1. Mai 2016 Ihr direkter Draht zu Arcotec Fax F +43 5572 200 900 666 Berndt Moosbrugger T +43 5572 200 900 601 [email protected] Roland Dür T +43 5572 200 900 602 [email protected] Sasha Petschnig T +43 5572 200 900 600 [email protected] Bankverbindung Vbg. Hypothekenbank, Dornbirn IBAN AT70 5800 0143 33854 5011 BIC: HYPVAT2B BLZ 58000 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ATU54105908 Firmenbuchnummer FN 223468f Öffnungszeiten Kto. 14338545011 Montag - Donnerstag 7:30 – 12:00, 13:00 - 17:00 Freitag 07:30 - 12:00 Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst., freibleibend gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 1 von 14 Bewehrungsstahl BSt 550 nach ÖNORM B 4200 Teil 7 Dimension 8 10 12 14 16 20 26 30 36 40 mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm KG/Meter 0,4 0,62 0,89 1,21 1,58 2,47 4,17 5,55 7,99 9,87 Preise € Tonne 1.780 € 1.750 € 1.740 € 1.730 € 1.730 € 1.730 € 1.730 € 1.730 € 1.840 € 1.840 € Zuschläge Bearbeitung schneiden Aufpreis für abgestufte Bewehrung Aufpreis für 3-D-Biegungen/Radialbiegungen Beauftragung ohne Eisenliste oder ABS-Datei Preis 20 € 300 € 98 € Einheit 110 € Position Position Auftrag Kleinlisten für Stabstahl: über 2000,- KG keine Berechnung unter 2000,- KG € 35,-unter 1000,- KG € 50,-unter 500,- KG € 98,-Als Berechnungsgrundlage gilt die Eisenlistengröße je Lieferort und -datum. Rostfreier Stahl gerippt Werkstoff Nr. 1.4462 Dimension 6 8 10 12 14 16 20 25 32 40 50 KG/Meter mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm 0,22 0,4 0,62 0,89 1,21 1,58 2,47 3,85 6,31 9,86 15,54 Preise €/Tonne 16.314 € 15.814 € 14.898 € 13.563 € Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 2 von 14 ÖMAT Schlaufenmatte Mattengrösse 6,00 x 2,40 m Kennwerte für Stahl nach ÖNORM B 4200 Teil 7, Gruppe M 550 Type CS CS CS CS 70 80 90 100 CQS 50 CQS 60 CQS 70 CQS 80 CQS 90 CQS 100 KG/ m2-Meter 2,8 3,3 3,86 4,92 Preise €/Tonne 1.910 € 1.885 € 1.855 € 1.900 € 2,16 3,11 4,1 5,24 6,54 8,12 1.950 € 1.890 € 1.890 € 1.855 € 1.855 € 1.855 € Technische Beschreibung Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 3 von 14 Baustahlmatten AQ-Typen Mattengrösse 6,00 x 2,40 m Kennwerte für Stahl nach ÖNORM B 4200 Teil 7, Gruppe M 550 Type AQ 50 AQ 60 AQ 82 Preise €/Tonne 1.775 € 1.730 € 1.710 € KG/ m2-Meter 3,08 4,44 8,3 Technische Beschreibung Mattenbearbeitung Bearbeitung schneiden Bearbeitung biegen Kleinlistenzuschlag: 1 bis 500 KG Preis Einheit 70 € Auftrag € 150,00 1. Bug, 20 € für jeden weiteren Bug Auftrag 50 € Nettopreise Betonanschlusselemente Arcotec 240 Stück pro Palette BEA-Type Stab-DM in mm Teilung in mm Korbbreite in cm Länge in cm KG/Stück Nettopreis VK/lfm BEA 1 BEA 2 8 10 15 15 7 7 125 125 2,42 3,61 2,97 € 4,05 € 120 Stück pro Palette - Länge ebenfalls 125 cm BEA-Type BEA 3 BEA 4 Stab-DM in mm Teilung in mm Korbbreite in cm Bügelbreite KG/Stück Nettopreis VK/lfm 8 10 15 15 12 12 10 10 4,22 6,49 6,02 € 7,96 € Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 4 von 14 Comax – Bewehrungsanschlusselement Anschlusseisen einfach / Elementlänge 1,25 m Type 60-8/15 60-8/20 60-10/15 60-10/20 80-12/15 80-12/20 Anschluss in cm KG/Meter 29 29 36 36 43 43 1,74 1,56 2,97 2,41 4,69 3,7 Preis €/lfm 11,70 € 10,67 € 14,05 € 12,40 € 19,84 € 17,37 € aus Werksvorrat Comax – Bewehrungsanschlusselement Anschlusseisen doppelt / Elementlänge 1,25 m Type 110-8/15 110-8/20 110-10/15 110-10/20 110-12/15 110-12/20 140-8/15 140-8/20 140-10/15 140-10/20 140-12/15 140-12/20 160-8/15 160-8/20 160-10/15 160-10/20 160-12/15 160-12/20 190-8/15 190-8/20 190-10/15 190-10/20 190-12/15 190-12/20 240-8/15 240-8/20 240-10/15 240-10/20 240-12/15 240-12/20 Anschluss in cm KG/Meter 29 29 36 36 33 43 29 29 36 36 43 43 29 29 36 36 43 43 29 29 36 36 43 43 29 29 36 36 43 43 3,51 2,89 5,42 4,34 7,74 6,04 3,55 3,09 5,64 4,37 8,01 6,06 3,84 3,37 5,44 4,49 7,9 6,34 4,21 3,55 6,15 5,05 8,55 6,98 4,74 4,1 6,59 5,59 9,26 7,43 Preis €/lfm 20,67 € 18,18 € 25,13 € 21,15 € 29,31 € 27,09 € 22,18 € 19,39 € 26,08 € 22,95 € 32,71 € 28,50 € 23,19 € 20,30 € 27,32 € 23,60 € 35,78 € 30,89 € 24,33 € 21,45 € 28,81 € 24,79 € 37,57 € 31,23 € 26,34 € 22,77 € 30,48 € 25,67 € 38,77 € 32,15 € aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat aus Werksvorrat Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 5 von 14 RIPA – Anschlusskorb Korblänge 3,10 Meter Type Bügel 9L 13 L 18 L 11 M 15 M 20 M 15 S 20 S 16- 8 mm 16- 8 mm 16- 8 mm 21- 8 mm 21- 8 mm 21- 8 mm 21-10 mm 21-10 mm KG/Meter 3,01 3,07 3,17 4,84 4,94 5,07 8,62 8,84 Preis €/ Stück 15,14 € 15,45 € 15,97 € 24,35 € 24,84 € 25,54 € 43,36 € 44,50 € Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Bundgrößen: Type L + M 30 Stück Type S 20 Stück Seite 6 von 14 Distanzstreifen Länge 2,00 Meter Type DS 04 DS 05 DS 06 DS 07 DS 08 DS 09 DS 10 DS 11 DS 12 DS 13 DS 14 DS 15 DS 16 DS 17 DS 18 DS 19 DS 20 DS 22 DS 24 DS 26 DS 28 DS 30 DS 35 DS 40 DS 45 DS 50 Höhe in mm 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 220 240 260 280 300 350 400 450 500 KG/Stück 0,5 0,51 0,53 0,54 0,72 0,74 0,76 0,78 0,8 0,83 0,94 0,97 1 1,03 1,06 1,08 1,11 1,07 1,11 1,15 1,19 1,23 1,58 1,7 2,21 2,36 Preis € / Stück 2,64 € 2,66 € 2,67 € 2,69 € 2,70 € 2,71 € 2,75 € 2,79 € 2,86 € 2,93 € 3,14 € 3,19 € 3,29 € 3,44 € 3,54 € 3,69 € 3,76 € 5,39 € 5,58 € 6,32 € 6,54 € 6,77 € 9,43 € 10,14 € 12,15 € 12,96 € Bündelung: 25 Stück Großbunde DS 03 - DS 04 DS 05 - DS 20 DS 22 - DS 24 DS 26 - DS 30 DS 35 - DS 50 1000 Stk. 500 Stk. 400 Stk. 300 Stk. 200 Stk. Durchstanzbewehrungselemente Type DE 10 DE 12 DE 14 DE 16 DE 18 DE 20 DE 22 DE 24 DE 26 DE 28 DE 30 DE 32 Höhe in mm 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 KG/Stück 1,6 1,71 1,81 2,24 2,36 2,49 3,17 3,32 3,47 4,26 4,44 4,62 Preis € / Stück 4,18 € 4,48 € 4,75 € 6,14 € 6,38 € 6,68 € 8,22 € 8,62 € 9,05 € 10,71 € 11,13 € 11,55 € Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Bündelung: 8 Stück Seite 7 von 14 Querkraftdorne mit einfacher Last (Einzelschubdorne) Ø 20 mm Dorn aus CrNiMo-Stahl (V4A), glatt / Ø 22 mm Hülse aus Kunststoff, rund Dornlänge 30 cm 35 cm 40 cm 50 cm Hülsenlänge 16 cm 18 cm 21 cm 26 cm Preis Dorn 17,10 € 19,40 € 21,60 € 27,70 € Preis Hülse 3,60 € 3,60 € 3,70 € 3,70 € Preis komplett 20,70 € 23,00 € 25,30 € 31,40 € Querkraftdorne STAIFIX - DSD (Doppelschubdorne) Dorn aus CrNiMo-Stahl 1.4462 / Hülse aus CrNiMo-Stahl 1.4301 Dorntype DSD 30 DSD 50 DSD 65 DSD 75 Dornlänge 26 28 30 34 Hülsenlänge 12,5 14 16 16 Preis komplett 76,80 € 91,10 € 105,50 € 134,20 € ISOLAN MV-ELEMENT Moment-/Querkraftelement Typ: 2 MV 6 2 V-Stäbe V4A 6 mm Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 82,14 € 90,34 € 82,14 € 90,34 € 82,14 € 90,34 € 98,56 € 112,93 € 98,56 € 112,93 € Typ: 4 MV 6 4 V-Stäbe V4A 6 mm Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 105,74 € 113,96 € 105,74 € 113,96 € 105,74 € 113,96 € 126,28 € 140,65 € 126,28 € 140,65 € Typ: 4 MV 8 4 V-Stäbe V4A 8 mm Preis €/mt S6 124,22 € 124,22 € 124,22 € 139,62 € 139,62 € Preis €/mt S8 132,44 € 132,44 € 132,44 € 154,00 € 154,00 € Typ: 4 MV 10 4 V-Stäbe V4A 10 mm Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 158,10 € 166,32 € 158,10 € 166,32 € 158,10 € 166,32 € 173,50 € 187,88 € 173,50 € 187,88 € Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 8 von 14 ISOLAN V-ELEMENT Querkraftelement Typ: 2 V 6 2 V-Stäbe V4A 6 mm Höhe in cm 16 18 20 22 24 Typ: 4 V 6 Höhe in cm 16 18 20 22 24 Typ: 4 V 8 Höhe in cm 16 18 20 22 24 Typ: 4 V 10 Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 82,14 € 90,34 € 82,14 € 90,34 € 82,14 € 90,34 € 98,56 € 112,86 € 98,56 € 112,86 € 4 V-Stäbe V4A 6 mm Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 105,74 € 113,96 € 105,74 € 113,96 € 105,74 € 113,96 € 126,28 € 140,65 € 126,28 € 140,65 € 4 V-Stäbe V4A 8 mm Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 124,22 € 132,44 € 124,22 € 132,44 € 124,22 € 132,44 € 139,62 € 154,00 € 139,62 € 154,00 € 4 V-Stäbe V4A 10 mm Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 158,10 € 166,32 € 158,10 € 166,32 € 158,10 € 166,32 € 173,50 € 187,88 € 173,50 € 187,88 € ISOLAN FD/FZ-ELEMENT Druck-/Zugelement Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt Preis €/mt S6 S8 35,08 € 47,71 € 35,08 € 47,71 € 35,08 € 47,71 € 35,08 € 47,71 € 35,08 € 47,71 € ISOLAN ISO-ELEMENT Isolierelement Höhe in cm 16 18 20 22 24 Breite in cm 75 75 75 75 75 Preis €/mt S6 35,08 € 35,08 € 35,08 € 35,08 € 35,08 € Preis €/mt S8 47,71 € 47,71 € 47,71 € 47,71 € 47,71 € Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 9 von 14 Durchlaufzeit: Mindestens fünf Arbeitstage ab Erhalt der Eisenliste Bestellung bis Montag 09 Uhr - Zustellung Montag der Folgewoche Abhängig von der Produktionsauslastung Expressproduktion Expresszuschlag bei Lieferung innert vier Arbeitstagen Preis € MEH bis Montag 09 Uhr Zustellung Freitag 250,00 € Preis € pro Auftrag MEH Expresszuschlag bei Lieferung innert drei Arbeitstagen bis Montag 09 Uhr Zustellung Donnerstag 450,00 € Expresszuschlag bei Lieferung innert zwei Arbeitstagen Preis € Expresszuschlag bei Abholung innert vier Stunden Preis € 750,00 € pro Auftrag MEH pro Auftrag MEH 900,00 € pro Auftrag * Expresslieferungen: Lieferungen unter 5 Tonnen; nach vorheriger Absprache bzgl. produktionstechnischer Machbarkeit Transportkosten Preis € bis Montag 09 Uhr Zustellung Mittwoch bis Montag 09 Uhr Abholung Dienstag Nachmittag MEH Frachtpauschale 89,00 € pro Auftrag Frachtpauschale ab Schruns inkl. Lech, Stuben, Oberlech, Zürs, Warth, Arlberg 150,00 € pro Auftrag Kranentladung Preis € 98,00 € MEH je angefangener Stunde Wartezeit inkl. Entladezeit länger als eine Stunde Preis € 65,00 € MEH je angefangener Stunde Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 10 von 14 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen: Ausgabe 2016 I. Allgemeines a) Für sämtliche - auch künftige - Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Einkaufsbedingungen/AGB von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsinhalt. Erfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen. b) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für den ECommerce, soweit dafür noch keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Für Verbrauchergeschäfte gelten darüber hinaus die §§ 5a ff KSchG. II. Vertragsabschluss a) Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Marken sind unverbindlich. b) Verträge gelten als geschlossen, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden der Ware an den Kunden tatsächlich erfüllt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. c) Behördliche Genehmigungen, die für die Abwicklung erforderlich sind, hat der Kunde fristgerecht zu besorgen. Nachteilige Folgen aus Verspätungen trägt der Kunde. III. Preise a) Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug. Kosten für etwaige Verpackung, Zustellung Montage oder Aufstellung sind im Preis nicht enthalten. Sie werden gesondert vereinbart oder gemäß Preisliste berechnet. b) Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages, bei Lieferungen ab Werk die veröffentlichten Werkspreise, bei Lagerlieferungen die von uns veröffentlichten Lagerpreise. Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern und Frachten sowie deren Erhöhungen, durch die Lieferungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, sind vom Kunden zu tragen. c) Bei Abholung von nicht für die EU bestimmten Ware, wird die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und nach Vorlage des steuerlichen Ausfuhrnachweises an den Kunden erstattet. IV. Lieferung, Transport, Annahmeverzug a) Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk bzw. ab Lager. Versandbereit gemeldete Ware ist sofort abzurufen. Teillieferungen sind zulässig. Ab Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager trägt der Kunde Gefahr und Kosten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert. b) Lieferungen ab Lager erfolgen in handelsüblicher Qualität ohne Garantie der Eignung für bestimmte Verwendungszweck oder eine bestimmte Verarbeitung. Bei Lieferung nach Normen gelten die technischen Normen des Herstellerlandes. Geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere auch für durch die Sache bedingte Abweichungen. c) Für Transport bzw. Zustellung werden die aufgewendeten Kosten samt angemessenem Regiekostenaufschlag, mindestes jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart verrechnet. Abweichende Regelungen sind anhand der INCOTERMS idgF zu vereinbaren. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel, gedeckte Wagen und Kranwagen, die besonders berechnet werden, sind unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Wir haften weder für rechtzeitige Beförderung, noch für Verdrehen oder Verbiegen, für Flugrost o. a. Witterungseinflüsse auf gelieferte Waren. d) Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in Rechnung zu stellen und die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden - 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag - bei uns oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem hierzu befugten Gewerbsmann einzulagern. Bei Annahmeverzug haften wir nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes. V. Lieferzeit a) Lieferzeiten sind für uns grundsätzlich freibleibend. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Unbeschadet des ersten Satzes beginnen Lieferzeiten mit dem der Annahme der Bestellung durch uns folgenden Werktag, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführungen. Bei Lieferfristen nach Tagen werden nur Werktage gezählt. Hat der Kunde Vorbedingungen (z.B. Unterlagen, Genehmigungen etc.) zu leisten, beginnt die Lieferfrist mit Erfüllung dieser Bedingungen. Dies gilt auch, wenn ausdrücklich Lieferfristen oder -termine vereinbart wurden. b) Grundsätzlich gilt die Lieferung mit Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 11 von 14 VI. Rückgaberecht Jede Rücksendung von Waren bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Rücksendung ist mit unserem Verkauf zu vereinbaren. Dieser erstellt einen Rückholauftrag und unser Fuhrpark erhält den Auftrag zur Abholung. Ohne Rückholauftrag ist es unseren Fahrern untersagt, Ware zu laden. Für zurückgenommene Ware werden die uns entstandenen Unkosten – Mindestansatz 20% vom BruttoRechnungsbetrag - in Rechnung gestellt, bzw. bei Gutschrift in Abzug gebracht. Die Abholkosten von pauschal 98 € werden ebenfalls bei der Gutschrift in Abzug gebracht. Bearbeitetes und/oder für Kunden separat bestelltes Material kann nicht zurückgenommen werden. Das Rückgaberecht für Verbraucher beträgt 7 Tage ab Wareneingang ($5e KSchG). VII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung a) Mangels gesonderter Zahlungsvereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto für uns spesenfrei zu erfolgen. Ein Skontoabzug für sofortige Bezahlung ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug mit einer Teilzahlung treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. b) Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur unter Vorbehalt vorhergehender Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften hierfür erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Gebühren, Spesen, sonstige Barauslagen werden von uns in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. c) Bei Zahlungsverzug haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. Die uns durch den Verzug entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 10,-- je Mahnung sind zu ersetzen. Nach erfolgloser 3. Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen Kosten uns Kunden bis zu den, in der VO des BMfWA BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen haben. d) Die Nichteinhaltung des Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Wir haben in diesem Fall die Wahl, ausstehende oder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunden verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession oder Einräumung von Pfandrechten oder durch andere geeignete Sicherungsmittel zu unseren Gunsten zu sichern. e) Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen tritt bei Nichtbezahlung zweier aufeinanderfolgender Raten Terminverlust ein. Alle ausständigen Teilleistungen werden ohne Setzung einer Nachfrist sofort fällig. f) Der Kunde ermächtigt uns, gegen seine Forderungen ungeachtet mangelnder Gegenseitigkeit und/oder Fälligkeit mit Forderungen, die uns oder Gesellschaften, mit den wir in einem Mutter-, Tochter- oder Schwesternverhältnis stehen oder Gesellschaften, die aus solchen Gesellschaften hervorgehen, zustehen, aufzurechnen. Gegenüber unseren Ansprüchen ist eine Aufrechnung der Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Kunden, denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig. VIII. Eigentumsvorbehalt a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum und der Kunde haftet für alle unserer Forderungen oder solche von Gesellschaften, mit den wir in einer Mutter- Tochter- oder Schwesterverhältnis stehen oder Gesellschaften, die aus solchen Gesellschaften hervorgehen. Für offene Forderungen haften alle bisher von uns gelieferten Gegenstände. b) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorgehalt stehenden Gegenstände hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunden das volle Risiko für die Gefahr des Unterganges, es Verlustes oder der Verschlechterung der Ware. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an diesen abzutreten, den Vertragspartner (es ist dies der Käufer des Käufers) davon spätestens bei Vertragsabschluss darüber unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und auch in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen. Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 12 von 14 Für den Fall, dass nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer der Kaufgegenstand zufällig untergeht oder durch Diebstahl abhanden kommt oder Ähnliches trägt der Käufer das alleinige Risiko und bleibt auch verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.c) Allfällige Ansprüche gegen Versicherer sind in der Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. d) Erwirbt der Kunde durch Verfügungen wie Veräußerung, Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren Forderungen gegen Dritte, sind wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen, uns auf unser Verlagen den Abnehmer zu nennen sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres verlängerten Eigentumsvorbehalts zukommen zu lassen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Kunde keinesfalls berechtigt. e) Bei Vermengung, Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden selbst ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur Sicherung des restlichen Kaufpreise an uns zu übertragen. IX. Gewährleistung, Rügepflicht, Schadensersatz a) Maßgebend ist der Zustand des Gefahrenübergangs. Mängelrügen sind unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu erheben. Mit Abnahme bzw. Betonierbeginn erlischt für uns die Haftung und Gewährleistung. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach der Leistung und in jedem Fall vor Beginn der Betonierungsarbeiten bzw. bei vorgefertigten Bewehrungskörben vor dem Versetzen in die Schalung erhoben werden. Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn mit den Betonierungsarbeiten begonnen wird. Mit dem Ende des Rechts auf Mängelrüge erlischt gleichzeitig jede andere Haftung für Sach- oder Personenschäden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Kunde muss uns Gelegenheit geben, die Ware zu besichtigen oder uns auf unser Verlangen unverzüglich Proben zur Verfügung zu stellen. Bei behebbaren Mängeln können Gewährleistungspflichten entweder durch Austausch oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist erfüllt werden. b) Deklassiertes (IIa Material) Material sowie Sonderposten zu Ausnahmepreisen kann vor Versand besichtigt werden. Für solches Material ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. c) Bei Lieferungen ab unserem Lager wird nur die äußere Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände überprüft und nur dafür Gewähr geleistet. d) Alle Schadensersatzansprüche des Kunden, die sich aus den Geschäftsbeziehungen ergeben können, verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und sind bei Materiallieferungen mit dem Warenwert begrenzt. Eine Haftung für darüber hinausgehende Schäden, insbesondere für Folgeschäden oder Mengenfolgeschäden, Fertigungskosten usw. sowie jede Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen. X. Produkthaftung a) Soweit Schäden nach dem österreichischen PHG geltend gemacht werden, sind wir verpflichtet, den Hersteller oder den Importeur in die EU innerhalb einer Frist von 3 Monaten bekannt zu geben. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Wird ein ausländischer Abnehmer in Anspruch genommen, gilt für allfällige Regressansprüche österreichisches Recht unter Ausschluss einer Weiterverweisung durch Vorschriften des IPRG. XI. Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht a) Kunden erklären sich einverstanden, dass sämtliche uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit überlassenen Daten von uns verwendet werden dürfen. Änderungen ihrer Wohnbzw. Geschäftsadresse sind von Kunden unverzüglich bekannt zu geben. Erklärungen an den Kunden gelten dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekann gegebene Adresse gesandt werden. b) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben stets unser Eigentum. Kunden erhalten darauf keine Werksnutzungs- und Verwertungsrechte. Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 13 von 14 XII. Unmöglichkeit, Konventionalstrafe a) Wird unsere Leistung nach Vertragsabschluss ohne unser Verschulden, insbesondere durch höhere Gewalt, wozu auch Streiks und größere Betriebsstörungen (z. B. Maschinenausfälle) gehören, für uns und/oder unsere Vorlieferanten zur Gänze oder zum Teil unmöglich, erlischt unsere Verbindlichkeit. Sind wir nur vorübergehend an der Leistung gehindert, sind wir berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. c) Treten Kunden, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall sind Kunden verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen. XIII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand a) Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart. b) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. c) Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Örtlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Bei Anwendung der vorliegenden Lagerpreisliste sind neben unseren “Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen” unsere allgemeinen Hinweise zu befolgen: Preise: alle in dieser Liste angegebenen Preise sind unverbindlich, nicht kartelliert und gelten für gewerbliche Verbraucher. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer ab Lager Dornbirn. Im Falle einer Änderung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Notierungen zur Verrechnung. Für Zukaufartikel sind die vereinbarten Rabatte nicht gültig. Diese Preise werden individuell vereinbart. Gewichte: Die angeführten Gewichte sind übliche Handelsgewichte. Waren mit Meter-, m², oder Stück-Preise sind auf Basis der Handelsgewichte kalkuliert und eine Umrechnung auf Gewichts-Preise ist deshalb ausschließlich unter Zugrundelegung eben dieser Handelsgewichte möglich. Verkaufsgewichte nach den angeführten Handelsgewichten errechnet. Zustellung: Für jede Lieferung innerhalb unseres Zustellbereiches wird ein Frachtkostenzuschlag von € 98 + MWSt. in Rechnung gestellt. Zustellung außerhalb unseres Zustellbereiches sind - falls erwünscht - prinzipiell möglich, doch sind in solchen Fällen Sondervereinbarungen zu treffen. Unbedingte Voraussetzung für alle Zustellungen sind einwandfreie und gefahrlos befahrbare Zufahrtswege. Bei Zustellungen an vorgeschriebene Abladestellen, die nicht ständig besetzt sind und deshalb die Übernahme nicht bestätigt werden kann, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass die Ware auf Gefahr des Empfängers hinterlegt wird. Der Liefer- und Gegenschein wird auf dem Postweg zur Bestätigung nachgereicht. Beanstandungen: Offene Mängel sollten bei Warenübernahme auf der Lieferschein-Kopie vermerkt und vom Zusteller gegengezeichnet, noch besser sofort bei der zuständigen Verkaufsabteilung telefonisch oder mit Fax reklamiert werden. Im übrigen beachten Sie bitte Punkt VIII in unseren “ Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“. Verpackung: Wir liefern unverpackt bzw. handelsüblich verpackt mit umweltfreundlichen Materialien gemäß unseren Verpackungskosten. Druckfehler: Da Druckfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich, Irrtum und Satzfehler vorbehalten. Arcotec Bewehrungstechnik GmbH Wallenmahd 54, 6850 Dornbirn T +43 5572 200 900, F +43 5572 200 900 666 Seite 14 von 14
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