Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung
zwischen der
Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW)
Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
Düsternbrooker Weg 120
24105 Kiel
– nachfolgend „ZBW“ genannt –
und
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(Name und Anschrift des Herausgebers / der Institution)
– nachfolgend „Rechteinhaber“ genannt –
Gegenstand der Vereinbarung sind sämtliche Werke der Schriftenreihe(n):
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(Titel der Schriftenreihe(n))
Ebenfalls Gegenstand der Vereinbarung sind alle in dieser/-n Schriftenreihe(n) zukünftig erscheinenden
Werke.
1. Rechtseinräumung
1.1.
Der Rechteinhaber räumt der ZBW - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des
Absatzes 1.4. - das vergütungsfreie, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Schutzrechts
beschränkte einfache Recht ein, das Werk auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen
Das Werk
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auf Servern oder anderen Datenträgern der ZBW zu speichern,
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in Datenbanken zu integrieren,
der Öffentlichkeit über Datennetze zugänglich zu machen,
Nutzern zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch zugänglich zu
machen und diesen zu gestatten, es abzuspeichern, auszudrucken und zu kopieren,
in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen und zu verbreiten,
für Text- und Data-Mining-Aktivitäten zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Volltextindizierung.
Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten
Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Werk vorzunehmen,
die für bestimmte nach dieser Vereinbarung zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind.
1.2.
Alle sonstigen Rechte, die über Absatz 1.1. hinaus nicht ausdrücklich durch den Rechteinhaber
eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
von Daten Schutzgegenstand dieser Vereinbarung oder Teil dessen sind und einen
immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Rechteinhaber auf sämtliche aus
diesem Schutz resultierenden Rechte.
1.3.
Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Absätzen 1.1. und 1.2. dieser Vereinbarung erfolgt
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
Die ZBW darf die Werke ausschließlich unter den Bedingungen dieser Vereinbarung vervielfältigen,
verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Sie darf den Schutzgegenstand mit Ausnahme der
Regelungen in Absatz 1.1. nicht unterlizenzieren.
Bei jeder Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Werke hat ein Hinweis
auf die (mit den Rechteeinräumungen dieser Vereinbarung konformen) Nutzungsbedingungen zu
erfolgen.
Die ZBW darf keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Werke in der Ausübung der
durch diese Vereinbarung gewährten Rechte behindern oder einschränken können. Diese Regelung gilt
auch für den Fall, dass die Werke Bestandteil eines Sammelwerkes sind.
Die Rechteeinräumung gemäß Absätzen 1.1. und 1.2. gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf
einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ("nicht-kommerzielle
Nutzung").
1.4.
Bezüglich der Vergütung für die Nutzung des Werkes über Schrankenregelungen im
Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt Folgendes:
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•
Soweit im UrhG unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen
vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält
sich der Rechteinhaber das Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen.
Sofern im UrhG Zwangslizenzen außerhalb dieser Vereinbarung vorgesehen sind, behält sich der
Rechteinhaber das Recht auf Einziehung der entsprechenden Vergütung für den Fall vor, dass die
ZBW eine Nutzung des Werkes für andere als die in Absatz 1.3. als nicht-kommerziell definierten
Zwecke vornimmt, verzichtet für alle übrigen, lizenzgerechten Fälle von Nutzung jedoch auf jegliche
Vergütung.
1.5.
Sollten im Einzelfall begründete Bedenken bestehen oder erhebliche Gründe dagegen sprechen,
die Rechteeinräumung für einzelne zur Nutzung überlassene Werke einer Schriftenreihe aufrecht zu
erhalten, so ist die ZBW bereit, auf Wunsch des Rechteinhabers die entsprechenden Werke von ihren
Dokumenten- und Archivservern zu entfernen.
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2. Vertragsschluss
Dieser Vertrag kommt mit Unterzeichnung zustande. Nach Abschluss des Vertrages kann der
Rechteinhaber von der ZBW die Zusendung des Vertragstextes verlangen.
3. Berichtigung von Metadaten und Dokumenten
Für den Inhalt des veröffentlichen Werkes trägt der Urheber die alleinige Verantwortung. Nach der
Bereitstellung des Werks auf den Webseiten der ZBW unterrichtet der Rechteinhaber die ZBW
unverzüglich, wenn ihm unrichtige Daten bekannt werden. Richtigstellungen sind an die ZBW schriftlich,
per Fax oder per E-Mail zu übermitteln.
4. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate
Die ZBW strebt eine dauerhafte Verfügbarkeit der elektronischen Publikationen über ihre Webseiten zu
nichtkommerziellen Zwecken an. Alle betreffenden Dokumente werden hierzu mit den entsprechenden
bibliografischen und inhalterschließenden Daten (Titel, Autor, Abstract, Schlagwörter usw.) in
Datenbanken nachgewiesen und bei Bedarf in ein anderes Datenformat konvertiert. Hierbei wird ein
gegebenenfalls vorhandener Passwortschutz entfernt.
5. Haftung
5.1.
Die ZBW haftet nicht für die störungsfreie Verfügbarkeit des Internets und damit der
Internetpräsenz ihrer Dokumenten- und Archivserver. Dies gilt auch für die Veränderung von Daten
während einer Datenfernübertragung (z.B. Seitenumbrüche).
5.2.
Der Rechteinhaber bestätigt durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung, dass die
Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung von Werk und bibliografischen und
inhalterschließenden Daten auf den Webseiten der ZBW keine Rechte Dritter verletzt. (z.B. Urheber-,
Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter, z.B. von Miturhebern, Co-Autoren,
Verlagen, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgebern) und dass er keine der Rechtseinräumung dieses
Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat.
5.3.
Ziff. 5.2. gilt auch für die vom Rechteinhaber gelieferten Text-, Bild- oder sonstigen Vorlagen. Bei
der Verwendung von Aufnahmen oder Daten von Personen hat der Rechteinhaber sichergestellt, dass
Letztere durch die Aufnahmen bzw. Daten nicht identifizierbar sind. Andernfalls verpflichtet sich der
Rechteinhaber, eine explizite Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt zu haben, deren Vorliegen
mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt wird.
5.4.
Sollte der Rechtinhaber nachträglich Kenntnis von Rechtshindernissen erlangen, die der
Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, wird er die ZBW unverzüglich davon unterrichten.
5.5.
Die Haftung der Parteien und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen oder aus Delikt wird
beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten) haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung oder der
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, es sei denn, den Rechteinhaber trifft kein Verschulden.
5.6.
Der Rechteinhaber verpflichtet sich, die ZBW von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
einer von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme beruhen, sowie alle aufgrund der von ihm zu
vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen, insbesondere die Kosten der
Rechtsverteidigung.
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6. Datenschutz
6.1
Die ZBW verpflichtet sich und bestätigt, dass sie die ihr übermittelten personenbezogenen Daten
nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nutzt.
6.2.
Die jeweils aktuellen Kontaktdaten des Rechteinhabers benötigt die ZBW zur Sicherstellung der
Erreichbarkeit des Rechteinhabers im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages. Der Rechteinhaber
verpflichtet sich, der ZBW unverzüglich und unaufgefordert Änderungen seiner Kontaktdaten,
insbesondere des Namens oder der E-Mail-Adresse, in Textform (Brief, E-Mail, Fax) mitzuteilen.
Gleiches gilt, wenn er feststellt, dass seine Daten auf den Dokumenten- und Archivservern der ZBW
fehlerhaft dargestellt werden.
7. Sperrung
Die ZBW ist berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine
Verletzung von Rechten Dritter bestehen und sie den Rechteinhaber zuvor innerhalb angemessener Frist
auf diese Situation aufmerksam gemacht hat und ihm die Gelegenheit gegeben hat, die Verletzung von
Rechten Dritter zu beseitigen.
8. Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist des jeweiligen Einzelwerkes der
Schriftenreihe(n) abgeschlossen. Für alle noch nicht erschienenen Werke kann der Vertrag von beiden
Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
9. Sonstiges
9.1.
Es gilt deutsches Recht.
9.2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
9.3.
Die deutsche Fassung dieser Nutzungsvereinbarung ist maßgebend und rechtsgültig.
Stand: 2016-05-02
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Rechteinhaber bzw. Bevollmächtigte/r
Nachname, Vorname:
Titel:
Fax-Nummer:
E-Mail:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Stempel:
Bevollmächtigte/r der ZBW
Nachname, Vorname:
Telefon-Nummer:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Stempel:
Bitte als PDF-Anhang per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 0431-8814-520 senden. Sie erhalten
umgehend eine gegengezeichnete Kopie zurück.
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