Datum: 30.04.2016 Die neue Transparenz-Ära a beginnt AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH Ab dem Jahr 2017 beziehungsweise im Fall der Schweiz ab 2018 können Staaten Kontoinformationen austauschen. Reziprozität ist nicht garantiert. Zeitplan für die Umsetzung der wichtigsten AIA-Elemente 2015 Bestehende Konten 2017 2016 2019 2018 Neukonten 1. Januar Januar 2016 2016 -- Start Start Neukundeneröffnungsprozess Neukundeneröffnungsprozess (natürliche (natürliche Personen Personen und und Gesellschaften) Gesellschaften) 1. 1. Welle Länder, die 2016 erstmals 1 31. Dezember 2016 - Abschluss der Überprüfung von Konten natürlicher Personen mit hohem Wert Informationen erheben und 2017 mit dem 31. Dezember Dezember 20172017- Abschluss Abschlussder derÜberprüfung Überprüfungaller allerübrigen übrige Konten Austausch starten starten Austausch (Konten von natürlichen Personen mit niedrigem Wert und Konten von Gesellschaften) 30. September September 2017 2017 -- Erster Erster Austausch Austausch von von Informationen Informationen betreffend betreffend Neukonten Neukonten 30. und bestehende Konten mit hohem Wert durch die Steuerbehörden 2015 2015 2016 Bestehende Konten Konten Bestehende 2017 2018 2018 2019 2019 Neukonten 1. Januar 2017 - Start Neukundeneröffnungsprozess (natürliche Personen und Gesellschaften) 31. Dezember 2017 - Abschluss der Überprüfung von 2. Welle Welle 2. Länder, die 2017 erstmals Informationen erheben und 2018 2018 mit mit dem dem und Konten natürlicher natürlicher Personen Personen mit mit hohem hohem Wert Wert Konten 31. Dezember 2018 - Abschluss der Überprüfung aller übrigen Konten natürlichen Personen Personenmit mitniedrigem niedrigemWert Wertund undKonten Kontenvon vonGesellschaften) Gesellschaften) (Konten von natürlichen Austausch starten September 2018 2018-- Erster Austausch von 30. September Informationen betreffend betreffend Neukonten Neukonten und und Informationen bestehende Konten Konten mit mit hohem hohem Wert Wert durch durch die die bestehende Steuerbehörden PwC//Grafik: Grafik: FuW, br br Quelle: PwC Christoph Schärer den, werden Kunden bald das eigene AUCH FÜR AUSLANDSCHWEIZER Für Kunden bedeutet der von der Steuerdomizil und die eigene Steuer- Kunden mit Wohnsitz im Ausland werden, OECD vorangetriebene automati- nummer angeben müssen. In ein paar sofern die Schweiz auf bilateralem Weg sche Informationsaustausch (AIA) Jahren werden viele Kunden ihre Steuer- den Austausch «aktiviert» hat, über die zuerst einmal, dass sie zahlreiche For- nummer wohl auswendig kennen. Eidgenössische Steuerverwaltung ihrer Ab dem Jahr 2017 respektive ab 2018 im lokalen Fiskalbehörde gemeldet werden. mulare ausfüllen und Informationsanfragen ihrer Banken und Vermögensver- Fall der Schweiz können Staaten Konto- Die Schweiz wird wahrscheinlich ausser walter beantworten müssen. Da die For- informationen austauschen. Schweizer dem bilateralen Abkommen mit der EU mulare und die Anfragen denen von Institute werden inländische Kunden auch mit allen weiteren Industriestaaten Fatca, dem schweizerisch-amerikani- nicht melden, da die Schweiz keinen AIA bis 2017 solche Abkommen abschliessen. schen Steuerabkommen, nachempfun- für Inländer vorsieht. Die lokale Behörde Das System zum globalen Austausch den sind, werden viele die Papiere wie- wird die Eidgenössische Steuerverwaltung von Finanzkontodaten in Steuersachen ist dererkennen. Wo vormals ausschliess- jedoch über Konten von Schweizern im erst perfekt, wenn jeder Staat mit jedem anderen ein solches Abkommen geschloslich US-Steuerpflichtige gesucht wur- Ausland informieren. sen hat. Weil es in absehbarer Zeit nicht so Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 25'172 Argus Ref.: 61431165 Datum: 30.04.2016 weit sein wird, werden Kunden zwischen- gekommen (Erbschafts- oder Schenzeitlich «Ausweichmöglichkeiten» haben. kungssteuer)? Weshalb unterhält er KonBeispielsweise werden die USA in den ten im Ausland? Wurde der ursprüngliche nächsten Jahren wohl keine OECD-kon- Erwerb des Vermögens ordentlich be- formen Meldungen an andere Staaten steuert (Einkommens-, Ertrags-, Mehrsenden, jedoch sind vereinzelte Meldun- wert- oder Gewinnsteuer)? Besonders bei Familienvermögen, die gen über Fatca-Abkommen möglich. über Stiftungen oder Gesellschaften geZusätzlich könnte es Staaten geben, die halten werden, kannte die lokale Fiskalsolche Abkommen nur selektiv abschliesbehörde bis anhin über die Steuererklä- sen. Sie könnten so für Intransparenz rung den ordentlich zu versteuernden schätzende Kunden attraktiv bleiben. Ertrag des einzelnen Familienmitglieds. Man sollte sich jedoch überlegen, ob es in Das gesamte Ausmass der Vermögensbil- einer transparent werdenden Welt sinn- dung und der Strukturierung war jedoch voll ist, zwischenzeitlich auf eine solche unbekannt. Unter dem AIA werden erstStrategie zu setzen. Die Behörden werden mals auch die sogenannten Kontrollinhaallen Geschäftsbeziehungen mit AIA-inber (sie entsprechen weitgehend den wirt- transparenten Finanzplätzen mit mehr und mehr Argwohn begegnen. NICHT GLEICH STEUERPFLICHTIG Eine Meldung gemäss OECD-Standard bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht. Die übersandten Informationen (Kontostand, Ertrag, Kontrollinhaber) sollen der Risikoanalyse des empfangenden Staates dienen. Es werden mehr Informationen schaftlich Berechtigten) zusammen mit dem ihnen zugerechneten Vermögensstand und Ertrag pro Kalenderjahr gemeldet. Die Steuerbehörde könnte im Einzelfall von einem viel grösseren Vermögen und Ertrag ausgehen, als effektiv in diesem Jahr an das Familienmitglied ausgeschüttet worden ist. Durch den AIA können die Behörden gesammelt und übermittelt, als zur erstmalig Informationen zu, (vor- oder Steuererhebung effektiv notwendig sind. Beispielsweise ist der Vermögensstand erst mal unerheblich, wenn das empfangende Land selbst keine Vermögenssteuer kennt. Aus solchen Informationen könn- nachgelagerten) Steuerfaktoren erhalten. Bankkunden sollten sich daher frühzeitig mit den ab 2017 beziehungsweise 2018 liefernden Informationen vertraut ma- chen, um für mögliche zusätzliche Rückfragen gerüstet zu sein. ten aber leicht Folgefragen entstehen: Christoph Schärer, Partner Steuerberatung Wie ist der Kunde zu diesem Vermögen Finanzdienstleister, PwC Schweiz Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 25'172 Argus Ref.: 61431165
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