Entwurf 5. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Schlitz vom 14.12.1992 Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI I S. 142). Zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBI I S. 218) in Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderen Gesetzen vom 16.12.2011 (GVBI I S. 786, 800) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz in der Sitzung am 02.05.2016 folgende 5. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Schlitz vom 14.12.1992 beschlossen. Artikel I § 7 – Betriebskommission –erhält folgende Neufassung: (1) Der Betriebskommission gehören an: 1. Fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und die gleiche Anzahl von Stellvertretern, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind, 2. kraft ihres Amtes a) der Bürgermeister oder in seiner Vertretung ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrates, b) Zwei weitere Mitglieder des Magistrates und die gleiche Anzahl von Stellvertretern, die von diesem zu benennen sind. 3. Zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind. (2) Den Vorsitz in der Betriebskommission führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter. An den Sitzungen der Betriebskommission nimmt die Betriebsleitung teil. Sie ist auf Verlangen zu dem Gegenstand der Verhandlungen zu hören. Sie ist verpflichtet, der Betriebskommission auf Anforderung Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Durch diese Satzung wird der § 7 in seiner bisherigen Fassung ersetzt. Schlitz, den 03.05.2016 DER MAGISTRAT DER STADT SCHLITZ Hans-Jürgen Schäfer, Bürgermeister
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