Allgemeine Geschäftsbedingungen der Royal Flowers GmbH 1. Geltungsbereich: 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Royal Flowers GmbH (nachfolgend “RF ” genannt). 1.2. Abweichende Bestimmungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn und soweit RF ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn RF die Lieferung in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. 2. Preise: 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager RF zuzüglich Versandkosten (einschließlich Verpackungskosten und etwaiger Ein- und Ausfuhrabgaben). 2.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer. Preise ohne nähere Währungsangabe verstehen sich in Euro. 3. Zahlungsweise: 3.1. Der Rechnungspreis ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ohne Abzug spätestens bei Lieferung der Ware an den Kunden zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen. 3.2. Sollte der Rechnungspreis bei Lieferung nicht voll bezahlt werden, ist der Überbringer der Ware berechtigt, die Übergabe der Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. 3.3. Eigentumsvorbehaltssicherung 3.3.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Lieferung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. RF ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 3.3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 3.3.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3.3.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt RF jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderung von RF ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von RF, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. RF verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann RF verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 3.3.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für RF vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, RF nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt RF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt lieferte Kaufsache. 3.3.6. RF verpflichtet sich, die RF zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt RF. 3.4. Innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung eines Auftrages sind mindestens 25 % des Auftragswertes anzuzahlen, andernfalls ist RF berechtigt, eine Bearbeitung des Auftrages abzulehnen. 3.5. Eventuell eingeräumte Rabatte oder Boni gelten nur bei fristgerechter vollständiger Zahlung als gewährt. 4. Gefahrenübergang: Sofern nicht anderweitig vereinbart erfolgt die Lieferung „ab Werk“. 5. Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse: 5.1. RF nimmt Aufträge per Telefon, Telefax oder E-mail von Montag bis Sonntag in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr entgegen. Diese Bestellzeiten können von RF jederzeit einseitig geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb dieser Bestellzeiten bei RF eingehen, gelten diese erst am nächsten Werktag zu Beginn der Bestellzeit als bei RF zugegangen. 5.2. Die Annahme von Bestellungen durch RF erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. RF behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Kunden auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von RF nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht entsprechend. Bei von RF nicht zu vertretenden vorübergehenden Lieferhindernissen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von RF nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: - Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, - bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten, - Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von RF), - Verkehrsstörungen, - Aussperrungen und Streiks, - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt und behördlicher Einschränkung. 5.3. Die Lieferung erfolgt durch RF oder einen von RF beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Die Angabe von Lieferzeiten durch RF erfolgt annäherungsweise. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist RF berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben vorbehalten. 5.4. Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbarer Teile, soweit der lieferbare Teil für den Käufer verwendbar ist. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern. 5.5. Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten wollen ("Storno"), so steht RF eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Kaufpreises als Mindestschadenersatz zu. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei RF nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens durch RF bleibt unberührt. 6. Gewährleistung: 6.1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist und erkennbare Mängel unverzüglich unter Vorlage des Originallieferscheines gegenüber RF angezeigt hat. 6.2. Handelsübliche oder geringfügige, technisch oder durch Lagerung bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes oder Ähnliches stellen weder Mängel noch eine Nichterfüllung des Vertrages dar. RF haftet nicht für farbliche, und mustermäßige Übereinstimmung oder Übereinstimmung sonstiger Merkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in handelsüblichen Grenzen hält. 6.3. Nach begonnener ausgeschlossen. Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jegliche Gewährleistung 6.4. RF ist im Gewährleistungsfall berechtigt, nach Wahl des Kunden, die Mängel zu beseitigen oder mangelfreie Ware zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 7. Haftung für Schadenersatz: 7.1 RF haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von RF beruhen. Soweit RF keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. RF haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern RF schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. 7.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 7.4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber RF ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RF. 8. Abholung: 8.1. Bei RF zur Abholung bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 3 Tagen ab Verständigung des Kunden bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine längere Lagerzeit bis zu maximal einer Woche kann separat schriftlich vereinbart werden. 8.2. Wird die zur Abholung bestellte Ware innerhalb der Frist nach Ziffer 8.1 nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat RF das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der säumige Kunde RF eine Handlinggebühr in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu zahlen sowie den entstandenen Mindererlös zu erstatten. Weitere Ansprüche von RF, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. 9. EDV Verarbeitung von Kundendaten: Der Kunde stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet. 10. Sonstiges: 10.1. Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter von RF, insbesondere über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar; sie sind nur dann wirksam, wenn sie von RF schriftlich bestätigt werden. 10.2. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. RF behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen; diese Annahme wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch RF wirksam. 10.3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden (einschließlich dieser AGB) ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 10.4. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. 10.5. Die geschlossenen Verträge unterliegen deutschen Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
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