Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Landesturnfest Ulm 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Landesturnfest Ulm 2016
1. ANMELDUNG
1.1
Die Anmeldung zum Landesturnfest Ulm 2016 erfolgt über GymNet. Die verbindlichen
schriftlichen oder Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt
erst mit Bestätigung des Schwäbischen Turnerbundes zustande.
1.2
Verbindlicher Meldeschluss für alle Vereine ist der 30. April 2016. Je Verein wird nur eine
Meldung zum Landesturnfest akzeptiert.
1.3
Eine unvollständig ausgefüllte oder unleserliche schriftliche Meldung wird nicht angenommen. Für schriftliche Anmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Person
erhoben.
1.4
Bis zum offiziellen Meldeschluss am 30. April 2016 können jederzeit Veränderungen und
Ergänzungen kostenfrei vorgenommen werden. Nach dem Meldeschluss sind Ergänzungen oder Änderungen in den Meldungen grundsätzlich nicht mehr möglich.
1.5
Jeder Verein muss pro zehn Kindern/Jugendlichen mindestens eine volljährige Betreuungsperson melden. Anmeldungen ohne eine ausreichende Anzahl volljähriger Betreuungspersonen werden nicht angenommen. Die Betreuung aller jugendlichen Teilnehmer/innen obliegt über die gesamte Dauer des Landesturnfestes ausschließlich den Vereinen. Dieser ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Alkohol-, Jugendschutz- und Rauchergesetzes verantwortlich.
1.6
Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist vom Verein mindestens ein volljähriger Verantwortlicher anzugeben, der auch dort übernachtet.
1.7
Die Vereine erhalten nach Meldeschluss eine Meldeübersicht, die per Mail innerhalb des
angegebenen Zeitraums bestätigt werden muss. Nach der Rückbestätigung der Meldeübersicht wird an jeden Verein die Rechnung versandt.
2. TEILNAHMEGEBÜHREN, BEZAHLUNG, STORNOREGELUNGEN
2.1
Die Teilnahmegebühren für das Landesturnfest Ulm 2016 sind der Ausschreibung zu entnehmen.
2.2
Festkarten sind nicht übertragbar. Die Festkarte berechtigt zur Teilnahme an allen meldeund kostenpflichtigen Wettkämpfen/ Wettbewerben/ Mitmachangeboten und Vorführungen,
zur kostenpflichtigen Nutzung der preisgünstigen Unterkunft in den Gemeinschaftsquartieren für eine bzw. drei Übernachtungen inkl. Frühstück, zum freien Eintritt zu den Veranstaltungsstätten (mit Ausnahme der kartenpflichtigen Veranstaltungen), zum freien Eintritt zu
den Wettkampfstätten, zur Nutzung der Turnfest-Linien und Turnfest-Verkehrs und zum
Erwerb der Eintrittskarten für alle Turnfest-Veranstaltungen zum Sonderpreis.
2.3
Der Rechnungsbetrag wird am 15. Juli 2016 per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eventuelle
Rechnungskorrekturen werden am 15. August 2016 per SEPA-Lastschrift eingezogen.
2.4
Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch eine Kontounterdeckung oder
durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Melder verursacht
wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
2.5
Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro pro
Verein fällig. Die Abbuchung der Kaution erfolgt mit der Abbuchung der Teilnahmegebüh-
ren. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand erhalten die
Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto zurück überwiesen.
2.6
Stornierungen von Turnfestbeiträgen und Übernachtungskosten nach Meldeschluss sind
nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum 1 Juli 2016
möglich. Rückzahlungsanträge sind vom Verein bis spätestens 1. Juli 2016 an die STBGeschäftsstelle zu richten. Verbindlich ist der Poststempel. Später eingehende Anträge
können nicht berücksichtigt werden. Die Erstattungsbeiträge werden nach dem Landesturnfest Ulm 2016 auf das vom Verein angegebenem Konto überwiesen. Erstattet werden
alle Leistungen abzgl. 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
2.7
Im Krankheitsfall eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin nach dem 1. Juli 2016 besteht die
Möglichkeit, die Festkarte vor Ort gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro
auf eine/n andere/n Teilnehmer/in des Vereins umschreiben zu lassen. Neben der Festkarte können die bereits gebuchten Übernachtungen des Erkrankten vom/von der ErsatzTeilnehmer/in in Anspruch genommen werden. An gemeldeten Wettkämpfen kann nur teilgenommen werden, wenn der/ die Ersatzteilnehmer/in im gemeldeten Wettkampf startberechtigt ist. Für den Wahlwettkampf gilt: Der/ die Ersatzteilnehmer/in kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 3,00 Euro um-/anmelden.
2.8
Bestellte Eintrittskarten und T-Shirts werden nicht zurückgenommen und sind von der Erstattung ausgeschlossen.
3. TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN / MELDUNG VON KAMPFRICHTERN
3.1
Meldegebühren für Wettkämpfe oder Wettbewerbe werden bei Nichtantritt oder bei Absage
nach Meldeschluss nicht zurückerstattet.
3.2
Die Antrittszeiten und –orte sind verbindlich. Es ist nicht möglich, seinen Wahlwettkampf
an einem anderen Tag und Ort anzutreten, als auf der Wettkampfkarte angegeben.
3.3
Änderungen von Disziplinen im Wahlwettkampf können am Tag vor dem Wahlwettkampf
gegen eine Gebühr von 3,00 Euro vorgenommen werden.
3.4
Für den Wahlwettkampf müssen Vereine, die mehr als 5 Teilnehmer/innen zum Wahlwettkampf melden,
a. einen lizenzierten Kampfrichter (zwei Halbtageseinsätze) oder
b. einen Helfer für die Leichtathletik (drei Halbtageseinsätze) oder
c. einen allgemeinen Helfer (drei Halbtageseinsätze) melden.
3.5
Die Halbtageseinsätze können auch von verschiedenen Personen eines Vereins wahrgenommen werden. Eine Teilnahme an den Wettkämpfen ohne Kampfrichtermeldung ist
nicht möglich.
3.6
Zusammenlegung von Wettkämpfen mangels Teilnehmer
Wettkämpfe die die Mindestteilnehmerzahl (bei Meisterschaften und Qualifikationen: 5 Einzelstarter oder 5 Teams bzw. Mannschaften; bei Pokal- und Landesturnfest-Wettkämpfen:
10 Einzelstarter oder 5 Teams bzw. Mannschaften) nicht erreichen werden mit der/den
nächstliegenden Alters- oder Leistungsklassen zusammengelegt. Sollte dies nicht möglich
sein, wird der Wettkampf nicht durchgeführt.
4. VERSICHERUNGSSCHUTZ, HAFTUNG
4.1
Für die Teilnehmer/innen am Landesturnfest Ulm 2016 besteht Versicherungsschutz im
Rahmen des Versicherungsvertrages der Sportbünde.
4.2
Der Verein bestätigt mit der Meldung, dass alle gemeldeten Teilnehmer/innen Mitglieder
des Vereines sind und damit durch die Sportversicherung der Sportbünde versichert sind.
Der Verein versichert die Richtigkeit der Altersangaben.
4.3
Teilnehmer/innen aus anderen Institutionen, Schulen, usw. müssen eigenständig dafür
sorgen, dass sie den entsprechenden Versicherungsschutz zur Teilnahme am Landesturnfest besitzen.
4.4
Der Schwäbische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d.h. der Veranstalter / Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schadensfälle. Die Teilnahme
an allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen ist die
Sport- und Haftpflichtversicherung der Vereine in Anspruch zu nehmen.
4.5
Sollte der Schwäbische Turnerbund aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer/innen –
außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Rückerstattung der Meldegebühr.
5. SONSTIGES
5.1
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Schwäbischen Turnerbundes verwendet werden.
5.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen
soll die gesetzliche Regelung gelten.