Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Aktueller Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung 2014-2023 17.02.2016 Nienburg Bauamtsrat Jens Schatz, NLWKN Direktion, Aufgabenbereich 2.2 Entwurfsprüfung und Zuwendung Weitere Informationen unter www.nlwkn.de Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Wesentliche Inhalte und Neuheiten -1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage -2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung -3 Zuwendungsempfänger -4 Zuwendungsvoraussetzungen -5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung -6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen -7 Anweisungen zum Verfahren - Anlage „Auswahlkriterien“ Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Finanzielle Ausstattung 2015-2020 Zuschuss Gesamt ca. 60 Mio. € pro Jahr ca. 10 Mio. € Zuschuss davon 5 Mio. € EU und 5 Mio. € Abwasserabgabe Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage Vorhaben an Gewässern und ihren Auen, die auch anderen fachlichen Zielen wie Hochwasserschutz oder Naturschutz dienen, oder die in Kombination mit anderweitigen Vorhaben zu solchen Zwecken durchgeführt werden, sind ausdrücklich erwünscht. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage Besonderer Zweck der Zuwendungen für kleinere Vorhaben nach Nr. 5.2.1 ist die Förderung von solchen Vorhaben an kleinen und mittleren Fließgewässern,….. Städte sind kein „ländlicher Raum“, wie bisher auch. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung 2.2 Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum,zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaffung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Stoffeinträgen, Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung 2.4 sonstige erforderlichen Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten Vorhaben stehen, wie z.B.: Planungen, Funktionskontrollen, Grunderwerb, Entschädigungs- und Ablösezahlungen für bestehende Rechte, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung soweit sie der Umsetzung der EGWRRL dienen Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung Es ist angedacht z.B. Planungen LP 1-2 HOAI ohne EU-Beteiligung zu fördern, dafür sollen auch ca. 250.000,-€ pro Jahr bereit stehen. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 3 Zuwendungsempfänger Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht gewerblich tätige juristische Personen des privaten Rechts, die satzungsgemäß wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich relevante Aufgaben wahrnehmen. (z.B. Naturschutzstiftungen wie Paul-FeindtStiftung) Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 3 Zuwendungsempfänger Kommunen können keine Anträge für Kleinmaßnahmen stellen, dies können jetzt aber Unterhaltungsverbände tun. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 4 Zuwendungsvoraussetzungen Neben § 6 und §§ 82 und 83 WHG sind weitere Voraussetzungen mindestens zu erfüllen: …dient der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten nach EG-WRRL, Auswahl der Vorhaben erfolgt nach differenzierten Auswahlkriterien (siehe Anlage zur Richtlinie) Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.2 Die Zuwendung beträgt bei einer EUmitfinanzierten Förderung 90 v. H., im Übrigen bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich der gültigen Umsatzsteuer, Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.2.1 Förderung kleiner Vorhaben Kleine Vorhaben bis zu einer Höhe von 15.000 EUR sind kleinräumig konzipierte Projekte, die die Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten unterstützen und eigenständige, in sich abgeschlossene Vorhaben darstellen. Die Förderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln (ca. 300.000,-€ pro Jahr). Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Verstöße gegen Auflagen und Bedingungen können mit Abzügen von der Förderung geahndet werden. Hauptgefahrenquellen: Mitteilungspflicht beachten!!!!!! Änderungsanträge schriftlich stellen!!!!!!!!! Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Zweckbindungsfristen ändern sich: Die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen unterliegen mindestens 25 Jahre der Zweckbindung Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) 7 Anweisungen zum Verfahren Amtliche Antragsvordrucke werden vom NLWKN bereit gestellt NLWKN ist Bewilligungsstelle Bei EU-Geld: Ausgabenerstattungsprinzip Zinsen für Kredite nicht förderfähig Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Anlage „Auswahlkriterien“ Es gibt 3 Fördersektoren a) Schwerpunktgewässer 50% (30 Mio. €) b) Durchgängigkeit von überregionalen Fischwanderwegen/Umsetzung an landeseigenen Anlagen 25% (15 Mio. €) c) Sonstiges 25% (15 Mio. €) Antragsteller kann vorab schon mal selber prüfen, wieviel Punkte er bekommen kann. Zuständig ist NLWKN. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Wie geht es jetzt eigentlich weiter? Die Maßnahmenblätter für 2016 werden ausgewertet und die potentiellen Träger werden Anfang März informiert, ob ein Antrag erfolgversprechend eingereicht werden kann. Terminvorlage der Anträge vermutlich 30.04.2016. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Ein konstruktives Beratungsgespräch ist durch nichts zu ersetzen! Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Beratungsangebot NLWKN Geschäftsbereich II Entwurfsprüfung, Zuwendung, Maßnahmenprogramme Aufgabenbereichsleiter Herr Sebastian Schneider Tel. 04931-947 176 in Norden [email protected] Bearbeiter in Hannover: Herr Jens Schatz Tel. 0511 3034 3059 [email protected], Frau Hilke Prange Tel. 0511 3034 3003, Herr Andreas Böhmert Tel. 0511 3034 3010 Bearbeiter in Verden: Herr Dieter Coldewey Tel. 04231 882 121 [email protected] , Herr Olaf Schmidt Tel.04231882 133, Herr Ralf Brandt Tel. 04231 882 180 Bearbeiter in Oldenburg: Frau Karin Hilgefort Tel. 0441 799 2038 [email protected] , Herr Burkhard Bekendorf Tel. 0441 799 2716, Frau Amabel Müller Tel. 2558, Frau Kathrin Schedemann Tel. 2033 Bearbeiter in Braunschweig: Frau Nicole Becker Tel. 0531 8665 4706 [email protected]. Bearbeiter in Lüneburg: Frau Simone Neumüller Tel.041318545 261 [email protected] Unter www.nlwkn.de können aktuelle Informationen zu allen Förderprogrammen eingesehen werden. Jens Schatz NLWKN Direktion Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung (kleine und große Maßnahmen) Mehr Zuwendungen kann ich Ihnen leider derzeit nicht zukommen lassen, da die Antragsvordrucke noch nicht verfügbar sind. Ich bitte daher um etwas Geduld. Vielen Dank! Jens Schatz NLWKN Direktion
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