Preisliste 2015 - Arcotec Bewehrungstechnik GmbH

1. Mai 2016
Ihr direkter Draht zu Arcotec
Fax F +43 5572 200 900 666
Berndt Moosbrugger
T +43 5572 200 900 601
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Roland Dür
T +43 5572 200 900 602
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Sasha Petschnig
T +43 5572 200 900 600
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Bankverbindung
Vbg. Hypothekenbank, Dornbirn
IBAN AT70 5800 0143 33854 5011
BIC: HYPVAT2B
BLZ 58000
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
ATU54105908
Firmenbuchnummer
FN 223468f
Öffnungszeiten
Kto. 14338545011
Montag - Donnerstag 7:30 – 12:00, 13:00 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:00
Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst., freibleibend gemäß unseren
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
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Bewehrungsstahl
BSt 550 nach ÖNORM B 4200 Teil 7
Dimension
8
10
12
14
16
20
26
30
36
40
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
KG/Meter
0,4
0,62
0,89
1,21
1,58
2,47
4,17
5,55
7,99
9,87
Preise €
Tonne
1.780 €
1.750 €
1.740 €
1.730 €
1.730 €
1.730 €
1.730 €
1.730 €
1.840 €
1.840 €
Zuschläge
Bearbeitung schneiden
Aufpreis für abgestufte Bewehrung
Aufpreis für 3-D-Biegungen/Radialbiegungen
Beauftragung ohne Eisenliste oder ABS-Datei
Preis
20 €
300 €
98 €
Einheit
110 €
Position
Position
Auftrag
Kleinlisten für Stabstahl:
über
2000,- KG
keine Berechnung
unter
2000,- KG
€ 35,-unter
1000,- KG
€ 50,-unter
500,- KG
€ 98,-Als Berechnungsgrundlage gilt die Eisenlistengröße je Lieferort und -datum.
Rostfreier Stahl gerippt
Werkstoff Nr. 1.4462
Dimension
6
8
10
12
14
16
20
25
32
40
50
KG/Meter
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
0,22
0,4
0,62
0,89
1,21
1,58
2,47
3,85
6,31
9,86
15,54
Preise
€/Tonne
16.314 €
15.814 €
14.898 €
13.563 €
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
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ÖMAT Schlaufenmatte
Mattengrösse 6,00 x 2,40 m
Kennwerte für Stahl nach ÖNORM B 4200 Teil 7, Gruppe M 550
Type
CS
CS
CS
CS
70
80
90
100
CQS 50
CQS 60
CQS 70
CQS 80
CQS 90
CQS 100
KG/
m2-Meter
2,8
3,3
3,86
4,92
Preise
€/Tonne
1.910 €
1.885 €
1.855 €
1.900 €
2,16
3,11
4,1
5,24
6,54
8,12
1.950 €
1.890 €
1.890 €
1.855 €
1.855 €
1.855 €
Technische Beschreibung
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
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Baustahlmatten AQ-Typen
Mattengrösse 6,00 x 2,40 m
Kennwerte für Stahl nach ÖNORM B 4200 Teil 7, Gruppe M 550
Type
AQ 50
AQ 60
AQ 82
Preise
€/Tonne
1.775 €
1.730 €
1.710 €
KG/
m2-Meter
3,08
4,44
8,3
Technische Beschreibung
Mattenbearbeitung
Bearbeitung schneiden
Bearbeitung biegen
Kleinlistenzuschlag: 1 bis 500 KG
Preis
Einheit
70 €
Auftrag
€ 150,00 1. Bug, 20 € für jeden weiteren Bug
Auftrag
50 €
Nettopreise Betonanschlusselemente Arcotec
240 Stück pro Palette
BEA-Type
Stab-DM
in mm
Teilung
in mm
Korbbreite
in cm
Länge
in cm
KG/Stück
Nettopreis
VK/lfm
BEA 1
BEA 2
8
10
15
15
7
7
125
125
2,42
3,61
2,97 €
4,05 €
120 Stück pro Palette - Länge ebenfalls 125 cm
BEA-Type
BEA 3
BEA 4
Stab-DM
in mm
Teilung
in mm
Korbbreite
in cm
Bügelbreite
KG/Stück
Nettopreis
VK/lfm
8
10
15
15
12
12
10
10
4,22
6,49
6,02 €
7,96 €
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
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Comax – Bewehrungsanschlusselement
Anschlusseisen einfach / Elementlänge 1,25 m
Type
60-8/15
60-8/20
60-10/15
60-10/20
80-12/15
80-12/20
Anschluss
in cm
KG/Meter
29
29
36
36
43
43
1,74
1,56
2,97
2,41
4,69
3,7
Preis €/lfm
11,70 €
10,67 €
14,05 €
12,40 €
19,84 €
17,37 € aus Werksvorrat
Comax – Bewehrungsanschlusselement
Anschlusseisen doppelt / Elementlänge 1,25 m
Type
110-8/15
110-8/20
110-10/15
110-10/20
110-12/15
110-12/20
140-8/15
140-8/20
140-10/15
140-10/20
140-12/15
140-12/20
160-8/15
160-8/20
160-10/15
160-10/20
160-12/15
160-12/20
190-8/15
190-8/20
190-10/15
190-10/20
190-12/15
190-12/20
240-8/15
240-8/20
240-10/15
240-10/20
240-12/15
240-12/20
Anschluss
in cm
KG/Meter
29
29
36
36
33
43
29
29
36
36
43
43
29
29
36
36
43
43
29
29
36
36
43
43
29
29
36
36
43
43
3,51
2,89
5,42
4,34
7,74
6,04
3,55
3,09
5,64
4,37
8,01
6,06
3,84
3,37
5,44
4,49
7,9
6,34
4,21
3,55
6,15
5,05
8,55
6,98
4,74
4,1
6,59
5,59
9,26
7,43
Preis €/lfm
20,67 €
18,18 €
25,13 €
21,15 €
29,31 €
27,09 €
22,18 €
19,39 €
26,08 €
22,95 €
32,71 €
28,50 €
23,19 €
20,30 €
27,32 €
23,60 €
35,78 €
30,89 €
24,33 €
21,45 €
28,81 €
24,79 €
37,57 €
31,23 €
26,34 €
22,77 €
30,48 €
25,67 €
38,77 €
32,15 €
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
aus Werksvorrat
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
Seite 5 von 14
RIPA – Anschlusskorb
Korblänge 3,10 Meter
Type Bügel
9L
13 L
18 L
11 M
15 M
20 M
15 S
20 S
16- 8 mm
16- 8 mm
16- 8 mm
21- 8 mm
21- 8 mm
21- 8 mm
21-10 mm
21-10 mm
KG/Meter
3,01
3,07
3,17
4,84
4,94
5,07
8,62
8,84
Preis €/
Stück
15,14 €
15,45 €
15,97 €
24,35 €
24,84 €
25,54 €
43,36 €
44,50 €
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
Bundgrößen:
Type L + M 30 Stück
Type S
20 Stück
Seite 6 von 14
Distanzstreifen
Länge 2,00 Meter
Type
DS 04
DS 05
DS 06
DS 07
DS 08
DS 09
DS 10
DS 11
DS 12
DS 13
DS 14
DS 15
DS 16
DS 17
DS 18
DS 19
DS 20
DS 22
DS 24
DS 26
DS 28
DS 30
DS 35
DS 40
DS 45
DS 50
Höhe
in mm
40
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
220
240
260
280
300
350
400
450
500
KG/Stück
0,5
0,51
0,53
0,54
0,72
0,74
0,76
0,78
0,8
0,83
0,94
0,97
1
1,03
1,06
1,08
1,11
1,07
1,11
1,15
1,19
1,23
1,58
1,7
2,21
2,36
Preis € /
Stück
2,64 €
2,66 €
2,67 €
2,69 €
2,70 €
2,71 €
2,75 €
2,79 €
2,86 €
2,93 €
3,14 €
3,19 €
3,29 €
3,44 €
3,54 €
3,69 €
3,76 €
5,39 €
5,58 €
6,32 €
6,54 €
6,77 €
9,43 €
10,14 €
12,15 €
12,96 €
Bündelung:
25 Stück
Großbunde
DS 03 - DS 04
DS 05 - DS 20
DS 22 - DS 24
DS 26 - DS 30
DS 35 - DS 50
1000 Stk.
500 Stk.
400 Stk.
300 Stk.
200 Stk.
Durchstanzbewehrungselemente
Type
DE 10
DE 12
DE 14
DE 16
DE 18
DE 20
DE 22
DE 24
DE 26
DE 28
DE 30
DE 32
Höhe
in mm
100
120
140
160
180
200
220
240
260
280
300
320
KG/Stück
1,6
1,71
1,81
2,24
2,36
2,49
3,17
3,32
3,47
4,26
4,44
4,62
Preis € /
Stück
4,18 €
4,48 €
4,75 €
6,14 €
6,38 €
6,68 €
8,22 €
8,62 €
9,05 €
10,71 €
11,13 €
11,55 €
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
Bündelung: 8 Stück
Seite 7 von 14
Querkraftdorne mit einfacher Last (Einzelschubdorne)
Ø 20 mm Dorn aus CrNiMo-Stahl (V4A), glatt / Ø 22 mm Hülse aus Kunststoff, rund
Dornlänge
30 cm
35 cm
40 cm
50 cm
Hülsenlänge
16 cm
18 cm
21 cm
26 cm
Preis
Dorn
17,10 €
19,40 €
21,60 €
27,70 €
Preis
Hülse
3,60 €
3,60 €
3,70 €
3,70 €
Preis
komplett
20,70 €
23,00 €
25,30 €
31,40 €
Querkraftdorne STAIFIX - DSD (Doppelschubdorne)
Dorn aus CrNiMo-Stahl 1.4462 / Hülse aus CrNiMo-Stahl 1.4301
Dorntype
DSD 30
DSD 50
DSD 65
DSD 75
Dornlänge
26
28
30
34
Hülsenlänge
12,5
14
16
16
Preis
komplett
76,80 €
91,10 €
105,50 €
134,20 €
ISOLAN MV-ELEMENT
Moment-/Querkraftelement
Typ: 2 MV 6 2 V-Stäbe V4A 6 mm
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
82,14 €
90,34 €
82,14 €
90,34 €
82,14 €
90,34 €
98,56 €
112,93 €
98,56 €
112,93 €
Typ: 4 MV 6 4 V-Stäbe V4A 6 mm
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
105,74 €
113,96 €
105,74 €
113,96 €
105,74 €
113,96 €
126,28 €
140,65 €
126,28 €
140,65 €
Typ: 4 MV 8 4 V-Stäbe V4A 8 mm
Preis €/mt
S6
124,22 €
124,22 €
124,22 €
139,62 €
139,62 €
Preis €/mt
S8
132,44 €
132,44 €
132,44 €
154,00 €
154,00 €
Typ: 4 MV 10 4 V-Stäbe V4A 10 mm
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
158,10 €
166,32 €
158,10 €
166,32 €
158,10 €
166,32 €
173,50 €
187,88 €
173,50 €
187,88 €
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
Seite 8 von 14
ISOLAN V-ELEMENT
Querkraftelement
Typ: 2 V 6
2 V-Stäbe V4A 6 mm
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Typ: 4 V 6
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Typ: 4 V 8
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Typ: 4 V 10
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
82,14 €
90,34 €
82,14 €
90,34 €
82,14 €
90,34 €
98,56 €
112,86 €
98,56 €
112,86 €
4 V-Stäbe V4A 6 mm
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
105,74 €
113,96 €
105,74 €
113,96 €
105,74 €
113,96 €
126,28 €
140,65 €
126,28 €
140,65 €
4 V-Stäbe V4A 8 mm
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
124,22 €
132,44 €
124,22 €
132,44 €
124,22 €
132,44 €
139,62 €
154,00 €
139,62 €
154,00 €
4 V-Stäbe V4A 10 mm
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
158,10 €
166,32 €
158,10 €
166,32 €
158,10 €
166,32 €
173,50 €
187,88 €
173,50 €
187,88 €
ISOLAN FD/FZ-ELEMENT
Druck-/Zugelement
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
Preis €/mt
S6
S8
35,08 €
47,71 €
35,08 €
47,71 €
35,08 €
47,71 €
35,08 €
47,71 €
35,08 €
47,71 €
ISOLAN ISO-ELEMENT
Isolierelement
Höhe
in cm
16
18
20
22
24
Breite
in cm
75
75
75
75
75
Preis €/mt
S6
35,08 €
35,08 €
35,08 €
35,08 €
35,08 €
Preis €/mt
S8
47,71 €
47,71 €
47,71 €
47,71 €
47,71 €
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
Seite 9 von 14
Durchlaufzeit:
Mindestens fünf Arbeitstage ab Erhalt der Eisenliste
Bestellung bis Montag 09 Uhr - Zustellung Montag der Folgewoche
Abhängig von der Produktionsauslastung
Expressproduktion
Expresszuschlag bei
Lieferung innert vier Arbeitstagen
Preis €
MEH
bis Montag 09 Uhr Zustellung Freitag
250,00 €
Preis €
pro Auftrag
MEH
Expresszuschlag bei
Lieferung innert drei Arbeitstagen
bis Montag 09 Uhr Zustellung Donnerstag
450,00 €
Expresszuschlag bei
Lieferung innert zwei
Arbeitstagen
Preis €
Expresszuschlag bei
Abholung innert vier
Stunden
Preis €
750,00 €
pro Auftrag
MEH
pro Auftrag
MEH
900,00 €
pro Auftrag
* Expresslieferungen: Lieferungen unter 5 Tonnen; nach vorheriger
Absprache bzgl. produktionstechnischer Machbarkeit
Transportkosten
Preis €
bis Montag 09 Uhr Zustellung Mittwoch
bis Montag 09 Uhr Abholung Dienstag
Nachmittag
MEH
Frachtpauschale
89,00 €
pro Auftrag
Frachtpauschale ab
Schruns inkl. Lech, Stuben,
Oberlech, Zürs, Warth,
Arlberg
150,00 €
pro Auftrag
Kranentladung
Preis €
98,00 €
MEH
je angefangener Stunde
Wartezeit inkl. Entladezeit
länger als eine Stunde
Preis €
65,00 €
MEH
je angefangener Stunde
Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn
T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen: Ausgabe 2016
I. Allgemeines a) Für sämtliche - auch künftige - Lieferungen, Leistungen und Angebote
unseres Unternehmens gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Einkaufsbedingungen/AGB von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese
werden nicht Vertragsinhalt. Erfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu
abweichenden Bedingungen. b) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für den ECommerce, soweit dafür noch keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Für
Verbrauchergeschäfte gelten darüber hinaus die §§ 5a ff KSchG.
II. Vertragsabschluss a) Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Marken
sind unverbindlich. b) Verträge gelten als geschlossen, wenn die Bestellung des Kunden
durch uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden der Ware an den Kunden
tatsächlich erfüllt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftlichkeit. c) Behördliche Genehmigungen, die für die Abwicklung erforderlich sind, hat
der Kunde fristgerecht zu besorgen. Nachteilige Folgen aus Verspätungen trägt der Kunde.
III. Preise a) Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug. Kosten für etwaige
Verpackung, Zustellung Montage oder Aufstellung sind im Preis nicht enthalten. Sie werden
gesondert vereinbart oder gemäß Preisliste berechnet. b) Für Aufträge ohne ausdrückliche
Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages, bei Lieferungen ab Werk die
veröffentlichten Werkspreise, bei Lagerlieferungen die von uns veröffentlichten Lagerpreise.
Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern und Frachten sowie
deren Erhöhungen, durch die Lieferungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, sind vom
Kunden zu tragen. c) Bei Abholung von nicht für die EU bestimmten Ware, wird die
österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und nach Vorlage des steuerlichen
Ausfuhrnachweises an den Kunden erstattet.
IV. Lieferung, Transport, Annahmeverzug a) Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk
bzw. ab Lager. Versandbereit gemeldete Ware ist sofort abzurufen. Teillieferungen sind
zulässig. Ab Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager trägt der Kunde Gefahr und Kosten.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert. b) Lieferungen ab
Lager erfolgen in handelsüblicher Qualität ohne Garantie der Eignung für bestimmte
Verwendungszweck oder eine bestimmte Verarbeitung. Bei Lieferung nach Normen gelten
die technischen Normen des Herstellerlandes. Geringfügige oder sonstige für Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als
genehmigt. Dies gilt insbesondere auch für durch die Sache bedingte Abweichungen. c) Für
Transport bzw. Zustellung werden die aufgewendeten Kosten samt angemessenem
Regiekostenaufschlag, mindestes jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart verrechnet. Abweichende Regelungen
sind anhand der INCOTERMS idgF zu vereinbaren. Versandweg, Beförderungs- und
Schutzmittel, gedeckte Wagen und Kranwagen, die besonders berechnet werden, sind unter
Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Wir haften weder für rechtzeitige
Beförderung, noch für Verdrehen oder Verbiegen, für Flugrost o. a. Witterungseinflüsse auf
gelieferte Waren. d) Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in
Rechnung zu stellen und die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden - 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag - bei uns oder auf Kosten
und Gefahr des Kunden bei einem hierzu befugten Gewerbsmann einzulagern. Bei
Annahmeverzug haften wir nur bei grobem Verschulden für Untergang oder
Verschlechterung des Kaufgegenstandes.
V. Lieferzeit a) Lieferzeiten sind für uns grundsätzlich freibleibend.
Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Unbeschadet des
ersten Satzes beginnen Lieferzeiten mit dem der Annahme der Bestellung durch uns
folgenden Werktag, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführungen. Bei
Lieferfristen nach Tagen werden nur Werktage gezählt. Hat der Kunde
Vorbedingungen (z.B. Unterlagen, Genehmigungen etc.) zu leisten, beginnt die
Lieferfrist mit Erfüllung dieser Bedingungen. Dies gilt auch, wenn ausdrücklich
Lieferfristen oder -termine vereinbart wurden. b) Grundsätzlich gilt die Lieferung mit
Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt.
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VI. Rückgaberecht Jede Rücksendung von Waren bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Die Rücksendung ist mit unserem Verkauf zu vereinbaren. Dieser erstellt
einen Rückholauftrag und unser Fuhrpark erhält den Auftrag zur Abholung. Ohne
Rückholauftrag ist es unseren Fahrern untersagt, Ware zu laden. Für zurückgenommene
Ware werden die uns entstandenen Unkosten – Mindestansatz 20% vom BruttoRechnungsbetrag - in Rechnung gestellt, bzw. bei Gutschrift in Abzug gebracht. Die
Abholkosten von pauschal 98 € werden ebenfalls bei der Gutschrift in Abzug gebracht.
Bearbeitetes und/oder für Kunden separat bestelltes Material kann nicht zurückgenommen
werden. Das Rückgaberecht für Verbraucher beträgt 7 Tage ab Wareneingang ($5e KSchG).
VII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung a) Mangels gesonderter
Zahlungsvereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum netto für uns spesenfrei zu erfolgen. Ein Skontoabzug für sofortige
Bezahlung ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug mit einer
Teilzahlung treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. b) Diskontfähige Wechsel
nehmen wir nur unter Vorbehalt vorhergehender Vereinbarung zahlungshalber an.
Gutschriften hierfür erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem
wir über den Gegenwert verfügen können. Gebühren, Spesen, sonstige Barauslagen werden
von uns in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. c) Bei Zahlungsverzug haben wir
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. Die uns durch
den Verzug entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 10,-- je Mahnung sind zu
ersetzen. Nach erfolgloser 3. Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu
beauftragen, dessen Kosten uns Kunden bis zu den, in der VO des BMfWA BGBl 1996/141
idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen haben. d) Die Nichteinhaltung des
Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern
geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Wir
haben in diesem Fall die Wahl, ausstehende oder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist der Kunden verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession
oder Einräumung von Pfandrechten oder durch andere geeignete Sicherungsmittel zu
unseren Gunsten zu sichern. e) Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen tritt bei
Nichtbezahlung zweier aufeinanderfolgender Raten Terminverlust ein. Alle ausständigen
Teilleistungen werden ohne Setzung einer Nachfrist sofort fällig. f) Der Kunde ermächtigt uns,
gegen seine Forderungen ungeachtet mangelnder Gegenseitigkeit und/oder Fälligkeit mit
Forderungen, die uns oder Gesellschaften, mit den wir in einem Mutter-, Tochter- oder
Schwesternverhältnis stehen oder Gesellschaften, die aus solchen Gesellschaften
hervorgehen, zustehen, aufzurechnen. Gegenüber unseren Ansprüchen ist eine Aufrechnung
der Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Kunden, denen ein Einwand
nicht entgegensteht, zulässig.
VIII. Eigentumsvorbehalt a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die
gelieferte Ware in unserem Eigentum und der Kunde haftet für alle unserer Forderungen oder
solche von Gesellschaften, mit den wir in einer Mutter- Tochter- oder Schwesterverhältnis
stehen oder Gesellschaften, die aus solchen Gesellschaften hervorgehen. Für offene
Forderungen haften alle bisher von uns gelieferten Gegenstände. b) Bei Zugriffen Dritter auf
die unter Eigentumsvorgehalt stehenden Gegenstände hat der Kunde auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunden das volle Risiko für die Gefahr des
Unterganges, es Verlustes oder der Verschlechterung der Ware. Für den Fall der
Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt alle
daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers
an diesen abzutreten, den Vertragspartner (es ist dies der Käufer des Käufers) davon
spätestens bei Vertragsabschluss darüber unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und
auch in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk über die erfolgte
Abtretung zu setzen.
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Für den Fall, dass nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer der
Kaufgegenstand zufällig untergeht oder durch Diebstahl abhanden kommt oder Ähnliches
trägt der Käufer das alleinige Risiko und bleibt auch verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis
zu bezahlen.c) Allfällige Ansprüche gegen Versicherer sind in der Grenzen des § 15 VersVG
bereits jetzt an uns abgetreten. d) Erwirbt der Kunde durch Verfügungen wie Veräußerung,
Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren Forderungen gegen Dritte, sind
wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Kunde
verpflichtet sich, Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen, uns auf unser
Verlagen den Abnehmer zu nennen sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres
verlängerten Eigentumsvorbehalts zukommen zu lassen. Zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Kunde keinesfalls berechtigt. e) Bei Vermengung,
Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden selbst ist er verpflichtet, unseren so
entstandenen Miteigentumsanteil zur Sicherung des restlichen Kaufpreise an uns zu
übertragen.
IX. Gewährleistung, Rügepflicht, Schadensersatz a) Maßgebend ist der Zustand des
Gefahrenübergangs. Mängelrügen sind unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen nach
Übergabe schriftlich zu erheben. Mit Abnahme bzw. Betonierbeginn erlischt für uns die
Haftung und Gewährleistung. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach der Leistung und in
jedem Fall vor Beginn der Betonierungsarbeiten bzw. bei vorgefertigten Bewehrungskörben
vor dem Versetzen in die Schalung erhoben werden. Unsere Leistungen gelten als
abgenommen, wenn mit den Betonierungsarbeiten begonnen wird. Mit dem Ende des Rechts
auf Mängelrüge erlischt gleichzeitig jede andere Haftung für Sach- oder Personenschäden.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 6 Wochen nach Empfang
der Ware, schriftlich zu rügen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort
einzustellen. Der Kunde muss uns Gelegenheit geben, die Ware zu besichtigen oder uns auf
unser Verlangen unverzüglich Proben zur Verfügung zu stellen. Bei behebbaren Mängeln
können Gewährleistungspflichten entweder durch Austausch oder Nachbesserung innerhalb
angemessener Frist erfüllt werden. b) Deklassiertes (IIa Material) Material sowie
Sonderposten zu Ausnahmepreisen kann vor Versand besichtigt werden. Für solches
Material ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. c) Bei Lieferungen ab unserem Lager wird
nur die äußere Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände überprüft und nur dafür Gewähr
geleistet. d) Alle Schadensersatzansprüche des Kunden, die sich aus den
Geschäftsbeziehungen ergeben können, verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des
Schadens und sind bei Materiallieferungen mit dem Warenwert begrenzt. Eine Haftung für
darüber hinausgehende Schäden, insbesondere für Folgeschäden oder
Mengenfolgeschäden, Fertigungskosten usw. sowie jede Haftung in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu
beweisen.
X. Produkthaftung a) Soweit Schäden nach dem österreichischen PHG geltend gemacht
werden, sind wir verpflichtet, den Hersteller oder den Importeur in die EU innerhalb einer Frist
von 3 Monaten bekannt zu geben. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus dem Kunden
geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Wird ein ausländischer Abnehmer in
Anspruch genommen, gilt für allfällige Regressansprüche österreichisches Recht unter
Ausschluss einer Weiterverweisung durch Vorschriften des IPRG.
XI. Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht a) Kunden erklären sich
einverstanden, dass sämtliche uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit
überlassenen Daten von uns verwendet werden dürfen. Änderungen ihrer Wohnbzw. Geschäftsadresse sind von Kunden unverzüglich bekannt zu geben.
Erklärungen an den Kunden gelten dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt
bekann gegebene Adresse gesandt werden. b) Pläne, Skizzen oder sonstige
technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben
stets unser Eigentum. Kunden erhalten darauf keine Werksnutzungs- und
Verwertungsrechte.
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XII. Unmöglichkeit, Konventionalstrafe a) Wird unsere Leistung nach Vertragsabschluss
ohne unser Verschulden, insbesondere durch höhere Gewalt, wozu auch Streiks und größere
Betriebsstörungen (z. B. Maschinenausfälle) gehören, für uns und/oder unsere Vorlieferanten
zur Gänze oder zum Teil unmöglich, erlischt unsere Verbindlichkeit. Sind wir nur
vorübergehend an der Leistung gehindert, sind wir berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. c) Treten Kunden, ohne berechtigt zu sein, vom
Vertrag zurück oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall
sind Kunden verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn
kein Schaden vorliegt, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.
XIII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand a) Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres
Unternehmens als vereinbart. b) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. c) Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Örtlich zuständig
ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.
Bei Anwendung der vorliegenden Lagerpreisliste sind neben unseren “Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen” unsere allgemeinen Hinweise zu befolgen: Preise:
alle in dieser Liste angegebenen Preise sind unverbindlich, nicht kartelliert und gelten für
gewerbliche Verbraucher. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer ab Lager
Dornbirn. Im Falle einer Änderung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Notierungen
zur Verrechnung. Für Zukaufartikel sind die vereinbarten Rabatte nicht gültig. Diese Preise
werden individuell vereinbart.
Gewichte: Die angeführten Gewichte sind übliche Handelsgewichte. Waren mit Meter-, m²,
oder Stück-Preise sind auf Basis der Handelsgewichte kalkuliert und eine Umrechnung auf
Gewichts-Preise ist deshalb ausschließlich unter Zugrundelegung eben dieser
Handelsgewichte möglich. Verkaufsgewichte nach den angeführten Handelsgewichten
errechnet.
Zustellung: Für jede Lieferung innerhalb unseres Zustellbereiches wird ein
Frachtkostenzuschlag von € 98 + MWSt. in Rechnung gestellt. Zustellung außerhalb unseres
Zustellbereiches sind - falls erwünscht - prinzipiell möglich, doch sind in solchen Fällen
Sondervereinbarungen zu treffen. Unbedingte Voraussetzung für alle Zustellungen sind
einwandfreie und gefahrlos befahrbare Zufahrtswege. Bei Zustellungen an vorgeschriebene
Abladestellen, die nicht ständig besetzt sind und deshalb die Übernahme nicht bestätigt
werden kann, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass die Ware auf Gefahr des
Empfängers hinterlegt wird. Der Liefer- und Gegenschein wird auf dem Postweg zur
Bestätigung nachgereicht.
Beanstandungen: Offene Mängel sollten bei Warenübernahme auf der Lieferschein-Kopie
vermerkt und vom Zusteller gegengezeichnet, noch besser sofort bei der zuständigen
Verkaufsabteilung telefonisch oder mit Fax reklamiert werden. Im übrigen beachten Sie bitte
Punkt VIII in unseren “ Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“.
Verpackung: Wir liefern unverpackt bzw. handelsüblich verpackt mit umweltfreundlichen
Materialien gemäß unseren Verpackungskosten.
Druckfehler: Da Druckfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen,
Maßangaben und Daten unverbindlich, Irrtum und Satzfehler vorbehalten.
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