Abfallkalender 2016 - Landkreis Zwickau

Foto: Katrin Steps, www.katrinsteps.de
MIT PREISRÄTSEL
Die Tourenpläne der Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau gelten
im Jahr 2016 unverändert weiter.
A B FALLKALENDER
2016
FÜR DEN LANDKREIS ZWICKAU
ABFALLVERMEIDUNG
INHALTSVERZEICHNIS
ABFALL VERMEIDEN KANN JEDER - SIE
HABEN ES IN DER HAND!
Das Ausmaß der Verschwendung kennt so gut wie keine Grenzen. Abholzung der Wälder für Papier. Ausbeutung natürlicher Ölvorkommen für Kunststofftüten und
Folienverpackungen. Doch…
Abfallvermeidung ist nicht nur aktiver Umweltschutz und
der ökologisch sinnvollste Weg, sondern es kann auch
jeder seinen Beitrag dazu leisten. Der beste Abfall ist
der, der gar nicht erst entsteht: Er muss nicht aufwändig unter dem „Verbrauch der Umwelt“ - und kostenintensiv
verwertet und entsorgt werden.
Jeder Einzelne von uns hat als Verbraucher durch sein
Verhalten Einfluss auf die Abfallmenge und kann damit
nicht nur Ressourcen, sondern auch seinen Geldbeutel
schonen.
Bitte denken Sie beim nächsten Einkauf daran - auch mit
kleinen Aktivitäten zur Abfallvermeidung leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Die entsprechenden Tipps finden Sie auf jedem Kalenderblatt.
IMPRESSUM:
Herausgeber, verantwortlich für den Inhalt:
Landratsamt Zwickau
Amt für Abfallwirtschaft
Sitz: Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau
Herstellung: Format F Agentur + Werbung,
Ebersbrunner Str. 25, 08064 Zwickau,
www.formatf-agentur.de
Auflage: 210.000 Stück zur Verteilung
2
Abfallvermeidung................................................. 2
Entsorgung von Altpapier und Verpackungen......... 18
Vorwort................................................................ 3
Kalender August................................................... 19
Entsorgung im Winter........................................... 4
Entsorgung von Sperrmüll..................................... 20
Kalender Januar.................................................... 5
Kalender September............................................. 21
Befüllung und Bereitstellung ................................ 6
Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott 22
Kalender Februar.................................................. 7
Kalender Oktober................................................. 23
Rätsel für Kinder................................................... 8
Entsorgung von weitereren Abfallarten..................24
Kalender März...................................................... 9
Kalender November.............................................. 25
Entsorgung von Schadstoffen................................ 10
Basteln im Advent ................................................ 26
Kalender April . ...................................................... 11
Kalender Dezember.............................................. 27
Entsorgung bei Baustellen.................................... 12
Ansprechpartner................................................... 28
Kalender Mai........................................................ 13
Beauftragte Entsorger........................................... 29
Entsorgung von Restabfall.................................... 14
Abfallgebühren..................................................... 30
Kalender Juni ....................................................... 15
Mitteilungs- und Auskunftspflichten................ 31/32
Entsorgung von Bioabfall...................................... 16
Mitteilungs- und Auskunftspflichten Gewerbe.. 33/34
Kalender Juli ........................................................ 17
Entsorgungskarten .......................................... 35/36
VORWORT
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau,
die vorliegende Druckschrift wird Ihnen auch im Jahr
2016 eine wichtige Hilfe im Alltag zum Thema Abfall
sein. Gleichzeitig wird Sie der Abfallkalender über neue
Wege, die die Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau
betreten hat, informieren. Aktuell sieht sie ihre Aufgabe
darin, sich in den kommenden Jahren immer mehr weg
von der Abfallwirtschaft hin zur Wertstoffwirtschaft zu
entwickeln.
Das Team der Abfallwirtschaft des Landkreises wird sich
im Jahr 2016 insbesondere für das Anwachsen der Akzeptanz und Verbreitung der Bio-Abfallsammlung stark
machen. Als einen weiteren Aufgabenschwerpunkt
sieht es die Durchsetzung der Rücknahmeverpflichtungen des Handels bei Elektro(nik)-Altgeräten. Gesetzesänderungen zur Entsorgung ausgedienter Kleingeräte
und zur getrennten Sammlung neuer schadstoffhaltiger
Abfallarten wie von defekten Photovoltaik-Modulen erfordern dies.
Die knappen Ressourcen erfordern zwangsläufig, den
Umgang mit stofflichem Recycling und die Nutzung von
Wertstoff- und Energiepotentialen zu intensivieren.
Selbstverständlich wird Sie das Amt über aktuelle abfallwirtschaftliche Entwicklungen in den Landkreisnachrichten und auf der Internetplattform des Landkreises auf dem Laufenden halten.
Helfen Sie bitte mit, in Ihrem persönlichen Umfeld
Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle
ordnungsgemäß dem Landkreis als Träger der öffent-
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lich-rechtlichen Entsorgung über das Ihnen bereitgestellte Behältersystem zu überlassen. Nutzen Sie
dazu die Ihnen auf der Grundlage der gültigen Abfallwirtschaftssatzungen zur Verfügung stehenden Entsorgungsdienstleistungen rege! Dazu gehört unter
anderem die einmal jährliche kostenlose Sperrmüllentsorgung auf Anmeldung. Greifen Sie bei offenen Fragen
auf das breite Wissen der Abfallberaterinnen des Amtes
zurück. Sie sind auch offen für Ihre Hinweise und Anregungen in Sachen Abfall.
An dieser Stelle sei es mir erlaubt, darauf hinzuweisen,
dass es seit dem Bestehen des Landkreises Zwickau im
Jahre 2008 gelungen ist, die Leistungspalette der Abfallentsorgung bei gleichbleibenden Abfallgebühren
umfänglich zu verbessern. Einen wesentlichen Beitrag
hierzu haben die Beschäftigten der kreiseigenen Entsorgungsgesellschaften und beauftragte Dritte täglich
bei Wind und Wetter geleistet. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Für das Jahr 2016 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien
persönliches Wohlergehen und eine friedvolle Zeit.
Meine Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsamtes freuen
sich in diesem Sinne bereits auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landrat
Dr. Christoph Scheurer
ENTSORGUNG IM WINTER
Minusgrade. Verengte Straßen durch Schneemassen und Eisglätte auf Fahrbahnen. Mit diesen Bedingungen haben wir alle im Winter zu kämpfen. Bitte haben Sie Verständnis für die Schwierigkeiten, vor die das Entsorgungspersonal bei der Abfallentsorgung im Winter gestellt wird und helfen Sie durch Ihr Entgegenkommen.
BEFAHRBARKEIT DER STRASSEN
SCHNEEWÄNDE BEHINDERN
NACHENTSORGUNG
Sind Straßen aufgrund von Glätte oder einer zu geringen
Fahrbahnbreite (unter 3,55 Meter) für Entsorgungsfahrzeuge nicht anfahrbar, kann in den betroffenen Straßenzügen keine Entleerung erfolgen. Jeder Fahrer ist für
Schäden persönlich haftbar und entscheidet daher in
der jeweiligen Situation selbst darüber, ob eine Anfahrt
möglich ist.
Auch die durch Räumfahrzeuge aufgetürmten „Schneewände“ am Straßenrand stellen ein oft unüberwindbares Hindernis dar.
Aufgrund der schwierigen Bedingungen und den daraus ohnehin resultierenden Verzögerungen ist eine
Nachentsorgung nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie bei einer ausgefallenen Entleerung Abfallsäcke
(siehe Seite 14).
BEHÄLTER RICHTIG BEFÜLLEN:
•• Beachten Sie die Hinweise auf Seite 6.
•• Stellen Sie die Tonnen frostgeschützt (z. B. in Gara-
WICHTIG:
ge, Schuppen oder Keller) oder zumindest windgeschützt an der Hauswand auf.
Ein Entsorgungsfahrzeug unterscheidet sich fahrtechnisch erheblich von einem normalen LKW, insbesondere im beladenen Zustand. Auch erfordert
das ständige Bremsen und Anfahren griffige Fahrbahnverhältnisse. Die Befahrbarkeit durch PKWs
oder übliche LKWs ist hierbei kein Maßstab!
•• Schaufeln Sie kleine Wege oder Standplätze für die
•• Ist absehbar, dass Ihre Straße nicht anfahrbar ist,
stellen Sie Ihre Behälter in diesen Ausnahmefällen
bitte an der nächstmöglichen, für Entsorgungsfahrzeuge erreichbaren Stelle zur Entleerung bereit.
•• Verschlimmern Sie die Situation nicht noch, indem
Sie den Schnee von Ihrem Grundstück oder dem
Gehweg auf die Fahrbahn „entsorgen“.
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Tonnen frei, so dass sie von der Fahrbahn aus problemlos erreicht werden können. Oder schaffen Sie
sie an die nächste frei geschaufelte Stelle, zum Beispiel eine Einfahrt. Achten Sie jedoch bitte darauf,
diese sowie den Gehweg nicht komplett zuzustellen.
Das Entsorgungspersonal kann die Tonnen weder
über die Schneeberge heben, noch jede einzelne
hervorholen.
Beachten Sie die Besonderheit der beiden ungeraden Kalenderwochen zum Jahreswechsel. Wird Ihre Tonne
gewöhnlich in der geraden Kalenderwoche geleert, erfolgt dies 2016 erstmalig in der Woche ab 11. Januar.
Der genaue Tourenplan ist in den Presseveröffentlichungen und im Internet unter
http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
BEFÜLLUNG UND BEREITSTELLUNG
Die Abfalltonne ist übervoll und muss dringend geleert werden. Aber ausgerechnet jetzt steht sie abends immer noch voll am Straßenrand, obwohl alle anderen in der Nachbarschaft geleert wurden. Doch mit den richtigen Tipps klappt es auch mit der Entleerung.
HINWEISE:
BITTE RICHTIG BEFÜLLEN, NICHT ÜBERFÜLLEN:
•• Alle Abfälle in die Tonnen oder Restabfallsäcke
füllen.
•• Die Anfahrt erfolgt nicht immer zur gleichen Ta-
•• Tonnen nur soweit befüllen, dass sich der Deckel
problemlos schließen lässt.
•• Abfälle nicht verdichten.
•• Restabfälle im Winter in Tüten oder Folien verpacken.
•• Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier einwickeln hilft gegen Anfrieren.
•• Asche vor dem Einfüllen unbedingt abkühlen lassen, um Beschädigungen zu vermeiden.
HINWEIS:
Ist eine (vollständige) Entleerung der Tonne wegen
fehlerhafter Befüllung oder Festfrieren nicht möglich, erfolgt weder eine Nachleerung noch die Reduzierung der Gebühren.
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So bitte nicht: Deckel muss sich schließen lassen.
BITTE RECHTZEITIG UND RICHTIG BEREITSTELLEN:
•• Bis 07:00 Uhr vor dem Grundstück, am Fußweg oder
der nächstmöglichen, für Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle bereitstellen.
•• Im Winter die Tonnen erst am Entleerungstag herausstellen.
•• Behinderungen von Verkehrsteilnehmern vermeiden.
•• Vom Landkreis zugelassene Restabfallsäcke zubinden und gegen Beschädigung sichern.
•• Tonnen nach der Leerung unverzüglich auf das
Grundstück zurückbringen.
geszeit. Die Nachentsorgung zu spät bereitgestellter Abfalltonnen ist nicht möglich.
•• Eine Mindestfahrbahnbreite von 3,55 Meter (Achtung: parkende Fahrzeuge behindern zusätzlich)
sowie, falls in engen Straßen erforderlich, eine
Wendestelle müssen gegeben sein. Wenn dies
nicht gewährleistet ist, bitte die Tonnen an der
nächsten vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle bereitstellen.
•• Hinweise zur Entsorgung während Straßenbaumaßnahmen entnehmen Sie bitte Seite 12.
Eine nicht entleerte Tonne ärgert Sie - das weiß auch
das Entsorgungspersonal. Glauben Sie bitte, dass
die Müllwerker Tonnen nicht mit Absicht voll stehen
lassen oder nur halb leeren, da es auch ihnen nur
Ärger bringt.
Kaufen Sie regionale Produkte, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt. Das spart lange
Transportwege und Verpackungsabfall.
RÄTSEL FÜR KINDER (BIS 18 JAHRE)
DER „UMWELTFREUNDLICHE“ SCHULRANZEN!
Hallo Kinder,
wisst ihr, wie ihr einen großen Beitrag dazu leisten könnt, Abfall zu vermeiden sowie Rohstoffe und Energie zu sparen?
Das geht ganz einfach! Wählt für eure Schulsachen Dinge, die bereits bei der Herstellung umweltfreundlich
sind - wie z. B. Recyclingartikel - und achtet darauf, dass sie keine giftigen Stoffe enthalten, langlebig sind und
auch mal repariert werden können. Wir haben hier ein paar Tipps für euch zusammengetragen:
N
CHE
ZEI CK
BLO
Bleistifte und Buntstifte - sie sind unbegrenzt
haltbar und laufen nicht aus. Aus unlackiertem
Holz sind die Stifte umweltfreundlich und gesundheitlich unbedenklich. Filzstifte dagegen
enthalten viele Giftstoffe, trocknen schnell aus
und landen dann im Müll.
Schulhefte und Blöcke - bitte aus 100 Prozent
Altpapier. Ob das der Fall ist, erkennt ihr am
Zeichen „Blauer Umweltengel“. Für dieses Papier mussten keine Bäume gefällt werden; Energie und Wasser wurden gespart. Auch auf diesem Umweltschutzpapier lässt es sich super
schreiben und Radieren ist kein Problem.
Füller - er ist euer wichtigstes Schreibgerät.
Leider belasten die vielen Tintenpatronen die
Umwelt. Nutzt besser einen Kolbenfüller dieser ist mit Tinte aus einem Tintenfass wiederbefüllbar. Beim Kauf auch auf eine wechselbare Feder achten.
Radiergummis - sie sollten aus 100 Prozent Naturkautschuk bestehen. In bunten Radiergummis
mit Motiven verstecken sich gefährliche Weichmacher.
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Wassermalfarben - ein Malkasten mit stabilem
Gehäuse und einzelnen auswechselbaren Farbnäpfen sollte es sein; bitte achtet auf schwermetallfreie Farben.
Achtet beim Einkaufen
auf das Logo „Blauer
Umweltengel“ - es hilft
euch, umweltfreundlich
hergestellte Produkte
zu erkennen.
Sucht die im Text farbig geschriebenen Wörter und streicht diese im Rätsel durch. Aber
Achtung: sie sind von links nach rechts und auch umgekehrt geschrieben. Es
bleiben 27 Buchstaben übrig - von oben nach unten gelesen ergeben sie die Lösung.
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Lösung:
Schickt die Lösung an folgende Adresse:
Landkreis Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft,
Preisrätsel, Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau.
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Bitte den Absender und euer Alter nicht vergessen!
Einsendeschluss ist der 30. April 2016!!!
Als Preise winken Eintrittskarten für verschiedene Kultur- und Freizeiteinrichtungen
im Landkreis Zwickau. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und mit Namen
und Wohnort im Amtsblatt des Landkreises Zwickau veröffentlicht. Der Rechtsweg
sowie eine Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.
Schnellhefter - müssen nicht aus Kunststoff
sein. Es gibt auch verschiedenfarbige Hefter
aus Pappe. Werden sie nicht mehr benötigt,
können diese, über das Altpapier entsorgt,
zu neuem Papier verarbeitet werden.
Spitzer - sollten aus Holz oder Metall sein
und ein wechselbares Messer haben. Spitzer
aus Plastik zerbrechen sehr schnell.
Tintenkiller - besser darauf verzichten. Sie
enthalten giftige Löse- und Konservierungsmittel. Einen Fehler sauber durchstreichen
sieht oft besser aus.
Brotdosen - sind für Pausenbrote und Obst
super geeignet. Die Dosen lassen sich ganz
leicht auswaschen und ein großer Abfallberg
aus Folien und Kunststofftüten wird vermieden.
Wachsmalstifte - aus Bienenwachs, mit Lebensmittelfarben gefärbt und in einer Papierhülle enthalten keine giftigen Stoffe.
Klebstoffe - sollten wasserlöslich und ohne
Lösungsmittel sein. Ob flüssiger oder fester
Klebstoff hängt davon ab, was ihr basteln
möchtet.
Lineale - aus unlackiertem Holz sind sie viel
stabiler als aus Plastik.
Unerwünschte Werbeprospekte können Sie durch einen Hinweis
am Briefkasten abweisen.
ENTSORGUNG VON SCHADSTOFFEN
Nagellackentferner, Sekundenkleber, Auto- oder Möbelpolitur. In jedem Haushalt werden Schadstoffe verwendet. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt gelten bei diesen für die Sammlung und Entsorgung besonders strenge Regelungen.
Die Orte der mobilen und stationären Schadstoffsammlung sind dem Kalender mit
den Schadstoffsymbolen zu entnehmen.
ZU SCHADSTOFFEN GEHÖREN:
•• flüssige Farben und Lacke mit hohem Schadstoffgehalt sowie gefüllte Spraydosen
•• Haushaltsreiniger und Autopflegemittel
•• Klebe- und Lösemittel
•• Medikamente, Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle (Thermometer)
•• Pflanzenschutz- und Insektenvernichtungsmittel
NICHT DAZU GEHÖREN:
•• Asbest, Dachpappe oder Bauschutt
•• Batterien und Akkus
•• eingetrocknete, wasserlösliche Wand- und Acrylfarben mit geringem Schadstoffgehalt
•• Energiespar- und Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren
•• restentleerte Farbeimer sowie Farb- oder Spraydosen
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ZU BEACHTEN!
•• Schadstoffe immer dem Personal am Sammelplatz persönlich übergeben.
•• Nichts unbeaufsichtigt vor, während oder nach dem Sammeltermin abstellen.
•• Schadstoffe zur leichteren Zuordnung im Originalgebinde belassen; sonst bitte
deutlich beschriften.
•• Flüssigkeiten in geschlossenen Behältnissen abgeben und niemals mischen.
HINWEIS FÜR DAS ENTSORGUNGSGEBIET
CHEMNITZER LAND:
Zusätzlich zur Schadstoffsammlung können Elektro(nik)-Altgeräte (auch die oben benannten Leuchtmittel) kostenlos an den Standplätzen abgegeben
werden. Auch hier gilt: Immer persönlich übergeben
und nicht einfach abstellen!
Verwenden Sie wiederaufladbare Akkus oder Netzgeräte statt Batterien.
Genaue Termine und Standorte sind in den Presseveröffentlichungen und im Tourenplan unter http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
ENTSORGUNG BEI BAUSTELLEN
Eine Baustelle vor der Tür greift in viele Lebensbereiche ein. Doch warum wird der Abfall nicht mal vor der Haustür geholt, obwohl das Bauunternehmen zusichert, dass die
Baustelle uneingeschränkt befahrbar ist?
GRUNDSÄTZLICH GILT:
HINWEISE:
Alle zu entleerenden Abfallbehälter sind außerhalb
des Baustellenbereiches bereitzustellen!
•• Bei Ein- oder Durchfahrtsverboten erfolgt keine
Anfahrt.
•• In Sackgassen muss eine Wendemöglichkeit gegeben sein.
•• Ist eine Anfahrt zwar grundsätzlich möglich, je-
Baustellen stellen nicht nur Anwohner, sondern auch das Entsorgungspersonal vor Herausforderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Anfahrt in
Baustellen nur dann erfolgt, wenn der
Anliegerverkehr freigegeben ist und
die Fahrbahn ein Befahren mit Entsorgungsfahrzeugen zulässt. Wenn erhebliche Absätze oder Schwellen
zu überwinden sind, ist dies nicht der Fall. Ein Entsorgungsfahrzeug unterscheidet sich fahrtechnisch erheblich von einem normalen LKW, insbesondere im beladenen Zustand. Die Befahrbarkeit durch PKWs, übliche
LKWs oder gar Baustellenfahrzeuge ist hierbei kein
Maßstab!
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doch der Weg durch Baustellenfahrzeuge versperrt, kann keine Entleerung vor der Haustür
erfolgen.
•• Informationen zum Baugeschehen sowie -ablauf
erhalten Sie bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie dem Bauunternehmen. Eine Informationspflicht seitens des Amtes
für Abfallwirtschaft besteht nicht.
Vermeiden Sie den Kauf von Produkten mit aufwändiger oder überflüssiger Verpackung.
Für den Pausensnack Dosen nutzen - spart Papier oder Tüten.
Genaue Termine und Standorte sind in den Presseveröffentlichungen und im Tourenplan unter http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
ENTSORGUNG VON RESTABFALL
Das Thema „Entsorgung von Restabfall“ dürfte eigentlich erst ganz am Ende aufgegriffen werden, denn dazu gehört nur, was nicht auf einem anderen Weg entsorgt werden
kann. Der Rest eben. Doch zum Restabfall gehört mehr, als vielen bewusst ist.
ZUM RESTABFALL GEHÖREN:
•• Aktenordner
•• Fenster- und Spiegelglas
•• Fotos und -papier, Geschenkpapier − beschichtet
•• Glühlampen, Halogenlampen
•• Gummierzeugnisse
•• Hygieneartikel und -tücher, Taschentücher
•• Kassetten (Audio und Video), Schallplatten
•• Küchentücher, Servietten − unbenutzt und benutzt
•• Spielzeug − auch aus Kunststoff
•• Staubsaugerbeutel
•• Tapeten und -reste − auch unbenutzt
•• Windeln
NICHT DAZU GEHÖREN:
•• Batterien
•• CDs und DVDs
•• Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Elektro(nik)-Altgeräte
•• Fußb0denbeläge
ZUGELASSENE RESTABFALLSÄCKE
Fallen vorübergehend so viele Restabfälle an, dass diese nicht in die Restabfalltonne
passen, können Sie zugelassene Restabfallsäcke (andere werden nicht mitgenommen) nutzen und bei der nächsten Entleerung neben die Graue Tonne stellen.
Die ausschließlich in den folgenden Stellen erhältlichen zugelassenen Restabfallsäcke haben ein Fassungsvermögen von 70 Litern und kosten die volumenbezogene
Restabfallgebühr in Höhe von 2,86 EUR je Stück:
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ORT
VERKAUFSSTELLE
ADRESSE
Crimmitschau
Bestellagentur Manuela Mark
Silberstraße 47
Dennheritz
Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 96
Fraureuth
Drogerie Mehnert
Ferdinand-Puchert-Straße 6
Glauchau
Landratsamt, Bürgerservice
Gerhart-Hauptmann-Weg 2
Glauchau
OT Reinholdshain
KECL GmbH
Ringstraße 36 B
Hartenstein
Schreibwaren Monika Schöniger
Bahnhofstraße 1
Hartmannsdorf
(bei Kirchberg)
Gemeindeverwaltung
Badstraße 1
Hirschfeld
Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 41
Hohenstein-Ernstthal Landratsamt, Bürgerservice
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5
(im Sparkassengebäude)
Kirchberg
Spielwaren & Elektromaterial Frank Windisch
Torstraße 2
Langenbernsdorf
Post- und Bestellshop Irina Schlegel
Obere Bachstraße 3
Langenweißbach
Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 52
Limbach-Oberfrohna
Landratsamt, Bürgerservice
Jägerstraße 2 a
Neukirchen
Blumenhaus am Anger Adelheit Luckner
Pleißenanger 7
Reinsdorf
EGZ Entsorgungsgesellschaft
Zwickauer Land mbH
Lößnitzer Straße 98
Werdau
Landratsamt, Bürgerservice
Königswalder Straße 18
Werdau
Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft
Zum Sternplatz 7
Werdau
Getränkehandel Konrad Rink
Am Torbogen 3
Wilkau-Haßlau
Schreibwaren Lutz Grafe
Cainsdorfer Straße 11
Zwickau
Landratsamt, Bürgerservice
Werdauer Straße 62, Haus 1
Zwickau
GGZ Gebäude- und Grundstücksgesellschaft
Zwickau
Parkstraße 4
Zwickau
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Flurstraße abseits
Zwickau
La Bella Mode und Hermes Paketshop
Lunikweg 2 A
Verzichten Sie auf Plastiktüten. Verwenden Sie lieber Einkaufstaschen, Körbe und Stoffbeutel.
Genaue Termine und Standorte sind in den Presseveröffentlichungen und im Tourenplan unter http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
ENTSORGUNG VON BIOABFALL
Die Graue Tonne stinkt Ihnen? Und das nicht nur wortwörtlich, sondern auch wegen der Kosten? Kein Wunder, landen doch vielerorts Bio- und
Grünabfälle noch immer darin. Diese sind letztlich in der Biotonne viel besser aufgehoben und bringen sogar eine Gebührenersparnis.
WARUM EINE BIOTONNE?
Ist doch BIOlogisch! Bio- und Grünabfälle sind wertvolle „Rohstoffe“, die, statt verbrannt zu werden, durch Kompostierung als nützliche Humuserde weiterverwendet
werden können.
Durch die reduzierte Restabfallmenge sinken die Kosten erheblich. Für Bioabfälle fallen
30 Prozent weniger Gebühren an, als für Restabfall in gleicher Menge (siehe Seite 30).
ZUM BIOABFALL GEHÖREN:
•• Blumen, Pflanzen, Blumen- und Pflanzenerde
•• Eier- und Nussschalen
•• Früchte
•• Garten-, Gras- und Grünabfälle
•• Gemüse und Obst, -reste und -schalen − roh
•• Kaffee- und Teefilter sowie Tee- und Kaffeesatz
•• Laub
•• Sägespäne und Sägemehl − nur zum Binden von Flüssigkeit
•• Speisereste − roh
•• Unkraut
NICHT DAZU GEHÖREN:
•• Asche, Fleisch, Kehricht, Knochen, Küchenabfälle
Staubsaugerbeutel, Windeln
•• Kunststoffverpackungen und Plastiktüten
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und Speisereste − gegart,
REINIGUNG DER BIOTONNEN
Einmal jährlich werden die durch den Landkreis Zwickau aufgestellten Biotonnen gereinigt. Die Aufwendungen dafür sind
in der Leistungsgebühr Bioabfall enthalten, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Den Tourenplan zur Reinigung der Biotonnen entnehmen Sie
bitte dem Kalender.
Wenn keine regelmäßige Anfahrt erfolgt, melden Sie die gewünschte Leerung
und Reinigung für die Gebiete Stadt Zwickau und Zwickauer Land bitte unter Tel.
037603 521-11 an.
Hinweise zur Befüllung finden Sie auf den Seiten 4 und 6.
Kaufen Sie Getränke und Lebensmittel bevorzugt in Glasflaschen und Gläsern. Mehrweggefäße können bis zu 50
mal neu befüllt, Dosen oder Einwegpfandflaschen hingegen müssen nach der Nutzung aufwendig recycelt werden.
ENTSORGUNG VON SPERRMÜLL
Renovierungen sind anstrengend. Aber wie schön ist es, dann endlich im „aufgemöbelten“ Zuhause zu sitzen. Und das Beste: Um die Entsorgung Ihrer nicht mehr nutzbaren Möbel kümmert sich das Amt für Abfallwirtschaft.
ZUM SPERRMÜLL GEHÖREN:
•• Blumenkübel
•• Kinderspielzeug
•• Kinderwagen
Weitere Beispiele entnehmen Sie bitte der Entsorgungskarte auf Seite 35.
Prüfen Sie, ob verwendbare Gegenstände an caritative Einrichtungen gegeben werden können.
NICHT DAZU GEHÖREN:
•• Elektro(nik)-Altgeräte oder Schrott
•• schadstoffbelastete Produkte
•• Abfälle aus Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: z. B. Fließen, Laminat, Fens-
ter, Türen oder Bauschutt sowie Sanitärkeramik wie Wasch- und WC-Becken, Wannen, Duschbecken
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ABLAUF/HINWEISE:
•• Die Abholung von Sperrmüll kann per Entsorgungskarte oder auch formlos per Fax
oder E-Mail mit Unterschrift beantragt werden.
•• Die Terminvergabe erfolgt durch den Entsorger mindestens drei Tage vorher. Die
Wartezeit beträgt maximal einen Monat.
•• Zum Termin den Sperrmüll (wie von den Abfalltonnen gewohnt) bereitstellen (siehe Seite 6). Bitte unbedingt auch die Hinweise zur Anfahrbarkeit beachten.
•• Auch ein vom Wohnort abweichender Abholort (z. B. am Gartengrundstück) ist
möglich, sofern er im Landkreis Zwickau liegt.
ZU BEACHTEN!
Die Sperrmüllabholung ist je Haushalt und Gewerbebetrieb einmal jährlich kostenfrei. Neben dem Sperrmüll bereitgestellte Säcke (z. B. mit Tapeten oder zerkleinertem Fußbodenbelag) werden mitgenommen, aber es wird je Sack eine Gebühr
in Höhe von 2,86 EUR erhoben. Auch die Nutzung zugelassener Restabfallsäcke
(siehe Seite 14) ist möglich.
Viele Dinge, ob Möbel oder Kleidung, sind zum Wegwerfen zu schade - fragen Sie im
Bekanntenkreis oder in sozialen Einrichtungen.
ENTSORGUNG VON ALTPAPIER UND VERPACKUNGEN
Verwertung und Recycling. Damit natürliche Ressourcen, die Umwelt und das Klima
schützen. Große Worte, doch wie kann jeder ohne viel Aufwand einen erheblichen
Beitrag dazu leisten? Ganz einfach: Indem wir Abfälle, die wertvolle Rohstoffe sind
und problemlos verwertet werden können, getrennt sammeln.
ALTPAPIER
Mittlerweile werden in Deutschland Papiere für den Zeitungsdruck, Verpackungen
und Wellpappen fast vollständig aus Altpapier hergestellt. Je mehr Papier recycelt
wird, desto weniger Holz muss für die Papierproduktion aufgewendet werden. Altpapier wird in der Blauen Tonne gesammelt.
Das
gehört
dazu!
GLASVERPACKUNGEN
Altglas ist zu 100 Prozent und vor allem nahezu ohne Qualitätsverlust
sowie mit geringerem Energiebedarf
recycelbar. Glasverpackungen bestehen etwa zu 60 Prozent aus Altglas;
Grünglas sogar bis zu 90 Prozent.
Doch Glas ist nicht gleich Glas! Glasverpackungen haben eine andere Zusammensetzung als Flachglas sowie
Trinkgläser und können daher nicht
mit diesen zusammen aufbereitet
werden. Nur Glasverpackungen gehören in die Container an Wertstoffsammelplätzen.
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GLASVERPACKUNGEN
LEICHTVERPACKUNGEN
•• Kartonagen
•• Kataloge
•• Prospekte
•• Zeitungen und Zeit-
•• von Getränken
•• von Lebensmitteln
•• von Medikamenten
•• von Pflegeprodukten
•• Dosen
•• Joghurt- und Quarkbecher
•• Tetrapacks
•• Tuben
schriften
So ist es
richtig!
•• Alles lose einwerfen. •• Leer einwerfen.
•• Leer einwerfen.
•• Fremdstoffe (Büro- •• Nach Farben trennen. •• Ausspülen nicht erforklammern, Prospekt- •• Sonstige Farben gehöderlich.
hüllen) entfernen.
ren ins Grünglas.
•• Tetrapacks flach zu•• Kartons zusammenfal- •• Einwurfzeiten (siehe sammendrücken.
ten.
Das
gehört
nicht
dazu!
LEICHTVERPACKUNGEN
Sie bestehen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Verbund- oder Naturmaterialien
und stellen hervorragende Rohstofflieferanten dar. Diese werden in der Gelben Tonne
gesammelt.
ALTPAPIER
Weitere
Infos
unter:
Hinweis an den Containern) beachten.
•• Fotos
•• Bleiglas
•• geleimte oder nassfest •• Fensterscheiben
imprägnierte Papiere
•• Kristallglas
•• Geschenkpapier
•• Hygienetücher
•• Tapeten
•• Baustyropor
•• Eimer
•• Gartenmöbel
•• Kinderspielzeug
•• Regentonnen
www.landkreis-zwickau.de/
abfallwirtschaft
www.gruener-punkt.de
www.veolia-umweltservice.de
www.was-passt-ins-altglas.de
www.glasaktuell.de
Verzichten Sie auf Wegwerfartikel wie Einweggeschirr, Einwegfeuerzeuge
oder Einmalrasierer.
Genaue Termine und Standorte sind in den Presseveröffentlichungen und im Tourenplan unter http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
ENTSORGUNG VON ELEKTRO(NIK)-ALTGERÄTEN
UND SCHROTT
Sie haben den Keller aufgeräumt und Omas alte Blechwanne gefunden? Die Waschmaschine war nicht mehr zu reparieren? Sie haben endlich Ihr neues Smartphone bekommen? Uns allen ist bewusst, wie viele und vor allem wie wertvolle Rohstoffe in alten Elektro- oder Elektronikgeräten und Schrott stecken. Daher ist es selbstverständlich,
diese Produkte nicht im Restabfall verschwinden zu lassen!
Beispiele entnehmen Sie bitte der Entsorgungskarte auf Seite 35.
•• Die kostenfreie Abgabe ist an den nebenstehenden Annahmestellen oder im Handel möglich.
•• Für die Abholung von Elektro(nik)-Altgeräten durch den Landkreis Zwickau fällt
eine Transportgebühr an.
•• Die Abholung von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott kann per Entsorgungskarte
oder auch formlos per Fax oder E-Mail mit Unterschrift beantragt werden.
•• Terminvergabe erfolgt durch das Amt für Abfallwirtschaft mindestens drei Tage
vorher.
•• Zum Termin die Geräte oder den Schrott wie von den Abfalltonnen gewohnt bereitstellen (siehe Seite 6).
•• Unbedingt auch die Hinweise zur Anfahrbarkeit beachten.
•• Auch ein vom Wohnort abweichender Abholort (z. B. am Gartengrundstück) ist
möglich, sofern er im Landkreis Zwickau liegt.
Die Ab- oder Weitergabe an jegliche andere Sammler
(oft durch Handzettel im Briefkasten beworben) ist
nicht zulässig.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.stiftung-ear.de und www.lightcycle.de.
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ANNAHMESTELLEN
KECL GmbH
Ringstraße 36
08371 Glauchau
ÖFFNUNGSZEITEN
Di. und Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
KECL GmbH
Jägerstraße 2 A
09212 Limbach-Oberfrohna
Mi.: 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:30 Uhr
Veolia Umweltservice Ost
GmbH & Co. KG
Flurstraße abseits
08056 Zwickau
Apr. bis Okt.:
Mo. bis Fr.: 07:00 bis 19:00 Uhr
Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr
Nov. bis Mrz.:
Mo. bis Fr.: 07:00 bis 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 bis 13:00 Uhr
EGZ mbH
Lößnitzer Straße 98
08141 Reinsdorf
Mi und Do.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Fehr Umwelt Ost GmbH
Gewerbering 28
08451 Crimmitschau
Apr. bis Sept.:
Mo. bis Fr.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Okt. bis Mrz.:
Mo. bis Fr.: 09:00 bis 17:00 Uhr
Recom Entsorgung
Freistraße 5 F
08412 Werdau OT Steinpleis
Mo. bis Do.: 06:30 bis 15:45 Uhr
Fr.: 06:30 bis 13:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Achten Sie beim Kauf von Elektro(nik)-Altgeräten auf Langlebigkeit und
Reparaturfreundlichkeit.
Genaue Termine und Standorte sind in den Presseveröffentlichungen und im Tourenplan unter http://www.landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx zu finden.
ENTSORGUNG VON WEITEREREN ABFALLARTEN
WAS?
WO?
Batterien
•• grüne Sammelboxen von GRS Batterien
•• im Handel
•• in den Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte des
HINWEISE
•• Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch gefährliche Bestandteile.
•• Rückgabe über die GRS-Sammelboxen möglich.
•• Keinesfalls im Restabfall entsorgen.
Landkreises Zwickau
Infos unter www.grs-batterien.de
•• CD-Sammelbehälter
•• im Landratsamt Zwickau (Bürgerservicestellen)
•• im Amt für Abfallwirtschaft
•• in den Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte des
•• Sie bestehen zu über 90 Prozent aus Polycarbonat, einem hochwertigen und sehr gefragten Sekundärrohstoff.
•• Rückgabe an den nebenstehenden Sammelstellen möglich.
•• Breite Kratzer auf der lesbaren Seite machen die Datenträger unbrauchbar.
Medikamente
•• Apotheken
•• Schadstoffsammlung
•• Restabfalltonne
PUR-Schaumdosen
•• Baustoffhandel
•• Schadstoffsammlung
•• Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte des
•• Arzneiliche Substanzen müssen durch Verbrennung gänzlich beseitigt werden.
•• Die Wirkstoffe sind schwer oder gar nicht biologisch abbaubar.
•• Bei Entsorgung über den Restabfall „tarnen“, also z. B. in Zeitungspapier einwickeln.
•• Spritzen und Kanülen nur in einer durchstichfesten, verschlossenen Box in die Graue Tonne geben.
•• Pappverpackungen und Beipackzettel in die Blaue Tonne, Blister in die Gelbe Tonne entsorgen.
•• Niemals in die Kanalisation (Toilette oder Abfluss) entsorgen.
•• Entleerte Montageschaumdosen enthalten noch gesundheitsschädliche Reststoffe.
•• Die getrennte Sammlung gewährleistet sehr hohe Verwertungsquote.
•• Nicht über den Restabfall, die Gelbe Tonne oder den Bauschuttcontainer entsorgen.
CDs, DVDs und
Blu-rays
Landkreises Zwickau
Landkreises Zwickau
Infos und Sammelstellen im Handel unter www.pdr.de
24
Wählen Sie umweltschonende Produkte, zum Beispiel bei Reinigungsmitteln, Farben und
Klebstoffen. Damit schonen Sie Ihre Gesundheit und vermeiden Schadstoffe.
BASTELN IM ADVENT
Alle Jahre wieder…
…soll für die „Kleinen“ natürlich ein Adventskalender her. Doch warum immer einen kaufen und nicht mal selbst Hand anlegen?! Ihre Kinder werden sicher viel Spaß an
einer Bastelstunde haben. Und Ihre Abfalltonnen freuen sich über weniger Ladung.
Es gibt reichlich Bastelmöglichkeiten mit „Abfall“. Ob
Küchenpapierrollen, Joghurtbecher oder Streichholzschachteln - hübsch angemalt oder beklebt machen sie
alle noch etwas her. Aber auch zu knapp gewordene
Kindersocken eignen sich hervorragend, um kleine Geschenke unterzubringen. Solch einen Adventskalender
hat wirklich nicht jeder.
Auch die Einlagen von Schoko-Adventskalendern können ganz leicht wiederverwendet werden. Einfach
Schokolade schmelzen und sie neu füllen. Auch hier
sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Mit verschiedenen Schokosorten und Füllungen treffen Sie sicher
jeden Geschmack, z. B. zur Deko Ihres Advents-Kaffeetisches. Auch über individuelle Serviettenringe, aus
Küchenpapierrollen gebastelt, freuen sich Ihre Gäste
sicher.
Selbst Tetra-Packs kann man mit Geschenkpapier, Tonzeichenpapier oder Stickern zu neuem Glanz verhelfen.
Und als Geschenktasche überbringen sie sogar noch
Freude. Diese zu basteln, ist ganz einfach: Schneiden
Sie den oberen Teil einer Milch- oder Safttüte ab und gestalten Sie diese nun ganz nach Ihren Ideen. In die beiden längeren Seiten jeweils zwei Löcher stanzen (z. B.
mit einem Locher) und ein buntes Band (Geschenkband
oder Wolle) durchziehen - schon hat die Tasche Henkel
bekommen.
Orangen- oder Mandarinenschalen, Zimtstangen und
Anissterne. Im Advent duftet es nicht nur, sondern es
schmeckt auch unheimlich lecker. Basteln Sie doch mal
Ihren Adventskranz oder Tischschmuck selbst – mit den
Zutaten aus Ihrer Weihnachtsbäckerei.
Geschenktasche aus einem Tetrapack
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Konzentrate und Nachfüllpackungen verursachen weniger Abfall als ihre Originale. Nutzen
Sie im Handel verfügbare Nachfüll-Systeme, z. B. für Druckerpatronen.
ANSPRECHPARTNER
Amtsleitung über Sekretariat
Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, Zimmer 122, Tel.: 0375 4402-26101
Entsorgungsgebiet Chemnitzer Land
Scherbergplatz 4 A, 08371 Glauchau
Fax: 0375 4402-26159
Entsorgungsgebiet Stadt Zwickau
Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau
Fax: 0375 4402-26119
Entsorgungsgebiet Zwickauer Land
Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau
Fax: 0375 4402-26119
Ansprechpartner
Zimmer
0375 4402Durchwahl
Ansprechpartner
Zimmer
0375 4402Durchwahl
Sachgebietsleitung
106
26150
Sachgebietsleitung
138
26130
Sachbearbeitung Hausmüll
130
26133
Bräunsdorf, Callenberg,
Chursbachtal, Heinrichsort,
Kändler, Kuhschnappel, Lobsdorf,
Niederfrohna, Oberlungwitz,
St. Egidien, Wüstenbrand
Glauchau, Niederlungwitz,
Niederwinkel, Oberwiera,
Reinholdshain, Remse, Schönberg,
Weidensdorf , Wernsdorf
Meerane, Hohenstein-Ernstthal
Sperrmüll-, Elektro(nik)-Altgeräteund Schrottentsorgung
Bernsdorf, Dürrenuhlsdorf,
Gersdorf, Lichtenstein, Pleißa,
Waldenburg, Wolkenburg
Limbach-Oberfrohna
gesamtes Gewerbe
Abfallberatung
102
26154
Straßenzüge A - Cas
101
101
100
102
26152
26134
26153
26155
Tel. 03763 404-103
0375 4402Durchwahl
237
26120
Crimmitschau, Langenweißbach,
Lichtentanne
244
26124
Hartenstein, Hartmannsdorf,
Mülsen
243
26122
243
26126
Sachgebietsleitung
Crinitzberg, Hirschfeld
gesamtes Gewerbe
Straßenzüge Chr - D und Hau - Ki
(auch Häuerweg)
235
Straßenzüge E - Har
132
26135
Langenbernsdorf, Neukirchen,
Reinsdorf, Wildenfels,
Wilkau-Haßlau
Straßenzüge Kl - Lei und Schm - Z
132
26140
Dennheritz, Fraureuth, Werdau
239
26123
Straßenzüge Len - Mom
236
26132
Kirchberg
242
26115
Sperrmüll- und
Schadstoffentsorgung
238
26121
Elektro(nik)-Altgeräte- und
Schrottentsorgung
121
26101
Abfallberatung
123
26111
26131
26151
Postanschrift: Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau
28
231
Zimmer
Ansprechpartner
Straßenzüge Mor - Schl
(auch Mörikestraße)
131
26138
Abfallberatung
240
26117
Öffnungszeiten:
Di.:
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Homepage:www.landkreis-zwickau.de
E-Mail:[email protected]
BEAUFTRAGTE ENTSORGER
EGZ - Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH
•• Rest- und Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll
(Gebiet Zwickauer Land und Teilgebiet I Stadt Zwickau)
Lößnitzer Straße 98
08141 Reinsdorf
Tel.: 037603 521-0
Homepage: www.egzmbh.de
KECL - Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH
•• Rest- und Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll
(Gebiet Chemnitzer Land und Teilgebiet II Stadt Zwickau)
Ringstraße 36 B
08371 Glauchau
Tel.: 03763 404-201, -202 und -203
Homepage:www.kecl.de
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
•• Leichtverpackungen und Altglas
(gesamter Landkreis)
Betrieb Zwickau
Flurstraße abseits
08056 Zwickau
Tel.:
0375 27732-0
Homepage:www.veolia-umweltservice.de
Fehr Umwelt Ost GmbH
•• Schadstoffe
(gesamter Landkreis)
Betriebsstätte Freiberg-Muldenhüten
Industriegebiet Muldenhütten
09599 Freiberg
Tel.:
03731 161937-0
Homepage:www.fehr.de
29
Teilgebiet I der Stadt Zwickau
Auerbach, Äußere Dresdner Straße, Bahnhofstraße, Bockwa, Brand, Cainsdorf, Geinitzsiedlung, Hüttelsgrün, Innenstadt, Schloßparksiedlung, Teilgebiet Marienthal (nur Dr.Karg-Straße, Friedrich-Staude-Straße, Steinpleiser Straße,
Robert-Koch-Straße, Virchowplatz), Maxhütte, Neuplanitz,
Niederplanitz, Oberplanitz, Oberhohndorf, Pöhlau, Reichenbacher Straße, Rottmannsdorf, Schedewitz, Vogelsiedlung
Teilgebiet II der Stadt Zwickau
Achtung: Sämtliche Biotonnen im Teilgebiet II werden von
der EGZ mbH entleert!
Crossen, Eckersbach, Gewerbegebiet Kopernikusstraße,
Hartmannsdorf, Teilgebiet Marienthal (außer oben unter EGZ
benannte Straßen), Mosel, Niederhohndorf, Nordvorstadt
(ab Dr.-Friedrichs-Ring), Oberrothenbach, Pölbitz, Schlunzig,
Schneppendorf, Weißenborn
Die Zuordnung von Straßen kann unter Tel. 0375 4402-26117
erfragt werden.
HINWEIS:
Die Tourenpläne der Abfallentsorgung im Landkreis
Zwickau gelten im Jahr 2016 unverändert weiter.
Die Abfrage sowie das Herunterladen des aktuellen Tourenplans ist im Internet unter http://www.
landkreis-zwickau.de/Tourenplan/tourenplan.aspx
möglich. Für eine Druckversion kontaktieren Sie das
Amt für Abfallwirtschaft oder Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
ABFALLGEBÜHREN
Keine Abfallentsorgung ohne kostendeckende Gebühren. Der Landkreis Zwickau nimmt in der sächsischen Siedlungsabfallbilanz für 2014 Platz 3 der Entsorgungsregionen
mit der niedrigsten durchschnittlichen Gebührenbelastung pro Einwohner ein.
Im Landkreis Zwickau werden dem Grundstückseigentümer oder -verwalter folgende Abfallgebühren berechnet:
SOCKELGEBÜHR
Die Sockelgebühr je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasstem Einwohner oder
Einwohnergleichwert (bei Gewerbebetrieben) beträgt
24 EUR im Jahr. Darin sind die Vorhaltekosten der Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau enthalten und
unter anderem die Kosten:
•• der Behälterbereitstellung einschließlich Identsystem
•• des Transports und der Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle, die nicht mit einer gesonderten Gebühr belegt sind
•• der Abfallberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit
•• der Nachsorge von Deponien
LEISTUNGSGEBÜHR RESTABFALL
Die Kosten der Abholung und Entsorgung von Restabfällen sind Inhalt der Leistungsgebühr Restabfall. Sie
wird volumenbezogen erhoben und beträgt je Entleerung für einen:
60-Liter-Behälter
70-Liter-Restabfallsack
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
30
2,15 EUR
2,86 EUR
2,87 EUR
4,30 EUR
8,60 EUR
360-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
12,90 EUR
39,40 EUR
ZUSATZGEBÜHR MEHRAUFWAND MÜLLSCHLEUSE
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Restabfallüberlassung wird mindestens die Leistungsgebühr
Restabfall für eine Entleerung pro Kalenderjahr erhoben (Mindestentleerung). Hierbei ist jeweils die Behälterausstattung je Grundstück zum 31. Dezember maßgebend.
Sind Restabfallbehälter von einer privaten Müllschleuse umhaust und müssen vom Entsorgungspersonal zum
Zweck der Entleerung aus dieser Umhausung herausgeholt und zurückgebracht werden, fällt je Entleerung und
Behälter die Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse
in Höhe von 1,19 EUR an.
LEISTUNGSGEBÜHR BIOABFALL
TRANSPORTGEBÜHR FÜR ELEKTRO(NIK)ALTGERÄTE
Neben den Kosten der Abholung und Verwertung der
Bioabfälle ist in der Leistungsgebühr Bioabfall auch
die einmal jährliche Reinigung der Bioabfallbehälter
enthalten. Auch diese Gebühr bemisst sich nach der
Größe der Behälter und beträgt je Entleerung für einen:
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1,51 EUR
2,01 EUR
3,01 EUR
6,02 EUR
ZUSATZGEBÜHR BEHÄLTERUMSTELLUNG
Für Veränderungen am Restabfallbehälterbestand auf
einem Grundstück - unabhängig davon, ob es sich um
Aufstellung, Abzug oder Austausch in einen Behälter
anderer Größe handelt - wird die Zusatzgebühr Behälterumstellung erhoben. Sie beträgt für 1,1 Kubikmeter-Behälter 41,00 EUR; für alle anderen Behältergrößen 8,20
EUR. Bei einem Umtausch ist das Volumen des größeren Restabfallbehälters maßgeblich.
Werden Elektro(nik)-Altgeräte auf Antrag abgeholt, fällt
für deren Transport zu einer Annahmestelle eine entsprechende Transportgebühr in Höhe von 10,00 EUR
je Großgerät (z. B. Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner) an. Für Kleingeräte (wie Fön,
Toaster oder Kaffeemaschine) fällt bei Beauftragung
mindestens eines Großgerätes keine zusätzliche Transportgebühr an. Diese Gebühr wird dem Antragsteller
berechnet!
Entsorgungskarte für Sperrmüll
Bitte Sperrmüll erst am Vorabend des bestätigten Entsorgungstages bereitstellen.
Zur Abfuhr werden angemeldet: (bitte nicht ankreuzen, sondern Stückzahl angeben.)
ANZAHL
BEZEICHNUNG
ANZAHL
BEZEICHNUNG
-------------------------------------
Anbauwand
Auslegeware, Teppiche
Betten, Liegen
Federbetten, Decken, Matratzen
-------------------------------------------------------
Koffer, Körbe, Lampenschirme
Polstermöbel
Regale
Schränke, Küchenteile
Stühle
Tische, Schreibtische
----------
________________________
----------
________________________
-------------------------------------
(nicht mehr verwendbar)
Flurgarderoben
Gardinenleisten, Rollo, Jalousien
Gartenmöbel, Regentonnen
(aus Kunststoff)
Kinderwagen, Buggys
Wichtige Hinweise:
• Blaue oder andere nicht „zugelassene“ Müllsäcke werden bei der Sperrmüllabfuhr zwar
mitgenommen, doch es wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 2,86 EUR je Sack berechnet.
• Die Wartezeit für eine Sperrmüllentsorgung beträgt maximal 1 Monat.
für Elektro(nik)-Altgeräte
Entsorgungskarte
für Schrott
Zur Abfuhr werden angemeldet: (bitte nicht ankreuzen, sondern Stückzahl angeben.)
ANZAHL
BEZEICHNUNG
----------
Haushaltsgroßgeräte (z. B.
-------------------
Elektroherd, Waschmaschine)
Kühl-/Gefriergeräte
IT-Geräte (z. B. Monitor,
Computer, Drucker, Kopierer)
ANZAHL
BEZEICHNUNG
-------------------------------------
Metallregale, -gartenmöbel
Fahrräder (ohne Sattel und Reifen)
leere Metallfässer, -wannen
Metallstangen, -rohre,
-dachrinnen
Töpfe, Pfannen, Backformen,
Besteck, Schrauben, Nägel
Werkzeuge ohne Holzanteile
----------
Unterhaltungselektronik (z. B.
Radio, Fernseher, Videogerät)
----------
----------------------------
Sportgeräte (z. B. Heimtrainer)
Elektrowerkzeuge/-spielzeuge
Haushaltskleingeräte (z. B.
----------
elektr. Zahnbürste, Staubsauger)
-------------------
Armaturen
Gasherde
________________________
----------
________________________
----------
(z. B. Spaten oder Rechen)
Wichtige Hinweise:
Die Transportgebühr pro Elektro(nik)-Altgerät beträgt 10,00
EUR. Nach erfolgter Abholung geht der Gebührenbescheid
über die zu entrichtende Transportgebür zu. Kleingeräte
werden bei Beauftragung der Abholung von mindestens
einem Großgerät kostenlos mitgenommen.
Die Entsorgung von Schrott ist Bestandteil der Sockelgebühr.
Mal mich aus
und bastel mich...
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Bitte
ausreichend
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Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Ortsteil (unbedingt angeben)
Datum, Unterschrift (ohne Unterschrift keine Bearbeitung)
Vom Absender abweichender Abhol-Ort
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Ortsteil (unbedingt angeben)
* Sitz: Zum Sternplatz 7 ∙ 08412 Werdau
Tel./Fax/E-Mail (freiwillige Angabe für evtl. Rückfragen)
Landratsamt Zwickau
Amt für Abfallwirtschaft*
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
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PLZ, Ort
Ortsteil (unbedingt angeben)
Datum, Unterschrift (ohne Unterschrift keine Bearbeitung)
...dann
hampel
ich!
Vom Absender abweichender Abhol-Ort
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Ortsteil (unbedingt angeben)
* Sitz: Zum Sternplatz 7 ∙ 08412 Werdau
Tel./Fax/E-Mail (freiwillige Angabe für evtl. Rückfragen)
Landratsamt Zwickau
Amt für Abfallwirtschaft*
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau