1 GZ: --- Linz, am 14. April 2016 Bearbeiter/in: Amtsdirektor Gerhard Maier Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung Referat SVA 2 - Verkehrsamt A 4021 Linz, Nietzschestraße 33 DVR: 0012173 Tel: 059133-40-6200 Fax.: +43-059133-40-7893 [email protected] Verein „Jugend- und Kulturzentrum HOF“ z. Hd. Hrn. Walter Hofmann Ludlgasse 16 4020 LINZ Betr.: 28. Internationaler Linzer 3-Brückenlauf am 30.04.2016 B E S C H E I D: Aufgrund Ihres Ansuchens vom 22.03.2016 um Bewilligung zur Durchführung des 28. Internationalen Linzer 3-Brückenlaufes ergeht folgender SPRUCH: Die Durchführung der Sportveranstaltung wird gemäß § 64 i.V.m. §§ 32 Abs. 4 u. 96 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159/60, bei Einhaltung folgender Vorschreibungen, Bedingungen und Auflagen bewilligt: 1. Die Sportveranstaltung findet am 30.04.2016 mit Start um 15.00 Uhr in Linz, Rechte Brückenstraße und Ziel beim Kulturzentrum HOF in der Ludlgasse 16 statt. 2. Folgende Laufroute ist einzuhalten: Rechte Brückenstraße – Untere Donaulände – Nibelungenbrücke – Hauptstraße – Reindlstraße – Linke Brückenstraße – links zur Freistädterstraße – Freistädterstraße stadtauswärts – bis Höhe Linzer Straße – rechts über Gehweg bzw. Unterführung - Dammweg (donauaufwärts) –- VOEST-Brücke/Gehweg – Dammweg (donauaufwärts) – bis Höhe Eisenbahnbrücke – Weg parallel zum 2 Sportplatz/Tabakwerke – Hafenstraße/Nordseite – Querung Hafenstraße in Höhe Holzstraße – Holzstraße - Ludlgasse 16 (Ziel). 3. Die Läufer und Funktionäre haben die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich einzuhalten und den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane unverzüglich Folge zu leisten. Die Läufer sind vom Veranstalter anzuweisen, dass diese die rechte Fahrbahnseite zu benützen haben. Auf der VOEST-Brücke darf die Fahrbahn nicht benützt werden. 4. Der Veranstalter hat einen ausreichenden, mit Armbinden gekennzeichneten Ordnerdienst zu stellen, der entlang der Laufroute für die reibungslose Abwicklung der Sportveranstaltung und insbesondere auch für die Freihaltung des Start- und Zielraumes sowie für die Sicherung etwaiger Garagenausfahrten zu sorgen hat. Streckenposten sind jedenfalls im Bereich des Brückenkopfes Nord und Süd der VOEST-Brücke, jeweils am westlichen Gehweg, bereitzustellen. Am Lauf teilnehmende behinderte Personen sind ab dem Start durch geeignete Begleitpersonen (Ordner) separat und besonders zu betreuen. 5. Gegen veranstaltungsbedingte Risken hat der Veranstalter bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen, damit allenfalls in ursächlichem Zusammenhang mit der Sportveranstaltung eintretende Personen– und Sachschäden gedeckt sind. 6. Der Veranstalter hat während der Dauer der Veranstaltung für einen ausreichenden Sanitätsdienst bzw. ärztl. Versorgung, insbesondere auch im Zielraum, zu sorgen. 7. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle aktiven Teilnehmer und Funktionäre vor Laufbeginn nachweislich von den Bescheidbedingungen sowie davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie entlang der Laufroute mit öffentlichem Straßenverkehr zu rechnen und darauf in ihrem Laufverhalten Bedacht zu nehmen haben. Sie sind zu verhalten, Gefährdungen des Straßenverkehrs zu vermeiden. 8. Als Verantwortlicher für die gesamte Veranstaltung gilt Herr Walter Hofmann. Die Veranstaltung ist in seiner persönlichen Anwesenheit und Leitung durchzuführen, und er muss während der gesamten Veranstaltung jederzeit telefonisch unter der Nummer 0664/320 27 76 erreichbar sein. 9. Für die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen sind die folgenden Verkehrszeichen, Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter vom Magistrat Linz/Tiefbau 3 Linz rechtzeitig bereitzustellen und zeitgerecht vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter des Stadtpolizeikommandos Linz/Verkehrsreferat zu aktivieren: Verkehrsmaßnahmen zur Zielabsicherung: Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten“ mit Scherengittter und Zusatztafel: "Ausgenommen mit Berechtigungskarte 3-Brückenlauf" am 30.04.2016 von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr: Ludlgasse von beiden Richtungen (Gruberstraße und Holzstraße) Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten" am 30.04.2016 von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr: Ludlgasse – beidseitig – von der Holzstraße bis zur Gruberstraße Verkehrsmaßnahmen zur Startabsicherung: Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im Ausmaß von 1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Untere Donaulände am 30.04.2016, von 14.50 Uhr – 15.30 Uhr gesperrt“. Die Hinweistafeln sind 5 Tage vor der Veranstaltung aufzustellen: 1. Gruberstraße Höhe Nr. 35 Fahrtrichtung Untere Donaulände 2. Kaisergasse Höhe Kaplanhofstraße Vorschriftszeichen „Einbiegen nach rechts verboten“ (30.04.2016, 14.50 Uhr bis 16.00 Uhr): Gruberstrasse stadteinwärts, vor der Krzg. U. Donaulände + 10 Verkehrsleitkegeln Hinweiszeichen "Umleitung" mit der Zusatztafel "Richtung Hafengebiet": a) Untere Donaulände – stadtauswärts – vor der Krzg. Gruberstraße in Richtung Weißenwolffstraße weisend. b) Gruberstraße – stadtauswärts – vor der Kreuzung Weißenwolffstraße in Richtung Industriezeile weisend. c) Gruberstraße – stadteinwärts – vor der Kreuzung Weißenwolffstraße in Richtung Industriezeile weisend. 4 Verkehrsmaßnahmen zur Laufstreckenabsicherung Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im Ausmaß von 1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Hafenstraße am 30.04.2016, von 15.00 Uhr – 16.00 Uhr gesperrt“. Die Hinweistafeln sind 5 Tage vor der Veranstaltung aufzustellen: 1. Gruberstraße Höhe Krankenhausstraße Fahrtrichtung Untere Donaulände Aufstellen von Hinweistafeln (schwarze Schrift - gelber Untergrund) im Ausmaß von 1,0 x 1,0 Meter mit der Aufschrift „Freistädter Straße stadtauswärts ab Linke Brückenstraße am 30.04.2016, von 15.00 Uhr – 15.45 Uhr gesperrt“: 1. Wildbergstraße Höhe 30 Fahrtrichtung Freistädter Straße 2. Freistädter Straße Höhe Nestroystraße Fahrtrichtung stadtauswärts 3. Leonfeldner Straße Höhe 5 Fahrtrichtung Freistädter Straße. Diese Hinweistafeln sind 5 Tage vor der Veranstaltung Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten“ in Verbindung Scherengitter am 30.04.2016, 14.50 Uhr bis 16.00 Uhr: aufzustellen. mit einem a) in die Untere Donaulände, ab der Gruberstraße in Fahrtrichtung Hafenstraße; b) in die Holzstraße, ab der Lederergasse in Richtung U. Donaulände; c) in die Hafenstraße, ab der Auffahrt A7 Fahrtrichtung Nord in Rtg. Untere Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“; d) in die Hafenstraße, von der Abfahrt A7 Fahrtrichtung Nord kommend in Rtg. Untere Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“; e) in die Hafenstraße, ab der Auffahrt A 7 Fahrtrichtung Süd in Rtg. Untere Donaulände, Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“; f) in die Hafenstraße, von der Abfahrt A7 Fahrtrichtung Süd kommend in Rtg. Untere Donaulände; Zusatztafel „Ausgenommen Zufahrt bis Straßerau“; g) in die Hafenstraße, an der Kreuzung mit der Straßerau in Rtg. Untere Donaulände. Auf der Freistädter Straße stadteinwärts, Höhe 163 bis Linke Brückenstraße, ist das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar anzuzeigen (§ 52 lit.a Zi. 10 a und § 52 lit.a Zi. 10 b/Zi. 11 StVO 1960). 5 Auf der Freistädter Straße stadtauswärts, Höhe 70 bis Linke Brückenstraße, ist das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar anzuzeigen (§ 52 lit.a Zi. 10 a und § 52 lit.a Zi. 10 b/Zi. 11 StVO 1960). Gefahrenzeichen „Andere Gefahr“, Zusatztafel „Läufer“ : 1. Freistädter Straße stadteinwärts Höhe Haus Nr. 263 2. Freistädter Straße stadteinwärts Urnenhainweg 3. Freistädter Straße stadteinwärts Lindengasse Nach Veranstaltungsende oder bei Bedarfswegfall sind die erforderlichen Verkehrszeichen, Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter im Einvernehmen mit dem Stadtpolizeikommando Linz vom Veranstalter durch Umdrehen, Abdecken oder Wegräumen wieder außer Kraft zu setzen. Für die Kosten der Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen sowie der erforderlichen Scherengitter, Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter hat der Veranstalter aufzukommen. 10. Öffentlicher Verkehr: Zwischen Parkbad und dem Europaplatz wird ein Pendelbus eingesetzt. Beim Wenden dieses Pendelbusses ist im Bereich der Gruberstraße - Untere Donaulände der übrige Fahrzeugverkehr kurz anzuhalten. Die Linie 26 wird kurz angehalten, die Linien 12, 25 und 27 werden kurzfristig umgeleitet werden. Die Busse der Linie 26/27 werden am 30.04.2016 ab 14.50 Uhr bis ca. 16.00 Uhr umgeleitet, sodass die Untere Donaulände nicht befahren wird. Umleitung der Linie 27 am 30.04.2016 von 15.05 Uhr bis ca. 16.00 Uhr: - Fahrtrichtung Taubenmarkt: Gallanderstraße - links Schiffbaustraße - rechts Industriezeile – rechts Derfflingerstraße – Weissenwolffstraße – rechts Gruberstraße – links Lederergasse - Fahrtrichtung Schiffswerft: Museumstraße – Lederergasse - rechts Gruberstraße - links Weißenwolffstraße – Derfflingerstraße – links Industriezeile Endstation Schiffswerft Busse der Linz-Linien können auf dem Straßenzug Linke Brückenstraße, Ersatzhaltestelle und im Anschluss am linken Fahrstreifen bis zur Kreuzung Am 6 Hartmayrgut die Freigabe für die Freistädter Straße abwarten. Die Linz-Linien, Frau Priglinger, wurden davon in Kenntnis gesetzt. Linie 12 > Auwiesen Linie 25 > Oed 15:15, 15:45,… 15:00, 15:30,... Linie 33 > Plesching 15:25, 15:55,…. An der Kreuzung Reindlstraße – Linke Brückenstraße – Pragerstraße (Straßenbahnquerung) ist die Straßenbahn kurzfristig anzuhalten. Die Linz-Linien, Frau Priglinger, wurden davon in Kenntnis gesetzt. Von den Linz-Linien wird ein Aufsichtsorgan zur Straßenbahnkreuzung entsendet. Linie 1 > Auwiesen Linie 1 > Universität 15:05, 15:20,… 15:00, 15:15,… Linie 2 > Solar City Linie 2 > Universität 15:12, 15:27,… 15:07, 15:22,… Fahrplan Samstag, 30.04.2016 von ca. 15.00 bis 16.00 Uhr: Linie 12 Hst. Linke Brückenstraße> Auwiesen 14:45; 15:15; 15:45; 16:15; 16:45 Hst. Parkbad > Karlhof 15:04; 15:34; 16:04; 16:34; Linie 25 Hst. Linke Brückenstraße > Oed 15:04; 15:34; 16:04; 16:34 Hst. Parkbad > Karlhof 15:19; 15:49; 16:19; 16:49 Linie 26 Hst. Brucknerhaus > Stadion 15:01; 15:31; Bus um 15.01 noch ab Honauerstraße > Margarethen fahren lassen Hst. Brucknerhaus > St. Margarethen 15:12; 15:31 Linie 27 Hst. Holzstraße > Fernheizkraftwerk 14:54, 15:24; 15:51; 16:21; Hst. Gallanderstraße>Chemiepark 14:56; 15:26; 15:56; 16:26, 7 Linie 33 Hst. Linke Brückenstraße> Plesching 14:55; 15:25; 15:55; Hst. Linke Brückenstraße > Riesenhof 14:54; 15:24; 15:54; Öffentlicher Verkehr – ÖBB: Herr Mayrhofer, ÖBB Busse, wurde am 09.03.2016 von der Sperre der Freistädter Straße verständigt. Öffentlicher Verkehr – TAXI: Die Taxistandplätze in der Innenstadt sind von dieser Laufveranstaltung nicht betroffen. Es sind auch keine gesonderten Verkehrsmaßnahmen für dieses Gewerbe erforderlich. Verkehrsmaßnahmen A-7: Bedingt durch die Laufstrecke auf der Freistädterstraße ist eine Sperre der Ausfahrt von der A-7 Richtungsfahrbahn Nord – Freistädterstraße (Rampe 2) erforderlich. Diese Sperre bzw. Absicherung der Ausfahrt erfolgt durch die ASFINAGAutobahnmeisterei Ansfelden am 30.04.2016, im Zeitraum zw. 14.55 Uhr und ca. 15.30 Uhr. Entsprechende Informationen über die Laufstrecke wurden der ASFINAG – Autobahnmeisterei übermittelt. Aktivierung und Deaktivierung dieser Verkehrsmaßnahmen auf der A-7 erfolgt jeweils durch den Einsatzleiter des SPK Linz/VR. 11. Im Stadtbereich befindet sich an der Krzg. Rechte Brückenstraße – Hafenstraße am rechten Fahrbahnrand bzw. im dortigen Grünstreifen ein großer Stein. Dieser Stein müsste während der Startvorbereitung und des Startes zur Verhinderung von Stürzen und etwaiger dadurch resultierender Verletzungen etc. entfernt werden. 12. Für eine entsprechende Fahrbahnreinigung ist am Ende der Veranstaltung zu sorgen. 13. Die durch die straßenpolizeiliche Überwachung dieser Veranstaltung anlaufenden Kosten sind vom Veranstalter so weit zu tragen, als diese Überwachung nicht im Rahmen des normalen Straßenaufsichtsdienstes erfolgen kann und daher zusätzliche Sicherheitswacheorgane herangezogen werden müssen. Die Vorschreibung dieser Überwachungsgebühren erfolgt gesondert. 8 Die besondere Überwachung wird in folgendem Ausmaß angeordnet: 31 Polizeibeamte sind von 14.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr bzw. Bedarfswegfall zur Absperrung des Verkehrs, zur Sicherung der Läufer und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung erforderlich. Gleichzeitig ist zur Durchführung der Überwachung der Einsatz von 4 Dienstfahrzeugen im oben erwähnten Zeitraum erforderlich. 14. Die Überwachungsgebühr beträgt bei Sportveranstaltungen und anderen Vorhaben, an denen ein öffentliches Interesse im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge besteht und diese Vorhaben nicht Erwerbsinteressen dessen dienen, der sie durchführt, für jedes bei einem Überwachungsdienst herangezogene Sicherheitsorgan je angefangene halbe Stunde € 7,-- gem. § 2 Abs. 2 der Sicherheitsgebühren-Verordnung BGBl.Nr.389/1996 i.d.g.F. Ist zur Durchführung der Überwachung der Einsatz eines Dienstfahrzeuges erforderlich, gebühren pro Fahrzeug zusätzlich € 13,-- je angefangene halbe Stunde. 15. Die Läufer werden von einem Spitzen- und Schlussfahrzeug Stadtpolizeikommandos Linz – Verkehrsinspektion begleitet. des 16.Für die Erteilung dieser Bewilligung ist gem. § 78 AVG und Tarifpost 36./b) der OÖ. Landesverwaltungsabgabenverordnung 2011 eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 16,-- zu entrichten. Weiters ist Ihre Eingabe vom 22.03.2016 mit € 14,30 zu vergebühren. Diese Beträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einzuzahlen. Einer gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wird aus Gründen des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge gem. § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz die aufschiebende Wirkung aberkannt. BEGRÜNDUNG: Die im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit notwendigen Vorschreibungen und Auflagen dieses Bescheides entsprechen dem Begehren des Veranstalters bzw. wurden einvernehmlich mit ihm festgelegt, sodass eine weitere Begründung entfallen kann. Die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe ist in der bezogenen Gesetzesstelle begründet. 9 Für die angeführte Veranstaltung ist im Hinblick auf die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und zur Überwachung der Einhaltung von Vorschreibungen und Auflagen des Bewilligungsbescheides eine besondere polizeiliche Überwachung erforderlich, weil u.a. wegen der Art der Veranstaltung bzw. der Anzahl der zu erwartenden Besucher nicht ausgeschlossen werden kann, dass zum Schutz der körperlichen Sicherheit und des Eigentums ein polizeiliches Einschreiten notwendig wird. Die Überwachung ist als unaufschiebbare Maßnahme anzusehen und war im Hinblick auf ihre Notwendigkeit bei Gefahr im Verzuge ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren anzuordnen. Bei der Festsetzung der Zahl der Überwachungsorgane wurde auf die angeführten Umstände Bedacht genommen. Die festgelegte Überwachungszeit richtet sich nach der Dauer der Veranstaltung. Die Höhe der Überwachungsgebühr wird nach den bestehenden Richtlinien berechnet und gesondert bekanntgegeben. RECHTSMITTELBELEHRUNG: Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich bei uns einzubringen. Sie hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, und die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu bezeichnen. Weiters hat die Beschwerde die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bescheid kann trotz Erhebung einer Beschwerde sofort vollstreckt werden. Die Beschwerde kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind auf folgender Internetseite bekanntgemacht: Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt. HINWEIS Die Pauschalgebühr für die Beschwerde beträgt € 30,--. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der „Finanzamtszahlung“ ist als Empfänger das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, 10 die Abgabenart „EEE – Beschwerdegebühr“, das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben. Der Eingabe ist – als Nachweis der Entrichtung der Gebühr – der Zahlungsbeleg oder ein Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung anzuschließen. Für jede gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer (Antragsteller) ein gesonderter Beleg vorzulegen. Für den Landespolizeidirektor: Beilage: 2 Erlagscheine HR Mag. Hanl 11 Ergeht an: 1) Verein „Jugend- und Kulturzentrum HOF“ z.Hd. Hrn. Walter Hofmann 2) Magistrat Linz/BzVA zur Verordnung der Verkehrsmaßnahmen 3) Magistrat Linz/Tiefbau Linz zur Aufstellung und Bereitstellung der Verkehrszeichen, Scherengitter Verkehrsleitkegeln und Absperrgitter 4) Linz Linien/Verkehrsbetriebe zur gefälligen Kenntnisnahme 5) Rotes Kreuz – Bezirksstelle Linz-Stadt zur gefälligen Kenntnisnahme 6) Wirtschaftskammer OÖ – Bezirksstelle Linz-Stadt zur gefälligen Kenntnisnahme 7) Stadtpolizeikommando Linz zur Kommandierung der Polizeibeamten 8) Stadtpolizeikommando Linz/Verkehrsreferat zur Überprüfung der Verkehrs- und Absicherungseinrichtungen 9) Referat SVA 3 - Sicherheitsverwaltung 10) Journaldienst 11) Leiter der SVA 12) Entwurf
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