.com FREIE PFARRSTELLEN Stellenausschreibung 5 - 2016 Auf die nachfolgenden Stellen kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat. Weitere Informationen Burgwedel Firrel Harsum Kathrinhagen-Rolfshagen Osterholz-Scharmbeck Bewerbungen auf die u. a. Stellen sind in der Zeit vom 1.5. – 31.5.2016 auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt, bei Präsentation an den Patron und das Landeskirchenamt zu richten. (Hiervon abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte der Stellenbeschreibung.) Seelze Uelzen KHS Göttingen RPI Loccum ESG Osnabrück Sofern in der rechten Spalte nähere Informationen zu einzelnen Stellen angeboten werden, liegt die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für diesen Service nicht beim Landeskirchenamt. Mit diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kirchengemeinde bzw. den Superintendenten oder die Superintendentin. 1. Pfarrstellen mit vollem Dienstverhältnis Burgwedel II. Pfarrstelle, Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen, Ernennung Firrel Kirchenkreis Rhauderfehn, Wahl Kathrinhagen-Rolfshagen Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg, Wahl Osterholz-Scharmbeck IV. Pfarrstelle St.-Willehadi-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, Wahl KHS Bad Rothenfelde KHS Soltau Seelze Amtsbereich Nord-West im Stadtkirchenverband Hannover, Ernennung Uelzen III. Pfarrstelle St.-Marien-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Uelzen, Präsentation Bewerbungen bitte an: Stadt Uelzen, Bürgermeister, Veerßer Str. 2, 29525 Uelzen. 2. Pfarrstellen mit eingeschränktem Dienstverhältnis Harsum (0,75) Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, Wahl 3. Pfarrstellen, die zurzeit von einem Pastor oder einer Pastorin mit vollem oder eingeschränkten Dienst versehen werden Hambergen (1,0) Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, Wahl Völlenerkönigsfehn (0,5) Kirchenkreis Rhauderfehn, Ernennung 4. Superintendenturpfarrstellen Das Besetzungsverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendenten und Superintendentinnen vom 24. Juni 2001 (KABl. S. 96, zuletzt geändert KABl. 2012 Seite 233). Bewerbungen sind in der Zeit vom ........ bis ........ an das Landeskirchenamt zu richten. - keine - 5. Allgemeinkirchliche Aufgaben für Pastoren/Pastorinnen der Landeskirche Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Göttingen – Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Umfang: 1,0. Dienststätte: Göttingen. Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI): Dozentin/Dozent für Medienpädagogik. Umfang 0,5. Dienststätte: Loccum. Evangelisches Studierenden- und Hochschulpfarramt Osnabrück: Begleitung von Lehramtsstudierenden. Umfang 0,5. Dienststätte: Osnabrück. Klinikseelsorge (KHS) in Bad Rothenfelde (Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte). Umfang: 1,0. Dienststätte: Bad Rothenfelde. Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Soltau. Umfang: 1,0. Dienststätte: Soltau.
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