Restabfall - Graue Tonne

Restabfall - Graue Tonne
In der grauen Tonne wird der Müll entsorgt, der nicht weiter verwertet werden kann. Jeder Haushalt in Herten muss diese
Abfälle über den Restabfallbehälter entsorgen.
Was gehört in den Restabfall?
Holz- und Kohlenasche
Staubsaugerbeutel
Hygieneartikel, Windeln, PapiertaschentücherTapeten, beschmutztes Papier
Videokassetten, Tonbänder, Schallplatten
Kinderspielzeug
Glühbirnen, Kerzen, Wachspapier
Haushaltsartikel aus Kunststoff
Porzellan, Keramik
Nylonstrumpfhosen, alte Putzlappen
Blumenübertöpfe, Glasscherben
Leder und Lederreste etc.
Behältergrößen Restabfall
Restabfallbehälter mit 80-, 120-, und 240-L Rauminhalt
Restabfallcontainer mit 770- sowie 1100-L Rauminhalt
Die Restabfallbehälter werden in der Regel im 14-täglichen Abfuhrrhythmus geleert. 80-Liter / 120 Liter-Behälter können auc
als 4-wöchentliche Behälter für eine geringe Personenzahl bestellt werden.
Restmüllbehälter sind Pflicht
In der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Herten ist festgelegt, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, 30 l
Abfallvolumen pro Einwohner und Woche für den Restabfall vorzuhalten. Wer zusätzlich Kunststoff, Altpapier und Bioabfall
sammelt (oder kompostiert), kann das Volumen auf 10 l pro Einwohner und Woche reduzieren. Das ist das MindestRestabfallvolumen und gilt für alle Einwohner in Herten - auch für Kinder.
So soll sichergestellt werden, dass eine illegale Entsorgung von Restabfall über „wilden Müll“ oder eine falsche Entsorgung üb
andere Behälter vermieden wird. Auch Gewerbetreibende sind verpflichtet, die Abfälle zur Beseitigung über die Stadt
Herten/ZBH abfahren zu lassen.
Abfallsäcke für größere Menge
Einmal mehr Restabfall? Dann können Sie spezielle orangefarbene Abfallsäcke der Stadt Herten nutzen. Ausschließlich diese
Säcke werden am jeweiligen Abfuhrtag zusätzlich mitgenommen, wenn sie zugebunden neben den Restabfallbehältern stehen.
Restabfallsäcke erhalten Sie hier:
Zentrale des ZBH (Zum Bauhof 5)
Information im Rathaus (Kurt-Schumacher-Str. 2)
Bürgerbüro Westerholt (Kuhstraße 49)
Die Gebühr für einen Restabfallsack beträgt aktuell 5,- Euro.
Abfuhrtermine und Uhrzeit
Die Abfuhrtermine sind im Online-Abfallkalender aufgeführt. Der Behälter muss am Abfuhrtag bis 6.45 Uhr bereit gestellt
werden. Bis 15 Meter vom Haltepunkt des Fahrzeuges wird der Behälter vom ZBH geholt und zurück gebracht (Vollservice).
Weiter entfernt stehende Behälter, sind bis auf 15 Meter zu stellen.
Transportservice
Der Restabfallbehälter wird bis zu 15 Meter vom Haltepunkt des Sammelfahrzeuges vom Standort abgeholt und
zurückgestellt (Vollservice). Steht Ihr Abfallbehälter weiter als 15 m entfernt, müssen Sie die Restmülltonne zur Leerung selbe
bis auf 15 Meter bereit stellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihre Restmülltonne gegen Entgelt vom ZBH abholen zu
lassen (Transportservice).
Neu- oder Umbestellung Restabfallbehälter
Bestellungen und Ummeldungen von Abfallbehältern nimmt der ZBH oder der Bereich Abgaben der Stadt Herten schriftlich
entgegen - jedoch nur vom Grundstückseigentümer oder Hausverwalter. Die Gebühren der Restabfallbehälter richten sich nach
der Behältergröße und dem Leerungsrhythmus.
Abfallgemeinschaft
Unmittelbare Nachbarn können sich - bei entsprechenden Voraussetzungen - Restabfallbehälter teilen. Bei solch einer
Abfallgemeinschaft muss sich jedoch ein Grundstückseigentümer bereit erklären, die Gebühren zu übernehmen. Eine
Abfallgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden.
Download
Antrag Entsorungsgemeinschaft alle Behaelter.pdf41 K
Antrag Neu- Umbestellung Abfallbehaelter.pdf44 K