28. Internationaler Linzer 3-Brückenlauf

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GZ:
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Linz, am 14. April 2016
Bearbeiter/in: Amtsdirektor Gerhard Maier
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat SVA 2 - Verkehrsamt
A 4021 Linz, Nietzschestraße 33
DVR: 0012173
Tel: 059133-40-6200
Fax.: +43-059133-40-7893
[email protected]
Verein „Jugend- und Kulturzentrum HOF“
z. Hd. Hrn. Walter Hofmann
Ludlgasse 16
4020 LINZ
Betr.: 28. Internationaler Linzer 3-Brückenlauf am 30.04.2016
B E S C H E I D:
Aufgrund Ihres Ansuchens vom 22.03.2016 um Bewilligung zur Durchführung des
28. Internationalen Linzer 3-Brückenlaufes ergeht folgender
SPRUCH:
Die Durchführung der Sportveranstaltung wird gemäß § 64 i.V.m. §§ 32 Abs. 4 u. 96
Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159/60, bei Einhaltung folgender
Vorschreibungen, Bedingungen und Auflagen bewilligt:
1. Die Sportveranstaltung findet am 30.04.2016 mit Start um 15.00 Uhr in Linz,
Rechte Brückenstraße und Ziel beim Kulturzentrum HOF in der Ludlgasse 16
statt.
2. Folgende Laufroute ist einzuhalten:
Rechte Brückenstraße – Untere Donaulände – Nibelungenbrücke – Hauptstraße
– Reindlstraße – Linke Brückenstraße – links zur Freistädterstraße –
Freistädterstraße stadtauswärts – bis Höhe Linzer Straße – rechts über Gehweg
bzw. Unterführung - Dammweg (donauaufwärts) –- VOEST-Brücke/Gehweg –
Dammweg (donauaufwärts) – bis Höhe Eisenbahnbrücke – Weg parallel zum
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Sportplatz/Tabakwerke – Hafenstraße/Nordseite – Querung Hafenstraße in Höhe
Holzstraße – Holzstraße - Ludlgasse 16 (Ziel).
3. Die
Läufer
und
Funktionäre
haben
die
Bestimmungen
der
Straßenverkehrsordnung grundsätzlich einzuhalten und den Weisungen der
Straßenaufsichtsorgane unverzüglich Folge zu leisten. Die Läufer sind vom
Veranstalter anzuweisen, dass diese die rechte Fahrbahnseite zu benützen
haben. Auf der VOEST-Brücke darf die Fahrbahn nicht benützt werden.
4. Der Veranstalter hat einen ausreichenden, mit Armbinden gekennzeichneten
Ordnerdienst zu stellen, der entlang der Laufroute für die reibungslose
Abwicklung der Sportveranstaltung und insbesondere auch für die Freihaltung
des Start- und Zielraumes sowie für die Sicherung etwaiger Garagenausfahrten
zu sorgen hat. Streckenposten sind jedenfalls im Bereich des Brückenkopfes
Nord und Süd der VOEST-Brücke, jeweils am westlichen Gehweg,
bereitzustellen.
Am Lauf teilnehmende behinderte Personen sind ab dem Start durch geeignete
Begleitpersonen (Ordner) separat und besonders zu betreuen.
5. Gegen veranstaltungsbedingte Risken hat der Veranstalter bei einer in Österreich
zugelassenen
Versicherungsanstalt
eine
Haftpflichtversicherung
in
angemessener Höhe abzuschließen, damit allenfalls in ursächlichem
Zusammenhang mit der Sportveranstaltung eintretende Personen– und
Sachschäden gedeckt sind.
6. Der Veranstalter hat während der Dauer der Veranstaltung für einen
ausreichenden Sanitätsdienst bzw. ärztl. Versorgung, insbesondere auch im
Zielraum, zu sorgen.
7. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle aktiven Teilnehmer und
Funktionäre vor Laufbeginn nachweislich von den Bescheidbedingungen sowie
davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie entlang der Laufroute mit öffentlichem
Straßenverkehr zu rechnen und darauf in ihrem Laufverhalten Bedacht zu
nehmen haben. Sie sind zu verhalten, Gefährdungen des Straßenverkehrs zu
vermeiden.
8. Als Verantwortlicher für die gesamte Veranstaltung gilt Herr Walter Hofmann. Die
Veranstaltung ist in seiner persönlichen Anwesenheit und Leitung durchzuführen,
und er muss während der gesamten Veranstaltung jederzeit telefonisch unter der
Nummer 0664/320 27 76 erreichbar sein.
9. Für die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen sind die folgenden Verkehrszeichen,
Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter vom Magistrat Linz/Tiefbau
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Linz rechtzeitig bereitzustellen und zeitgerecht vor Beginn der Veranstaltung
durch den Veranstalter im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter des
Stadtpolizeikommandos Linz/Verkehrsreferat zu aktivieren:

Verkehrsmaßnahmen zur Zielabsicherung:
 Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten“ mit Scherengittter und Zusatztafel:
"Ausgenommen mit Berechtigungskarte 3-Brückenlauf" am 30.04.2016 von
08.00 Uhr bis 17.00 Uhr:
Ludlgasse von beiden Richtungen (Gruberstraße und Holzstraße)
 Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten" am 30.04.2016 von 08.00
Uhr bis 17.00 Uhr:
Ludlgasse – beidseitig – von der Holzstraße bis zur Gruberstraße

Verkehrsmaßnahmen zur Startabsicherung:
Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im Ausmaß von
1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Untere Donaulände am 30.04.2016, von 14.50
Uhr – 15.30 Uhr gesperrt“. Die Hinweistafeln sind 5 Tage vor der Veranstaltung
aufzustellen:
1. Gruberstraße Höhe Nr. 35 Fahrtrichtung Untere Donaulände
2. Kaisergasse Höhe Kaplanhofstraße
 Vorschriftszeichen „Einbiegen nach rechts verboten“ (30.04.2016, 14.50
Uhr bis 16.00 Uhr):
Gruberstrasse stadteinwärts, vor der Krzg. U. Donaulände + 10 Verkehrsleitkegeln
 Hinweiszeichen "Umleitung" mit der Zusatztafel "Richtung Hafengebiet":
a) Untere Donaulände – stadtauswärts – vor der Krzg. Gruberstraße in
Richtung Weißenwolffstraße weisend.
b) Gruberstraße – stadtauswärts – vor der Kreuzung Weißenwolffstraße in
Richtung Industriezeile weisend.
c) Gruberstraße – stadteinwärts – vor der Kreuzung Weißenwolffstraße in
Richtung Industriezeile weisend.
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
Verkehrsmaßnahmen zur Laufstreckenabsicherung
Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im
Ausmaß von 1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Hafenstraße am 30.04.2016,
von 15.00 Uhr – 16.00 Uhr gesperrt“. Die Hinweistafeln sind 5 Tage vor der
Veranstaltung aufzustellen:
1. Gruberstraße Höhe Krankenhausstraße Fahrtrichtung Untere Donaulände
Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im
Ausmaß von 1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Freistädter Straße
stadtauswärts ab Linke Brückenstraße am 30.04.2016, von 15.00 Uhr –
15.45 Uhr gesperrt“:
1. Wildbergstraße Höhe 30 Fahrtrichtung Freistädter Straße
2. Freistädter Straße Höhe Nestroystraße Fahrtrichtung stadtauswärts
3. Leonfeldner Straße Höhe 5 Fahrtrichtung Freistädter Straße.
Diese
Hinweistafeln
sind
5
Tage
vor
der
Veranstaltung
 Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten“ in Verbindung
Scherengitter am 30.04.2016, 14.50 Uhr bis 16.00 Uhr:
aufzustellen.
mit
einem
a) in die Untere Donaulände, ab der Gruberstraße in Fahrtrichtung
Hafenstraße;
b) in die Holzstraße, ab der Lederergasse in Richtung U. Donaulände;
c) in die Hafenstraße, ab der Auffahrt A7 Fahrtrichtung Nord in Rtg. Untere
Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“;
d) in die Hafenstraße, von der Abfahrt A7 Fahrtrichtung Nord kommend in Rtg.
Untere Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“;
e) in die Hafenstraße, ab der Auffahrt A 7 Fahrtrichtung Süd in Rtg. Untere
Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“;
f)
in die Hafenstraße, von der Abfahrt A7 Fahrtrichtung Süd kommend in Rtg.
Untere Donaulände; Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“;
g) in die Hafenstraße, an der Kreuzung mit der Straßerau in Rtg. Untere
Donaulände.
Auf der Freistädter Straße stadteinwärts, Höhe 163 bis Linke Brückenstraße, ist das
Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar anzuzeigen
(§ 52 lit.a Zi. 10 a und § 52 lit.a Zi. 10 b/Zi. 11 StVO 1960).
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Auf der Freistädter Straße stadtauswärts, Höhe 70 bis Linke Brückenstraße, ist das
Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar anzuzeigen
(§ 52 lit.a Zi. 10 a und § 52 lit.a Zi. 10 b/Zi. 11 StVO 1960).
Gefahrenzeichen „Andere Gefahr“, Zusatztafel „Läufer“ :
1. Freistädter Straße stadteinwärts Höhe Haus Nr. 263
2. Freistädter Straße stadteinwärts Urnenhainweg
3. Freistädter Straße stadteinwärts Lindengasse
Nach Veranstaltungsende oder bei Bedarfswegfall sind die erforderlichen
Verkehrszeichen, Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter im
Einvernehmen mit dem Stadtpolizeikommando Linz vom Veranstalter durch
Umdrehen, Abdecken oder Wegräumen wieder außer Kraft zu setzen.
Für die Kosten der Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen sowie der
erforderlichen Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter hat der
Veranstalter aufzukommen.
10.
Öffentlicher Verkehr:
Zwischen Parkbad und dem Europaplatz wird ein Pendelbus eingesetzt. Beim
Wenden dieses Pendelbusses ist im Bereich der Gruberstraße - Untere Donaulände
der übrige Fahrzeugverkehr kurz anzuhalten.
Die Linie 26 wird kurz angehalten, die Linien 12, 25 und 27 werden kurzfristig
umgeleitet werden. Die Busse der Linie 26/27 werden am 30.04.2016 ab 14.50 Uhr
bis ca. 16.00 Uhr umgeleitet, sodass die Untere Donaulände nicht befahren wird.
Umleitung der Linie 27 am 30.04.2016 von 15.05 Uhr bis ca. 16.00 Uhr:
- Fahrtrichtung Taubenmarkt: Gallanderstraße - links Schiffbaustraße - rechts
Industriezeile – rechts Derfflingerstraße – Weissenwolffstraße – rechts
Gruberstraße – links Lederergasse
- Fahrtrichtung Schiffswerft: Museumstraße – Lederergasse - rechts
Gruberstraße - links Weißenwolffstraße – Derfflingerstraße – links Industriezeile
Endstation Schiffswerft
Busse der
Linz-Linien können auf dem Straßenzug Linke Brückenstraße,
Ersatzhaltestelle und im Anschluss am linken Fahrstreifen bis zur Kreuzung Am
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Hartmayrgut die Freigabe für die Freistädter Straße abwarten. Die Linz-Linien, Frau
Priglinger, wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Linie 12 > Auwiesen
Linie 25 > Oed
15:15, 15:45,…
15:00, 15:30,...
Linie 33 > Plesching
15:25, 15:55,….
An der Kreuzung Reindlstraße – Linke Brückenstraße – Pragerstraße
(Straßenbahnquerung) ist die Straßenbahn kurzfristig anzuhalten. Die Linz-Linien,
Frau Priglinger, wurden davon in Kenntnis gesetzt. Von den Linz-Linien wird ein
Aufsichtsorgan
zur
Straßenbahnkreuzung
entsendet.
Linie 1 > Auwiesen
Linie 1 > Universität
15:05, 15:20,…
15:00, 15:15,…
Linie 2 > Solar City
Linie 2 > Universität
15:12, 15:27,…
15:07, 15:22,…
Fahrplan Samstag, 30.04.2016 von ca. 15.00 bis 16.00 Uhr:
Linie 12
Hst. Linke Brückenstraße> Auwiesen
14:45; 15:15; 15:45; 16:15; 16:45
Hst. Parkbad > Karlhof
15:04; 15:34; 16:04; 16:34;
Linie 25
Hst. Linke Brückenstraße > Oed
15:04; 15:34; 16:04; 16:34
Hst. Parkbad > Karlhof
15:19; 15:49; 16:19; 16:49
Linie 26
Hst. Brucknerhaus > Stadion
15:01; 15:31; Bus um 15.01 noch ab Honauerstraße > Margarethen fahren lassen
Hst. Brucknerhaus > St. Margarethen
15:12; 15:31
Linie 27
Hst. Holzstraße > Fernheizkraftwerk
14:54, 15:24; 15:51; 16:21;
Hst. Gallanderstraße>Chemiepark 14:56; 15:26; 15:56; 16:26,
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Linie 33
Hst. Linke Brückenstraße> Plesching
14:55; 15:25; 15:55;
Hst. Linke Brückenstraße > Riesenhof
14:54; 15:24; 15:54;
Öffentlicher Verkehr – ÖBB:
Herr Mayrhofer, ÖBB Busse, wurde am 09.03.2016 von der Sperre der Freistädter
Straße verständigt.
Öffentlicher Verkehr – TAXI:
Die Taxistandplätze in der Innenstadt sind von dieser Laufveranstaltung nicht
betroffen. Es sind auch keine gesonderten Verkehrsmaßnahmen für dieses
Gewerbe erforderlich.
Verkehrsmaßnahmen A-7:
Bedingt durch die Laufstrecke auf der Freistädterstraße ist eine Sperre der Ausfahrt
von der A-7 Richtungsfahrbahn Nord – Freistädterstraße (Rampe 2) erforderlich.
Diese Sperre bzw. Absicherung der Ausfahrt erfolgt durch die ASFINAGAutobahnmeisterei Ansfelden am 30.04.2016, im Zeitraum zw. 14.55 Uhr und ca.
15.30 Uhr.
Entsprechende Informationen über die Laufstrecke wurden der ASFINAG –
Autobahnmeisterei übermittelt.
Aktivierung und Deaktivierung dieser Verkehrsmaßnahmen auf der A-7 erfolgt jeweils
durch den Einsatzleiter des SPK Linz/VR.
11.
Im Stadtbereich befindet sich an der Krzg. Rechte Brückenstraße –
Hafenstraße am rechten Fahrbahnrand bzw. im dortigen Grünstreifen ein
großer Stein. Dieser Stein müsste während der Startvorbereitung und des
Startes zur Verhinderung von Stürzen und etwaiger dadurch resultierender
Verletzungen etc. entfernt werden.
12.
Für eine entsprechende Fahrbahnreinigung ist am Ende der Veranstaltung zu
sorgen.
13.
Die durch die straßenpolizeiliche Überwachung dieser Veranstaltung
anlaufenden Kosten sind vom Veranstalter so weit zu tragen, als diese
Überwachung nicht im Rahmen des normalen Straßenaufsichtsdienstes
erfolgen kann und daher zusätzliche Sicherheitswacheorgane herangezogen
werden müssen. Die Vorschreibung dieser Überwachungsgebühren erfolgt
gesondert.
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Die besondere Überwachung wird in folgendem Ausmaß angeordnet:
31 Polizeibeamte sind von 14.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr bzw.
Bedarfswegfall zur Absperrung des Verkehrs, zur Sicherung der Läufer und für
die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung erforderlich.
Gleichzeitig ist zur Durchführung der Überwachung der Einsatz von 4
Dienstfahrzeugen im oben erwähnten Zeitraum erforderlich.
14. Die Überwachungsgebühr beträgt bei Sportveranstaltungen und anderen
Vorhaben, an denen ein öffentliches Interesse im Hinblick auf die
Gesundheitsvorsorge besteht und diese Vorhaben nicht Erwerbsinteressen
dessen dienen, der sie durchführt, für jedes bei einem Überwachungsdienst
herangezogene Sicherheitsorgan je angefangene halbe Stunde € 7,-- gem. § 2
Abs. 2 der Sicherheitsgebühren-Verordnung BGBl.Nr.389/1996 i.d.g.F. Ist zur
Durchführung der Überwachung der Einsatz eines Dienstfahrzeuges erforderlich,
gebühren pro Fahrzeug zusätzlich € 13,-- je angefangene halbe Stunde.
15. Die Läufer werden von einem Spitzen- und Schlussfahrzeug
Stadtpolizeikommandos Linz – Verkehrsinspektion begleitet.
des
16.Für die Erteilung dieser Bewilligung ist gem. § 78 AVG und Tarifpost 36./b) der
OÖ. Landesverwaltungsabgabenverordnung 2011 eine Verwaltungsabgabe in der
Höhe von € 16,-- zu entrichten.
Weiters ist Ihre Eingabe vom 22.03.2016 mit € 14,30 zu vergebühren.
Diese Beträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides
einzuzahlen.
Einer gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wird aus Gründen des
öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge gem. § 13 Abs. 2
Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz die aufschiebende Wirkung aberkannt.
BEGRÜNDUNG:
Die im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit notwendigen
Vorschreibungen und Auflagen dieses Bescheides entsprechen dem Begehren des
Veranstalters bzw. wurden einvernehmlich mit ihm festgelegt, sodass eine weitere
Begründung entfallen kann.
Die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe ist in der bezogenen Gesetzesstelle
begründet.
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Für die angeführte Veranstaltung ist im Hinblick auf die zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ruhe und Ordnung und zur Überwachung der Einhaltung von
Vorschreibungen und Auflagen des Bewilligungsbescheides eine besondere
polizeiliche Überwachung erforderlich, weil u.a. wegen der Art der Veranstaltung
bzw. der Anzahl der zu erwartenden Besucher nicht ausgeschlossen werden kann,
dass zum Schutz der körperlichen Sicherheit und des Eigentums ein polizeiliches
Einschreiten notwendig wird. Die Überwachung ist als unaufschiebbare Maßnahme
anzusehen und war im Hinblick auf ihre Notwendigkeit bei Gefahr im Verzuge ohne
vorausgegangenes Ermittlungsverfahren anzuordnen.
Bei der Festsetzung der Zahl der Überwachungsorgane wurde auf die angeführten
Umstände Bedacht genommen. Die festgelegte Überwachungszeit richtet sich nach
der Dauer der Veranstaltung. Die Höhe der Überwachungsgebühr wird nach den
bestehenden Richtlinien berechnet und gesondert bekanntgegeben.
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben.
Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides
schriftlich bei uns einzubringen. Sie hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet,
und die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu bezeichnen. Weiters hat die
Beschwerde die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das
Begehren und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die
Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bescheid kann
trotz Erhebung einer Beschwerde sofort vollstreckt werden.
Die Beschwerde kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit
E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr nicht besondere
Übermittlungsformen vorgesehen sind.
Technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des
elektronischen Verkehrs sind auf folgender Internetseite bekanntgemacht:
Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart
verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt.
HINWEIS
Die Pauschalgebühr für die Beschwerde beträgt € 30,--. Die Gebühr ist auf das Konto
des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100
0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der
Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren
(Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der
Beschwerdegebühr mit der „Finanzamtszahlung“ ist als Empfänger das Finanzamt
für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN wie zuvor) anzugeben oder
auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102,
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die Abgabenart „EEE – Beschwerdegebühr“, das Datum des Bescheides als
Zeitraum und der Betrag anzugeben.
Der Eingabe ist – als Nachweis der Entrichtung der Gebühr – der Zahlungsbeleg
oder ein Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung
anzuschließen. Für jede gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer
(Antragsteller) ein gesonderter Beleg vorzulegen.
Für den Landespolizeidirektor:
Beilage: 2 Erlagscheine
HR Mag. Hanl
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Ergeht an:
1) Verein „Jugend- und Kulturzentrum HOF“
z.Hd. Hrn. Walter Hofmann
2) Magistrat Linz/BzVA
zur Verordnung der Verkehrsmaßnahmen
3) Magistrat Linz/Tiefbau Linz
zur Aufstellung und Bereitstellung der Verkehrszeichen, Scherengitter
Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter
4) Linz Linien/Verkehrsbetriebe
zur gefälligen Kenntnisnahme
5) Rotes Kreuz – Bezirksstelle Linz-Stadt
zur gefälligen Kenntnisnahme
6) Wirtschaftskammer OÖ – Bezirksstelle Linz-Stadt
zur gefälligen Kenntnisnahme
7) Stadtpolizeikommando Linz
zur Kommandierung der Polizeibeamten
8) Stadtpolizeikommando Linz/Verkehrsreferat
zur Überprüfung der Verkehrs- und Absicherungseinrichtungen
9) Referat SVA 3 - Sicherheitsverwaltung
10) Journaldienst
11) Leiter der SVA
12) Entwurf