Seminar zur Fährtenarbeit In der Zeit vom 02.01.17 bis 06.01. 2017 veranstaltet der DVG MV Meppen e.V. ein Seminar zur Fährtenarbeit. Inhalt sind alle Stufen der Bereiche IPO, StP und FH. Referenten: Carsten Herglotz, Dr. Andrea Herz, Dr. Gabriele Luhofer, Andreas Puschmann, als neue Referenten konnten gewonnen werden: Markus Smagk und Frank Emmerich Gesamtleitung: Bernd Jansen als 1.Vorsitzender, Organisation Christian Eichler und Vitalij Schwabauer. Zielgruppen: Alle fährteninteressierten Hundeführer mit Hunden, vom Welpen bis zum erwachsenen Alter. Art der Schulung: Praxisarbeit und Theorieeinheiten mit den jeweiligen Referenten im Fährtengelände, Vorträge bzgl. Fährtenarbeit im Vereinsheim u. prakt. Arbeit auf der Platzanlage Prüfung: noch nicht entschieden, wird bald möglichst bekannt gegeben. Ort: Vereinsheim des MV Meppen, 49716 Meppen, Am Hasenkamp 53 Anreise: 02.01.2017 ab 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr; 11:30 – 12:30 Mittagessen Ab 12:30 Uhr: Abfahrt in das Fährtengelände Lehrgangsgebühr (ohne Service-Angebot!): 1.) 140,00 € für DVG Mitglieder 2.) 170,00 € für Mitglieder anderer Verbände 3.) 90,00 € für Jugendliche 4.) 70,00 € bzw. 85,00 € für Teilnehmer ohne Hund. Bei dieser Teilnehmergruppe ist die Anzahl begrenzt, Einsatz als Fährtenleger 5.) für den 2. und jeden weiteren Hund 90,00 € Anmeldung: Mit dem Anmeldeformular des MV Meppen e.V. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zur Teilnahme! Damit Ihr Wunsch bzgl. Referent/-in erfüllt werden kann, überweisen Sie bitte zeitig Ihre Lehrgangsgebühren. Meldeschluss: 01.11.2016 !!! (Teilnehmerplatz wird erst nach Bezahlung der Lehrgangsgebühr bestätigt.) Wegbeschreibung, Auskunft zu Unterkünften und weitere Informationen beim DVG MV Meppen. Unser Service-Angebot während des Seminars umfasst an allen Tagen: Frühstücksbüffet, Mittagessen im Gelände und Abendessen im Vereinsheim. Das Seminar gilt als Fortbildungsseminar für den Erhalt des VDH-SKN. Bernd Jansen, 1. Vorsitzender MV Meppen e.V., Oststr. 37, 49733 Haren, 059324207 Bei einer Abmeldung vom Seminar bis 4 Wochen zum Beginn, wird die Lehrgangsgebühr zu 100%; bis zu 2 Wochen zum Beginn, zu 50% erstattet; danach erfolgt keine Erstattung mehr.
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