Flyer Personalmobilität 2016

Aktion Personalmobilität 2016
für Verwaltungs- und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ich bin dann mal weg!
Lernen von und mit unseren strategischen Partnern im Ausland
Bewerben Sie sich bis 15. Juni 2016 für einen Gastaufenthalt bei einem
unserer internationalen Partner!
Auch in diesem Jahr möchten wir besonders den Austausch mit unseren strategischen Partnern
fördern (siehe Karte). Daneben sind Aufenthalte bei unseren Erasmus-Partnern möglich (bitte
beachten Sie hierzu Seite 2).
Alle Informationen finden Sie unter dem Direktzugang 160038.
Eine Initiative der Vizepräsidentin für Internationales und Lehrkräftebildung, Prof. Dr. Angela Ittel,
mit Unterstützung der Stabsstelle Außenbeziehungen, des Akademischen Auslandsamts und des
Servicebereichs Personalentwicklung. Gefördert durch ERASMUS+ und die TU Berlin.
Worum geht es?
Verbringen Sie eine Woche zur fachlichen Weiterbildung und Vernetzung an
einer unserer Partneruniversitäten. Die Reise- und Unterkunftskosten für eine
Woche werden gefördert. So unterstützen wir die Personalentwicklung und
Internationalisierung der TU Berlin.
Wer kann sich bewerben?
Eine Bewerbung kann jede/r stellen, die/der an der TU Berlin im Bereich der Verwaltung (zentral oder
dezentral) oder als Technische_r Mitarbeier_in angestellt ist.
Wie kann ich mich bewerben?
Alle Informationen zur Bewerbung und den benötigten Unterlagen sowie das Bewerbungsformular finden
Sie unter dem Direktzugang 160038.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Juni 2016 elektronisch an [email protected].
Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis 8. Juli über den Ausgang des Verfahrens informiert. Die
ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden am 14. Juli 2016 im Rahmen des Sommerfests an der
TU Berlin auf der Bühne vorgestellt.
Wann findet der Gastaufenthalt statt?
Das entscheiden Sie in Abstimmung mit der Partneruniversität und Ihrem/Ihrer Vorgesetzten. Grundsätzlich
muss der Aufenthalt bis 31. Mai 2017 abgeschlossen sein.
Wo findet der Gastaufenthalt statt?
Der Austausch soll bevorzugt mit einer unserer strategischen Partneruniversitäten stattfinden. Daneben
sind Partneruniversitäten förderfähig, mit denen ein Erasmus-Kooperationsvertrag mit Personalaustausch
besteht. Auskunft darüber, ob mit dem Partner Ihrer Wahl auch Personalaustausch vorgesehen ist, erteilt
das Akademische Auslandsamt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Reise- und Unterkunftskosten. Förderfähig sind:
 die Fahrtkosten (Flug oder Bahn)
 Kosten für den ÖPNV vor Ort
 die Unterkunftskosten im Gastland
 Aufenthaltskosten in Höhe des maximalen EU-Höchstsatzes, der nach Zielländern gestaffelt ist.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz über II RK. Für Personen mit Behinderung
oder Alleinerziehende, die mit Kind reisen, gibt es die Möglichkeit, Sondermittel zu beantragen. Nähere
Informationen dazu erfragen Sie bitte beim Akademischen Auslandsamt.
An wen wende ich mich, wenn ich noch Fragen habe?
Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter dem Direktzugang 160038. Bei weiteren Fragen
wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Außenbeziehungen:
Domenica Gerike
[email protected]
Tel: +49 30 314 23191
Prof.‘in Dr. Angela Ittel
Vizepräsidentin für Internationales und Lehrkräftebildung