kleine und große Maßnahmen

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung
(kleine und große Maßnahmen)
Aktueller Sachstand Förderrichtlinie
Fließgewässerentwicklung 2014-2023
17.02.2016 Nienburg
Bauamtsrat Jens Schatz, NLWKN Direktion,
Aufgabenbereich 2.2 Entwurfsprüfung und
Zuwendung
Weitere Informationen unter www.nlwkn.de
Jens Schatz NLWKN Direktion
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Wesentliche Inhalte und Neuheiten
-1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage
-2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung
-3 Zuwendungsempfänger
-4 Zuwendungsvoraussetzungen
-5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der
Zuwendung
-6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
-7 Anweisungen zum Verfahren
- Anlage „Auswahlkriterien“
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Finanzielle Ausstattung 2015-2020
Zuschuss Gesamt ca. 60 Mio. €
pro Jahr ca. 10 Mio. € Zuschuss
davon 5 Mio. € EU
und 5 Mio. € Abwasserabgabe
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1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage
Vorhaben an Gewässern und ihren Auen, die auch
anderen fachlichen Zielen wie Hochwasserschutz
oder Naturschutz dienen, oder die in Kombination
mit anderweitigen Vorhaben zu solchen Zwecken
durchgeführt werden,
sind ausdrücklich erwünscht.
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1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage
Besonderer Zweck der Zuwendungen für
kleinere Vorhaben nach Nr. 5.2.1 ist die
Förderung von solchen Vorhaben an kleinen
und mittleren Fließgewässern,…..
Städte sind kein „ländlicher Raum“, wie bisher
auch.
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2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung
2.2 Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren,
Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen
als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum,zur
Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur
Schaffung von auentypischen Elementen und zur
Verminderung von Stoffeinträgen,
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2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung
2.4 sonstige erforderlichen Ausgaben, die im
sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten
Vorhaben stehen, wie z.B.:
Planungen, Funktionskontrollen, Grunderwerb,
Entschädigungs- und Ablösezahlungen für
bestehende Rechte, Öffentlichkeitsarbeit und
Fortbildung soweit sie der Umsetzung der EGWRRL dienen
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2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung
Es ist angedacht z.B. Planungen LP 1-2 HOAI
ohne EU-Beteiligung zu fördern, dafür sollen auch
ca. 250.000,-€ pro Jahr bereit stehen.
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3 Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts,
nicht gewerblich tätige juristische Personen des
privaten Rechts, die satzungsgemäß
wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich
relevante Aufgaben wahrnehmen.
(z.B. Naturschutzstiftungen wie Paul-FeindtStiftung)
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3 Zuwendungsempfänger
Kommunen können keine Anträge für
Kleinmaßnahmen stellen, dies können jetzt aber
Unterhaltungsverbände tun.
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4 Zuwendungsvoraussetzungen
Neben § 6 und §§ 82 und 83 WHG sind
weitere Voraussetzungen mindestens zu
erfüllen:
…dient der Verbesserung der ökologischen
Qualitätskomponenten nach EG-WRRL,
Auswahl der Vorhaben erfolgt nach
differenzierten Auswahlkriterien (siehe Anlage
zur Richtlinie)
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5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der
Zuwendung
5.2 Die Zuwendung beträgt bei einer EUmitfinanzierten Förderung 90 v. H., im Übrigen bis
zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben
einschließlich der gültigen Umsatzsteuer,
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5.2 und 5.2.1 Art und Umfang, Höhe der
Zuwendung
5.2.1 Förderung kleiner Vorhaben
Kleine Vorhaben bis zu einer Höhe von 15.000
EUR sind kleinräumig konzipierte Projekte, die die
Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw.
regionalen Gesichtspunkten unterstützen und
eigenständige, in sich abgeschlossene Vorhaben
darstellen. Die Förderung erfolgt ausschließlich
aus Landesmitteln (ca. 300.000,-€ pro Jahr).
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6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Verstöße gegen Auflagen und Bedingungen
können mit Abzügen von der Förderung
geahndet werden.
Hauptgefahrenquellen:
Mitteilungspflicht beachten!!!!!!
Änderungsanträge schriftlich stellen!!!!!!!!!
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6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Zweckbindungsfristen ändern sich:
Die geförderten Grundstücke, Bauten und
baulichen Anlagen unterliegen mindestens 25
Jahre der Zweckbindung
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7 Anweisungen zum Verfahren
Amtliche Antragsvordrucke werden vom NLWKN
bereit gestellt
NLWKN ist Bewilligungsstelle
Bei EU-Geld: Ausgabenerstattungsprinzip
Zinsen für Kredite nicht förderfähig
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Anlage „Auswahlkriterien“
Es gibt 3 Fördersektoren
a) Schwerpunktgewässer 50% (30 Mio. €)
b) Durchgängigkeit von überregionalen
Fischwanderwegen/Umsetzung an
landeseigenen Anlagen 25% (15 Mio. €)
c) Sonstiges 25% (15 Mio. €)
Antragsteller kann vorab schon mal selber prüfen,
wieviel Punkte er bekommen kann. Zuständig ist
NLWKN.
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Wie geht es jetzt eigentlich weiter?
Die Maßnahmenblätter für 2016 werden
ausgewertet und die potentiellen Träger werden
Anfang März informiert, ob ein Antrag
erfolgversprechend eingereicht werden kann.
Terminvorlage der Anträge vermutlich
30.04.2016.
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Ein konstruktives Beratungsgespräch ist durch
nichts zu ersetzen!
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Beratungsangebot NLWKN
Geschäftsbereich II Entwurfsprüfung, Zuwendung, Maßnahmenprogramme
Aufgabenbereichsleiter Herr Sebastian Schneider Tel. 04931-947 176 in Norden
[email protected]
Bearbeiter in Hannover: Herr Jens Schatz Tel. 0511 3034 3059 [email protected], Frau Hilke Prange Tel. 0511 3034 3003, Herr Andreas Böhmert Tel. 0511 3034 3010
Bearbeiter in Verden: Herr Dieter Coldewey Tel. 04231 882 121 [email protected] , Herr Olaf Schmidt Tel.04231882 133, Herr Ralf Brandt Tel. 04231 882 180
Bearbeiter in Oldenburg: Frau Karin Hilgefort Tel. 0441 799 2038 [email protected] , Herr Burkhard Bekendorf Tel. 0441 799 2716, Frau Amabel Müller Tel. 2558, Frau
Kathrin Schedemann Tel. 2033
Bearbeiter in Braunschweig: Frau Nicole Becker Tel. 0531 8665 4706 [email protected].
Bearbeiter in Lüneburg: Frau Simone Neumüller Tel.041318545 261 [email protected]
Unter www.nlwkn.de können aktuelle Informationen zu allen Förderprogrammen eingesehen werden.
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Mehr Zuwendungen kann ich Ihnen leider derzeit
nicht zukommen lassen, da die
Antragsvordrucke noch nicht verfügbar sind.
Ich bitte daher um etwas Geduld.
Vielen Dank!
Jens Schatz NLWKN Direktion